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Gliederung
A. Inhalt der Norm des § 200IISGB VII
B. Definition des Begriffs „Gutachten“ im Sinn der Vorschrift des § 200 II SGB VII
C. Anwendbarkeit der Norm im Sozialgerichtsverfahren
I. Bisheriger Meinungsstand in der Rechtsprechung
II. Die neuere Rechtsprechung des BSG
1 Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes durch das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung
2 Gesetzessystematik
3 Der AnspruchaufrechtlichesGehör
4 Grundsatz der Waffengleichheit
5 Rolle der Unfallversicherung im Prozess beklagte Partei
6 Organisationsstruktur der Unfallversicherung
a) Innerbetriebliche Kommunikation
b) angestellte Fachärzte als Berater beim Unfallversicherungsträger
7 Prozessrisiko
D. Beweisverwertungsverbot
I. Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, als Ausprägung des Art. 2 I GG
II. Abwägungzwischenden betroffenenRechtsgütern
E. Fernwirkungen eines Beweisverwertungsverbotes
F. Regelungsauftrag andenGesetzgeber
G. Führt der Verstoß gegen das Gutachterauswahlrecht zu einem Beweisverwertungsverbot?
- Quote paper
- Andreas Müller (Author), 2011, Beweisrechtliche Folgen beim Verstoß des Unfallversicherungsträgers gegen seine Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht gemäß §200 Abs. 2 SGB VII, § 76 Abs. 2 SGB X, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183676
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