Leseprobe
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Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss die Bedienperson
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen eine Motorsäge nicht bedienen.
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Das Richtlernziel nach § 3 Abs. 2 Nr. 11 und 12 der Ausbildungsordnung lautet:
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- Arbeit zitieren
- Christian Wägner (Autor:in), 2011, Das Wechseln einer Sägekette (Unterweisung Landmaschinenmechaniker / -in), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183538
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