Die Entflechtung von Erzeugern und Netz bei Strom und Gas


Seminararbeit, 2008

33 Seiten, Note: 1,70


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Strukturmerkmale der Märkte Strom und Gas

3. Energiepolitik in der Europäischen Union
3.1. Das erste Energiepaket der Europäischen Union
3.2. Das zweite Energiepaket der Europäischen Union
3.3. Das dritte Energiepaket der Europäischen Union

4. Die Umsetzung in deutsches Recht
4.1. Ziele und Neuerungen des novellierten Energiewirtschaftsgesetz
4.2. Die Formen der Entflechtung im Energiewirtschaftsgesetz
4.2.1. Informationelle Entflechtung
4.2.2. Rechnerische Entflechtung
4.2.3. Operationelle Entflechtung
4.2.4. Rechtliche Entflechtung

5. Die geplanten Formen der Entflechtung im dritten Energiepaket der Europäischen Union
5.1. Das „Ownership Unbundling“
5.2. Der „Independent System Operator“
5.3 Rechtliche und ökonomische Bedenken des „Ownership Unbundling“
5.4 Die Alternative eines „dritten Wegs“

6. Kritische Würdigung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Marktkonzentration im Stromsektor

Abbildung 2: Marktanteile im Gasmarkt

Abbildung 3: Entwicklung der Strom- und Gaspreise

Abbildung 4: Umsätze und Betriebsergebnisse der "Top 4"

Abbildung 5: Zieldreieck der Energiepolitik

Abbildung 6: Entflechtung des Netzes von Erzeugung, Handel und Vertrieb

Abbildung 7: Die Formen der Entflechtung

Abbildung 8: "De minimis"-Regelung - eine Übersicht

Abbildung 9: Rechtliche Entflechtung des Netzbetreibers RWE Energy AG

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das primäre Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, indem ein diskriminierungsfreier Handel zwischen den Mitgliedsstaaten möglich ist (Art. 2 i. V. m. Art. 3 EGV). Nach Art. 14 EGV umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet wird. Nach dem Subsidiaritätsprinzip in Art. 5 EGV wird die Gemeinschaft in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen nur tätig, „sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedsstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden könnten.“ Da die Errichtung eines europäischen Energiebinnenmarktes nicht allein einzelstaatlich möglich ist, erhält die Europäische Gemeinschaft in diesem Bereich die Berechtigung für hoheitliches Handeln.[1]

Die Elt-RL 96/92/EG und die Gas-RL 98/20/EG haben nach Auffassung der Kommission einen „wesentlichen Beitrag zur Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes geleistet.“[2] Um eine weitere Liberalisierung des Energiemarktes voranzutreiben und unter anderem die Schwächen im Bereich des Netzzugangs und der Entflechtung zu beseitigen, wurden die bis dahin geltenden Richtlinien durch die Beschleunigungsrichtlinien 2003/54/EG[3] zum Elektrizitätsbinnenmarkt und 2003/55/EG[4] zum Erdgasbinnenmarkt ersetzt.[5] Die in den Beschleunigungsrichtlinien verfolgten Ziele liegen in der „Errichtung eines wettbewerbsorientierten, sicheren und unter ökologischen Aspekten nachhaltigen Elektrizitäts- bzw. Erdgasmarkts in Europa.“[6] Festzustellen ist, dass trotz der Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinien bis dato ein unzureichender Wettbewerb auf dem Energiemarkt vorherrscht.[7] Zur Beseitigung der genannten Schwächen fordert die Kommission deshalb strengere Entflechtungsvorschriften.[8] Dabei schlägt sie zwei Verfahren vor: Zum einen die von der Kommission bevorzugte Option der eigentumsrechtlichen Entflechtung[9] und zum anderen die Einrichtung eines „Independent System Operator“.

Die vorliegende Arbeit stellt zunächst im 2. Kapitel die strukturellen Besonderheiten der hier behandelten Energiemärkte Strom und Gas vor. Die vergangenen und zukünftigen energiepolitischen und -rechtlichen Maßnahmen der Europäischen Union werden im 3. Kapitel näher erläutert. Hier liegt der Schwerpunkt insbesondere auf dem aktuellen 2. Energiepaket und dem 3. geplanten Energiepaket. Die Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht und die einzelnen Entflechtungsformen im EnWG werden im 4. Kapitel näher erläutert. Einen Überblick über die geplanten Entflechtungsformen im 3. Energiepaket der Europäischen Union gibt das 5. Kapitel. Den Abschluss der Arbeit stellt die kritische Würdigung des Verfassers im 6. Kapitel dar.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Vorstellung der wesentlichen energierechtlichen Entwicklungen in den Märkten Elektrizität und Gas auf EU-Ebene und deren Umsetzung in das deutsche Recht. Der Schwerpunkt liegt in der Betrachtung und kritischen Würdigung der bereits implementierten und geplanten Entflechtungsformen.

2. Strukturmerkmale der Märkte Strom und Gas

In der Energiewirtschaft ist in den meisten EU-Mitgliedsstaaten festzustellen, dass die Energieversorgung durch Unternehmen sichergestellt wird, die über eine Monopol- bzw. Oligopol-Stellung verfügen.[10] Beispielsweise teilen sich im deutschen Stromsektor vier Oligopolisten den Markt.[11] Neben Eon handelt es sich hier um die Unternehmen RWE, EnBW und Vattenfall Europe. Zusammen haben diese vier Energieversorgungsunternehmen einen Marktanteil von 80 % (siehe Abb. 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 : Marktkonzentration im Stromsektor

Quelle: Hilbrecht 2007, S. 8

In Deutschland gibt es zwar ca. 900 Versorgungsunternehmen, die aber nicht alle über eine eigene Stromversorgung verfügen und bei den oben genannten „Top 4“ ihren Strom kaufen müssen. Ebenfalls befinden sich die größten Übertragungsnetze im Eigentum der „Top 4“. So besitzen die RWE-Transportnetz GmbH mit einem Netz von ca. 11.300 km Länge und Eon-Netz mit einer Länge von 10.600 km die größten Übertragungsnetze in Deutschland. Eine noch höhere Marktkonzentration herrscht in Frankreich mit einer monopolistischen Struktur. Hier hat der größte Anbieter Gaz de France einen alleinigen Marktanteil von 70 %. Die in Deutschland bestehenden Strukturen sind auf das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 zurückzuführen.[12]

Im Gassektor finden sich in Deutschland ähnlich oligopolistische Strukturen wie im Stromsektor. Eon-Ruhrgas dominiert den deutschen Gasmarkt mit einem Anteil von 60 % am inländischen Gasaufkommen. Die Netzkapazitäten teilen sich mit einem Anteil von 75 % die Unternehmen Eon, RWE, Wingas, Ontras und BEB Transport. Das größte Netz ist hier im Eigentum von Eon mit einer Länge von 11.000 km, gefolgt von RWE mit einer Länge von 6.800 km.

[...]


[1] Vgl. Centrum für Europäische Politik 2007, S. 4 ; Siehe zur Gegenmeinung, dass die Voraussetzungen des Subsidiaritätsprinzip nicht gegeben sind Storr 2007, S. 236 ff.

[2] Vgl. Erwägungsgrund 1 der Elt-RL 2003/54/EG und der Gas-RL 2003/55/EG.

[3] Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG, Abl. Nr. L176/37 vom 15.07.2003, im Folgenden mit Elt-RL 2003 bezeichnet.

[4] Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG, Abl. Nr. L176/57 vom 15.07.2003, im Folgenden mit Gas-RL 2003 bezeichnet.

[5] Vgl. Erwägungsgrund 2 Elt-RL 2003 und Gas-RL 2003.

[6] Vgl. Art. 3 der Elt-RL 2003 und der Gas-RL 2003.

[7] Vgl. hierzu und im Folgenden Communication from the Commission to the Counsel and the European Parliament, Aspects for the internal gas and electricity market, 10.1.2007, KOM (2006) 841 endgültig, SEC (2006) 1709, SEC (2007) 12 ; auch Büdenbender/Rosin 2007, S. 24 ff.

[8] Vgl. hierzu und im Folgenden Kapitel 1.2 des Vorschlags für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt vom 19.9.2007, KOM (2007) 528 endgültig

[9] auch „Ownership Unbundling“ genannt.

[10] Vgl. Scholtka 2005, S. 2422.

[11] Vgl. hierzu und im Folgenden auch http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,458929,00.html, zuletzt geprüft am 12.6.2008.

[12] Vgl. hierzu Kapitel 4.1

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Die Entflechtung von Erzeugern und Netz bei Strom und Gas
Hochschule
Universität Kassel  (Wirtschaftsrecht)
Veranstaltung
Neuordnung der Energiewirtschaft und Wettbewerbsrecht der Europäischen Union
Note
1,70
Autor
Jahr
2008
Seiten
33
Katalognummer
V115519
ISBN (eBook)
9783640181124
ISBN (Buch)
9783640181148
Dateigröße
1374 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dipl.-Oec. Alexander Gary ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jörg Link an der Universität Kassel. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Business Intelligence, Datenschutz im Customer Relationship Management, Innovations- und Krankenhauscontrolling. Zudem arbeitet er als Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Environmental and Behavioural Economics von Prof. Dr. Frank Beckenbach im Rahmen des von der Volkswagen-Stiftung geförderten EPerMod-Projektes (Ecological Perspectives of Modularisation). Nebenbei absolviert er einen wirtschaftsrechtlichen Studiengang zum Master of Laws (LL.M.) an der Universität Kassel.
Schlagworte
Entflechtung, Erzeugern, Netz, Strom, Neuordnung, Energiewirtschaft, Wettbewerbsrecht, Europäischen, Union
Arbeit zitieren
Diplom Ökonom Alexander Gary (Autor:in), 2008, Die Entflechtung von Erzeugern und Netz bei Strom und Gas, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115519

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