Von Kiel nach Compiègne - Revolution und Waffenstillstand


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

31 Seiten, Note: 1-


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. „Oktoberreform“ – Außenpolitische Fühlung verbunden mit innenpolitischen Folgen

3. „Fort mit dem Kaiser!“ – Auf den Spuren der Revolution
3.1 Der Kieler Matrosenaufstand – Beginn der Novemberrevolution von 1918
3.2 Von Kiel nach Berlin – Ausbreitung der Revolution und Abdankung Kaiser Wilhelms II.

4. Compiègne – Erwartungen und Enttäuschungen – Der Waffenstillstand – ein Vorgeschmack auf Versailles?

5. Zusammenfassung und Abschlussgedanken
- Anlage: Die Waffenstillstandsbedingungen der Alliierten; zur Verfügung gestellt durch das Deutsche Historische Museum Berlin (www.dhm.de/lemo/html/dokumente/waffenstillstand/index.html)
- Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„So wird man eben von allen Seiten rüsten und wieder rüsten, man wird rüsten bis zu dem Punkte, daß der eine oder andere Teil sagt: lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. [...] eines Tages kann die eine Seite sagen: das kann nicht so weiter gehen. [...] Dann kommt die Katastrophe. [...] Alsdann wird in Europa der große Generalmarsch geschlagen, auf den hin 16-18 Millionen Männer, die Männerblüte der verschiedenen Nationen, ausgerüstet mit den besten Mordwerkzeugen, gegeneinander als Feinde ins Feld rücken. Aber nach meiner Überzeugung steht hinter dem Generalmarsch der große Kladderadatsch. [...] Die Götterdämmerung der bürgerlichen Welt ist im Anzuge.“ [1]

Mit diesen deutlichen Worten richtete sich August Bebel[2] am 11. November 1911 an die Mitglieder des Reichstages. Er war es, der bereits drei Jahre vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges vor den künftigen Entwicklungen der Ereignisse warnte. Der mit Entsetzen und als irreales Gerede aufgenommene Inhalt seiner Rede sollte sich, wie wir wissen, bewahrheiten.

Zu dieser Zeit und auch drei Jahre später, am Vorabend des Ersten Weltkriegs, konnte jedoch niemand von den Beteiligten ahnen, welches verheerende Ausmaß der von Bebel prophezeite „Generalmarsch“ in den kommenden Jahren aufzeigen würde. Niemand wusste von den rund zehn Millionen Todesopfern oder den immensen Kriegs- bzw. Wiederaufbaukosten, die der Krieg für alle teilnehmenden Nationen letztlich bedeuten sollte. Geprägt durch den Konkurrenzkampf rivalisierender Nationalismen[3], erwartete und erhoffte insbesondere die Mehrzahl des deutschen Volkes den Krieg. Nur wenigen drängte sich die Frage nach den möglichen Folgen auf.

Nach vier scheinbar unendlich langen Kriegsjahren jedoch sollte, im Angesicht der sich seit Juli und August 1918 immer mehr abzeichnenden militärischen Niederlage Deutschlands, die Welle der Begeisterung in eine Welle der Kriegsmüdigkeit und Friedenssehnsucht umschlagen. Innenpolitisch wurde der Weltkrieg die treibende Kraft für grundlegende Veränderungen. Insbesondere im letzten Kriegsjahr überschlugen sich förmlich die Ereignisse. Der Parlamentarisierungsprozess, der als Bestreben der Parteien der Reichstagsmehrheit schon lange vor Kriegsende sukzessive seinen Einzug nahm, erfuhr, ganz im Zeichen der militärischen Niederlage, neue Bewegung, um nicht zu sagen, stärkere Ingangsetzung.[4] Er war es denn auch, der die konstitutionelle Monarchie aus ihrer Verankerung löste. Damit war der Weg frei für das schon vor dem Krieg zu verzeichnende Demokratisierungsbestreben.[5] So barg insbesondere der Novembermonat 1918 die entscheidenden Daten in sich, die zu Kriegsende und Ende des Kaiserreiches führten. Mit dem 9. November, dem Tag der kaiserlichen Abdankung und Ausrufung der Republik, und dem 11. November, der Besiegelung des Kriegsendes, verbanden sich starke Emotionen, Hoffnungen und Erwartungen sowohl für das deutsche Volk als auch für die Führungsriege des deutschen Reiches. Beide Daten wurden zu den zentralen Ereignissen jener Tage.

Folgende Ausarbeitung hat die genauere Beleuchtung dieser Tage zum Ziel. Es sollen die unmittelbaren Ursachen der Revolution sowie das lang ersehnte Kriegsende, das sich mit dem Waffenstillstand von Compiègne als außenpolitischer Aspekt verbindet, betrachtet werden. Dabei wird der Versuch unternommen, die Erwartungen und Hoffnungen dieser Tage, in denen Außen- und Innenpolitik stark ineinander greifen, in den Mittelpunkt zu rücken.

2. „Oktoberreform“ – Außenpolitische Fühlung verbunden mit innenpolitischen Folgen – Die „Revolution von oben“

Nachdem Österreich-Ungarn durch seine Friedensnote am 14. September und Bulgarien am 30. September ihre militärische Niederlage einzugestehen hatten, blieb auch der „Obersten Heeresleitung“ (OHL) des Deutschen Reiches nichts anderes übrig, als zu offenbaren, dass der Krieg von deutscher Seite aus nicht mehr zu gewinnen war. Nun galt es, im Angesicht der enormen Verluste und der bei den deutschen Streitkräften deutlich spürbaren Kriegsmüdigkeit, schnell zu handeln, um Schlimmeres zu verhindern. Der so genannte „Offenbarungseid“, den die OHL am 28./29. September im Hauptquartier in Spa leistete, wurde so gewissermaßen zum Anfang vom Ende. An diesen Tagen wurde beschlossen, umgehend ein Waffenstillstandsgesuch an den amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson[6] zu senden.

Die Tatsache, dass sich die OHL bewusst an den Amerikaner wenden wollte und nicht an Frankreich oder England, mag viele Gründe gehabt haben.

Zum einen war es offenbar Wilsons „14 Punkte-Programm“ vom 8. Januar 1918, das die OHL vorerst als Basis für einen Frieden für sich akzeptieren konnte.[7] Zum anderen war es möglicherweise auch die Erkenntnis, mit Amerika einem übermächtigen Gegner gegenüberzustehen, der nach seinem Kriegseintritt am 6. April 1917 dem Kriegsgeschehen eine entscheidende Wende gegeben hatte. Psychologisch betrachtet, mag es den Deutschen angenehmer gewesen sein, sich dem militärisch überlegenden Amerika friedensstrategisch zu nähern, als mit den gleichrangigen bzw. gleichermaßen erschöpften Ententemitgliedern Fühlung aufzunehmen und über einen Frieden zu verhandeln.[8]

Mit dem Beschluss, ein Waffenstillstandsgesuch zu übermitteln, war allerdings nicht nur der erste Schritt zu Friedensverhandlungen verknüpft, sondern auch ein nicht unwesentlicher innenpolitischer Aspekt. Nach langem Ringen zwischen der OHL und den Reichstagsparteien um die parlamentaristischen Reformbestrebungen sah die OHL in Anbetracht der katastrophalen militärischen Lage letztlich ein, für ihr Vorhaben innenpolitische Rückendeckung durch die Parlamentarisierung der Reichsregierung gewährleisten zu müssen.[9] Durch den Parlamentarisierungserlaß vom 30. September machte Kaiser Wilhelm II.[10] schließlich auf Drängen der OHL den Weg für eine parlamentarische Monarchie frei, die ohne kaiserliche Erlaubnis weisungsfähig war und die OHL bei ihrem aktuellen Vorhaben stützen konnte. Die oft zitierte „Revolution von oben“ erscheint also, zumindest in diesem Fall, als ein brüchiger bzw. defizitärer Begriff. So sind es genauer betrachtet zwei Bestrebungen, die sich zum gleichen Ziel vereinen. Auf der einen Seite sind es die Reichstagsparteien, welche die Parlamentarisierung schon länger als große Verfassungsreform anstrebten, auf der anderen Seite ist es die OHL und mit ihr vornehmlich Ludendorff[11], die durch diesen Schritt Deckung für das Waffenstillstandsgesuch an Wilson im Sinn hatten.[12]

Im Schatten dieses Waffenstillstandsgesuches mögen somit auch die Verhandlungen über die neue Regierung gestanden haben, die am 3. Oktober durch die kaiserliche Ernennung von Prinz Max Erbgroßherzog von Baden[13] zum Reichskanzler ihren Dienst antrat.[14] Erst in den letzten Verhandlungsstunden um die Bildung einer Mehrheitsregierung durch einen Gesandten der OHL über die katastrophale militärische Lage informiert, lastete bereits vor dem Regierungsantritt des neuen Kabinetts ein enormer Druck auf den Schultern Max von Badens. Dieser Druck machte deutlich, dass die Note an Wilson insbesondere seitens der OHL absolute Priorität hatte und keinen Aufschub duldete. Als sie am 3. Oktober 1918 schließlich übermittelt wurde, bedeutete dieser Schritt, so der Historiker Uwe Knud Blum, „... erstens das Eingeständnis Deutschlands, den Krieg nicht mehr zu seinen Gunsten entscheiden zu können. Zweitens aber wurde Präsident Wilson dadurch praktisch als politischer Führer der Alliierten ausgewiesen.“ [15]

Die Friedensnote an Wilson wurde nach ihrer Veröffentlichung stark diskutiert.

Man stelle sich vor, wie das Eingeständnis, keinen Sieg mehr erringen zu können, auf die bis zuletzt durch Kriegspropaganda auf Siegeswillen und Optimismus getrimmte Bevölkerung gewirkt haben mag. Bislang war sie von den Politikern, der Presse und sogar von der Kirche mehr oder weniger bei Kriegslaune gehalten worden.[16] Doch nun änderte sich die Situation. Die Berichte über die militärischen Niederlagen und die immensen Kriegsverluste, zu denen es bis zum 3. Oktober keine offizielle Bestätigung für die Öffentlichkeit gab, bewirkten spätestens jetzt das, was bei den kriegsmüden Streitkräften und der Bevölkerungsmehrzahl ohnehin schon seit langem spürbar war – der Wunsch nach sofortiger Beendigung des Krieges.

3. „Fort mit dem Kaiser!“ – Auf den Spuren der Revolution

Die Friedensnote vom 3. Oktober 1918 war der Beginn eines regen Notenwechsels zwischen Wilson und der Reichsregierung. Im Zusammenhang mit den Veränderungen im Kaiserreich ist die 3. Note vom 23. Oktober 1918 interessant, in der Wilson seinen Unwillen bekannt gab, mit monarchischen Autokraten über einen Frieden zu verhandeln. Auf dieser Basis, so Wilson, könne „... Deutschland über keine Friedensbedingungen verhandeln, sondern muß sich ergeben.“ [17]

Wilsons klare und unmissverständliche Aussage mag sowohl die Reichregierung als auch das Volk anfänglich schockiert haben. Gleichermaßen jedoch stärkte sie den allgemeinen Wunsch nach Frieden. Zudem war offensichtlich, dass Wilson die Deutschen indirekt vor eine Wahl gestellt hatte. Entweder die Monarchie würde abgeschafft und dafür ein demokratisches Regierungssystem eingeführt, dann wären Verhandlungen über Friedensbedingungen möglich, oder die „monarchischen Autokraten“ hätten weiter das Sagen, in diesem Falle wäre der Krieg nur durch eine Kapitulation der Deutschen zu beenden.

Ob der amerikanische Präsident tatsächlich die Absicht hatte, das Ende des Kaiserreiches zur Bedingung für einen Waffenstillstand zu machen, kann nicht mit Sicherheit behauptet werden. Seine Aussage bewirkte jedoch die öffentliche Annahme, ein guter Waffenstillstand sei von der Abdankung des Kaisers abhängig.[18] Infolgedessen wurden immer mehr Stimmen laut, die die Abdankung des Kaisers forderten.

In den vergangenen Ausführungen haben wir durch die genauere Betrachtung der so genannten „Revolution von oben“ einige Grundlagen für die Novemberrevolution zusammentragen können. Nun bewegen wir uns mit großen Schritten auf die entscheidenden Novembertage zu, die es genauer zu beleuchten gilt. So soll im Folgenden die Aufgabe sein, Beginn und Anlass der Novemberrevolution genauer zu betrachten.

3.1 Der Kieler Matrosenaufstand – Beginn der Novemberrevolution von 1918

Noch während in ganz Deutschland weitestgehend die Abdankungsfrage sowohl in der Presse als auch im Volk mit aufgewühlten Gemütern diskutiert wurde, setzte ein zentrales Datum eine Reihe von Ereignissen in Gang, die der Revolution den entscheidenden Schub, um nicht zu sagen, den Anstoß zum Sturz des zusammenbrechenden Regimes gaben.[19]

Am 29. Oktober 1918 befahlen die Offiziere der Seekriegsleitung ein letztes „ehrenvolles“ Gefecht gegen die englische Hochseeflotte. Die Gründe für diesen Befehl werden bis heute unterschiedlich und zumeist kritisch begutachtet.

So mag es nicht nur das Ansehen der deutschen Hochseeflotte gewesen sein, das durch eine derartige Offensive aufpoliert werden sollte[20], sondern vielmehr eine Rebellion gegen die neue Regierung und die angestrebte Entmachtung des Kaisers. Gehen wir einmal vom Letzteren aus, erscheint uns ein beinahe bizarres Muster jener Tage im Hinblick auf die Reaktion der befehligten Matrosen.

So war es ein großer Teil der Matrosen auf Schilling-Reede, der am 30. Oktober 1918 auf die Meuterei seiner Vorgesetzten ebenso mit Meuterei reagierte.

Sebastian Haffner bringt die Geschehnisse jener Tage auf den Punkt.

Er schreibt:

„Die dramatische Kraftprobe zwischen Matrosen und Seeoffizieren, die sich [...] auf Schilling-Reede vor Wilhelmshaven abspielte und von der die Revolution ausging, war keine Kraftprobe zwischen Regierung und Revolution. Sie war die erste Kraftprobe zwischen Gegenrevolution und Revolution – und den Eröffnungszug machte die Gegenrevolution.“ [21]

Laut Haffner also ist die geplante Offensive der Seeoffiziere als eine Gegenrevolution zu bewerten, die vor der eigentlichen Revolution begonnen hatte. Unumstritten ist, dass die Offiziere der Hochseeflotte angesichts der Tatsache, dass die Reichsregierung die Einstellung des U-Boot-Krieges bereits am 20. Oktober 1918 befohlen hatte, ihren Entschluss hinter dem Rücken der Regierung gefasst hatten, und dass eben dieser Entschluss ihre Abneigung gegen die Entmachtung des Kaisers und somit gegen die neue Regierung demonstrieren sollte.

Bei dem Entschluss der daraufhin meuternden Matrosen hingegen mag neben dem Umstand, dass sie der zivilen Führung nicht entgegentreten wollten, auch der unvorhersehbare Ausgang der befohlenen Schlacht eine Rolle gespielt haben. So wollten sie keinesfalls ihr Leben für ein Unterfangen opfern, das, selbst wenn es siegreich gewesen wäre, an der katastrophalen Kriegssituation nichts mehr geändert hätte.[22]

Mit ihrer Verweigerung mögen die bei Wilhelmshaven stationierten Matrosen den Geist aller Soldaten, insbesondere derer, die außerhalb Deutschlands an der Front um ihr Leben kämpfen mussten, aufgegriffen haben. Hier wie auch dort war der Hunger nach Sieg dem Hunger nach Frieden gewichen. So war eines in diesen Tagen auch den Aufständischen vor Schilling-Reede vollkommen klar, nämlich, „...daß die Soldaten an der Front nach und nach eine immer stärkere Allergie gegen die Stammtischstrategien in der Heimat entwickelten, die sich von den bedrückenden Lebensumständen der Soldaten in den Gräben keine Vorstellung machten und vom sicheren Hort aus für weitreichende Kriegsziele plädierten.“ [23]

Die Matrosenmeuterei, sie mag also nicht nur ein Protest gegen einen unsinnigen Angriffsbefehl gewesen sein, sondern auch als ein Zeichen der von Unzufriedenheitheit und Kriegsmüdigkeit geprägten Zeit verstanden werden.

Dieser offene Protest vom 30. Oktober hatte die Verhaftung eines Großteils der Matrosen vor Schilling-Reede zur Folge, die nun durch ihre Befehlsverweigerung von der Todesstrafe bedroht waren. Nachdem ein Teil der Hochseeflotte nach Kiel dirigiert worden war, kam es am 3. November 1918 zu dem so wichtigen Aufstand, der den Beginn der Novemberrevolution bildet.

Die Matrosen nämlich, die an der Meuterei vor Schilling-Reede nicht teilgenommen hatten, beschlossen, für die Freilassung ihrer inhaftierten Kameraden zu kämpfen. Zunächst ausschließlich von diesem Gedanken geprägt, mag den Rädelsführern der Revolte noch nicht klar gewesen sein, dass sie es waren, die den „subversiven Fels“ letztendlich ins Rollen brachten, der zu Sturz des Kaiserreiches und Beginn der Republik so wesentlich beigetragen hatte.

Die weiteren Ereignisse des 3. November sind schnell zusammengetragen. Es waren die Kieler Arbeiterschaft und ein nicht unerheblicher Teil der Zivilbevölkerung, die durch die miserable Versorgungslage unzufrieden geworden waren und sich mit den Matrosen, die, wie bereits erwähnt, ihr ganz eigenes Anliegen hatten, solidarisierten. Der von den Aufständischen in Kiel gegründete Arbeiter- und Soldatenrat war es denn auch, der den Generalstreik verkündete.

Die militärischen Forderungen des Soldatenrates werden in folgenden Zeilen widergespiegelt:

„In Kiel verlangt der neue Soldatenrat, [...], unter anderem folgendes:

Freilassung sämtlicher Inhaftierten und politischen Gefangenen.

Straffreie Rückkehr sämtlicher Kameraden an Bord.

Die Ausfahrt der Flotte hat unter allen Umständen zu unterbleiben.

Es gibt außer Dienst keine Vorgesetzten mehr.

Offiziere, die sich mit den Maßnahmen des jetzt bestehenden Soldatenrates einverstanden erklären, begrüßen wir in unserer Mitte. Alles übrige hat ohne Anspruch auf Versorgung den Dienst zu quittieren. ...

Diese Forderungen sind für jede Militärperson Befehle des Soldatenrates.“ [24]

Die aufständischen Matrosen entwaffneten ihre Offiziere, besetzten das Militärgefängnis und befreiten ihre Kameraden.

Durch die an sich gerissene Militärgewalt befand sich bereits am 4. November ganz Kiel in den Händen der Aufständischen.

In den vergangenen Ausführungen haben wir uns einen Überblick über die Ereignisse rund um die Kieler Matrosenrevolte verschaffen können. Es ist deutlich geworden, dass sich mit der Bewegung, die in Wilhelmshaven bzw. Kiel begann, die „eigentliche Revolution“ abzeichnete.

Wenn wir von „eigentlicher Revolution“ sprechen, dann nur, weil in jenen Tagen, wie uns nun bekannt ist, bereits eine sukzessive Revolution, die „Revolution von oben“ in vollem Gang war. Allerdings ist unumstritten, dass weder Kaiser noch Militär sich mit der im Oktober vollzogenen Verfassungsänderung anfreunden konnten und die Zügel gänzlich an die zivile Reichsleitung weitergeben wollten.[25] Die Geschehnisse in Kiel jedoch, die an dieser Stelle als ins Rollen gebrachter „subversiver Fels“ bezeichnet werden, sind hingegen verbunden mit einer anderen Form der revolutionären Aktivität, einer Form der Offensive, die sich als „Revolution von unten“ darzustellen vermag und durch ihre schnelle Ausbreitung eine entscheidende Beschleunigung der Ereignisse nach sich zieht. Wie Eberhard Kolb schreibt, handelte es sich „... dabei nicht um eine von revolutionären Zirkeln generalstabsmäßig geplante und durchgeführte Umsturzaktion, sondern um eine spontane Bewegung der kriegsmüden Massen, die eine sofortige Beendigung des Krieges erzwingen wollten.“ [26]

Ausbreitung und Ziel dieser aufständischen Bewegung sollen im Folgenden das Thema sein.

3.2 Von Kiel nach Berlin – Ausbreitung der Revolution und Abdankung Kaiser Wilhelms II.

Was auf Schilling-Reede seinen Anfang nahm, breitete sich wie ein Lauffeuer binnen weniger Tage auf andere Orte im gesamten Kaiserreich aus und wurde „... zum Signal für die Umsturzbewegung des November 1918...“ [27]. Nachdem die aufständische Bewegung am 5. und 6. November auch andere norddeutsche Küstenstädte erreicht hatte, folgte die Ausbreitung ins Binnenland, wo ebenfalls Arbeiter- und Soldatenräte die Zügel in die Hand nahmen und sich „... das westelbische Deutschland von einer Militädiktatur in eine Räterepublik...“ [28] verwandelte. So zum Beispiel war die Revolte bereits am 7. November in Hannover zu verzeichnen und erreichte am darauffolgenden Tage, dem 8. November, Braunschweig, Düsseldorf, Köln und Münster, Frankfurt am Main, München sowie Magdeburg, Dresden und Leipzig.[29]

Noch bevor die aufständische Bewegung gänzlich Berlin erreichte, war der Kaiser den Unruhen ins belgische Hauptquartier nach Spa ausgewichen. Für die Führungsriege des Reiches aber hatte das „Zurückrollen“ der Revolution oberste Priorität. Nachdem es dem SPD-Abgeordneten Gustav Noske[30] – dieser war zum Ursprung der Revolte, nach Kiel, gereist - erfolgreich gelungen war, die Meuterer zu besänftigen und zur Ordnung zurückzuführen, ruhten die Hoffnungen der Regierung auf der Initiative der Sozialdemokratischen Partei. Wenn es also der SPD durch Noske gelungen war, die Unruhen an ihrem Ausgangsort einzudämmen, warum sollte es ihr dann nicht gelingen, dieses Einfluss auch im ganzen Reich gelten zu machen?

Diese Umstände riefen den Vorsitzenden der MSPD Friedrich Ebert[31] auf den Plan.

Aus den Memoiren Prinz Max von Badens erfahren wir dazu:

„Der Mann [Gustav Noske] hat Übermenschliches geleistet [...]Das Schicksal Deutschlands hing daran, daß Ebert die Leistung seines Parteigenossen im großen wiederholte, das heißt, die Bewegung im ganzen Lande >zurückrollte<.“ [32]

Ebert, dessen Partei die Reichsregierung in einer Koalition mit getragen hatte, sah denn auch ebenso wie Max von Baden die dringende Notwendigkeit, die Revolution zu einem Ende zu bringen, bevor Verfassung und Staat darunter zu leiden hatten. Beide Politiker sahen die staatliche Ordnung aus dem Ruder geraten und gänzlich gefährdet, wenn nicht ein schnelles Handeln diesbezüglich erfolgen würde. Das Risiko, dass dieses Handeln die Abdankung des Kaisers implizieren könnte, mussten beide Politiker in Kauf nehmen. Ganz besonders Ebert schien für diese Maßnahme schon sensibilisiert.

So äußerte er sich laut Protokoll bei einer Sitzung des Interfraktionellen Aussschusses am 4. November 1918 wie folgt:

„... Man muß den Dingen nähertreten. Die Bedenken der verschiedenen Seiten kenne ich, [...]. Das Hinausziehen des Waffenstillstandes stellt unser Volk auf eine furchtbare Probe. Kann man da Erleichterungen schaffen? Industrie, Handel und Beamte wollen die Kaiserfrage geregelt wissen. Sonst Dinge zu spitzen, daß es überhaupt zu spät ist, daß es überhaupt noch eine Personenfrage bleibt. Ich fürchte, dann steht das ganze System in Frage. [...].[33]

Das Volk, es forderte die Abdankung des Kaisers. Noch unmissverständlicher aber forderte es, getrieben von Kriegsmüdigkeit und Friedenssehnsucht, den Waffenstillstand. Beides schien einander zu bedingen. Auf der einen Seite stand der Kaiser, der nicht im Sinn hatte, den Abdankungforderungen zu entsprechen, und sich auch nicht veranlasst sah, von sich aus dem Krieg ein Ende zu machen. Auf der anderen Seite stand die zivile Führung, für die klar war, die Revolution ginge so lange weiter, bis der Krieg beendet sein würde.[34] So schien die Abdankung des Kaisers unumgänglich, zumal das Ende der deutschen Monarchie bereits seinen Anfang genommen hatte.

Der bayerische USPD-Politiker Kurt Eisner[35] hatte es vorgemacht. Er war es, der am 7./8. November durch die Ausrufung der Republik den Sturz des Hauses Wittelsbach, das mit Ludwig III.[36] den bayerischen Thron inne hatte, forcierte und das Königreich Bayern zu einem Freistaat machte.

Als die aufständische Bewegung mit dem 9. November schließlich Berlin erreichte, forderte sie denn auch mit den Worten „Fort mit dem Kaiser!“ in Großdemonstrationen die kaiserliche Abdankung .[37]

Reichskanzler Prinz Max von Baden war der Überzeugung, dass eine weitere Existenz der Monarchie nur dann möglich wäre, wenn Kaiser und Kronprinz abdanken würden.[38] Diese Überlegung von Badens implizierte womöglich auch die Absicht, dem Kaiser, der von einer Abdankung nichts wissen wollte, zumindest den Thron als Preussischer König zu sichern. Nachdem Max von Baden jedoch nach mehrmaligen Versuchen kein Einverständnis seitens des Kaisers erhalten hatte, veröffentlichte er ohne direkte kaiserliche Authorisierung eine Abdankungserklärung und übergab sein eigenes Amt an Friedrich Ebert, den Vorsitzenden der MSPD.

Diese Schritte zeugten in den immer stärker werdenden Revolutionswirren – seit der Mittagszeit am 9. November hatten sich auch die Soldaten der Berliner Kasernen den Aufständischen angeschlossen – von klarem Verstand und geistiger Reife. Sie sind deshalb so bewundernswert wie fragwürdig, weil Max von Baden weder zur Bekanntgabe der Abdankung noch zur eigenen Amtsweiter- bzw. übergabe berechtigt gewesen war.

Das Handeln Max von Badens wurde in der Forschung umfangreich diskutiert und kann daher an dieser Stelle nicht vertieft werden. Dennoch seien hier folgende Fragen gestellt: Kann man von Badens Taten tatsächlich als Alleingang abtun? War er es, der von sich aus entschieden hatte, der Kaiser danke nun ab? Zweifelsohne können diese Fragen nicht gänzlich geklärt werden. Sicher aber ist, dass der Befehl zur Veröffentlichung der Abdankung nicht einfach nach eigenem Ermessen ausgesprochen worden war.

So berichtet uns die Aussage eines Geheimrates Simons über die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Abdankungsveröffentlichung folgendes:

„Als ich am 9. November 1918 kurz vor oder nach 11 Uhr das Vorzimmer des Reichskanzlers betrat, teilte mir Unterstaatssekretär Wahnschaffe mit, eben sei von Spa durchgesagt worden, der Kaiser habe sich entschlossen abzudanken; es handle sich nur um die Formulierung. Die wurde alsbald dem Reichskanzler gemeldet. Er beauftragte uns, alles vorzubereiten, damit die Nachricht von der Abdankung ohne Verzug veröffentlicht werden könne. [...]

Wer die telephonische Nachricht in Spa aufgegeben und in Berlin empfangen hat, weiß ich nicht. Daß die Nachricht in Berlin gegen 11 Uhr eingegangen ist, steht aber fest; sie allein war die Grundlage für alle weiteren Schritte. [...].“[39]

Im weiteren Verlauf des 9. November 1918 überschlugen sich förmlich die Ereignisse. Friedrich Ebert mag durch seine klare Aussage, das Land brauche nun eine Regierung, der das Volk sein Vetrauen schenken würde, und durch sein Versprechen, die Geschicke des Reichskanzleramtes im Rahmen der Verfassung auszuführen, entscheidend am Handeln von Badens beteiligt gewesen sein.

Am 9. November schließlich hatte Ebert offenbar das Ziel vor Augen, die sehr stark gewordene revolutionäre Bewegung durch eine Regierungsbildung auf der Basis der Oktoberreformen aufzufangen. So mag denn auch die Ausrufung der Republik vom Reichstagsgebäude durch Philipp Scheidemann (ebenfalls MSPD), der der Regierung am Morgen bereits den Rücken gekehrt hatte, für sein Anliegen ein Dorn im Auge gewesen sein.[40] Ebert erschien es sehr viel passender, nach einer Zeit der Übergangsregierung, die Vorraussetzungen für eine Nationalversammlung[41] zu schaffen, die ihrerseits über die Staatsform, die Deutschland annehmen müsse, entscheiden sollte. Diese Entscheidung hatte Scheidemann durch seinen Alleingang nun gewissermaßen schon vorweggenommen.[42] Auch die Tatsache, dass die Berliner Soldatenräte, unumstritten mit großer Macht ausgestattet, ihr Mitspracherecht für eine neue Regierung forderten, ließen das Vorhaben Eberts, eine sozialistisch-bürgerliche Koalition auf die Beine zu stellen, schnell scheitern.

Obwohl noch Unklarheit darüber bestand, welchen weiteren politischen Verlauf, das Land nehmen würde, stand am Abend des 9. Novembers dennoch eines fest – der Kaiser hatte abgedankt. Die Republik war proklamiert.

Durch dieses Ereignis war der Grundstein gelegt für die junge „Weimarer Republik“. Viel mehr aber für den bevorstehenden Frieden, der, wir erinnern uns, von seiten der Allierten an das Ende der „monarchischen Autokraten“[43] geknüpft war.

Der weitere innenpoltische Verlauf der folgenden Novembertage, der mit der Bildung des „Rates der Volksbeauftragten“, der Berliner Räteversammlung und dem „Ebert-Groener-Abkommen“ einherging, soll daher an dieser Stelle nicht weiter im Fokus unserer Betrachtungen stehen. Vielmehr soll nun ein weiteres Ereignis in den Mittelpunkt rücken. Ein Ereignis, welches das Ende des Ersten Weltkrieges besiegelte und als unmissverständliche Bedingung an die Abdankung des Kaisers geknüpft war – der Waffenstillstand von Compiègne.

4. Von Kiel nach Compiègne – Erwartungen und Enttäuschungen – Der Waffenstillstand – ein Vorgeschmack auf Versailles?

Neben den gravierenden Veränderungen, die mit den frühen Novembertagen 1918 einher gingen, wurde nach wie vor ein bevorstehendes Ereignis sehnlichst von den Soldaten und der Bevölkerung erwartet – das Ende des Krieges.

Am 5. November 1918 hatten die Allierten über die US-Regierung ihre Bereitschaft zum Abschluss eines Waffenstillstands erklärt.[44] Als diese Bereitschaft durch eine Mitteilung des amerikanischen Präsidenten Wilson am Vormittag des 6. Novembers sowohl in Spa als auch in Berlin verkündet wurde, nahm man sie mit großer Erleichterung auf.[45]

Dennoch waren die Positionen, die mit dem bevorstehenden Waffenstillstand verbunden waren, verschieden.

So war er seitens der OHL, und somit vornehmlich Ludendorffs, eher als eine Waffenruhe verstanden worden, die keinesfalls eine Kapitulation Deutschlands nach sich ziehen müsse.[46]

Ganz anders die ziviele Führung. Sowohl Max von Baden als auch der immer mehr in den Vordergrund tretende Friedrich Ebert waren sich offenbar darüber klar, dass von eben jenem Waffenstillstand das Ende des Krieges abhing.

Am 6. November wurde eine Waffenstillstandsdelegation unter Staatssekretär Matthias Erzberger[47] über Spa nach Compiègne geschickt, die mit dem französischen Oberstkommandierenden, Marschall Ferdinand Foch[48], über den Waffenstillstand verhandeln sollte.

Die Frage, warum Repräsentanten der zivilen Führungsriege zu diesem wichtigen Anlass entsendet wurden und nicht wie üblich Vertreter des Militär, wird immer wieder aufgeworfen.

Sebastian Haffner schreibt dazu:

„Bis zum letzten Augenblick hielt die Regierung an der Fiktion fest, daß das Waffenstillstandsgesuch von ihr und nicht von der Obersten Heeresleitung ausgegangen sei; daher die höchst ungewöhnliche Betrauung eines zivilen Politikers, und nicht eines Generals, mit der Führung der Waffenstillstandsdelegation.“ [49]

Diese Beantwortung einer vieldiskutierten Frage bleibt jedoch defizitär.

Zwar waren die Umstände, wie Haffner sehr richtig sagt, sehr ungewöhnlich, doch mag es nicht nur die große Verantwortung gewesen sein, in der sich die Regierung in Bezug auf das Waffenstillstandsgesuch sah, die zu diesen Schritten geführt hatte. Als viel wahrscheinlicher erweist sich die Annahme, dass die OHL absichtlich eine passive Rolle angenommen hatte, um ihr Gesicht wahren und sich das Eingeständnis der Niederlage unter den Augen des Feindes ersparen zu können. So ging es ihr offenbar eher darum, den Mythos des „unbesiegbaren“ deutschen Heeres aufrecht erhalten zu können, als der üblichen Prozedur einer Waffenstillstandsverhandlung, die üblicherweise ihre Anwesenheit gefordert hätte, Folge zu leisten. Die OHL entzog sich also gewissermaßen ihrer Mitverantwortung. So hatte sie die Möglichkeit, die Schuldfrage, die sich mit der deutschen Niederlage verband, gänzlich auf die Schultern der zivilen Führungskräfte zu legen und stärkte somit die schon längere Zeit in der Luft liegende Legende vom Dolchstoß.[50] Nach Meinung der OHL lag nun allein in den Händen Erzbergers als Vertreter der Reichsregierung, was aus dem Waffenstillstand wurde.

Den am 8. November in Compiègne angekommenen deutschen Delegierten jedoch bot sich alles andere als ein Nährboden für Verhandlungen. So beabsichtigetn die Allierten es offenbar keineswegs, den Erwartungen der Deutschen, auf gleicher Ebene über einen Waffenstillstand diskutieren zu können, zu entsprechen.

Dementsprechend soll der französische Militär, Marschall Ferdinand Foch, auf die Frage nach Verhandlungsvorschlägen geantwortet haben, er habe „... keine Vorschläge zu machen.“ [51]

Stattdessen bekamen die Delegierten der Reichsregierung einen Katalog ausgearbeiteter Bedingungen in die Hände, der eine Mitsprache ihrerseits nicht vorsah. Diese Bedingungen boten Deutschland keinen Spielraum für Verhandlungen, und ihre Unterzeichnung war an ein Ultimatum von 72 Stunden geknüpft.[52]

Die Bedingungen des Waffenstillstandsvertrages können an dieser Stelle nur überblicksartig zusammengefasst werden.[53]

Sie umfassten unter anderem die Forderung nach sofortiger Räumung aller besetzten Gebiete und des linken Rheinufers (Artikel A / II), und sahen die sofortige Rückführung aller alliierter Gefangener in ihr Heimatland vor (Artikel A / III).[54] Die Ostgrenzen sollten wieder hergestellt werden (Artikel B / XII)[55].

Alle Feindseligkeiten zu Land, zur See und in der Luft sollten sofort eingestellt (Artikel A / I und Artikel E / XX), und noch intaktes Kriegsmaterial, wie Waffengut, Fahrzeuge (5000 Lokomotiven, 150000 Eisenbahnwagen und 5000 LKW) und Jagd- und Bombenabwurfflugzeuge, sollte den Alliierten überlassen werden (Artikel A / IV und VII). Weiterhin sollten sich die Deutschen zum Verzicht auf die Friedensverträge von Bukarest und Brest-Litowsk nebst deren Zusatzverträgen bereit erklären (Artikel B / XV) und akzeptieren, dass die vorherrschende Seeblockade gegen Deutschland vorerst bestehen bleiben würde (Artikel E / XXVI). Einziges Zugeständnis an die Deutschen war die Lebensmittelversorgung der deutschen Nation durch die Alliierten, während der Waffenstillstand andauern würde (Artikel E / XXVI).

Diese Bedingungen müssen wie ein Schock auf die Delegierten gewirkt haben, waren sie doch genau wie die gesamte deutsche Führungsriege davon überzeugt gewesen, dass, wenn es schon Bedingungen des Feindes geben würde, diese gänzlich auf den Grundlagen des „14-Punkte-Programms“ des amerkanischen Präsidenten basieren würden.[56] Dieser hatte am 11. Februar 1918 in einer Rede vor dem us-amerikanischen Kongress versichert, es würden keine Annexionen, Kriegsentschädigungen oder Schadenersatz erhoben werden.[57] Die Realität des Waffenstillstandsvertrages war aber eine andere. So befanden sich in Artikel XIX bereits erste Reparationsbestimmungen, wonach sich die Alliierten in den besetzten Gebieten das Requisitions-Recht vorbehielten, die Deutschen anwiesen, während der Dauer des Waffenstillstandes, keine Werte zu vernichten, die den Allierten als späterer Schadenersatz dienen könnten, und ihnen die Unterhaltskosten der alliierten Truppen in den rheinischen Gebieten in Rechnung stellten. Ferner behielten sich die Alliierten vor, nachträgliche Forderungen äußern zu können, die im Vertrag noch nicht verankert waren (Artikel C / XIX).

Es stand außer Frage, dass dieser Bedingungskatalog die Deutschen als besiegte Nation ansah und dass seine Unterzeichnung einer Kapitulation gleichkommen würde.[58] Zum Einen zielten die Bedingungen, um es mit den Worten Grevelhörsters zu sagen, insgesamt darauf, „... dem deutschen Heer jede Möglichkeit zum Weiterkämpfen zu nehmen und zugleich die alliierte Überlegenheit zu sichern.“ [59] Zum Anderen jedoch erlegten diese Bedingungen mit ihren Forderungen und Bestimmungen der deutschen Nation schon so etwas wie ein Reparations-Diktat auf, das bereits einen Vorgeschmack dessen bot, was die deutsche Nation im Jahre 1919 in Versailles erwarten sollte.

Man kann nur mutmaßen, wie sich eine deutsche Delegation in Bezug auf die Unterzeichnung eines solchen Vertrages verhalten hätte, hätte ihre Nation nicht am Rande eines militärischen Zusammenbruchs gestanden, wäre ihr Land nicht durch eine Welle der Revolution bedroht gewesen und wäre die Bitte nach einem Waffenstillstand lediglich durch „allgemeine Kriegsmüdigkeit“ ausgelöst worden. Diese tatsächlich vorhandenen Aspekte jedoch müssen berücksichtigt werden, versucht man zu begreifen, in welcher Lage sich Erzberger und seine Mitreisenden befanden. Deutschland war militärisch am Ende. Es stand fest, dass die Fortsetzung des Krieges von deutscher Seite aus unmöglich wäre, wenngleich sie bei eventuell „ungünstigen Bedingungen“ eines Waffenstillstands noch Ende September von der OHL gefordert wurde.[60] Aus allein diesem Grund zu unterzeichnen, hieße zwar, sich in die militärischen Fesseln des Feindes zu begeben, würde aber eine Katastrophe, die der Fortgang des Krieges für alle beteiligten Nationen und vornehmlich für Deutschland bedeutet hätte, verhindern, zumal es dem Feind ein Leichtes gewesen wäre, die deutschen Stellungen zu durchbrechen und weiter in das Land vorzudringen.[61] Außerdem war sicher, dass sowohl Regierung als auch OHL vor Abreise der Delegation umissverständlich zu verstehen gegeben hatten, der Vertrag sei unter allen Umständen zu unterzeichnen.[62]

Doch auch ein anderes Problem ergab sich bei dem Gedanken an eine fristgerechte Unterzeichnung des Vertrags - die Reparationsfrage. Sie war von Alliierten und USA im Waffenstillstandsvertrag nur angedeutet worden. Dennoch gelang es den deutschen Delegierten, diesbezüglich mit den Allierten darüber übereinzukommen, dass die Höhe von Reparationen erst endgültig in einem Friedensvertrag geklärt werden könne.[63]

Am 11. November 1918 schließlich unterzeichnete Erzberger in einem Eisenbahnwagon im Wald von Compiègne den Vertrag über einen Waffenstillstand, der auf die Dauer von 36 Tagen festgesetzt war.

Nachdem die Unterzeichnung nach Berlin und Spa übermittelt worden war, schwiegen auf Befehl des Generalfeldmarschalls Paul von Hindenburg[64] an die deutschen Soldaten in Europa die Waffen – der Erste Weltkrieg war beendet.

Die Bedingungen des Waffenstillstands von Compiègne wurden in Deutschland sowohl vom Volk als auch von der Reichsregierung mit großer Bestürzung aufgenommen. Besonders die bereits angedeuteten Reparationen bereiteten große Sorge.

So verkündete Friedrich Ebert am 25. November 1918 vor der Reichskonferenz:

„Werden wir nicht vor Abschluss der allgemeinen Friedensverhandlungen von den Waffenstillstandsbedingungen befreit, dann muß unser Volk in tiefes Elend und wirtschaftliche Anarchie versinken.“ [65]

Hoffnung setzte man vor allem in einen baldigen Friedensvertrag, von dem man dachte, er würde Deutschland von den „katastrophalen“ Waffenstillstandsbedingungen befreien.

Einige Zeit hatten sich die Deutschen freilich noch gedulden müssen, bis die Pariser Friedenskonferenz am 18. Januar 1919 eröffnet wurde. Viel länger aber noch ließ die Unterzeichnung eines Friedensvertrages auf sich warten.

Als der „Versailler Vertrag“ am 28. Juni 1919 schließlich unterzeichnet wurde, waren jedoch die Hoffnungen, die man in die Friedensverhandlungen gesetzt hatte, verschwunden. Ganz besonders im Hinblick auf Artikel 231, den „Kriegsschuldartikel“, wurden Eberts düstere Vorahnungen um ein vielfaches übertroffen. Die Alleinschuld, die den Deutschen in jenem Artikel zugeschrieben wurde, bildete die Basis für riesige Reparationsforderungen, die eben jenes „Elend“ und jene „wirtschaftliche Anarchie“, wie sie Ebert vorhergesehen hatte, für das Land bedeutete.

Der Waffenstillstand von Compiègne – er war also nicht ein „vorläufiger Irrtum“, von dem man hoffte, ihn während der Friedensverhandlungen, abändern bzw. aufheben zu können. Er war nur ein Vorgeschmack dessen, was über die Unterzeichnung des „Versailler Vertrages“ hinaus auf Jahre ein Problem für die „Weimarer Republik“ werden sollte.

5. Zusammenfassung und Abschlussgedanken

Mit dem Ersten Weltkrieg endete das vielzitierte „lange 19. Jahrhundert“ und mit ihm das bürgerliche Zeitalter, wie es August Bebel im November 1911 vorausgesagt hatte.[66]

Wie eingangs erwähnt, war dieser Krieg die treibende Kraft für gravierende Veränderungen in Deutschland. Mit der Novemberrevolution endete das Deutsche Kaiserreich, das 37 Jahre lang Bestand gehabt hatte. Die Hintergründe dieser Revolution sind in vorliegender Arbeit beleuchtet worden. Es wurde deutlich gemacht, dass die Novemberrevolution kein monokausales Unterfangen war, sondern ein Produkt verschiedener Faktoren. So war es zum Einen die „Revolution von oben“, die mit dem Parlamentarisierungserlass vom 30. September 1918, der von der OHL forciert worden war, einherging und das Ende der konstitutionellen Monarchie besiegelte. Zum Anderen aber war es ein Teil des Volkes, das, getrieben von Unzufriedenheit ob der katastrophalen Versorgungslage und zermürbt durch Kriegsmüdigkeit, von Kiel ausgegangen durch die Bildung von Arbeiter- und Soldatenräten eine „Revolution von unten“ herbeiführte und das Kaiserreich als Staatsform untergrub. Beide Faktoren fungierten nicht Hand in Hand, sondern reiften an voneinander unabhängigen Entwicklungsprozessen. So war die Revolution keineswegs das Ziel der OHL gewesen. Vielmehr zielte ihr Vorhaben darauf ab, zu verhindern, dass nach einem Durchbruch der gegnerischen Armeen „... die bolschewisierten Soldaten die bewaffnete Revolution in die Heimat tragen.“ [67] Dass durch den Parlamentarisierungserlass der Kaiser in seiner Macht beschränkt wurde, und somit ein entscheidener Schritt zum Ende des Kaiserreiches getätigt war, mag den Verantwortlichen jener Stunde nicht klar gewesen sein. Möglicherweise unwissentlich trugen sie dazu bei, den Volksglauben an die neue zivile Reichsleitung und auch den allgemeinen Wunsch nach Abdankung des Kaisers zu stärken. So steht außer Frage, dass sich beide Seiten, sowohl „Revolution von oben“ als auch „Revolution von unten“, als hauptverantwortlich zeichnen für den Sturz des Kaiserreiches.

Die damit verbundene Proklamation der Republik stand nun ganz im Zeichen eines Aufbruchs. Vor allem Arbeitern, Matrosen und Soldaten war es gelungen, entscheidend dazu beizutragen, die Monarchien der deutschen Teilstaaten zu beseitigen, sich den Achtstundentag und die Tariffähigkeit der Gewerkschaften zu erkämpfen und das Dreiklassenwahlrecht durch die Einführung der allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen für alle Bürgerinnen und Bürger abzulösen.[68] Durch die Novemberrevolution schien nun endlich die Demokratie ihren Siegeszug angetreten zu haben.

Von der Novemberrevolution ausgehend war ein weiteres Ziel und Anliegen vorliegender Arbeit, den Bogen zum Waffenstillstand von Compiègne zu spannen, der sich als wichtiger außenpolitischer Aspekt mit der Hauptforderung der revolutionären Bewegung verbindet – dem Ende des Krieges.

Getrieben von immensen Verlusten und Niederlagen, und damit von der Notwendigkeit, den Krieg schnellstmöglich beenden zu müssen, war das Waffenstillstandsgesuch an Wilson mit großen Erwartungen verbunden. Im Verlauf der Betrachtungen jedoch konnte aufgezeigt werden, dass eben jene Erwartungen, die Hoffnungen, einen Waffenstillstand zu bekommen, der gänzlich auf dem „14-Punkte-Programm“ Woodrow Wilsons basieren würde, in Compiègne nicht erfüllt wurden. Stattdessen konnte anhand der vorgestellten Waffenstillstandsbedingungen nachgewiesen werden, dass es sich beim Waffenstillstand von Compiègne eher um ein „Waffenstillstandsdiktat“ handelte, das Deutschland als besiegte Nation hinstellte und keine Forderungen seitens der Deutschen billigte. Demnach war festzustellen, dass der Waffenstillstandsvertrag mit seinen angedeuteten Reparationsforderungen und militärischen Bestimmungen schon einige Inhalte des Friedensvertrages von Versailles vorwegnahm.

Sowohl der 9. als auch 11. November blieben für die unmittelbare Nachkriegszeit von großer Bedeutung. Mit ihnen verbanden sich Aufgaben, deren Bewältigung weit über die in vorliegender Arbeit zu betrachtene Zeit hinausgingen. So musste es das vorrangig innenpolitische Ziel der jungen „Weimarer Republik“ sein, den Wechsel von der Hohenzollern-Dynastie zur demokratischen Republik und damit einen staatlichen Neuaufbau zu gewährleisten. Vorrangig außenpolitisches Ziel jedoch musste es sein, eine Neuordnung nach außen zu organisieren und die Wiedereingliederung Deutschlands in das europäische Staatensystem zu erreichen.[69] So kompliziert diese Aufgaben auch gewesen sein mögen, man darf eines zu dieser Zeit nicht vergessen – die Erleichterung, die mit dem Ende des Ersten Weltkrieges verbunden war.

Mit ihm endete ein Krieg, den die Welt in dieser Form noch nicht erlebt hatte. Geprägt durch eine bislang unbekannte Form der Kriegstechnologisierung, forderte kein Krieg vor 1914 auch nur annähernd so viele Opfer, war kein Krieg verbunden mit einem derartigen Ausmaß an Zerstörung und Leid. Dieser Krieg blieb in vielerlei Hinsicht folgenschwer. Sein auf diese Weise seitens der Deutschen nicht erwartetes Ende erschwerte den Start der jungen „Weimarer Republik“ und prägte, verbunden mit den Fesseln des Versailler Vertrages, die Unzufriedenheit der Bevölkerung und den Mythos der deutschen „Erfüllungspolitik“. Diese Hasstiraden waren es, die zum späteren Erstarken des Nationalsozialismus so wesentlich beigetragen hatten.

Gleichsam jedoch sollte nicht vergessen werden, dass mit dem Beginn der „Weimarer Republik“ die demokratische Staatsform in Deutschland Einzug genommen hatte. Unabhängig davon, was binnen 14 Jahren aus ihr wurde, bedeutete sie einen Neuanfang.

Nicht zuletzt deswegen, sind der Erste Weltkrieg und seine Folgen aus heutiger Sicht als eine epochale Zäsur zu verstehen.

Anlage:

Waffenstillstandsbedingungen der Alliierten Compiègne, 11. November 1918

(Quelle: www.dhm.de/lemo/html/dokumente/waffenstillstand/index.html)

A. An der Westfront

I. Einstellung der Feindseligkeiten zu Land und in der Luft, 6 Stunden nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes.

II. Sofortige Räumung der besetzten Gebiete: Belgien, Frankreich, Luxemburg sowie von Elsaß-Lothringen. Sie ist so zu regeln, daß sie in einem Zeitraum von 15 Tagen nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes durchgeführt ist. Die deutschen Truppen, welche die vorgesehenen Gebiete in dem festgesetzten Zeitraum nicht geräumt haben, werden zu Kriegsgefangenen gemacht. Die gesamte Besetzung dieser Gebiete durch die Truppen der Alliierten und der Vereinigten Staaten wird in diesen Ländern dem Gang der Räumung folgen. [...]

III. Alle Einwohner der oben aufgezählten Länder (einschließlich der Geiseln, der in Anklagezustand Befindlichen oder Verurteilten) werden in ihre Heimat zurückgeführt. Diese Rückführung beginnt sofort und muß in einem Zeitraum von 15 Tagen beendet sein.

IV. Die deutschen Heere überlassen in gutem Zustand folgendes Kriegsmaterial: 5000 Kanonen (davon 2500 schwere und 2500 Feldgeschütze), 25000 Maschinengewehre, 3000 Minenwerfer, 1 700 Jagd- und Bornbenabwurfflugzeuge, in erster Linie alle Apparate D 7 und alle für nächtlichen Bombenabwurf bestimmten Flugzeuge. [...]

V. Räumung der linksrheinischen Gebiete durch die deutschen Armeen. Die Gebiete auf dem linken Rheinufer werden durch die örtlichen Behörden unter Aufsicht der Besatzungstruppen der Alliierten und der Vereinigten Staaten verwaltet. Die Truppen der Alliierten und der Vereinigten Staaten werden die Besetzung dieser Gebiete durch Garnisonen bewirken, die die wichtigsten Rheinübergänge (Mainz, Koblenz, Köln) inbegriffen je einen Brückenkopf von 30 km Durchmesser auf dem rechten Ufer beherrschen und außerdem die strategischen Punkte des Gebietes besetzen. Auf dem rechten Rheinufer wird eine neutrale Zone geschaffen. Sie verläuft zwischen dem Fluß und einer Linie, die parallel den Brückenköpfen und dem Fluß gezogen wird, in einer Breite von 10 km von der holländischen bis zur Schweizer Grenze. Die Räumung der rheinischen Gebiete auf dem linken und rechten Ufer wird so geregelt, daß sie in einem Zeitraum von weiteren 16 Tagen durchgeführt ist, also im ganzen in 31 Tagen nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandes […]

VI. In allen geräumten Gebieten ist die Fortführung von Einwohnern untersagt; dem Eigentum der Einwohner darf kein Schaden oder Nachteil zugefügt werden. Niemand wird wegen der Teilnahme an Kriegsmaßnahmen, die der Unterzeichnung des Waffenstillstandes vorausgegangen sind, verfolgt werden. Keinerlei Zerstörungen irgendwelchen Art dürfen ausgeführt werden. Militärische Einrichtungen jeder Art werden in unversehrtem Zustande ausgeliefert, ebenso alle militärischen Vorräte, Lebensmittel, Munition, Ausrüstungsstücke, die nicht in dem für die Räumung festgesetzten Zeitraum mitgeführt werden konnten. Die Depots von Lebensmitteln jeder Art für die Zivilbevölkerung, Vieh usw. müssen an Ort und Stelle belassen werden. Es dürfen keine allgemeinen oder staatlichen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Entwertung der industriellen Anlagen oder eine Verringerung ihres Personals zur Folge hätten.

VII. Die Verkehrsstraßen und -mittel jeder Art, Eisenbahnen, Schiffahrtsstraßen, Landstraßen, Brücken, telegraphische und telephonische Anlagen dürfen nicht beschädigt werden. Das gesamte dort gegenwärtig verwendete Zivil- und Militärpersonal verbleibt im Dienst. Den assoziierten Mächten sind auszuliefern: 5 000 gebrauchsfertige Lokomotiven und 150000 Eisenbahnwagen in gutem Zustand sowie mit allen Ersatzteilen und dem nötigen Gebrauchsgerät ausgestattet. […]

IX. Das Recht der Requisition wird von den Armeen der Alliierten und der Vereinigten Staaten in allen besetzten Gebieten ausgeübt, unter Vorbehalt der Abrechnung mit den zuständigen Stellen. Der Unterhalt der Besatzungstruppen der rheinischen Gebiete (Elsaß-Lothringen ausgenommen) erfolgt auf Kosten der deutschen Regierung.

B. Bestimmungen, betreffend die deutschen Ostgrenzen

XII. Alle deutschen Truppen, welche sich augenblicklich auf den vor dem Kriege zu Österreich-Ungarn, Rumänien, der Türkei gehörigen Gebieten befinden, müssen unverzüglich hinter die deutschen Grenzen, wie sie am 1. August 1914 waren, zurückgehen. Alle deutschen Truppen, welche sich augenblicklich auf den vor dem Kriege zu Rußland gehörigen Gebieten befinden, müssen ebenfalls hinter die wie oben angegebenen deutschen Grenzen zurückgehen, sobald die Alliierten, unter Berücksichtigung der inneren Lage dieser Gebiete, den Augenblick für gekommen erachten.

XV. Verzicht auf die Friedensverträge von Bukarest und Brest-Litowsk und ihre Zusatzverträge.

XVI. Die Alliierten sollen freien Zugang zu den von den Deutschen an ihren Ostgrenzen geräumten Gebieten haben, sowohl über Danzig als auch über die Weichsel, um die Bevölkerungen dieser Gebiete verpflegen zu können und zum Zweck der Aufrechterhaltung der Ordnung.

C. In Ostafrika

XVII. Abzug aller deutschen in Ostafrika kämpfenden Truppen innerhalb einer durch die Alliierten festgesetzten Frist.

D. Allgemeine Bestimmungen

XIX. Jeder nachträgliche Verzicht und jede nachträgliche Forderung seitens der Alliierten und der Vereinigten Staaten wird vorbehalten. Schadenersatz: Während der Dauer des Waffenstillstandes darf der Feind kein(- öffentlichen Werte beseitigen, welche den Alliierten als Sicherheit für die Deckung der Kriegsschäden dienen könnten.
Sofortige Zurückerstattung des Kassenbestandes der Banque Nationale de Belgique und im allgemeinen sofortige Zurückerstattung sämtlicher Dokumente, Bargeld und Wertpapiere, die öffentliche und private Interessen in den besetzten Gebieten berühren.
Rückerstattung des russischen oder rumänischen Goldes, welches von den Deutschen beschlagnahmt oder ihnen ausgeliefert worden ist. Dieses Gold wird von den Alliierten bis zur Unterzeichnung des Friedens in Verwahrung genommen werden.

E. Bestimmungen hinsichtlich der Seemacht

XX. Sofortige Einstellung jeder Feindseligkeit zur See und genaue Angabe, wo sich deutsche Fahrzeuge befinden, und ihrer Bewegungen [...]

XXII. Den Alliierten und den Vereinigten Staaten sind alle zur Zeit vorhandenen Unterseeboote [...] mit ihrer vollständigen Bewaffnung und Ausrüstung in den von den Alliierten und den Vereinigten Staaten bezeichneten Häfen auszuliefern. Diejenigen, weiche nicht auslaufen können, werden, was Personal und Material anbetrifft, abgerüstet und verbleiben unter der Bewachung der Alliierten und der Vereinigten Staaten [...]

XIII. Die Kriegsschiffe der deutschen Hochseeflotte, welche die Alliierten und die Vereinigten Staaten bezeichnen, werden sofort abgerüstet und alsdann in neutralen Häfen oder in deren Ermangelung in Häfen der alliierten Mächte interniert [...]

XXVI. Die Blockade der alliierten und assoziierten Mächte bleibt im gegenwärtigen Umfange bestehen. Deutsche Handelsschiffe, die auf hoher See gefunden werden, unterliegen der Wegnahme.
Die Alliierten und die Vereinigten Staaten nehmen in Aussicht, während der Dauer des Waffenstillstands Deutschland in dem als notwendig anerkannten Maße mit Lebensmitteln zu versorgen.

XXIX. Deutschland räumt sämtliche Häfen des Schwarzen Meeres und liefert den Alliierten und den Vereinigten Staaten sämtliche von den Deutschen im Schwarzen Meere beschlagnahmten russischen Kriegsschiffe aus [...]

F. Dauer des Waffenstillstandes

XXXIV. Die Dauer des Waffenstillstandes wird mit der Möglichkeit der Verlängerung auf 36 Tage festgesetzt. Während dieser Dauer kann der Waffenstillstand, wenn seine Bestimmungen nicht ausgeführt worden sind, von einer der vertragschließenden Parteien gekündigt werden. Diese muß von der bevorstehenden Kündigung 48 Stunden vorher Kenntnis geben. Es gilt als ausgemacht, daß die Ausführung der Artikel III und XVIII zur Kündigung des Waffenstillstandes wegen unzulänglicher Ausführung in den bestimmten Fristen nur für den Fall böswilligen Verhaltens bei der Ausführung Anlaß gibt.
Um die bestmögliche Ausführung des vorliegenden Abkommens zu sichern, wird die Einsetzung einer Ständigen Internationalen Waffenstillstandskommission grundsätzlich angenommen. Diese Kommission wird unter oberster Leitung des Oberkommandos der Alliierten zu Wasser und zu Lande ihre Tätigkeit ausüben. Der vorliegende Waffenstillstand ist unterzeichnet worden am 11. November 1918 um 5 Uhr - französische Zeit.

Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen:

- Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, hrsg. von Werner Conze, Erich Matthias und Georg Winter, Band 2, Die Regierung des Prinzen Max von Baden, Düsseldorf 1962.

Elektronische Datenbanken:

- Waffenstillstandsbedingungen der Alliierten; (zur Verfügung gestellt durch das Deutsche Historische Museum Berlin) www.dhm.de/lemo/html/dokumente/waffenstillstand/index.html

Zeitschriftenartikel:

- Gailus, Manfred: Vom Feldgeistlichen des Ersten Weltkriegs zum politischen Prediger des Bürgerkriegs. Kontinuitäten in der Berliner Pfarrerfamilie Wessel, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (ZfG) 50, 2002, S. 773 ff.
- Krumeich, Gerd: Die Präsenz des Kieges im Frieden, in: Jost Dülffer; Gerd Krumeich (Hgg.), Der verlorene Frieden. Politik und Kriegskultur nach 1918 (Schriften der Bibliothek für Zeitgeschichte 15), Essen 2002, S. 7 ff.
- Kruse, Wolfgang: Krieg und Klassenheer. Zur Revolutionierung der deutschen Armee im Ersten Weltkrieg, in: Geschichte und Gesellschaft (GG) 22, 1996, S. 530 ff.
- Mommsen, Wolfgang J.: Der Erste Weltkrieg und die Krise Europas, in: Gerhard Hirschfeld; Gerd Krumeich; Irina Renz (Hgg.), "Keiner fühlt sich hier mehr als Mensch …". Erlebnis und Wirkung des Ersten Weltkriegs (Schriften der Bibliothek für Zeitgeschichte N.F. 1), Essen 1993, S. 25 ff.
- Mommsen, Wolfgang J.: Kriegsalltag und Kriegserlebnis im Ersten Weltkrieg, in: Militärgeschichtliche Zeitschrift 59, 2000, S. 125 ff.

Monographien, Untersuchungen und Darstellungen:

- Blum, Knud Uwe: Novemberrevolution und Aussenpolitik. Aspekte der deutschen Aussenpolitik vom November 1918 bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung im Februar 1919, Bonn 1978 (zugl. Diss. an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität).
- Görlitz, Walter: November 1918. Bericht über die deutsche Revolution, Hamburg 1968.
- Grevelhörster, Ludger: Der Erste Weltkrieg Weltkrieg und das Ende des Kaiserreiches. Geschichte und Wirkung, Münster 2004.
- Grupp, Peter: Deutsche Außenpolitik im Schatten von Versailles 1918-1920. Zur Politik des Auswärtigen Amts vom Ende des Ersten Weltkriegs und der Novemberrevolution bis zum Inkrafttreten des Versailler Vertrages, Paderborn 1988.
- Haffner, Sebastian: Der Verrat. 1918/1919 – als Deutschland wurde, wie es ist, Berlin 1993.
- Kolb, Eberhard: Die Weimarer Republik, München 2002.
- Krüger, Peter: Deutschland und die Reparationen 1918/19. Die Genesis des Reparationsproblems in Deutschland zwischen Waffenstillstand und Versailler Friedensschluß, Stuttgart 1973.
- Mai, Gunther: Das Ende des Kaiserreichs. Politik und Kriegsführung im Ersten Weltkrieg, München 1987.
- Marx-Engels-Stiftung e.V. (Hrsg. u. Ed.): “75 Jahre deutsche Novemberrevolution”, Schriftenreihe der Marx-Engels-Stiftung 21, Bonn 1994.
- Schmidt, Ernst-Heinrich: Heimatheer und Revolution 1918. Die militärischen Gewalten im Heimatgebiet zwischen Oktoberreform und Novemberrevolution, (Beiträge zur Militär- und Kriegsgeschichte, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt), Stuttgart 1981.

[...]


[1] Zit. nach Mommsen, Wolfgang J.: Der Erste Weltkrieg und die Krise Europas, in: Gerhard Hirschfeld; Gerd Krumeich; Irina Renz (Hgg.), "Keiner fühlt sich hier mehr als Mensch …". Erlebnis und Wirkung des Ersten Weltkriegs (Schriften der Bibliothek für Zeitgeschichte N.F. 1), Essen 1993, S. 25 ff., hier S. 25.

[2] Ferdinand August Bebel (1840-1913), sozialistischer Politiker und Mitbegründer SPD.

[3] Vgl. Mommsen, Der Erste Weltkrieg und die Krise Europas, S. 29.

[4] Kolb, Eberhard: Die Weimarer Republik, München 2002, S. 2.

[5] Vgl. Ebd., S. 3.

[6] Thomas Woodrow Wilson (1856-1921), war von 1913-1921 der 28. Präsident der USA. Unter seiner Führung traten die USA am 6. April 1917 in den Ersten Weltkrieg ein, an dessen Ende Wilson durch sein „14-Punkte-Programm“maßgeblich beteiligt war. Auch die Gründung des Völkerbundes ging im wesentlichen auf seine Initiative zurück.

[7] Vgl. Krüger, Peter: Deutschland und die Reparationen 1918/19. Die Genesis des Reparationsproblems in Deutschland zwischen Waffenstillstand und Versailler Friedensschluß, Stuttgart 1973, S. 28.

[8] Vgl. Blum, Uwe Knud : Novemberrevolution und Aussenpolitik. Aspekte der deutschen Aussenpolitik vom November 1918 bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung im Februar 1919, Bonn 1978 (zugl. Diss. an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität), S.21.

[9] Vgl. Kolb, Die Weimarer Republik, S. 3.

[10] Wilhelm II., mit vollem Namen Friedrich Wilhelm Albert Victor Prinz von Preußen (1859-1941), entstammte der Dynastie der Hohenzollern und war von 1888 bis 1918 der letzte Deutsche Kaiser und König von Preußen.

[11] Erich Ludendorff (1865-1937), war neben Paul von Hindenburg (1847-1934) als Chef der OHL der führende deutsche General des Ersten Weltkrieges. 1923 putschte er gemeinsam mit Adolf Hitler (1889-1945) gegen die Regierung der Weimarer Republik und war später als NSDAP-Reichstagsabgeordneter tätig. Auch war er Begründer der deutsch-völkischen Religionsgemeinschaft Bund für Deutsche Gotterkenntnis.

[12] Vgl. Grevelhörster, Ludger : Der Erste Weltkrieg und das Ende des Kaiserreiches. Geschichte und Wirkung. Münster 2004, S. 126.

[13] Prinz Maximilian von Baden (1867-1929), Erbgroßherzog und deutscher General, letzter Reichskanzler des Deutschen Kaiserreiches.

[14] Die Regierungsverhandlungen zwischen den Koalitionsparteien MSPD, FVP und Zentrum hatten erstmals nach parlamentarischen Regeln stattgefunden. Nach einiger Zeit legte die junge Regierung am 26. Oktober 1918 die Vorschläge zur Verfassungsreform vor, die, nach Zustimmung von Bundesrat und Reichstag, am 28. Oktober gesetzlich in Kraft traten und die Regierung vom Kaiser unabhängig machte. (Vgl. dazu: Grevelhörster, Der Erste Weltkrieg und das Ende des Kaiserreiches, S. 127.)

[15] Vgl. Blum, Novemberrevolution und Aussenpolitik, S. 21.

[16] Vgl. Gailus, Manfred: Vom Feldgeistlichen des Ersten Weltkriegs zum politischen Prediger des Bürgerkriegs. Kontinuitäten in der Berliner Pfarrerfamilie Wessel, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (ZfG) 50, 2002, S. 773-803, hier S. 781 ff.

[17] Zit. nach Kolb, Die Weimarer Republik, S. 4.

[18] Vgl. Ebd., S. 5.

[19] Vgl. Grevelhörster, Der Erste Weltkrieg und das Ende des Kaiserreiches, S. 130 / 131.

[20] Vgl. Ebd., S. 131.

[21] Vgl. Haffner, Sebastian: Der Verrat. 1918/1919 – als Deutschland wurde, wie es ist, Berlin 1993, S. 43.

[22] Vgl. Ebd., S. 44 ff..

[23] Vgl. Mommsen, Wolfgang J.: Kriegsalltag und Kriegserlebnis im Ersten Weltkrieg, in: Militärgeschichtliche Zeitschrift 59, 2000, S. 125-138, hier S. 136.

[24] Zit. nach Görlitz, Walter: November 1918. Bericht über die deutsche Revolution, Hamburg 1968, S. 125 (Zitat von Bernhard Rausch).

[25] Vgl. Kolb, Die Weimarer Republik, S. 5.

[26] Vgl. Kolb, Die Weimarer Republik, S. 6.

[27] Vgl. Schmidt, Ernst-Heinrich: Heimatheer und Revolution 1918. Die militärischen Gewalten im Heimatgebiet zwischen Oktoberreform und Novemberrevolution (Beiträge zur Militär- und Kriegsgeschichte, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt), Stuttgart 1981, S. 11.

[28] Vgl. Haffner, Der Verrat. 1918/19 – als Deutschland wurde, wie es ist, S. 50.

[29] Vgl. Grevelhörster, Der Erste Weltkrieg und das Ende des Kaiserreiches, S. 131. / Vgl. Haffner, Der Verrat. 1918/19 – als Deutschland wurde, wie es ist, S. 51.

[30] Gustav Noske (1868-1946), SPD, war erster für das Militär zuständiger, sozialdemokratischer Minister.

[31] Friedrich Ebert (1871-1925), SPD-Politiker. Hatte ab 1913 den Vorsitz der SPD inne und wurde nach dem Ersten Weltkrieg erster Reichspräsident der Weimarer Republik.

[32] Zit. nach Haffner, Der Verrat. 1918/19 – als Deutschland wurde, wie es ist, S. 54.

[33] Vgl. Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, hrsg. von Werner Conze, Erich Matthias und Georg Winter, Band 2, Die Regierung des Prinzen Max von Baden, Düsseldorf 1962, S. 499, 4. 11. 1918: Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses.

[34] Vgl. Haffner, Der Verrat. 1918/19 – als Deutschland wurde, wie es ist, S. 56 ff.

[35] Kurt Eisner (1867-1919), USPD, war nach dem Ersten Weltkrieg bis zu seiner Ermordung

1. Ministerpräsident des Freistaates Bayern.

[36] Ludwig III. (1845-1921), Prinzregent und letzter bayerischer König. Mit ihm endete die 738 Jahre währende Herrschaft der Wittelsbacher in Bayern.

[37] Vgl. Grevelhörster, Der Erste Weltkrieg und das Ende des Kaiserreiches, S. 132.

[38] Vgl. Kolb, Die Weimarer Republik, S. 6 ff.

[39] Vgl. Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, hrsg. von Werner Conze, Erich Matthias und Georg Winter, Band 2, Die Regierung des Prinzen Max von Baden, Düsseldorf 1962, S. 617, Geheimrat Simons über die Veröffentlichung der Abdankungserklärung am 9. November 1918.

[40] Am gleichen Tag hatte auch der spätere Spartakist Karl Liebknecht (1871-1919) vom Berliner Stadtschloss aus die „Freie sozialistische Republik“ ausgerufen.

[41] Die Ersten Wahlen zur Nationalversammlung fanden am 19. Januar 1919 statt.

[42] Vgl. Kolb, Die Weimarer Republik, S. 7.

[43] Siehe Seite 4 vorliegender Seminararbeit.

[44] Vgl. Grevelhörster, Der Erste Weltkrieg und das Ende des Kaiserreiches, S. 133.

[45] Vgl. Haffner, Der Verrat. 1918/19 – als Deutschland wurde, wie es ist, S. 54.

[46] Vgl. Mai, Gunther: Das Ende des Kaiserreichs. Politik und Kriegsführung im Ersten Weltkrieg, München 1987, S. 147 / 148.

[47] Matthias Erzberger (1875-1921), Zentrumspolitiker, Chef der Waffenstillsatndskommission, nach dem Ersten Weltkrieg Reichsminister ohne Geschäftsbereich. Wurde 1921 in Bad Griesbach im Schwarzwald von Angehörigen der rechten Organisation Consul ermordet.

[48] Ferdinand Foch (1851-1929), französcher Militär.

[49] Vgl. Haffner, Der Verrat. 1918/19 – als Deutschland wurde, wie es ist, S. 54 / 55.

[50] Vgl. Krumeich, Gerd: Die Präsenz des Kieges im Frieden, in: Jost Dülffer; Gerd Krumeich (Hgg.), Der verlorene Frieden. Politik und Kriegskultur nach 1918, Schriften der Bibliothek für Zeitgeschichte 15 (hrsg. von Gerhahrd Hirschfeld), Essen 2002, S. 7-17, hier S. 7.

[51] Zit. nach Haffner, Der Verrat. 1918/19 – als Deutschland wurde, wie es ist, S. 55.

[52] Vgl. Haffner, Der Verrat. 1918/19 – als Deutschland wurde, wie es ist, S. 55.

[53] „Die Waffenstillstandsbedingungen der Alliierten, Compiègne 11. November 1918“, siehe Anhang vorliegender Seminararbeit.

[54] An dieser Stelle sei bemerkt, dass diese Forderung keine Verpflichtung auf Gegenseitigkeit implizierte. So war in den Bedingungen noch nicht geklärt, was mit den deutschen Soldaten in alliierter Gefangenschaft geschehen sollte. (Vgl. dazu etwa Kolb , Die Weimarer Republik, S. 8.)

[55] Dieser Punkt implizierte, dass alle deutschen Soldaten sich aus den eroberten Gebieten, die einstmals zu Österreich-Ungarn, Rumänien und der Türkei gehörten, zurückziehen sollten. Auf diese Weise sollten die Ostgrenzen wieder den Status bekommen, den sie bis zum 1. August 1914 inne hatten.

[56] Siehe Seite 3 vorliegender Seminararbeit.

[57] Vgl. Krüger, Deutschland und die Reparationen 1918/19 , S. 28.

[58] Rufen wir uns an dieser Stelle eines in Erinnerung: Der Präsident der USA hatte unmissverständlich klargestellt, dass es mit „monarchischen Autokraten“ keine Verhandlungen gäbe und dass Deutschland in so einem Falle nichts anderes tun könne, als zu kapitulieren. Zwar war die Macht des Kaisers in den Oktoberreformen stark eingeschränkt worden, abgedankt hatte er aber bis zum 8. November 1918 noch nicht! Dementsprechend hätte ein Vertragswerk, das einer deutschen Kapitulation gleichkam, erwartet werden müssen.

[59] Vgl. Grevelhörster, Der Erste Weltkrieg und das Ende des Kaiserreiches, S. 134.

[60] Vgl. Mai, Das Ende des Kaiserreichs. Politik und Kriegsführung im Ersten Weltkrieg , S. 151.

[61] Vgl. Ebd., S. 148.

[62] Vgl. Grevelhörster, Der Erste Weltkrieg und das Ende des Kaiserreiches, S. 133.

[63] Vgl. Krüger, Deutschland und die Reparationen 1918/19 , S. 40.

[64] Paul Ludwig Hans Anton von Beneckendorff und von Hindenburg (1847-1934), deutscher Militär (Generalfeldmarschall) und Politiker, gemeinam mit Erich Ludendorff stand er der OHL in leitender Funktion vor. Von 1925 –1934 war er Zweiter Reichspräsident der Weimarer Republik.

[65] Zit. nach Krüger, Deutschland und die Reparationen 1918/19 , S. 40.

[66] Siehe Zitat Seite 1 vorliegender Seminararbeit.

[67] Vgl. Kruse, Wolfgang: Krieg und Klassenheer. Zur Revolutionierung der deutschen Armee im Ersten Weltkrieg, in: Geschichte und Gesellschaft (GG) 22, 1996, S. 530-561, hier S. 530.

[68] Vgl. Judick, Günter: Die Novemberrevolution in der deutschen Geschichte, in: „75 Jahre deutsche Novemberrevolution“, Schriftenreihe der Marx-Engels-Stiftung 21, hrsg. und ed. von der Marx-Engels-Stiftung e.V., Bonn 1994, S. 8.

[69] Vgl. Grupp, Peter: Deutsche Außenpolitik im Schatten von Versailles 1918-1920. Zur Politik des Auswärtigen Amts vom Ende des Ersten Weltkriegs und der Novemberrevolution bis zum Inkrafttreten des Versailler Vertrages, Paderborn 1988, S. 11.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Von Kiel nach Compiègne - Revolution und Waffenstillstand
Hochschule
Universität Leipzig
Veranstaltung
Hauptseminar: Die Außenpolitik der Weimarer Republik
Note
1-
Autor
Jahr
2006
Seiten
31
Katalognummer
V110017
ISBN (eBook)
9783640081950
Dateigröße
665 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kiel, Compiègne, Revolution, Waffenstillstand, Hauptseminar, Außenpolitik, Weimarer, Republik
Arbeit zitieren
Nando Lierath (Autor:in), 2006, Von Kiel nach Compiègne - Revolution und Waffenstillstand, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110017

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