Das adlige Geschlecht derer von Herda und seine Beziehung zu Thüringen, insbesondere zur Region und Bevölkerung des Werrabogens und um das Dorf Herda


Forschungsarbeit, 2006

223 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Die Nieder-Adels-Geschichte „von“ Herda.

Vorbemerkung

0. Das thüringische Dorf Herda, sein Umfeld, seine Entwicklung
0.1 Thüringen vor der Geschichtszeit
0.2 Das Geschichtsbild des südwestlichen Thüringens
0.3 Die Rekonstruktion des Mittelalters und des Adels
0.4 Der thüringische Untertan
0.5 Der Strukturwandel Adel/Untertan

1. Die grundsätzliche Entwicklung Adel
1.1 Das Entstehen von Adel
1.2 Adel und Bevölkerung

2. Die örtliche Situation

3. Die Genealogie derer von Herda

4. Vergleich mit anderen Adelsgeschlechtern

5. Probleme im Geschlecht derer von Herda
5.1 Das Problem der fortlaufenden Teilungen von Grund und Besitz
5.2 Die Folgen von Besitz-Teilungen

6. Das Management derer von Herda
6.1 Wirtschafts-Vorgaben und Kontrollen
6.2 Das Geschäft mit der Verpachtung
6.3 Landwirtschaft
6.4 Die Abhängigkeits-Wirtschaft
6.5 Forst- und Jagd-Wirtschaft
6.6 Negatives Einkommen, Schulden derer von Herda
6.7 Verantwortlichkeit als Manager

7. Der Herrschaftsbereich
7.1 Bereich im Werra-Bogen nach Art und Umfang
7.2 Der geografische Bereich
7.3 Herda
7.3.1 Allgemeines
7.3.2 Das Gut derer von Herda in Herda
7.3.3 Das gepachtete Schloßgut
7.4 Beherrschungsfragen, Herda mit Bevölkerung, Schloßgut und Vorwerk Kratzerode

8. Der Nieder-Adel an sich und die Ämter (Beamte)

9. Die adelige Wirtschaft

10. Das Geschlecht derer von Herda im Eigen- und Wirkbereich

11. Die Gemeinde Herda

12. Die Einteilung des Fürstentums Eisenach nach Verwaltungs/Steuerbereichen im Jahr 1743 (Auszug)

13. Regentenfolge für den Raum Eisenach-Gerstungen-Herda

14. Rodelands-Bereich derer von Herda, nach Archivalien 18./19. Jahrhundert

15. Genealogie/Stammtafeln derer von Herda, z.T. grafisch (Bilder)

16. Nicht in Stammtafeln einordbare Mitglieder des Geschlechtes derer von Herda

17. Archivalien-Hinweise: Der Fall Auerochs/Oepfershausen durch Heirat mit von Herda; Der Fall „v. Metzerodt“ durch einer von Herda.

18. Auswertung der Archiv-Unterlagen derer „von Herda“ (Weimar), zeitlich nach
Sach­ge­bieten geordnet.
1. Wirtschaftlichkeitsrechnungen der von Herdaischen Besitzer/Besitzungen
2. Waldwirtschaft, Holz/Waldwirtschaft
3. Pachtwesen, Rechtsstreit bei Pacht/Lehnverhältnissen
4. Schulden derer von Herda
5. Archivalien zum Ort Ettenhausen und Stockhausen.

19. Geschichtsdaten des Werra-Bogen-Gebietes/Thüringen

20. Zusammenfassung

21. Bibliografie in 2 Teilen

22. Abbildungen

Verzeichnis der Abbildungen[1].

3-0 Fürstentum Eisenach 1743 nach amtlichen Messungen, siehe unter 3-13

3-1 Lauchröden und Unterellen als Herrschaftssitze derer von Herda, Ende 18. Jahrhundert

Vgl. Abb. 1-44, dort die Brandenburg zu erkennen, Adelicher Wald nach links unten

3-2 Stammbaum derer von Herda, rekonstruiert mit „Stammvater“ Heinrich, Ritter

3-3 Stammbaum der in dritter Generation abgetrennten Linien Albrecht (A)

3-4 Stammbäume der Linien Sebastian (B), Caspar Wilhelm © und Friedrich Wilhelm (D)

Aus D stammt der letzte männliche Vertreter derer von Herda (zu Brandenburg)

3-5 Wildbann-Bereich rechtswerraisch 1016, waldreich mit Lage von Herda und Hausbreitenbach sowie Berka, linkswerraisch Gerstungen, Hohe Straße südlich

3-6 Wildbann-Bereich, Grenzverschiebung im 14. Jahrhundert, nördlich bis an den Cobach, weiter östlich dann Grenze „Flüsse wie die Suhl, später die Elte.

Vgl. Abb. 2-8, zeitweilige Herrschaft von Frankenstein, später Ludowinger

3-7 Sedes-Bezirke im Archidiakonat Dorla im Mittelalter mit näheren Unterteilungen

Lauchröden gehört mehr zum linkswerraischen „Hessen“ (II), Unter- und Oberellen

südlich davon, später politisch Exklave (Sachsen-Meiningen), Herda mit Kirchensitz

zum Gebiet Sedes Heringen, nördlich bis Lutzberg, südlich bis Gospenrode

3-8 Kirchliche Ordnung im späten Mittelalter, hier Bereich Berka-Herda mit Exklave Auenheim – Rienau als zu Frauensee gehörig. Lauchröden ist Eisenach (I) zugeordnet,

dabei auch südlich vom Herda-Bereich noch ein Teil mit Kirstingshof. Frauensee verschwindet später. Rabich/Rhinow (Rienau) mußten Zins an Frauensee zahlen.

3-9 Thüringen zur Zeit der französischen Revolution. Das Herzogtum Eisenach ist schmal und zerklüftet, es wird umgriffen von der Landgrafschaft Hessen-Kassel, dem Herzogtum Gotha und Koburg. Eine koordinierte Landespolitik war schwierig.

vgl. Abb. 0-30 (Deutschland)

3-10 Thüringen nach dem Zusammenbruch der Napoleonischen Herrschaft 1814. Deutlich wird die Situation der Herrschaft von Sachsen-Weimar-Eisenach (1a) mit Zungen von Herzogtum Sachsen-Gotha, Enklave zu Herzogtum Sachsen-Meiningen (Oberellen) sowie langer Grenze zum Kurfürstentum Hessen, weniger langer zu Hrm. S-Gotha, S-Meiningen und Kgr. Sachsen (russ. Verwaltung). Vgl. Abb. 0-36 (Spenden zur Befreiung vom französischen Joch, so auch Rabich)

3-11 Eine „moderne“ Nach-Ahmung/Verballhornung des Adelswappens derer von Herda

3-12 Die Brandenburg oberhalb der Werra und unweit dem Dorf Lauchröden nach dem Ver­fall (18. Jahr­hundert) mit der Unterteilung der Burgen in West- und Ostburg (derer von Herda). Als Burgherren erhalten sie im Namen den Zusatz „zu Brandenburg“,

vgl. Flurstück Rabich-Liethe bei Lauchröden, s. Abb. 1-44

3-13 Fürstentum Eisenach 1743 nach amtlicher Vermessung. Deutlich ist der nicht flächen-deckende Bereich mit Fremdherrschaft-Inseln. Nach Süden hin von weiter Erstreckung, sodaß Vertrauen in die Vollzugs-Beamten Voraussetzung für Herrschaft.

Verzeichnis der Abbildungen zu dieser Abhandlung:

1 Germanen in Mitteleuropa, insbesondere im späteren deutschsprachigen Gebiet
2 Das römische Reich mit seinen germanischen Provinzen innerhalb der Limes-Grenzen, von der Verwaltungshauptstadt Mainz aus direkt nach Germanien
3 Theoderich (Ravenna) schmiedet ein germanisch-gotisches Bündnisreich
4 Herzogtum Franken (mit Thüringen) unter Ludwig dem Deutschen
5 Thüringen um 1000 mit dem Grenzgebiet um Gerstungen-Herda und im Zeitalter des thüringischen Landgrafentums bis nach Hessen im Mittelalter
6 Thüringen gegen Ende des 18. Jahrhunderts mit dem kleinen Herzogtum Eisenach
7 Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach im 19. Jahrhundert, zweigeteilt
8 Die Brandenburg als zeitweiliger Wohnsitz derer von Herda, jetzt Ruine s. 3-12
9 Die Stammlinie derer von Herda vor der Spaltung, Sitz Lauchröden-Unterellen 3-2
10 Abgeleitete Stammlinie A unter Albrecht von Herda zu Brandenburg, siehe 3-3
11 Abgeleitete Stammlinien B, C und D, letztere endet gegen Ende des 19. 3-4 Jahrhunderts mit Carl Friedrich Constantin, der Uraltadel erlischt
12 Ein Teil der Besitzungen derer von Herda, zuweilen nur durch den Stammesgeist mit einem Senior zusammengehalten, z.T. jedoch sich bekämpfend
13 Das Tal der Elte, die in die Werra mündet, in dem die Wohnsitze Lauchröden und Unterellen liegen. Siehe Bild 3-1

Eine Reihe von Abbildungen zur Thematik befinden sich in obiger Fußnote erwähnten Dar­stel­lung für die Kapitel 1 und 2[2], insbesondere zum Verhältnis der Ad­li­gen derer von Herda und anderer zu den Untertanen dort. Hier ist auch die Geschichte des Dorfes Herda mit seiner einstigen zentralen Burg wiedergegeben, aus der sich Zusammenhänge zum Adelsgeschlecht ergeben.

Übersicht über Archiv-Akten-Bestand derer von Herda,

Zuordnung der Anlagen zu der Auswertung Ritterguts-Archiv Lauchröden (HSTA Wei­mar) = Kapitel 2 und 3

A-1 Wirtschaft von Herda (6 Blatt) = 3.18.1
-2 Waldwirtschaft (Bl.1-3, Waldfrevelei etc. Bl. 4-5) = 3.18.2
-3 Pachtwesen (Blatt 1-3, Pachtstreit Bl. 4-9) = 3.18.3
-4 Schulden derer von Herda (3 Blatt) = 3.18.4
A-1 bis A-4 sowie – 7 und –8 jetzt Kapitel 3.17
-5 Der Fall Auerochs-von Herda
-6 Der Fall von Metzerodt – von Herda (2 Blatt),
A-5 und –6 jetzt Kapitel 3.16
-7 Ortschaft Ettenhausen, jetzt Kapitel 3.17
-8 Ortschaft Stockhausen, jetzt Kapitel 3.17
-9 Vermessung (2 Blatt), jetzt Kapitel 2.14
-10 Rodelands-Bereich derer von Herda, jetzt Kapitel 3.14. s. Abb. 1-3
-11 „Unbekannte“ von Herda (2 Blatt männlich, 1 Blatt weiblich, in Kapitel 3.15)
-12 Fürstentum Eisenach 1743 (vgl. 24), vgl. Kapitel 3.12 und Abb. 3-9
-13 von Herda Stammtafel 14. bis 16. Jahrhundert = Abbildungen 3-2
-14 Sub-Stammtafel A (Albrecht) „ 3-3
-15 Sub-Stammtafeln B (Sebastian), C (Caspar Wilhelm), D (Friedrich Wilhelm) = 3-4
-16 Stammtafeln derer von Herda (Text, 14 Blatt A-13 bis A-16 jetzt Kapitel 3.15, hier auch A-11

Die Nieder-Adels -Geschichte „von“ Herda.

[siehe auch: > Geschichte der Siedlung Herda und des Geschlechtes Rabich][3][4]

Vorbemerkungen

Die Handlungen der einzelnen Menschen in einer Region hängen stark von den Gege­ben­he­i­ten der Gesellschaft, in der sie leben und äußeren Bedingungen ab. Diese bleiben nicht gleich, denn unzweifelhaft ve­r­ändert sich die Gesellschaft im Laufe der Jahrhunderte und da­mit das Ge­füge für Moti­vation, für Ent­­­­scheidungen zu Heirat, Arbeitssuche usw. des einzelnen Indi­vi­duums. Der Adelsstand, sein Herrschaftsverhalten und Ein­fluß gewinnt für eine Dorf­ge­mein­schaft, für ein Ge­schlecht wie das der Rabich aus Herda an Bedeutung für die so­zi­o­hi­storische Aussage. Dieser Zeitraum dürfte auf etwa 1000 Jahre zu veranschlagen sein.

Jede historische Aussage ist eng an die jeweils verwertbare Datenlage gekoppelt, die für die Region des Werrabogens bis in das Mittelalter hinein äußerst dürftig ist. Die Wahr­schein­lichkeit eines „richtigen“ wahrheitsgemäßen Treffers nimmt überproportional mit der Daten­menge und ih­rer –qualität ab. Daher muß weiter anhand anderer, möglichst nach­prüfbarer Plau­si­b­i­li­täts­kriterien untersucht werden, z.B. hinsichtlich tech­nischer, wirt­schaf­t­licher Fak­ten. Leider sind auch diese im Mittelalter selten Gegenstand von Be­­schrei­bungen; die­se wid­men sich meist Besitz- oder Rechtsverhältnissen. Für den niederen Stand fehlen solche In­fo­r­mationen fast gänzlich, so insbesondere für thüringische Bauern, deren Gesamtheit in Ver­mögen und wirt­schaftlicher Last anscheinend kaum ermittelt werden kann. Die methodische Rückschau aus späteren Tendenzableitungen kann allerdings eine Hilfe darstellen, indem das Ver­halten zunächst in einem Rücktransfer – im Gegensatz zu einer Ent­wick­lungs­prog­no­se – vermutet und diese Hy­po­­these auf Zutreffen, d.h. auf Widerspruchsfreiheit etc. ge­prüft wird. Für so­ge­nannte Da­tenleerzeiten besteht allerdings die Gefahr, ins Fabulieren zu geraten. Das Auf­tauchen einer Dorf­gemeinschaft aus dem Nichts, z.B. an­hand von Landes­steuern im 16. oder von Kir­chen­büchern im 17. Jahrhundert anzunehmen, steht im Widerspruch zu Fol­gerungen aus Denk-Kon­­ti­nu­i­tät und Motivations-Forschung.

Das nackte – sichere - Datum, das Anein­an­de­r­­reihen von Datenketten läßt die menschliche Ge­­­­­­­­sell­­schafts­entwicklung tot. Aus Daten kon­struierte Ge­samt­bilder überschreiten oft das mensch­liche Erfassungs- und Kritik-Vermögen eines ein­zel­nen. Andererseits sind dem Ver­le­bendigen enge Gren­zen gesetzt. Zum Beispiel lief Johannes Scherr mit der „Deutschen Kul­tur- und Sitten­ge­schichte“ in die Gefahr, den Geist und das kulturelle Gesamtbild un­wahr­haftig, wirk­lich­keits­fremd dar­zu­stel­len, weil er ihm einen be­­stimmten Geist einzuhauchen ver­suchte. Bei Tech­nik­geschiche muß der Berichter sich als schöp­fender Mensch in die Lage des geschichtlichen Er­finders ver­setzen, was er aber wahr­scheinlich nur dann kann, wenn eigene diesbezügliche Erfahrung vor­liegt.

Nachfolgend wird der Versuch einer Funktionsdarstellung des (männlichen) untergegangenen Ge­schlechts derer von Herda unternommen, weil dieses mindestens seit dem 15. Jahrhundert in Herda als Großgrundbesitzer in Feld und Wald dokumentiert ist, im Dorf Herda auch als Rechts­ge­wal­tiger „saß“ und stark das Dorfleben beeinflußte. Diese Niederadelsgeschichte er­­­­öffnet Pe­r­­spektiven in den Niederadel der Umgebung von Herda sowie zu den Ve­r­flech­­tungen zum Hochadel, dem Landesfürsten. In der Ent­wick­lungs­ge­schich­­te nach dem Nieder­gang des Thüringer Reiches scheint der „Bauer“ immer mehr unter solche „Herrscher“ ein­­ge­zwängt. Im Mittelalter wird die kleine Region um Herda sogar mehrfach „beherrscht“, von deren Struk­tur uns aber nur einzelne Details „bekannt“ geworden sind. Dabei ist der Be­griff „Be­herrschen“ unscharf, denn der Vollzug zum Fakt ist weitgehend unbekannt.

0. Das thüringische Dorf Herda, sein Umfeld und seine Entwicklung.

0.1 Thüringen vor der Geschichtszeit.

Die ersten Funde von Menschen im geographischen Bereich des späteren Thüringens sind nur spärlich. Man schreibt sie der Zeit vor einer halben Million Jahren und dem Hominiden „ho­­­mo erectus“, dem Vorläufer des heutigen Menschen „homo sapiens“ zu. Ein aufschluss­rei­­cher Fund von Bilzingsleben[7] gewährt uns einen tieferen Einblick der in Grashütten in Ge­mein­­­schaft lebenden Alt-Steinzeit-Menschen im mittleren Eiszeitalter. Sie konnten ziel­stre­big han­­deln, brachten mit Speeren hervorragende Wurfleistungen zustande und sie verständigten sich sprachlich. Sie hatten kulturelle Errungenschaften und erschufen sich ein Weltbild. Ob und wie diese Menschen zu unseren thüringischen Vorfahren zu rechnen sind, ist völlig un­ge­wiß, denn näheres aus unserem Raum im Werra-Bogen wissen wir erst zum Ausgang der Bron­­­ze-, dem Beginn der Eisenzeit vor ca. 1 Tausend Jahren und zwar aus dem Bereich au­ßer­halb des Über­­schwemmungsgebietes. Offensichtlich lebten, in Mehrheit nördlich davon bis um 100 Jah­­re vor unserer Zeitrechnung Kelten hier, ehe sie von den Germanen[8] ver­drängt wurden. Wir schlie­ßen sodann auch auf germanische Haufendörfer, mit Palisaden um­säumt – wie Ger­stun­gen – und „fränkische“ Gehöfte um einen viereckigen Hof im Holzbau-Stil er­rich­tet, wie sie bereits Tacitus in seiner Germania beschrieben hat[9]. Wie in der Vorzeit gibt es eine gesellschaftliche Hierarchie; der „beste“ ist zugleich das führende Individuum.[5][6]

Die Germanen lebten weit weg vom römischen Imperium. Scheinbar handeln sie friedlich mit den „Römern“. Allerdings kämpfen bereits 387 v.Ztr. Gallier, um 100 v. Ztr. Kimbern und Teu­tonen aus dem nördlich lie­genden Län­dern in Italien gegen römische Truppen. Die rö­mi­sche militäri­sche Expansion in das Gebiet der Germanen wird um die Zeit des Zeitrech­nungs­beginns gestoppt. Es kehrt sich der Vorwärtsdrang um. Nach 250 dringen Goten, Ale­mannen und Franken ins römische Reichsgebiet vor. Rom wird aufgegeben, 330 wird Kon­stantinopel Hauptstadt. 395 wird das Christentum Staatsreligion. 455 plündern Vandalen Rom. Das rö­mi­sche Imperium ist kul­tu­rell und an Macht verfallen. Treue und Verlässlichkeit und andere Tu­gen­den, die Tacitus einst als Dummheit der Germanen bezeichnete, werden durch Gewinn- und Wohlstands­stre­ben ersetzt[10]. Der Adel ist verkommen. Die unteren sozia­len Schichten und der Geld-Adel be­stimmen entschei­dend das Alltagsleben. Zuunterst stehen die seit Jahr­hunderten zu Sklaven erniedrigten Menschen, z.B. durch Kriegsgefangenschaft. Der Sklave ist eine Sache, so wie später der Leibeigene des Mittelalters. Im alten Rom durfte der Sklave keinen Besitz haben. Daher galt den meisten das Freisein als hohes Gut. Ver­ständ­lich, dass es in der Antike immer wieder Sklaven­auf­stände gab.

Schriftliches ist uns aus der Zeit der Völkerwanderungs- und Germanenzeit nicht überliefert. Selbst die Stammes-Sagen dürften im Laufe der Jahrhunderte aus dem Gedächtnis ver­schwun­den sein, nachdem Bonifatius erbittert die Heldenlieder aus dem Munde des Volkes be­kämpf­te. So verschwand die Sammlung des Kaiser Karl[11] spurlos. Langsam trat an die Stelle dieser Volks-„Dichtung“ die geistlich-christliche aus den Klosterschulen, dann aber hauptsächlich in la­teinischer Sprache. Anschließend ist uns überkommen „höfisches“ Sangesleben, wie es von den Wartburg-Liedern des Hoch-Mittelalters bekannt ist. Von fahrenden Volkssängern hielt sich noch die Nibelungen-Sage am Leben, aber um 1500 war auch das zu Ende. Bis Ende des 16. Jahrhunderts sind noch vereinzelt deutsche Volkslieder erhalten. So nimmt es kein Wun­der, dass kein geschlossenes historisches Bild des Werra-Bogens existiert – und erst recht nicht vom gemeinen landarbeitenden Volke in Herda.

Aus dem verwandtschftlichen und kollektiven Gruppenverständnis heraus entsteht im Mit­telalter ein Macht­gefälle zwischen dem Adligen, Reichen und dem ohnmächtigen, ab­hän­gi­­gen, sich um seine Exi­stenz abmühenden. Eigentum und Grundherrschaft.. Oft bildet sich früh­mit­tel­al­ter­lich eine Fronhof-Gemeinschaft, nur wenige Bauern bleiben frei[12]. Die Grund­herrschaft wird durch das Lehns­wesen[13] vom König abwärts gestützt. Die Geschichte dieses Zu­standes wird am Beispiel des uralten[14] thüringischen Adelsgeschlechtes derer von Herda anschließend demonstriert, wobei die Archiv-Materialien im wesentlichen nur aus der Zeit nach dem Mittelalter Daten liefern. Dabei zeigt sich, dass beim Adel Reichtum einerseits durch Heiraten usw. entsteht, aber auch schnell vertan werden kann. Der Adel ist meist nicht wirtschaftlich geprägt.

0.2. Das Geschichtsbild von südwestlichen Thüringen.

Wir sind gewöhnt, Thüringen im Süd-Westen etwa längs der Werra an Hessen angrenzen zu lassen in der Annahme, dieser Mäander-Fluß sei dafür seit jeher eine natürliche Grenze. Si­cher stellt das breite, überflutbare Werra-Tal ein Wander-Hindernis für die frühe Bevölkerung

dar, weshalb an geeigneten Stellen Übergänge wie Furten genutzt und später Brücken für ein We­ge- bzw. Stra­ßen­netz gebaut werden. Nur wenige archäologische Überreste in Holz­boh­len-Bewehrungen, alt­en Wegeresten künden davon bis in das 19. Jahrhundert aus der ger­ma­ni­schen Zeit. Die Wege sind dann auch die Durchgänge durch den mehr oder weniger dichten ur­sprünglichen Aue- und Hang­wald, sie sind die Adern einer späteren Besiedlung und eines Nut­zens jenseits des (späteren) Wildbannes über ein herrenloses Land im Mittelalter. An Kreu­­zungen wie Herda am Fuße des Thüringer Waldes und einer Ufer-Höhe wie Gerstungen sind die Höfe bereits in germanischer Zeit enger aneinander gesetzt als im übrigen Werra-Bo­gen-Gebiet. Es ist wahrscheinlich, dass bereits mit der Beschlagnahme von Gerstungen und dem Eigentumszuspruch zum Kloster Fulda eine dort liegende Höfe der Umgebung wie Dank­­marshausen einverleibt wurden. Lauch­röden oberhalb eines Sumpftales im Elte-Zufluß zur Werra ist wohl we­niger an Wege als an eine Beherrschungs- und Schutzfunktion einer Bran­denburg geknüpft.

Um die Zeit des Beginns der christlichen Zeitrechnung griff das römische Imperium nach neu­­­en Ge­­biete zum Zwecke der Erschließung von Einnahmequellen für den Staatshaushalt und als Rekrutierungsreservoir für Söldner/Sklaven. Kultureller Kontakt zwischen Germa­nen[15] und Römern bestand schon bis einige 100 km vom Rhein weg in den Osten, wie die ar­chä­­ologischen Funde beweisen. Römische Provinzen wurden geplant[16]: Ger­mania Superior, aber zunächst nur abgegrenzt durch Militärlager[17] und Gräben, später als Limes ausge­baut. Jen­seits lag das andere Germanien (Mag­na Germania), da­runter das Ge­biet im Thüringer Wald. Eine strenge hierarchische Ordnung wie bei den Römern gab es da wohl nicht. Ande­rerseits geht man davon aus, dass dort örtlich-regionale „Herrscher“ gewählt worden sind, ins­besondere bei der Abwehr von militärischen Eindringlingen. Ein friedliches Einverleiben war offensichtlich wirklichkeitsfremd, vielleicht gerade deshalb, weil einige Germanen bereits rö­mische Heeresführer gewesen waren. Feldzüge bis ins germanische Kern­gebiet Saale-Elbe sol­len nun die Be­völkerung unterwerfen. Die (germanische) Bevölkerung jenseits des Limes wird auf ~1 Mil­lion ge­schätzt. Sie setzte sich aus einer Reihe von Stäm­men[18] zusammen, aber es ist unklar, wodurch sich diese unterscheiden. Verfassungsgemäß gab es wohl im hessisch-thü­ringischen Raum >10 Gaue zu je 3 bis 4 Thingverfassungs-Gebiete (<60 km Durch­mes­ser), Herda ge­hörte zu einem davon. Über die „Adligen“ bis hinauf zum „Kö­nig“ der Thü­rin­ger gibt es kei­ne genaue Kenntnis[19]. Bei Mühlhausen exi­stierte seit Jahr­hun­derten ein großes, offenbar zentrales Hei­ligtum der Kel­­ten/Germanen. Eine einheitliche „Religion“ scheint es nicht gegeben zu haben, es gab wohl geo­graphisch-ethnische Varian­ten.

Zum Einverleiben Germaniens nutzten die Römer[20] auch die Flüsse, z.B. die Weser[21]. Längs be­ste­hen­der Fern­han­delsweg e[22] sollen die Söld­ner-Massen und ihr gewaltiger Troß vorwärts gezogen sein, was zugleich ein ungeheures Pro­blem für die Ver­sorgung darstellte. Möglich, dass bereits da die Germanen im Werra-Gebiet[23] unmittelbaren Kontakt mit den Römern hat­ten, denn die Germanen in der Nähe der Grenze han­delten un­mittelbar an den Grenz-Durch­läs­sen und so­gar in Wald­gir­mes[24], 15 km nordwestlich des Limes im Lahnetal zwischen Gie­ßen und Wetz­lar, direkt mit den Römern. Salz war ein wichtiges Handelsgut, es wur­de z. B. in Bad Sal­zun­gen gewonnen, da­rüber hinaus Flachs und Wolle und ihre Erzeug­nisse. Berg­werke für Eisen und Zinn gab es in Hessen. Über Jahrhunderte war „jenseits“ rö­mi­sche Kul­tur­provinz, also be­reits zur Zeit vom Thüringer König Merwig I. (* 329) bis zu den Bisin im 5. Jahr­hun­dert[25].). Durch die germanischen Söldner aus den Grenzgebieten wird auch römi­sche Kultur in Germanien bekannt geworden sein, insbesondere aus der römischen Provinz mit sei­nen Guts­höfen älterer Söldner. Das Chri­stentum hatte dort zu dieser Zeit keine Heimat, es gab noch Tempel für andere Gottheiten.

Über das Reich der Thüringer, d.h. von den Menschen in diesem Reich unter einem dies­be­züg­­lichen Herrscher, wissen wir aus den ersten Jahrhunderten der Zeitrechnung wenig[26]. Es soll unabhängig von der römischen Herrschaft und mächtig und sich von der Ostsee bis an die Do­nau und westlich etwa bis zum Werra-Bogen erstreckt haben (Abb. 1-1). Im nörd­lichen bzw. nord­west­li­chen Bereich grenzen dabei die Sachsen, westlich die Chatten bzw. Franken – mit dem Ober­­be­griff von gebietsbezogenen Gruppen - an[27]. Wieweit die vor­dem dort (in Häu­sern) woh­nen­den Kelten in den thüringer Stämmen aufgegangen sind, ist un­be­­kannt. Im Wer­ra-Bogen-Be­­reich gibt es damals z.B. bei Salzungen eine keltische Stadt. Wie­weit sich nun tat­sächlich die Menschen, die Bevölkerung und insbesondere die aus dem Werra-Bogen-Be­reich sich frei­­­willig thüringischen Herrschern unterordnen, ist unklar. Jeden­falls be­käm­pfen die „Für­sten“ der Franken unter Chlodowich 491 das Aufgebot der Thü­rin­ger, dann 531 die Thü­­­ringer unter Theoderich bzw. dessen Heere, die um 510 im Kampf ob­siegen und nach der end­­gültigen Niederlage (den­noch) den fälligen Untertanen-Tribut verwei­gern[28]. Cha­rak­te­ri­stisch ist neben dem thürin­gi­schen „Bauerntum“, das sodann mit Fremd­herr­schaft rechnen muß, de­ren herrschaftliche Pfer­dezucht. Die Vorteils-Er­kenn­tnis beweg­licher Reiter­hee­re nut­zen die Franken in den fol­gen­den Jahr­hun­der­ten weiter erfolgreich[29].

Nach verschiedenen Quellen[30] beginnt das Thüringische Königreich Anfang des 4. Jahr­hun­derts, d.h. mit Abflauen der Völkerwanderung. Daher gibt es früh ver­wandt­­schaftliche Be­zie­hun­gen zum (west)frän­kischen Herrscherhaus, aber da­r­­aus auch Streit. 531 zieht das frän­ki­sche Heer über Eisenach in das Unstrut­tal. Es kann dann das thüringische mit Hilfe der Sach­sen schlagen. Die Fran­ken fordern jetzt auf: wer koope­riert, hat nichts zu fürchten, was ein Teil des hei­mi­schen Adel s be­folgt. Welcher Art dieser Adel unter dem König ist, weiß man nicht. Dem kleinen Mann bleibt nur das Untertanentum.

Bekannt ist das Kla­ge­lied über den Untergang von der letzten Thüringer Kö­nigstochter Ra­de­­gun­de. 631 wird Ra­dulf als Her­zog von Ostfranken einge­setzt, der 641 re­belliert. 737 setzt der Fran­­ke Karl Martell Hausmeier/frän­ki­sche Beamte ein, um den thü­rin­gischen Adel zu kon­trol­­lieren. 782 ordnet Karl eine thü­rin­gische Graf­­schafts­ver­­fassung an. Graf Hardrad wagt 785/ 86 einen grö­ßeren Auf­stand, dem ein fürchterliches Straf­gericht, insbesondere ge­gen die mit­strei­ten­den thü­rin­gi­schen Adligen folgt. 849 wird dann von einem Thü­rin­gi­schen Mark­her­zog be­richtet[31]. Über die Struktur von oben nach unten ist so gut wie nichts bekannt. Offen­sichtlich konnte sich zu dieser Zeit keine Lehns- bzw. Adelspyramide bilden. Ein örtlicher Adel existierte aber wohl oder entstand. Es gibt ver­schie­dene oberste Führungs-Wechsel, z.B. gerät 899 Pop­­po II. in einen Infidelitätsprozeß (Hoch­verrat), wird jedoch wieder „dux Tho­ringorum“, muß aber 903 Thüringen ver­lassen. Es gibt Nach­folger, deren Einfluß in der Herr­schaft un­bekannt ist, so­daß z.B. Heinrich (876-936) den thü­ringischen Adel spalten und über ihn sie­gen kann. 920 heißt es: Herzog Hein­rich ist mit Zu­stimmung der Franken, Ale­mannen, Bai­ern, Thüringer und Sa­xen zum König gewählt.

An­fang des 11. Jahr­­hunderts verschwindet das Her­zog­tum der Thüringer. Heinrich II. ver­zich­­tet endgültig - nach 475 Jahren - auf den Schweine-Tribut der Thüringer, wobei unklar ist, wer al­les diesen hat zah­len müssen. Das nächste Jahrhundert ist ge­prägt vom Kampf Adliger um Vor­­herrschaft, darunter die der Ludowinger zum Landgrafen, reichsfürstlich und nur vom Kö­­nig unmittelbar abhängig. Hier und zu dieser Zeit gerät Herda in den Einflußbereich der Lu­do­winger und mit ihnen die Einwohner von Herda in den „derer von Herda“. Die Lu­do­winger erweitern für eine begrenzte Zeit im Mittelalter ihren Bereich nach Westen über die Fulda hinaus[32]. Die Grenze zu Hessen wechselt ihre Gestalt häufiger.

0.3 Die Rekonstruktionsversuche des Mittelalters und des Adels.

Die historische Wahrheit[33] sollte das Ziel der Geschichtsforscher sein. Dennoch scheint es hier Lügen und absichtliche Veränderungen zu geben, wie z.B. die wissenschaftlichen Ge­schichts­revisionisten behaupten. Aus überkommenen bzw. nicht unterdrückten Informationen über die Vor­gänge wie aus „Urkunden“ und geschichtlichen Beschreibungen können wir da­rum um so weniger die Tatsächlichkeit er­fahren oder sie er­kunden, je weniger sie wahr­heits­gemäß erfaßt, je weniger qualitativ die Verfasser oder Schreibwerkstätten ihren jeweiligen Schreib- oder Kopier-Auf­trag wirklichkeitsgerecht aus­führ­ten, d.h. je weniger sie sich der „Wahrheit“ verpflichtet fühl­ten oder sein mußten und allgemein: je weiter zurück die Ereig­nisse in der Zeit liegen Die Metho­diken der wis­sen­schaftlichen Historiker in Quellenkritik, Ver­­gleichen und Plausi­bili­täts­prü­fungen sind dabei un­ein­heit­lich und gewährleisten allein keine sichere Aussage-Grundlage. Sie sind auch nicht immer frei von Zwecken und Mo­ti­ven, ja zuweilen ist Lüge und Fälschung dicht be­nach­bart[34]. Manchmal scheint es äußerst schwie­rig, „echte“ Zeugnisse von weniger wahr­heitsgemäßen zu trennen und ein wirklich ab­bil­dungs­treues Bild der Vergangenheit zu ge­win­nen. Weg­en der vielen Beispiele er­for­sch­ter negativer Wahrheitsliebe ist das Vertrauen arg ge­stört[35]. Selbst Zeitzeugen oder so­ge­nann­­ten Direkt-Berichten von Reportern ist heute nicht zu trauen[36], viel weniger noch denen, die aus­­gewählte The­sen mit Geschichtsdokumenten zu un­termauern suchen. Ob dabei ganze Fäl­schungs­aktionen von bestimmten Interessierten in Gang gesetzt wurden oder werden, ge­stützt durch Eli­mination „echter“ Ori­ginal-Dokumente, kann nie­mand sa­gen, aber es scheint un­be­stritten, daß es heute kein durch­gän­giges verläßliches Ge­schichts­werk gibt, ungeachtet der „Kom­­­­plexität und Dynamik hi­sto­ri­scher Prozesse“, die an sich kei­ne vereinfachte re­prä­sen­ta­tive Aussage zulassen, zumal sich manche Vorgänge im dunklen, un­bekannten Milieu ab­spielen. „In der Ver­gangenheit ist nichts als eine diffuse Mas­se ver­gan­ge­nen Geschehens, des­sen frag­men­tarische Spuren der Ge­gen­wart erhalten ge­blie­ben sind. Ge­schichte entsteht erst dann, wenn jemand diese Über­reste mit… den Tech­niken der hi­sto­ri­schen Methode in einen er­zählten Zu­sammenhang stellt, der bestimmten Plau­si­bi­li­täts­kriterien und Anfor­de­rungen inter­sub­jektiver Überprüfbarkeit ge­nügt[37].

Ausgesprochene Dokumenten- und Datenlücken existieren, z.B. über die Rechtspraxis im 10. bis 12. Jahrhundert[38]. Wenn Gesetzes- und Rechtsbücher aus dieser Zeit nicht über­lie­fert sind, wo­nach wurden dann die moralisch unterlegten Geschehen rechtlich beurteilt? Und durch wen? Gab es eine Fortdauer eines geschichtlich langen Volksrechtes oder das langsam über­wu­­chern­de Recht von oben, von Ämtern? Oder gar einen rechtsfreien Raum, sozusagen ein besonderes Raubrittertum? Das Gewohnheitsrecht macht Eike von Repgau in seinem Spie­gel der Saxen Anfang des 13. Jahrhundert geltend, er zeichnet „altes“ Recht auf, um eine Leitlinie den nachfolgenden Generationen zu geben. Ob dieses Schriftwerk nun überregionale Be­deu­tung hat, ist zwar anzunehmen, aber nicht sicher. Für Thüringen möchte das im Men­schen in­ne­­wohnende Rechtsgefühl jahrhundertelang die Grundlage für Moral und Recht ge­blieben sein, viel mehr als z.B. das „geistliche“ dogmatische Recht, von Rom her introduktiert. Das wird in der Frage des Eigentumsrecht zwischen Adel und Bauern über Jahrhunderte und durch Entstellungen der jüngsten nationalen Zeitgeschichte besonders deutlich.

Anhaltende wahrheitswidrige Geschichtsdarstellungen sind nur stel­lenweise erkennbar, bei­spielsweise durch die Frage der Nützlichkeit für diejenigen, die die­­­se nutzen[39]. Heute kann man u.U. die jeweiligen Meinungsmacher gewahr werden, nur er­fährt man nicht, ob die Jour­nalisten als Urheber dies aus Nichtwissen oder z.B. aus dem all­ge­mein opportunen Trend her tun. Meinungen können aber nur „öffentlich“ werden, wenn die Em­pfänger von pu­bli­­zierten Nach­richten keine Kritik üben oder diese nicht auf Wahrheit prü­fen können. Als Bei­spiel die­ne hier das wenig bekannte nachkriegliche Spruchkammerverfahren zur Ein­stu­fung als NS-Be­­la­ste­te für Frau Ludendorff[40], worin es z.B. hinsichtlich ihrer philosophischen Schriften heißt: „es kommt nicht auf die Wahrheit, sondern auf die Wirkung für den (ge­dachten) Durch­schnitts­le­ser an“. Korrekte Belege für die Nähe zum Nationalsozialismus wer­den nicht oder nicht ein­deu­tig in der Anklageschrift zitiert. Am 02.08.1950 erfolgt nach der Einstufung als Be­­­lastete die Berufung, aber erst nach 1963 wird die Falschheit sichtbar. Der Sei­tenhieb auf den Ge­neral Ludendorff ist dabei unverkennbar und historisch falsch, weil er be­reits 1928 in der Zeitschrift Ludendorffs Volkswarte die Nationalsozialisten als Wür­ger nennt, das Mor­den in Deutschland, die Nationalsozialisten am Scheidewege, 1930 Hit­ler ent­larvt, Heraus aus dem brau­nen Sumpf und 1932 Warnung vor Hitler-Diktatur nach le­galer Machtergreifung aus­­spricht. Bekannt ist das Telegramm Ludendorffs an Reichs­prä­si­den­ten Hindenburg zur Er­nen­nung Hitlers zum Reichskanzler[41]: „Sie haben unser heiliges deut­­sches Vaterland einem der größ­ten Demagogen aller Zeiten ausgeliefert. Ich prophezeie Ih­nen fei­erlich, dass dieser un­­se­­li­ge Mann unser Reich in den Abgrund stürzen und unsere Na­tion in un­fassbares Elend brin­­gen wird. Kommende Geschlechter werden Sie wegen dieser Handlung im Grabe ver­flu­chen“.

Die jüngste Geschichtsschreibung lehrt uns, daß enorme Meinungsströmungen und be­stimm­te Geschichtsbilder von Kindheit an erzeugt werden, fatal, weil die Zeitzeugen dahinscheiden. Deshalb kommt den „objektiven“ Plausibilitätsprüfungen hohe Bedeutung zu[42] Beliebtes The­ma ist die 12 Jahre Nazi-Herrschaft und die mit ihr verbundenen Greueltaten. Eine ganze Schar von Revisionisten bis hin zu Leugnern der Taten in Konzentrationslagern (Auschwitz-Lü­ge)[43] taucht nun auf, die trotz des Strafverfahrens Auschwitz vor dem Land­gericht Frank­furt/Main 19./20.08.1965 (4 KS 2/63)[44] entweder die Schwere und die Zahl der Toten wegen statistischer Inplausibilitäten bemängeln oder das Verfahren selbst als haupt­säch­lich politisch motiviert sehen. Die Strafkammer war fast ausschließlich auf Zeu­genaus­sagen an­gewiesen, meist ehemalige Häftlinge mit über 20 Jahren Vergangenheit. In der Be­weis­würdigung wird zwar der Unterschied zwischen persönlich erlebt oder ihm berichtet ge­macht, aber es hängt davon ab, wie das Gericht „sorgfältig geprüft“ hat auf Verwertbarkeit und Glaub­haf­tigkeit oder die Lebenserfahrung usw. heranzieht[45]. Bei Durchsicht des umfang­reichen Urteils kann man als Wissenschaftler kaum Ansätze zur Richtigkeits-Nachprüfung fin­den, da ein Wust von verwendeten Aussagen den Blick auf eigene Ent­schei­dungs­grund­la­gen verstellt.

Es ist klar, daß derzeit in der Bundesrepublik eine Reihe von strafrechtlich relevanten bzw. kar­­­rierebehindernden Mei­nungs- und Handlungsäußerungen existieren. Hier sei an die Be­grif­fe wie Gotteslästerung nach § 166 StGB, Volksverhetzung nach § 130 StGB, Rechts­- Geschichtsschreibung erschweren, weil die Einstufung als Freiheitsheld wie z.B. Tecumseh als Indianer-Führer[46] auch mit extremem Widerstand gegen die herrschende Staatsmacht in­terpretiert werden kann. Einer Reihe von nationalen Frei­heitskämpfern geht es ähnlich, wenn sie sich aus Sklaven- und Untertanentum befreien wol­len. Nicht sie selbst entscheiden, was berechtigt und von altersher ihnen angemessen ist, was ihr Eigentum ist oder nicht. Terrorist ist ein politisches Instrument und begrifflich emotional in­ter­pretiert als mindestens politisch motiviert und einhergehend mit „Gewalt“ (von ihm aus) gegen den Herrschenden oder An­ders­denkenden. Aber da sind wir bereits in der Nähe des Rechtsextremisten, der es besonders ernst meint mit der „einzigen“ Wahrheit, wie z.B. Fun­da­men­talisten, Radikalinskis, auch Neu­­heiden oder gar Ketzer, Häretiker, der ein ver­kündetes Dog­­­ma leugnet, Aufruhr gegen die „öffentliche“ Meinung anstiftet. Das alles haben wir be­reits im Mittelalter gehabt und die ge­eigneten Mittel dagegen. Eine absolute Religi­ons­frei­heit ist eine extreme Ideal­vorstellung, fern von Realität. Bereits die Praktizierung der Gottes­lä­ste­rung zeigte ge­schicht­lich nicht nur die Auslegungsbedürftigkeit, sondern gerade wegen der begrifflichen Unschärfe manches Un­heil in Menschenwürde. Was ist Be­schim­pfung einer herr­schenden Religion, Verunglimpfung kirchlicher Würdenträger? Manches Urteil ist eben geschichtlich nicht von Dauer „gerecht“. Die Volksverhetzung, das böswillige Verächt­li­ch­ma­chen, das Pro­klamieren einer Störung des öffentlichen Friedens usw. ist nicht ohne Denk­stützen ein­deutig. Was ist schon rechts­po­pu­li­stisch? Es ist denkbar, dass bereits vor mehr als 1000 Jahren die Menschen eigenen Gedanken nachhingen und sich dabei nicht auf ihren regionalen Adel verlassen konnten, denn der Adel entfernte sich immer weiter vom gewöhnlichen Volk.

Wir wissen um die Wertephilosophie und –bedeutung im menschlichen und gesell­schaft­lichen Leben, gerade in Bezug auf die Men­­schen, die Gruppe, in der wir als Wirbeltiere exi­stie­ren. Eine Reihe von Merkmalen und Merkmalskombinationen zeichnen die unter­schied­lichen Menschengruppen in der irdischen Re­­gion oder in ihrer Erscheinung, in ihrem gei­sti­gen und seelischen Verhalten aus. Was sind Thüringer ? Ge­schichtlich sind wir hier in Eu­ro­pa Nachkommen steinzeitlicher Jäger und Sammler[47], aber im Stamm­baum der Men­schen kommen wir – belegt und gen-wissenschaftlich erwiesen – ein paar Hunderttausend Jahre zuvor aus Afrika. Dabei ist zu vermuten, dass aus der vor­mensch­li­chen Vielfalt nur ein klei­ner Ausschnitt bis heute fortbestehen konnte. Der Anteil der stein­zeitlichen Nachrücker nach Europa scheint klein gewesen zu sein, sodaß der Hauptteil der genetisch über DNS[48]be­stimmten Menschen-Typen hier und heute wenig beeinflußt wur­de. Das gilt sicher auch für den Adel, der bis heute meist sehr geschichtsbewußt ist, jedoch gibt es von denen „von Herda“ weder Bilder, noch weitergegebene Stammbäume[49].

Wir wissen, dass Unterschiede genetisch nicht nur quantitativ zu beurteilen sind und dass die Indivi­dualität dem Vatiantenreichtum der Nukleotidsequenzen des Chro­mo­soms zu verdan­ken ist. Dem Nachkommens- und Verwandtschaftsforscher macht das stati­stische Vertei­lungs­­pro­blem von Merkmalen einzelner Personen weniger Schwierigkeiten, weil er faktisch nur über zwei­stellige Generationen blickt, während die populations­ge­ne­ti­schen Un­ter­schiede (un­ter­halb der Arten-Unterscheidung = Rassen) vierstellige Gene­rati­o­­nenzahlen be­dingen. Die Ver­erbungslehre zeigt dann im einzelnen auf, ob und wieweit z.B. Intelligenz genetisch be­dingt ist. Mutationen kommen nur bei Individuen vor, gleich­förmige über die Gesamtheit von Menschengruppen nicht, schon gar nicht bei Popula­tio­nen. Ob der Thüringer ein ein­heitlich und landesgeographischer Menschen-Typ ist, wäre zwar heimatgeschichtlich von Wert, ist aber nicht sicher belegbar. Bei dem Adelsgeschlecht derer von Herda mit über 50 Ge­nerationen-Folgen wäre das interessant gewesen. Heute leben nur solche, in denen weib­liche Vorfahren derer von Herda die Verwandtschaft herstellen.

0.4 Der thüringische Untertan.

Die meisten Geschichtswerke über die Deutschen sind geprägt vom überlieferten Schriftgut, die sich wiederum hauptsächlich mit dem auseinandersetzen, was die Herrscher taten und tun, was die Klöster im Vermögen regulieren. Vom Untertanen hören wir etwas, wenn sie sich dem oberen Willen entgegenstellen, rebellieren, Abgaben verweigern. Sie sind fast nur Ob­jekt. Selbst in seinen religiösen Problemstellungen dominiert der Obrigskeitswille, es gibt eine verordnete „Staatsreligion“. Die horizontale Gesellschaftsorientierung scheint sekundär.

Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand hatten die Menschen bereits zur Stein­zeit religiöse Vor­­stellungen über die Welt, die Naturkräfte und wußten um ihre „Menschlichkeit“. Sie hat­ten ein inneres Gefühl für Gerechtigkeit und Wahr­heit im sozialen Gefüge der Men­schen­grup­pen. Konkret wissen wir bei den Germanen davon nur äu­ßerst wenig, also auch bei den in Her­da Siedelnden – und über ihre Mythologie, Symboliken, ihre Praktizierung von Würde und Selbst­ach­tung, der Ehrfurcht vor dem Heiligen, dem sächlichen Wort goth, von dem Ta­citus berichtet. Als heilige Tiere des Stammesgottes Odin treten die Ra­ben Hu­ginn (Den­ken­­der) und Munin (Erinnernder) in Erscheinung[50]. Herda ist mit seinen Denkmalen und Na­mensbezügen unverkennbar germanischen Ursprungs.

Mit den fränkischen Machtergreifungen erfolgen tiefe Einschnitte in das Le­ben der ein­fachen Menschen in Herda, denn es wird gegenüber den arche­ty­pischen Gottheiten ein Ein­gott, der mit dem obersten wesensfremden Herr­scher identisch sein soll, durch Missionare verkündet, also eine Glaubenslehre mit dem Ver­spre­chen auf ein herrliches Leben im nicht wahr­nehmbaren Uni­ver­sum „zwangsweise“ einge­führt und es werden die alten Eigentums- und Rechtsbegriffe um­ge­stürzt. Jetzt wird ein hauptberufliches Priestertum mit entspre­chenden Institutionen ein­ge­­richtet. Diese Konfrontationen müssen die Heiden verunsichern und zum Wi­derstand rei­­zen: „freie“ Menschen werden nicht freiwillig Untertanen.

In der Natur herrschen in einem Gebilde mit vielen Lebewesen soziale Funktions­wech­sel­wir­kun­gen, die bei den Menschen sich in Richtung auf Rangordnungen gestalten. Der of­fen­sicht­liche Zusam­men­hang mit Eigenschaften wie Intelligenz, Denkfaulheit, Bequem­lichkeit ist kom­­plex und nur teilerforscht. Sprichwörtlich kämpfen gegen Dummheit selbst die Götter ver­­gebens. Reale Erschei­nungen davon sind schon früh das Sklaventum, die Verknecht­bar­keit. Im römischen und normannischen Recht operiert man noch mit dem Begriff „Queru­lant“ bei einem, der einen Rechtsfehler rügt, aber später belegt man damit das Verhalten eines mäch­­­tigen und streitsüchtigen Adelsgeschlechtes im 13./14. Jahrhundert[51]. Im Mittelalter wird dann der Querulant ein nörgelnder Antragsteller, ein unbequemer, unrechtmäßig klagen­der und ein zur Untertänigkeit zu bringender Zeitgenosse, der die seit Jahrtausenden einge­rich­te­te Subordination in einem Beamtenstaat aushöhlt[52]. Der Übergang von einer existenz- zu einer herrschaftsbedingten Form geht dabei langsam vor sich. Das bäuerliche Unterta­nen­tum klas­si­fi­ziert 1785 Goethe in solches, das Steuern zahlen „müsse“; wenn einer behaupte, steuerfrei zu sein, sei er beweispflichtig, und in solches, das mit Erbzinsen belastet ist; wer sie for­dere, müsse Schuldigkeit des Untertanen dartun[53], was jedoch meist illusionär ist[54].

Das Entstehen einer Siedlung, eines Dorfes aus dem Willen der Menschen heraus, ansässig zu werden und seine Nahrung aus einem mehr „festen“ Regionalbereich zu schaffen oder zu be­sorgen, kann für Thüringen[55] allgemein und über die Jahrhunderte beschrieben wer­den. Die derart gemachten Aussagen müssen für den zu be­trach­tenden engeren geographischen Be­­reich um Herda nicht oder nicht im vollem Umfange zutreffen, u.a., weil dieser Raum ein kom­plex­er Grenz­herr­schafts­­raum ist mit klei­nen rivalisierenden Herren und die Daten, insbe­son­dere die aus Mit­tel­alter für diesen Dorf-Sippen-Bereich dürftig, also für spezifisch gene­ra­li­sie­rende Aus­sagen nicht hin­reichend sind. Als Beispiel sei die Leibeigenschaft angeführt: Gril­le[56] sagt „ kein Thü­ringer lebte im Rechtsstand der Leibeigenschaft “, was aber nur den „äu­ßersten“ Grad einer Ab­hän­gigkeit charakterisiert und zumindest nach der Kloster­herr­schaft im 9. Jahr­hundert konkreter zu fas­sen wäre, um nicht das Gegenteil, nämlich Freisein anzunehmen, denn dann müß­te man sich fragen, ob Ar­mut, ein Relations-Merkmal der Men­schen vieler thü­­­­­ringischer Land­­striche[57] nicht je­­weils selbstverschuldet sei. Der Adel, insbe­sondere der für die Region bestimmende „von Her­da“ behauptete stereotyp, seit „grauer Vor­zeit zusam­men­hän­genden Rodelandbesitz um Herda zu be­sitzen“ und deshalb sei seine Ver­waltung hier maßbestimmend[58] (Abschnitt 1.12) . Noch im 18. Jahrhundert wird sei­tens des Adels von Un­ter­tanen gesprochen[59], wo­bei dieser Begriff in der Verfügungsgewalt seines „Herr­schers“ unbestimmt ist und gemeint sind diejenigen, die voll für den Herren da zu sein haben. Über die Be­fehls­empfänger anderer Art, wie z.B. Boten, Ro­deland-Zinser als Zwi­schen­stufe sei hier nichts wei­ter ausgeführt. Der Frei­knopf im Haus­giebel – wie im Haus der Rabich an der Linde, am Steinweg in Herda um 1700 – ist z.B. Ausdruck eines (in­di­vi­du­ellen) ge­gen­tei­ligen klar de­fi­nier­ten Abgaben-Zustandes, den­n diese Sippe ist, zumindest nach dem Mit­tel­alter, nicht (ge­ne­rell) abgaben- und wirt­schaftsfrei.

Der Begriff Untertan ist historisch und auch heute noch verhältnismäßig schwammig, denn zu­nächst sagt er nur etwas aus über ein Abhängigkeitsverhältnis, d.h. einer bestimmt das Han­deln des anderen, z.B. der Adlige das des Untertanen[60]. Über die Entwicklung der Land­be­woh­­ner im Mittelalter zu den ver­schie­denen Graden der Untertänigkeit, zum Fröhner, Dienst­ler usw. in Art, Umfang ist wenig konkretes be­kannt. Vielfach nimmt man an, daß ein „Bünd­nis“ auf Wechselseitigkeit bestehe, d.h. vom grundherrlichem Adel werde Schutz gegen Dien­s­te von dem Land bearbeitenden erworben, das klare Abgrenzungen zur Tyrannei zeigen soll und dem die Herrscher des Territorialstaates sich lediglich überzuordnen haben. Dem ist nicht ge­nerell so. Die Obrigkeit aber schafft ei­gene Steuern[61], die auf den Untertan umgelegt wer­den kön­nen[62]. Wenn es einen solchen ur­sprünglichen „Vertrag“ gegeben haben soll, so ist er von kur­zer Dauer. Die vom Untertanen zu leistenden Dienste, die Fronen sind ein­teilbar in quan­titativ festgelegte und in unbestimmte – sozusagen auf Einzelfall, auf Abruf – z..B. für Bau und Fuhren. Letztere sind oft Zankapfel und Streitanlaß[63]. Die steigende Mehr­­fach­be­lastung des „Bauern“ empfinden diese oft als existenzbedrohend und ungerecht­fertigt. Sie pro­testieren bzw. klagen dagegen, nach 1526 in Gerichtsprozessen[64]. Sklaverei ist für sie eine un­na­tür­li­che Haltung der „Oberen“, weshalb sich auch ihr Widerstand gegen höhere fürst­liche Ge­walt, gegen den Staat richtet[65]. Die Haltung der Ad­vokaten, insbesondere der die Bauern ver­tei­digenden, ist dabei manchmal undurchsichtig, schließ­lich kostet der ver­blie­bene Rechts­weg et­was und man läuft Gefahr, unmittelbar belangt zu werden. Im Gesamtbild „ließ der Bau­­er mit dumpfer Resignation (später) alles über sich ergehen, wo der ´gnädigen Guts­herr­schaft´ für jede Linderung seines harten Loses, für jeden Nachlaß oder jede minder ge­stren­ge Ein­treibung seiner schweren Verpflichtungen wie für eine unverdiente Gunst fußfällig dank­bar.“[66] Erst der grund­sätzliche Befreiungstrend im 19. Jahrhundert bewirkt dann eine all­ge­meine La­ge­verbesserung.

Sicher ist, daß die Untertänigkeit einerseits mit der Spaltung der ursprünglich Schwert-Tra­genden in solche mit mehr oder weniger Land und an­dererseits etwas mit der Macht des je­weiligen (welt­lichen und kirchlich-klösterlichen) Adels zu tun hat. Ohne Macht ist kein Zehnt, kein Un­tertanen-Geld einzutreiben – und es dauert Jahr­hunderte, bis die hierarchische „neue“ Ord­nung, die vom Kaiser/König bis zum Adel vor Ort reicht, in Thü­ringen gefestigt werden kann. Bis dahin gibt es immer wieder – meist örtliche – Bauernwiderstände[67]. Dabei wol­­len in spä­terer Zeit die Bauern lediglich, daß die Fronen auf das in grauer Vorzeit ver­ein­barte Maß ein­geschränkt werden[68]. Als Zehntherr vor Ort erscheint im anfänglichen Mit­tel­alter die Kir­che, der Pfarrer. Der land­wirt­schaft­liche Ertrag als Grundgröße wird – von wem? – geschätzt und fixiert, meist wohl vom Grund­her­ren, dem im Lehnsverhältnis ste­hen­den Adel. Später tritt die­ser direkt als Ab­ga­ben-Ein­zieher, dann noch der Landesherr usw. auf. In der frühen Neu­zeit kann die Ab­ga­benlast 1/3 der Ernte betragen. Als naturale Fruchtabgabe ist sie des wei­teren mit Masse-To­leranz, also Un­ge­wiß­heiten behaftet, denn die unreine Men­ge wird in Ge­fäßen bzw. mit un­ge­eich­ten Waagen „ge­messen“, ein früher viel bekritelter Zu­stand beim Mül­­ler. Bei Vorräten auf dem Boden wer­den die „Haufen“ „besichtigt“, geschätzt bzw. ge­zählt, also überprüft.

Kennzeichnend ist ein Dokument von 1797, in dem 49 nichtspannfähige Bauern (Hinter­sät­t­ler) aus Rietnordhausen eine Bitte an ihren Herzog Carl August richten: „..vor einigen Tagen haben wir für den Pächter ganze 4 Tage Korn geschnitten und gebunden. Nach dem wir damit fertig waren, sollten wir wieder aufs frische nach Ringleben zum Gerstensammeln.. Da wir dies nicht getan haben, hat uns der Pächter angezeigt und wir sollten 21 Groschen Strafe zah­len, weshalb wir unsere eigene höchst nötige Feldarbeit liegen ließen und für den Pächter frön­­ten. Wir bitten, von der Strafe befreit zu werden[69].“ Aber es bleibt bei harter ab­leh­nen­der Haltung wie bereits am 28. 9.1780: die herrschaftlichen Gerechtsame dürfen nicht ange­ta­stet werden[70]. Regie­rungs­kanz­ler Schmid hat in der Liberalität heuchelnden Herrschaftszeit in Wei­­mar Zivilcourage: er schreibt unbotmäßig gegen die Ausbeutung: „Wir brauchen nicht an­z­­u­führen, was für ein Scha­den eine Einschüchterung der z.T. mit schweren Fronen bela­denen Un­terta­nen... an­richten würde..die Pächter fast durchgehend geneigt sind, die ihnen ver­pach­teten Gerech­tigkeiten unter dem Vorwand des herrschaftlichen Interesses auf das höchste zu trei­ben und sich.. bereichern...“[71]

Als Unfreiheit ist auch das Zwangs- Soldaten tum[72] bzw. der zu leistende Kriegsdienst zu wer­­­ten, wobei das Ziel, das bestimmende Motiv das des Fürsten ist. Ein vaterländisches Thü­rin­gen gibt es nicht. Der Herrscher läßt aufrufen bzw. verordnet Meldepflichten. Bereits 1196 sollen Einwohner – so auch von Herda – für die Kreuzzüge bereitstehen[73]. Bernhard I. von Mei­ningen läßt 1688 Söldner truppen ausheben, er stellt sie der Republik Venedig zum Kampf gegen die Türken zur Verfügung usw. In Sachsen-Weimar-Eisenach spielt eine be­deu­tende Rolle der Kriegskommissar, den ab 1779 Goethe abgibt, er ist ver­antwortlich für das jähr­liche Aus­heben von „Rekruten“, so 1782 zusammen mit dem Lan­des­herrn Carl August in Ger­stungen[74] im Augenschein. Aus der Statistik der Kom­mis­si­on geht hervor, daß 1778/1779 aus dem Amt Gerstungen 23 junge Leute Kriegsdienste aus­wärts leisten, z.B. in USA, Hol­land, Ost­indischer Kompanie. Ansonsten durch­­kämmen Werber das Land nach geeigneten jun­gen Männern, so z.B. von Kursachsen sol­­che in das zum Werben freigegebene Thüringen infolge des Mangels an eigenen Sol­da­ten[75] oder holländische Soldaten als Werber gegen Pro­vision - in eigenem Inter­esse – su­chen „Freiwillige“, die sie ins Regiment eingliedern wie um 1740 im von Herda-Bereich[76]. Auch aus dem Werra-Bogen-Be­reich werden in napo­leo­nischer Zeit Ein­heimische rekrutiert. Die Behauptung, Sachsen-Weimar-Eisenach sei nicht am Sol­da­ten­handel beteiligt, ist unglaubwürdig, wie aus einigen Fällen hervorgeht: gibt es brauch­­bare, gut gewachsene Leute hierfür?[77]

0.5 Strukturwandel Adel-Untertan.

Vom 9. bis 13. Jahrhundert laufen tiefgreifende Prozesse des Strukturwandel s ab: die Re­li­gi­­ö­si­tät wird mit Bischöfen und Kloster-Äbten in­stutionalisiert und dogmatisiert unter eine frem­de Zwangsdoktrin, der freie Wald unter das Re­gal des Kaisers gestellt[78], rodbares Land in die Verfügungsgewalt eines Lehnsherren gege­ben und damit ihm als Rodeland zins­pflich­tig, das Allod (um das Dorf) in persönliches Ei­gentum[79] parzelliert, das Münzwesen lega­li­siert, der Untertan wehr­pflichtig usw. Oberhalb des Untertanen ringen die Mächtigen um ih­ren An­teil an realer Macht, wobei der Niederadel am untersten Ende der Adelshierarchie steht.

Jedes Land mit einem Souverän erhebt Grund- und Vermögenssteuer von altersher. Der Geld­mangel des Fürsten zwingt dann zu einer verordneten Ausweitung, z.B. auf Umsatz-Steu­ern, Verkaufs-Akzisen usw. Merkmal dieses Systems ist der Eintreib-Apparat, die Beam­ten­kor­ruption, die Ungleichheit, z.B. der Befreiungen von Rittern[80]. Die Abhängigkeit des Unter­tanen wird meist gekennzeichnet (allein) durch die Tatsache einer Ab­­ga­benpflicht an den Rechts­inhaber, z.B. als Betreibererlaubnis (Pacht=Rodelandzin) auf Le­­­bens­zeit und Be­sitz­­ver­änderungsgebühr (landenium), die bis 10 % des geschätzten Kauf­wertes betra­gen kann[81], die erste wird durch einen staatlichen Bodenzins im 19. Jahrhundert abgelöst. Als Be­schrän­kung von Freiheitsrechten ist ein Verheiratsverbot von Eigenleuten anzu­sehen, das erst im 18./19. Jahrhundert den modernen Auffassungen weichen muß. Dabei können die „servi“ den Bauern in Können und Fleiß durchaus überlegen sein[82]. Im ganzen ist dem Ab­hängigen aber zusätzlich ein wesentlicher Teil einer Dispositions- und Meinungs­frei­heit ge­nom­men, Wi­der­spruch gegen Sondermaßnahmen, Erhöhungen wird oft unverzüglich ge­ahn­det. Zahl­reiche Pro­zesse durchziehen die Entwicklungsgeschichte, meist von dem ade­ligen Herr­scher für sich entschieden. Der Untertan bleibt mit seinem Recht auf der Strecke.

Im 11. Jahrhundert muß sich der heimische Adel beim Wechsel von den Ottonen zu den Sa­li­ern neu orientie­ren. Es werden Vereinigungen[83], regionale Widerstände – z.T. sogar mit den Bau­­­­ern gegen das Königstum - wider Botmäßigkeit und Unter­drückung organisiert. Die neben den Klöstern er­richteten Zwingburg en[84], deren Aufgabe die „Befriedung“ der Wider­spen­stigen ist, sollen geschliffen werden, die Bauernrechte geach­tet werden[85], verspricht der Kö­nig im Frieden zu Gerstungen 1074 den Aufständischen, aber das Zu­gesagte stellt sich bald als eine bloße Besänftigungs-Deklaration heraus. Die bäuerlichen Kämp­­fer stürmen daraufhin sym­bol­haft die Harzburg[86]. Eine Reihe von Zwingburgen blei­bt jedoch, jeweils mit einem Bün­del von wehrhaften Männern bestückt[87]. Ob dazu die Bran­­­denburg zählt, ist ungewiß[88]. Jedenfalls geben weder der thüringische Adel noch in So­li­­darität die Bauern im Abgabe- und Unter­tanenstreit nach: „Alle Bauern zerbrechen ihr Acker­­gerät und machen Waffen daraus, an schwere Hacken schmie­den sie zweischneidige Schwer­ter aus gebogenen Sicheln, und auf Stan­gen setzen sie Spitzen. Ein Teil hängt leichte Schilde an die Linke, die einem machen aus Eisen eine Art Rei­terhelm, die anderen aus drei­fa­chem Filz; eichene Knüppel für den Kampf be­reiten sie zu Tausenden und beschweren sie mit Blei und Eisen. Auf tausendfache Art be­waffnen sich die Bauernhaufen zum Krieg“[89]. Aber organisatorisch bleiben sie im Hintertref­fen. Ab Anfang des 16. Jahrhundert regiert dann das Schießpulver.

König Heinrich IV zieht seinerzeit von Gerstungen über Oberellen Richtung Langensalza und obsiegt dort in einer Schlacht, ein Ludowinger gerät in Ge­fan­genschaft. In diesem Jahrzehnt hin­­­terlassen die "Hee­re“ längs und seitlich ihres Weges – so auch um Herda – einen aus­ge­mer­gelten Land­strei­fen, die Not kehrt in die bäuerlichen Haushalte ein. 1080 ra­stet das kö­nig­liche Heer auf und bei der Wartburg[90]. Die Unruhen halten an, die mittelthüringischen Bau­ern erheben sich erneut 1123[91]. Auch bei der Adelsfronde gärt es weiter, die Huldigungen sind für einige nur Lip­penbekenntnisse. Der Friede von Würzburg (1121) bringt zwar ein wei­teres Zu­geständnis von Heinrich V., der aber weiter seine Machtinstrumente wie Reichslehen- und Ti­tel-Ver­ga­be[92] usw. zur Beeinflussung in seinem Sinne einsetzt. Hier ist auch der Be­reich um die Bran­denburg in historischem Gespräch. Der örtliche, niedere Adel begibt sich in va­sal­li­sti­sche Ab­hängigkeit vom höheren. Er ahmt seinen Hochadel nach, zieht als weltlicher wie ein kirchlicher Herr Abgaben[93] ein. Mancher Bauer sucht um der sozialen Sicherheit hal­ber als Lai­en­bruder in ei­nem Kloster Zuflucht[94].

Der zum Christen gemachte Mensch erleidet einen religiösen Umbruch, es wird ein Wahn er­zeugt: Gott greift bei Hunger, Not, Schicksalsschlägen (als Werke des Teufels) unmittelbar ein, Heilige können retten[95]. Man erfindet Beweise, die Menschen erleben das direkt – z.T. an Hand von Folterungen[96], auf dem Schafott, auf freiem Feld, in der Nähe des Galgens. Alte her­­gebrachte Regeln werden modifiziert, der ursprünglich germanische Glaube artet zu einem Aberglauben aus[97]. Das ist der Boden, auf dem im Mittelalter Botschaften von Heilswegen über Geld- und andere Schenkungen gedeihen. Der Landmann ist eingezwängt in drückende Pflichten, aus denen er sich herauszuarbeiten sucht. Das erkennt die weltliche und geistliche Obrig­keit. Neben den regulären ordinären und extraordinären Abgaben und Steuern[98] gibt es dann zur Fül­lung der Kapital-Kasse der Kirche und des Pap­stes den gegen Ende des 15. Jahr­hunderts ver­mehrt auf­kommenden Ablaßhandel, bekannt durch den „Eintreiber“ Tetzel. Letzt­­lich ist es für die Be­völkerung ein Geld-Entzug, denn dem Volk macht der Prediger klar, wie einfach es ist, als ar­mer Sün­­der, dessen Werke nicht ausreichen, die Last seiner Sün­den­schale zu heben[99], den Hei­li­gen ähnlich zu werden. „Der (höchste) Richter kann.. freiwillig aus Gnade, aus dem Fonds gu­­te Werke herausnehmen und dem armen Sün­der zur Verfügung stel­len“. Der Papst als Statt­halter Gottes auf Erden hat dafür dann aber die Kapitalverwaltung. Wer Nutzen aus dem Ka­pi­tal­fonds haben will, der muß dafür zahlen oder wenigsten den guten Willen dazu be­zeu­gen. Kar­dinal Albrecht von Hohenzollern[100] z.B. wird zum Generalun­ter­neh­­­mer des Ab­laß­­handels, weil sein Kredit bei Fugger unmittelbar bei der Einnahme ge­pfän­det wird; jeder Ab­laß­pre­di­ger wird von einem Fugger­schen Commis be­glei­tet.

Über die kommende Geschichtszeit bleibt die Rangordnung stehen, es gesellen sich jedoch wei­tere Merkmalshierarchien hinzu, z.B. über die Höhe der Verfügungsgewalt in Geld, Herr­schaft, politische Ordnung. Es kann nur noch von bedingter Freiheit die Rede sein. Kei­nes­wegs ist der Niederadel von dieser Unterordnung ausgenommen, nur ein kleinwenig auf hö­herer Ebene.

1. Die grundsätzliche Entwicklung der Adelsgeschlechter.

1.1 Das Entstehen von Adel.

Der geschlechtsbezogene Adel stellt im Römischen Reich bis in das 2. Jahrhundert unserer Zeitrechnung die Ober­schicht (nobiles). Im Reichs-Niedergang wird dieser abgelöst durch Em­por­kömmlinge ohne adelige Vergangenheit. Es dauert dann Jahrhunderte, bis kor­rupte Ver­­­hält­nisse den Staat gänzlich entrömern, der Mithras-Kult in den nördlichen Pro­­vinzen durch das aus den Unter­schich­ten kommende und 313 unter Constantinus (306-337) gleich­be­rechtigte Christentum ver­­drängt wird. Unter diesem Kaiser steigen Germanen zu heraus­ra­genden Stellungen in der Hierarchie auf[101], jedoch entstammen diese offenbar nicht alle aus ger­­­manischem Uralt-Adel. Selbst Arminius ist nicht mehr „göttlich“. Er muß mit seines­glei­chen „verhandeln“, wobei ihm der generelle germanische Widerstand gegen einen Fremd­herrscher zustatten kommt. Einen solchen „ge­wöhn­lichen“ Adel in der Art regionaler Herr­scher können wir bis zum Ende des Thü­rin­ger-Reiches 531 (Abb. 1-1) an­neh­men. Ihre weitere Führungs-Funktion kennen wir nicht. Im franko-germanischen Bereich ge­win­nen die Be­amten (Haus­mei­er) die Oberhand, der Enkel von Karl Martell verbindet sich mit der Kirche, sichtbar im Erz­bischof von Mainz Bonifacius. Karl wird 771 Allein-Herr­scher [102]. Ost­franken regiert Karl erb­lich bis zum Tod Ludwig des Kindes. Der fränkische Graf[103] Konrad vom Gau Lahn (= Konrad I. 911-918) wird dann als Herrscher gewählt, bis die Herzöge den der Sach­sen als Hein­rich den I. (919-936) zum König erheben.

Zum Regierungsprogramm der Karolinger gehören der Aufbau eines untertänigen Waffen­a­dels, als Machtinstrument ein Benefizial- und Lehnswesen und die Gegenseitigkeits-Un­ter­stüt­­zung mit der Kirche. Nach dem Verlust der territorialen Hoheit über das thüringische Ge­biet bleibt den dortigen von altersher „herrschenden“ regionalen „Führern“ nichts anderes ü­ber, als sich neu zu orientieren und sich in das sich bildende Günstlingswesen unter den nun­mehr „deutschen“ Herrschern einzureihen. Für Thüringen ist es schwierig, historisch für die Zeit vor 1000 u.Zr. den heimischen Uradel[104] herauszufiltern und von denen zu trennen, die dort durch Dienstwilligkeit (Ministerialität u.a.) in eine „adelige“ Stellung gegenüber Unter­ta­nen ge­­langen[105]. Früh dürfte es Adelsschichtungen, so zu Zeiten der Ottonen (nach 919) ­ge­ge­ben ha­­ben, deren oberste Schicht, d.h. mächtig in Region und Mannschaften an der Erhebung des Kö­nigs entscheidend mitwirkt.

Unter dem Sohn von Heinrich I. Otto (936-973) re­belliert noch der Adel, so besonders in Thü­ringen. Ludwig von Eisenach als Parteigänger der Staufen kämpft gegen den durch die Erz­bi­schö­fe von Mainz aufgewiegelten heimischen Adel, zum großen Teil mit Erfolg. Als (adelige) Ritter auf eigene Kosten können dabei fak­tisch nur „wohl­­ha­bende“ existieren, d.h. diese ha­ben u.a. hinreichend geldwerten Besitz. Zu den Vor­rechten der „Ritter“ gehört es, auf eigene Faust Fehden zu führen und „ihr“ Recht selbst durch­zusetzen[106].

Ab 11. Jahrhundert werden die großen weltlichen (königlichen) Lehen erblich. Den Bistümern und Klöstern gelingt die Befreiung von weltlicher Bevormundung, aber bald werden Bischöfe und Äbte in ihrer Begier maßlos[107]. Entscheidend für die überlebende bzw. aus Uraltadel übrig­­bleibende Adels­struktur in Thüringen sind also die ökonomischen (regionalen) An­fangs­be­dingungen und die jeweilige Startposition in der Adelshierarchie[108], die sodann im Se­lek­tions- und Wettbewerbs-Prozeß zu dem Adel der fränkischen Königsvasallen und dem von den Landesherren geschaffenem „Dorfadel“ bzw. Dienstadel um­kämpft wird. Über Jahr­hunderte des Mittelalters ist ein Machtkampf zwischen Kir­che (Papst)[109] und weltlicher Herr­schaft im Gange, wobei das beschaffbare Geld von Bedeutung ist und die Edelleute anhand ihrer „Un­tertanenmacht“ entscheiden. Wer ist mit wem? Die „Untertanen“ stehen keineswegs im­mer auf Seiten der übergeordneten Ade­li­gen. Auf dem Reichstag zu Gerstungen am 20./21. 10. 1073, an der auch Berengar, der Sohn von Ludwig dem Bärtigen, teilnimmt, wird noch keine Einigung zwischen den Strei­tpar­teien erzielt, aber am 02.02.1074 wird ein Frie­dens­vertrag geschlossen, nach dem die auf­stän­di­schen Bauern (als Partei regionaler Adeliger) nicht zur Re­chenschaft gezogen werden.

Wichtig ist der mögliche Einsatz mit untertänigen Sol­­daten für die rich­tige Partei, besonders bei Feldzügen, denn es winkt Lohn. Beispielhaft sind die Italienzüge 1161 und 1176 mit dem Kai­ser. 1204-11 und später 1246 steht der Landgraf – und mit ihm wahr­scheinlich auch seine nahen Niederadligen – auf der falschen Seite[110]. Als Mit­tel zum Herausheben vor anderen gilt auch die Teilnahme an den Kreuzzügen ab 1095, so z.B. durch die Ludowinger mit den ihnen kooperierenden Vasallen. Im Zug vom Juni 1147 ist der Landgraf von Thüringen mit im Rei­terheer von etwa 10 Tau­send Mann, dazu Troß usw. Auch 1188 sagt der Landgraf dem Kai­ser zu einem neuen Kreuz­zug zu. Ludwig III.[111] stirbt 1190 auf dem Rückweg vom Kreuz­zug (als An­führer der Deutschen). Erneut wird 1195 ge­wor­ben, wiederum ist der Landgraf im Heer von 6000 Mann dabei[112]. Ludwig IV. stirbt auf dem Hinweg 1227 auf einem Schiff[113]. Über die Gefolgsleute aus dem re­­gionalen Um­land ist nichts bekannt, aber wahrscheinlich liieren hier die von Herda mit den Ludowingern. Mit Ludwig IV. nimmt 1224 unter den 21 Stabs­rit­tern Hein­rich von Gerstungen und der Graf Bur­chard von Bran­denburg das Kreuz, jedoch ist unter den Nachfolgern - etwa um 1279 - die Macht der Bran­denburger zu Ende.

Der Beginn der gefestigten Landesherrschaften wird allgemein, so auch für den Werra-Bo­gen-Bereich, in das 13. Jahrhundert verlegt, wo sich auch die Adelsschichtung in Hoch(=Für­sten)- und Niederadel (Regional-/Dorfadel) stärker herausbildet. Im 14. Jahrhundert be­ginnt der Kaiser, sich durch Diplom-Verleihung eine ihm zugeordneten kriegswillige Rit­terschaft zu schaffen, zu der Ritter Heinrich von Herda gehört[114]. Gleichzeitig werden dem Adel nun wei­­­ter Sonderrechte (Privilegien) eingeräumt und hier eine gewisse eigene Abgaben-Er­he­bungs-Ho­­heit eines Lehnsnehmers. Jetzt erstarrt das Adels-System völlig in Erblichkeit, im Äm­­ter­handel und Hierarchie-Eingliederung bzw. Posten-Jägerei, ab 16. Jahrhundert in das thü­­rin­gische Residenz-Höfe-System Eisenach-Weimar[115].

Im 12. (bzw. 13.) Jahrhundert wird eine Patron atskirche in Herda (Abb. 1-21)[116] im Herr­schafts­be­reich der Kir­­che in Mainz bzw. von Kloster Hersfeld geschichtlich sichtbar[117]. Also ist ein Pa­­tron in der Person eines Niederadeligen[118] zu vermuten, eines derer von Herda mit längerem Zeitvorlauf, weil nur einem bestehenden und angesehenen Adelsgeschlecht eine sol­che Kir­che[119] zu­ge­spro­chen wird. Die­s wird be­stätigt anhand der regional-allgemeinen Ent­wicklung auf Gegen­seitigkeit: von Mitte des 9. bis zum 12. Jahrhundert bevor­zu­gen Adlige, ih­ren Be­sitz mit der geistlichen Macht zu ver­mehren[120]. Geschichtlich bekannt ist, daß das spä­tere „Schloß“ mit der Pa­tro­natskirche min­destens im 14. Jahrhundert bereits ei­ne bauliche Ge­samt-„Einheit“ bildet und über den Stein­weg den Gegenpol zu einer (vermutlich) älteren „Burg“ mit Ke­me­nate am anderen Dorfende bzw. –anfang mit Gabelung an der Fernstraße Ber­­­­ka-Eisenach darstellt. Lei­der sind hier die mittel­alter­li­chen Verhältnisse wenig erforscht. Als regionaler Gegenpol ist 1144 die Kapelle des Heiligen Martin, die als Patron den Grafen Wigger in Lauch­­röden[121], der Bran­denburg hat, zu nennen. Zwischen beiden liegt ein „ge­schlos­­­sener“ Wald, d.h. ein dem König (zur Jagd) vor­behaltener Wildbann-Bereich[122], nach­gewiesen be­reits im 11. Jahrhundert.

Der König kann sein Bannrecht an für ihn „würdige“ Untergebene delegieren und diese dann mit Macht ausstatten. Als wesentliche Bedingungen für das Entstehen eines „Adels[123], so auch für den re­gionalen Be­reich im Werrabogen Salzungen-Eisenach, ins­besondere dort, wo die thürin­gi­schen Hü­gel im öst­­lichen Werratal um Berka-Herda-Ger­stungen zurücktreten, sind zu nennen:

1) Besiedelte Gegend, so hier um den späteren Ort Herda (Heerda)[124] und mit einem Ver­band einiger Sippen (germanische Zeit), einer grö­ßeren Ortssippe (ag- bzw. kog­natisch = Blutsverwandte, männlich/alle),
2) Heraushebbarkeit einer Person, eines Geschlechtes als „führend“[125] z.B. in (krie­ge­ri­schen) Auseinandersetzungen und bei Rechtsstreitigkeiten, im Laufe der Jahr­hunderte dann eine eigenständige „Macht“[126] verkörpernd, jedoch zuweilen nicht auf Dauer.

Das Überragen einer Person, eines Mannes über die anderen ist wohl ein über Jahr­hun­der­­te ab­laufender Vorgang[127]. Offensichtlich läuft er parallel mit der Christianisierung, denn die von der frem­­den Frankenmacht propagierte Reli­gionsauffassung kennt die Ordnung mit den Polen Herr und Knecht; erst im Jenseits wird diese Ungleichheit aufgehoben[128]. Zwangs­läufig stößt dies beim germanischen Bauernvolk auf Widerstreben, es sieht solche Spaltung nicht ein[129]. Ab­leiten muß man daraus das Mißverhältnis zwischen Herrschaftsanspruch z.B. eines Klo­sters, das keinen weltlichen Besitzer bis um 1000 anerkennt und den faktischen Be­sitz des ein­­zelnen Bau­ern[130], auch im Höfeverbund oder dem Dorf.

Im einzelnen ist nicht zu rekonstruieren, ob und warum ggf. die Dorf­gemeinde (Orts­sip­pen­ge­­meinschaft) dieses Vereinzelungs- und Heraushebe-Phänomen erzeugt, ob eine Person in der Art eines Vorstehers oder einer Orts­herr­schaft aus einem ordnungspolitischen Vorrecht in Zwing und Bann ­macht, was min­destens eine bereits bestehende Sonderstellung voraussetzt. Diese Person wird dann das, was sie „ge­wohn­­heits­mäßig“ er­rungen hat und besitzt, mit einer Haus-Macht verteidigen, von der sie le­ben kann und etwas zur „frei­en“ Ver­fügung hat[131], wo­durch sie etwa ab 11. Jahr­hun­dert das „von“ als Namenserweiterungs-Merk­mal erhält, bei den Rittern von Herda dann als Be­sitzer der Brandenburg bei Lauchröden dann mit dem Zu­satz "von Herda zu Bran­den­burg" (zuBr) mit Adelswappen[132].

Mit den Franken wird eine strenge hierarchische Ordnung eingeführt, das Oberei­gen­tums­recht des obersten gottgesegneten Herrschers wird urkundlich nach unten teil-übertragen, „ver­­lie­hen“. Ansonsten ist der Niederadelige rechtlich arg, z.T. gegenüber früher weitgehend be­schränkt, gleichzeitig von nun als Gefolgsmann gebunden. Seine ökonomischen Ein­nah­men sind daher einerseits wesentlich kleiner als die des über ihm stehenden, es fehlen bei ihm z.B. Zoll­einnahmen, Strafgelder, die fiskalische Steuer, u.a. Erbschaftssteuer. Er verfügt im all­ge­mei­nen nicht über eine spezifische Verwaltung – und damit über einen genauen Über­blick. Er hat Pflichten. Geprägt ist dieser Legimitations-Vorgang mit dem Be­son­deren eines (nie­­­de­ren[133] ) A­dels: er er­hält gewis­ser­maßen außerhalb des allodialen Gemein-Ei­gentums (Nut­­zungs­­­­­­­recht) weitreichend Grund und Boden[134], wird Grund­herr mit Rech­ten, so des Ban­nes, z. B. von Jagd[135], Waldnutzung und Rodung, von Fisch­­fang, Mühlen usw. und ein (nie­de­res) Ge­­richt) sowie für die Nach­bar­schaft „das Pa­tro­nat" einer Pfarrkirche zu mit dem Recht, den Pfar­­rer des Ortes zu no­mi­nieren und zu prä­sen­tieren“[136] und demgemäß in der Kir­chen­stuhl-Ord­nung[137] hervorgehoben zu wer­den. So entsteht eine spezifische hier­archische Ord­nung, aus­­ge­löst durch die Gottes- bzw. Landfrieden-Verkündigungen im 11. Jahr­hundert, wodurch die Ge­­richts­­barkeit aufgeteilt wird[138]. Zu unterscheiden ist hiervon ei­nerseits der nie­dere Adel aus einer Dienstmannschaft eines Bischofs[139] o.a., der die Herr­schaft über andere verleiht (Mi­ni­sterial-Adel), und andererseits die Herrschaft über unterbäuerliche Schich­ten, die insbe­son­de­re zum Ausgang des Mittelalters festzustellen ist.

Das dem jeweiligen Orts- oder Burgadligen untergeordnete „Volk“ ist zunächst klein, aber das ändert sich in den nächsten Jahrhunderten[140]. Die Ausweitungsmöglichkeiten des Adels – ver­bunden mit konkurrierenden Bestrebungen anderer - wer­den größer; auch eine Folge von Rodeland-Zugewinn und einem Zufall von Lehnshäusern. Für das Aufstreben nach Macht spie­­­­len die Ab­hän­gig­kei­ten von bzw. Be­zie­­hun­gen zu übergeordneten Kräften, zu welt­licher (Be­­sat­zungs)-„Macht“ (Fran­­ken) und geist­­­­li­cher „Herr­schaft“[141] (Klo­ster) eine wichtige Rol­le[142]. Manchmal wird behauptet, es gäbe so etwas wie Gegenseitigkeit im Nutzen. So gibt man z.B. et­­was „Land“ her[143] und ern­tet (per­sön­liche) Be­gün­­stigung, Schutz. Das setzt edle Gesin­nung voraus, aber im Menschlichen ist das zuviel erwartet. Zu­weilen versuchen „Ade­li­ge“ so­gar der (hö­he­ren) Ge­richts­barkeit zu entschlüpfen[144]. „Seit Mitte des 12. Jahr­hunderts erfolgen mas­­­senhaft Übertritte von landhungrigen Edelleuten in die Ministe­ri­a­li­tät, durch die Aus­gabe von möglichst vielen Lehen[145] zahlreiche Ministerialien zu gewinnen und so militä­ri­sche Macht und Repräsentanz ihres Klosters zu erhöhen – zum gegenseitigen Nut­zen“, so ei­ne Be­schreibung zum Mönchtum von Kloster Fulda[146].

Bereits im 10.Jahrhundert werden im Bereich des Stammes der Thüringer, eines sozialen Groß­­verbandes die Abhängigkeiten der „Adligen“ von dem karolingischen bzw. kon­ra­dini­schen Königtum[147] deut­lich. Der König muß seine höchste Stellung festigen, deshalb orga­ni­siert er für sich Gefolgschaften, reist durch die „deut­schen“ Lande. Seine Politik ist we­sent­lich be­stimmt durch Geben und Neh­men von Besitz und Rechten. Grafen übernehmen Kö­nigs­rechte (Regalien). König Heinrich wird Her­zog von Thü­rin­gen, ein einheimischer Adliger ist „oben“ nicht zu finden. Günstlingswirtschaft greift um sich[148]. Schließ­lich gewinnt der sich hart durch­­­setzende Adlige die Oberhand, ggf. mit moralisch unlauteren Mitteln. So hei­ratet der Lu­dowinger[149] Ludwig II. in Eise­nach die vermögende Wit­we Adel­heid des er­mor­de­ten säch­sischen Pfalzgrafen Friedrich III und ge­winnt Güter des Grafen von Goseck (bei Wei­ßen­fels), dessen Sohn Adalbert als Erz­bischof vom Hamburg-Bremen eine wichtige Rolle im Nor­den spielt. Sein Sohn (Ludwig der Eiserne) wird 1130 vom König Lothar III. auf dem Reichs­­tag in Goslar als Landgraf in die Höhe eines Herzogs gehoben[150]. Nun kämpft er gegen die un­bot­mäßigen Adligen. Durch Heirat erwirbt er die Grafschaft Hes­sen[151], sein Sohn die säch­­sische Pfalzgrafschaft um den Kyffhäuser. Schließ­­lich strebt Hein­rich Raspe ganz nach oben, er nimmt der Witwe Elisabeth die Güter weg[152] und speist die Kin­der mit Hes­sen ab. 1246 wird er „Pfaffen-Gegen“-König, stirbt aber bereits 1247 (vgl. Abschnitt 2.14).

Regional von Bedeutung ist, daß Ludwig I. 1120 Gerstungen unter seinen Schutz stellt und ei­nen seiner Ritter als Vogt dort einsetzt, er bestätigt diesen Fakt 1150 gegen den Fuldaer Abt Markwart, der aber weiter streitet und 1165 den Zehnt als Fuldaischen Besitz verlangt. Da­nach sind die Ludowinger dieses Streites müde. 1202 wird das Kloster Frauensee unter Schutz genommen, danach unter dem Wettiner Heinrich als Landgraf von Thüringen weiter als Herr­schaftsbereich behandelt. Es liegt nahe, auch die von Herda im Machtgewinn aus einem Gunst-­Beziehungsverhältnis zu den ihnen über­geordneten Adligen (Grafen, Fürsten, Bischö­fen) zu sehen, spätestens im 12. Jahr­hundert zu Zeiten der Ludowinger, Landgrafen von Thü­ringen, der Henneberger Grafen, insbesondere der von Frankenstein (Abb. 2-8) und der im Wettbewerb ste­henden gleichrangigen Adligen wie der von Boyneburg[153], der von Herin­gen[154], Gerstungen[155], von Colmatsch[156] usw. Von Kreuzberg (Cruceburg) sitzt – von der Ab­tei Hers­feld aus – bei dem späteren Philippsthal, wird 1191 erstmals als Benedektinerinnen-Kloster erwähnt. Von Hornburg (bei Dankmarshausen) ist Ende des 14. Jahrhunderts Amt­mann in Ger­­­stungen.

Als weitere nützliche Be­zie­hungen des Regional-Adels sind die zu den Äbten der Klöster Hers­feld und Fulda bzw. dem Erzbischof von Mainz[157] zu betrachten. Es könnte sein, daß hier direkte persönliche Kon­takte helfen. Für den „Stammvater“ Heinrich soll die Belohnung für Dienste aus­schlag­gebend gewesen sein. Er­heb­lich ändern muß sich die Politik derer von Herda infolge des Niedergangs der Dynastie der Lu­dowinger bzw. der Umorientierung auf die Wettiner im Erbfolgekrieg im 13. Jahr­hundert und des Bedeutungsschwundes der Dynastie der Henne­berger[158], die im Sei­tenzweig der Fran­kensteiner[159] (bei Salzungen, s. Abb. 2-8)) zu Herda be­nachbart, z.B. bis Wünschensuhl, regieren und um 1330 ihren dortigen Besitz an die Haupt­linie zurückveräußern, dessen Be­sitztum nördlich bis an das der Ludowinger und in den Wer­ra-Bogenbereich reicht, die sich dann mehr öst­lich von Fran­kenstein und Meiningen ori­en­tieren, wobei diese teilweise dem Raubrittertum ver­fal­len, mit dem Kloster Fulda fehden, schließlich im 13. Jahrhundert begin­nen, westliches Land auf­zu­geben. Dies gibt günstige Kon­­stellationen für einen Aufstrebenden wie die von Herda, ins­­besondere nach dem Heimfall Thüringens an die Wettinische Haupt­linie im 15. Jahr­hundert.

In „üblicher“ Beziehungsweise[160] werden Amtsstellungen mit Adligen besetzt. Sie be­kom­men für ihre „Treue“ und Vasallität vom Hoch­adel noch weitere Privi­legien, so bei­spiels­weise um 1542 - nach der Aus­wer­tung von Steuer­un­terlagen[161] - die, daß sie als Edelleute kei­ne oder ge­rin­­gere Steuern zu zahlen haben; sie sind ja das Schwert des „Für­sten“. Um 1800 führt dies im Großherzogtum Sach­sen-Weimar-Eisenach auf einen, wenn auch durch den un­ab­­lässigen Kon­­kurrenzkampf in sich inhomogenen Adels-Anteil an der Be­völ­kerung von etwa 1 %[162], wäh­rend die Anteile der Bau­ern 63 und der (städtischen) Bürger 23 % aus­machen. Der Adel ist landtagsberechtigt und be­stimmt so mit über die Geschicke des „Vol­kes“, mehr als einst im Thü­ringer Land. Meist hat er vor Ort ohnehin weitgehend das Sagen. Die Gemeinde sieht in der frühen Neuzeit ihren Vorteil in einer Gut-Stellung zum Ortsadel. In Lauchröden wie in Her­da gibt es da zwei Edelsitze, einmal von Herda und von Boyneburg, dann von Herda und von Reckrodt, ehe die bestimmenden Herren andere werden.

Für den Siedlungsbereich Herda[163] als eines „Adels-Sitzes“[164] derer von Herda wird diese Art des (opportunistischen) Unterwerfens ähnlich gel­ten. Die Mehrzahl der Bauern erhält dadurch neben dem Lan­desherrn einen des Ortsadels als „Herrn“. Curt und Hans aus dem Geschlecht Ra­bich streiten 1594 im Mehrbesitzer-Hof Rienau bei Her­da, dabei ist der eine dem Vogt in Frauensee, der an­dere dem von Herda in Lauchröden untertan[165]. Allerdings haben die Orts­­a­de­ligen Flur-Be­sit­­zungen mit un­ter­schiedlichem Ge­wicht[166] und Einfluß. Dabei hält der Ad­lige in der Regel es als unter seinem Stand[167], seine Güter selbst zu bewirtschaften oder Hand anzu­le­gen. Da­für be­nötigt er geeignete „Hel­­fer“, wie schon bereits beim Burgenbau.

1.2 Adel und Bevölkerung.

Das Herausheben einer Person aus einer menschlichen Sozialgemeinschaft zu einem Adligen (mit Eigengut) beginnt sicher erst nach der anfänglichen Besiedlung, die schon vor Jahr­tau­sen­den[168] erwiesenermaßen am Saum zwischen dem Werra-Sumpf- bzw. –Aue­tal und dem licht-be­wal­de­ten Hän­gen erfolgt. Man ist heute der Ansicht, daß hier an den Hügel­hän­gen im Drei­eck Berka-Herda-Gerstungen bereits früh durch Roden Acker­land[169] ge­schaffen wird. Der Dorf- wie der Rodevorgang gehört zu den langsamen Ent­stehungs-Prozessen, d.h. er dauert u.U. jahrhundertelang. Die einzelnen Rodungsphasen sind unbekannt, sie beginnen meist am Rand des Waldes und von der Siedlung in Rich­tung auf das Innere des Waldes. Werden die Baum-Stumpfen zunächst nicht entfernt, dann dauert der Prozeß bis zum Ac­ker­land Jahr­zehn­te. Jahrhunderte braucht es dann wieder, bis durch zu geringe Düngung, Ero­sion, Humus-Er­schöp­fung, Nährstoff-Auslaugen usw. dieses Acker- und Wiesenland so ver­armt, daß der Er­trag unwirtschaftlich wird.

Pfade oder „We­­ge“ führen durch den „Wald“ oder an diesem entlang, auch in die Ferne. Ei­ner­­­­seits ori­­­en­­­tieren sich diese an den Werra-Un­tiefen/Furten[170] und ande­rer­seits an den An­stiegs­flanken zu den Hügelhöhen in Rich­tung Osten sowie längs und südlich der Hügel des Thü­­ringer Wal­des Richtung Süd-Nord (Abb. 2-3). Über Dauer, Kontinuität, Intensität und Nutzung des Ge­ländes und der Stra­ßen in alter Zeit weiß man wenig, wobei es für Herda un­erheblich ist, ob nun (saiso­nal) von Gerstungen oder Berka dieser Ort ange­gan­gen wird. Was­ser ist hier am späteren Dorf-Ort aus­­reichend vor­handen. Herda liegt nicht nur an der Suhl mit Mühlen-Antrieb, sondern auch un­­mittelbar an einem Bach. Mit der Besied­lung dürften – auch wegen des Durchgangs-Ver­kehrs – Speichermöglichkeiten für landwirt­schaft­liche Produkte und ein Schutz des Viehes angelegt worden sein. Die Ortsanlagenart von Herda macht eine solche frühere Motivation plausibel[171].

Naheliegend scheint, daß hier an einem Fuß- und Kreu­zungspunkt ein be­fe­stigter, später burg- oder meierhof-ähnlicher Be­sied­lungs­­ort[172] (= Her­­da) (Abb. 1-15/1-16) ent­steht, der die An­forderungen aus der Lo­gi­stik für Handel, Heereszüge, Ver­kehr (Ver­pfle­gung, Wasser, Rast, Spanndienste), der Vieh-Er­näh­rung (Wald­­weide) und des Acker­baues (Spei­che­rung) er­fül­lt[173]. Ver­mutlich ist des­halb die­­ser Ort und deren Um­ge­bung weit­gehend kon­ti­nuierlich, wenn auch anfangs spezi­fisch dünn be­sie­delt. In der Fran­­­ken­zeit er­langt dieser Ort wohl grö­ßere Be­deu­tung, was je­doch im Vergleich zu anderen Umgebungs-Or­ten wie (Auen­heim[174] ), Ber­ka, Ger­stungen[175] u.a. bis in das 13. Jahrhundert oh­ne schriftlichen Ge­schichts-Nie­­der­schlag[176] bleibt. Bereits zur ka­ro­lingischer Zeit existiert die kirchliche Sedes in He­rin­gen, nahe der Furt durch die Werra bei Heimboldshausen als „Mittelpunkt“ von Kirchen der Um­gebung, so auch für die in Herda. Nach­weise für eine Fuldaer Villikation in Heringen gibt es Anfang des 11. Jahr­hun­­derts, für ade­­liges Patronat erst im 12. Jahr­hundert. In Berka gibt es eine hersfeldische Kir­­che[177], als Hoch­gerichtsort für die Um­ge­bung ist sie seit 1284 be­legt, später für das Amt Haus­­breitenbach zuständig.

Organisatorisch näheres für Herda erfahren wir erst aus Doku­men­ten seit dem 15. Jahr­hun­dert. So bleibt ungewiß, ob, von wem und wie planmäßig dort (im Mittelalter) "gerodet “ und ge­­ar­bei­tet wird. Das genossenschaftliche Roden dürfte dem Waldeigentum gemäß ver­hält­nis­mä­ßig gering sein. Andererseits wissen wir, z.B. aus Er­trags- und Rodeland-Zins-Rech­nun­gen für die von Herda um die Exi­stenz von derartigen Rod­äckern[178] dort weit vor dem 16./18. Jahr­hundert und über einen Bereich von mehr als 1 000 km² (Abb. 1-3). Unzweifelhaft haben die Vor­­fah­ren derer von Herda des 13. Jahrhunderts[179] hier im Mittelalter erheblich gewirkt und so ihre Abgaben-Pfründe erhöht. Im Detail erwachsen daraus später Grenzstreitigkeiten.

Aus vergleichender geschichtlicher Sicht sind zur germanischen Zeit im Nahbe­reich von Her­da engere gesellschaft-kommunikative und ver­teidigungs-organisatorische Ver­bin­dun­gen zu an­­­­­deren Orten und Dorfgemeinschaften (Sippen) zu vermuten. Die Boten-Kommunikation ist da langsam und beträgt durch­schnitt­lich etwa 30 km/Tag. Das schränkt die Grö­ße eines „Macht“-Bereiches ein. An­fang des 10. Jahrh. soll es in diesem Raum ei­nen Gau (West-­Gau[180] ) (Abb. 2-2) geben, dem ein (ge­wählter[181] ) „Graf“[182] vorsteht und der mehrere klei­nere Re­gional­be­rei­­che umfaßt. Der Werra-Bogen ist zu dieser Zeit geprägt von Wald­gebiet und einer Rand­la­ge zum Fluß Werra. Zu Beginn des 11. Jahrhunderts verleiht Heinrich II. ei­nen großen Wald­bezirk süd­lich von Eisenach[183] an Kloster Hersfeld[184], östlich davon an Kloster Ful­da. Damals hat das Adels­geschlecht derer von Herda wohl eine geringere Bedeutung als das des (reichs­un­mit­telbaren) Grafen Wigger auf der Brandenburg, unweit nördlich von Lauch­röden[185] lie­gend. Zu Mitte des 12. Jahrhunderts ver­liert aber das Wiggergeschlecht[186] sei­ne Be­deu­tung[187], ins­­be­son­dere infolge der Auseinandersetzung mit den „Landgrafen von Thü­­ringen, den Lu­do­wingern (s. Abschnitt 2.14). und 14. Jahrhundert die von Herda auf, in vasal­len­ähnlichen Stel­lung der Ludowinger und begleitet von einer klugen Heirats-Politik. Die mei­­­­­sten anderen mehr oder weniger ortsgebundenen Adeligen im Nach­­barbereich von Herda mögen diese Art des „Hochdienerns“ scheinbar nicht. Unklar bleibt, wem im Hoch­mittelalter das Waldgebiet „gehört“, denn es werden Höfe hineingesetzt, z.B. am Lutzberg.

Adlige mit Namen Wigger tauchen (erstmals urkundlich) 1137 als Lehnsträger des Land­gra­fen von Thüringen auf. Ihr Geschlecht gehört wahrscheinlich zu einem uralten Hoch-Adels-Ge­schlecht Thü­rin­­gens (Markgrafen, im Zusammenhang mit dem Grafen von Bilstein, Stamm­­sitz fluß­abwärts der Werra). Der Erzbischof von Mainz (1142-1153, Felix von Hart­burg) ist ein Verwandter, als solcher hat er wohl die Grün­dung der dominalen Mar­tins­­kapelle in Lauchröden und die Einsetzung mit einem Wigger als Vogt zu ver­antworten. Der Herr­schaftsbereich der Wigger mit der Brandenburg als Sitz reicht schon im 12. Jahrhundert weit und nach Süden über Herda bis Auenheim: Heino Flemming (Her­leshausen) nennt 1990 fol­gende Dörfer: Lauchröden, Göringen, Wartha und Unterellen, die Höfe Hain (Hahn­dorf/ Wom­­­men) und Auenheim, Güter in Herleshausen, Hörschel, Sall­manns­­hausen, Wommen, Her­­da sowie Liegenschaften im Gothaischen. In das Bild paßt, daß die Burg – ggf. auch ihr Vorläufer - Reichslehen gewesen sein soll und daß der Wald (Forst) „ho­heit­liches“ Jagdgebiet seit der Wildbannzeit[188] war. Die Geschichte der Lehnsträgerschaften ist un­gewiß, zumal die Herr­schaftsbereiche der Adligen und der Klöster seit der Frankenzeit ineinander verzahnt waren. So wird ein Hof in Herleshausen z.B. 1019 in einer Schen­kungs­urkunde Heinrich´s als zum Kloster Kaufungen gehörig bezeichnet. Auch die von Reckrodt hat­ten (später) Besitz dort. Der mit­tel­alterliche Ge­leit­schutz durch die Wigger auf der Land-Straße nach Ei­­se­­nach könnte mit einem Stützpunkt, einer „Burg“ in Herda erklärt werden. Die Lage der Bran­den­burg oberhalb der Wer­ra stellt jedoch auch eine Sperr- und Kontrollstelle für Trans­porte auf der Werra (Schif­fe, Flöße) dar. Anlegeplätze und Furten bestanden in Lauch­röden. Die näch­sten Brücken über die Wer­ra liegen im Hochmittelalter in Berka und in Creuzburg (seit 508 dort fränkischer Hof, im 8. Jahrhundert fränkisches Königsgut).

Die Vasallität als Burggraf Ludwig II von der Wartburg wird 1196 bestätigt. In der Urkunde vom 28.10.1195 in Gelnhausen wird er als Teilnehmer des Kreuz­zu­ges be­zeich­net etwa in der Stellung eines Hochadeligen, an der auch Bur­chard von Bran­den­burg teil­nimmt. 1227 verliert das Geschlecht Wigger die Burg­gra­fen­würde auf der Wartburg. Schon 1260 wirken die von Herda als Zeugen für die Wigger. Ob dieser Nie­deradel nachrangig gegenüber den „Grafen“ Wigger war, ist anzunehmen. Gleichrangig dürften zur damaligen Zeit die von Boyneburg ge­wesen sein, denn diese erscheinen zuweilen zusammen mit den Wiggers. Bereits 1306 wird die Verschuldung/Armut der Wig­ger deutlich; die Brandenburg wird durch den Landgrafen an Er­furt gegeben. Im 15. Jahrhundert verschwinden die Wigger aus dem Geschichtsbild, auf der Brandenburg ziehen endgültig die von Reckrodt (Westburg, heute nur noch Turm) und von Her­da (Ostburg, Bild 8) ein.

In der Geschichtsschreibung taucht noch ein Wigger von Brandenburg auf, dessen Vorfahren aus einem nordthüringischen Adelsgeschlecht stammen sollen und wahrscheinlich zu gleichen Ahnen führen. Er wird als Prämonstratenser Probst im Marienstift von Magdeburg und dann 1138 als Bischof von Brandenburg auf einer Ur­kunde vom 26.7.1138 in Quedlinburg mit Erz­bischof Konrad III. von Magdeburg genannt. Es er­schei­nen hier weiter sächsische Fürsten wie Landgraf Ludwig I. von Thüringen und auch der Erz­bischof Adelbert II. von Mainz. Dieser Wigger stirbt 1161. Unklar ist, welche gene­a­lo­gische Be­zie­hung dieses Wiggers mit dem auf der Brandenburg bei Lauchröden besteht.

Nachdem mehrfach, so z.B. 1074 der Adel gegen die da oben revoltiert, wird mit dem Adel auf dem Land­ding 1252 ein (thü­ringischer) Land­frieden beschlossen. Der einzelne Adlige ar­ran­giert sich „vernünftigerweise“. So kommt er in eine mini­ste­ri­a­le Stellung beim „Für­sten“ u.a., offenbar typisch für die von Herda; zur Zeit vom Fürstentum Sachsen-Eisenach sind sie bei Hofe. Das „ Volk “, die Bauern, die sich früher mit den Adligen gegen Willkür und Un­ter­drückung engagieren, können sich nun nicht mehr durch die Ad­ligen vertreten fühlen. Es ver­abscheut Abgaben, Zahlungen, möchte sie verweigern. Im 14. Jahrhundert sind die von Herda Ritter, also mehr als der ge­wöhnliche niedere Adel[189]. 1393 ver­ei­ni­gen sich mit denen von Her­­da hes­si­sche Adelige gegen die von Baumbach, aber we­nige Jahre später schlie­ßen sie sich doch Balthasar von Thüringen an[190]. Diese Kämpfe können jedoch nicht ohne Unter­stüt­zung lau­fen. Wer aber vom Volk dabei ist, erfahren wir nicht.

Die damalige hierarchische Ordnung und die Herrschafts­be­reichsunterteilung, z.B. im Wald süd­lich von Lauchröden-Eisenach (Abb. 3-1) ist uns unbekannt. Seit der Zu­ord­nung des Wal­des/Wildes zum königlichen Bereich im 8. Jahrhundert müssen diese Gebiete an­deren[191] zugeteilt, bzw. andere damit belehnt worden sein[192] oder zumin­de­stens solchen, de­ren Namen wir nicht ken­nen. Waren das Ortsadlige oder später ehemalige Mini­ste­riale? Ab­wegig scheint es nicht, an­zu­­nehmen, daß denen von Herda als aus ei­nem der ältesten thü­rin­gischen Ge­schlechter hier früh Einfluß eingeräumt wird bzw. sie sich diesen verschaffen, denn sie ste­hen offensichtlich den auf­kom­men­den Ludowingern schon vor dem 12. Jahr­hun­dert zur Ver­fü­gung, – treu bis zum 19. Jahrhundert dem Groß­her­­zog­tum Sachsen-Weimar.

Vermutlich sind bis in die karolingische Zeit die (weiter) existierenden „Oberen“ bzw. Grafen die (alte) thü­rin­gisch-germanische Schicht ober­­halb der „Bau­ern “, die sich dann in Fran­ki­sie­­rungs-Feinde und –Opportunisten, d.h. Par­tei­gän­ger und Land-Spender an Kir­che/Klö­ster[193] usw. spal­te­t. Der (spätere) ortsnahe Nieder-Adel steht da­zwi­schen, kann jedoch – wie üblich bei un­ter­schiedlichen Machtbestrebungen – nicht lange selbständig exi­stie­ren. Nur we­ni­gen gelingt das Vordringen nach auswärts, so findet man in den einzelnen Orten manchmal dicht nebeneinander verschiedene Geschlechter, manche halten sich nicht, es wechseln die Be­­sit­zenden. Der Adel wird bereinigt. Der Adelstand aus dem einstigen Thüringer Königreich schrumpft ohnehin bis zum Jahr 1000 in der Gesamtzahl (Abb. 2-1) und wohl auch in der Be­deutung von oben und unten riesig, jeder Adelige muß sich neu orientieren. Der un­aus­weich­liche, aber sich hinziehende mensch­li­che Wandel von einem selbst­be­stim­men­den und sich ver­wirklichenden, kämp­fe­rischen Vieh-und Wald“bauern“[194] zu einem zehnt­pflich­ti­gen und ab­hän­gigen, mög­li­cher­weise in Fron Ar­bei­­tenden ist gewaltig. Er doku­men­tiert sich in re­gi­o­na­len Wider­bor­stig­keiten. Voll­­zugs-Schwie­rig­keiten sind die Folge, sie be­schwören Maß­­nah­men herauf, die der dem Bauern un­mit­telbare „Herrscher“, der Adlige (mit seiner Trup­pe) ggf. mit dem Schwert er­ledigt – ob nun im eigenen oder fremden In­ter­esse. Der Adlige ist – mit dem Pfar­rer im Bunde oder um­ge­kehrt – oder bei­de sind um die Pfründe, ihr ei­ge­nes Wei­ter-Dasein besorgt. Maßgebend ist letztlich die je­weils für das Verhältnis oben/ unten prak­tizierbare und praktizierte Macht ­. Man nimmt an, daß den­noch am En­de des 9. Jahr­hunderts eine re­gi­o­­nale bzw. örtliche „Ver­fas­sung“[195] entsteht, die die Bil­dung und Eta­blie­­rung ört­licher bzw. ortsgebundener „A­dels“­her­ren zuläßt bzw. diese le­ga­li­siert. Dieser Adel ist dabei ent­we­der für (wie zumeist die Mini­ste­riale) oder gegen die obe­ren Herrscher, was ihm jedoch kaum etwas nutzt, meist sogar schadet. Leider gibt es für das Mittelalter nur wenig sol­cherart Daten-Hinweise, zudem sind sie uneinheitlich.

2 Die örtliche Situation.

Die Ablaufsgeschichte der mittelalterlichen Besiedlung ist etwa nachfolgend vorstellbar: in den für heutige Be­griffe fast „menschenleeren“ Raum des Werra-Bogens schieben sich vom We­sten, der kel­tisch-fränkischen Grenze zu den Germanen an der links-werraischen Was­­­­­ser­scheide, stra­tegisch initiiert weltlich-kirchliche (=christ­liche) Be­herr­schungs-Stütz­­punk­­­­te[196] vor, deren da­ma­­lige geografische Ver­teilung wir nur z.T. kennen bzw. rekonstruieren können. In schon vorhandenen Siedlungen wird Besitz genommen[197]. Infolge seiner thü­rin­gischen Am­­bi­tionen be­mäch­­tigt sich etwa ab der Mitte des 9. Jahr­hunderts das Klo­­ster Hers­feld[198] der Re­gi­on um Her­­da, vergibt Lehen an den (örtlichen) Nie­der­adel, so an die von Herda[199] ­. Ein Groß­­teil des Wal­d es wird - um die erste Jahrtausendwende (nach unserer Zeit­rechnung) ur­kund­­lich belegt - den herrschaftlich Re­gierenden zur Jagd (= Wildbann[200], spä­ter z.T. hers­feldisch) vor­be­halten (Abb. 2-2). Die Grenzen ver­lau­fen längs geo­gra­fisch markanter „Or­te“[201], so nörd­lich von Herda am Cobach[202], dann am Lutz- und Diet­richs­berg südlich zur Hohen Straße. Wo die Macht­be­reichs­grenzen der Klöster[203]Fulda und Hers­feld bzw. zu den Reichs­gut-Be­zirken aneinander stoßen, ist nur ver­mutbar[204], unzweideutig gibt es Ver­schach­te­lungen der Klo­ster­be­reiche. Wenn ein Ort in den Urkunden oder Doku­men­ten ge­nannt ist, so muß dies nicht hei­ßen, daß der gesamte Ort untertänig ist, manchmal sind es nur einzelne größere Güter im oder beim Ort[205]. Ein Nebeneinander im Ort ist nicht aus­ge­schlos­sen. Über­haupt ist kenn­zeichnend bis in die Frühe Neuzeit, daß keine regional durch­gängige Herr­schaft auf­gebaut werden kann. Ein komplizierter Streubesitz ist das Charakteristikum auch für den Wer­rabogen, dessen oberste Lehnsgeber im Mittelalter und da­nach zudem in den Personen noch wechseln.

Der vor der Germanenzeit, dicht oberhalb der Werra besiedelte Ort Gerstungen, ge­gen­über dem Cobach, ge­hört als links-wer­ra­ischer Vorposten im 8. Jahr­hundert zu Fulda[206], ebenso wei­ter nördlich ein Besitz in Sallmannshausen, dagegen Berka[207] und Herda sowie Haus­brei­ten­­bach[208] – offensichtlich wenig später - zu Hers­feld, dessen Herr­schaftsbereich im Osten, in Thüringen, wahr­scheinlich als Folge (höherer) macht­po­li­ti­scher Interessen, unvergleichlich grö­­­ßer wird. Nach den Daten der Ort-Erstnennungen hat Hersfeld etwa von Berka aus einen rechts­­wer­raischen Keil zwischen die Besitzungen von Fulda auf­zubauen versucht. Aus­wir­kun­gen hat dies auf die nun­mehr von die­sen be­la­steten[209] Untertanen; deren selbst­organi­sa­to­rischer Be­reich (z.B. All­men­de, Nut­zung) stark, z.T. mehrherrschaftlich[210] ein­ge­engt wird, was zu Un­ruhen, ja bei Unerträglichkeit über Jahr­hunderte zu Aufständen[211], zu­weilen unter Be­­­­tei­ligung der Ade­li­chen führt.

Welche Rolle die örtlichen Adelichen[212] im Gebiet des Werrabogens bis zu ihrer ersten schrift­­­lichen Erwähnung spie­len, ist dunkel[213], insbesondere, wie sie sich jeweils in die wech­seln­den thüringischen (oberen) Herr­schafts­verhältnisse ein­fügen. Eine festbleibende „Be­sied­lung“ ver­­­­mutet man im Werra-Bogen[214] min­destens nach der Völkerwan­de­rungs­zeit im 5.-7. Jahr­hundert. Dann scheinen konkurrierende Ok­kupationen der machtstrebenden Ade­lichen ein­­­zu­setzen mitsamt der Einvernahme von „ Untertanen “, die es in dieser Region nach­weis­lich gibt, aber meist nicht die ge­samte Ortseinwohnerschaft einschließt. Diese „Untertanen“ sind dem Adel persönlich zuge­ordnet.

Im 11./12. Jahrhundert verlei­ben sich die in Ei­se­nach „re­si­die­ren­den"Lu­do­win­ger[215] plan­mä­ßig ein weites Gebiet südlich der Brandenburg[216] (Lauch­­rö­den) über Her­da hinaus bis zum Fran­­ken­steiner Bereich, nach Frauensee[217] ein (Abb. 2-8). Not­wendigerweise muß es zu „Ab­spra­chen“ mit denen der Brandenburg[218] kommen. Die nie­­dere Ge­richts­­bar­keit üben in Her­da die Her­ren der Brandenburg (= Vasallen der Lu­do­win­ger) aus, ihr prak­ti­zier­ter Aus­­druck ist eine di­rekte Wegeverbindung durch den „ade­li­chen“ Wald[219] (Abb. 1-11). Wel­che Rech­­­te im ein­­zel­nen wem in Her­da zuer­kannt sind, ist noch unklar.

In den Archiv-Unterlagen derer von Herda tauchen in den Jahrhunderten nach 1500 eine Reihe von Rodeland-Zinsern (Abb. 1-3) auf, die Ortsansässigkeiten ge­ord­net ein weites Ge­biet im Wer­ra-Bogen ergibt, so im Westen mit etwa Obersuhl, im Osten Ha­strungsfeld, im Süden Lengs­feld bzw. Witzelroda und im Norden bis Creutzburg bzw. Lauch­röden. In den Do­­ku­men­ten bei Rechtsstreitigkeiten nach 1750 wird argumentiert, daß die Lehnsbriefe in Kontinuität erteilt und das Rodeland „seit unvordenklicher Zeit“ im Besitz de­rer von Herda sei, was wohl mit Mittelalter zu übersetzen ist. Die Ländereien sind in ihrer Ge­schlos­senheit und zum frü­heren Waldgebiet nicht untersucht. Hinzu kommt, daß auch anders­artiger Besitz dazwischen liegt. In einem Dokument heißt es erinnerungsgemäß von einem von Herda um 1700, „frü­her“ sei das von-Herda-Gebiet (südlich Dankmarshausen/Dippach) we­sentlich grö­ßer gewesen, aber Dokumente habe man nicht mehr.

Nach den Urkunden treten An­ge­­hö­rige des Ge­schlechtes „ de­­rer­ von Herda[220] urkundlich erst im 13. Jahrhundert ins Ge­schichts­bild, als sie bei einem zu beur­kun­denden Akt des Abtes vom Klo­ster Hersfeld 1244[221] u. später Zeugen sind, was gleich­zeitig nicht nur ein bereits län­geres Existieren, son­dern sogar eine hö­here Funktion im/am Hofe des Land­gra­fen Hein­rich Ra­spe IV[222] andeutet. 1260 zeugen Ge­brüder von Herda für Burckhard von Brandenburg (aus dem Wigger-Geschlecht). Für Hein­rich von Herda wird 1360 in Gerstungen und 1376 auf der Brandenburg angegeben[223]. Burgmann auf der Burg Hausbreitenbach sind v. Herda zu dieser Zeit auch. Sie dürf­ten also be­reits längere Zeit regionale Grund­her­ren[224] ge­we­­­sen sein, aber Do­­­ku­men­te früherer mit­tel­alterlicher Zeit – auch über die örtlichen Zehnt­streite[225] - sind bis­her nicht be­kannt ge­worden. Nicht unwahrscheinlich ist, daß die „von“ Herda sich nach dem Ortsnamen[226] nennen bzw. genannt werden und (zu­nächst) „Dorf-Adel“ sind oder aus­­­wärts als solche von dort[227] bezeichnet wer­den. Mit der „Bran­den­burg“ bei Lauch­röden wird das Ge­­­­schlecht am Ausgang des Mit­tel­al­ters „Burg­adel“[228], es nennt sich (seit dem 15. Jahr­hun­dert) „zu Bran­denburg“. Die op­pur­ti­nistische und wohl enge (weltliche) Be­ziehung nach „oben“ wird deut­lich, als 1402 Land­graf Balthasar Ger­stungen käuflich er­wirbt und als ersten Lehns­inhaber einen v. Herda einsetzt[229]. Auch die kirch­lichen Be­ziehungen sind vielfältig: be­reits 1276 ist ein von Herda Kaplan am eisenacher Hofe, die Verbindung zum Abt in Hers­feld wird ver­ständlich. Philipp von Herda bekleidet im 15. Jahrhundert ein hohes kirchliches Amt am Ful­daer Hofe, dieses Amt schließt eine Nähe zur Rhöner Rittschaft, zu Lengsfeld, Vacha, Sal­zungen und A­llendorf[230] mit ein.

Die von Herda besitzen ab 1415[231] bis 1892, dem Jahr des Unterganges des (männlichen) Ge­schlechtes die Ost- bzw. Oberburg der Bran­denburg[232] /Lauchröden, gewissermaßen jenseits des zwischen Herda und dort befind­li­chen Adeligen Forstes. Die dokumentierte Verbreitung des Besitzes[233] im Werra-Bogenbereich (Bild 12) setzt im Mittelalter, spätestens im 14. Jahr­hundert ein (z.B. Gerstungen) und ist im 15. Jahr­hundert schon weit gediehen (z.B. Haus­brei­tenbach, Lauch­­röden, Unterellen), oft örtlich mit ver­schie­de­nen Gliedern des Ge­schlech­tes bzw. der Stäm­me „besetzt“. Diese geografische Ausweitung ist wohl durch Heirats- und Kauf-Politik zu erklä­ren, zumindest lassen sich einige der Besitzungen so zurückführen. Zu dieser Zeit scheint der familiäre Zusammenhalt noch eng, derjenige von Lauch­rö­den nach Fulda hin ist je­doch un­klar, z.T. wohl durch die Trennung der kirchlichen Bin­dungen im 16. Jahr­­hundert in evan­gelisch-ka­tho­lisch bedingt.

Vom wirt­schaft­li­chen Standpunkt aus ist eine Machterweiterung nicht ohne entsprechenden finanziellen Hin­tergrund realistisch, und woher kommt dieser, wenn nur Landwirtschaft vor­handen ist? Einerseits stellen die Erb­schafts-, Ehepolitiken usw. und das militärische Vasal­len­tum Verknüpfungs-Möglichkeiten zum Substanzerhalt und zur –erweiterung dar, anderer­seits die Geldleihe, die auch im Hochadel gang und gäbe ist[234], die aber endlich ist und zu vor­­aus­schauender Wirtschaftspolitik führen muss. Aber die praktizierte Politik des adeligen Ge­­schlech­tes derer von Herda demonstriert markant den Weg in den Niedergang.

3. Die Genealogie derer von Herda.

Wir wissen wenig über die Vorgeschichte von Herda und des offensichtlich zugehörigen Ge­schlechtes. Aber selbst An­gehörige des Geschlechtes können einige Jahrhunderte nach dem „ Stammvater “ of­fen­sichtlich nur bis zum Großvater zurück denken, wie aus der Sich­­tung des Familienar­chi­ves[235] derer von Herda her­vorgeht. Das wird auch immer wieder, so besonders im 18. Jahr­hun­dert im Gefolge von Rechtsstreitigkeiten mit „Un­tertanen“ offenbar, wenn z.B. die Kon­ti­nu­i­tät der Rodungsherrschaft von altersher be­wiesen werden soll. Zu dieser Zeit hat man den Stamm­baum bzw. den Stammvater nur mehr vage in Erinnerung. Daher spricht man all­ge­mein von „uralten“ Zeiten des Ge­schlech­tes[236], womit man mindestens die Zeit auf das ho­­­he Mit­tel­alter rückzulegen versucht. Hilfsweise wird gerichtlicherseits die Kontinuität der Lehns­­­ver­gabe mit Folge-Erb­gängen von Seiten der Klöster bzw. Landesherren unterstellt, da deren Archive dies anhand ihrer Unterlagen prüfen. Wo der ursprüngliche Stammsitz liegt, ist aus den bis­her untersuchten Ar­chivquellen nicht ermittelbar. Ist dies aber allen betroffenen auch klar? Für die heutigen Hi­sto­riker und Adelsforscher ist das Stamm­haus das Gut (spä­ter Schloßgut) Herda, das al­ler­dings erst näher im 15. Jahrhundert be­nannt[237] und 1568 „saniert“ wird. Patron einer Kapelle, Kir­che in Herda scheinen die von Herda bereits im 12. Jahr­hun­dert zu sein – und damit dort ihr Stammsitz[238]. Der Zusatz „zu Brandenburg“ (Lauchröden) kommt erst im 14. Jahr­hundert da­zu[239]. Sie werden dann Grafen-Nachfolger.

Die Fragmente rekonstruierter Stamm­tafeln (Abb. 3-2/3-3/3-4, Abschnitt 3.15/3.16, Bilder 9 bis 11) lassen das Ge­schlecht im 14. Jahr­hundert mit dem Ritter Heinrich[240] anfan­gen (Bild 9), der da­mit zu einer Art „Stamm­vater“ wird. Da aber bereits im 13. Jahrhundert mehrere männ­liche Adelsträger exi­stieren, ist dies le­dig­lich ein Ersatz-Stammvater. Trotzdem entsteht dann über Jahrhunderte ei­ne Wis­sens­lücke der Bluts­verwandtschaften, über die Tätigkeiten dieses Geschlechtes. In den Ur­kun­den in den Ar­chi­ven[241] wird oft von Vettern ge­spro­chen, ein für da­malige Zeiten schwam­miger Begriff. Was tun sie bei Hofe, in der Ritterschaft der Land­­gra­fen usw.? Sind sie z.B. bei den Kreuz­zügen da­bei? Eine be­son­dere Schwie­­­­rigkeit beim Er­stellen ei­ner ge­schlos­senen Stamm­tafel er­gibt sich auch da­durch, daß ein­zelne (männliche) Glie­der keine (männ­lichen) Nach­kom­men[242] zu haben scheinen. Wieweit das Abwandern in klösterliche, kirch­li­che Ver­hält­nisse hier in die Ver­dün­nung des Geschlechtes einwirkt bzw. das Erlöschen ein­zel­­ner „Zwei­ge“ her­­vorruft, ist un­be­kannt. Gültige und „ein­wand­freie“ Ge­schlechts- bzw. Stamm­tafeln de­rer von Herda sind heu­te­ nicht (mehr) vor­handen. Für den weißen Stamm reicht die Stammtafel mit Wolf Sigismund als Zwi­­­­schenglied bis zum 18. Juni 1892, dem En­de der agnatischen Stamm­tafel derer von Her­­­da mit Con­stantin von Her­da[243] (Bild 11). Eine Schwe­­­­ster, Frei­frau von Fritsch trauert mit ande­ren Mit­gliedern derer von Fritsch und des Freiherrn von Ried­esel[244], die über eine von Herda-Hei­rat an­verwandt sind. Vom schwar­zen Stamm wird berichtet, daß er im kur­­zen Stamm be­reits mit Ge­­org Sebastian agna­tisch 1688 und im langen Stamm Anfang des 19. Jahr­­hunderts aufhört. Le­­bende adelige Namensträger ließen sich durch meine der­zeitigen Re­cher­chen nicht fest­stel­len.

Die Erbfolge in den Lehnverhältnissen[245] zwingt die Mitglieder des Geschlechtes, den agna­ti­­schen Stammbaum für den fürstlichen Lehnshof mit­samt den Urkunden aufzubewahren und stän­­dig den sich verändern­den Verhältnissen an­zu­pas­sen. Das Adels-Standesbewußtsein er­heischt zudem die Pflege der Kenntnis und das Einhalten der Verwandtschaften durch den Nach­­weis „reiner“ Adels- Hei­ra ­ ten, wobei bedeutende Geschlechter den weniger ansehn­li­chen (im Bereich des Niederadels) vorangehen. Bei von Herda wird das mehrfach deutlich, denn manche der an­ge­heirateten schei­nen schon früh vergänglich geworden zu sein. Als Bei­spiel seien die Frauen-Ahnen aus 4 Generationen bei dem letzten Sproß Carl W.Fr. Constantin (+ 1892) aufgeführt:

v. Altheim (Freiin Gayling), v. Auerochs, v. Behr, v. Hoinckhusen a.d.H., v. Hol­leben, v. Holzhausen (Freiin Rau v.u.zu), v. Maskowsky, v. Normann u. Köditz, v. Rö­der, v. Star­schedel, v. Schwerin a.d.H., v. Streitwitz, v. Vennighusen, v. Walsleben, v. Witz­­leben.

Der Einzugsbereich dieser Adelsverwandtschaft ist z.T. weit[246]. Nur wenige der „neuen“ Ver­bindungen vermehren jedoch tatsächlich das Vermögen derjenigen von Herda, hier z.B. das der von Au­er­ochs[247]. Wieweit dabei die Heiratspolitik von den jeweiligen Senioren (als Fa­mi­li­en-Vorstand) bestimmt wird, ist nicht feststellbar. Einige von den Verbindungen ragen her­vor wie v. Boineburg, von Har­stall (Mih­la), von Hanstein (Oberellen) u.a. Im allgemeinen liegt dann auch ein Ehevertrag vor.

Die Datenlage für das Geschlecht derer von Herda während des Mittelalters ist sehr dürf­tig. Der Pa­tron im 12. Jahr­hundert der Kirche St. Cyriacus in Herda ist unbekannt. 1368 ist die Herdaer Kirche als Hersfeldisches Lehen beurkundet[248]. Das Ge­schlecht dürfte schon im 11. Jahr­hundert – vielleicht sogar vor­her - vorhanden sein. Ur­kund­lich sind im 13. Jahr­hun­dert namentlich ein Dietrich zu Zeiten von Hein­rich Raspe IV, Ger­hard, Wiemann fest­stell­bar, wovon mindestens zwei Brüder sind, die für ei­nen aus dem Geschlecht der Wigger (Burk­hardt) Zeu­gen sind. Ein weiterer, nämlich der H(?) ist nach dem In­ter­regnum 1276 im Hof zu Ei­se­nach[249] geistlich tätig. Dann begegnen wir erst im 14. Jahr­­hundert wie­der von Her­da, 1350 als Amtmann in Haus­brei­ten­bach, 1360 mit Heinrich in Ger­stun­gen[250] und 1376 auf der Bran­den­burg, hier ohne sichere Kenn­tnis der dort ausgeübten Funk­tion. Von einem der Brü­der[251] Fried­­­rich wissen wir, daß er 1396 in Vacha resi­diert, und vom an­deren Wil­helm[252] ist nichts näheres be­kannt, ihm ist je­doch offen­sicht­lich ein Friedrich als Sohn zuzu­ordnen, der in ful­daer Ur­kunden 1443-56 als solcher und 1486 als verheiratet erscheint. Über die sonstigen Nach­kom­men[253] dieser beiden Brü­der ist keine Aussage möglich., dagegen über Heinrich, der den Nachkommen als der Stamm­vater er­scheint. Er hat (mindestens) 2 Söhne, Raab[254] und Heinrich. Raab ist 1423 und für 1440 auf der Brandenburg verbürgt, 1483 in Sontra[255], Hein­rich ist 1446 in Salzungen. Ob dies der­selbe Hein­rich oder sein Enkel ist, der für 1492 in Vacha angegeben wird, ist un­sicher. Nach den Re­­konstruktionsentwürfen aus dem Fa­mi­lien­archiv Lauch­röden bildet möglicherweise das Zwi­­schen­glied zur Spaltung der Söh­ne/Enkel in einen schwar­­zen und weißen Stamm ein Fried­­­rich, des­sen Stamm­­väter dann Hein­rich (schwar­­­zer Stamm) und Wilhelm (weißer Stamm) sind, wobei zwei Söh­ne von Hein­rich (Al­brecht und Sebastian) sich wiederum spal­ten in einen langen und einen kurzen Stamm[256]. Ein Sohn und ein Enkel von Wil­helm des wei­ßen Stammes werden Heinrich ge­nannt, einer davon könnte derjenige sein, der am 20.10. 1514 auf dem Ausschußtag zu Ber­ka/Werra als Vertreter erscheint[257]. Für das Amt Haus­brei­tenbach gibt es zu dieser Zeit eine Reihe von Vertretern mit Namen von Her­da[258].

Bei dieser Betrachtung bleiben Geschlechts-Mitglieder außer acht, die zwar in Urkunden auf­tauchen, aber nicht einzuordnen sind, so z.B. Philipp der Ältere, der 1439 in Fulda re­sidiert und mindestens drei Söhne haben soll, nämlich Adam (1513), Manegold (1499) und Phi­lipp[259] (jun. 1476 in Fulda) hat. Das ist jedoch nicht gewiß[260]. Möglich ist, daß diese Linie ihren Ursprung in dem Friedrich hat, der Bruder von Hein­rich, dem Stammvater (Lauchröden) ist. Damit aber nicht genug: es gibt weitere Lehns-Nen­nungen, die in diese (vorläufige) Stamm­­­tafel nicht passen. Interessant ist, daß die von Herda als fuldaische Lehnsempfänger in den Orten Ettenhausen (A-9) (1455 mit Andreas, Al­brecht und Hermann sowie 1513 mit Al­brecht, Adam und Sebastian), Unterellen (1573 Curt) usw. erscheinen. Das Inein­an­der­greifen der „Besitzungen“ (Lehns­ob­jekte) derer von Herda von den Klö­stern Fulda und Hers­feld wird verschiedentlich deutlich, die uns heute bekannten Lehnsbriefe aus dem Kloster Hersfeld sind zwar älter als die von Fulda, was aber nicht gleichzeitig bedeutet, daß dies die historische Rei­henfolge ist. Die Parallelitäten setzen sich z.T. über die Re­for­mation hin fort. Daneben müs­sen die Überkommenschaften aus den Hennebergischen Lehen beachtet werden, die im 15. Jahr­­hundert einsetzen (z.B. Stockhausen 1464, Rengers 1493). Durch die über­ge­ord­neten Herr­­­schafts­veränderungen wechseln auch die Lehnsgeber, so gehört Unterellen spä­ter voll zum Dorf-Bündel säch­si­scher Lehns­brie­fe[261]. Das Knäuel dieser hi­storischen Herr­schafts-Struk­­tur[262] und der Beziehungen des Geschlechtes in dieser müßte erst ein­mal zeitlich und familiär ent­wirrt werden, zumal noch Glieder anderer Nieder-Adelsfamilien z.B. durch Hei­­ra­ten hinzu­kom­men. In verschiedenen Fällen trifft man so in den Ur­kunden Mit­lehn­schaft­en[263] an, manch­mal mit einem Senior von Herda als Spre­cher und die Geschlechts­gefolgschaft un­ter­­­zeichnet und siegelt „ge­mein­sam“ die Urkunden, was jedoch nicht heißt, daß da­durch ein ein­heit­liches Management gegen­über Betroffenen, z.B. den Bauern besteht.

Bemerkt sei noch, daß aus den fuldaischen Lehnsbriefen im 15. und 16. Jahrhundert her­vor­geht, daß von dort Familienmitglieder und Lehnsgebiete[264] genannt werden, die in späteren Jahr­­hun­­­derten keinerlei familiäre Abhängigkeits-Beziehung zum Stamm bzw. untereinander mehr zu haben scheinen, so z.B. Wil­helm 1423 mit vier Söh­nen Schloß Völ­kershausen, dann Lud­wig und sein Bruder 1433 mit Schloß Söldershau (Völ­kershausen), Dorf Elenheym in Thü­­ringen (Ettenhausen?), Vorwerk zu Borer (Rams­born?) und Dank­mars­hau­sen[265]. Danach könn­te nicht nur Friedrich, sondern auch ein Lud­wig Sohn von Wil­helm sein. Phi­lipp von Her­da d. Ältere hat 1450 Güter in Geiß (Geisa) u.a., 1461 Burggüter zu Vacha, Geiß, Bi­(e)ber­stein usw., also einen beträchtlichen Besitz[266], was auf eine große Gunst vom Gebieter in Fulda schließen läßt. Ein Teil geht 1623 dann an Otto Se­bastian von Herda[267] (= Ritter zu Fulda) über, z.B. Burg Geiß, daneben auch noch zahlreiche Ortschaften[268], ein Zeichen, daß eine „ful­da­i­sche“ Linie eigentlich neben den wei­ßen und schwarzen Stäm­men anzuordnen wäre. 1473 er­scheint ein Pe­ter von Herda, wegen seiner Haus­­frau Irmela genannt... mit Vor­werk und Güter in Nie­der­maßen und Müh­len­­hof­stedt (?)[269].1454 verpfändet der Abt von Fulda die Hälfte vom Amt Lengsfeld an Philipp von Herda, 1475 belehnt er mit Gut Gehaus Raban von Herda, 1494 gibt Philipp von Herda seinen Teil an Ludwig von Boi­ne­burg, der Gehaus 1506 von ihm ganz kauft, 1523 ist Ludwig von B. dann Herr­scher von ganz Lengsfeld (nach fuldaischen Lehnsurkunden). Rabe (=Raban) von Herda erhält vom Stift Fulda 1475 neben Schloß und Höfen im Flecken Lengs­­feld auch eine Wüstung Brei­tenbach zu Le­hen[270], möglich, daß damit Haus­brei­tenbach ge­meint ist. 1514 wird ein Veit von Herda, genannt Pflüger, mit seiner Mutter Elsa, Bruder und Schwe­ster aufgeführt[271]. In jedem Fall scheinen die verwandt­schaft­lichen Be­zie­hungen (untereinander) einigen Mit­glie­dern des Ge­schlechtes nützlich, aber auf­klärbar scheint dies heute kaum. Je weiter die Generationen aus­ein­an­der­fal­len, desto weniger wahrscheinlich ist ein Zusammenstehen/halten.

[...]


[1] Diese Bilder sind im Teil 3, Kap. 3 der CD, siehe www.familie-rabich.de „Geschichte von Menschen in der Region des Werra-Bogens um Herda und der Nachkommenschaft Rabich enthalten.

[2] Die hier wiedergegebene Fassung ist eine erweiterte und ergänzte Fassung des Kapitels 3 dort.

[3] Die Adels-Schichtung im Mittelalter, s. Otto, 1937, S. 70; hatte folgende Grob-Stufung: König – Hochadel –Niederadel - (schöffenfähige) „Freie“, die z.B. befreit waren vom Militärdienst [Richter, 2002, S.164, 170]. Bäu­erliche „Freie“ – ebda. S. 204 - waren selten Adelige. Ein Herrenhof bedingte Kanzleisässigkeit, ebda. S. 71. Später Ab­son­de­rung aus Edlen zu Ministerialen = Stand der bessergestellten Dienenden (Beamten), z.T. ver­erbbar. Ebda. S. 209, S. 218, 231/232. Später Spaltung der Ministerialen in höhere und niedere. Ebda. S.274 u. Bog, 1952, S.120. Einerseits Anspruchs­be­rech­tigungen andererseits Last­ver­teilungen unterschiedlich, z.B. auf Lehen, ebda. S. 255. – Einordnung derer von Herda aus Vermutung.

[4] Unter Herda ist hier das heute zur Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra gehörige Dorf gemeint. Nach dem sachsen-weimarischen Hof- und Staatskalender wurde es im 17./19. Jahrhundert (auch) Heerda [HstAWeimar/ Eisen. Archiv/Militär- u. Kriegswesen Nr. 508 u. 346] geschrieben. Außer diesem Herda gab es ein Herda bei Ohr­druf/Thü­ringen, das mit seinen Einwohnern schon 1143 als zum Kloster Ge­orgenthal (Tochterkloster von Mo­ri­mond/­Lothringen) gehörig bestätigt wurde (Dobenecker, Regesta..., Bd.I., bis 1276). Außerdem soll es ein Herda bei Rem­da/Ostthüringen gegeben haben. Die Ursache der Namensgleichheit ist unbekannt. Herda gehört offensichtlich zu einer phonetischen Nennungsgruppe, die noch im 15. Jahrhundert nicht eindeutig war (s. Hörde, Herde 1330 s. z.B. Werneburg, 1983, S. 27, ua.). Das Geschlecht derer von Herda taucht urkundlich erst im 13. Jahrhundert auf, im 15. Jahrhundert auch in Jena, Erfurt (Matrikel-Eintrag 1453), im Hennebergischen u.a. 1453 – 1508 erscheinen in Jena Hans v. Herda (auch Herdan, Herdaun, Herdaw, Herden), Schwager von Ernst Rabizsch, verheiratet mit Margarete und einem Sohn Johann v. Herda – 1456 als Student in Erfurt? S. Apel, S.113 u. Urkundenbuch 2, 825, und ein Hans von Herda 1503-1536. S- Urkdb. 2, 1041 u. 20.8.1526 101, Urkverz. Gesamtarchiv 1526-1591 sowie weitere v. Herda Peter, Philipp 1547-1598 und Söhne davon, ebda. S. 114.

Als Familienname kommt Herda auch ohne „von“ vor, z.B. Regierungsrat Esaias Valentin Herda 1731-1782 (HstAWeimar/Eisen.Archiv/Dienersachen 1570-72).

[5] hier ist Herda bei Berka/Werra gemeint, zeitweilig Heerda geschrieben, gehört im Laufe der Geschichte zu den Amtsbereichen Gerstungen, Berka/Werra und Hausbreitenbach (verwaltungs- und gerichtsmäßig) als Er­gebnis der jeweiligen Herrschaftsverhältnisse. Heute zu einer Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Berka.

[6] S. auch: Geschichte der Siedlung Herda und des Geschlechtes Rabich [letzte Fassung]. PC: Siedl..

[7] Mania, Dietrich. Die Urmenschen in Thüringen. Spektrum der Wissenschaft (2004)10 S. 38 bis 47. Siehe auch Wingert, Helga. Spuren in die Vergangenheit. Frankfurt/Main: Umschau. 1994, S. 58 bis 60. Himmelsscheibe von Nebra/Unstrut, Museum in Halle/Saale.

[8] Germanen als Begriff erstmals 80 vor Zeitrechnung durch Poseidonios auf einen nördlichen Stamm an­ge­wen­det, 30 Jahre später durch Caesar auf eine Gruppe von „germanischen“ Volksstämmen, die gegenüber den Kelten unterschieden werden konnten. Tacitus wandte 98 n.Ztr. diesen Begriff auf die rechtsrheinischen Stämme an. Die kel­tische, germa­ni­sche und italische Sprache bilden die alteuropäische Sprachengruppe.

[9] Nach heutigem Wissen war die Größe von germanischen Siedlungen auf maximal 200 Menschen begrenzt.

[10] Vom Journalisten Günther Klein, Kampf um Rom – das langsame Sterben einer Weltmacht, In Imperium, vom Aufstieg und Fall großer Reiche (Hrsg. H.-Chr. Huf Econ. 2004, S. 311/312 u.a. beschrieben.

[11] Barbara et antiwuissima carmina, quibus veterum regum actus et bella canebantur, scripsi memoriaeque man­davit. Einh. Vita Caroli M.29. S. Scherr, Johannes, Allgemeine Geschichte der Literatur, 2. Bd. 3. Buch, 2. Kapitel, S. 129. Stuttgart: C. Conradi. 1875.

[12] Rabich aus dem Dorf Herda scheint ein solcher lange Zeit geblieben zu sein.

[13] S. Lehnspyramide, gegliedert mit Hoch- und Niederadel. Ständeordnung. http://fsgeschichte.­spiri­tus.de/ files/­Gesell­schaft_Mit­­­telalter.pdf.. [Brunn, Uwe. Das Mittelalter. Freising: Stark. 2002].

[14] Bezeichnung durch einen Archivar des Staatsarchives in Dresden um 1900.

[15] Bild 1, hier Hermanduren als Elbgermanen gemischt mit Rheinwesergermanen = Vor-Thüringer.

[16] Bild 2.

[17] Z.B. Arnsburg und Echzell in der hessischen Wetterau im 1. Jahrhundert archöologisch nachgewiesen, ver­bun­den über ein Straßennetz z.B. mit dem Lager XXII. Legion in Mainz. Siehe: von Elbe, Joachim. Unser römisches Erbe. In: Pörtner, Rudolf (Herausg.), Deutschland, I. Limes. Ffm.: Umschau. 1985.

[18] Kein klarer Begriff von ethnischen Einheiten, s. Pohl, Wlater. Die Germanen. München: Oldenbourg.2000. Theoderich versucht ein Germanisches Reich zu schaffen, s. Bild 3.

[19] Ableitbar aus den römischen Quellen, die eigentlich nur Ansprechpartner für Verträge etc. kannten.

[20] Hier als die bestimmenden unter der der Befehlsgewalt von Rom, die germanischen Söldner waren meist in nie­deren Rängen angesiedelt, wenn sich auch einige empor-dienten.

[21] Bis in die Werra hinein, wovon das Militärlager Hedemünden/Südniedersachsen zeugt. Bis zum 10. Jahrhun­dert hatten die Schiffe von weniger als 1,2 m, waren weniger als 15 m lang und 3 m breit.

[22] Angeblich soll die via regia daraus entstanden sein, die Erfurt mit Mainz verband, Eigentum des karolingischen Königs, der andere mit Hoheit darüber belehnte. Aantsan-via als ältester Fernweg, auch Ortesweg. Die von al­ters­her bekannten Fernwege nutzten die Römer, s. Timpe, D. In: Untersuchungen zu Handel und Verkehr der vor- und frühgeschichtlichen Zeit. Hrsg. H. Jakuhn – W. Kimmig – E.Ebel. Göttingen. 1989, S. 83-107 und Geo­gra­phische Faktoren in der Geschichte der Varuszeit. R. Wiegels-W. Woesler. Arminius und die Vrausschlach­ten. Paderborn-München-Wien-Zürich, 1995, S. 9-12. Pohl, Walter, ebda. S. 95.

[23] Züge des Drusus, s. Karte S.41 in Roth, Hermann. Germanen im Kampf. München: Langen-Müller. 1943.

[24] Eine „zivile“ römische Stadt mit einigen hundert Einwohnern. Bedeutender archäologischer Fund. Wurde nach 9 nZr. vernichtet. Es ist zu vermuten, dass sie nicht nur strategische Bedeutung hatte, sondern auch Handelsweg-Kreuzung war. Wie weit ihre Fernwirkung bis in das Thüringische (Hermandurische) ging, ist unklar.

[25] Gebser, Rüdiger. Das Thüringer Königreich. www. hausarbeiten.de/faecher/hausarbeiten/geb/19207.html. Erst Gozbert (640-690) ließ sich taufen (Thüringer Herzog). Zu beachten: Marsek, Doris. Merowinger Urkunden als Fälschungen und Kammerer, W. Dogmenchristentum und Geschichtsfälschung. Leipzig. Klein. 1938.

[26] S. Grahn – Hoek. Gab es vor 531 ein linksrheinisches Thüringer Reich? Z.V. Thür. Gesch. 55(2001), S. 29 Fn. 68; S. 38 Fn.112; S. 44 Fn. 137.

[27] Zu Zeiten des historisch „verworfenen Frevlers“ (n. Scherr, Kultur, S. 70), durch List und Tücke gestärkten Machthabers Chlodwig gegen Ende des 5. Jahrhundert umfaßt das Frankenreich ein Gebiet etwas westlich des thüringischen Werra-Bogens bis in das heutige Westfalen und nach Westen bis an die Nordsee, südlich bis bei Trier. Erst im 6. Jahrhundert dehnt es sich bis zum Atlantik und Mittelmeer aus. Großpolitisch ist zu beachten, daß der mächtige Gotenkönig Theoderich 493 die Schwester Chlodwigs Audofleda und die Nichte von Theo­de­rich Amalaberga den thüringischen König Herminafried zeitlich etwas danach heiratet.

[28] Grahn-Hoek, ebda. S. 39 Fn. 118 u. S. 41 Fn. 127. Vom 8. Jahrhundert an breiten sich die Sachsen nach Sü­den aus und leiben sich Land bis zum Thüringer Wald ein. Südlich davon lieg das Franken-Land bis etwa in die Pfalz bzw. an den Rhein und südlich bis an die Donau.

[29] Grahn-Hoek, ebda. S. 51 Fn. 178-181. Bereits die römische Kavallerie ist meist mit Germanen besetzt.

[30] Gebser, Rüdiger. Das Thüringer Königreich. Script K 19207. 32 pp. Grin-Verlag, 2001. www.hausar­beiten.de/ faecher/hausarbeit/gek/19207.html.

Man vermutet, daß etwa 100 vuZ. die elbe-saale-ansässigen Hermanduren bis an die Werra, im Markomannen­krieg bis nach Rom vordringen und dann unter Kaiser Augustus „zurückverlegt“ werden. Die größte Ausdeh­nung erreicht das thüringische „Reich“ während der Völkerwanderungszeit zur Zeit des Königs Bisino (Sitz Bö­senburg = Bisinesburg im Saalekreis). Pfefferkorn [1685, Zit.a.a.O., S. 116-119 u. 386-389] gibt Mutmaßungen über älteste thüringische Fürsten/Könige wieder, u.a. von Merowas 450, der nach dem Westen ging (=Me­ro­win­ger). Bedeutsam ist der Sohn Hermanfried von Bi­­si­nus, den Theoderich der Große für seine Tochter Ama­la­be­rega als Gatten auswählte. S. Schreiber, Heremann. Wie die Deutschen Christen wurden. München: Drei Ulmen, 1984, S. 27/30.

[31] Vgl. Bild 4, Das Frankreich nach Karl dem Großen.

[32] Bild 5.

[33] Musterbeispiel sind z.B. Zahlen über Opfer von Dresden und Auschwitz. Allein „offizielle“, „amtliche“ Zah­len über die Opfer in Auschwitz schwanken 31.12.1945 (8 Millionen), 1.10.1946/Alliiertes Militärgericht in Nürnberg (4 bzw. 3 Mill.), 24.11.1989 (4 Mill.), 27.01.1995/IfZ (1 Mill.), 17.08.1994 /Intern..Suchdienst Arolsen (66,206 Tsd.). s. www.unglaublichkeiten.com/unglaublichkeiten/htmlphp2/u2_0765Zahlen.html.

[34] Tillmann Bendikowski – Arnd Hoffmann – Diethard Sawicki. Geschichtslügen, vom Lügen und Fälschen im Umgang mit der Vergangenheit. Münster: Westfälisches Dampfboot. 2001, Hoffmann, S. 25.

[35] Kammeier, Wilhelm. Die Fälschung der deutschen Geschichte. Wobbenbüll/Husum: Verlag für ganzheitliche Forschung, Neudruck der Ausgabe 1935 im Adolf Klein Verlag/Leipzig.

[36] Vom gleiche Verfasser: Der Kriminalitätsprozeß als Quelle für den Wirtschaftshistoriker. GRIN, Verlag für akademische Texte, 2006, Archivnummer V51486. 48 Seiten, 554 kB. www.grin.com.

[37] Sawicki, ebda. S. 98

[38] Kammeier, S. 263ff.

[39] S. Kapitel 1 unter Heinrich IV. und sein Canossagang.

[40] Eine Haßwelle schürt der Publizist Winfried Martini, der 1934 Ehrengast auf dem Schiff nach Haifa war als Ver­treter der ZION-Nazi-Kollaboration. Schrieb Die Legende vom Hause Ludendorff. Rosenheim: Imgau-Verlag. 1949. und auch: Der Sieger schreibt die Geschichte, Anmerkungen zur Zeit­geschichte. München. Uni­versitas 1991.

[41] S. auch Spiegel vom 17.02.1960/19.06.1999. Recherchiert im Zeitungs-Archiv LBibliothek Dortmund.

[42] S. vom Verfasser: Der Kriminalitätsprozeß als Quelle für die Wirtschaftsgeschichte. 2006. www.grin.com Nr. 51486. Als Beispiel dient ein großer Prozeß vor dem Landgericht Münster.

[43] Siehe Informationsdienst gegen Rechtsextremismus (IDGR), Joseph Ginsburg (s. http://aargh.international.org /deut/BURG/tagebuch.html), ein rumänischer Jude in München, der die ZIONazis bekämpft. S.oben „Wahrheit“.

[44] www.idgr.de/texte/dokumente/justiz/auschwitz-urteil.php.

[45] Vgl. hierzu in Kapitel 12 „Das Ende vom Löbbert-Imperium“. Auch in Kapitel 10 (DI Stagge).

[46] www.indianderwww.de/indian/n_ind_ge.htm.

[47] S. Sykes, Bryan. Die sieben Töchter Evas, aus dem engl. V. Andreas Kamphus. Gustav Lullae-Verlag. 2001. Siehe 2. Eukonferenz über Bevölkerungsdichte in Barcelona 1995.

[48] Und andere Erbträger.

[49] Aus dem seit über 100 Jahren im Staatsarchiv Weimar verschlossen aufbewahrten Nachlässen entfernt.

[50] Duke Meyer; Vortrag, Internet: www.rabenclan.de. Der Name Rabich ist wahrscheinlich der kleine Rabe.

[51] Möllhoff, Gerhard. „Querulanten“. In: Binder, Hans (Herausg.), Macht und Ohnmacht des Aberglaubens. Pähl, Hohe Warte. 1992, S. 182/3.

[52] Extrem im modernen Staat ist Untertänigkeit = Abhängigkeit von der durch Arbeit erreichbaren Finanzkraft der Familie bzw. Gemeinschaft, besonders sichtbar dann, wenn der Zustand Arbeitslosigkeit und damit restlose Ab­hän­gigkeit von den „Wohltaten“ des Staates eintritt, z.B. durch Sozialgesetzbuch II (Hartz IV).

[53] Gutachten, Votum 20.02.1785, s. Goethes sämtl. Schriften, Veröfftl. StArchiv Weimar, Goethes Tätigkeit im Geheimen Consilium von SWE, 1, S. 355, Wilson, 1999, S. 17.

[54] Wilson, 1999, S. 18, Anmerkung 43, nach Hauschild, Beweislast in der Regel beim Untertanen!

[55] S. Möller, H. Siedlungsgeschichte in: Heckmann (Hrsg.), Thüringen, 1991,S.71ff.

[56] In: Heckmann, Thüringen, 1991, S. 64.

[57] Ebda.,S.63. Rollberg, Fritz, 1937, S. 184. Im Kreisamt Eisenach sind die Einwohner so arm, daß sie die Kin­der oft nicht in die Schule gehen lassen können, weil sie im Erwerb mithelfen müssen. Im Vergleich des Amtes Gerstungen mit der Eisenacher Oberlandes (Rhön) findet im 19. Jahrhundert Justizrat Johann Friedrich Ha­ber­feld: bei den Gründen für die Armut sind die Bewohner des Oberlandes im Geistesstand höher als die der um Gerstungen anzusehen. Ebda. S. 184/186.

[58] S. hierzu handschriftlicher Akt des Rittergutsverwalters Eitzert vom 12.9.1847, HSTAW/H&R/Lauchröden # 1011. 125 Rodelandbesitzer in Herda z.B. im Verzeichnis durch Verwalter Jung vom 24.1.1844 HSTAW/H&R/ Lauchröden # 1011. An anderer Stelle spricht man von „unvordenklichen“ Zeiten, worunter wohl die Zeit des Hochmittelalters verstanden werden muß.

[59] Beispielsweise aus Zählungen im GHT S-W-E für v. Herda/Unterellen, Riedesel, Rödiger/Sallmannshausen. In Steuer-Übersichten, so 1743, wird von „adeligen“ Dörfern gesprochen. Im Familienarchiv derer von Herda, HSTAW/H&R/Lauchröden ist bei den verschiedenen Lehnsbeschreibungen mehrfach über die Frühe Neuzeit und eindeutig von Unter­tanen die Rede, die gewissermaßen Eigentum des „Herrn“ und von den anderen Dorf­be­wohnern zu unter­schei­den sind. Diese Art Untertanen sind aber offensichtlich nicht zahlreich.

Beispiel für Leibeigene (mancipi) bzw. Unfreie eines Grundbesitzers im fränkischen Saaletal in der Karo­lin­ger­zeit s. Codex Eberhard (um 1150 entstanden), s. Buchenblätter (Fulda) 75(2002)5 S. 17.

[60] Auch die Kelten und Germanen sollen schon nach einem siegreichen Kampf die Unterlegenen zu Untertanen, Sklaven gemacht haben. Ebenso praktizierten im 9. Jahrhundert die Klöster das Arbeits-Sklaventum. Schließlich wird die „natürliche“ Rangordnung eine Rolle gespielt haben.

[61] Schulz, W. 1980, S. 64/65. Grund/Vermögenssteuer und dann weitere.

Die Kirche geht voran mit dem Einzug von einem Zehnten des „Einkommens“, wo­bei der Rohertrag geschätzt wird durch Halmbesichtigung, er wird dann fäl­lig zu Michaelis des nächsten Jahres (Bog, 1952, S.25). Unklar ist, wer dies durch­führt und –setzt. Die spezifische Abgabe ist für die kleinen Bauern relativ höher als für grö­ßere oberhalb 30 Morgen Land. Später kommt neben dem Ge­trei­de auch Vieh in die Schätzung, als Steuer fallen in der frühen Neuzeit ca. 3 % an (Boge, 1952, S.44).

[62] Schulz, W. 1980 S. 67, siehe Reichsabschiede 1507 und 1543.

[63] Wilson, 1999, S. 83/84. Hier ist der Schlösserbau unter Herzog Ernst August 1728-48 zu erwähnen.

[64] Schulz, W. 1980, S. 78.

[65] Epperlein, Bauernbedrückung und –widerstand im hohen Mittelalter. For­schun­gen zur mittelalterlichen Ge­schichte, 6, 1960 (Rösener, S. 246) – Quellen zum bäuerlichen Widerstand (Schulze, W. 1980, S. 41/2, Fn. 76 - 78). Wilson, 1999, S. 79, Anm.11 und S. 80. Bemerkenswert: 1785 2/3 der Güter in SWE sind herzöglich, 8 herzogl. Schatull-, 37 Kammer-, 81 Rittergüter, 60 % der feudalen Lasten gehen in die Finanzbehörde/Kammer. S. Eberhardt, Hans. Goethes Umwelt. Forschungen zur gesellschaftlichen Struktur Thüringens. Thür. Archiv-Studien, 1. Weimar, 1951, S. 38. 10 % des Bodens dienen der feudalen Abgabe, s. Gothe, R. Untersuchungen zur Agrargeschichte des Weimarer Territoriums vom Beginn des 18. Jahrhunderts bis zu den bürgerlichen Reformen im frühen 19. Jahrhundert. 2 Bände, hier 1. Band, S. 34ff. u. S. 67.

[66] Biedermann, 1979, S. 151.

[67] S. Wilson, 1999, S. 78, Anm. 7. Blickle, Peter. Unruhen in der ständischen Gesellschaft 1300 bis 1800. München. 1988 und Gothe, Rosalinde. Adel und Bauern in Thüringen SWE, Konstellationen und Entwicklungen im 18. Jahrhundert. In: Genealogie in der DDR, H.1, Protokollband des III. Genealogentreffens. 1989, Erfurt, S. 34-43.

[68] Wilson, 1999, S. 114, s. Anm. 130 Blickle, 1988, S.80ff: Bestehendes wahren und schützen.

[69] Gekürzt. 24.8.1797, ThHStaW B 2779, Bl.1-3, Wilson, 1999, S. 85/6. Wie in anderen Fällen, bleibt es bei Strafe, im Gegenteil: Pächter muß anzeigen, da am Frohnsystem gerüttelt werde. S. Wilson, 1999, S.86, Anm.31

[70] ThSTSAW B 10587, Bl.1, 2 und B 12250, Bl. 6, B 10588, Bl.7. Wilson, 1999, S. 87, Anmerkungen 36 und 37.

[71] Wilson, 1999, S.88/89. Was ist denn Gerechtigkeit?

[72] Mit entsprechenden Alters- und familiären Grenzen etc. Vgl. Subsidien gegen Soldaten, Biedermann, 1979, S. 181, 192.

[73] Nach unbestätigter Quelle, n. Fr. Jäger in einer Abiturarbeit in Weimar zitiert. (Dörfer für Hermann I.)

[74] Richter, 2002, S. 199/200.

[75] Defensionsordnung von 1613 in Kursachsen. Nach dem dreißigjährigen Krieg werden feste Regimenter auf­gestellt. Der Adel erhält eine gewisse Lasten-Freistellung bei Reiterei-Garnisonierungen. In Weimar-Eisenach werden im 18. Jahrhundert kleine Militäreinheiten stationiert. Um 1740 unterhält Sachsen-Eisenach ein In­fan­terie-Regiment, 1741 als Füselier-Regiment von den Preußen übernommen.

[76] HSTAW/R Lauchröden # 2618, hier in Gerichtssache hinsichtlich Aufenthalt dort.

[77] Wilson, 1999, S. 49- 62. Werber von Wangenheim im Landesteil Eisenach 3-6-1777, s. ThSTAW B 36557, Bl.6 u. 7, 23.7.1782 Herzog Carl August, s. Wilson, S. 62, Anm. 61. Für Unglaubwürdigkeit: 1) Wilson, 1999, S. 49, Anm. 7l, S. 53, Anm. 19, 2) am Soldatenhandel beteiligt: Anhalt, Ansbach-Bayreuth, Brandenburg, Braun­schweig, Hanau, Hessen, Waldeck, in USA z.T. auf verschiedenen Seiten kämpfend.

[78] Der Kaiser oder König hat nämlich seine Macht und Majestät von „Gott“, daher eine Art Obereigentumsrecht über allen Grund und Boden, soweit dieser nicht bereits durch unmittelbaren Besitz ersessen ist. Scherr, Kultur, S. 81.

[79] Einheimische berufen sich auf das Recht, das Land gehöre seit altersher ihnen (Krienitz, 1971, S. 61, Lit. 211), aber Landbesitz wird allenfalls vor der Missi­o­nierung Adeligen zugesprochen, die es teilweise opportunistisch her­geben, aber ab 10. Jahrhundert zunehmend weniger (Knochenhauser, S. 164). Aus des Königs Regalen – aus der Okkupation (Krienitz, 1971, S. 70-73) folgt somit re­al eine „Enteignung“.

Die Allmende bleibt gemeinsames Dorfeigentum der besessenen Bewohner.

[80] Biedermann, 1979, S. 183-189.

[81] Altenmarkt, 2001, S. 218/9.

[82] Altenmarkt, 2001, S. 234/5.

[83] s. Mägdefrau, 2000, S. 23 und 27/28, dort mit Quellen (Dobenecker, Lampert von Hersfeld).

[84] z.T. möglicherweise früher Flucht- und Schutzburgen. Der Begriff Burg ist weitläufig, er beinhaltet auch für die Menschen der damaligen Zeit etwas Symbolhaftes und Herrschaftspräsenz, keineswegs etwas Prunkhaftes, Bienert, Thomas. Burgenforschung in Thüringen, Blätter des Ver. Thür. Geschichte 12(2002)1 S. 12/15. Zwing­burg ist mit einer Vollzugs- und Durchset­zungs­einheit besetzt, die regional für (gerichtlichen und admini­stra­tiven) Respekt und Untertänigkeit sorgt. Über das Eintreiberwesen des Zehnten, der Abgaben ist wenig bekannt. Klar ist jedoch, daß schon der Bau bzw. die Ausrüstung der Burg eine Mithilfe der „Untertanen“, der Landbe­völ­kerung erzwingt.

[85] Mägdefrau, 2000, S. 29, dort Quelle Anmerkung 18: „...er solle seine Burgen zerstören und nie wieder her­stel­len, er solle in Zukunft keine Räubereien mehr in ihrem Land verüben, in Sachsen alle Anordnungen nur nach dem Rat der Sachsen treffen, keine Menschen von fremdem Stamme in seinen Rat aufnehmen, endlich sich we­gen dieser seiner Vertreibung niemals an einem von ihnen rächen.“

[86] Mägdefrau, 2000, S. 31, s. Lampert, Quelle/Anmerkung 21.

[87] Mägdefrau, 2000, S. 25. Man muß berücksichtigen, daß der König nicht unmittelbar, sondern über die Vasal­len „herrscht“, er macht z.B. durch einen (periodischen/jährlichen) Umritt durch die Lande eine Herrschafts- und Treue-In­spek­­tion. Siehe „Inter regis per regna“ (1002), Ramm, Peter, Merseburg… 2003, S. 26-29, a.a.O.

[88] Die archäologischen Funde deuten auf eine Besiedlung zur keltisch-germanischen Zeit. Als erste schriftliche Nachricht wird 1173 angeführt, wonach diese Burg mittelalterlich entstanden zu sein scheint unterhalb vom Hoch­­adel, s. Strickhausen, Gerd. Burgen der Ludowinger in Thüringen, Hessen und dem Rheinland. Disser­ta­tion. Studien zur Architektur im Hochmittelalter, Darmstadt. 1998. Nach Assing stammen die ersten über­lie­fer­ten Nachrichten aus dem 13. Jahrhundert, Assing, 2001 S.2. Historisch be­kannt ist, daß Heinrich II zu Beginn des 11. Jahrhunderts den Thüringer Wald südlich von Eisenach an Kloster Hersfeld verleiht und von da über ei­nen Lehnsbrief an einen unbekannten Nehmer, Assing, 1997, S. 271. Im 12. Jahrhundert erscheinen Nach­rich­ten über die Adligen (Wigger) für eine Kapelle in Lauchröden und der Lu­dowinger auf der Wartburg, ebda. S.282/3 und 297/9.

[89] Mägdefrau, 2000, S. 32, zitiert nach Anmerkung 23, Carmen de bello Saxonico. S. auch S.32/33, Zitat An­mer­kung 24, Lampert von Hersfeld.

[90] Mägdefrau, 2000, S. 33, Anmerkung 27. Der Wartberg gehörte (zunächst) zum Lehnsbereich des Klosters Hers­feld, ebda. S. 70. Anfang des 12. Jahrhunderts saß wohl die Adelsfamilie Wigger durch Heinrich V. dort (Wart­burg Mitte 11. Jahrhundert gebaut), Assing, 1997, S. 298/306.

[91] Mägdefrau, 2000, S. 39 u. 48. Führer des Aufstandes: Graf Heinrich Raspe, Bruder des späteren Landgrafen Ludwig I in Eisenach.

[92] Z.B. 1130 Landgraf von Thüringen.

[93] Damals werden die Abgaben (Zehnten) spezifisch pro Landgröße „geschätzt“, oft zunächst als Frucht (Korn =Rog­gen), später Hafer, Vieh natural. Sie bleiben weitgehend in der Höhe/Menge bis in der Hochmittelalter annähernd gleich, ab 12. Jahrhundert werden sie erhöht, was jedoch nicht an höhere Erträge angepaßt heißt. Im Laufe des Mittelalters und in der frühen Neuzeit werden einige durch Geldabgaben abgelöst.

[94] Mägdefrau, 2000, S. 52.

[95] Schild, 1980, S. 18/20.

[96] Schild, 1980, S. 24 und 41. Folterungen sind erst im 17. Jahrhundert bei der Hexenverfolgung in der Werra-Gegend bekannt, aber vorher ebenso möglich.

Ab 14. Jahrhundert entsprach eine Folter damals geltendem Recht. Erst Fried­rich der Große (Preußen) läutete die Abschaffung ein, aber erst im 19. Jahr­hundert verschwand sie aus den staatlichen Rechtsordnungen deutscher Länder. Siehe: Baldauf, Dieter. Die Folter, deutsche Rechtsgeschichte. Böhlau, 2004.

[97] Schild, 1980, S. 44, 52 und 65.

[98] Wiederum zu trennen nach dem Erhebenden, z.B. Landsteuer, Fürsten-Steuer usw. Abgaben werden meist auch noch bei bestimmten Anlässen fällig, z.B. Sterbefall, Eigentumswechsel, Fürst-Ereignisse usw. Meist sind sie terminlich fixiert, z.B. auf Walpurgis (1.Mai), Michaelis (30.9./Ernte). Sie sind eine Bringeschuld.

Das Abgabenprinzip folgt der zwangsweisen Gesellschaftswandlung als Nachfolge königlicher Privilegien, ab 15. Jahrhundert mit Zustimmung der Stände, z.B. des landsässigen Adels. Das Kloster Fulda wurde 1220 in den Reichsfürstenstand erhoben, es stellte bereits vorher ein Militärkontingent, das im Wettbewerb mit den weltli­chen steht, wobei meist der Adel im Kloster „regiert“.

Das korrekte Erfassen der Bezugsgröße zu Abgaben und Steuern ab 15. Jahr­hundert war bei Vermögen und Massengütern nicht möglich; der Vermö­gens­wert beruhte auf Selbsteinschätzung und Angaben, Massengüter hätten im glei­chen Feuchtezustand genau gewogen werden müssen, was nicht geschah. Als Richt­werte können gelten 1495 0,5 % Vermögenssteuer, Türkensteuer 1542 Adel 1 % (Tischgüterfrei), Bauern 1,5 % (Müller, a.a.O. u. Browe, S. 164ff). Na­tural­abgaben, s. Heberegister 1862 v. Herda, StA Berka, Akte 515.

[99] Pauls, 1927, S. 69

[100] Erzbistümer Mainz, Magdeburg und Bistum Halberstadt. Er zahlt Palliensteuer (Vermögenssteuer), muß nach Rom Abgaben entrichten, für die er sich vom Haus Fugger Geld entleiht.

[101] Bang, M. Die Germanen im römischen Dienst bis zum Regierungsantritt Constantin I. 1906.

[102] S. Grote, H. Stammtafeln. Leipzig: Hahn. 1877. S. 20/22.

[103] Zunächst sind es Gau-Grafen, nach der Zeit der Ottonen dann Marg(Mark)-Grafen (Pfefferkorn, Georg Mi­chael. Merk­würdige u. auserlesene Geschichte von der berühmten Landgrafschaft Thüringen, Jena. 1685. S.19, dort Zitat****.

[104] Später wahrscheinlich nach einer Übergangszeit der landsässige oder regionale Adel.

[105] Fischer, Lorenz Hannibal. Der deutsche Adel in der Vorzeit, Gegenwart und Zukunft. 2 Bd. Ffm. 1852.

[106] Siehe: Amberg, Silke. Das Rittertum, Zusammenfassung (der Erkenntnisse heutiger Forschung). 18.11.2003. 63 Seiten. www.silke-amberg.de/dokumente/geschichte/ritter.pdf. Danach: Um 800 war der Unterschied zwi­schen Adligen und (Groß)bauern gering, es gab noch keinen eigenen Stand des Niederadels, erst Hochmittelalter.

[107] Als Beispiel der Rivalität: Goslaer Pfingstärgernis zwischen Bischof Hezilo von Hildesheim und Abt Widerad von Fulda 1063, wobei Fulda unterliegt. Zu bedenken ist: Äbte, Bischofe sind oft selbst adelig.

[108] Im Mittelalter zweigeteilt: Reichsritterschaft mit Lehen direkt von König/Kaiser und „landsässiger“ Adel mit Le­hen vom Landesherrn, z.B. Treusch von Buttlar, von der Tann.

[109] Und die Bischöfe, Äbte, die anfangs selbst Heeres-Leute bzw. –Anführer sind.

[110] Haller, 1944, S. 224, 275, 281, 294. S.übernächste Fn.

[111] Bekannt durch den Zugewinn hessischen Landes 1181 bis Eschwege usw., den Kampf 1184 gegen den Erz­bi­schof von Mainz und seine ränkische Politik.

[112] Haller, Johannes. Das altdeutsche Kaisertum. Leipzig: Reclam jun. 1944, S. 143/4, 244/6, 261-5. In einer Urkunde von 1196 wird als Einzugsgebiet von Teilnehmern auch der Ort Herda genannt.

[113] Ehefrau Elisabeth, Tochter von König Andreas II., * 1207, + 1231, 3 Kinder 1222, 1224, 1227. Sie verläßt als Witwe die Wartburg und Eisenach nach Marburg. Sie muß brutale Züchtigungen durch ihren Beichtvater hin­neh­men, sie nimmt die Geißelungen hin. Von ihren Kindern wird sie getrennt. Vom Hofe und von Konrad von Marburg wird sie im Sinne einer Ver­klärung des gräflichen Hofes zu einer Hei­li­gen hochstilisiert, diese Hei­lig­sprechung erfolgt 27. Mai 1235 – nach der Ermordung des Missionseiferers Konrad.

[114] Die Herren von Herda sind im 16./17. Jahrhundert Reichsritter im Kanton Röhn-Werra des Ritterkreises Fran­ken und im 17. auch im Kanton Odenwald. S. Seyler, G. 368 Personalmatrikel des Ritterkantons Rhön-Wer­ra. Ar­chiv.d.histo. Ver. f. Unterfranken; Pfeiffer, G. Studien zur Geschichte d. fränkischen Reichs­rit­ter­schaft. Jb. Fränk. Landesf. 22(1967) S. 197 u. Riedelnauer, E. Kontinuität und Fluktuation in der fränkischen Reichs­rit­ter­schaft. Festgabe f. Karl Bach z. 60. Geburtstag. 1969, S. 124, s. Köbler, Gerhard. Historisches Lexikon der deut­schen Länder. München. C.H.Beck 1992, S. 246.

[115] Vehse, K.E. Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. 48 Bände. Hbg. 1851-1859. Zitiert in: Bie­dermann, 1979, S. 477.

[116] Anlagen zu diesem Abschnitt, siehe hinten.

[117] Ledderhose, Conrad Wilhelm. De nexu dioecesano Abbatiae Hersfeldensis ecclesisque Patronatus Jure ad ean­dem abbatiam olim spectantibus commentatio. Kassel: 1786, S.21 Nr. XXIII in Kapitel IV. Vgl. auch: Hafner, 1889, S. 71. Eine direkte Quelle ließ sich nicht ermitteln, aber Ledderhose war Archivar der fürstlichen Lan­des­regierung in Kassel. Die Kapelle ist dem St. Cyriacus gewidmet. Kapelle in Oberellen 1121, Lauchröden 1144.

Sichtbaren Ausdruck findet die Beziehung zwischen dem Erzbischof von Mainz und den Ludowingern 1245, als der Papst Innozenz IV den Staufer Friedrich II absetzt und aus territorial-politischen Gründen die Wahl eines Ge­genkönig s mit Heinrich Raspe (22.5.1246-16.2.1247 +) betreibt. Z. V.Thür.Gesch. 55(2001) S. 61-63.

[118] Die Zuordnung zum Nieder- oder Hochadel wechselt im Laufe der Geschichte, im 19. Jahrhundert sind von Herda als Freiherren/Barone dokumentiert, aber auch am 17.4.1816 in der Gerichtsbeschreibung des Bran­den­bur­gi­schen Gesamt-Gerichtes/Oberamt Eisenach (s. Heuse, Abschrift) als hochadelig. In Lauchröden lag das Herdai­sche Obergut, zum schwarzen und roten Haus genannt. Das Untergut gehörte einstmals Carl v. Herda. – Der Lauchröder Wald ist ein „ Adels-Forst “, die Herkunft dieser Bezeichnung ist ungewiß.

[119] Zuweilen ist Pfarr-Bereich = Herrschaftsbereich, der Pfarrer = Delegierter der Kirch/Klöster-Herrschaft. Nach Ernst, V. 1965, S.15: „der adeligen Herrschaft steht gewöhnlich das Patronat der Pfarrkirche zu mit dem Recht, den Pfarrer des Ortes zu nominieren und zu präsentieren.“ Diese herausragende Stellung drückt sich auch in der Kirchenstuhlordnung aus, sie ist zugleich Realisierung der sozialen Stellung im Pfarrbereich.

[120] Franke, 1986, S. 117 (hier Kloster Fulda).

[121] Die Kapelle in Oberellen (Edle von Goldbach, zu Reinhardsbrunn) wird 1121 gestiftet, in Herda etwa um glei­­che Zeit (Hersfeld). Damit ist das gesamte Gebiet dazwischen als „kirchlich“-ritterlich reglementiert anzu­se­hen. - Lauchröden als Ortsname leitet sich wohl aus germanischer Zeit als Feuchtgelände (luch, ried) ab.

[122] S. Dasler, Clemens. Forst und Wildbann im frühen deutschen Reich. Dissertation. Böhlau. 2001. Innerhalb des Großen Forstes (Lauchröden-Herda) war Rodung und Siedlung verboten!

[123] Hingewiesen sei auf das besser erforschte Geschlecht derer von Boyneburg aus der Ritterschaft an der Werra, genannt Höhenstein zu Reichensachsen, Instätt und Nebra, Wilmannshausen, s. Ledderhose, C.W., kleine Schrif­ten. Marburg: Neue akadem. Buchhd. Kassel, 1787. Bd.1, S. 38 und 41, und von Butlar, Eschwege bzw. Bran­denfels. Beides Geschlechter, die später im 15. Jahrhundert enge, verwandtschaftliche Beziehungen zu dem Ge­schlecht derer von Herda haben. - Die Grafen von Wigger werden dem Uraltadel zugerechnet, bereits im 9. Jahr­hundert sollen sie dort weitreichen­den Besitz haben. Sie sind 1137 Lehnsträger der Ludowinger. Ihr Sitz auf der Bran­denburg weist um 1300 als Besatzung 1 Vogt, 1 Amtmann, 1 Torwart, 5 Wächter, 3 Gesellen auf. Ihr Be­sitz­tum reicht im Süden bis Auenheim. In Oberellen regieren eine gewisse mittelalterliche Zeit die Edlen von Gold­bach, ab 1543 das Geschlecht der von Hanstein, es erlischt 1722 dort. Es hat Beziehungen zu denen von Her­da. Aus dem 15. Jahrhundert stammen auch weitere Beziehungen zu Besitzern der Brandenburg.

[124] Sprachgeschichtlich zumeist als am Wald liegend gedeutet.

[125] Dieser „gesellschaftliche“ Entwicklungstrend ist anhand urkundlicher Belege nicht nachzuweisen, entspricht aber einer wahrscheinlichen Realisierungs-Möglichkeit, schon deswegen, weil es beim Niederadel, aus Erst­nen­nungen abgeleitet, um örtliche Entstehungen oder Herkünften mit kleinem regionalen Wirkungskreis geht – bis zum Gegen­be­weis.

[126] Aus Zwing und Bann der Herrschaft über die markgenossenschaftliche Gemeinde, die noch eine Selbst­ver­wal­tung hat. Siehe Ernst, V. 1965, S. 65/66. Diese Macht-Auseinandersetzungen sind nicht erforscht.

[127] Vgl. hierzu: Ernst, Viktor. Die Entstehung des niederen Adels. Stuttgart: W. Kohlhammer. 1916, S.66 u. 75.

[128] Münch, 1998, S. 61.

[129] Siehe hierzu das Kapitel „Dorf“ Herda; Untertan, Fröhner, Knechte usw.

[130] vgl. hierzu Jarren, 1999, S. 32 u. 37.

[131] Schlesinger, S. 93 und 98.

[132] Das Adelswappen weist einen schwarzgekleideten Mannes-Rumpf mit weißen Aufschlägen auf, darüber ein Kopf mit langen (spitz auslaufenden) Tier- oder Eselsohren im roten Feld (angeblich früher golden), im Helm wird diese Figur wiederholt. Als Farben sind schwarz und rot (nach den Häusern im 17. Jahrhundert) verwendet. In der Wappenbeschreibung – s. J. Siebmacher´s großes Wappenbuch, Bd. 14, Die Wappen des preußischen Adels, Reprodruck 1973, S. 166 und Tafel 214, sowie Wappen des sächsischen Adels, Der Adel des Kö­nigs­reichs Sachsen (v. Dr. Otto Titan v. Hefner), Nürnberg 1857, S. 32 und Tafel 35 (Edelleute). Im Neuen Wap­penbuch, 1605, S. 190, Tafel CLXX erscheint das Wappen unter „von Hörden“. Es ist das Wappen eines Ge­schlechtes aus thüringischen Uradel. Die Figur im Schild soll ein Tier-Fabelwesen sein und eine Beziehung zur ger­manischen Göttin Hertha haben. Vgl. hierzu Paullini, Christian Franz. Kleine, doch curieuse Bauren-Physik.

Ffm.: Stößel 1705/1719 (vordem Dissertationes 1694 u. Historia nobilis 1699). Heutige „moderne“ Wappen-Vorstellung s. Abb. 3-12. Im 19. Jahrhundert sind nach obi­­gen Quellen v. Herda einerseits auf der Brandenburg angesiedelt, das Geschlecht hat noch Besitzungen im Sächs.-Hildburghausen, Hennebergischen und Hessen und ist auch in Preußen bedienstet. Siehe auch Abschnitt 5.2, 1. Absatz, Fußnote zu Brüdern.

[133] Nicht eindeutig und durchgängig, eine Zeitlang wird z.B. der Forst hochadelig genannt, erst im 19. Jahr­hun­dert werden die von Herda nur als Freiherren und Barone eingestuft.

[134] Es ist unklar, aus welchem Ursprungs-„Besitz“ dieser stammt. Sicher ist nur, es ist einer aus dem Anteil außer­halb des gemeindlichen Allods.

[135] 1587 Wildjagd-Vergleich, Georg Philipp und Curt von Herda, s. STAW/H&R/Lauchröden # 836. In der Jagdauseinandersetzung 1700 mit von Hanstein/Oberellen kommen die unterschiedlichen Auffassungen zutage, ebda. # 1594.

[136] Ernst, V. 1965, S. 15.

[137] Mehrfach in den Archiv-Unterlagen, z.B. 1653, Kirchstuhl, wenn Anna Regina nicht da, dann Georg Sittich einnehmen, HSTAW/H&R/Lauchröden # 1204. Vorn sitzend 1615 aufgeführt Paul Edouard, Otto Sebastian v. Herda, dann Eitel Melchior v. Boineburg, sodann die Gemeinde Herda. # Briefe 1.

[138] Schild, 1980, S. 16. Das Raubrittertum ist eine Sonderform des Eigennutzes, im Bereich des Werra-Bogens offensichtlich nicht ausgeprägt.

[139] Vgl. hierzu Jarren, 1999, s. 38. Kötter = Hörige, auch z.T. von „freien“ Bauern, meist n. 13. Jahrhundert.

[140] z.B. Amtmänner verschiedener Adelsgeschlechter im hiesigen Raum bzw. Ger­stungen (s. 1250 Jahre Ger­stungen): 1174-1333 (Zeitraum) von Gerstungen, 1327 von Creutzburg, 1332 von Leimbach, 1339-1552 (Heit­raum) von Col­matsch, 1376ff. von Herda, von Boineburg u.a. Wie in vielen Ortschaften ver­schwin­den auch hier die meisten der ursprünglichen Adelsgeschlechter späte­stens mit Ausgang des Mittelalters.

[141] Dies war im Früh-Mittelalter nicht nur geistig-kirchlich, denn das Kloster hatte „Soldaten“ (Heerespflicht); Kriegs­dienst im 11. Jahrhundert, Schulte, S. 207. Die Reichsabtei Hersfeld betrachtet das Gebiet südlich Ei­se­nach und östlich Gerstungen bereits früh als ihr Bann-Gebiet, sie belehnt im 12. Jahrhundert die Pa­tro­natskirche in Herda. [s. Ledderhose, über die Abtei Hersfeld, 1786/1787. Marburg.]

Die Bedeutung des Geschlechtes derer von Herda wird deutlich, daß in einer Urkunde vom 9.August 1276 im Zusammenhang mit Zeugen des Verkaufsaktes des Klosters Hersfeld H.v. Herda als Hofkapellan des Land­grafen genannt wird, s. Schiedel, Regesten d. Urkunden des Sächs. Landeshauptarchivs, 1, 948-1300 S.( 260) /1103. - Besonders ist zu erwähnen, daß sie kanzlei- bzw. schriftsässig waren, d.h. sie durften außer ihrer Amts­befugnis (Botmäßigkeit) niederes Gericht ausüben, besteuern. Von Zoll und Geleit ist nichts bekannt.

[142] die Stellung zu den Abteien Fulda/Hersfeld ist nicht eindeutig, denn die starke Bindung an Fulda geht aus Philipp von Herda 1449-1487 Propst in Allendorf, Marschall in Fulda. Abt Reinhard (Fulda) verpfändet Amt Bie­­berstein 1467 an Rabe von Herda. Hofmarschall in Fulda ist 1630 Sebastian von Herda, muß jedoch dann flüchten. Dabei muß die Spaltung Lauchröden (Hersfeld)-Lengsfeld (Rhön/Fulda) beachtet werden.

[143] Unklar sind die Eigentums-Verhältnisse, woraus leitet sich das Recht der Land-Vergabe her?

Selbst bei opulenten Schenkungen eines Adeligen wird man nicht mit dessen gesamten Besitzungen zu rechnen haben, sondern eher mit einem bescheide­nem Teil. Ein Güterstand mußte ja für die folgenden Generationen gesichert sein. In: Stömer, Wilhelm. Der Adel im Donau-Inn-Bereich vom 8. bis zum Ende des 11. Jahrhunderts, in: „grenzenlos“ a.a.O., S. 29. Natürlich hatten die Schenkungen auch Folgen für den Schenkenden oder die Seinen in Gunst, Ver­tei­lung der höfischen Jagdgebiete usw. Hierunter ist auch das Schenken an Klöster zu ver­stehen, s. „grenzenlos“, a.a.O. S. 45 und 87.

[144] Schulte, S. 229.

[145] Im Mittelalter hatte der Lehnsmann sich dem Lehnsherren zum Kriegs- und anderen Diensten zu verpflichten, aber die faktische Ausführung und Leistung ist im Einzelfall unklar. Ein Lehen wurde oft erblich und zu freiem Ermessen vergeben, konnte aber bei Tod zurückfallen bzw. mußte für den Nachfolger erneuert werden.

[146] Lübeck, Archiv f. katholisches Kirchenrecht 119(1939) S. 75.

[147] Otto der Erlauchte ist 877 Laienabt in Hersfeld, 888 Graf in Südthüringen, s. Europäische Stammtafeln, Neue Folge, Bd. I.1, Tafel 10. Sohn Heinrich I, * 876, Enkel Otto I., * 912, Otto II., * 955, Otto III., * 980.

[148] Knochenhauer, 1969, S. 55ff. Einsetzen von Grafen, z.B. 974 Graf Wigger, 997 in Westergau.

[149] Gross, 1880, S. 55. Die Ludowinger sollen aus einem fränkischen Geschlecht kommen, das zunächst in Thü­rin­­gen nur bescheidene Güter hat. Die Primogenitur und das ererbte Vermögen gestatten weiteren Erwerb dort, die durch eine gezielte Heiratspolitik günstig ergänzt wird.

[150] Gockel, M. Aspekte...1992, S. 8. 1131 reichsrechtlich legitimiert, den gewöhnlichen Grafen übergeordnet.

[151] Philippi, 1983, S. 22/23. Rascher Aufstieg des ludowingischen Dynastengeschlecht auch durch Innehaben von Vogteirechten an Besitzungen der Reichsabtei Fulda wie auch Ehrenämter von dort. S. 24: Als Allodialherren, als Inhaber von Reichslehen und Mainzer Lehen waren die Landgräfe auch Vögte der Reichsabtei Hersfeld usw. Seit 1122 Thüringen und Hessen zusammen, Creutzburg/Werra wird Sitz der zuständigen hessischen Lu­do­win­ger. Landgraf Hermann I. verleibt sich sogar Hersfelder Kirchengut ein.

[152] Es ist eine allgemeine Tatsache, daß Witwen von Adligen oft in kümmerlichen Verhältnissen ihr Leben fristen müssen, wenn sie nicht in ein Kloster oder Stift gehen. Münch, 1998, S. 404. Interessant ist die Glorifizierung der „Heiligen Elisabeth“ und der Totschlag auf offener Straße des Groß­ket­zerrichters Konrad von Marburg 1233, so wütend war zu dieser Zeit der „Pöbel“. Scherr, S. 190.

[153] Von Boyneburg taucht erstmals im 13. Jahrhundert im Gerstunger Raum mit Ritter Bodo von B. auf, 1396 erhält v. B. Gerstungen vom Kloster Fulda als Pfandlehen. Alle Güter in Gerstungen bekommen 1454 die Brüder Heinrich (+ 1486), der bei Herzog Wilhelm im Dienst ist, und Otto von B. (+ 1460) am fürstlichen Hofe zu Fulda angesehen, der später die Lengsfelder Linie als Ahnherr begründet. Ludwig von B. kauft von Herzog Jo­hann 1488 Gerstungen für 500 Gulden. Sein Sohn Caspar stirbt 1519, jetzt übernimmt Wilhelm v. B. das Amt, der im sogenannten Bauernkrieg 1525 die Forderungen der Untertanen anerkennt. 1692 streiten sich Abigail von Herda, geb. v. Boyneburg und Regina von Redwitz um den Hausbesitz in Gerstungen am Markt. S. Richter, 2002, S. 162. Die Herrschaft der Boy­neburger endet in Gerstungen 1721 mit dem Tod von Friedrich Christoph v. B., Sohn von Adam Melchior v. B., Curt Daniel v. B.-Lengsfeld verkauft die Gerstunger Besitzungen.

Hermann v. Boineburgk ist um 1450 erstmals in Stedtfeld 5 km westlich von Eisenach als Eigentümer – einst von Frankenstein Besitz, zunächst fuldaisches, später hersfeldisches Lehen – nachweisbar, zuletzt 1946. B. kauft von seinem Schwager Hans von Erffa das halbe Dorf Hörschel, östlich von Lauchröden für 200 Gulden. Stedt­feld wird 1155 in den Fuldaer Urkunden genannt, die Kirche dort stammt jedoch aus dem 11. Jahrhundert. S. auch Erffa, Beitrag zur Geschichte der Freiherren von Erffa (11 km nördlich von Waltershausen), bearb. v. E.v. Stutterheim. 1998. Erffa jetzt „Nessetal“.

[154] Der Beginn des Geschlechtes ist unbekannt. Sie werden 1323 erwähnt auf der Brandenburg im Dienste der Markgrafen von Meißen, 1336 als Erbburgmann auf Schloß Stein im Eichsfeld im Dienste des Erzbischofs von Mainz, auf der Burg Friedewald 1410 und auf Burg Ringelstein bei Eisenach. 1378 spielt Hans von Heringen eine wichtige Rolle beim Sternerbund der hessischen Ritterschaft beim Kampf gegen die Stadt Bad Hersfeld und den hessischen Landgrafen. 1431 verkauft das Geschlecht das Gericht Heringen an diesen Landgrafen. Nach Bernd Koch, e-mail-Information 16.05.2004.

[155] 1174-1333 geschichtlich belegt. Einige aus den „benachbarten“ Adelshäusern heiraten v. Herda.

[156] Sind als Vögte 1278 mit einem Teil und 1431 mit ganz Richelsdorf von Kloster Fulda belehnt, danach auch in Gerstungen, neben von Bienbach und von Buchenau. 1563 von Colmatsch (in Richelsdorf) ausgestorben.

[157] Hier ist die Berufung eines von Herda zum Amtmann in Hofgeismar und zum Eichsfeld (Heiligenstadt) zu nen­­nen. Nach der „terra hassia“ gelangt Hessen ins erbliche Reichsfürstentum, bleibt aber „mainzisch“.

[158] Faktisch im 12. Jahrhundert emporgekommen (Poppo II mit Frankenstein + 1119). 1583 erlischt die Dynastie.

[159] Wünschensuhl/Rengers aus dem 11. Jahrhundert bekannt, 1113 als Abhängige vom Kloster Hersfeld. Ihre Burg Frankenstein wird 1265 zerstört, sie geraten als Raubritter in Fehde mit dem Kloster Fulda, sodaß z.B. Derm­­­bach (Rhön) 1317 an Fulda gelangt und von da 1468 an den Grafen von Henneberg. Auch Ettenhausen, mehr­fach bei von Herda genannt, ist erst in der Hand derer von Frankenstein, später der Henneberger.

[160] S. auch korruptiver Ämterkauf bzw. Stellenhandel (Vogtei u.a.) wegen des fiskalischen Nutzens (Sporteln, Ge­büh­ren-Erhebung), erst 1741 in Sachsen-Weimar-Eisenach eingestellt. Biedermann, 1979, S. 79/80.

[161] Speitel, 1994, S. 55.

[162] Münch, 1998, S. 68

[163] Derer von Herda werden im 13. Jahrhundert genannt, das „ Stammhaus “ (zweites Gut nördlich der Kemenate) in Herda erst 1485 urkundlich damit zusam­men­gebracht. Grob kann man den frühen Einflußbereich mit 30 km ansetzen, Herda-Lauchröden, also nördlich des thüringischen Wildbannes um 1000. Über die Adligen des hie­si­gen Bereiches versucht Superintendent Stölten eine Zusammenfassung, s. Heimatmuseum Gerstungen.

[164] Dessen Machtgrenzen sind unklar, da es offenbar vor dem Mittelalter auch andere örtliche Adelige wie v. Ger­stungen, v. Ber­ka – 1239 z.B. s. Rein, S.411/12, v. Heringen (1432 Abgabe der Herrschaft in Heringen), von Wünschensuhl [HstAM R I a] – gab, die noch im Mittelalter verschwanden. S. auch Rein in Z.V.thür.Gesch. u. Altertumskunde 4 (1861) S. 187ff. Die meisten sind (agnatisch) ausgestorben. Andere verarmten (zunächst), wie z.B. die von Brandenburg u. Wartburg. Wei­ter: Rein, 2, 1857, 3, 1859.

[165] HSTAW/H&R/Lauchröden # 2274.

[166] V. Mihla, z.B. 1330, v. Harstall, v. Heringen, v. Boineburg ab 1498 bis 1733. S. Rein, S. 414. Von Gerstungen ist enger begrenzt, taucht urkundlich 1174 auf. Als Burgmannen, Vögte erscheinen im 14. Jahrhundert benach­bar­te Nie­deradlige (v. Herda, v. Heringen, v. Leimbach u.a.) auf. Über die grundsätzliche Ent­wicklung hinaus gibt es über die Verschiebungen im Mittelalter so gut wie keine durchgängigen Zeugnisse, die meisten Uralt-Adligen exi­stierten nur wenige Jahrhunderte. – In Herda haben jahrhundertelang die von Herda das klare Über­gewicht.

[167] Ritterstand = Rittergut. Das stimmt jedoch nicht immer.

[168] Aus den archäologischen Funden, Lage und Art abgeleitet (LAf. Archäol. Denkmalpflege, Weimar). Ähnlich wie in Herda gibt es im 5. Jahr­hundert bereits eine Höhensiedlung auf dem Berg (Brandenburg) mit Zugang über einen Esel-Steig, über eine Tor­wiese (Flurname), etwa 800 m östlich des späteren Dorfes Lauchröden. Ver­mut­lich ist die Burg aus in Stufen erbaut, beginnend mit dem 12. Jahrhundert, die dann 1227 erstmals erwähnt wird, Dobenecker Reg. III, Nr. 2381. Auch der Flurname Göhringen deutet auf germanischen Ursprung (am Bach).

[169] Vermehrt ab 500, zunächst als Halbrodung/Stubben-Abbau, s. Gringmuth-Dallmer, 1990, S. 112 u.119. Eine Brandrodung dürfte dort nicht in Frage kommen. Für die Adeligen – etwa ab 13. Jahrhundert – ist Roden = Schaf­fen neuer Abgabepflichtiger, denn Bauern dürfen in deren Wald nicht roden!

[170] Furten an der Werra zwischen Barchfeld-Gerstungen 1512 in „Verhauung des Waldes“. S. Gerbing, Straßen­züge, S. 74. Furten sind im allgemeinen bewacht, ebda. S. 75. Zu bedenken ist die Lageveränderung der Werra und die Ablösung durch Brücken, erwähnt erstmals für Vacha 1186, Berka 1380 und Heringen 1492, was nicht besagt, daß es nicht bereits früher Hilfen bzw. Holzbrücken o.ä. gab. S. Görich, Willi. Straßen, Burgen u. Städte. Zschr. Verein f. hess. Geschichte u. Landeskunde 71,1960, S. 30 (s. Schellhase, 1970, S. 19).

[171] Weiteres: s. Kapitel „Geschichte der Siedlung Herda“.

[172]Haus-Breitenbach als Burgbefestigung 1160 als fuldaisches Lehen (Güterverzeichnis), 1290 bei Übergabe von Landgraf Albrecht auch Breitenbach erwähnt. Ihre Funktion ist wenig klar, da von Straße Süd-Nord etwas entfernt. Als Burgmannen sind von 1350 bis 1408 v. Herda genannt. (s. LA f. archäol. Denkmalspflege, Weimar, Fundstellenverzeichnis 4, Bl. 15k). Herda mit Kernbereich (später = Kemenate) ist noch früher (vielleicht ab 9. Jahrhundert = Straßendorf) anzusetzen, in welcher Weise Burg bezeichnungsberechtigt (vielleicht = holz­pa­lisaden-befestigte Hof-An­la­ge), ist unklar. Sie bietet Anlaß, Kleinburg eines „begüterten“ Edelfreien zu werden, s. Schneider-Tille, 1931, S. 5. Wieweit fränkische Vogtei-Rechte (= Schutzbeauftragter des fränkischen Königs in Staats- und Kirchentreue/ Lehen) und Eigengut vorlagen, ist ungewiß, keine relevanten Quellen.

[173] Das Mittelalter ist gekennzeichnet durch ein Reisekönigtum, das logistisch Raststationen erfordert, s. Wie­din­ger, Ulrich. Untersuchungen zur Wirtschaftsstruktur des Klosters Fulda in der Karolingerzeit. Stuttgart, 1991 – mit Güterverzeichnissen. Buchenblätter (Fulda) v. 30.3.2002, S. 23.

[174] Bereits unter Abt Sturm – Alwalah 744-779 im Herrschaftsbereich des Klosters Fulda, wie Gerstungen.

[175] Nach dem LA archäolog. Denkmalpflege, Weimar ist Gerstungen bereits im 4.-6. Jahrhundert besiedelt. Der Hof (Burg) ist karolinigisch-ottonisch. Das Schloß scheint im 14. Jahrhundert befestigt. Der östlich liegende Wald mit dem Cobigsgraben spricht für keltische Nennung (Sumpf oder Wald), Kolmischer Berg ähnlich, s. Alt-Thüringen, Jahresschrift des Museums für Ur- und Frühgeschichte Thüringen 6(1962/3) S.626.

[176] Die Rekonstruktion leidet besonders daran, daß die Aufzeichnungen (nur) diejenigen der „Besitzenden“ sind. 1368 verkauft Abt Albrecht von Hersfeld Zins- und Sacheinnahmen auf den Gütern in Heerda an Canonikus Hein­­rich von Mutisfeld in Eisenach. StA Weimar, Geheim. Archiv... Welche Güter dem Hersfelder Kloster in Her­­da gehören, ist unklar. Ebenso Abt Einhard 1370 an v. Rumrod, s. v. Boineburg-Lengsfeld-Archiv.

Die Schenkung des Hofgutes Gerstungen durch den fränkischen Hausmeier Karlmann an das Kloster Fulda ist durch keinen Beleg gedeckt – s. Stengel Fn.117 in Parzeller, Fuldischer Besitz im Landkreis Hersfeld-Ro­ten­burg, Buchenblätter (Fulda) Nr. 16 v. 14.6. S.63/4. Gerstungen taucht erst in nachkarolingischen fuldaischen Güterverzeichnissen um 1020 auf – ebd. Fn.118. Es besaß dort 5 Fronhofsverbände und weitere 82 Hufen Land, zwei Kirchen mit dem Zehnten und 7 Mühlen, ebda. – Fn.119. 1402 verpfändet das Kloster Fulda das Amt Ger­stungen an den Landgrafen von Thüringen, ebd. Fn.122, wo es verbleibt – Fn.124.

[177] Schulze, 1967, S. 55 und 69. Dronke, Traditiones, Kap. 38, Nr. 159, Heringer Mark ebda. Nr. 301.

[178] Später gehören auch Wiesen dazu, wobei ungewiß ist, ob diese durch Roden gewonnen sind.

[179] 28.5.1244 Ersterwähnung eines Dietrich von Herda als Zeuge Kloster Hersfeld betr. Klosterbesitz Memleben, Dobenecker 1, Nr.1116, 1251/52 für Schulpforta, s. ebda. Nr. 1935, 2066, Auenheim 1260 ebda. Nr. 2826. In der Ministeriale/Fulda StAMarburg 90a Nr. 248 taucht als erster v. Herda ein Henricus 1376, ein Fridericus 1396 usw. auf. Ein Georg Sitticus wird erstmals 1645 genannt, später 1664.

[180] Keine Siedlungs-, sondern mehr Mark-Bezeichnung und nur ungefähr. S. Schlesinger, 1964, S.151/2. Oder Ring­gau ? Der Ringgau soll südlich bis Heringen/Werra inkl. Fluß Suhl - gegangen sein, ebda. S. 152 Fn.133. Der Kriegersberg westlich Marksuhl wird noch als Rain-Gau gehörig angegeben, Bruchmann, 1931, Gockel, M. S. 55 mit Zitat 39, möglicherweise ist Herda Grenzbestandteil. S. Frankensteiner Gebiet im Mittelalter.

[181] Nach der Unterwerfung unter die Franken nur mit Duldung, Zustimmung.

[182] im fränkischen Herrschaftsbereich war im 9. Jahrhundert ein eingesetzter Graf mit Beamtenfunktion tätig. Ob dort Gau=Grafschaft, ist zweifelhaft. S. Schlesinger, 1964, S.60.

[183] ob zu dieser Zeit sich dort schon eine nennenswerte Siedlung befand, ist unsicher. Assing, 2001 meint, daß das ursprüngliche „Eisenach“ dem Grafen Wigger unterstand, s. S.23 und dieses Geschlecht um Lauchröden und bis Ei­se­nach/zur Wartburg bereits im 10. Jahrhundert Eigenland besaß. 1144 gründen die Wigger in Lauchröden eine Kapelle, s. Assing, 1997, S. 299. 1227 nennen sich die „Grafen“ Wigger zu Brandenburg, ein Orts-Bei-Titel, den später die von Herda übernehmen und der ihren Hauptsitz kennzeichnet.. Assing, 2001, S. 29.

[184] S. Assing, 1997, S.271. Der genaue Zeitpunkt und das Motiv ist nicht mehr feststellbar. 1144 ist der Graf Wig­ger ein Lauchröder Kirchenvogt. Erwähnenswert ist: Graf Ludwig I von Wartberg nimmt als Vasall von Land­graf Hermann I. 1197 am Kreuzzug teil, 1227 stirbt Graf Ludwig II. als Burggraf der Wartburg auf dem Kreuz­zug, an dem auch sein Vetter Burkard III, Graf von Brandenburg teilnimmt. 1280 verkauft sein Sohn Albrecht II. die Brandenburg an Landgraf Albrecht, sein Enkel Reinhard I verkauft das Dorf Unterellen 1367 an die von He­rin­gen. 1368 gibt er Besitz in Herleshausen auf. 1426 übergibt Reinhard III. letztes Burglehen an Heinrich von Erffa, nachdem v. Ruckus 1405 bereits Teile gekauft hat, von da 1434 an von Reckrodt.

[185] mit der Brandenburg, deren Funktion am Rande eines großen Waldes und an der Werra keine Straßen- oder Flußsperre sein kann, schon gar nicht für den wichtigen mittelalterlichen Weg Berka-Eisenach, eher die Mar­kie­rung eines weithin burgenlosen Herrschaftsbereiches. Bach, 1939, S. 25. Im Gegensatz zur jenseits des Waldes befindlichen Burg Breitenbach (Hausbreitenbach), die im Sumpfbereich in der Nähe einer Fernstraße liegt. Der Auftragsbereich Sicherung der Hohen Straße durch die Brandenburger endet 1396.

[186] über den Stammbaum, beginnend mit Wigger de Warthberch 1144, s. Z.Ver. thür. Gesch. und Alter­tums­kun­de IV, 1861, S. 195. Der Urenkel ist Burkard, Graf von Brandenberg 1227-1275, der z.B. 1260 Auenheim an Kloster Frauensee veräußert. 1288 erhält Apitz, der Sohn des Landgrafen, die Bran­denburg. Ein Graf Wiger taucht bereits 897 in der Geschichte auf, Spangenberg, 1962., S. 198; der Graf Wigger wird 974 genannt, Kno­chenhauser..., das Geschlecht Wigger lebt später weiter verarmend unter Albert II. (1279-1327) und min­destens noch 2 Generatio­nen.

[187] Assing, 2001, S. 14. Über die Grenzen von Thüringen ist über 300 Jahre keine genaue Kenntnis zu gewinnen, s. Wersebe, August von. Verteilung Thüringens zwischen Sachsen und Franken, Hamburg: Perthes 1834. S.55

[188] Der Wildbannbereich von 1016 ist territorial eine Gebietsabsteckung für ein Jagdprivileg des Klosters Hers­feld und schließt auch Siedlungs- und Nutzungsbereiche von Siedlungen (z.B. für Holzgewinnung, Mast) ein. Vornehmlich ist die Nutzung im Waldbereich einem Erlaubnisvorbehalt unterworfen, wobei die Geneh­migung entweder das Kloster oder der Grundherr erteilt. Die Rodung und Herrschaftsausübung folgt sowohl der Tra­dition als auch der Wildbann-Deklaration in Konkurrenz, wobei die Grenzen sich teilweise mit solchen der regi­o­­nalen Herrscher decken. S. Dasler, Clemens, 1996/2001 und Quirin, Heinz. Herrschaftsbildung und Kolo­ni­sa­tion im mitteldeutschen Osten. Nachr. Akad. Wiss. Göttingen, phil.-histor. Kl. 1949, S. 69-108

[189] Sie sind reichsunmittelbare Ritter, z.B. des Kantons Rhön und Werra, dem buchischen Quartier inkor­po­riert, s. van Dülmen, 1990, S. 177 und Teuner, 1982, S. 235. Zur Karolingerzeit gab es nur eine Dreischichtung: Edle, Freie und Unedle, darunter stand das „ niedere Volk“. Schlesinger, 1964, S. 87/98.

[190] Anläßlich einer Fehde von Landgraf Hermann II. gegen die hessische Ritterschaft. Schellhase, S. 94.

[191] Es gibt keine Klarheit über die Niederadeligen der Region. Als Amtmänner werden ab 1174 in Gerstungen von Gerstungen genannt, sodann ab 1327 von Creutzburg/Werra (nördlich im Hessischen), 1332 von Leimbach aus der Nachbarschaft, 1337ff. von Comaltsch. In Hausbreitenbach taucht von Baumbach auf usw.

[192] Das Kloster Hersfeld belehnt die Ludowinger mit dem Wald südlich von Eisenach, vermutlich ist damit der spätere adelige Lauchröder Wald gemeint, der sich zwischen Lauchröden und Herda ausdehnt.

[193] Mit Gegenleistungen – nicht nur in „geistiger“ Art (praktische Vorteilsnahme). Forst-Bann = Königsbann (von Ludolfingern später übernommen) = Adelicher Wald (=Nutzung) = Wald hinter Herda. S. Gringmuth-Dallmer, 1983, S. 32. Die Adelichen = Militär/Polizei = Herrscher, maßgebend für kommende soziale Schichtung, ebda. S.36/37. Übergang im 9. Jahrhundert in feudales Gut, aber nur Teil des Dorfes, Burg = Keimzelle des Dorfes Herda, ebda. S. 42/43 u.53. Wasser-Verfügbarkeit (Bach = Mühle, Brauerei usw.), ebda. S. 96/97/110.

[194] Hypothetisch bei einer Vorstellung früher „freier“ Menschenkulturen.

[195] S. hierzu die Anlage „Regenten-Folge für den Raum Eisenach-Gerstungen-Herda“(28).

[196] Der Siegerkönig (=Karolinger/Franke) verschenkt kraft Regales (=Herrschaftsrecht über „herrenloses“ Land, so gibt es Steuer-, Boden-, Forst-, Straßen- u.a. Regale/Hoheiten) Güter und Land, s. Döpsch, 1912, S.155. u. 2.Teil, S.323. Die Gestaltung der Nutzung der Regale = Einnahmequelle = Wirtschaftlichkeit. Lehnsgüter wer­den so z.T. öffentliche Dienstleistungsbetriebe, ebd. S.171 u. 2. Teil, S.342. An­merkung: zunächst jeweils nur partieller Besitz, die Ver­walt­barkeit wächst langsam über Jahrhunderte. Eine funktionierende Infrastruktur muß erst aufgebaut werden. Zu beachten: Die Beherrschungs-Stützpunkte liegen nicht im leeren Raum!

[197] S. Assing, H. 1997, Brandenburg usw., S. 262.

[198] Mit geistlich-weltlichen Oberherren im Frankenreich/Erzbischof von Mainz. Das führt zu natürlichen Span­nungen zu den aufstrebenden Ludowingern, die z.T. gewaltsam ihren Land-„Besitz“ erweitern und hierzu auch ihre Vogtei über das Stift Hersfeld nutzen. Zäh „verteidigen“ sie ihren erworbenen Besitz. S. Küther, 1967, S. 77-81, 94. Interessant: der Graf von Thüringen setzt 1114 Abt Wolfhelm von Fulda 2 Jahre auf der Milseburg in der Rhön gefangen, 1150 wird Ludwig v. Thüringen zur Wahl des Abtes von Fulda zugezogen. S. Arnd, 1862, S.52-56. 1220 wird ein Friede – der nicht hält - zwischen den Äbten von Fulda und Hersfeld geschlossen, ebda. S. 66.

[199] Die Wurzeln dieses Vorganges sind unbekannt, reichen aber wohl bis vor die Jahrtausend-Wende. Im 13. Jahr­hundert besitzt die Reichsabtei Hersfeld in Thüringen 132 Ortschaften (Herda nicht genannt), s. Hafner, 1889, S.12. Ab 10. Jahrhundert festigt sich das Verhältnis Hersfeld zu den Ludolfingern, ebda. S. 20. So kommt 1016 der Wildbann mit Herda zu Hersfeld, ebd. S.37. Anfang 12. Jahrh. Güterbesitz in Herda, ebda. S.70/71.

[200] Heinrich II. schenkt Hersfeld diesen 17.05.1016. S. Hafner, S. 37 u. 71, Fn. 2. Genauere Grenzangaben bei Landau, Geschichte der Jagd in Hessen, S. 40ff. Auch Besitzungen in Herda. Zu beachten ist, daß das Wort „Wild“ sich eher mit Wildnis-Bann übersetzen läßt, s. Küster, 1998, S. 126.

[201] Bachverläufe, auf Hügeln, an „Wegen“, verbal beschrieben, nur selten durch „Grenzsteine“ markiert.

[202] N. Flurnamen Cobig-Graben am Böller.

[203] Die Klöster Fulda/Hersfeld genossen (dem Grunde nach) Immunitäts-Vorrechte (ab 774/775). Zunächst hatte Fulda (früh mit Ger­stungen, angeblich dokumentiert bereits 744 = Vorposten), ab 817 Meierei in Vacha die Über­macht, um 900 im Werra-Bogen relativ stark, [s. Weidinger, 1987, S.123/Abb.1], später Hersfeld, ab 11. Jahrhundert zurückgehend. S. Timm, 1956, S.67, Fn. 157 u. S. 68, Fn. 165. Die in den Graf­schaf­ten liegenden Klostergüter waren prak­tisch folgerichtig unantastbar (rechts-immun). Schneider-Tille, 1931, S.6. Ab 1130 handelt Abtei auch als „im Namen des Königs“, ebda. S.7. Die Streubesitzlage „geistiger“ Herren, Weidinger, S. 124-131, verhindert totale Okkupation, daher nicht konkretisierbare Macht- und Abgabenverhältnisse, s. ebda. S. 193ff.

Entscheidend ist, daß die Klöster Wirtschaftsunternehmen hätten sein müssen, aber wegen fehlenden Ma­na­ge­ments wirtschaftlicher Niedergang ab 11./12. Jahrhundert, insbesondere, weil Klöster zum Reichs­kriegs­dienst u.a. herangezogen wurden, s. Werner-Hasselbach, 1942, S. 141. Das Verhalten der (meist adeligen) Vögte als weltlich Agierende zeugt oft von eigenen (adeligen) Vorstellungen, aber ab 13. Jahrhundert schwindet der Ein­fluß. s. Hofemann, 1938, S.3 u.8. Die im 9. Jahrhundert zählbaren Besitznennungen in Thüringen werden in das Verhältnis gesetzt: Fulda 230, Hersfeld 63, s. Werner, 1999, S. 20.

[204] Da nicht alle Schriftdokumente rubriziert sind, hier eine Kenntnislage: Fuldaisch: neben Gerstungen (1015) Neustädt (1317), Sallmannshausen (1263), Untersuhl, hersfeldisch: Berka (800 Fulda/Hersfeld, 1016 hersf.), Abterode (1330), Rienau (1231 = HStAM RI a, S. 529, Rinowe(Kloster Frauensee), Dippach (1266 HStAM RI a S.117), Dankmarshausen (bis 1402 fuldaisch), Gospenrode (1239), Lauchröden (?), Wünschensuhl (1283).

[205] So besitzt Fulda im Mittelalter in Gerstungen 5 fuldaische Fronhöfe, Hersfeld in Berka 1 Gut, die Fran­ken­stei­ner, zu deren Ge­biet bis 1330 Herda gehören soll, haben einen unbekannten Anteil an Gebäuden und Land dort. Die sogenannten Besitzrechte werden oft als Handels- und Verkaufsobjekt genutzt, der „Herr“ identifiziert sich nicht mit dem Objekt oder gar den Menschen dort.

[206] 1015 ist es ein Oberhof aus den 5 fuldischen Fronhöfen, s. Hofemann, A. S. 93-95 mit Quellen-Angaben. Ger­stungen wird verschiedentlich verpfändet und wieder zurückerworben. 1402 erwirbt Landgraf Balthasar und sein Sohn Friedrich von Thüringen die Pfandteile v. Abt Johann. 1522 kündigen Kurfürst Friedrich und Herzog zu Sachsen Johann die Pfandverschreibungen. Ab 1480 gehört zum Amt Gerstungen Untersuhl.

Fulda gerät im 12. und 13. Jahrhundert in eine miese Finanzlage: es muß sich von Substanz trennen wie Lengs­feld 1412 u.a. an von Herda, 1467 - 71Schloß Bieberstein an Rabe von Herda, Vacha, Gerstungen etc.

[207] Güterverzeichnis Hersfeld (Breviarum sancti Lulli), Th. Franke, 1986, UB Hersfeld I Nr. 38. Erwerbungen aus der Hand freier Leute bis 775 (Kloster Hersfeld).

[208] jedoch 1160 als fuldaisch dokumentiert. 1250 werden Güter in Wünschensuhl als hersfeldisches Lehen genannt/v. Wün­schen­suhl. StAM MI/-X, 313. Übergänge nicht dokumentiert.

Erst 1350 – 1355 herrschen die von Herda in der Sumpf-Wasserburg (1408 und später wohnen sie dort lt. Kir­chenbuch), sodann mit unterschiedlicher Zeitlänge verschiedene andere Niederadlige, so 1558-1686 von der Tann, bis 1729 von der Brinck, dann verschenkt Katharine Dichmin das „Gut“ an den Herzog, wahrscheinlich als wenig ertragreich. Als Rittergut wird im 20. Jahrhundert noch das zu Marksuhler Straße 13-19 (Schambach) genannt.

[209] Oft nur als Zehnt – zuweilen natural – deklariert.

[210] Im 14./15. Jahrhundert war der „Bauer“ auf der untersten Stufe der Stände angesiedelt, allerdings ist der Über­­gang vom Un- zum Freien fließend. S. Timm, 1956, S. 151-154. S. auch: Hügli, H. Der deutsche Bauer im Mittelalter. Dissertation Bern, 1928. In Herda schwierig aufzuklären: z.B. 30.03./6.4.1390 erteilt Abt Reinhard von Fulda Conrad Fritz u. Heinrich v. Heringen Leute und Güter zu Herda als Lehen, s. HstAMarburg, aus Urkundenbuch Reichsabtei Hersfeld, Bd. IV, H-K, S. 141, Nr.1 u.2.

[211] S. Rösener, 1986, S. 246, dort: Epperlein, S. Bauernbedrückung und –widerstand im hohen Mittelalter. For­schung zur mittelalterlichen Geschichte, 1960, 6. Die von den Adeligen vernachlässigte Wirtschaftsführung führte zur Adelsverarmung und dann zum Raubrittertum, ebd. S. 262-265. Der Widerstand gegen „Unter­drückung“ und „Ausbeutung“ durch die „Oberen“ wurde organisatorisch wohl hauptsächlich vom bedrängten Niederadel – so 1073/1075 - getragen, s. Werner, Landesbewußtsein“ in Gockel (Herausg.), Aspekte; S. 102-103 mit Quellen, Fn. 127-129, 131. Naturgemäß gibt es Konflikte zwischen Bauern (plebes) und Adel (principes). Ebda. S.104 und Zitat/Fn. 132. Einige Adelige haben kein „thüringisches Heimatbewußtsein“, ebda. S. 113-115, sie streben nach Eigenmacht.

[212] Offensichtlich gab es eine Vielzahl von „Adelichen“ – selbst im Werra-Bogen, d.h. jeweils im Umkreis von etwa 15 bis 30 km, her­rührend aus der germanischen Thing-Verfassung, z.T. räumlich ineinandergreifend. M. Gockel nimmt einen Radius – bei Gerstungen – von ca. 6 bis 7 km als Herrschaftsbereich an. Leider weiß man gar nichts über das Schicksal derer von Gerstungen, gab es diese schon früh? Im 18. Jahrhundert findet man in den Orten nur selten noch Adelige „wohnend“, so in Gerstungen und Herda, vgl. Richter, 2002, S. 179.

[213] Das archivalische Material ist nicht komplett ausgewertet, z.T. nicht oder nur schwer zugänglich und ver­streut. Erst eine computer-Aufarbeitung wird dies wohl beheben können. Die gruppenweise Zusam­enfassung aus dem Ritterguts-Archiv Lauchröden ist in den Archiv- A nlagen 1 bis 12 chronologisch dargestellt.

Abgesehen von den „Schenkungen“ von Land an Klöster (= Königsvollzug) zum eigenen Vorteil, um ggf. See­len­heil zu retten, ordentlich begraben zu werden, wirtschaftlich bevorzugt zu werden... s. Störmer, in Becker, 1998, S. 83, wo­ge­gen sich die „Einhei­mi­schen“ wehren, weil das Land (eigentlich) ihnen gehöre. Frage: welchen Rechtstitel gab es zum Verschenken, welcher gilt? S. Krienitz, S. 61 und 70/73. V. Herda taucht als Schenker nicht auf. Bemerkung: Nutzung dieser Ein­stellung = Klostergewinnungspolitik.

[214] Ggf. als Wiederbesiedlung. S. Gringmuth-Dallmer, 1983, Karte 11 und 12.

[215] Angeblich haben die Ludowinger bereits um 800 Besitzungen an der Werra und beherrschen die Hohe Stra­ße. Zielgerichtet bauen sie ihr „Reich“ aus, so erheiratet Ludwig der Bärtige (+1080) thüringischen Grund­besitz, sein Sohn=Eidam des Kaisers (Pfefferkorn, 1685, S. 138) Ludwig der Springer (+1123) wirkt bei Ermor­dung des sächsischen Pfalzgrafen Friedrich III. mit und hei­ratet dessen Witwe Adelheid, okkupiert weitgehend „gewalt­sam“ das Land südwestlich von Eisenach/östlich der Werra, was zu Kollisionen mit den Herr­schafts­be­reichen der Klöster Fulda und Hersfeld und letztendlich zu jahr­hun­der­telange Grenzstreitigkeiten Thürin­gen/ Hes­­sen (= Nachfolger von Hersfeld) führt. - Ohne Indulgenz des Mainzer Erzbischofs (ebda., S. 139) und gleich­zeitig auch über Erfurt, Mühl- und Nordhausen. - Erst 1816 wird eine „endgültige“ Grenze festgelegt, die sich durch Sper­rungen ab 1959 bis 1989 ernstlich trennend auswirkt.

1130 wird sein Sohn Ludwig I. durch Kaiser Lothar III. Landgraf, erblich und allein (mit dem Rang eines Her­zogs). 1137 erwerben die Ludowinger durch Erbschaft Besitzungen der Gisinger in Hessen usf. S. auch: Gross. 1880, S. 425/426.

[216] 1138 wird Herr v. Lauchröden Burgmann auf der Wartburg, die Br. wird jedoch 1144 erstmals erwähnt, s. W. Mägdefrau, 1997. S.48 u. 93. Der Graf v. Br. zieht im Kreuzzug mit. Die Funktion der Brandenburg ist unklar. Es wird vermutet, daß sie vorgeschobener Wehr-Posten – bereits im 5. Jahrhundert – war und bereits im 11. Jahr­hundert genutzt wurde (Heinrich IV). s. C. Galette in Zeitschr. V. thür. Gesch. 8 (1871) S. 375ff. So auch im Landesamt für archäologische Denkmalpflege in Weimar.

[217] Hersfeldischer Grund, darauf das mit Zustimmung d. Herren v. Salzungen (wahrscheinlich 1189) von Non­nen aus Nebra und Kohlbach, nördlich von Herda, bei Gerstungen – s. Küther, 1967, S.68 - gegründete Non­nenkloster, 1202 übt Landgraf Hermann I. die Advokatie aus, 1235 leben 66 Nonnen dort auf großem Grund­besitz. 1407 v. Abt v. Hersfeld an Thüringischen Land­graf verpfändet, 1526 zur Hälfte an Landgraf Philipp v. Hessen. 1532 aufgelöst. S. Matthes, Diss.1955, S.114.

[218] erst als „Wigger“ im 12. Jahrhundert dokumentiert, verarmen nach 5 Generationen, die Burg hat dann wech­selvolle Herrschaften, sodaß die Macht bröckelt – wer soll sie realisieren?

[219] S. hierzu die entsprechenden Karten an anderer Stelle.

[220] In den genealogischen Tafeln wird manchmal auch Hoerde=Herda genannt, erstmals Albert II van Hoerda, dessen Sohn Bernhard 1253-1293 regierte. Unklare Verwandtschaft, s. http://gw.geneanet.org/filippiden.

[221]Dietrich von Herde 28.05.1244 (Zeuge bei Klosterbesitz Memleben) /1251/2, s. Dobenecker III 1166, 1935, 2066 (Pforta). Weiter – 1260 – Brüder Gerhard und Wiemann v. Herde, ebda. Nr. 2826 (Auenheim, Abt Hein­­rich v. Hersfeld). Interessant ist, daß Auenheim bereits unter Abt Alwalah (um 744) zu Kloster Fulda gehört. Ob das Auenheim bei Berka/Werra gemeint, ist nicht sicher, wenn auch nicht abwegig. Die einzelnen Übernahmen sind komplex und schwer nachvollziehbar.

Anzunehmen ist, daß die von Herda sowohl abhängige Territorialherren wurden als auch zum Ministerialadel zu rechnen sind. Seit 12. Jahrhundert sind massenhaft Übertritte von landhungrigen „Edeln“ in die Ministerialität, um über Lehen Macht oder zusätzliche zu gewinnen, zu verzeichnen, S. Lübeck, 1939, S. 75. Unter Abt Wernher von Hersfeld 1240 bis zur Absetzung 1252 gerät auch der Niederadel in den Kampfstreit um die Reichs­herrschaft Hohenstaufen und den Erbstreit in Thüringen (letzter Ludowinger, Heinrich Raspe IV. stirbt 1247), s. Hafner, 1889, S. 116/117. Von Herda ist seinerzeit offenbar im Gefolge des Landgrafen von Thüringen, ebda. S. 119. Die Ludowinger werden als „Rodungsherrscher“ bezeichnet, was offenbar vom Niederadel, also auch von Herda nachgeahmt wird.

[222] Nach dem Tode des „Pfaffenkönigs“ Heinrich Raspe 1247 beginnt ein Erbfolgekrieg, der 1265 zur Herr­schafts­­verbindung Thüringen-Meißen (= sächsisch) oder umgekehrt führt. S. Mägdefrau, 1986, S.235.

Nach einer Urkunde mit Abt Heinrich von Hersfeld vom 9.8. 1276 ist ein von Herda Kaplan am Hof des Land­gra­fen (derzeit Albrecht der Entartete, Wettiner), s. STADresden, Schiedel, Regesten d. Urkunden des Säch­sischen Landeshauptarchivs 1(948-1300), S. 260, # 1103.

[223] Fritz von Herda wird auf der Brandenburg 1350/1360 erwähnt (Ahnenliste Sabine Margarete Trott zu Solz (1684-1753). - Reinhard v. Wigger (1360-1376) verkauft 1370 Herda an H.v. Rumrod, s. Archiv v. Boineburg-Lengs­feld. Un­be­kannt, welchen Umfang dieser Verkauf hat. - Die Kemenate in Lauchröden/Herda dürfte eben­falls zu dieser Zeit im Besitz der v. Herda sein. Für den 3.8.1355/21.1.1356 als Burgmann in Vacha doku­mentiert.

[224] Nach der Aufzählung der Patronatskirchen vom Kloster Hersfeld, Thüringer Bereich von Ledderhose, 1786, S. 19 unter IV, Nr. 24 muß es für die Kirche St. Cyriacus in Herda bereits im frühen Mittelalter einen Patron ge­ge­ben haben. Die Kirche wurde als Eisenachische Einrichtung vom Bistum Mainz gefördert.

Die Entwicklung des (privaten) Eigentums ist unklar, offensichtlich entstand Eigentum hier aus dem Fakt der Macht­ausübung/Herrschaft und des Gewohnheitsrechts, denn die Dorfbewohner waren hier ursprünglich (wohl) keine „Unter­tanen“. Deutlich wird dies in den Abgabestreitigkeiten der Einwohner der Dörfer um Lauchröden u.a. mit denen von Herda, die Rodelandzinsen einfordern mit dem Argument, es sei zweifelhaft, ob und wann sie damit belehnt worden seien.

[225] S. Hoelk, 1933, S. 55-68. Fixzehnt nur auf (dienstleistende) Slawen. Über Herda nichts im Mittelalter be­kannt. Vermutlich bestand dort für die Bauern Vollzehntpflicht.

[226] Wobei auch möglich ist, daß der „Ort“ Herda früher mehr Synonym für eine zentrale „ Burg “ war. Burgen sind im germanischen Raum oft Keimzelle für ein „Dorf“. S.Gringmuth-Dallmer, Vergleichende.. S. 53. Für Herda ist naheliegend, daß der Dorfkern eine Burg/ein Meierhof war, der direkt neben der alten Wall-Straße und am Ba­che, dicht vor der Suhl und der Abzweigung uralter Wege lag und dann nach und nach erweitert wurde. Nach­weisende Grabungen sind hier bisher unterblieben. Ob die von Herda hier bereits „wohnten“, kann man höch­stens vermuten. Abt Bertold von Hersfeld gibt 31.03.1368 ein Gut zu Herda als klösterliches Lehen (Urk STA Weimar). Der einige hundert m weiter nördlich liegende spätere Adelssitz (Schloß) mit (hers­feldischer) Pa­tro­natskirche ist bisher in seinen Anfängen ebenfalls unklar, vermutlich aber jünger – wie auch Haus­brei­tenbach, das erst im Mittelalter ausgebaut zu sein scheint. Siehe auch Siedlungsgeschichte von Herda.

[227] Woraus zu schließen wäre, daß ihr ursprünglicher Wohnsitz dort war. Aus dem Rückschluß späterer Be­sitzungen ist das nicht ohne weiteres zu erkennen, zumal sich die Geschlechts-Wohnsitze verteilten. Das wie­derum hieße, daß sie zuerwarben, ggf. unter Begünstigung des höheren Adels oder durch Zuheiraten.

[228] Bader, 1974, S. 64. Lehfeld, Gerstungen, S. 65 vermutet ein Verwandtschaftsverhältnis von Herda/Bran­den­burg, weil 1260 die Gebrüder von Herda Zeugen sind für Burkhard von Brandenburg. Auch später belegt durch Vormundschaften, z.B. im 16. Jahrh. über die Kinder von Bastian v. H. HstAM, Bestand 17d/v.Herda 5 und 9). Die Brandenburg verfiel, sodaß im 17. Jahrhundert die von Herda in das Dorf Lauchröden zogen, s. Abb. 3-13.

[229] Spangenberg, S. 201. Die Macht der Fuldaer schwindet. V. Herda aber bereits vor der thüringischen Zeit be­herr­schend in Gerstungen. Etwa zum gleichen Zeitpunkt kommt die Burg Altensein (Bad Liebenstein) an die v. Herda. Als thüringischer Amtmann (noch von Fulda eingesetzt) erscheint Fritz von Herda, s. Richter, 2002, S. 79. Dort auch Kaufurkunde von Balthasar und seinem Sohn Friedrich von 1402 abgedruckt

[230] Fuldaischer Marschall, Hofmarschall beim hessischen Landgrafen Ludwig II., auch Probst in Allendorf (1449-1487?)m oo Elis. V. Weilnau. Da Tod des Prob­stes 1475 sein soll (StAMarb. 90a-248) unklar die Iden­tität. Mötzsch, J. Das fuldaische Frauenkloster Allendorf bei Bad Salzungen. Archiv mittelalt. Kir­chengeschichte 50(1998) S. 155-189, Lit. 182.

[231] Vermutlich teilweise bereits im 14. Jahrhundert dort. Eine Quelle gibt auf der Brandenburg – eine andere 1350, s.o. - ab 1396 Fritz von Herda d.J. an, einem Bruder von Heinrich von Herda, der 1376 als in Gerstungen sitzend genannt wird. Fried­rich von Herda (vermutlich der ältere) soll aber auch 1396 in Vacha sein. Nach Richter, 2002, S. 75 und 79 ist er identisch mit Fritz von Herda, der zwischen dem fuldischen Gerstungen und Vacha als Burgmann pendelt. 1288 hat der Sohn des Landgrafen Apitz die Brandenburg bekommen. Die Hin­terburg, das Oberhaus besiedeln von 1359 5 ver­schiedene Nieder­adelsgeschlechter, ehe die von Herda (zunächst als Pfandamtmann) für nahezu 500 Jahre dort das Sagen haben, allerdings nur eine Zeitlang dort wohnen. Das Vor­derschloß/Unterhaus hat im 14. Jahr­hundert ebenfalls verschiedene Besitzer, 1392 die von Boyneburg, ehe von 1411 bis 1703 die von Reckrodt dort herr­schen, abgelöst durch von Wangenheim (1827 groß­herzoglich, 1841 Freiherr von Riedesel, 1877 von Rotenhan) und von Brinck (bis 1760), die je eine Hälfte der Westburg in­ne­haben. Eine Reihe von Ge­schlechtern dort oben ist auch durch Heirat im Laufe der Zeit miteinander ver­bunden. 1450 heiratet Heinrod v. Hundelshausen eine Catharina von Herda-Brandenburg, ein Reinhard III. von Brandenburg eine von Herda von der Ostburg (s. Ahnenliste S.M.Trott zu Solz, s.o.).

In Gerstungen residiert (2. Hälfte) 15. Jahrhundert Wilhelm von Herda, der Elisa von Buchenau, Tochter des Amt­mannes Otto von Buchenau – der erste ist Apel von Buchenau, der Burg Gerstungen von Fulda zum Pfand erhält Mitte 14. Jahrhundert, heiratet, s. Richter, 2002, S. 83 und 89. Das Amt Brandenburg umfaßt später die Orte Göringen, Hain, Hörsel, Lauchröden, Sallmannshausen, Unter­el­len, Wartha, Wommen (unterstrichen: seit jeher zum Gericht Brandenburg/Lauchröden). Als Güter dazu wer­den genannt: Herda, Herleshausen, Ifta, Wildeck (Schloß). Die Amtsgeschichte ist gesondert zu betrachten.

[232] die Vorgeschichte soll bis in die karolingische Zeit reichen. Lauchröden als Ort liegt an der Zuflußmündung der Elte in die Werra, vermutlich auf Rodungsgelände westlich der Brandenburg. Der Ort besteht im wesent­li­chen aus einem großen Adelsgelände, damals östlich der Elte gegenüber der Kirche mit später zwei Herr­schafts­gebäuden im Park und zugehörigen Personal- und Wirtschaftsgebäuden herum. Schon im Mittelalter wohnt der Adel im Dorf, die von Herda nachweislich 1517. Ob die „Grafen“Wigger Uraltadel aus den An­fän­gen Thü­ringens sind, ist zu vermuten. Wie andere Vasallen mußten sie sich an den Kreuzzügen beteiligen. Ge­wiß ist, daß 1144 das Geschlecht Wigger in Lauch­röden eine Kapelle (Parochialkirche) gegründet hat und daß (später) die Brandenburger im 12. Jahr­hun­dert (faktisch) die Dör­fer Unterellen, Göringen, Lauchröden, Wartha „be­sitzen“ sowie Güter in Herleshausen, Hörschel und Sall­manns­hausen sowie in Herda und Ifta. Die Wigger lösen sich im Herrschaftsbereich langsam auf, 1260 übergibt Graf Burkard (gestorben 1275) Auenheim an Klo­ster Frauensee, 1362 verkauft Reinhard Unterellen an von Heringen, 1368 bestätigt der Abt Albrecht von Hers­feld den Fruchtzinsverkauf auf dem Gut in Herda an Canonicus Heinrich von Mutisfeld in Eisenach, 1370 Rein­hard an H. v. Rumrod [StA Weimar, ge­hei­mes Archiv], 1426 gibt Reinhard sein Burglehen auf der Bran­den­burg an Heinrich von Erffa [StA Dresden]. Im 30jährigen Krieg wird die Brandenburg bis auf 2 Türme zerstört. 1322 bis 1381 sitzen die von Heringen auf der „Burg“ (Unter­haus/ Vorderschloß). Die Hinterburg (Oberhaus, Ostburg) hat eine wechselvolle Geschichte, s. Z.V.thür. Gesch. u. Altertumskunde, IV, 1861, Rein, W. Die er­lo­schenen Geschlechter des Eisenacher Landes, Brandenberg u. Wartberg, S. 190ff. Einige „Besitzer“ tauchen auch in den Akten des Rates von Eisenach auf. Heinrich von Herda ist dort 1392 Ratsherr. Peter Herda, Bür­germeister und Apotheker in Eisenach wird genannt in Christl. Lehr- und Trostpredigt von Reb­hahn, Kaspar. Jena: Gollner. 1675. Die Herren der Brandenburg besaßen in Eisenach einen Hof, auf dessen Gelände später die Alte Posthalterei errichtet wurde. Die von Herda aus Lauchröden kaufen im 19. Jahrhundert ein Haus in der Nähe der Nikolai-Kirche.

[233] Z.B. anhand von Rodeland- und Zins-Listen.

[234] Beispiel hierfür: 1401 und 1411 läßt der Landgraf Balthasar die „schädlichen und übertriebenen Eigennutz trei­benden“Juden, so auch aus Eisenach vertreiben, „nachdem er ihnen große Geldsummen abgenommen“ hat, s. Berg­mann, 1994, S. 169. Siehe auch: Bergmann, Gerd. Schicksal der Eisenacher Juden. In: Beiträge zur Ge­schich­te jüdischen Lebens in Thüringen. Jena. Verein f. Thür. Geschichte 1996, S. 163-1268, Z.V.Thür. Gesch., Beiheft 29. - Brunner, Reinhold. Jüdisches Leben im mittelalterlichen Eisenach. Quellenkritische Überlegungen. In: Eisenacher Land im Westen Thüringens. Eisenach, 1997, ¾, S. 13-19. - Kühne, Hermann. Die Stellung der Ju­den in Eisenach im Wechsel der Jahrhunderte. In: Heimatblätter ´92 des Eisenacher Landes, Marburg, 1992, 18, S. 12-16 und 1993, S. 94-98. – Bahr, Thomas. Die Emanzipation der Juden in Sachsen-Weimar-Eisenach im 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Beiträge zur Geschichte jüdischen Lebens in Thüringen. Jena. Ver­­ein Thür. Gesch. 1996, S. 105-109, Z.V.Thür. Ges., Beiheft 29. – Litt, Stefan. Juden in Thüringen in der frühen Neuzeit (1520)-1650) = Veröff. Histor. Komm. Thüringen, kleine Reihe, Bd. 11. Die Geschichte der Geldleiher, Kreditinstitute und mithin auch Kriegsgewinnler hier ist noch nicht geschrieben.

[235] HStaatsarchiv Weimar, Herrschaften und Rittergüter, Lauchröden. Das Archiv wurde 1846 durch die groß­her­zogliche Regierung in Weimar zu einer archivalischen Einrichtung verpflichtet, man hat aber da schon nicht mehr alles parat, die frühen Lehnsurkunden meist nur in Abschrift. Dagegen beginnt eine Unterlagendichte im 18. Jahr­hundert. Um 1900 muß das Archiv auf Wanderschaft gehen, zuletzt nach der Bodenreform in der DDR. Bis zum Jahr 2001 ist es dann unzugänglich und dann für den Unterzeichner nur durch ministerielle Son­der­ge­neh­migung ein­sehbar. Das Archiv umfaßt mehr als 300 Kartons mit mehr als 3400 „Dokumenten“. Nach „Gotha Diplomatica“ (von Friedrich Rudolphi, Teil 2, Ffm./Leipzig 1716/7) gibt es ein Stammregister derer von Herda, in der auch Herdaer anderer Genealogien – im Hennebergischen – eingetragen sind mit 1) Heintz 1493, der mit der Wüstung Mollen beliehen wird. Dessen Söhne sind: 2) Wilhelm erhält 1530 Lehen für 4 Körbe Salz in Salzungen, 3) Damian 1534 in Ellingshausen (?), 4) Johann 1536 ein Lehen mit Kemenate, 5) Hans Martin und 6) Johannes Christian 1530 (Stockhausen). Der Sohn 7) Andreas von Wilhelm 2) hat 1545 ein Lehen, der Sohn 8) Asmus von ihm erhält 1536 Besitz, von Hans Stein gekauft, dessen Sohn 9) Raban 1556 Schleusingen. Diese Angaben stehen teilweise im Widerspruch zu anderen, offensichtlich bereits zu dieser Zeit ein Indiz für genealogische Unklarheit.

[236] Seit unvordenklicher Zeit in Besitz und Eigentum des Geschlechtes von Herda, z.B. HSTAW/H&R/Lauch­röden # 1975 und an anderen Stellen.

[237] Kneschke, Ernst-Heinrich. Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexikon, 1859ff. 4. Band, S. 399. Dies befin­det sich auch in Übereinstimmung mit der angeblichen Gründung eines (neuen) Kirchenbaues dort.

[238] Die Lage der ersten Kapelle könnte in der später als Kemenate genannten Burg liegen, aber im 15. Jahr­hun­dert sind bereits neben Lauch­röden auch Haus­breitenbach und das Schloßgut Herda als Herda-Sitz nach­weislich.

[239] Die örtlichen Beziehungen früherer Nennungen in Archivquellen sind hinsichtlich genauen Wohnsitzes unsi­cher.

[240] Mit 1360 Gerstungen, StAMarburg, Hersfelder Urkunden, Der deutsche Herold 23(1892 S. 178, und 1385 zu Haus­breitenbach und Lengsfeld in der Rhön, s. Kneschke., 4. Band, S.399. Es wird eine Verbindung zu den Her­ren von Gleichenstein im Eichsfeld hergestellt, dort 1294 zu den Grafen von Gleichen und zu Bistum Kur-Mainz. Dafür gibt es aber keine hinreichenden Anhalte. Für den Ritterschlag 30.8.1355 durch Kaiser Karl für Verdienste als Truppenführer im Kampf bei Wolmirstedt/Magdeburg, [HSTAW/H&R/lauchröden # 3199, Be­zugs­quelle „Märkische Chronik“ ], s. Stammtafel. Archiv-Anlagen (Abschnitt 3.15/3.16/3.18) A 13-15 und A 16/Bl. 1-bis 14. Zu der angegebenen Zeit fand eine Niederschlagung städtischer Aufständischer dort statt. Die Stammtafeln sind aus gesammelten Daten und aus Entwürfen in den Familienarchiv-Unterlagen „von Her­da“ HSTAW/ H&R/Lauchröden # 196, 205, 302, 689, 1111, 1489 usw. rekonstruiert. Leider fehlen dort einige Stammtafeln, die in den Archiv-Prozeßanlagen zum Zwecke des agnatischen adeligen Abkommens-Nach­weises zi­tiert sind

[241] Z.B. Marburg mit einer Ordnung nach Namen und Zeiten, Weimar, Dresden u.a.

[242] Die Erb-Nachfolge geht an sich immer an einen „Mann“, erst nachrangig über die Ehefrau an Söhne.

[243] Die mündliche Überlieferung sagt, daß er ein Verhältnis mit der Frau seines Rentverwalters Wölbing bzw. Hausdame Frl. Julie Brodessen (1890, HSTAW/R Lauchröden # 2401) hatte, je­denfalls erhält der Rentverwalter die Habe testamentarisch, aber drei Jahre später verkauft dieser das Gut Lauch­röden etc. an das Großherzogtum Sachsen-Weimar. Das Archiv wandert mit. Nach mündlichen Angaben kommt das Gut 1902 an die Familie West­­phal und erst dann an das GHT. Bemerkt sei, daß 1857 Constantin den Advokat Hering in Eisenach fragt, ob sein Vater einen unehelichen Sohn gemäß Testament hatte und ob dieser Ansprüche stellen könne. Tatsächlich fand ein Prozeß deswegen statt, sein Vater ist seinerzeit verklagt worden, s. w. unten. HSTAW/H&R/Lauchröden # 1554. (dicke Akte).

[244] Eisenacher Zeitung 22(1892) Nr. 143. Baron v. Galéra, Karl Siegmar. Wege zu neuen Lebensformen, Ge­schich­­te des Geschlechts der Riedesel zu Eisenbach im 19. Jahrh. 1965. In: Bibliothek familiengeschichtlicher Arbeiten, Bd. 32. – Sophie v. Herda (1822 – 1903) oo Fritsch, s. Briefe v. Goethe, in: Goethe-Haus, Ffm.

[245] Hier als Fortsetzung von Mannlehen gedacht. Christophorus v. Fulda (1578-1615) heiratet eine Ka­tha­rina von Herda, ist Physikus in Nordhausen. Das Ge­schlecht von Fulda ist nach­­weislich bis 1525 in Fulda. Von Herda ist auch versippt mit dem Ge­schlecht von Steu­ben (Mansfeldischer Uradel)), ritterbürtig.

[246] Eine genaue Untersuchung steht noch aus. Die Anlässe sind unbekannt.

[247] Die Verbindung zu dieser Familie greift jedoch noch 3 Generationen weiter zurück.

[248] S. anderen Abschnitt, z.B. 10.

[249] Zur Zeit der Markgrafen von Meißen als Landgrafen von Thüringen.

[250] Zur Zeit der Sächsischen Herrschaft Friedrich des Strengen. S. Verzeichnis der Fuldaer Lehnsurkunden, HSTAM, RI b, Film Nr. 4984/85.

[251] 1408 als solche bezeichnet. Ungleich Fritz von Herda dem Jüngeren auf der Brandenburg 1396, der mög­li­cherweise dort „eingeheiratet“ hat. Offensichtlich ein Sohn. Zuweilen wird Fritz zugleich in Gerstungen und Vacha als tätig angenommen, s. Richter, 2002. Fritz (der ältere) wird auch 1350/1360 auf der Brandenburg er­wähnt, s. Ahnenliste Trott zu Solz (ermittelt über Internet). 1408 soll Heinrich mit den Brüdern Friedrich und Wilhelm dem hessischen Landgrafen Friedrich ein Darlehen ge­währt oder ein Pfand gegeben haben.

[252] Für 1431 wird in Salzungen ein Wilhelm angegeben, s. fuldaische Lehnsurkunden. Hier im Archiv Marburg existiert eine handschriftliche Liste der in Urkunden genannten Personen – ohne Analyse udgl.

[253] Im Laufe der Geschlechtsgeschichte treten mehrfach Vormünder auf, z.T. aus anderem Geschlecht, sodaß von daher die Geschicke nicht immer in der Hand der unmittelbaren Nachkommen gelenkt werden.

[254] Im Gegensatz zu den später rekonstruierten Stammtafeln ist am 21.05.1461 Rab ein Sohn von Philipp von Herda (Mitsiegler), HSTAW, Kopb. K435, fol. 284c Nr. 471, n. Küther.

[255] N. Helmbold soll von Herda 1483 mit dem halben Vorwerk in Unterellen belehnt worden sein, die andere Häl­f­te möglicherweise an von Reckrodt.

[256] Interessant ist die Grundbesitz-Spaltung in Lauchröden. Mehr als die Hälfte des Ortes war einst in Adels­be­sitz, die Lauchrödener wohnten westlich der Kirche und waren meist Kleinbauern und Handwerker. Der Adels­besitz ist gespalten nach der Brandenburg hin, am Ausgang des Mittelalters durch das große schwarze Haus (süd­licher Adelsteil) und das kleine rote Haus (jenseits und südlich vom schwarzen) weiterhin durch kleinere „Gü­ter“ von Adeligen.

[257] (STAW), Ernestinische Landtagsakten, Reg. C No.186 vol. IV, fol 103. Einige des Stammes sind Landtags­ab­geordnete im Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, siehe in der Stammtafel-Beschreibung. Bereits 1444 sind die von Herda mit einem Haus und einer Hofstatt in der Burg Breitenbach und einem Vorwerk vor der Burg belehnt (Zitat n. Helmbold/Stölten 1923).

[258] Ernestinische Landtagsakten, s. auch Landtag zu Altenburg 1530, Altenb. Regierungsarchiv Cl.VI A.5, ermit­telt im Historischen Institut Universität Jena, HIS 10/145/1902 S. 205.

[259] Ausführliche Beschreibung s. Mötsch, J. in Archiv f. mittelrh. Kirchengeschichte 50(1998) S. 155-189. Hier ist einer als fuldaischer Marschall, der andere als Probst in Allendorf mit umfangreicher Literatur beschreiben.

[260] Weshalb im Stammtafel-Entwurf davon abgewichen wird, bleibt unklar; Mangold müßte tiefer rücken.

[261] Bei den Nennungen bleibt unsicher, welcher Anteil des Dorfes hier „Besitz“ ist.

[262] Als Landtagsabgeordnete erscheinen, s. Burkhardt, 1902 (Ernestinische Landtagsakten): 1498/1500 die von Herda, 1511 Heinrich, 1523 Wilhelm, 1530 Gebr. Christoph, Bastian und Paul, Jörg und Reinhard. Im Bau­ernkrieg sind beteiligt auf Seiten der Adligen, s. Merx, 1964 (Akten zur Geschichte): 28.4.1525 Christian von Herda; 28. und 30. 4. 1525 Wilhelm, Caspar; 25.5.1525 Enders, der Knabe; 26.5. Tham von Herda.

[263] 1734 Klage von Georg Wilhelm von Herda auf Mitlehnschaft an v.Brinck-Reckrodt-Gut, HSTAW/R Lauch­röden # 2660 und 1738 # 2662. Hauptbelehnter ist v. Reckrodt, der 29.3.1737 stirbt.

[264] Zwecks Beweis wird eine Aktensammlung vom Rentverwalter Eitzerodt erstellt, die zeigt, daß auch 1849 im eben gegründeten Archiv Unordnung herrscht und nicht alles im Original oder in Kopie vorhanden ist. „Seit dem 14. und 16. Jahrhundert finden für den Herdaischen Stamm Beleihungen mit mehreren Lehngütern statt und es liegt eine Pertinenz vom Herzoglichen Hause Sachen vor“ (Dokumenten-An­lagen nicht vollständig!), z.B. Rams­borner Hof. Jedem Familienmitglied steht hiernach das Recht auf Erbe zu. HSSTAW/H&R/Lauchröden # 624.

[265] STAM Lehnsurkunden R Ib, S. 325 4a,

[266] STAM Lehnsurkunden R Ib, S. 326 6c.

[267] 3.2.1630 fuldaischer und hersfeldischer Oberamtmann von Hersfeld (Fürstentum), STAM, Sa 10 S.106a.

[268] STAM Lehnsurkunden R Ib, S. 328, hier unter 9 noch weitere Objekte wie Güter in Oberweißenborn, Wol­pfen, Mannstadt, Teile von Schloß B(u)ottlar usw. Schwer einzuordnen! Hier ist der 30jährige Krieg zu berück­sichtigen.

[269] STAM Lehnsurkunden R Ib, S. 325, 5a.

[270] STAM Lehnsurkunden R Ib, S. 327 6d

[271] STAM Lehnsurkunden R Ib, S. 325 5b.

Ende der Leseprobe aus 223 Seiten

Details

Titel
Das adlige Geschlecht derer von Herda und seine Beziehung zu Thüringen, insbesondere zur Region und Bevölkerung des Werrabogens und um das Dorf Herda
Autor
Jahr
2006
Seiten
223
Katalognummer
V51844
ISBN (eBook)
9783638477055
ISBN (Buch)
9783656078982
Dateigröße
12216 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschlecht, Herda, Beziehung, Thüringen, Region, Bevölkerung, Werrabogens, Dorf, Herda
Arbeit zitieren
Dr.-Ing. Adalbert Rabich (Autor:in), 2006, Das adlige Geschlecht derer von Herda und seine Beziehung zu Thüringen, insbesondere zur Region und Bevölkerung des Werrabogens und um das Dorf Herda, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51844

Kommentare

  • Gast am 24.4.2012

    für meine freiwillige und ehrenamtliche Erstellung eines Info-Flyers zur der ungewöhnlich prachtvollen ev. Kirche in Wommen suche ich Zusammenhänge zwischen Albrecht Eberhard von dem Brinck und seiner Mutter geb. von Herda sowie Major Walrab von Herda, geb. 1716 und seienr Gemahlin Friderika Juliana geb. von dem Brinck.
    Zu der Zeit waren die von dem Brinck Erb- und Gerichtsherren in Wommen und auf der Brandenburg.
    Kann mir da jemand weiter helfen, ohne dass ich gleich ein Buch kaufen muss, von dem ich evt. wenn überhaupt nur ca. 1% des Inhalts verwerten kann?
    mfg GvRandow: gr@randow.com

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Titel: Das adlige Geschlecht derer von Herda und seine Beziehung zu Thüringen, insbesondere zur Region und Bevölkerung des Werrabogens und um das Dorf Herda



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