Leseprobe
Gliederung
A. Einleitung
B. Die gesetzliche Regelung des § 40 - Umfang und Grenzen der Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers
I. Kosten der Betriebsratstätigkeit (§ 40 Abs. 1)
1. Grundsätzliches
2. Voraussetzungen
a) Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe
aa) Darstellung
bb) Stellungnahme
b) Erforderlichkeit
aa) Darstellung
bb) Stellungnahme
c) Darf der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als weitere Voraussetzung angewandt werden?
aa) e. A.: Stets Anwendung dieses Grundsatzes
bb) a. A.: Keinesfalls Anwendung dieses Grundsatzes
cc) a. A.: Anwendung dieses Grundsatzes nur um unverhältnismäßig hohe Kosten auszuschließen
dd) Stellungnahme
II. Sachaufwand und Büropersonal (§ 40 Abs. 2)
1. Grundsätzliches
2. Voraussetzungen
3. Hat der Betriebsrat auch in Abs. 2 einen Beurteilungsspielraum?
a) Ablehnende Auffassung
b) Zustimmende Auffassung
4. Stellungnahme
III. Zwischenergebnis
C. Konkretisierung der Gesetzesanwendung anhand einiger ausgewählter, praxisrelevanter Beispiele
I. Beispiele zu § 40 Abs. 1
1. Rechtsanwaltskosten
a) Darstellung des Meinungsstands
b) Stellungnahme
2. Kinderbetreuungskosten
a) Darstellung des Meinungsstands
b) Stellungnahme
II. Beispiel zu § 40 Abs. 2: Kosten der Internetnutzung
1. Darstellung des Meinungsstands
2. Stellungnahme
III. Zwischenergebnis
D. Reformvorschlag zu § 40
I. Darstellung
II. Stellungnahme
E. Zusammenfassung und Fazit
- Arbeit zitieren
- Maike Loskill (Autor:in), 2011, Der Arbeitgeber als Finanzier des Betriebsrats - zum Kostenerstattungsanspruch nach § 40 BetrVG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183174
Kostenlos Autor werden
Kommentare