Im Namen der Gerechtigkeit

Der eigene Vorname und existentielle Gerechtigkeit


Diplomarbeit, 2011

290 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Der Vorname als Forschungsgegenstand
1.1.1 Onomastik
1.1.2 Geschichte des Vornamens
1.1.3 Namensrechte
1.1.3.1 Formelles Vornamensrecht
1.1.3.2 Materielles Vornamensrecht
1.1.3.3 Rechtslagen zur Namensänderung
1.1.4 Kevin und Chantal – Von Klischees und Vorurteilen
1.2 „Status Quo“ der Namensforschung
1.2.1 Soziale Wahrnehmung von Vornamen
1.2.2 „Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose!“
1.3 Der Vorname als gesellschaftliches Gut
1.3.1 Schichtspezifische Faktoren der Vornamensgebung
1.3.2 Geschlechtsspezifische Faktoren
1.4 Vorname und Identität

2 Was ist schon gerecht?
2.1 Theorie des Gerechte- Welt- Glaubens
2.1.1 Ungerechtigkeitsempfinden/ Ungerechtigkeitssensibilität
2.1.2 Umgang mit Ungerechtigkeit
2.2 Verteilungsprinzipien
2.2.1 Das Leistungsprinzip
2.2.2 Das Gleichheitsprinzip
2.2.3 Das Bedürftigkeitsprinzip
2.2.4 Das übersinnliche Verteilungsprinzip
2.3 Grundmodelle der Gerechtigkeitsforschung
2.3.1 Modell der relativen Deprivation
2.3.2 Modell der fraternalen Deprivation
2.3.3 Modell der relativen Privilegierung
2.4 Vornamen und Gerechtigkeit

3 Operationalisierung
3.1 Der Fragebogen
3.1.1 Ziel, Methode und Aufbau des Fragebogens
3.1.2 Online- Basierte Untersuchungen
3.2 Operationalisierung der verschiedenen Variablengruppen
3.2.1 Soziodemographische Variablen
3.2.2 Erfassungen subjektiver Einstellungen gegenüber dem Vornamen
3.2.3 Messung der gerechtigkeitspsychologischen Emotionen und Kogni tionen bezüglich des Vornamens
3.2.4 Messung der subjektiv erlebten Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund des Vornamens
3.2.5 Gerechtigkeitsspezifische Faktoren zum eigenen Vornamen
3.2.6 Variablen zu allgemeinen Persönlichkeitsmerkmalen
3.2.7 Messung zu allgemeiner Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit
3.2.7.1 Gerechte- Welt- Inventar(GWI)
3.2.7.2 Ungerechtigkeitssensibilität
3.2.8 Individuelles Selbstempfinden
3.2.9 Narzissmus und Selbstliebe

4 Stichprobe
4.1 Rekrutierungen und Rücklaufquote
4.2 Deskriptive Statistiken zur Stichprobe

5 Item- und Skalenanalyse
5.1 Motive der Namensgebung
5.2 Eigen- und Fremdeinschätzung des Vornamens
5.3 Erlebnisse und Zuschreibungen mit dem eigenen Vornamen
5.4 Vornamensbezogener Umgang mit Emotionen und Kognitionen
5.5 Umgang mit Bevorzugung und Benachteiligung des Vornamens
5.6 Selbstwert und Wohlbefinden
5.7 Gerechtigkeitsempfinden
5.8 Selbsteinschätzungen im Vergleich zu Altersgenossen
5.9 Narzissmus und Selbstliebe

6 Ergebnisse
6.1 Anzeichen für ein gerechtigkeitsspezifisches Empfinden aufgrund des Vornamens
6.1.1 Bevorzugungen und Benachteiligungen als Ursachen empfundener Ungerechtigkeit
6.1.2 Persönlicher Umgang mit gerechtigkeitbezogenen Emotionen und Kognitionen
6.1.3 Subjektive Einstellung zu existentieller Ungerechtigkeit und dem eigenen Vornamen
6.2 Zusammenhänge von Ungerechtigkeitsempfinden und Persönlichkeitsmerk malen
6.2.1 Im Namen de rGerechtigkeit – Männer versus Frauen
6.2.2 Weitere Faktoren für geschlechtsbezogene Unterschiede
6.2.3 Ursachen für Ungerechtigkeitsempfindungen
6.3 Pfadanalytisches Modell über Voraussetzungen mit dem eigenen Vornamen und Auswirkungen im Umgang mit dem eigenen Vornamen
6.3.1 Pfaddiagramm
6.3.2 Pfadanalytisches Modell
6.4 Exkurs: Übrigens!

7 Diskussion

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Fragebogen

Anhang

Eidesstattliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersicht Stichprobe aus Unipark

Abbildung 2: Alter

Abbildung 3: Geschlecht

Abbildung 4: Geburts- Bundesland

Abbildung 5: Momentanes Bundesland

Abbildung 6: Berufstätigkeit

Abbildung 7: Wichtigkeit Religion

Abbildung 8: Screeplot Finden_VN

Abbildung 9: Screeplot Coping

Abbildung 10: Screeplot Vor_Nach_VN

Abbildung 11: Screeplot andNach

Abbildung 12: Screeplot exUng_einsch

Abbildung 13: Screeplot Selbstliebe

Abbildung 14: Pfaddiagramm- theoretisch fundierte Hypothesenmodell

Abbildung 15: Pfadanalytisches Modell

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Themenblock 1 des Fragebogens

Tabelle 2: Themenblock 2 des Fragebogens

Tabelle 3: Themenblock 3 des Fragebogens

Tabelle 4: Themenblock 4 des Fragebogens

Tabelle 5: Übersicht der Variablen

Tabelle 6: Bildungsabschluss

Tabelle 8: Häufigkeit Konfession

Tabelle 9: Häufigkeit Geschwister

Tabelle 10: Rotierte Komponentenmatrix Motiv_VN

Tabelle 11: Cronbachs Alpha Subskala Motiv_VN_Vorbilder

Tabelle 12: Item-Skala_Statistiken Subskala Motiv_VN_Vorbilder

Tabelle 13: Rotierte Komponentenmatrix Finden_VN

Tabelle 14: Cronbachs Alpha Subskala Finden_AttribSchönAufVN

Tabelle 15: Item-Skala-Statistiken Subskala Finden_AttribSchönAufVN

Tabelle 16: Cronbachs Alpha Subskala Finden_AttribAußergewöhnlEigenschaftenAufVN

Tabelle 17: Item-Skala-Statistiken Subskala Finden_AttribAußergewöhnlEigenschaften AufVN

Tabelle 18: Cronbachs Alpha Subskala Finden_AttribNegEigenschaftenAufVN

Tabelle 19: Item-Skala-Statistiken Subskala Finden_AttribNegEigenschaftenAufVN

Tabelle 20: Rotierte Komponentenmatrix andFind_VN

Tabelle 21: Cronbachs Alpha Subskala andFind_AttribAußergewöhnlEigenschaften AufVN

Tabelle 22: Item-Skala-Statistiken Subskala andFind_AttribAußergewöhnlEigenschaften AufVN

Tabelle 23: Cronbachs Alpha Subskala andFind_AttribNegEigenschaftenAufVN

Tabelle 24: Item-Skala-Statistiken Subskala andFind_ AttribNegEigenschaftenAufVN

Tabelle 25: Cronbachs Alpha Subskala andFind_AttribSchönAufVN

Tabelle 26: Item-Skala-Statistiken Subskala andFind_VN_AttribSchönAufVN

Tabelle 27: Rotierte Komponentenmatrix Erfahr_VN

Tabelle 28: Cronbachs Alpha Subskala Erfahr_VN_pos

Tabelle 29: Item-Skala-Statistiken Subskala Erfahr_VN_pos

Tabelle 30: Cronbachs Alpha Subskala Erfahr_VN_neg

Tabelle 31: Item-Skala-Statistiken Erfahr_VN_neg

Tabelle 32: Rotierte Komponentenmatrix Zuschreib_VN

Tabelle 33: Cronbachs Alpha Subskala Zubschreib_VN_pos

Tabelle 34: Item-Skala-Statistken Zuschreib_VN_pos

Tabelle 35: Cronbachs Alpha Subskala Zuschreib_VN_neg

Tabelle 36: Item-Skala-Statistiken Subskala Zuschreib_VN_neg

Tabelle 37: Rotierte Komponentenmatrix Coping

Tabelle 38: Cronbachs Alpha Subskala Cop_verstecken

Tabelle 39: Item-Skala-Statistiken Subskala Cop_verstecken

Tabelle 40: Cronbachs Alpha Subskala Cop_betonen

Tabelle 41: Item-Skala-Statistiken Subskala Cop_betonen

Tabelle 42: Rotierte Komponentenmatrix Emotionen

Tabelle 43: Cronbachs Alpha Subskala Emo_pos

Tabelle 44: Item-Skala-Statistiken Subskala Emo_pos

Tabelle 45: Cronbachs Alpha Subskala Emo_neg

Tabelle 46: Item-Skala-Statistiken Subskala Emo_neg

Tabelle 47: Komponentenmatrix Kognitionen

Tabelle 48: Cronbachs Alpha Subskala Kogni_negBewertung_eigenerVN

Tabelle 49: Item-Skala-Statistiken Subskala Kogni_negBewertung_eigenerVN

Tabelle 50: Cronbachs Alpha Subskala Kogni_GlaubeAnBevorzugung_MenschenMit Schö nenVN

Tabelle 51: Item-Skala-Statistiken Subskala Kogni_GlaubeAnBevorzugung_ MenschenMit SchönenVN

Tabelle 52: Komponentenmatrix Vor_Nach_VN

Tabelle 53: Cronbachs Alpha Skala Vor_Nach_VN_empfBenach

Tabelle 54: Item-Skala-Statistiken Skala Vor_Nach_VN_empfBenach

Tabelle 55: Komponentenmatrix Umgang_Vor_Nach

Tabelle 56: Cronbachs Alpha Skala Umgang_Vor_Nach

Tabelle 57: Item-Skala-Statistiken Skala Umgang_Vor_Nach

Tabelle 58: Komponentenmatrix andVor

Tabelle 59: Cronbachs Alpha Skala andVor_Bevorzugung

Tabelle 60: Item-Skala-Statistiken andVor_Bevorzugung

Tabelle 61: Komponentenmatrix andNach

Tabelle 62: Cronbachs Alpha Skala andNach_Benachteiligung

Tabelle 63: Item-Skala-Statistiken andNach_Benachteiligung

Tabelle 64: Rotierte Komponentenmatrix Rosenberg

Tabelle 65: Cronbachs Alpha Subskala Rosb_pos

Tabelle 66: Item-Skala-Statistiken Subskala Rosb_pos

Tabelle 67: Cronbachs Alpha Subskala Rosb_neg

Tabelle 68: Item-Skala-Statistiken Subskala Rosb_neg

Tabelle 69: Komponentenmatrix Habituelle Wohlbefinden

Tabelle 70: Cronbachs Alpha Skala Habituelles Wohlbefinden

Tabelle 71: Item-Skala-Statistiken Skala Habituelles Wohlbefinden

Tabelle 72: Rotierte Komponentenmatrix exUng und exUng_insg

Tabelle 73: Cronbachs Alpha Subskala existentielle Bevorzugung

Tabelle 74: Item-Skala-Statistiken Subskala existentielle Bevorzugung

Tabelle 75: Cronbachs Alpha Subskala existentielle Benachteiligung

Tabelle 76: Item-Skala-Statistiken Subskala existentielle Benachteiligung

Tabelle 77: Cronbachs Alpha Skala exUng_einsch

Tabelle 78: Item-Skala-Statistiken Skala exUng_einsch

Tabelle 79: Rotierte Komponentenmatrix Attr_Ich

Tabelle 80: Cronbachs Alpha Subskala Attr_Ich_gut

Tabelle 81: Item-Skala-Statistiken Subskala Attr_Ich_gut

Tabelle 82: Cronbachs Alpha Subskala Attr_Ich_schlecht

Tabelle 83: Item-Skala-Statisiken Attr_Ich_schlecht

Tabelle 84: Rotierte Komponentenmatrix Narzissmus

Tabelle 85: Cronbachs Alpha Subskala narz_gla

Tabelle 86: Item-Skala-Statistiken Subskala narz_gla

Tabelle 87: Cronbachs Alpha Subskala narz_ansp

Tabelle 88: Item-Skala-Statistiken Subskala narz_gla

Tabelle 89: Cronbachs Alpha Subskala Körper_Attraktivität

Tabelle 90: Item-Skala-Statistiken Körper_Attraktivität

Tabelle 91: Cronbachs Alpha Subskala Kohä_Zerrissenheit

Tabelle 92: Item-Skala-Statistiken Kohä_Zerrissenheit

Tabelle 93: Cronbachs Alpha Subskala Kohä_erlebterSinn

Tabelle 94: Item-Skala-Statistiken Subskala Kohä_erlebterSinn

Tabelle 95: Cronbachs Alpha Subskala Authentizität

Tabelle 96: Item-Skala-Statistiken Subskala Authentizität

Tabelle 97: Cronbachs Alpha Subskala Leistung

Tabelle 98: Item-Skala-Statistiken Subskala Leistung

Tabelle 99: Cronbachs Alpha Subskala Glaube an sich selbst

Tabelle 100: Item-Skala-Statistiken Subskala Glaube an sich selbst

Tabelle 101: Cronbachs Alpha Subskala Körper_Stimme

Tabelle 102: Item-Skala-Statistiken Subskala Körper_Stimme

Tabelle 103: Cronbachs Alpha Subskala Selbstakzeptanz

Tabelle 104: Item-Skala-Statistiken Subskala Selbstakzeptanz

Tabelle 105: Cronbachs Alpha Subskala Körper_Geruch

Tabelle 106: Item-Skala-Statistiken Subskala Körper_Geruch

Tabelle 107: Deskriptive Statistiken Vorwürfe

Tabelle 108: Deskriptive Statistiken Eigene Bevorzugung/ Benachteiligung

Tabelle 109: Deskriptive Statistiken Bevorzugung anderer

Tabelle 110: Deskriptive Statistiken Benachteiligung anderer

Tabelle 111: Deskriptive Statistiken Emotionen

Tabelle 112: Deskriptive Statistiken Kognitionen

Tabelle 113: Deskriptive Statistiken Existentielle Ungerechtigkeit im Leben

Tabelle 114: Deskriptive Statistiken Einschätzung existentielle Ungerechtigkeit

Tabelle 115: Deskriptive Statistiken Existentielle Ungerechtigkeit insgesamt

Tabelle 116: Häufigkeiten Geschlecht

Tabelle 117: Gruppenstatistiken GWI

Tabelle 118: Test bei unabhängigen Stichproben GWI

Tabelle 119: Gruppenstatistiken UGS

Tabelle 120: Test bei unabhängigen Stichproben UGS

Tabelle 121: Gruppenstatistiken exUng

Tabelle 122: Test bei unabhängigen Stichproben exUng

Tabelle 123: Gruppenstatistiken Selbstliebe

Tabelle 124: Test bei unabhängigen Stichproben Selbstliebe

Tabelle 125: Gruppenstatistiken Narzissmus

Tabelle 126: Test bei unabhängigen Stichproben Narzissmus

Tabelle 127: Gruppenstatistiken HabWohl und Rosenberg

Tabelle 128: Test bei unabhängigen Stichproben HabWohl und Rosenberg

Tabelle 129: Stärke der Korrelation

Tabelle 130: Korrelationen HabWohl und Rosenberg

Tabelle 131: Korrelationen HabWohl und Kognitionen

Tabelle 132: Korrelationen HabWohl und GWI

Tabelle 133: Deskriptive Statistiken Varianzanalyse mit Moegen_VN

Tabelle 134: Test der Zwischensubjekteffekte mit Moegen_VN

Tabelle 135: Deskriptive Statistiken mit Namensgebung

Tabelle 136: Tabelle der Zwischensubjekteffekte mit Namensgebung

1 Einführung

Es gibt viele verschiedene Arten von Namen, die uns überall und jeden Tag begleiten und mehr oder weniger bewusst beschäftigen: Personennamen, Tiernamen, Gewässer und Gebirge, Orte und Städte aber auch Schulen, Institutionen und Organisationen, oder Geschäfte und Produkte. Alles und jeden den wir kennen, bezeichnen wir mit einem Namen, eine ganz individuelle Rolle spielen dabei immer noch Personennamen, denn diese betreffen jeden von uns persönlich.

Anna Bolika, Onno Onnen, Andreas Kreuz, Meinolf Offelnotto, Jürgen Jürgens, Gerd Nehr und Erwin Endlich-Frey (vgl. http://www.unmoralische.de/namen/kombis.htm, 20.09.2010 und http://www.echtenamen.de/, 20.09.2010) sind nur einige der Namen aus Telefonbüchern und Auskünften, bei denen der Leser das Schmunzeln beginnt. Doch was sagen uns diese Namen über die Persönlichkeiten, die dahinter stecken aus und lässt sich die Person darauf beschränken?! Ist es nur ein zufälliges Konstrukt von Vor- und Nachname oder Substitut für eine Person? Auch beim Durchblättern der aktuellen Geburtsanzeigen, kann man bei näherem Hinschauen immer häufiger Vornamenskonstruktionen wie Emilia Rosemie Lena Paloma, Tetje Lars Hennessy Justin oder Vivien Celin Mandy Josefine und Jérôme Frederik Josua (vgl.http://www.stern.de/kultur/buecher/mein-leben-als-mensch-teil-9-volkskrankheit-kevinismus-594318.html?eid=594648, 20.10.2010), erkennen. Ist das der krampfhafte Versuch der Generationen sich mehr Individualität und damit Chancenreichtum in der Gesellschaft zu sichern oder werden Menschen mit solchen Namen in eine Schublade gesteckt, die mit dem Aufdruck „Vorurteile“ beschriftet ist?! Wie wirken sich die Namen auf ihre Träger aus und fühlen sich die Personen dadurch in ihrem Alltag und Leben ungerecht behandelt, gegenüber Personen mit anderen Namen? Diese und andere Fragen der Gerechtigkeitsempfindung durch den eigenen Vornamen sollen in einer eigens entwickelten Studie Auskunft über den Zusammenhang von Vornamen und Gerechtigkeit geben und in dieser Arbeit dargestellt werden.

Vor diesem Hintergrund möchten wir anfangs einen Einblick über die Vornamens- und Gerechtigkeitsforschung schaffen und anschließend die getätigte empirische Fragebogenstudie mit Hilfe des dritten und vierten Kapitels der Operationalisierung und Stichprobe näher bringen. Daran anknüpfen wollen wir mit einer detaillierten Beschreibung der Item- und Skalenanalyse. Abgerundet werden soll dies anhand der resultierenden Ergebnisse und der anschließenden Diskussion darüber.

1.1 Der Vorname als Forschungsgegenstand

Jeder Mensch hat ihn, jeder kennt seinen eigenen und jeder muss sich ein Leben lang mit ihm auseinander setzen: der eigene Vorname. Er ist Teil der Person und Persönlichkeit, Thomas Mann sagte sogar, „Der Name ist ein Stück des Seins und der Seele“[1]. Doch das ist nur ein Blickwinkel auf das Phänomen des Vornamens. Die Wichtigkeit des Vornamens muss jeder Mensch für sich individuell entscheiden, während er für die einen nur „Schall und Rauch“[2] bedeutet, sehen andere den Namen als Substitut für die ganze Person, mit einer weitaus größeren Bedeutung und Verheißung, getreu dem Sprichwort „nomen est omen“. Sicher ist, dass der Name (Vornamen und Familienname) einen ganz besonderen Stellenwert hat, er drückt die Zugehörigkeit einer Person zu einer Familie aus und zusätzlich durch den Vornamen, ist die Identifikation innerhalb einer solchen gegeben. Er begleitet und prägt einen Menschen vom Tag der Geburt an und dringt noch tiefer in das Bewusstsein ein, als der Familien- oder Nachname. Zudem stellt er die tägliche, persönliche Anrede für das Individuum dar, was ein Grundbedürfnis der zwischenmenschlichen Kommunikation zu sein scheint und wird in der Regel nicht so leicht oder schnell geändert, wie der Nachname. Speziell hinter einem Vornamen verbirgt sich aber noch eine andere Funktion, als die bloße Identifikation einer Person, er birgt zusätzlich ein großes Individualisierungspotential in der Gesellschaft. Das Individuum hat die Möglichkeit sich von anderen, durch den Vornamen zu differenzieren und abzugrenzen.

Als Forschungsgegenstand ist der Vorname bis heute in der Psychologie eher vernachlässigt worden, obwohl dieser als Datenmaterial eine solide, statistische Berechtigung hätte (vgl. Rudolph 2001) und laut Wolffsohn ein empirisches, umfrageähnliches Datenmaterial liefert (vgl. Wolffsohn 2001, S. 9). Bisweilen hat vermehrt der angloamerikanische Raum Untersuchungen und Studien zu Vornamensphänomenen, wie Namensvergabe, Namensvorkommen oder Wirkung und Wahrnehmung von Namen, insbesondere Vornamen, durchgeführt und evaluiert. Erst Mitte der 1950er Jahre wurden auch Deutsche Studien veröffentlicht. Besonders das Interesse an sozialer Wahrnehmung von Vornamen rückte in nicht allzu ferner Vergangenheit in den Fokus der Untersuchungen (Rudolph 1999 und 2007, sowie Kube 2009) und erweckten nicht nur in den wissenschaftlichen Bereichen großes Aufsehen und Diskussionspotential.

1.1.1 Onomastik

Seit vielen Jahrhunderten beschäftigt sich die Menschheit mit dem Phänomen des Namens, die Untersuchungen reichen zurück bis in die Antike, wo man bereits in Platons (vgl. Platons Dialog ,,Kratylos") Schriften Hinweise auf diese Forschungsrichtung, soweit man diese damals schon als Forschungsakt bezeichnen konnte, bekommt. Zunächst stützte sich der Fokus aller Erfassungen auf die (Neu-) Konstruktion und Bedeutung von Namen, erst wesentlich später bekam auch die Namensherkunft eine größere Bedeutung im Gesamtbild der Forschung. Vor allem die Semantik von Namen und deren Ableitungen, um so neue Namen zu generieren, standen in der Historie im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Trotz der zeitlich weit zurückgreifbaren Informationen über Namenforschungen, sieht man die eigentliche Namenkunde, oder auch Onomastik, eher als eine jüngere wissenschaftliche Disziplin an. Der Begriff lässt sich aus dem Griechischen ableiten und bedeutet im Einzelnen „onoma“, gleich „Name“. Die Konstruktion und Eigenschaften von Eigennamen (vgl. dazu auch Walz 1998 und Kalverkämper 2006), wie Vornamen, Familiennamen und Ortsnamen, sind Hauptbestandteil und werden bis ins kleinste Detail thematisiert. Im Kern wird erläutert, wie und warum es zur Namensgebung, die wiederum ein Teilgebiet der Onomastik repräsentiert, gekommen ist, wann diese begann und wie sich die einzelnen Bedeutungen und verschiedenen Schreibweisen von Namen generell entwickelt haben (vgl. Gerhards 2003, S.38). Der Ansprechpartner für die Domäne der Namenkunde ist das internationale Koordinierungsorgan „International Council of Onomastic Sciences“ (ICOS), mit dem Hauptsitz in Uppsala, Schweden (vgl. www.icosweb.net, 03.08.2010).

Obwohl der linguistische Bezug der Namenkunde nicht zu leugnen ist und überwiegt, zählt die Onomastik in der modernen Wissenschaftslandschaft nicht mehr nur als rein sprachwissenschaftliche Teildisziplin oder gar als „Hilfsmaßnahme“ der Germanistik, sondern gilt nach Bauer (1995), vielmehr als „Grundlagenwissenschaft“, auf diese es aufzubauen gilt. Sie ist eingebettet in ein Wissenschaftsgeflecht aus Sprach- und Sozialwissenschaften, hier unter anderem in die Psychologie und Soziologie, ebenso in den Wirtschaftswissenschaften, wenn es beispielsweise um Waren- und Produktnamen geht, oder in den Geschichtswissenschaften im Bereich der Kulturraumforschung und Archäologie. Gleicherweise findet man die Onomastik bei den Rechts- und Geowissenschaften, oder in Teilgebieten dieser, wieder (vgl. Bauer 1995). Im Vergleich zu Bauers vielfältigerer Interdisziplinarität von Onomastik, beschränkt sich Sonderegger (2004) auf lediglich drei verschiedene Typologien. Er unterscheidet zwischen den sprachwissenschaftlichen, geographisch- naturwissenschaftlichen und historisch-geisteswissenschaftlichen Bezügen zur Namenforschung.

Im Allgemeinen wird in der Onomastik zwischen Eigennamen, den „nomen proprium“, mit dem Zweck der Identifizierung wie auch der Benennung und den „nomen appelavitum“, unter denen die Allgemeinen- oder Gattungsnamen beschrieben werden, unterschieden (vgl. Haefs 2004, S.15).

Neben der übergeordneten Zuteilung zu Wissenschafts- und Untersuchungsfeldern, wird diese umfassende Disziplin darüber hinaus auch innerhalb ihrer Wissenschaft in eigene Teilbereiche untergliedert, wie die Etymologie, die Genealogie, die Toponomastik, und die Anthroponymie (vgl. Gerhards 2010 und www.Onomastik.info, 03.08.2010).

Die Wissenschaft der Etymologie, abgeleitet vom altgriechischen Wort „étymos“, was „wahrhaftig“ oder „wirklich“ bedeutet, impliziert die Grundbedeutungen und historischen Entwicklungspfade der Wortherkunft und ist somit Grundstein für die wahrhaftige oder ganzheitliche Erforschung von Namen. Zusätzlich wird untersucht, wie die verschiedenen Worte und Namen generiert wurden und sich im zeitlichen Wandel, in Form und Bedeutung verändert haben (www.Onomastik.de, 04.08.2009).

In der Genealogie, stehen Abstammungs- und Ahnenforschung im Fokus der Betrachtung. Sie wird deutlich von der Namenforschung abgegrenzt, da nicht nach der eigentlichen Wortherkunft und Bedeutung geforscht wird, sondern nach den Personen an sich. Dennoch gibt es diesbezüglich viele Überschneidungen in den Denk- und Forschungsansätzen beider Wissenschaften, wie zum Beispiel den Wunsch der Zurückverfolgung von Personen aus einem Familienkreis, wozu es unabdingbar ist, auch den Familiennamen zu untersuchen und einzubeziehen.

Zu einer weitaus eindeutigeren Teildisziplin der Onomastik, gehört die Toponomastik, oder auch Klasse der Toponymika. Abgeleitet vom griechischen Wort „tópos“, der „Ort“ und „onoma“, der „Name“, beinhaltet diese Klassifizierung alle Namen, die sich auf Örtlichkeiten im weitesten Sinne beziehen, wie Siedlungs- und Ortsnamen, Städtenamen, Gewässer- oder Gebirgsnamen (Gerhards 2003, S.38 f und Sonderegger 2004).

Die wohl wichtigste Kategorie der Onomastik in Bezug auf diese Arbeit und Studie, ist die Wissenschaft der Anthroponymie oder Klasse der Anthroponymika. Die Bedeutung des Wortes, lässt wie bei den vorhergehenden Klassifizierungen, auf den Inhalt schließen, da „anthropos“ im Griechischen den „Menschen“ bezeichnet. Alle Vornamen, Familiennamen, Eigennamen oder Berufsnamen fallen in diese Kategorie. Zur Abgrenzung von der Etymologie, spezialisiert sich die Anthroponymie zusätzlich auf die Funktion und geographische Verteilung von Namen (vgl. Gerhards 2003, S.38 f & Haefs 2004, S.15 f.).

Im Bereich der soziologisch orientierten Namenforschung, Sozioonomastik genannt, wo Fragestellungen zu sozialen Aspekten der Onomastik aufgegriffen werden, liegen bisweilen hauptsächlich die Anthroponymika als wissenschaftliche Grundlage vor. Debus (1968, S. 16 f.) vermutet in der soziologischen Betrachtung der „nomina propria“, dass es in der moderneren Namengebung vielmehr Motivation durch subjektiv- individuelle Motive gibt, die sich mit dem Einfluss von Modenamen auf die gegebenen Rufnamen auswirkt und es so zu einer unbekannten Vielfalt von Namen führt.

Neben der interdisziplinären Einbindung von Onomastik bekommt diese Wissenschaftsdisziplin auch im Alltag einen hohen Grad an Betrachtung und Anwendung. Eine Vielzahl von verschiedenen Namensgebungen umgibt die Lebenssituation des Menschen. Egal ob es sich um die eigene Geburt oder Eheschließung handelt, oder ob es darum geht dem neugewonnenen Haustier einen Namen zu geben. Auch in anderen Alltagssituationen sind Namen ein auch oft unbewusster Bestandteil der Gesellschaft. Im Wirtschaftswesen findet man häufig die erfolgreiche Nutzung der Namenseinprägung, wenn es um die Etablierung eines Produktes geht, wie „o.b.“ oder „Coca Cola“. Einfach alles in der Umwelt des Menschen, hat einen Namen oder eine Bezeichnung, wodurch die Zugehörigkeit und Identifikation gegeben ist. Bemüht man sich dennoch, etwas mehr über den eigen Namen, wie den Familiennamen zu erfahren, gibt es die Möglichkeit durch die Namenberatungsstelle der Universität Leipzig (vgl. http://www.uni-leipzig.de/namenforschung/namenberatung/namenberatungindex.htm, 22.09.2010), Informationen zu bekommen oder den Studiengang Onomastik an der Leipziger Universität zu besuchen.

1.1.2 Geschichte des Vornamens

Der Personenname, gebildet aus Vorname(n) und Familienname, so wie wir ihn heute kennen hat es nicht immer schon gegeben, sondern hat sich im Wandel der Zeit entwickelt. Auch das Führen eines erblichen Beinamens (Familienname) und die Art und Weise, wie dieser gebildet worden ist, war nicht überall gleich auf der Welt, sondern zeigt sich als ein kulturspezifisches Merkmal. Somit ist auch der Vorname an sich ein kulturspezifisches Phänomen, denn ihn gibt es erst, seit es auch die Konstruktion von Familiennamen gibt. Zugehörigkeitsidentifikation durch die Einführung und Generationenweitergabe von Familiennamen hatte allerdings nicht nur einen genealogischen Zweck, um die Zuordnung zur Verwandtschaft zu demonstrieren, auch die Bedeutung und der Sinn von „Familie“ und „Gemeinschaft“ wurden geprägt. Der Vorname als Teil des polynomen oder mehrteiligen Personennamens wird nicht zwingend erblich weitergegeben, sondern neu konstruiert und seither durch die Eltern eines Kindes vergeben (vgl. Seibicke 1999, S. 59 f.).

Die ältesten überlieferten Rufnamen der großen indoeuropäischen Sprachenfamilie waren dithematisch und bestanden aus zwei Namengliedern, die meist nominalen Charakter hatten. Ebenso findet man bei altdeutschen Rufnamen, germanischer Herkunft die Zweigliedrigkeit der Namen. Warum und wie diese zwei Namensstämme zusammen gekommen sind, also ihre syntaktischer und semantischer Zusammenhang, ist heute nicht mehr nachvollziehbar, dafür aber die appellavistische Bedeutung. Diese sind oft Metaphern für bestimmte Fähigkeiten und stammen aus den Bereichen der Kriegs- und Kampftugenden, Ruhm, Herrschaft, Macht, Verwandtschaft, Abstammung, Kultur oder Mythologie. Besonders die häufig auftretenden Tierbezeichnungen, wie Adler, Bär oder Wolf, bei frühen germanisch- deutschen Namensstämmen, sind auf letzteres zurückzuführen. Sämtliche Namensteile sollten damals in ihrer vollen, wörtlichen Bedeutung (siehe auch Etymologie) verstanden werden und spiegelten Ausschnitte aus den Lebensumständen ihrer Träger wieder. Schon während der germanischen Zeit (100 v. Chr. – 500 n. Chr.) lassen sich innerfamiliäre Nachbenennungen nachweisen, wo die Namensstämme der Eltern oder Großeltern im Ganzen oder teilweise an die nächste Generation weitergegeben wurden (vgl. Seibicke 1999, S.61), allerdings handelt es sich hierbei immer noch um Rufnamen.

Ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts lässt sich eine tiefgreifende Änderung in der Namensvergabe feststellen, der Namenspool wird mehr und mehr durch biblische und andere fremdsprachige Namen angereichert und von diesen buchstäblich überschwemmt. Einerseits geprägt durch die historische Situation der Kreuzzüge, andererseits als Ausdruck von Frömmigkeit und Nachbenennung von Heiligen, zum symbolischen Schutz der Namensträger, wurden diese Rufnamen zuerst von der oberen und Adelschicht vergeben und später auf alle Bevölkerungsschichten ausgebreitet. Innerhalb der christlich- biblischen Namen ließen sich zu dem Zeitpunkt bereits „Trends“ der Namensvergabe von mehr oder weniger beliebten Heiligen, oder wie Seibicke sie nennt „modische Heilige“ (vgl. Seibicke 1999, S. 63) feststellen und dies als ersten Schritt Richtung individuell motivierter Namensvergabe kennzeichnen. Bis zum 16. Jahrhundert haben die neuen ausländischen Rufnamen den Namenspool flächendeckend so gut wie ersetzt, besonders begehrte Namen waren Johannes, Michael, Margarethe, Anna und Maria. Zeitgleich revolutionierte sich ebenso das gesamte Personennamenssystem, indem sich Familiennamen konstruierten, die genealogisch weitergegeben wurden. Somit wurden die Rufnamen im alten Sinne ersetzt durch die modernen Vornamen, mit der jetzigen Option, seinem Kind mehrere Vornamen zu geben. Diese Option war nicht nur sinnvoll, da es nur einen kleinen Namenspool zur Auswahl gab und so besser unterschieden werden konnte, folglich entstanden hinzukommend neue Namenskonstruktionen aus vormals zwei eigenständigen Namen, wie Annemarie (Anna und Maria) oder Lieselotte (Elisabeth und Charlotte). Als Rufname im neuen Sinn, versteht man den Vornamen, bei mehreren, mit dem man letztlich „gerufen“ wird, wobei die Bezeichnung namenrechtlich so nicht mehr existiert.

Geprägt durch den Humanismus erweiterte sich der deutsche Namenspool um klassisch altertümliche Namen wie, Achilles, Claudius und Sabrina. Im 18. und 19. Jahrhundert kommen französische und englische Vornamen hinzu. Insbesondere französische Namen, Emil, Jean, Louise und Henriette wurden gern benutzt, da sich diese immer ein wenig edel anhörten und so war es beliebt, den schon vorhandenen deutschen Namen ins Französische zu übertragen, wie beim preußischen Prinzen Louis (ehemals Ludwig Ferdinand). Englischen Einfluss brachten Edith, Molly, Alfred, Edgar, Oskar und Willy und nachfolgend zum Ende des 19. Jahrhunderts auch slawische Namen wie Olga, Wanda und Ludmilla, sowie nordische Namen: Knut, Helga, Ingrid und Gustav (vgl. Seibicke 1999, S. 67 f.). Bald darauf forderte man zurück zu kehren zu den altdeutschen, germanischen Rufnamen und konnte sich auf Werke von Ernst W. Förstemann (1856) und später auf Adolf Bach (1952) zur Sammlung von Personennamen stützen. Zentrale Punkte in der deutschen Vornamensvergabe bilden darüber hinaus die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg und der Mauerfall. Ebenso wie die Entwicklung und Verbreitung von Massenmedien, wie Film und Fernsehen und Ausbreitung der Musikszene. Nur so war es möglich, dass Namen aus verschiedenen Kulturkreisen aggregiert werden konnten und Einfluss auf die Namensvergabe nehmen. Dieser Austauschprozess von traditionellen Namensgruppen hin zu neuen, ausländischen, oder auch kreativen Namen ist ein markantes Merkmal für die individuelle und freie Vornamensvergabe der modernen Gesellschaft (vgl. Seibicke 1999).

Modenamen

Seibicke (1996, 1999 & 2001) führt auf, dass sich die Vornamensgebung in der Geschichte von einer gebundenen zu einer freien Form entwickelt hat. Wurden damals die Namen noch strikt traditionell in der Familie weitergegeben, so haben der Einfluss von ausländischen Namen und der Wandel der Lebens- und Denkweisen der Menschen, die freie und individuell motivierte Namensgebung vorangetrieben. Bis zur heutigen Erscheinungsform der „Modenamen“. Seibicke definiert eine Mode wie folgt: „einen zeitlich begrenzten, statistisch signifikanten Anstieg einer gesellschaftlichen Phänomens“ (Seibicke 1999, S. 67). Modenamen werden oftmals den unteren Gesellschaftsschichten zugeschrieben, ob dies wirklich so der Fall ist, werden spätere Erläuterungen aufgreifen.

1.1.3 Namensrechte

Nachdem zuvor die Grundlagen der Onomastik und die Funktion von Vornamen in der Wissenschaft erläutert wurden, sollen in diesem Abschnitt die rechtlichen Grundlagen der Namensgebung, besonders die, der Vornamensgebung dargelegt werden.

In Deutschland ist die Rechtsprechung für Vornamen im Namensgesetz festgehalten, viele heutige Regelungen und Anwendungspraktiken sind allerdings aus den bisherigen und vergangenen einzelnen Rechtsprechungen in Zweifelsfällen entstanden. Dennoch gibt es ebenso eindeutig festgelegte Gesetze im Umgang mit Namen, wie im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (Buch 1), Abschnitt 1 (Personen), das in § 12 des Bundesgesetzbuches besagt:

Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. (BGB § 12).

Somit hat jeder deutsche Bürger ein Recht auf einen eigenen, individuellen Namen und kann diesen auch vor dem Gericht verteidigen oder bei Verletzung durch andere, unberechtigte Nutzer einklagen. Neben dem Recht auf einen Namen, sind auch die Zuständigkeit für die Erteilung eines Vornamens und Grenzen der Zulässigkeit bei der Vornamenswahl, wie auch die Grundrechte von Eltern und Kind im BGB festgehalten. Des Weiteren ist im Personenstandsgesetz (PStG) von 2007 das Verfahren der Vornamenserteilung, welches Auftrag der Standesämter ist, reglementiert. Das PStG gibt unter anderem Auskunft über die Reglements im Bereich der Eheschließung (Kapitel 3), Geburt (Kapitel 5) und Führung eines Personenregisters (Kapitel 2) (vgl. Walz 1998, S. 34 ff.).

International gesehen, zählt das Namensrecht in Deutschland zu den sogenannten „normativen Modell“, da es Reglementierungen und Beschränkungen in der Vornamensvergabe gibt. Dieses Modell verfolgen ebenso Staaten wie Frankreich, Österreich und Italien oder die Schweiz. Im Gegensatz dazu steht das „liberalistische Modell“, welches in den USA und Großbritannien Anwendung findet und sich durch die absolute Freiheit in der Vornamensvergabe auszeichnet (vgl. Coester 1986).

1.1.3.1 Formelles Vornamensrecht

Auf dem Formblatt „Verbindliche Erklärung zur Namensgebung“ ist festgehalten „Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen und gegebenenfalls auch einen Familiennamen zu erteilen“ (vgl. auch § 45 PStG), somit liegt die Erteilungszuständigkeit eines Vornamens generell bei den Eltern. Die schriftliche oder mündliche Angabe des Namens muss, neben der einwöchigen Meldefrist nach der Geburt eines Kindes, binnen eines Monats dem Standesamt gemeldet werden (vgl. § 22 PStG), wird diese Frist nicht eingehalten, liegt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 68 PStG vor. Wurde bereits ein Name erteilt und in das Geburtenbuch eingetragen, besteht bei plötzlicher Umentscheidung der Elternteile oder eines Elternteils, da dieser beispielsweise von Anfang an einen anderen Namen geben wollte, noch die Möglichkeit des Widerrufes (vgl. §671 Abs. 1 BGB). Kommt es zu keiner Einigung zwischen den sorgeberechtigten Elternteilen, wird zunächst ein ernsthafter Einigungsversuch unternommen und in der Endhandlung zum Wohl des Kindes nach § 1628 BGB, einem Elternteil die Entscheidung übertragen. Die „ultima ratio“ Lösung, wenn das Vormundschaftsgericht die Namensgebung der Elternteile als Gefahr für das Kindeswohl sieht, wäre in diesem Fall, die Erteilungsgewalt einem Pfleger zu übertragen, niemals aber kann das Vormundschaftsgericht selbst einen Namen wählen (vgl. § 1909 BGB). Ebenfalls ist es in der vornamensrechtlichen Geschichte vorgekommen, dass Geburtsnamen falsch eingetragen wurden und somit fehlerhaft in Schreibweise, Wortlaut oder Vollständigkeit waren. Auch hier besteht nach heutigem Sachstand die Möglichkeit einer Änderung des Vornamens vorzunehmen (vgl. §§ 45 ff. PStG). Über die Ablehnung der Eintragung eines Vornamens entscheidet nach PStG der Standesbeamte, er unterliegt hierbei keiner Weisung seiner Aufsichtsbehörde, sondern entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen seinerseits. Er ist verpflichtet, den Namen auf Zulässigkeit zu prüfen und im Zweifelsfall abzulehnen. Weichen die Eltern dennoch nicht von ihrer Namensvorstellung ab, kann ein Antrag dem Amtsgericht vorgelegt werden. Der Standesbeamte kann zwar nach Unzulässigkeit einen Namen ablehnen, aber es nicht generell den Eltern verbieten (vgl. Walz 1998, S. 65 f.)

1.1.3.2 Materielles Vornamensrecht

Nicht nur die Erteilung, sondern auch die materiellen Grundlagen des Namens eines Kindes sind, wie oben im PStG (§ 45) beschrieben, gesetzlich geregelt und setzen ebenfalls der elterlichen Vornamensauswahl Grenzen. Obwohl generell die Zulässigkeit eines Vornamens nicht gesetzlich festgelegt ist und es den Eltern eines Kindes freigestellt wird einen ausländischen oder Fantasienamen zu vergeben, gibt es dennoch Richtlinien die sich aus jahrzehntelanger Entwicklung der Grundsätze in der Rechtsprechung etabliert haben, wie das Richterrecht oder Gewohnheitsrecht.

Ein Rechtsfall vom 3. April 1998 (http://www.bundesverfassungsgericht.de /entscheidungen/rk20040128_1bvr099498.html) beim Oberlandesgericht Düsseldorf verdeutlicht die Thematik der Einschränkung im Vornamensuniversum. Eine Mutter hatte gegen einen Standesbeamten geklagt, der den zwölfteiligen Vornamensvorschlag „Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro“ (Focus Online vom 05.08.2010, http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7660/namensrecht_aid_135751.html; BVerfG, Az. BvR 994/98) für ihren Sohn ablehnte. Das Bundesverfassungsgericht stellte keinen Verfassungsbruch fest, sondern entschied: „Die Entscheidung, welchen Namen es tragen soll, haben die Eltern in Ausübung der Verantwortung für das Kind zu treffen. Dies betrifft auch die Wahl eines Vornamens, der ausschließlich der Individualität einer Person Ausdruck verleiht, den Einzelnen bezeichnet und diesen von anderen unterscheidet“ (BVerfG, Az. BvR 994/98). Dennoch hieß es in dem Beschluss, dass der Staat in der Funktion des Wächteramtes die Pflicht besitzt, ein Kind „vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen“ (BVerfG, Az. BvR 994/98). Die Schutzmaßname traf in diesem Fall ein, denn „zwölf Vornamen [haben] einen erheblich belästigenden Charakter für das Kind“ (BVerfG, Az. BvR 994/98) und so wurden der Mutter fünf der zwölf Namen zugesagt. Das hier aufgezeigte Beispiel verdeutlicht zum einen die gegebenen Freiheiten der Eltern im namensrechtlichen Raum, da die Mutter immerhin fünf ihrer doch recht außergewöhnlichen Namen verwenden durfte. Zum anderen wird die Gradwanderung des Gesetz und des Staates zwischen der elterlichen Freiheit in der Namensgebung und dem Schutz zum Wohle des Kindes vor eventuellen Schäden bewahrt, die dieses durch den gegebenen Namen erleiden könnte.

Grundlegend haben die Eltern durch Artikel 6, Absatz 2 im Grundgesetz das Recht und die Pflicht ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind nachzukommen (siehe auch § 1626 BGB). Das Gesetz besagt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ (Art. 6, Abs. 2 GG). Dementsprechend wird die Auslegungsfreiheit für die Pflege- und Erziehungsmaßnamen der Eltern durch Satz 2, dem Staat als „Wächter“, eingeschränkt. Der Staat schreitet in Bezug auf die Namensgebung immer dann ein, wenn einerseits eine Gefährdung des Kindeswohls durch den elterlichen Missbrauch der freien Vornamenswahl oder Verletzung der Pflicht zur Namensgebung vorliegt oder andererseits der Vorname gegen das öffentliche Interesse verstößt. Trifft eines der beiden Kriterien zu, gilt ein Vorname als unzulässig (vgl. Walz 1998, S.77 ff.). So werden beispielweise keine lächerlichen, anstößigen oder belastenden Namen oder welche mit negativem historischem oder biblischem Hintergrund, wie Kain und Judas anerkannt. Ebenso dürfen mehrere Geschwister nicht genau denselben Namen tragen, um die Individualität der Person zu gewährleisten (vgl. Diedrichsen 1996). Auch Orts-, Marken-, Adelstitel- oder Familiennamen dürfen nicht verwendet werden, obwohl auch hier Ausnahmen bei etablierten Namen möglich sind, wie die einstige VIVA- Moderatorin „Milka“ mit Vornamen, beweist (vgl. http://www.babycenter.de/pregnancy/namen/namensrecht/, 01.08.2010).

Für beide Kriterien spielt die mehrheitliche Einschätzung der Bevölkerung als Bewertungsfaktor eine zentrale Rolle. Insofern figurieren auch die gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen der Bevölkerung, sowie der historische Kontext eine maßgebliche Rolle im Bewertungsprozess und somit auch in der Namensgebung. Auf diese Thematik wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal eingegangen.

Ein weiterer Grundsatz in der Rechtsprechung besagt, dass durch einen Namen das Geschlecht des Namenträgers eindeutig erkennbar sein muss. Wie kommt es nun trotzdem dazu, dass es Männernamen wie beim bekannten Komödianten Markus Maria Profitlich gibt? Die Rechtsprechung hat dafür folgende Erklärung: Die Zulässigkeit des weiblichen Namens ist für einen Träger männlichen Geschlechts nur mit Zusatznamen, aus dem eindeutig das männliche Geschlecht hervorgeht, erlaubt. Trotzdem gibt es enorme Einschränkungen in der Wahl der außergeschlechtlichen Vornamen, denn „Maria“ kommt in katholisch geprägten Gemeinden öfter als Zusatzname vor und ist Ausdruck tiefer Religiosität. Nichtsdestotrotz handelt es sich hier um eine Ausnahme und Namen wie „Jesus“ oder „Joseph“ sind als Zusatznamen für Mädchen nicht gestattet (vgl. Walz 1998, S. 114 ff. & http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7660/namensrecht_aid_135750.html, 05.08.2010).

Nebenher gesagt, sind Namen die mit einem Bindestrich verbunden sind, vor dem Gesetz als ein Vorname gekennzeichnet. Jedoch ist nicht mehr als ein Bindestrich in einem zusammengesetzten Vornamen erlaubt. Die Namensträger dürfen folglich nicht im Nachhinein die Namen trennen, wie etwa bei einer rechtskräftigen Unterschrift (vgl. Walz 1998, S. 95).

Ein mittelgroßes Rechtsproblem stellen ausländische Namen dar, die in der Gesellschaft immer mehr an Beliebtheit gewinnen. Grundsätzlich müssen auch ausländische Namen mit den deutschen Vorgaben konform sein, um eine Zulässigkeit zu erhalten, auch bereits integrierte ausländische Namen, wie der amerikanische Name „Tiffany“ oder der japanisch abstammende Name „Mariko“, sind kein Hindernis (vgl. Walz 1998, S. 161 f.).

Schwierigkeiten kommen erst dann auf, wenn ein ausländischer Name im deutschen geschlechtsneutral ist und als Einzelname verwendet werden soll. Im Fall des Mädchens „Mienaatchi“, haben die aus Sri Lanka stammenden Eltern, vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, im Oktober 2002 Beschwerde eingereicht. Da das Mädchen in Deutschland geboren wurde und der Name geschlechtsneutral sei, wurde dieser abgelehnt. Die Forderung des Beschlusses bestand darin, einen eindeutigen Zusatznamen zu wählen. Dies wiederum lehnten die Eltern aus religiösen Gründen generell ab. Das Gericht besteht weiterhin auf die Zugabe eines zweiten Namens und das Beschwerdeverfahren wurde fortgesetzt (vgl. http://www.migration-online.de/beitrag.html?id=1628, 05.08.2010).

1.1.3.3 Rechtslagen zur Namensänderung

Der letzte rechtliche Aspekt im Namensgesetz befasst sich mit der Änderung des vorhandenen Namens, hierbei wird kontextbezogen wiederum speziell auf den Vornamen eingegangen. Neben den Änderungsmöglichkeiten im Personenstandsgesetz §§ 45 ff., bestehen weitere Möglichkeiten der Änderung, wie im Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG oder NÄG) von 1938 und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (NamÄndVwV). Generell besteht nach §§ 11,3 NÄG die Möglichkeit einen Vornamen unter bestimmter Voraussetzung zu ändern. Die Art der Änderung kann sich in Hinzufügen, Wegstreichen oder Ersetzen eines Vornamens widerspiegeln, auch geringfügige Änderungen, wie die „Verdeutschung“ eines ausländischen Namens oder die Auflösung bzw. Zunahme eines Bindestrichs, wie bei: Karl Heinz = Karl-Heinz (vgl. Walz 1998, S. 255). Die Gründe, sich für eine Vornamensänderung zu entscheiden, sind unterschiedlicher Natur, aber die Voraussetzung für die Änderung im NÄG, wird mit dem Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ legitimiert. Hierbei werden die Interessen des Antragstellers mit dem, der öffentlichen Belange abgewogen, wobei durchweg ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung von Vornamen besteht. Bei Kindern bis 16 Jahren werden nur in schwerwiegenden Gründen Vornamensänderungen durchgeführt (BVerwG).

Es gibt unterschiedliche „wichtige Gründe“, grundsätzlich trifft dieser nach dem NÄG dann zu, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers wesentlicher ist, als die Belange der Allgemeinheit. Eine Namensänderung dient somit dem alleinigen Zweck die erhebliche Unzuträglichkeit, die durch den bestehenden Namen gegeben ist, zu beseitigen.

Im Fall eines nach Deutschland immigrierten und eingebürgerten Ausländers, dessen Vorname durch seine Schreibweise oder Aussprache im neuen Heimatland erhebliche Schwierigkeiten während des Integrationsprozesses verursacht, zählt als wichtiger Grund (vgl. Simander & Diepold 1989, S. C/ 305). Ein aktuelles Beispiel bietet der „Laufsteg-Coach“ der vergangenen „Germanys next Topmodel Staffel 2010“ mit dem spanischen Namen „Jorge“, der wie „Hoche“ ausgesprochen wird. Dies ist in Deutschland nicht unbedingt eindeutig und kann leicht mit „Schorsch“ oder „Chorche“ verwechselt werden. Würde Jorge sich in seinem Fall, als in einem Integrationsprozess steckender Ausländer, diskriminiert fühlen, bestünde die Möglichkeit einer Änderung in die deutschen Formen, Georg oder Jörg. Aufgrund des medialen Erfolges der Serie und den Akteuren, lässt sich allerdings eher eine Erwünschtheit oder Beliebtheit dieses in Deutschland außergewöhnlichen Vornamens, aufgrund des Wiedererkennungswertes, schließen.

Weitere Gründe können, familiärer, persönlicher oder religiöser Art sein. Beispiele hierfür bietet im persönlichen Bereich oft eine extrem negative Erfahrung, die mit dem Namen assoziiert wird und deshalb der bestehende Name aufgrund des psychischen Wohles nicht weiterhin tragbar ist, gleichsam einer Vergewaltigung oder Misshandlung. Im Fall der Konvertierung zu einer anderen Religion, die so wie der Islam einen religiösen Namen wünscht, sind ferner Anpassungsmöglichkeiten gegeben (vgl. Loos 1996, S. 172- 174 und 177 ff. und Website des Standesamtes München zur Namensänderung: http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/standesamt/name/51743/oeffen.html#Allgemeines, 06.08.2010). Eine kleine Besonderheit birgt der Grund der Namensänderung anlässlich der Forderung durch einen Transvestiten. Da wie bereits konstatiert wurde, dass ein Vorname geschlechtsspezifisch sein muss, spricht dies zum einen für einen Grund der Ablehnung einer Namensänderung, andererseits fühlen sich Transvestiten, als Angehöriger eines anderen Geschlechts und erleiden durch die persönliche psychische Disposition eventuell erhebliche Unzuträglichkeiten. Bei Travestie- Fällen wird individuell, auch unter Berücksichtigung einer Geschlechtsumwandlung, entschieden (vgl. Loos 1996). Travestie ist allerdings eindeutig von Transsexualität zu unterscheiden, denn hier gilt das Transsexuellengesetz (TSG) vom 10.09.1980 und nicht das NÄG.

Kein wichtiger Grund hingegen bietet das Massenvorkommen von Vornamen, wie Modenamen, die einfach nur häufig auftreten, aber keine Beeinträchtigung bilden. Ebenso werden Kurz- oder Koseformen eines Vornamens, die als alleinige Namen eingetragen werden sollen, da dieser „sowieso“ nur genutzt wird, in der Regel abgelehnt.

Überdies bietet das BGB in § 1757 anlässlich einer Adoption, die Möglichkeit den Vornamen des angenommenen Kindes zu ändern, ohne Berücksichtigung der vorher angesprochenen Altersgrenze von 16 Jahren zum Schutze des Kindeswohls. So wurde durch die Lockerung des Adoptionsänderungsgesetz vom 04.12.1992, der „schwerwiegende Grund“ außer Kraft gesetzt (§ 1757 Abs. 4 S.1 Ziff. 1 BGB).

Die letzte Möglichkeit eine Namensänderung gesetzlich zu erläutern ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in § 94 niedergeschrieben. Ist ein Spätaussiedler oder Vertriebener im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG Deutscher, kann er, sowie deren Ehegatte und Kinder den bisherigen ausländischen Namen in eine deutsche Namensform ändern. „Gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so können sie neue Vornamen annehmen“ (§ 94 Abs.1 Ziff. 3 BVFG).

Bei einer Namensänderung wird zunächst überprüft, ob das PStG in Betracht kommt, ist dies nicht der Fall, werden im weiteren Verlauf BGB, TSG und BVFG geprüft. Das NÄG tritt als „letzte Instanz“ in Kraft (vgl. Simander & Diephold 1989, S. C/ 293 f.). In allen Paragraphen erfolgt die Einleitung des Verfahrens zur Namensänderung auf Antragsstellung des oder der Namensträger/in selbst, bei Minderjährigkeit, durch den Erziehungsberechtigten. Zuständig für den Antrag ist die jeweilige Verwaltungsbehörde am Wohnort des Antragstellers (vgl. Loos 1996, S. 211).

Die Kosten für eine Vornamensänderung belaufen sich auf 2,50 bis 255 Euro, bei der Änderung eines Familiennamens sogar bis 1.022 Euro. Festgelegt sind die Gebühren im Verwaltungskostengesetz (VwKostG), wobei nach § 3 VwKostG der Gebührensatz so berechnet wird, „dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht“.

1.1.4 Kevin und Chantal – Von Klischees und Vorurteilen

Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden fundierte und optionale Definitionen von Namenkunde, sowie reglementierte Anweisungen im Namensrecht erläutert, die verbindlichen Niederschriften in Lexika und Gesetzestexten sind so ansatzweise abgedeckt. Doch was empfindet der Mensch oder assoziiert die Gesellschaft beim Hören oder Lesen eines Vornamens? Wie ist die allgemeine Haltung und gibt es Erwartungen in Bezug auf Merkmale, welche die Person und Persönlichkeit eines Namensträgers ausmachen? Man muss gar nicht unbedingt Forschungsergebnisse oder -studien vergleichen, um herauszufinden, dass jeder Mensch automatisch eine Erwartungshaltung gegenüber einem unbekannten Namensträger einnimmt. Wir können uns selbst dabei beobachten, wie wir das Aussehen oder Charaktermerkmale der anonymen Person generieren und konstruieren, nur aufgrund der Namensinformation. Die mentale Konstruktion der anonymen Person, wie jemand sein muss oder aussehen könnte, wird zum einen durch das Subjekt selbst beeinflusst. Zu vermuten ist es, dass Informationen aus vergangenen Erfahrungen mit jemandem, der vielleicht den gleichen oder einen ähnlichen Namen hat und der uns bekannt ist, gewonnen und in die Konstruktion integriert werden. Eine andere Möglichkeit an Informationen oder Material für die „Vorlage“ oder den „Auswahlkatalog“ an Eigenschaften, Kompetenzen und physischen Merkmalen zu gelangen, der im Gehirn vorhanden ist, sind äußere Einflüsse, die auf uns wirken. Damit gemeint ist die soziale Wahrnehmung einer Person, welche maßgeblich durch Gesellschaftsbilder, Rollentypen aber auch durch den Einfluss von Massenmedien in der Entertainment- Gesellschaft geformt werden. Wenn also ein Stefan Raab in seiner abendlichen PRO 7-Sendung den Namen „Lisa Loch“ verspottet und eine junge, schlanke, blonde Frau mit stark geschminktem Gesicht und künstlich wirkenden Haaren, breit in die Kamera grinst, wird ein relativ neutraler Namen wie „Lisa“ direkt mit diesen Eigenschaften „befleckt“. Genauso werden die positiven Eigenschaften jung, frech, dynamisch und sympathisch, der kürzlich gefeierten Grand- Prix- Gewinnerin Lena Meyer-Landrut, kurz in dem Slogan „unsere Lena“, auf den doch sehr beliebten Vornamen „Lena“ übertragen.

Eine Bezeichnung, die man bei Recherchearbeiten im Zusammenhang mit Namensstereotypen öfters zu hören oder zu lesen bekommt ist der sogenannte „Kevinismus“ oder im weiblichen Sinne „Chantalismus“. Jan Weiler, ein Autor des „stern- Magazins“ beschreibt „Kevinismus“ als Volkskrankheit der Bevölkerung, die darin besteht, unfähig zu sein, dem Nachwuchs einen ordentlichen, aussprechbaren Vornamen zu geben. Anstatt dessen, seien die Menschen vom Originalitätszwang geleitet, sich immer ominösere Namen einfallen zu lassen wie Tetje Lars Hennessy Justin oder Vivien Celin Mandy Josefine (vgl. http://www.stern.de/kultur/buecher/mein-leben-als-mensch-teil-9-volkskrankheit-kevinismus-594318.html?eid=594648, 09.08.2010). Eine ähnliche inhaltliche „Unfähigkeit der Menschen“ wird auch durch das Webportal „Beliebte Vornamen“ ausgedrückt (vgl. http://www.beliebte-vornamen.de/187-kevinismus.html, 09.08.2010).

1.2 „Status Quo“ der Namensforschung

Dass der Vorname als Forschungsgegenstand bis heute eher weniger in den Wissenschaften vorzufinden war, wurde bereits erläutert. Dabei birgt dieser ein nicht unerheblich wichtiges Forschungsmaterial für das Untersuchungsfeld der Psychologie und besonders für sozialpsychologische Studien. Ging man bisweilen davon aus, durch einen Namen das Geschlecht der Stimulusperson festzulegen, um damit relativ neutrale Grundvoraussetzung für eine Untersuchung zu schaffen, muss spätestens nach Kasof (1993) der Neutralitätsgedanke überdacht werden. Zuvor allerdings hatte Goldberg (1969) in einem klassischen Experiment zu Geschlechterrollenstereotypen einen vermuteten Zusammenhang von sexueller Diskriminierung durch Vornamen hergestellt. Hier wurden Versuchspersonen aufgefordert die Qualität eines Aufsatzes zu bewerten, wobei dieser einmal von einem fiktiven männlichen Autor namens John und ein anderes Mal von einer fiktiven weiblichen Autorin namens Joan verfasst wurde. Das Ergebnis dieser Untersuchung brachte hervor, dass die Probanden vorrangig den Aufsatz des männlichen Autors favorisierten und man so eine sexuelle Diskriminierung zu Ungunsten weiblicher Autorinnen annahm (vgl. Rudolph 2001, S. 70 f. und Rudolph & Spörrle 1999, S. 115). Gleichermaßen haben auch Dipboye, Fromkin und Wiback (1975), Befunde zur Diskriminierung von weiblichen Vornamen eröffnet. In dieser Studie wurden den Probanden identische, tabellarische Lebensläufe mit unterschiedlichen Geschlechternamen vorgelegt und wiederum bevorzugte man die männlichen fiktiven Personen. Darüber hinaus fand man ähnliche Effekte in anderen Bereichen der Sozialpsychologie, wie bei interpersonalen Anziehungen (Jamieson, Lydon & Zanna 1987) oder Personwahrnehmung (Rook 1987). Diese sogenannten Namenseffekte prägen sich am stärksten aus, wenn die Probanden möglichst wenige Informationen über die zu bewertende Person haben, folglich desto anonymer die Person hinter dem Vornamen ist. Je mehr der Bewertungsträger über die Person weiß oder diese sogar persönlich kennt, „verschwindet der Einfluss des Vornamens auf die interpersonale Wahrnehmung“ (Rudolph 2001, S.71).

Erst Kasof (1993) zeigte, dass neben der Geschlechterrolle auch noch andere Faktoren und Merkmale der fiktiven Person Einfluss auf die Beurteilung nehmen, wie das Alter, Intelligenz, ethische Zugehörigkeit und die soziale Klasse. So wurde der Name John bei einer Studie im angelsächsischen Raum kompetenter wahrgenommen, als Träger des Namens Joan. Es gab nach Kasof (1993) somit innerhalb der weiblichen oder männlichen Vornamen breite Streuungen, was die Bevorzugung eines Vornamens angeht. Unweigerlich dessen, mussten die Probanden den hier als „schöner“ wirkenden männlichen Namen favorisieren. Gleicht man die Attraktivität der verschiedengeschlechtlichen Vornamen aus, verschwindet die Benachteiligung und ein Vergleich von Geschlechternamen ist möglich.

Erklärungsversuche für die Benachteiligung von weiblichen Namen in so zahlreichen vergangenen Studien, hat Kasof (1993) durch den sozialpsychologischen „Rosenthal-Effekt“ begründet. Unter diesem auch „Versuchsleiter- Erwartungs- Effekt“ genannten Phänomen versteht man, die bewusste oder unbewusste Beeinflussung der Probanden durch den Versuchsleiter. Da dieser eine bestimmte Erwartungshaltung gegenüber den Ergebnissen hat und so die Probanden durch Mimik, Gestik oder Körperhaltung lenkt, um seine Haltung zu bestätigen (vgl. Wagner, Hinz, Rausch & Becker 2009, S.221). Ein anschauliches Beispiel für diesen Effekt bietet das berühmte Pferd „Der kluge Hans“ aus den 30er Jahren. Er konnte scheinbar Rechenaufgaben, auch sehr komplizierte, mühelos ausrechen und zeigte die Lösung, durch die Anzahl von Hufschlägen seinem Besitzer an. Jedoch war Hans kein richtiges Rechengenie, sondern nur ein guter Beobachter, denn sein Besitzer zeigte gänzlich unbewusst durch seine dementsprechende Erwartungshaltung die Ergebnisse, durch optische Hinweisreize an (vgl. Rudolph 2001, S. 73).

Da die meisten hier aufgeführten Studien im angelsächsischen Raum stattfanden und generell die Forschung im Bereich der Onomastik eher im englischsprachigen Raum ausgeprägt untersucht wurde, kamen Brown und Khosrohahi (1989) zu folgender Annahme: Im Englischen wird fast immer der Name des Mannes vor dem Namen der Frau genannt, wie „Mr. and Mrs.“ oder „Dear Sir or Madam“, so könnten auch die englischsprachigen Forscher zuerst den männlichen Namen festgelegt haben, um dann einen passenden weiblichen Namen zu suchen. So hätten die Forscher vermutlich den männlichen Namen relativ schnell durch die leichtere Zugänglichkeit oder den Bekanntheitsgrad ersucht oder erdacht und leiten dann daraus einen passenden weiblichen Namen ab. Die Selektionsmechanismen für männliche Namen differenzieren sich so von denen der weiblichen und es wird nur noch ein phonologisch ähnlicher Name gesucht, wie bei „Robert“ und „Roberta“ oder „John“ und „Joan“, der dann meist weniger attraktiv oder verbreitet ist (vgl. Rudolph 2001, S. 74). Folglich erscheint es schwierig, aufgrund von reiner Intuition oder Überlegung äquivalente verschiedengeschlechtliche Vornamenpaare zu finden. Ebenso ist deutlich geworden, dass die Wahl eines Namens beim Betrachten oder Konstruieren einer Studie, deren Fokus nicht auf dem Namen an sich liegt, ein weitaus wichtigerer Entscheidungsfaktor ist, als bisher angenommen. Somit ist es sinnvoll, den Vornamen selbst als Forschungsgegenstand zu betrachten.

Wie bereits erläutert, fanden Untersuchungen von Vornamen bisher hauptsächlich nur im angelsächsischen Raum statt, erst seit den 1980er Jahren wurden auch im Deutschland und Österreich, Forscher auf dieses Gebiet aufmerksam. Ein renommierter Professor der Technischen Universität Chemnitz, Udo Rudolph, beschäftigt sich in einigen seiner Veröffentlichungen mit der Thematik von Vornamen. So hat er 1999 eine Normierungsstudie namens „Die Wahrnehmung von Altersstereotypen, Attraktivität und Intelligenz von Vornamen im Deutschen“, für den deutschsprachigen Raum vorgestellt, um damit Wortnormen für Vornamen in Zukunft festzulegen und zugänglich zu machen. Die Studie fand in leicht abgewandelter, aktualisierter Form, im Jahr 2007 erneut statt und wird im nächsten Kapitel genauer vorgestellt.

Aus einem etwas anderen Blickwinkel betrachtet die Oldenburger Erziehungswissenschaftlerin Frau Prof. Dr. Astrid Kaiser, in einem Teil ihrer Forschungsarbeiten und Publikationen die Vornamensforschung. Ihr Schwerpunkt liegt hierbei allerdings auf dem Zusammenhang von Vornamen und Bildungschancen. Sie betreute im Jahr 2008/ 2009, die in den Medien stark diskutierte Studie über „Ungleichheiten von Bildungschancen aufgrund des Vornamens“, als Grundlage für die Masterarbeit der Absolventin Julia Kube. Diese Studie wird ebenfalls im Folgenden näher erläutert.

1.2.1 Soziale Wahrnehmung von Vornamen

Die Studie, “Ein Vorname sagt mehr als 1000 Worte - Zur sozialen Wahrnehmung von Vornamen.“ (2007), von der Technischen Universität Chemnitz von Udo Rudolph, Robert Böhm und Michaela Lummer, ermittelt die Einstellung von Wortnormen für 30 männliche und 30 weibliche deutsche Vornamen.[3] Hierbei handelt es sich um die Aktualisierung der Befunde aus dem Jahr 1999 (Rudolph & Spörrle), da eine zeitlich bedingte Veränderung angenommen wird. Aufgrund des fortwährenden Wandels der Wahrnehmung von Vornamen sei es laut Rudolph (2007) angebracht, die Forschungsergebnisse auf den neuesten Stand zu bringen.

Die 60 Namen der aktuellen Studie werden hinsichtlich dreier Merkmale untersucht, zum einen werden Wortnormen erstellt in denen festgehalten wird, nach welchen Merkmalen Namen durchschnittlich wahrgenommen werden. Zum anderen wird die Entstehung und Wirkung von Vornamen-Stereotypen bezüglich Gesetzmäßigkeiten überprüft. Daraus sollen mögliche Definitionen, anhand von besonderen Merkmalen für die Kategorie der „zeitlosen Vornamen“ entwickelt werden. Im dritten Forschungsgegenstand wird versucht Faktoren zu finden, die mit entscheidend dafür sind, wie Eltern ihren Kindern Namen geben und warum sie genau diese Namen wählen.

Rudolph (1999 und 2007) geht davon aus, dass man bei Vornamen die man liest oder hört, automatisch Assoziationen zum Alter, Geschlecht oder Intelligenz, sowie ethische Zugehörigkeit und sozialen Klasse der Person hat (vgl. Kasof 1993; Rudolph & Spörrle 1999). Insbesondere ist die Alterskategorie als erste soziale Wahrnehmung entscheidend über die Beurteilung eines Menschen. Die Voraussetzung dafür liegt allerdings in der Anonymität der Person, dessen Name beurteilt wird, denn je weniger Informationen über den Träger bekannt sind, desto deutlicher ist der Namenseffekt. Hinzukommend verändern sich diese Namensassoziationen im Wandel der Zeit und Historie. So wirken heute Namen wie Lea und Felix wesentlich jünger, attraktiver und intelligenter als Elfriede und Helmut (vgl. Rudolph, Böhm & Lummer 2007). Rudolph hat die zu bewertenden Namen in die Kategorien, „altmodisch“, „zeitlos“ und „modern“ eingeteilt. Als „altmodisch“ gelten die unter den 20 beliebtesten Vornamen im Jahr 1965 gewählten Namen, die allerdings 2004 gar nicht oder selten vergeben wurden. „Zeitlos“ ist ein Name nach Rudolph zunächst, wenn er im Abstand eines Jahrzehnts zwischen 1960 und 2004 mindestens zweimal zu den beliebtesten Vornamen zählte. Die unter den 20 beliebtesten Namen des Jahres 2004 ernannten Vornamen, welche 1965 selten gewählt wurden, gelten als „modern“. Die Forscher wählten je zwölf weibliche und männliche moderne und altmodische Namen, sowie jeweils sechs weibliche und männliche zeitlose Vornamen, basierend auf dem Datenmaterial von Kleinteich (1992) und Müller (2001). Zusätzlich wurde auf die Ähnlichkeit der Namen im Ost- WestDeutschen geachtet.

Insgesamt haben 83 weibliche und 63 männliche Personen mit dem Durchschnittsalter von 32,68 Jahren, den 71-seitigen, auf DIN-A5 gedruckten Fragebogen beantwortet. Es wurden zwei Altersgruppen gebildet, 104 „jüngere“ unter 30 Jahre alte und 42 „ältere“, über 50 Jahre alte Personen. Die meisten Probanden (122 von 146 Personen) stammten aus den neuen Bundesländern. Der Fragebogen an sich war in drei Befragungsteile gegliedert: Im ersten Teil wurde nach der Attraktivität der 60 Namen gefragt, in Bezug darauf, den eigenen Kindern den Namen zu geben. Der zweite Hauptteil erfasste vier Fragen zu Alter, Intelligenz, physische Attraktivität und Religiosität der Person, die hinter dem jeweiligen Namen steckt, für jeden einzelnen der 60 Vornamen. Dabei wurde die Reihenfolge durch Randomisierung variiert. Im letzten Teil sollten die Probanden zwei Vornamen aus der Liste aussuchen, die sie ihren Kindern am ehesten heute noch geben würden. Die Antwortskalen bestanden aus elfstufigen, sowie sechsstufigen bipolaren Skalen. Die Ergebnisse basieren auf varianzanalytischen und häufigkeitsbezogenen statistischen Auswertungen und sind hier auszugsweise zusammengefasst.

Aufgefallen ist, dass die Variablen Namensattraktivität und Personenattraktivität sehr stark miteinander korrelieren (r = .94) und das hohe Attraktivität von Personen vorwiegend mit modernen Vornamen assoziiert wird. Außerdem werden moderne und zeitlose Namen mit höher intelligenten Trägern gleichgesetzt. Hinzukommend erachteten die Probanden moderne und zeitlose Namensträger als religiöser als Träger altmodischer Vornamen. Ältere Versuchspersonen schätzen Namensträger generell älter ein und finden altmodische Namen religiöser wirkend als jüngere Probanden. Auch finden ältere Versuchspersonen altmodische Namen attraktiver und intelligenter als moderne Namen. Umgekehrt ist es bei den jüngeren Probanden, sie schätzen eher Personen mit modernen Namen als attraktiver und intelligenter ein. Zeitlose Namen schneiden in Bezug auf Personenattraktivität und Intelligenz generell bei den älteren Probanden besser ab, als bei Jüngeren. Es wurde weitergehend ein positive Korrelation von Personenattraktivität und Intelligenz (r = .78) festgestellt, sowie negative Korrelationen im Zusammenhang von Alterswahrnehmung und Personenattraktivität (r = -.79), sowie Alterswahrnehmung und Intelligenz (r = -.36). Alle Korrelationen sind außerdem signifikant (p stets < .001). Personen die also als attraktiv eingestuft werden, werden automatisch intelligenter eingeschätzt als weniger attraktive Personen. Je jünger eine Person wahrgenommen wird, desto attraktiver und intelligenter wirkt sie auf die Probanden. Uwe gilt beispielweise bei allen Befragten als altmodisch und viel weniger attraktiv als Tim oder Felix, die als modern, und auch attraktiver und somit intelligenter wirken. Bei den weiblichen Namen waren Petra und Birgit, die als altmodisch gelten, unattraktiver als Sophie und Hannah. Für zeitlos werden Maria, Anna, Alexander und Matthias gehalten.

Losgelöst davon, hat sich der aufgetretene Haupteffekt, dass sich das Versuchspersonenalter auf die Alterseinschätzung auswirkt, wie es auch in der Studie von 1999 der Fall war, wiederholt und bestätigt. Die Alterseinschätzung ist somit subjektiv von der Altersgruppe der einschätzenden Personen abhängig, da diese von Vornamen aus der eigenen Altersklasse ausgehend bewerten.

Ebenfalls konnten zwei Definitionen für „zeitlose Namen“ bestimmt werden. Zum einen wird ein Name als zeitlos erster Ordnung erachtet, wenn die Einschätzung des Alters der Namensträger sehr heterogen sind, da die statische Verteilung über alle Urteile hinweg verzerrt ist und somit der Name über einen längeren Zeitraum oft vergeben wurde. Zum anderen gilt ein Name als zeitlos (zweiter Ordnung), wenn der Namensträger von jüngeren Personen als jung eingeschätzt wird und von älteren als alt. Die statistische Verteilung ist über alle Urteile hinweg gleich verteilt, da der Name zu einem Zeitpunkt beliebt war, dies abflachte und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beliebt und häufig vergeben wurde.

Bei den Trends in der Vornamensvergabe für die eigenen Kinder, ist generell ein Entfernen von traditionellen Gründen der Namensvergabe, wie die Vererbung von Familiennamen, zu beobachten. Die neue Motivation stellt vielmehr „subjektive“ Gründe, wie Modernität und Klang, in den Vordergrund (siehe auch Kapitel 1.3).

Durch die in der Studie erworbenen Wortnormen für verschiedene Namen, liegt der praktische Nutzen nicht nur im psychologisch-wissenschaftlichen Bereichen, sondern auch die Werbepsychologie kann durch, Sensibilisierung für einige Namen, ihr Stimulusmaterial hinsichtlich wahrgenommener Attraktivität, Intelligenz und Alter ausbalancieren und kontrollierter oder manipulativer, hinsichtlich der Zielgruppen, einsetzen.

1.2.2 „Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose!“

Bei der Frage nach Gleichheit von Bildungschancen wurden der Bildungsgrad der Eltern und die soziale Herkunft von Kindern zu genüge untersucht und spätestens nach PISA haben sich Zusammenhänge von Bildungsgrad und sozialer Herkunft bestätigt. Doch nun wurde ein eventuell neuer Faktor für Bildungs- und Karrierechancen in den Köpfen der Diskutierenden erweckt. Julia Kube, eine Lehramts-Studentin und Mitarbeitern von der “Arbeitsstelle für Kinderforschung” an der Oldenburger Carl von Ossietzky Universität, hat im Jahr 2009 mit Begleitung durch die Oldenburger Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Astrid Kaiser, für ihre Masterarbeit, eine Umfrage unter Grundschullehrern durchgeführt in der Studie „Ungleiche Bildungschancen schon durch Vornamen? – Studie zu Vorurteilen und Vorannahmen von Lehrern“ wurde ein Online-Fragebogen zu “Assoziationen in Bezug zur Wahrnehmung von Vornamen” erstellt und bearbeitet. Insgesamt 2000 Grundschullehrer/-innen haben diesen anonym ausgefüllt und beantwortet, 500 der Fragebögen wurden detailliert ausgewertet und in die Studie mit einbezogen (vgl. http://blog.beliebte-vornamen.de/2009/09/diagnose-kevin/, 05.08.2010 und Kube 2009).

Die Grundschullehrer/innen wurden unter anderem zu ihren Namensvorlieben befragt: "Welche Vornamen würden Sie Ihrem Kind auf keinen Fall geben?", außerdem sollten sie „verhaltensauffällige/ verhaltensunauffällige“, „eher leistungsstarke/ eher leistungsschwache“ und „ eher freundliche/ eher freche“ Eigenschaften den Namen der Kindern zuordnen und bewerten. Die Ergebnisse der Studie waren sehr eindeutig und erschreckend zugleich, da durchaus von Voreingenommenheit bei Grundschullehrern gegenüber bestimmter Vornamen ausgegangen werden kann.

Beispielsweise gelten als besonders leistungsschwach Schüler mit den Namen: Kevin, Mandy, Chantal und Justin und auch in der Kategorie „Verhaltensauffälligkeit“ sind diese Namen, sowie Dennis, Marvin und Jaqueline ganz weit oben auf der prozentualen Rangliste der negativ empfundenen Namensträger. Besonders der Name Kevin schnitt in allen Befragungspunkten sehr schlecht ab und steht als stereotyper Vorname für einen verhaltensauffälligen Schüler. Dabei konnte der Name ab 1992 einen kometenhaften Anstieg in Beliebtheit und Vergabe verzeichnen, was wahrscheinlich nicht zuletzt auf den damaligen Kultfilm „Kevin allein zu Haus“ zurückzuführen ist (vgl. Müller 2001, Tabelle S. 55 f.). Eine Pädagogin schrieb in ihrem Fragebogen sogar, „Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose!“. 84,4% der Lehrer halten einen Schüler mit dem Namen Kevin für „eher leistungsschwach“ und 81,8% für „eher verhaltensauffällig“, außerdem wurde der Name von 83,8% der Probanden als „eher frech“ eingestuft. Auch bei den Namen, welche die Lehrer/-innen ihrem Kind auf keinen Fall geben würden, war Kevin mit 64% auf Platz eins, gefolgt von Jaqueline (37,2%) und Chantal (33,2%).

Als leistungsstark und zugleich verhaltensunauffällig hingegen, gelten die Namen Sophie, Maximilian, Marie, Hannah und Jakob. Besonders Hannah mit 82,2% und Jakob mit 75,8% wurden als besonders leistungsstark eingestuft. Jakob schneidet als Name mit positiv versehenen Eigenschaften insgesamt sehr gut ab, denn neben der Leistungsstärke, bewerteten 71,8% der Lehrer den Namen als „eher verhaltensunauffällig“ und „eher freundlich“ (71%). Bei der Auswahl der Namen, waren den Grundschullehrern keine Vorgaben gemacht worden, sie konnten also frei die Namen wählen, die sie in den jeweiligen Kategorien beurteilen wollten (vgl. http://www.vorname.com/news_Vornamen-Studie.html, 02.08.2010, http://derstandard.at/1252771535929/Vorurteile-Kevinismus-und-Chantalismus---das-sagt-alles, 02.08.2010; http://www.focus.de/schule/schule/vorurteile-vornamen-beeinflussen-schulerfolg_aid_436634.html, 05.08.2010 und http://www.n24.de/news/newsitem_5434056.html, 05.08.2010). Insgesamt hält nur ein sehr geringer Anteil der Befragten eine kritische Distanz zu Vorurteilen in Verbindung mit Vornamen, die meisten Probanden stellten ihre Eindrücke deutlich dar.

In einem Spiegelinterview vom 19.09.2009 berichtet Frau Prof. Dr. Astrid Kaiser über die Ergebnisse der Studie und verrät, dass sie selbst überrascht war, wie deutlich und mit welcher Schärfe die befragten Lehrer über einige Namen urteilten, „Das ist kein Vorurteil, das ist eigene Erfahrung, das ist die Wahrheit.“. Ebenso erachtet sie es für besonders wichtig, Pädagogen und angehende Lehrer frühzeitig für die Gefahr der Vorurteile zu schulen und sensibilisieren. Präventives Handeln der Eltern betont sie ebenfalls als grundlegende Maßnahme, man sollte sich vor der Namensgebung Gedanken machen und mögliche Konsequenzen für die Zukunft des Kindes abwägen (vgl. http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,649736,00.html, 08.08.2010).

Beide hier vorgestellte Studien haben den Gegenstandsbereich der „Wahrnehmung von Vornamen“ aufgegriffen und untersucht, wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise und mit differenzierten Blickwinkeln, sowie Probanden. Dennoch ist aus den Ergebnissen einiges für den „Status quo“ der Vornamensforschung und auch für die gesellschaftliche Sicht auf diverse Vornamen hervorgegangen. Es scheint nämlich in der Gesellschaft Stereotypen für gewisse Vornamen zu geben, wie das Beispiel „Kevin“ gezeigt hat. Gleichzeitig unterliegen diese Stereotypen einem zeitlichen und gesellschaftlichen Wandel, da es vor 30 Jahren das Phänomen „Kevin“ aufgrund der unzureichenden Namensvergabe noch gar nicht gab, heutzutage aber schon. Außerdem sieht es so aus, als ob diese Stereotypen eine größere Bedeutung für sich beanspruchen, als zuvor angenommen. Doch was könnten die Gründe dafür sein, dass Uwe als unattraktiv und Kevin als verhaltensauffällig gilt? Ist die Gesellschaft vielleicht selbst schuld daran oder sogar Ursache für die Erweckung von Vornamensstereotypen und deren Auswirkungen? Auf diese Fragen soll im nächsten Kapitel näher eingegangen werden.

1.3 Der Vorname als gesellschaftliches Gut

In der Soziologie wird grundlegend davon ausgegangen, dass menschliches Handeln in hohem Maße von den gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in die eine Person eingebettet ist und durch die sie geprägt wird, abhängt (vgl. Emilie Durkheim). Es wurden in vergangenen Kapiteln bereits die Existenz, Wirkung und der Einfluss von Namensstereotypen festgestellt und erläutert. Was dies nun genau für die Gesellschaft und die Kultur bedeutet und wie die einzelnen Entwicklungsprozesse mit der Namensgebung einhergehen, setzt voraus, dass die Vergabe von Vornamen von den oben erwähnten Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Ob dies tatsächlich der Fall ist und inwiefern die Auswirkung der Namensvergabe von der kulturellen Situation abhängt, soll im Folgenden erläutert werden.

Zwar ist die Vornamenswahl für ein Kind eine weitestgehend freie Entscheidung der Eltern und außer an gesetzliche Regeln (siehe Kapitel 1.1.2) an kaum etwas gebunden und trotzdem scheint nach der Betrachtung der vorgestellten Studien, die Namensvergabe mit sozialen Strukturen im gesellschaftlichen Kontext zusammen zu hängen. Wilfried Seibicke, einer der besten Kenner der Entwicklung von Vornamen in Deutschland sagt sogar, „Vornamensgeschichte ist Kulturgeschichte!“ (Seibicke 1999, S. 59). Denn die Vergabe und der Gebrauch von Vornamen sind eng mit der Stellung eines Menschen in der Gesellschaft und seinen eigenen Vorstellungen von der Welt, verbunden. Gerhards (2003) bezeichnet Vornamen als „gesellschaftliche Indikatoren“, zur Messung von kulturellen Wandlungsprozessen. Sie sind nach ihm empirische Anzeichen dafür, wie das Makrophänomen „Kulturentwicklung“ im Mikrophänomen „Vorname“ widergespiegelt wird (vgl. Gerhards 2003, S. 174). Ebenso ist aus den Untersuchungen von Rudolph, 1999 und 2007 hervorgegangen, dass ein Wandel der Vornamensvergabe definitiv stattfindet und somit auch ein sozialer Wandel, unter anderem an der Beliebtheit der Namen und ihrer Häufigkeitsvergabe in den einzelnen Jahrzehnten zu erkennen ist.

Kulturelle Modernisierung greift als Überbegriff für verschiedene Bereiche und Prozesse des sozialen Wandels - hier sind kollektive und gruppenspezifische Sinndefinitionen zusammengefasst, die alle Einwirkung darauf haben, wie sich eine Kultur entwickelt. An dieser Stelle werden die Bereiche: Religion, Nation, Verwandtschaft und Familie, Schicht, sowie Geschlecht vorgestellt, wobei den letzten Beiden ein eigenes Unterkapitel gewidmet ist.

Religion war besonders ab dem 12. Jahrhundert eine zentrale Instanz im Leben der Menschen, ab diesem Zeitpunkt war hinzukommend eine vermehrte Auswahl von christlichen Namen und deren Verbreitung nachweisbar (siehe Kapitel 1.1.2). Im Vergleich zu heute hat diese Vergabe prägnant abgenommen und auch in Hinblick auf die jüngere Historie, lässt sich ein Abflachen der Begeisterung von christlichen Namen feststellen (vgl. Gerhards 2003, S. 120 f.). Zu erklären ist dies zum einen, mit dem gewachsenen Wohlstand und Bildungsgrad der Bevölkerung, woraus ein geringerer Bedarf an religiöser Orientierung entstehen könnte. Gottgegebene Vorgaben und kirchlich vorgelebte Religiosität sind nicht mehr zentral im Alltag der Menschen gegenwärtig (vgl. Seibicke 2001, S. 104 f.). Betrachten wir den Bereich der Nation, so stellt man fest, dass auch hier die deutschen Namen verhältnismäßig zu früheren Zeiten, merklich an Häufigkeit und Beliebtheit verloren haben. Diese Namen sind stets mit der Geschichte und Politik Deutschlands verbunden, so hatten sie zum Zeitpunkt des Nationalsozialismus Hochkonjunktur in der Vergabehäufigkeit. Da sich der geschichtliche Rahmen und politische Bezug gewandelt hat, kann auch die Abkehr von deutschen Namen als Indiz für kulturellen Wandel gesehen werden. Darüber hinaus, als dritte traditionelle Einheit nach den christlichen und deutschen Namen, sind die Namen der verwandtschaftlichen Traditionsweitergabe zu erwähnen. Die Tradition, Familien und Verwandtschaftsverhältnisse durch vererbte oder weitergegebene Namen auszudrücken, erfreute sich früher großer Bedeutung. Doch auch dieser traditionelle Ausdruck der Zugehörigkeit scheint heutzutage überflüssig geworden zu sein. Dies erklärt Gerhards (2003) mit der wachsenden, ökonomischen Unabhängigkeit von Eltern und Kindern.

All diese drei traditionell ausgerichteten Segmente der Kulturentwicklung, erfuhren im Wandel der Zeit rückläufiges Interesse und somit auch rückläufige Vergabequoten der daran orientierten Vornamen. Gleichzeitig steigt die Motivation aus „subjektiven“ Gründen, wie Modernität oder Klang, einen Namen auszusuchen und zu vergeben. Es ist deutlich geworden, dass ein signifikanter Zusammenhang von Vornamen und Geschichte besteht und sich die Interessen und Vergabekriterien mit der Zeit verändert haben. Im Folgenden werden zwei weitere Aspekte des sozialen Wandels und der Vornamensgebung erläutert.

1.3.1 Schichtspezifische Faktoren der Vornamensgebung

Wir wollen die Gesellschaft in diesem Unterkapitel nicht mehr nur als Einheit betrachten, sondern in Subgruppen bzw. Schichten aufteilen und die dortigen Besonderheiten der Namensvergabe vorstellen. Als Schicht oder Klasse gelten die zusammengeschlossenen Positionen in der Gesellschaft, die zur Lebensgestaltung ein „ähnliches Maß“ an Ressourcen, wie Einkommen, Bildung oder Macht zur Verfügung haben (vgl. Gerhards 2003, S. 101). In der klassischen Schichtungstheorie nach Davis und Moore (1973) wird davon ausgegangen, dass es in jeder Gesellschaft funktional wichtigere und weniger wichtige Positionen gibt, die nur durch spezielle Fähigkeiten ausgeübt werden können. Die Menschen sind stets bemüht den „status quo“ ihrer, zur Verfügung stehenden Ressourcen zu verteidigen oder zu verbessern, um die gesellschaftliche Position zu stabilisieren.

Auf die Vornamensvergabe projiziert, gibt es zunächst keinen schichtspezifischen oder ressourcenbezogenen Unterschied, da jeder Mensch auf den Namenspool (der in Deutschland erlaubten Namen) Zugriff hat. Doch auch wenn oder gerade weil die Wahl der Namen uneingeschränkt ist, gibt es gewisse Subpoole die von bestimmten Schichten genutzt werden. Ausgehend davon, dass die Gesellschaft in Unter-, Mittel- und Oberschicht eingeteilt werden kann, können einige Vermutungen zu den Namenspräferenzen der jeweiligen Schichten aufgestellt werden:

a. Die obere Schicht sucht und konstruiert neue Namen, um sich weiterhin von der breiten Volksmasse abzuheben.
b. Unter- und Teile der Mittelschicht kopieren Namen der oberen Schicht, um Lebensstandard zu imitieren und gleiche Anerkennung zu bekommen.
c. Die untere Schicht nutzt vermehrt Vornamen aus den aktuellen Medien und „Trends“, sowie Stars- und Prominentennamen.
d. Oberschicht und Mittelschicht greifen vermehrt zu (alten) deutschen oder christlichen Namen, um Bodenständigkeit und Traditionsbewusstsein und somit den Bildungsstatus auszudrücken.

Betrachtet man diverse Studien zu „schichtspezifischer Vornamensgebung“ und sieht diese in der Relation zu den jeweilig beliebtesten Namen des Untersuchungsjahres an, kann man einige Rückschlüsse auf die obigen Vermutungen ziehen. Bei Gerhards (2003) wird deutlich, dass die Oberschicht generell Namen benutzt, die in den anderen Schichten weniger vergeben werden. „In der Tat werden die neuen Namen von den Hochqualifizierten zuerst eingeführt.“ (Gerhards 2003, S. 123), gleichzeitig hat er eine Diffusion der Namen zuerst zur Mittelschicht und dann zur Unterschicht festgestellt und damit auch unsere zweite These ansatzweise bestätigt. Allerdings fallen die Unterschiede der Namensnutzung nicht gravierend aus, so überholt die Unterschicht beispielsweise die Oberschicht nicht in der Vergabe der diffundierten Namen. Da generell aber davon auszugehen ist, dass der Mensch in der Gesellschaft danach strebt seine eigene Position zu verbessern, ist von einer generellen Orientierung an der Oberschicht auch in Bezug auf Vornamen, auszugehen. Seibicke (1991) hat herausgefunden, dass Namen von prominenten Persönlichkeiten weitestgehend nur einen geringen Effekt auf die Namensvergabe der „normalen“ Bevölkerung hat, als ursprünglich angenommen (vgl. Seibicke 1991, S.107). Prinzipiell neigt die untere Schicht aber eher als die anderen Schichten dazu, prominente Namen oder Modenamen zu nutzen. Ab der Zeitphase nach dem zweiten Weltkrieg hat Gerhards (2003) eine vermehrte Vergabe von christlichen Namen in der Oberschicht feststellen können, hier scheint man sich auf altdeutsche und „bewährte“ Namen zurück zu orientieren, wobei aber generell die Vergabe von christlichen Namen im Zeitverlauf geringer geworden ist (siehe auch Kapitel 1.3). Insgesamt wurden deutliche Abgrenzungen der Schichten in der Namensvergabe erwartet, diese konnten sich so in allen Punkten aber nicht eindeutig bestätigen. Pauschal lassen sich dennoch Unterschiede in den drei Schichten feststellen, wobei diese in der Relation von Unter- und Oberschicht am deutlichsten zu erkennen sind.

1.3.2 Geschlechtsspezifische Faktoren

Sozialer Wandel impliziert verschiedene Bereiche, wie auch in den vorherigen Kapiteln festzustellen war. Nicht nur in religiösen, traditionellen und schichtspezifischen Bereichen hat eine Modernisierung stattgefunden, sondern auch in den Geschlechterrollen von Mann und Frau. Ein Wandel der Werte und des Geschlechterempfinden hat sich besonders ab Mitte der 1960er Jahre herauskristallisiert. Der Emanzipationsprozess der Frau machte sich zunehmend durch die Besetzung von Frauen in Führungs- oder politischen Positionen, sowie durch das Ändern des Ehe- und Familienrechts, bemerkbar (vgl. Nunner- Winkler 2001). Das „Wertigkeitsverhältnis“ von beiden Geschlechtern hat sich bis heute eindeutig verlagert und ist symmetrischer geworden.

Um in den Sozial- und Geisteswissenschaften mit dem Begriff des Geschlechts zu arbeiten, wird zwischen „sex“, dem rein biologischen Geschlecht und „gender“, das soziale oder psychologische Geschlecht, unterschieden. Wir werden auf beide Begriffe in Bezug auf Vornamen eingehen. Zunächst ist es in Deutschland gesetzlich reglementiert, dass aus einem Vornamen, der vergeben werden soll, das biologische Geschlecht des Namensträgers eindeutig erkennbar sein muss (vgl. Kapitel 1.1.3.2). Dies ist ein Faktum, welches bis heute Gültigkeit hat und nur in individuellen Fällen sind „grenzwertige“ Namen in Deutschland erlaubt.

Abschließend lässt sich sagen, dass zahlreiche Forscher (Kleinteich 1992; Seibicke 1996, 1999; Müller 2001; Gerhards 2003) Untersuchungen zu örtlichen vergebenen Vornamen und zeitlicher Entwicklung der Kultur und Gesellschaft in historischen und sozialen Kontext durchgeführt und beobachtet haben. Insgesamt bestätigten die Ergebnisse, dass ein Wandel der Vornamen und auch ein Wandel der Kultur stattgefunden hat. Das Phänomen der Vornamensvergabe wird von dem des Kulturwandels beeinflusst, jedoch prägt nicht jeder geschichtliche, politische oder soziale Wandel die Vornamen gleichermaßen stark und eindeutig.

1.4 Vorname und Identität

Nachdem der Vorname in gesellschaftlichen, soziologischen Zusammenhang dargestellt wurde, wird nun die psychologische, individuelle Sicht des Individuums erläutert und diese in Zusammenhang mit dem eigenen Vornamen gebracht.

Es wurde bereits herausgestellt, dass Vornamen zwei Funktionen implizieren, zum einen die Funktion der Identifizierung und zum anderen die der Individualisierung. In der Kennzeichnungs- und Identifizierungsfunktion, dient der Vorname zum einen als äußerliches Kennzeichen für „Fremde“, zur Unterscheidung von anderen Personen und als Ansprache zum Zweck von zwischenmenschlicher Kommunikation. Zum anderen dient er auch als Identifikation für das Individuum selbst, das „Selbst“ hat somit einen Namen und ist nicht nur irgendein Individuum oder Selbst, sondern ein ganz bestimmtes und namentlich gekennzeichnet. Zum „Selbst“ an sich, gibt es verschiedene Theorien, William James (1890) war einer der ersten Vertreter und teilte das Selbst in drei Komponenten: materielles Ich, soziales Ich und spirituelles Ich. Im materiellen Ich sind das körperliche Selbst und materielle Objekte in der Umgebung eingebunden, im sozialen Ich wird das Bewusstsein, wie andere das Individuum sehen gespeichert und im spirituellen ich schließlich die eigenen persönlichen Gedanken und Gefühle (vgl. James in Gerring & Zimbardo 2008, S. 531). Darüber hinaus waren das Konzept des Selbst, die Selbst- Erkenntnis und dessen Entwicklung ebenso in Sigmund Freunds psychoanalytischen Theorien wieder zu finden, wie auch bei Carl Gustav Jung. In neueren Konzepten beschäftigt sich Hazel Markus (1986) mit der Rolle des „idealen Selbst“ oder „möglichen Selbst“ und die Auswirkungen auf die Motivation zum Handeln (vgl. Gerring & Zimbardo 2008, S. 532).

Im Zusammenhang mit Selbst, Identität und Identifizierung, wird oft der Begriff des Selbstwertes oder Selbstwertgefühls, sowie die Selbstdarstellung angebracht. Als Selbstwertgefühl definieren Gerring und Zimbardo (2008) die generalisierte Bewertung des Selbst, das wiederum diese Bewertung einen starken Einfluss auf die Gedanken, Gefühle und das Verhalten eines Individuums hat, wurde unter anderem von Baumeister, Campbell, Krueger und Vohs (2003) festgestellt. Baumgartner (1990) hat durch ein Experiment herausgefunden, dass sich Menschen mit geringerem Selbstwertgefühl sehr viel schlechter und mit größeren Spannweiten einschätzen, als Menschen mit hohem Selbstwertgefühl. Ein niedriges Selbstwertgefühl kann dazu beitragen, dass die Fähigkeiten, die ein Individuum vielleicht besitzt nicht erkannt oder nicht getestet werden und so ein möglicher Erfolg gar nicht abzuschätzen ist. Solche Personen führen ein Scheitern ihres Handelns meist auf vorgefertigte Ausreden zurück, anstatt auf ihre eigenen Fähigkeiten und unterliegen damit ihrer Selbstbenachteiligung oder Selbst- Beeinträchtigung. Dies ist eng verbunden mit der Selbstdarstellung, da herausgefunden wurde, dass wenn die Ergebnisse eines Handelns öffentlich gemacht werden, der Effekt der Selbstbenachteiligung vermehrt einsetzt, um eine Niederlage besser darzustellen (vgl. Self 1990). Hinzu kommt, dass sich Personen mit hohem Selbstwertgefühl anders, ehrgeiziger und herausfordernder nach außen präsentieren, als die Selbstdarstellung von Personen mit geringem Selbstwert, die eher schüchtern und zurückhaltend wirken (vgl. Gerring & Zimbardo, 2008 S. 532 ff.). Nach Erik Erikson (1963) wird das Selbstwertgefühl im Alter zwischen drei und sechs Jahren bei Kleinkindern ausgeprägt und kann zu dieser Zeit schon beeinträchtigt werden. Die eigentliche Identität kann nach Erikson erst in der essenziellen Krise, also dem Konflikt zwischen Intimität und Isolation, während der Adoleszenz-Phase, zur Entdeckung der wahren eigenen Identität führen (vgl. Gerring & Zimbardo 2008 S. 389 f.).

Die Gründe für verschiedene „Maße“ an Selbstwertgefühlen können sehr unterschiedlich sein, sie fallen zurück auf Erfolge oder Misserfolge im Leben oder aber auf den vorhandenen Vornamen, für den sich eine Person eventuell schämt oder den sie besonders nennenswert findet. Der Vorname kann sicherlich ein Grund für ein geringes oder hohes Selbstwertgefühl sein und zur Selbstdarstellung definitiv beitragen, gerade wenn sich eine Person durch seinen Namen profiliert, wie es bei einem Künstlernamen oft der Fall ist, wird aber wahrscheinlich nicht als alleiniger Faktor in das Selbstbild mit einfließen.

Um das Selbstbild einer Person im Hinblick auf Vornamen zu vervollständigen, richten wir den Fokus an dieser Stelle auf die zweite Funktion des Vornamens, die Individualisierung. Individualität ist vermehrt seit dem 20. Jahrhundert zu einem wichtigen Faktor des „Menschseins“ geworden und wird auf unterschiedlichste Art und Weise durch die verschiedenen Individuen ihrer Umwelt mitgeteilt. Ob durch die Frisur, Kleidung, Körperhaltung, Accessoires oder Musikrichtung, Sportart, sowie politische Einstellung und Fähigkeiten, die Möglichkeiten hierfür sind nahezu unbegrenzt. Auch Eltern, die ihrem Kind einen Vornamen geben, legen mehr oder weniger Wert darauf diesen individuell für das Kind zu gestalten, damit es sich von anderen unterscheidet. Dabei entstehen nicht selten wilde Kombinationen aus verschiedensprachigen Namen, die im deutschen kaum auszusprechen, noch zu schreiben sind, wie: Tetje Lars Hennessy Justin oder Amor Lian Basil, nur um nicht denselben Namen wie jemand anderes zu vergeben (siehe dazu Artikel von Jan Weiler, 2007).

Nichtsdestotrotz scheint die Bedeutung von Individualität in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen zu haben und wird als Kriterium für die Beschreibung und Wichtigkeit der Komponenten des Selbstbildes oft genannt. Selbst in der etymologischen Bedeutung von Individualität findet man die Komponenten Ungeteiltheit und Einzigartigkeit des Individuums wieder. Der Wandel hin zu der Forderung nach mehr individuellem scheint mit dem Prozess der Kulturmodernisierung einher zu gehen, die Menschen wollen immer weniger Merkmale mit anderen Menschen gemeinsam haben (vgl. Gerhards 2003, S. 178). Schon Emile Durkheim und Georg Simmel haben die Modernisierung der Gesellschaft durch zunehmende Differenzierung und Arbeitsteilung als zentrales Theorieelement gekennzeichnet. Hinzu kommend ist das Aufbrechen von traditionellen Ligaturen als Möglichkeit für die freie Entfaltung des Individuums, sowie die Endstrukturierung von Schichten und Klassen, sowie sozialen Milieus (vgl. Beck 1983).

2 Was ist schon gerecht?

Ist es möglich, dass eine prominente Person eine mildere Strafe erhält und somit einen kürzeren Gefängnisaufenthalt hat als ein „normal sterblicher“ Bürger? Bilden wir uns das nur ein? Ist vielleicht auch Neid oder ein geringeres Selbstwertgefühl ausschlaggebend für diese Behauptung? „Warum habe ich so viele Krankheiten, trotz dass ich doch so gesund lebe? Andere Menschen rauchen und trinken ihr Leben lang und werden 99!“ Gerade solche Aussagen kommen uns sogar aus dem Familien- und Bekanntenkreis vor. Unendlich viele Faktoren können dazu beitragen, dass wir subjektive Ungerechtigkeit oder aber auch Gerechtigkeit empfinden. Dies setzt voraus, dass wir auch objektiv Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit erkennen und differenzieren können. Vor diesem Hintergrund ist daher die als Überschrift versehene Frage durchaus berechtigt.

Darüber hinaus begegnen wir, durchaus auch unbewusst, in unterschiedlichen Abschnitten des Alltags einer Vielzahl von Symbolen der Gerechtigkeit. Egal ob man in die Kirche geht und eine Kerze für die Gerechtigkeit anzündet oder man zufällig ein Buch liest, worin die Akteure um ebendiese kämpfen. Wie viele Kinofilme haben wir wohl schon gesehen bei denen das Streben nach Gerechtigkeit die zentrale Aufgabe darstellt?

Gerechtigkeit ist institutionalisiertes Menschenrecht. Gerechtigkeit herrscht, wenn Menschen ein gleiches Recht auf politische Teilhabe besitzen und unter dem Schutz demokratisch erzeugter und wirksam durchgesetzter Gesetze ihre Freiheit genießen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Gerechtigkeit herrscht, wenn das Recht alle gleich behandelt und das Eigentum sicher ist. (Kersting aus Roman Herzog Institut 2009, S. 6).

Zugegebenermaßen enthält diese Definition eine sehr politische oder gar philosophische Haltung zur Gerechtigkeit. Für John Rawls hingegen, spielen die persönlichen Aspekte in der Gerechtigkeit eine nicht so große Rolle, vielmehr wird die Gerechtigkeit als die erste Tugend sozialer Institutionen verstanden (Rawls 1975).

In der Psychologie weist die Gerechtigkeitsforschung noch keine allzu lange Tradition auf. Aber dennoch hat man es seit den 60er/ 70er Jahren erreicht oftmals bekannte Theorien zu entwickeln, wie zum Beispiel die Theorie des Glaubens an eine gerechte Welt von dem Sozialpsychologen Melvin J. Lerner („belief in ja just world“). Hierbei geht es nicht nur um Gerechtigkeitsmotive bzw. Gerechtigkeitsempfinden sondern auch die Folgen der Ungerechtigkeiten spielen eine Rolle. Wie ist es, wenn man selbst Opfer wird?

Oftmals ist in literarischen Werken der Zusammenhang von Gerechtigkeit und Moral zu entdecken. Anzubringen ist an dieser Stelle Lawrence Kohlberg, welcher die Stufen der Gerechtigkeit in der Moralpsychologie entwickelte. Sein wohl bekanntestes Beispiel für ein Zusammenspiel von Moral und Gerechtigkeit ist das Heinz-Dilemma. Heinz brach in seiner Verzweiflung doch in die Apotheke ein um das Medikament zu stehlen, was seiner Frau das Leben retten könnte. Nun kommen in diesem Fall automatisch zugleich viele Argumentationen auf. „Natürlich kann er das Medikament stehlen, er macht dies doch aus Liebe zu seiner Frau!“ „Nein er darf das Medikament nicht stehlen, das ist Diebstahl!“ Wie Heidbrink ebenfalls anbringt, heiligt der Zweck nicht das Mittel (vgl. Heidbrink 1992, S. 70). Was ist nun eigentlich gerecht und vor allem moralisch richtig?

Ganz anders hingegen argumentiert Prof. Dr. Nils Goldschmidt: „Für ein der Moderne angemessenes Verständnis von Gerechtigkeit ist es unerlässlich, zwischen Moral einerseits und Gerechtigkeit andererseits klar zu unterscheiden.“ (Goldschmidt, aus Roman Herzog Institut 2009, S. 12).

Welche Tragweite jedoch die Gerechtigkeitsforschung hat, kann man auch in der Soziologie feststellen. Verschiedenste Austauschtheorien setzen Güter wie Vertrauen, Gemeinsinn, Moral, Nächstenliebe aber auch Eigennutz voraus, damit eine Gerechtigkeit und letztendlicher Austausch gewährleistet werden kann. Gerade aber Eigennutz kann in der Soziologie auch Ungerechtigkeit hervorrufen, sobald ein Akteur sein Eigeninteresse den damit entstehenden Nachteilen Anderer vorzieht.

„Gerechtigkeit und Fairneß spielen eine wichtige Rolle bei der Regelung menschlichen Zusammenlebens, […]“. (Schmitt 1993, S. 1) Diesem Satz kommt eine äußerst große Bedeutung zu, wenn man bedenkt in welchen Bereichen der Gesellschaft überall Gerechtigkeit angewandt wird und angewandt werden muss - vor Gericht, in der Politik, in Schulen, im Beruf etc.

Auch der Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Inwiefern hierbei nicht dennoch Ungerechtigkeit auftritt, gilt es darüber nachzudenken bzw. unter Punkt 2.2 aufzuklären.

2.1 Theorie des Gerechte- Welt- Glaubens

Wie im vorherigen Abschnitt bereits erwähnt, existieren durchaus bekannte Theorien zur Thematik der Gerechtigkeit. Eine der wohl bekanntesten und durch Experimente dargestellte Theorien, verfasst in „The belief in a just world“ (1965, 1980), ist die der Gerechte- Welt- Motivation von Melvin Lerner. Aber auch Rubin und Peplau entwickelten mit ihren Experimenten eine umfassende und bekannte „Just World Scale“.

„Jeder bekommt, was er verdient und verdient, was er bekommt“. (vgl. Maes 1998a, S.2 f.). Dieses Zitat gilt als Kernaussage Lerners. Somit kann nach Lerner davon ausgegangen werden, dass alle Menschen diesem Leitsatz nachgehen. Darüber hinaus ist jeder von der Gerechtigkeit auf Erden überzeugt. Wie Lerner erwähnt: „ […] our brains attempt to maintain a unifying harmony among cognitive elements. “ (1980, S. 14). Dies bedeutet nicht nur, dass der Mensch in einer gerechten Welt lebt, sondern darüber hinaus auch dem Alltag mit Vertrauen, Hoffnung und im Allgemeinen mit Harmonie begegnet. Mit diesen Werten wird ein stabiles und geordnetes Umfeld geschaffen, welche für die Stabilität des menschlichen Lebens sorgen. Einhergehend damit werden sämtliche Ereignisse so interpretiert, dass diese stets dem Ideal einer gerechten Welt entsprechen. Stabil dabei bedeutet, dass der Mensch sämtliche positive aber auch negative Ereignisse zusammenfügt und damit ein kognitives Gleichgewicht hergestellt wird. Dass die Gerechtigkeitsforschung vor allem auch Wurzeln in der Motivationspsychologie aufweist, zeigt sich hier auch in dem Verlangen nach Stabilität. Denn diese entspringt der adaptiven Motivation (vgl. Lerner 1980). Folglich ist es für die Menschheit wichtig, Ungerechtigkeiten zu entgehen bzw. vorher noch negative Ereignisse abzuwenden damit erst gar keine Zweifel an den Gerechtigkeitsgedanken bestehen oder ein Ungleichgewicht zustande kommt. Um dies zu erreichen wird die Welt so verzerrt, dass das eigene Wohlbefinden vorzufinden ist.

Lerner unterscheidet jedoch auch bewusst eine gerechte Welt und eine Welt des Vorhersehbaren oder auch Kontrollierbaren. „But a ‘‘Just World“ is different from, and more than, a ‘‘predictable world, ‘‘or a ‘‘controllable world. ‘‘“(Lerner 1980, S. 9). In einer gerechten Welt gilt der Leitsatz „Jeder bekommt, was er verdient und verdient, was er bekommt“. Das bedeutet vielleicht, dass es in dieser Welt nicht immer unbedingt vergnüglich und wünschenswert ist, jedoch kann der Mensch sich hier realistische Ziele setzen und diese auch verwirklichen. Somit stellt Lerner die gerechte Welt, im Gegensatz zu den anderen Welten, auch auf eine etwas höhere Stufe (vgl. Lerner 1980, S. 9). Darüber hinaus existiert noch eine Welt der Opfer. Diese werden als Menschen charakterisiert, welche nicht unmittelbar die Möglichkeit haben, ihr Schicksal zu beeinflussen.

Nach diesen Aufzählungen möchten wir weiterhin an Lerners Kernaussage, dass Menschen der festen Überzeugung sind, an die Gerechtigkeit des Schicksals zu glauben, anknüpfen. Ein Experiment von Lerner und Simmons (1966) besagt, dass eine Person bei einem Gedächtnistest für jeden Fehler mit einem Elektroschock bestraft wird. Die Fehler sind jedoch bewusst unvermeidbar, so dass die Person ohne eigenes Verschulden bestraft wird (vgl. Schmitt et al. 1990, S. 4). Nach der Theorie Lerners findet nun jeder Beobachter eine Strategie um diesem Ereignis eine schlechte Eigenschaft beizumessen, so dass der Glaube an die gerechte Welt stabil bleibt. Auch wenn sich dieses Experiment mit ihren Hypothesen bestätigte, wurde diese Situation durch Dalbert, Montada und Schmitt (1990, Struktur und Funktion der Verantwortlichkeitsabwehr) neu geprüft – mit kontradiktorischen Ergebnissen.

Darauf hinzuweisen ist auch, dass es nicht nur die Form des Gerechte-Welt-Glaubens gibt, sondern auch das Gegenstück – der Glaube an eine ungerechte Welt. Darüber hinaus gibt es den Glauben an eine immanente und an eine ultimative Gerechtigkeit (Maes 1992). Die immanente Gerechtigkeit sagt allgemein aus, dass auf gute Taten Belohnungen folgen und auf schlechte Taten Bestrafungen. Ultimativ hingegen ist auch in vielen Religionen bekannt. In der ultimativen Gerechtigkeit können Ungerechtigkeiten auftreten, ohne dass sofort das Opfer abgewertet oder sogar aufgewertet wird. Die Gerechtigkeit wird dementsprechend über einen kürzeren oder weitaus längeren Zeitraum, ferner sogar erst in einer anderen Welt wie zum Beispiel das Paradies, wieder hergestellt (vgl. Maes 1998, S. 6).

Der Theorie und den Formen des Gerechte-Welt-Glaubens kann man nun aber die Rational-Choice-Modelle gegenüberstellen. Der homo oeconomicus spielt hierbei eine große Rolle. Denn rationale Akteure entscheiden nun genau so, wie für diese Personen selbst der größte Nutzen zu erwarten ist. Als Nutzenmaximierer interessieren sie sich für ihr Anliegen und nicht für den Nutzen der Anderen. Dies bedeutet nicht, dass rationale Akteure die Vorhaben anderer nicht berücksichtigen. Sie werden insofern berücksichtigt, sobald die Interessen des Anderen dem Eigennutz dienlich sind. Gemeinnutz entsteht daher nur als Folge rationalen und nutzenmaximierenden Handelns und unterliegt weit dem Eigennutz.

Beim Gerechte-Welt-Glauben handelt es sich um eine interindividuell variierende Disposition, die die Stärke des Gerechtigkeitsmotivs indiziert. Je überzeugter jemand davon ist, in einer gerechten Welt zu leben, desto stärker fühlt er sich durch Ungerechtigkeiten bedroht und umso ausgeprägter werden seine Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit sein. (Dalbert 1996, S. 48).

Diese Art Definition des Gerechte- Welt- Glaubens von Claudia Dalbert, untermauert aber

mals die bisher getroffenen Aussagen. Nicht aber jeder Mensch trifft Maßnahmen um seine eigens oder anderen widerfahrenen Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Spielt hierbei auch das eigene Gerechtigkeits- bzw. Ungerechtigkeitsempfinden eine Rolle? Dies soll im nächsten Abschnitt näher erörtert werden.

2.1.1 Ungerechtigkeitsempfinden/ Ungerechtigkeitssensibilität

Bereits in der Einleitung haben wir einige Beispiele erwähnt, welche für das unterschiedliche Empfinden für Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit sprechen. Neid und damit auch oft ein einhergehendes reduziertes Selbstwertgefühl sind wohl die offensichtlichsten Faktoren für Ungerechtigkeitsempfinden.

Ungerechtigkeitsempfinden

Wirft man einen Blick in die Medien, gibt es momentan wohl kein besseres Exempel: Der Sender VOX, oder genauer die Werbung von frauenzimmer.de, statuiert, dass man mit den Vornamen Julia und Tim total im Trend liegt und sogar weitaus bessere Chancen im Partnerleben oder auch Berufsleben hat als Namen wie Petra oder Jürgen.

Darüber hinaus gibt es genug Menschen, die ihren Namen persönlich nicht so schön finden wie andere Namen. Nun trifft Petra auf Julia, welche sich mit ihrem Namen unwohl fühlt und bald vor Neid erblasst. Die Frage ist doch aber, was genau in dem Menschen vorgeht? Ist es allein die subjektive Wahrnehmung von Ungerechtigkeit? Naheliegend ist aber auch, dass nicht jede Ungleichheit von mehreren Individuen zu Neid führen kann, denn sonst wäre man jeden Tag mit der Kompensierung von Differenzen (unterschiedlichen Wesensmerkmalen) beschäftigt. Fakt in diesem Beispiel ist aber, dass bei der betroffenen Person generell ein Ungerechtigkeitsempfinden vorliegt. Unabhängig davon, ob diese wirklich nur auf den Namen neidisch ist oder vielleicht doch tieferes dahintersteckt. Insofern ist es auch möglich, dass nicht der Vorname eine zentrale Rolle des Neids spielt sondern weil die Person mit dem subjektiv schöneren Vornamen ein höheres Ansehen im Freundeskreis besitzt und somit der Vorname an sich gar nicht der auslösende Indikator ist, sondern eher die gefühlte Ungleichbehandlung im Freundeskreis. Zu betonen ist weiterhin, dass Neid nicht unbedingt eine Folge von Ungerechtigkeitsempfinden ist. Wahner (1998) hebt Heider (1958) hervor, indem sie aussagt, dass „Neid nicht in jedem Fall Folge wahrgenommener Ungerechtigkeit ist […]“ (Wahner 1998, S. 150). Auch wird deutlich Neid als ein moralisches Gefühl abgegrenzt. So reicht es bereits nach Rawls (1979) für den Mitmenschen zu erfahren, dass er sich in einer schlechteren Lage befindet als ein Anderer. Diese Situation beeindruckt so sehr, dass wir unseren Standard zugleich abwerten (vgl. Wahner 1998, S. 150). Vor diesem Hintergrund kann man davon ausgehen, dass – wie im obigen Beispiel – gar kein direktes Interesse am schöneren Vornamen besteht, sondern nur die Besserstellung des eigenen Standards auf das Ansehen der Personen im Freundeskreis. Hierbei spielen die Probleme mit dem eigenen Selbstwert eine wesentlich größere Rolle. Der entstandene Neid ist daher eher auf eine Signifikanz mit Selbstwertproblemen zurückzuführen.

Bereits mehrmals erwähnt habe ich auch den Begriff der „subjektiven Ungerechtigkeit“. Subjektive Ungerechtigkeit nach Smith (1991), welche in Form als Emotion von feindseligem Neid ausgedrückt wird, ist also dann vorhanden, wenn die eigens empfundene Ungerechtigkeit durch andere Personen höchstwahrscheinlich nicht dergleichen erlebt wird. In unserem Beispiel wird Petra Julia nie offenkundig sagen, dass sie wesentlich beliebter im gemeinsamen Freundesumfeld ist und dies selbst ungerecht findet. Bei der „objektiven Ungerechtigkeit“ hingegen wird man eher Anhänger seines emotionalen Ausdrucks der Empörung finden (vgl. Wahner 1998, S. 151).

Ungerechtigkeitssensibilität

Spricht man von der Ungerechtigkeitssensibilität, so zeigen sich kleine perspektivische Unterschiede zum Ungerechtigkeitsempfinden. Gerechtigkeitszentralität lässt nämlich bisher die Frage offen, wie die jeweilige Situation beurteilt wird. Hierbei geht man von der Anfälligkeit von Ungerechtigkeitsempfinden einer Person aus. Das bedeutet, je sensibler und dementsprechend schneller eine Ungerechtigkeit wahrgenommen wird, desto emotionaler reagiert man darauf, was sich ebenfalls im Verhalten und Handeln auswirkt.

Die Ungerechtigkeitssensibilität lässt sich in drei, voneinander unabhängigen, Perspektiven aufgliedern: die Beobachterperspektive, die Täterperspektive und die Opferperspektive. Auch diese Perspektiven wurden bereits erfolgreich empirisch belegt (Studien von Schmitt, Maes & Schmal, 1995 und 1997).

Wie im Wort schon enthalten, wird man als Beobachter bezeichnet, sobald man Ungerechtigkeit an einer anderen Person erlebt und daher in seiner Situation bevorzugt ist. Allerdings ist es auch möglich, dass ich selbst die Verantwortung für erlebte Ungerechtigkeit trage und somit zum Täter werde. Wie unter 2.1 bereits erwähnt, werden Personen als Opfer bezeichnet, die keinerlei Einfluss auf ihr Schicksal haben. Somit ist die Perspektive des Opfers bereits beschrieben.

Da die Menschheit stets motiviert ist am Gerechte- Welt- Glauben festzuhalten, werden verschiedenste Muster angewandt um die Präsenz von Ungerechtigkeit nicht zu gewähren. Erhält die Ungerechtigkeit aber Einzug und kann nicht abgewandt werden so wird anhand kognitiver Prozesse versucht, Gerechtigkeit wieder herzustellen. Laut Dalbert (1996) „werden die Menschen versuchen, Gerechtigkeit kognitiv zu restaurieren, indem sie sich davon zu überzeugen suchen, daß das Opfer sein Schicksal verdient hat.“ (Dalbert 1996, S. 12).

Erwähnt wurde vorhin, dass die drei Perspektiven unabhängig voneinander agieren. Dennoch kann man davon ausgehen, dass die Beobachter- und Opferperspektive zugehörig erscheinen. Denn es erscheint uns logisch, dass gelegentlich auch ein Opfer einen Beobachter an seiner Seite hat. Wie nun kann ein Opfer eines Schicksalsschlages mit dem Glaube an eine gerechte Welt übereinkommen? Eine Möglichkeit ist im Sinne der self- fulfilling- prophecy (nach Robert K. Merton). Das Opfer lebt solange in einer bestimmten Lage und verhält sich so in dieser, dass sich nach einer gewissen Zeit das Befürchtete auch erfüllt. Zu hoffen dabei ist, dass sie die Lage in diesem Prozess noch geändert haben oder aus der erlebten ungerechten Situation einen doch positiven Schluss ziehen, so dass dem Glauben an die gerechte Welt nichts mehr im Wege steht. Ein weiterer Grundstein für die Opferperspektive stellt das Modell der Relativen Deprivation dar, welches unter 2.3.1 näher beschrieben wird. Die Täterperspektive schreibt man charakteristisch der existenziellen Schuld zu (vgl. Baumert 2003, S. 12).

Bisher gibt es nur einen kleinen Forschungsstand zu den Perspektiven des Beobachters und des Täters. Offensichtlich ist, dass der Beobachter sich stets in einer passiven Lage befindet und daraus seine Schlüsse zieht, während der Täter stets aktiv agiert. Piaget und Kohlberg stehen bisher durch ihre Arbeiten den theoretischen Forschungen der Ungerechtigkeitssensibilität am Nächsten (vgl. http://www.uni-landau.de/schmittmanfred/forschung/sbi/index.html).

Festzuhalten ist also, dass empfundene Ungerechtigkeiten breit gefächerte Ursachen haben können. Unterscheiden sollte man in subjektive und objektive Ungerechtigkeit. Darüber hinaus müssen es durchaus verletzende Gründe sein, damit Ungerechtigkeiten entstehen und zum Beispiel durch Neid zum Ausdruck kommen. Nahezu oberflächliche Erlebnisse können nicht das Motiv sein, denn sonst wäre die Menschheit jeden Tag mit der Abschaffung von Ungerechtigkeit beschäftigt. Wie stark wir auf diese eingehen, hängt von unserer Sensibilität ab. Diese lässt sich perspektivisch eingliedern, lässt sich durch die verschiedenen Perspektiven differenziert beurteilen und kommt durch die Modelle der Gerechtigkeitsforschung in späteren Abschnitten nochmals hervor.

2.1.2 Umgang mit Ungerechtigkeit

Aber wie wird nun damit umgegangen, wenn eine Bedrohung von Ungerechtigkeit nicht mehr abzuwenden ist? Ein Beispiel hierfür: Andere Menschen werden unschuldig zum Opfer eines Schicksalsschlages, wie z. B. Erleiden einer schweren oder unheilbaren Krankheit. Wird nun sofort die gerechte Welt in Frage gestellt?

Hierfür benötigt es also Bewältigungsstrategien (hier nach Lerner 1980), welche in rationale und nichtrationale Strategien unterschieden werden.

Rationale Bewältigungsstrategie

Akzeptiert der Mensch seine eigenen Begrenzungen, so hat er bereits eine rationale Strategie angewandt. Aber auch durch eine externe Variable, wie einer Institution, kann die Gerechtigkeit wiederhergestellt werden (vgl. Schmitt et al. 1995a, S. 23). Insgesamt ist es bei dieser Strategie der Bewältigung wichtig, die Realität mit ihren Ungerechtigkeiten zu akzeptieren. Nicht zu verachten ist, dass hierbei langfristige Effekte entstehen und vor allem die Kosten niedrig gehalten werden sollten. Langfristigkeit vor allem, da die entstandene Verunsicherung in den Glauben an die Gerechtigkeit schnellstmöglich gelindert und vergessen werden soll. Die gewohnte psychische und physische Harmonie darf nicht unterbrochen werden.

Nicht Rationale Bewältigungsstrategie

Als nicht rationale Strategien werden Verleugnung und Uminterpretation genannt. Am Einfachsten erscheint zunächst noch, sich einfach gar nicht erst in die Situation zu begeben die Umstände betrachten müssen. Somit entgeht man der Anwendung einer rationalen als auch einer nicht rationalen Strategie. Ist diese Art des Rückzugs jedoch nicht erfolgreich, gibt es die Möglichkeit die Dinge in Abrede zu stellen, zu verleugnen. Das sogenannte „Schönreden“ ist der Uminterpretation des Ergebnisses zuzuordnen. Das Geschehene wird hierbei von einem anderen, nämlich dem entgegengesetzten Blickwinkel, betrachtet. Anstatt in der schlechten Erfahrung zu leben, wird daraus gelernt und es als Ereignis betrachtet, welches zum Beispiel den Charakter reifen lässt. Zwei weitere Uminterpretationsmuster tragen dazu bei, den Glauben an eine gerechte Welt aufrecht zu erhalten. Ein Muster davon findet man in der Ursache. Ein Beispiel: Ein Mann geht gerade über einen markierten Fußgängerüberweg und wird dabei von einem Auto angefahren. Der betroffene Mann oder nach Lerner nun auch das Opfer bzw. der Verlierer hat überlebt und zieht daraus Positives indem er nun vielleicht die Öffentlichkeit für dieses Geschehen sensibilisieren möchte und durch sein künftiges Engagement im öffentlichen Verkehr, wie z.B. durch das Beschildern von Litfaßsäulen mit aussagekräftigen Postern, die Zahl dieser Art von Unfällen reduziert. Anders sieht dies nun für die Uminterpretation der Ursache aus. Man könnte nun sagen, dass der Betroffene es gar nicht anders verdient hat, denn er hätte ja auch, trotz Vorrang laut Straßenverkehrsordnung, nochmals nach rechts und links schauen können um sicherzustellen, dass kein Auto die Straße entlangfährt. „Bei den Rasern heutzutage ist es doch kein Wunder, dass so etwas passiert. Es musste doch so kommen.“, sind hierbei typische Aussagen dieser Art der Uminterpretation. Diesem ähnlich ist die dritte Möglichkeit der Uminterpretation. Der Charakter der betroffenen Person wird in Frage gestellt. Manch Außenstehender würde nun behaupten, dass diese Person es nicht anders verdient hat (vgl. Schmitt et al. 1995a, S. 23).

Delahaye (2001) selbst beschreibt in seiner Diplomarbeit noch weitere Bewältigungsmöglichkeiten nach Montada (1995). So wird gesagt, dass man auch durchaus positive Aspekte aus einem Erleben ziehen kann. Petra könnte nun auch durchaus annehmen, dass es eigentlich perfekt ist so wie sie heißt, denn viele ihrer Freunde verbinden mit ihrem Namen eine gute Freundin, die immer für einen da ist.

Eine „self-blame“-Strategie sagt aus, dass man sich selbst die Schuld zuweist um die Situation besser bewältigen zu können. Ob diese Strategie allerdings auf Dauer gewinnbringend ist, möchten wir in den Raum stellen. Gerade in Hinblick auf den Selbstwert kann diesem langfristig Schaden zugefügt werden wenn der Berg der Schuldzuschreibung unübersichtliche Maße annimmt. Als negativ gestaltet es sich eher weniger, wenn man wirklich auf sich und aus eigenem Willen die Verantwortung attribuiert und dies nicht in fremde Hände gerät. Denkt man einen Schritt weiter und versetzt sich in die Lage, dass alles viel schlimmer hätte kommen können, so begegnet man noch einer weiteren Art der Bewältigung (vgl. Delahaye 2001, S. 44/ 45).

Ein treffendes Beispiel sieht man im Fernsehen: Diverse Sendungen, welche Familien mit belastenden Problemen darstellen, wirkt sich für privat- und/ oder gesellschaftlich besser gestellte Familien als eine Art „Coping“ aus.

Abschließend lässt sich sagen, dass auch im Umgang mit Ungerechtigkeiten die Perspektive eine Rolle spielt. Genug Bewältigungsstrategien stehen zur Verfügung. Nach welcher man sich richtet, hängt vor allem auch davon ab, ob man eher zu den Menschen gehört, welche die Art der Schuldzuschreibung als hilfreich empfinden, ob man lieber das Erlebte verleugnet oder ob man nicht gar die Verantwortung auf andere Personen überträgt.

2.2 Verteilungsprinzipien

Auch verschiedene Verteilungsprinzipien lassen erkennen, wie wichtig diese für langfristig bestehende Gerechtigkeit sind. Werden zum Beispiel wertvolle Güter, sowohl materiell als auch immateriell, am Arbeitsplatz ungerecht verteilt, kommt es sofort wieder zu einer erlebten Ungerechtigkeit. Gerade im Berufsleben kann dies gravierende Folgen haben und dem Verhältnis zwischen Mitarbeiten und Vorgesetzten erheblich schaden.

Übergreifend lässt sich also sagen, dass jeder Mensch bestimmte Ansprüche im Leben bereithält. Diese Ansprüche sind natürlich von Person zu Person nicht nur inhaltlich unterschiedlich sondern auch der Anzahl nach werden sie sich deutlich unterscheiden. Subjektiv befleckt ist dann natürlich auch die Behauptung, welche Menge an Ansprüche mir tatsächlich zusteht.

Adams (1965) und Homans (1961) verdeutlichen mit ihrer Equity Theorie, dass die Verteilung gerecht stattfindet, wenn sich Kosten (input) und Nutzen (output) der Betroffenen in einem Gleichgewicht befinden (vgl. Schmitt 1993, S. 3).

Drei mannigfache Verteilungsprinzipien sollen daher die Ursache für den letztendlich gerechten und unbefangenen Geltungsanspruch verschiedener Güter sein und kurz und prägnant dargestellt werden.

2.2.1 Das Leistungsprinzip

Das Leistungsprinzip, auch Proportionalitätsprinzip oder Beitragsprinzip, gilt als das bezeichnende Verteilungsprinzip, welches zur Zuteilung von Gütern benutzt wird. Ziel und Zweck vor allem ist es, die Güter gerecht zu verteilen (Maes, Schmitt & Schmal, 2001). Der Grundgedanke des Leistungsprinzips ist es, dass die Verteilung aufgrund gebrachter Leistungen oder eines bestimmten betriebenen Aufwands erfolgt. Darüber hinaus sollen auch besondere Talente oder Gaben eines Menschen vergütet werden, d.h. wer eine besondere Fähigkeit in die Arbeit einbringen kann, hat diese möglichst zu zeigen um auch seinen Vorsatz zu erreichen. Das Leistungsprinzip geht mit der Theorie des Gerechte- Welt- Glaubens nach Lerner (1965, 1980) konform. Auch der bereits benannte Leitsatz „Jeder bekommt, was er verdient und verdient, was er bekommt.“ ist für dieses Prinzip zutreffend.

Als Beispiel lassen sich Items eines experimentellen Fragebogens von Montada, Schmitt & Dalbert (1983) anbringen:

1. „Ich finde es gerecht, daß knappe Studienplätze an die Bewerber mit den besseren Abiturnoten vergeben werden.“
2. „Ich finde es fair, wenn der Urlaubspartner, der für den gemeinsamen Urlaub mehr Geld beisteuert, auch das Urlaubsziel bestimmen darf.“ (Schmitt et al. 1995a, S.8).

Den Vornamen dem Leistungsprinzip zuzuordnen ist sichtlich schwer. Der Vorname wird von den Erziehungsberechtigten gegeben und wird sich im Laufe des Lebens durch erbrachte Leistungen nicht ändern. Möglich ist jedoch, durch materielle Leistungen seinen Vornamen ändern zu lassen, wenn man diesen als durch die Eltern ungerecht verteilt ansieht und mit seinem Vornamen unzufrieden ist. Dies ist aber auch nur bedingt und in gesonderten Einzelfällen möglich. Hierbei ist auf den Punkt 1.1.3.2 unserer Arbeit zu verweisen.

2.2.2 Das Gleichheitsprinzip

Anders als beim Leistungsprinzip wird hier nicht nach Leistung und Aufwand belohnt sondern hier haben alle Menschen den gleichen Anspruch auf das Gut. Ein wohl bekanntes Beispiel ist hierfür das Wahlrecht. So heißt es im Artikel 38 des Grundgesetzes, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden (Grundgesetz 2006, S. 31). Allen bekannt ist sicher auch der Artikel 3 des Grundgesetzes – die Gleichheit vor dem Gesetz. Nicht nur sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, sondern auch Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Auch darf niemand z.B. wegen seines Geschlechts oder seiner Abstammung benachteiligt oder bevorzugt werden (vgl. Grundgesetz 2006, S. 14).

Auch hier lassen sich ausgewählte Items von Schwinger & Winterhoff- Spurk (1984) aufzählen:

1. „Bei allen Unterschieden sollte trotzdem jeder die gleichen Chancen im Leben haben.“
2. „In einer Ehe müssen Mann und Frau absolut gleiche Rechte und Pflichten haben.“ (Schmitt et al. 1995a, S.12).

Bezieht man dies auf seinen Vornamen lässt sich deutlich aussagen, dass auch niemand aufgrund eines von uns persönlich als außergewöhnlich eingestuften Vornamens benachteiligt oder bevorzugt werden sollte. Gerade durch kulturelle Unterschiede und unterschiedlicher Abstammung stößt man in Deutschland auch auf Vornamen, welche nicht als typisch deutsch gelten. Laut dem Gleichheitsprinzip und vor allem aus Achtung des Grundgesetzes sollte und darf auch niemand aufgrund seines Vornamens in Deutschland diskriminiert oder geächtet werden – nur weil dieser vielleicht auf einen deutschen Staatsbürger mit Migrationshintergrund hinweist und daher der Vorname als selten vorkommend betrachtet werden kann.

Darüber hinaus gibt es für jeden deutschen Staatsbürger die gleichen Voraussetzungen aus ein und dem gleichen Namenspool zu schöpfen. Jeder darf daher aus allen Namen, welche in Deutschland für die Namengebung zur Auswahl stehen, frei entscheiden welchen passenden Vornamen er wählt. Somit ist die Ausgangssituation für die Namenswahl für jeden gleich gegeben.

2.2.3 Das Bedürftigkeitsprinzip

Vor allem in der Sozialpolitik findet das Bedürftigkeitsprinzip seinen Platz. Die in Deutschland übliche Sozialhilfe sichert daher für Bürger, welche nicht selbstständig für einen ausreichenden Lebensunterhalt sorgen können, einen Mindeststandard. Sämtliche Leistungen der Sozialhilfe werden daher nach dem Bedürftigkeitsprinzip bemessen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass hier nur den Bedürftigen das entsprechende Gut zur Verfügung steht und eben nicht einem wohlverdienenden Bürger. Abgesichert hierbei ist auch, dass jedem zusteht was er braucht.

Folgende Items von Montada, Schmitt & Dalbert (1983) können beschrieben werden:

1. „Gewinnen zwei gute Freunde gemeinsam in einem Preisausschreiben Geld, finde ich es gerecht, wenn der mehr bekommt, der das Geld dringender benötigt.“
2. „Ich finde es gerecht, wenn Arbeitnehmer mit dem geringsten Einkommen am längsten von Kurzarbeit verschont bleiben.“ (Schmitt et al. 1995a, S.9).

Ein klassisches Beispiel bezogen auf Vornamen zu finden, gestaltet sich bei diesem Prinzip eher schwierig. Mit Verweis und Bezug auf den Unterpunkt 1.3.1 könnte man jedoch anbringen, dass hier die schichtspezifischen Faktoren zur Vornamensgebung eine Rolle spielen können. Auch wenn die Vornamen für alle gleich zur Auswahl stehen, können auserkorene Vornamen auf eine spezifische Schichtzugehörigkeit und hinweisen. Vornamen, welche daher eher die Unterschicht wiederspiegeln, können einhergehend auch eine soziale Bedürftigkeit ausdrücken. Durch bestimmte Subpoole entstehen Namenspräferenzen, welche zum Beispiel auf die Unterschicht hinweisen. So wird gesagt, dass sich Personen der unteren Schicht an moderne, trendige Namen oder prominente Namen halten. Natürlich gibt es hierfür auch genügend Ausnahmen durch namentliche Überschneidungen der Schichten bzw. Anlehnungen zwischen den Schichten, wodurch sich unser Beispiel in das Bedürftigkeitsprinzip auch nur schwer einstufen lässt.

2.2.4 Das übersinnliche Verteilungsprinzip

Könnte man eine höhere Instanz dafür verantwortlich machen, dass man in der Vornamensverteilung ungerecht behandelt wurde? In Anbetracht der Bewältigungsstrategie der Sinnfindung könnte man ja versuchen eine Instanz außerhalb des Sinnlichen zur Verantwortung zu ziehen. Aber muss man in diesem Zusammenhang die Verantwortung negativ auf andere schieben? Man kann ja auch durchaus dankbar für seinen Vornamen sein und gerade dann an eine transzendente Kraft wie z.B. Gott glauben, welche den Vornamen zugeteilt hat. Welchem Prinzip der Verteilung kann man denn die Vornamen zuordnen? Möglich ist, da man sicher nicht gleich eine passende Antwort darauf findet, dass es gerade deswegen ein ausgewähltes Publikum gibt, welches an eine äußere Zuteilung glaubt. Ob es nun solch eine metaphysische Kraft gibt, welche den Namensgebern unterbewusst bei der Namensfindung hilft, bleibt der Fantasie des Menschen vorbehalten. Es liegt nun auch in der Natur des Menschen gerne einmal über übersinnliche Themen zu sinnieren und sich philosophischen Grundfragen wie „Wo komme ich her?“ etc. zu stellen. Inwieweit diese Gedanken vertretbar und realistisch sind, ist fraglich und regt zur Diskussion an.

Unter diesem Punkt wurden daher die drei bedeutenden Verteilungsprinzipien, neben dem übersinnlichen Verteilungsprinzip, bündig beschrieben; versucht auf die Thematik der Vornamen zu transferieren und anhand paarweiser Items exemplarisch dargestellt. In Frage zu stellen ist jedoch, inwieweit sich diese theoretischen Befunde in der Praxis verwirklichen bzw. auf unterschiedlichste Gegebenheiten übertragen lassen. Die Grundessenz ist jedoch in allen Prinzipien gleich: Es besteht bei allen ein Anspruch auf Gleichbehandlung (vgl. Schmitt 1993, S.3).

2.3 Grundmodelle der Gerechtigkeitsforschung

Um letztendlich der Ungerechtigkeitssensibilität und den Verteilungsprinzipien gerecht zu werden, gilt es diese Punkte in bestimmte Rahmenmodelle der Gerechtigkeitsforschung einzugliedern. Denn diese beinhalten durchaus auch den gewählten Umgang mit Ungerechtigkeitsempfinden, welches vielleicht sogar durch ungerechtfertigten Ausschluss von einem Gut entstanden ist.

2.3.1 Modell der relativen Deprivation

Auch in Anlehnung an Merton und Rossis (1949) Bezugsgruppentheorie reformiert Davis (1959) die Theorie der relativen Deprivation (Stouffer, Lumsdaine & Lumsdaine, 1949).

„Relative Deprivation ergibt sich laut Davis immer dann, wenn ein objektiv depriviertes Ego sich mit einem objektiv nicht deprivierten Alter vergleicht […].“ (Wagner 1999, S. 27). Anders formuliert entsteht das Gefühl der relativen Deprivation dann, sobald einem ein Gut im Vergleich zu einer anderen Person vorenthalten oder gar in ungerechter Art und Weise entzogen wird. Ein bekanntes Szenarium des Modells spielte sich bei einer Studie der US Armee ab. Untersucht wurde von Stouffer et al. die Zufriedenheit in zwei verschiedenen Einheiten der amerikanischen Soldaten (Military Police und Air Corps), welche sich folglich differenzierten: Die einen Mitglieder wurden wesentlich häufiger und regelmäßiger befördert als die anderen Kameraden. Bei ihnen hingegen galt ein Avancement eher als Ausnahme. Vermutet wurde daher, dass sich die Zufriedenheit im Air Corps durch die besseren Karrierechancen auf deutlich höhere Zahlen beläuft als in der Military Police. Erstaunlicherweise ist genau das Gegenteil eingetreten. Es konnte aufgezeigt werden, dass nicht die objektiven Befindlichkeiten, wie Häufigkeit der Beförderungen, eine Rolle spielen sondern genau durch diese vielen Beförderungen wurden Vergleichszustände der Personen geschaffen (relative Bedingungen), welche zur Abhängigkeit mit dem subjektiven Zufriedenheitsgrad führten. Fazit ist daher, dass die Soldaten hier wesentlich unzufriedener waren.

Davis prägt in diesem Zusammenhang den objektiven Deprivationsbegriff, d.h. eine Population wird in einer bestimmten Art und Weise in Klassen eingeteilt. Diese jeweils eine deprivierte und nicht deprivierte Klasse ist nun Grundstein einer möglichen Vergleichbarkeit. Das bedeutet wiederum, dass die objektive Deprivation letztendlich die Folgen von Vergleichen veranschaulicht (vgl. Wagner 1999, S. 27).

Darüber hinaus traten später noch weitere Theorien von Gurr (1970) und Runciman (1966) hervor. Sämtliche Theorien unterscheiden sich stets in den Abhängigkeiten zur relativen Deprivation, so dass Crosby (1976) versuchte, alle verschiedenen Grundideen in ein Modell der egoistischen relativen Deprivation zusammen zu fügen (vgl. Wagner 1999, S. 31). Wenn Crosby von der egoistischen relativen Deprivation spricht, bezieht sie sich ausschließlich auf den Vergleich zwischen Individuen. Um als depriviert zu gelten muss eine Person ein Gut unbedingt wollen und zusätzlich noch der Überzeugung sein, auch ein Recht auf dieses Gut zu haben. Zusätzlich stellt Crosby fünf Bedingungen für die relative Deprivation auf (vgl. Crosby 1976, S. 89), welche wir versuchen wollen mit dem Schwerpunkt unserer Arbeit, den Vornamen, zu verknüpfen:

1. See that other possesses X (sehen, dass andere X besitzen: Ich sehe, dass auch andere mit ihrem Vornamen zufrieden sind, ich bin also wenig depriviert.)
2. Want X (X wollen: Ich habe aber den Wunsch, dass ich insgesamt zufriedener mit meinem Vornamen bin.)
3. Feel that one deserves X (fühlen, dass man X verdient hat: Denn ich habe das auch verdient.)
4. Think it feasible to obtain X (denken, dass es auch machbar ist X zu erhalten: Es ist durchaus machbar, dass ich zufriedener mit meinem Vornamen sein kann.)
5. Lack a sense of responsibility for failure to possess X (sich nicht verantwortlich fühlen X nicht zu besitzen: Ich darf mich nicht verantwortlich fühlen, wenn ich bisher nicht mit meinem Vornamen voll und ganz zufrieden bin.)

Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, so wird keine relative Deprivation entstehen. Davis formulierte 1959 vier solche Voraussetzungen, welche eben durch Crosby erweitert wurden.

Wie wir nun erst im Zusammenhang mit Crosby erwähnen möchten, gibt es für den Umgang mit Ungerechtigkeiten auch noch die Möglichkeit sich einer bestimmten sozialen Gruppe angehörig zu fühlen. Montada (1995) bezeichnet diese Art des Copings oder auch Kompensation als „Abwärtsvergleiche“. Übertragbar ist dies nun auf Crosbys (1984) Aussagen, welche beinhalten, dass Personen nicht sich persönlich sondern die Gruppe als depriviert ansehen. Sieht man sich zum Beispiel in einer Gruppe, welche ihren Vornamen alle als unschön betrachten, so fühlt man sich zugleich nicht alleine. Dieser Umgang mit Ungerechtigkeit erhöht die Wahrscheinlichkeit sich diese schneller wieder abzugewöhnen.

Über folgende Frage gilt es auch einmal nachzudenken: Wer hat nicht einmal schon erlebt, sich mit Menschen zu vergleichen, welche einem am Ähnlichsten sind? Von solchen sozialen Vergleichsprozessen geht Festinger (1954) aus. Gerade in den Medien erscheinen uns viele Prominente, welche vielleicht sogar den gleichen Namen wie seiner selbst tragen. Ist diese Person auch noch allseits bekannt und beliebt, so fällt es uns oftmals nicht schwer uns mit dieser Person positiv in Verbindung zu setzen: „Guten Tag, ich heiße Günther. Wie Günther Jauch“.

Ein weiteres Anwendungsbeispiel für die relative Deprivation ist die AWO-Langzeitstudie (Studie der Arbeiterwohlfahrt) zur Untersuchung der Lebenslage bei Kindern und Jugendlichen. Hierbei wurden Kinder im Vorschulalter untersucht um einen Einblick in deren Lebensumstände zu erhalten, vor allem in Hinblick auf möglich vorhandene Armut in der Familie. Gerade um ihre Umstände zu erforschen wurden deswegen Kinder begleitet, welche bereits in ihrem jungen Alter mit vielfachen Benachteiligungen, Ungerechtigkeiten und daraus resultierenden Entwicklungsdefiziten zu kämpfen haben.

2.3.2 Modell der fraternalen Deprivation

Das Modell der fraternalen Deprivation wiederum deutet darauf hin, dass nicht unbedingt die eigene Person sich einer ungerechten Ausübung unterziehen muss, damit erlebte Ungerechtigkeitsempfindungen auftreten. Hierbei geht es eher um die ungerechte Behandlung in einer Gruppe. Das heißt, die Gruppe, in welcher sich die fraternal deprivierte Person befindet, ist im Vergleich zu einer anderen Gruppe benachteiligt. Benachteiligungen können auch hier durch Ungleichverteilungen von Gütern oder Rechten entstehen. Es wird sich daher ausschließlich für die Gruppe eingesetzt, geht es darum Ungleichartigkeiten zu beseitigen – auch wenn sich die deprivierte Person selbst nochmals als ungerecht behandelt fühlt (egoistische fraternale Deprivation nach Runciman 1966). In diesem Falle betont die betroffene Person in der Gruppe selbst nochmals ihre Sonderstellung durch besonders hohe Benachteiligung im Vergleich zu den anderen.

Wie könnte nun dieses Modell in Zusammenhang mit Vornamen stehen? Wir nehmen an, dass Waltraud sich fraternal depriviert fühlt, da sie bereits öfter gefragt wurde, was sie in ihrem Leben verbrochen hat, so dass ihre Eltern ihr diesen Namen zugeteilt haben. Sie selbst mag ihren Vornamen sogar auch nicht so besonders. Für sich gesehen, verspürt sie aber keine Benachteiligungen innerhalb ihrer sozialen Gruppenzugehörigkeit. Denn in ihrer Gruppe wird sie von Leidensgenossen empfangen, welche ebenfalls öfter auf ihren Vornamen angesprochen werden. Doch gerade durch diesen Rückhalt ihrer Gruppe setzt sie sich aktiv gegen diese Ungerechtigkeit ein und gründet eine Selbsthilfegruppe für alle Menschen, welche bisher eben nicht auf Gleichgesinnte haben treffen können und sich schon ihre Leben lang nicht mit ihrem Vornamen anfreunden können.

Wir alle wissen, dass es sich in einer konformen Gruppe besser leben lässt als alleine. Auch Probleme lassen sich durch Hilfeleistungen anderer leichter und schneller lösen. Alle in der Gruppe integrierten Personen sind auf den anderen angewiesen und, wenn Waltrauds Erfolg mit der Selbsthilfegruppe ausbleibt, ist auch sie auf alle anderen angewiesen. Dies nimmt zugleich die Angst mit seinen Problemen alleine dazustehen. Die in einer Gruppe entstehenden Normen und Werte geben den „Opfern“ eine Art Sicherheit und Wohlbefinden.

2.3.3 Modell der relativen Privilegierung

Als letzter Punkt der Rahmenmodelle ist das Modell der relativen Privilegierung anzufügen, welches sich als Analogie zur Theorie der relativen Deprivation versteht. Hoffmann (1976) bezeichnet diese Modellform auch als existenzielle Schuld. Nicht wie bei der relativen Deprivation, wo man in ungerechter Art und Weise von einem Gut ausgeschlossen wird, handelt es sich hierbei darum, dass sich Personen in einer vorteilhaften Situation befinden und sich ein schlechtes Gewissen verbreitet. Dementsprechend beschäftigt sich das Modell mit Umständen von Bevorzugung oder eben Privilegierung, denn auch diese Eigenschaften können erlebte Ungerechtigkeiten hervorrufen. Diese Ungerechtigkeiten werden in Form von Schuldgefühlen deutlich und stellen sich als Belastung dar, da die Vorteile als unverdient angesehen werden. Dass unverdiente Bevorzugungen existenzielle Schuldgefühle auslösen können, wurde auch durch andere Gerechtigkeitsforscher wie zum Beispiel Maes, Schmitt & Seiler (1999) in verschiedenen Studien bestätigt. Um dieser empfundenen Ungleichbehandlung also aus dem Weg zu gehen, verzichtet der Privilegierte entweder freiwillig auf sein unverdienten Vorteile oder beschuldigt gar andere Personen (vgl. Maes, Schmitt & Seiler 1999).

Vornamen können bei diesem Modell nur im geringen Maße betrachtet werden. Eher bezieht sich unser folgendes Beispiel auf den Vor- und Nachnamen. Michael Ballack (Nein, in diesem Fall ist nicht die Fußballikone gemeint!) ruft in einer Arztpraxis an um für sich einen Termin festzulegen. Bereits am Telefon stellt er aufgrund seines Namens eine bedeutendere Höflichkeit ihm gegenüber fest, bekommt natürlich einen äußerst zeitnahen Termin und erahnt bereits, dass er schon wieder für den Fußballprofi gehalten wird. Logischerweise wird dieser Irrtum noch durch den fehlenden Sichtkontakt unterstützt. Aber auch wenn am besagten Termin festgestellt wird, dass es sich hierbei nicht um den „richtigen“ Michael Ballack handelt, so erscheint diese Art des namentlichen Zufalls doch als amüsant. Hinzu kommt, dass dennoch die Sprechstundenhilfe automatisch kognitiv seinen Namen mit dem des Fußballers verbindet, vielseitig Parallelen daraus zieht und Sympathien entwickelt, sofern ihr der tatsächliche Fußballprofi wohlgesinnt ist. Weiterhin neigt der Mensch dazu „erheiternde“ Situationen verbal nachdrücklich hervorzuheben, so dass beim Aufrufen des Namens im Wartezimmer eine Höherstellung anderen Patienten gegenüber anzumerken ist. Ist Michael Ballack dann auch noch schneller an der Reihe als die anderen Wartenden, so ist eine Bevorzugung eindeutig erkennbar. Somit geriet der Michael Ballack, welcher vielleicht einfach aufgrund einer Erkrankung einen Arzt aufsuchte, in eine vorteilhafte Situation. Diese Besserstellung empfindet er zugleich aber als beträchtliche Belastung, da solche Umstände in seinem Alltag öfter zustande kommen und er selbst gewöhnliche Wege nicht mehr ohne Hürden erledigen kann. Im schlimmsten Falle bekommt die Person durch seine Privilegierung anderen Patienten gegenüber noch ein schlechtes Gewissen und existenzielle Schuldgefühle.

Die drei verschiedenen Modelle fügen also nochmals verschiedene Auswirkungen und Verarbeitungsprozesse von Ungerechtigkeitsempfinden und Ungerechtigkeitssensibilität zusammen. Inwieweit jedes Individuum mit seiner erlebten Ungerechtigkeit umgehen kann wird ebenfalls durch die Rahmenmodelle aufgeschlüsselt. Während sich das Modell der relativen Deprivation eher mit einer ungerechten Art des Ausschlusses eines Guts beschäftigt, so beschreibt das Gegenstück des Modells - die relative Privilegierung - das existenzielle Schuldaufkommen durch ungerechte Bevorzugung einer Person. Das Modell der fraternalen Deprivation hebt sich hingegen von der Zentralisierung des Individuums ab und bewerkstelligt die situationsgebundenen Benachteiligungen einer Gruppe.

2.4 Vornamen und Gerechtigkeit

Im letzten Abschnitt unserer theoretischen Arbeit soll eine Synthese aus beiden Themenblöcken - Vornamen und Gerechtigkeit - hergestellt werden.

Zu diskutieren wäre dabei zunächst, ob es denn überhaupt einen Sinn ergibt solch unterschiedliche Themen zu verknüpfen. „Was hat denn bitte der Vorname mit Gerechtigkeit zu tun?“ „Und wie wollt ihr diese beiden Themen zusammenfügen?“, „Oh das klingt ja super interessant und lustig, aber Moment, das verstehe ich nicht ganz, was hat das eine mit dem anderen zu tun?“.

Mit derartigen Fragen hatte man sich zunächst auseinander zu setzen, sobald man erzählte über welche Thematik man die Diplomarbeit schreibt. Der Vorname wird einem doch mit der Geburt in die Wiege gelegt. Wie soll man denn da auf die Idee kommen, sich ungerecht behandelt zu fühlen? Außerdem kann man es in seinem fortschreitenden Leben eh nicht mehr beeinflussen, der Name steht nun mal fest. Man selbst findet vielleicht nicht immer seinen Namen unbedingt schön, dadurch fühlt man sich in seinem Bekanntenkreis nicht immer wohl mit der Benennung und transferiert dieses Unwohlsein sogar noch auf ein Ungerechtigkeitsempfinden, zum Beispiel bei der Bewerberauswahl für eine Arbeitsstelle. „Das Unternehmen hat mich doch nur nicht angestellt, da diese sich bereits beim Lesen meines Vornamens vor Lachen nicht mehr halten konnten.“ Aber gibt es tatsächlich objektive und belegbare Zusammenhänge zwischen Vornamen und Gerechtigkeits-/ Ungerechtigkeitsempfinden? Vor allem diese Frage soll in unserer empirischen Untersuchung aufgeklärt werden.

Im Verlauf der niedergeschriebenen Theorie wurden anhand einzelner Beispiele bereits einige Parallelen zwischen den beiden Instanzen Vornamen und Gerechtigkeit gezogen. Im Folgenden sollen nochmals präzise ausgewählte Punkte einen Bezug zwischen Vornamen und Gerechtigkeit herstellen, neben den empirischen Befunden, welche im Ergebnisteil näher erläutert werden.

Jeder Mensch ist zunächst geprägt durch seinen Vornamen, da er ihn ein Leben lang begleitet und einen Teil der Persönlichkeit eines jeden Menschen darstellt. Vor allem ist er weitaus intensiver im Bewusstsein verhaftet als der Familienname, da der Vorname in der Regel nicht geändert wird. Losgelöst davon, ist der Vorname zusätzlich als ein gesellschaftliches Gut zu betrachten, da dieser vom Inhalt und seinen Formalien her kulturspezifisch ist und somit einen Kulturkreis charakterisieren kann. Ebenso spielt der Vorname eine tragende Rolle für das Individuum in einer Gesellschaft oder einem Kulturkreis, da sich der Mensch vor allem durch seinen Namen in eben dieser darstellt und somit den Vornamen als Repräsentationsmittel zur Verfügung hat.

Grundsätzlich gehen mit dem Vornamen zwei Funktionen einher:

1. Der Vorname als Identifikationsfunktion: Sowohl in der Gesellschaft, als auch innerhalb der Familie identifiziert sich ein Individuum durch seinen Vornamen. Weiterhin dient dieser als Anrede und Grundstein der persönlichen, zwischenmenschlichen Kommunikation.
2. Der Vorname als Individualisierungsfunktion: Der Name fungiert als Abgrenzungspotential zu anderen Personen in einer Gesellschaft, in der Familie oder im Freundes- bzw. Bekanntenkreis. Darüber hinaus gilt der Name als Indikator sich selbst wahrzunehmen und eine Bezeichnung zu geben.

Um diese Grundlagen der Vornamensthematik nun mit dem Potential der Gerechtigkeit bzw. Ungerechtigkeit in Einklang zu bringen, möchten wir zunächst zwei Stufen oder Ebenen unterscheiden:

Die erste Stufe gilt als die änderbare bzw. behebbare Einheit, wenn man sich aufgrund seines Vornamens ungerecht behandelt fühlen sollte. Diese ist in erster Linie kulturabhängig, da die Vornamensgebung und damit einhergehende gesetzliche Verankerungen nationale Unterschiede mit sich bringen. Die kulturellen Unterschiede in der Vornamensgebung bilden ein Potential sich ungerecht behandelt zu fühlen, z.B. als Ausländer in Deutschland mit für Deutsche untypisch klingenden Namen, so gibt es speziell in Deutschland die Möglichkeit der Vornamensänderung – insofern die betroffene Person auch eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder sich in einem Integrationsprozess befindet (siehe 1.1.3 Namensrecht). Gründe für eine ungerechte Behandlung können spezifische Vor- bzw. Nachteile aufgrund des Vornamens in der anderen Kultur sein. Kulturelle Differenzen äußern sich beispielsweise durch das Bestehen von unterschiedlichen Sprachen in den Ländern und vor allem durch kongruente politische und geschichtliche Ereignisse. So kann es durchaus vorkommen, dass Unstimmigkeiten in der Aussprache des Vornamens auftreten, da dieser eben kein Bestandteil des Namenpools der deutschen Gesellschaft ist.

Hinzukommend ist es in Deutschland anhand von Reglementierungen im Gesetz festgelegt, dass der Vorname keine Zweifel über das Geschlecht offen lassen darf (siehe auch 1.3.2 Geschlechtsspezifische Faktoren). Fühlt man sich nun geschlechtlich anders, als der Name ausdrückt und hat den eindringlichen Willen einen Namen zu besitzen, welcher das gefühlte Geschlecht repräsentiert, so ist auch hier in einigen Fällen eine offizielle Namensänderung denkbar (siehe Transsexuellen Gesetz/ Transvestiten).

Folgende als unrecht empfundene Umstände, möchten wir einer zweiten Stufe zuordnen, da diese nicht oder nur bedingt behoben werden können:

Besitzt jemand einen Vornamen, welcher in der Gesellschaft verpönt ist oder sich situativ dazu entwickelt hat, da er vielleicht eine individuelle Schichtzugehörigkeit widerspiegelt, so fühlt man sich deshalb vorurteilsbehaftet behandelt. Ein durch die Medien geprägter Name wie Kevin (Film „Kevin allein zu Haus“, 1990) kann zu solch einer Situation führen (vgl. 1.3).

Zuerst wurde dieser Name schlagartig beliebt (vgl. Müller 2001) und heutzutage eher vermieden, bzw. die nun schon so benannten mit einer Reihe von Vorurteilen behaftet, die eher die negativen Eigenschaften des Namensträgers hervorheben.

Hier hat man nur lediglich die eingeschränkte Möglichkeit, seinen als verspottet geltenden Namen mit Hilfe von Spitznamen oder Koseformen zu kompensieren, da gesetzlich gesehen kein „wichtiger Grund“ vorliegt und eine offizielle Änderung hier nicht möglich ist. Diese Form der Kompensation ist auch erschwingbar, wenn ich selbst meinen Namen als unpassend oder hässlich einstufe, oder gar für meine Persönlichkeit nicht vertretbar empfinde. Verspürt man seinen Vornamen als zu gewöhnlich oder tritt dieser sehr häufig in der Gesellschaft auf, so kann man sich ebenfalls nur durch Spitz- oder Künstlernamen von der gesellschaftlichen Masse abheben. Diese konventionelle Art kreiert eine noch eine höhere Form der Individualisierung als der Vorname an sich schon impliziert.

Festzuhalten ist, dass jeder das Recht hat, auf ein und denselben Namenspool zuzugreifen. Eine absolute Chancengleichheit im Ausgangspunkt ist somit für alle Menschen gegeben. Desgleichen entstehen Befangenheiten im Zusammenhang mit dem Vornamen meist im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Aspekten. Insbesondere äußere Komponenten, wie z.B. die Medien durch Radio und Fernsehen oder historische sowie politische Faktoren, legen die Position und das Ansehen eines Namens in der Gesellschaft fest.

[...]


[1] Thomas Mann, 1875-1955, deutscher Schriftsteller, 1929 Nobelpreisträger für Literatur

[2] Johann Wolfgang von Goethe, Faust erster Teil, „Marthens Garten“, Leipzig 1790

[3] Diese Studie ist eine Neuauflage zum Vergleich zu der 1999 aufgestellten Untersuchung von Rudolph & Spörrle „Alter, Attraktivität und Intelligenz von Vornamen: Wortnormen für Vornamen im Deutschen.“

Ende der Leseprobe aus 290 Seiten

Details

Titel
Im Namen der Gerechtigkeit
Untertitel
Der eigene Vorname und existentielle Gerechtigkeit
Hochschule
Universität der Bundeswehr München, Neubiberg
Note
1,0
Autoren
Jahr
2011
Seiten
290
Katalognummer
V176497
ISBN (eBook)
9783640978151
ISBN (Buch)
9783640977963
Dateigröße
4955 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
weitere Autoren: Laura Dodot
Schlagworte
namen, gerechtigkeit, vorname, gerechtigkeit
Arbeit zitieren
Lydia Knaak (Autor:in)Laura Dodot (Autor:in), 2011, Im Namen der Gerechtigkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176497

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