Konzernabschluss und -bilanzanalyse nach IFRS


Masterarbeit, 2009

126 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. IFRS Richtlinien
2.1 Einführung
2.2 Zweck und Aufgaben
2.3 Aufbau der IFRS
2.4 Vorteile der IFRS
2.5 Nachteile der IFRS

3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
3.1 Einführung
3.2 Änderungen im Überblick
3.3 Änderungen im HGB-Konzernabschluss

4. Konzernabschluss
4.1 Grundlagen
4.1.1 Begriff Konzern und Konzernarten
4.1.2 Zweck und Aufgaben
4.1.3 Aufstellungspflicht
4.1.4 Befreiung
4.1.5 Beherrschung
4.1.6 Einheitsgrundsatz
4.1.7 Bestandteile
4.2 Konsolidierung
4.2.1 Einführung
4.2.2 Konsolidierungskreis
4.2.3 Control-Konzept und seine Grenzen
4.2.4 Vollkonsolidierung
4.2.4.1 Kapitalkonsolidierung
4.2.4.2 Schuldenkonsolidierung
4.2.4.3 Zwischenergebniskonsolidierung
4.2.4.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
4.2.5 Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

5. Konzernabschlussanalyse
5.1 Begriff der Konzernabschlussanalyse
5.2 Adressaten und Ziele
5.3 Inhaltliche Besonderheiten, Probleme und Grenzen

6. Aufbereitung der Jahresabschlussdaten
6.1 Methodische Schritte
6.2 Inhaltliche Aufbereitung der Bilanz

7. Auswertungsmethoden der Bilanzanalyse
7.1 Auswertungsinstrumente der Bilanzanalyse
7.2 Kennzahlen und Kennzahlensysteme
7.2.1 Absolutzahlen
7.2.2 Verhältniszahlen
7.2.3 Kennzahlensysteme
7.3 Vergleichsmethoden

8. Teilbereiche der Bilanzanalyse als Kennzahlenrechnung
8.1 Finanzwirtschaftliche Analyse: Investition, Finanzierung und Liquidität
8.1.1 Investitionsanalyse
8.1.2 Finanzierungsanalyse
8.1.3 Liquiditätsanalyse
8.1.3.1 Deckungsgrade
8.1.3.2 Liquiditätsgrade
8.1.3.3 Kapitalflussrechnung / Cashflow
8.2 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse: Die Ertragskraft
8.2.1 Ergebnisanalyse
8.2.1.1 Ergebnisquellenanalysen: Beurteilung der Erfolgsquellen
8.2.1.2 Die Ergebnisstruktur: Analyse der Aufwands- und Ertragsstruktur
8.2.2 Rentabilitätsanalyse
8.2.3 Wertschöpfungsanalyse

9. Fazit

Quellen:

Literatur

Internet

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufbau der IFRS

Abbildung 2: Problemfelder der IFRS-Umstellung

Abbildung 3: Projektschritte zur Umstellung nach IFRS

Abbildung 4: Systematisierung verschiedener Konzernarten

Abbildung 5: Einflussgrößen bei der Konsolidierung

Abbildung 6: Konsolidierungskreis

Abbildung 7: Zwischenergebniskonsolidierung

Abbildung 8: Ablaufschema Jahresabschlussanalyse

Abbildung 9: Kennzahlen

Abbildung 10: Aufbau der finanzwirtschaftlichen Bilanzanalyse

Abbildung 11: Übersicht erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse

Abbildung 12: Beispielgliederung für eine GuV gemäß IAS

Abbildung 13: Roi-Baum (Du-Pont Schema)

1. Einleitung

Die vorliegende Master-Thesis fokussiert sich hauptsächlich auf die spezielle Form der Konzernabschlüsse, die nach internationalen Rechnungslegungs-vorschriften (IFRS) erstellt werden. Des Weiteren wird ausgiebig auf den Themenbereich „Konzernbilanzanalyse“ eingegangen, da diese das wichtigste Instrument zur Beurteilung von Konzernbilanzen ist.

Die oberste Priorität für einen Konzern ist die Erzielung einer nachhaltigen Gewinnmaximierung. Aus diesem Grund versuchen immer mehr Unternehmen sich zu einem Bündnis zusammenzuschließen, um sich gegenseitig im harten Konkurrenzkampf zu behaupten.

International tätige Kapitalgesellschaften stellen ihre Konzernabschlüsse immer nach den aktuellen IFRS-Richtlinien zusammen, da so alle Adressaten (Kunden, Lieferanten, Konkurrenten etc.) ausführliche Information über das abgelaufene Geschäftsjahr erhalten. Dies ist umso wichtiger, da die IFRS-Richtlinien mehr an Bedeutung gewinnen. Die Globalisierung der Waren- und Dienstleistungsmärkte nimmt immer mehr zu und die unternehmerischen Aktivitäten spielen sich immer häufiger auf den internationalen Märkten ab.

Da der Konzernabschluss nach IFRS wesentlich umfangreicher ist als der nach HGB erstellte Abschluss, profitieren nicht nur die Adressaten von der ausführlichen Offenlegung der Bilanzwerte, sondern auch der Konzern selbst zieht den größten Nutzen daraus. Denn dadurch lässt er sich international besser vergleichen, um so als konkurrenzfähigeres Organ am Markt dazustehen.

Im Zuge der Globalisierung ist das IFRS ein brauchbares Instrument zur Offenlegung, Transparenz und Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen geworden. Aber die IFRS-Richtlinien weisen in einigen Bereichen Schwach- stellen auf. Daher hat der Bundestag mit dem neuen Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) eine Alternative zu den IFRS-Richtlinien geschaffen, die international tätige Unternehmen ebenso verwenden können.

Der zweite Schwerpunkt dieser Arbeit wird in der „Konzernbilanzanalyse“ liegen. Hierbei geht es um die Untersuchung der aktuellen und um die Prognose der zukünftigen Unternehmenslage. Im Rahmen der Grundsätze der ordnungs-gemäßen Buchführung wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens analysiert.

Das Ziel dieser Master-Thesis ist es, den Sinn und Zweck der speziellen Form eines nach IFRS erstellten Konzernabschlusses zu vermitteln. Darüber hinaus werden anhand von Beispielen verschiedene Analyseverfahren beschrieben, die Aufschluss über die finanz- und erfolgswirtschaftliche Lage eines Konzerns geben. Die drei Instrumente der Konzernbilanzanalyse (Zerlegung des Jahresabschlusses in einzelne Posten, Bildung von Kennzahlen zur Finanz- und Ertragslage, Auswertung der Kennzahlen) werden ausgiebig in den darauffolgenden Kapiteln erläutert.

2. IFRS Richtlinien

2.1 Einführung

Die International Financial Reporting Standards wurden in erster Linie vom International Accounting Standards Committee (IASC) erstellt. Sie sind so formuliert, dass sie die Standards bzw. Anordnungen für die Rechnungslegung erwerbswirtschaftlicher Unternehmen angeben. Sie wurden von den Accounting Standards Board (IASB) per Gesetz eingeführt, um die globalen Absichten mit der internationalen Rechnungslegung in Einklang zu bringen.[1] Sie enthalten mehrere Standards, wie zum Beispiel die International Accounting Standards Board (IASB), die International Accounting Standards (IAS) des International Accounting Standards Committee (IASC) sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des alten Standing Interpretations Committee (SIC).

Die IFRS-Rechnungslegungsvorschriften sind im Gegensatz zu den HGB-Richtlinien wesentlich detaillierter in ihrer Formulierung. Es werden Einzelfälle geschildert, um so unternehmensfremden Personen Informationen bereitzustellen. Dies nutzen insbesondere die Adressaten, wie z.B. Anteilseigner, Gläubiger oder andere spezielle Informationsinteressenten, die durch diese minutiöse Ausarbeitung einen genauen Überblick über die finanzwirtschaftliche Lage des Unternehmens gewinnen. Auf der anderen Seite ist diese Bereitstellung von Informationen mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der nach den HGB- Vorschriften nicht anfallen würde, da diese nur die kurzen und allgemeinen Vorschriften zur Rechnungslegung verlangen.[2] Das Ziel der IFRS war zum Einen, die Konzerne und Unternehmen mit anderen internationalen kapitalmarkt-orientierten Unternehmen vergleichbar zu machen und zum Anderen das Vertrauen der Finanzmärkte zu festigen. In diesem Kontext sollte die Aufrechterhaltung des Schutzes der Anleger nicht außer Acht gelassen werden.[3]

2.2 Zweck und Aufgaben

Das IFRS, dessen Sinn und Zweck die Vergleichbarkeit internationaler Firmen ist, zeichnet sich im Wesentlichen durch seine Transparenz aus. Dies sollte aber nicht als Hauptaugenmerk angesehen werden.

Im Vordergrund sollte der Investorenschutz stehen, der nach HGB-Richtlinien noch eher auf die Interessen der Gläubiger ausgerichtet war.[4]

Zweck und Aufgaben der IFRS:

Investorenorientierung

Die ausführliche Darstellung eines Konzern- oder Jahresabschlusses nach IFRS hat die Absicht, alle Investoren (Aktionäre) über die finanzwirtschaftliche Lage des Konzerns zu informieren. Es wird vermutet, dass sich diese Informationen nicht nur für die Aktionäre als sehr hilfreich erweisen, sondern dass auch andere Adressaten (wie z.B. Gläubiger, Arbeitnehmer oder Lieferanten) hier die für sie notwendigen Informationen erhalten, um bei ihrer weiteren Vorgehensweise davon zu profitieren.[5] Der Aktionär eines Unternehmens, der in der Regel nur eine hohe Ausschüttung im Sinn hat, richtet sich auf den zukünftigen Erfolg des jeweiligen mitinvestierenden Unternehmens aus, da er so seine Chancen und Risiken gut verteilen kann. Somit versucht das IFRS, den Investoren einen genauen Überblick über den in einer Periode erzielten Erfolg zu verschaffen und ihnen für die Veröffentlichung ein greifbares, geschätztes Vermögen bereitzustellen. Dagegen sind keine Ausschüttungsvorschriften im IFRS vorhanden, da diese eher zu den Aufgaben des HGB gehören. Daher hat der Jahresabschluss aus HGB-Sicht mehr Aufgaben zu erledigen als der nach IFRS.[6]

Anhand der kommenden Auszählung werden die Aufgaben und Grundfunktionen eines herkömmlichen Konzernabschlusses aufgezeigt, wie sie durch die International Financial Reporting Standards gefordert werden. Der Sinn und Zweck der Dokumentation und Information ist es, den Leitungsorganen relevante Informationen zu vermitteln, sowie den Stakeholdern Auskunft über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu geben.

- Dokumentation:

Mit Hilfe der Dokumentation werden alle in- und externen betrieblichen Prozesse einer Abrechnungsperiode festgehalten.[7] Die registrierten Daten werden mittels doppelter Buchführung verrechnet. Dabei beschränkt sich der Berechnungszeitraum in der Regel auf ein Jahr.

- Information:

Die Informationsschicht, die die aufbereiteten Daten für die internen und externen Informationsinteressen bereitstellt, gibt Auskunft über die finanzwirtschaftliche Lage des Unternehmens, die durch Finanz-, Ertrags- und Vermögenskennzahlen definiert wird.

Die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sollte aus neutraler Sicht geschehen, da dies sonst unfair gegenüber dem Unternehmen wäre, dass sich international gegenüber den externen Adressaten, der Konkurrenz und den (potenziellen) Kunden präsentieren muss. Falls dies nicht nach fairen Faktoren geschehen würde, müsste man in Einzelfällen von den IFRS-Richtlinien abweichen. Dieses Vorgehen nennt man „Fair Presention“, das eine „Overriding Principle“ aufzeigt.[8]

2.3 Aufbau der IFRS

Der Aufbau der International Financial Reporting Standards (IFRS) ist durch ein dreistufiges Regelwerk festgelegt.

Wenn man die Struktur mit den deutschen Rechnungslegungsvorschriften vergleicht, unterscheiden sie sich enorm. Die separaten fundamentalen Segmente bilden keinen geschlossenen Kreis, sondern zeichnen sich durch einzeln auftretende Fragen aus.[9] Das Fundament des Aufbaus der IFRS bildet das Framework, das als Grundlage des Systems dient. Darauf aufbauend bilden die Standards das nächste Segment und an der Spitze sind die Interpretations angesiedelt, die als Ergänzungen im Dienste des Ganzen stehen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung1: Aufbau der IFRS[10]

Der Grundstein, das Framework, enthält alle grundlegenden Rechnungslegungsvorschriften. Dabei stehen vor allem Angaben zu möglichen Zielsetzungen, Definitionen und Rechnungslegungsgrundsätze im Mittelpunkt. Die eigentliche Aufgabe des Frameworks ist normalerweise die Entwickelung eines geschlossenen Rechnungslegungssystems.[11]

Eine mögliche Ergänzung wäre nur bei eventuellen Rechnungslegungsmängeln notwendig, diese sind aber nicht verpflichtend.

Die Grundannahme wird durch periodengerechte Erfolgsermittlungen und Unternehmensfortführungen repräsentiert.

Die Standards, die als nächste Ebene folgen, untersuchen bestimmte Sektoren eines Jahres- bzw. Konzernabschlusses, wie z. B. die Darbietung und die formale Anordnung. Unter anderem wird die Festlegung von Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsregeln durch die Standards geregelt. Da anhand von unregelmäßigen Optimierungsmaßnahmen immer aktuellere Standards entstehen, passen diese nicht mehr zu dem veralteten Grundstein des Frameworks.[12]

Die Standards müssen eine Handvoll bestimmter Faktoren bei der Regelung von speziellen Sachverhalten aufweisen:

- Die vollständige Vermögens- und Finanzlage des Geschäftsjahres (2 Bilanzen erforderlich; eine vom Anfang und eine von Ende des Geschäftsjahres)
- Der gesamte Erfolg des Konzerns/Unternehmens
- Die Veränderung des Eigenkapitals
- Die Höhe der Zahlungsströme
- Der Anhang: In ihm werden die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und notwendigen Erläuterungen ausgewiesen.[13]

Zu guter Letzt an der Spitze dieses Gerüstes sind die Interpretations angesiedelt, die nur als Ergänzung bei möglichen Missverständnissen oder Unklarheiten dienen. Ihre Aufgabe ist es, undurchschaubare und fehlende Segmente zu bereinigen.

2.4 Vorteile der IFRS

Durch das Inkrafttreten der Verordnungen und Vorschriften der International Financial Reporting Standards sind viele vorteilhafte Aspekte entstanden. Da eine Modernisierung der internationalen Vergleichbarkeit von höchster Priorität war, war das IFRS die sichere Antwort, um diesen Zielen gerecht zu werden.

Vorteile der IFRS:

Ausführlichkeit und Vergleichbarkeit

Seit dem 1.1.2005 sind insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS-Richtlinien anzufertigen. Seitdem ist es möglich, den Konzern aus neutraler und globaler Sicht zu bewerten. So bekommen Konzerne und andere unternehmensexterne Personen Informationen darüber, ob sich die finanzwirtschaftlichen Bemühungen des Konzerns gegenüber den nationalen und internationalen Konkurrenten lohnten.

Das IFRS bewirkte nicht nur eine Harmonisierung, die sich auf das interne und externe Rechnungswesen ausweitete, sondern erweiterte auch die Unternehmenstransparenz.[14]

Große, international tätige Kapitalgesellschaften, die in der Vergangenheit ihre Einzelabschlüsse noch nach den HGB-Richtlinien erstellt hatten, müssen diese jetzt nur noch nach den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften anfertigen. Ein Abschluss, der nach dem IFRS erstellt wurde, ermöglicht den Verantwortlichen des Unternehmens eine Erweiterung der Bilanzpolitik vorzunehmen. Ergänzend sind noch weitere Vorteile anzusprechen, wie zum Beispiel die Neubewertung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen, die im Rahmen der Entwicklungskosten entstehen könnten. Des Weiteren könnten sich neue internationale Kundenbeziehungen entwickeln, wenn Kunden ihre Bilanzen nach den internationalen Vorschriften selbst anfertigen würden, so dass einer positiven Präsentation und Vergleichbarkeit nichts mehr im Wege stehen würde.[15]

2.5 Nachteile der IFRS

Neben der Erstellung eines nach den IFRS-Richtlinien entwickelten Abschlusses muss zusätzlich noch ein Abschluss nach den deutschen HGB-Richtlinien erstellt werden, um die Daten für eine Bemessung der Ausschüttungen und der Steuerschuld zu ermitteln. Demzufolge entstehen doppelte Kosten, da der Konzern eine doppelte Bilanzierung vornehmen muss. Zusätzlich schrecken komplexe IFRS-Vorschriften und umfangreiche Umstellungsverfahren die meisten Unternehmen ab.[16]

Nachteile der IFRS:

Umfang, Wiederholungen und Kosten

Eine Umstellung auf die internationalen Richtlinien funktioniert erfahrungsgemäß nie reibungslos. Im Vorfeld müssen einige Faktoren berücksichtigt werden, da die Veränderung nach IFRS nicht von heute auf morgen durchgeführt werden kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Problemfelder der IFRS-Umstellung[17]

Ein weiterer Kritikpunkt an diesem internationalen dreistufigen Regelwerk ist die kostenintensive und umfangfangreiche Darstellung, die sich meist über 1000 Seiten erstreckt. Neben diesen voluminösen Ausführungen sind noch Interpretationen und Ergänzungen hinzuzurechnen, die das negative Bild erhärten. Somit kann man sagen: Die Darstellung eines IFRS-Konzernabschlusses ist durch sein Ausmaß sehr schwer zu überschauen. Durch die Vielzahl der redundanten Informationen lässt sich dieser Abschluss von einem ungeschulten Auge kaum bewerten oder erstellen. Um solch ein Know-how diesbezüglich zu erreichen, sind mehrerer Schulungssitzungen notwendig, die sehr kostenintensiv sind. Sicherlich ist eines der Ziele eines jeden Konzerns sich international weiterzuentwickeln. Aber größtenteils wird die finanzielle Belastung, die durch so eine Umstellung entsteht, von den Verantwortlichen schlichtweg unterschätzt. Nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile müssen im Vorfeld einer Umstrukturierung genaustens durchdacht und gegenübergestellt werden. Mögliche Chancen und Risiken müssen von geschultem Fachpersonal sorgfältig analysiert und bewertet werden, um die richtige Entscheidung treffen zu können.

Nun werden im Einzelnen die Projektschritte beschrieben, die durch eine derarte IFRS-Umstellung durchgeführt werden müssen.[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Projektschritte zur Umstellung nach IFRS[19]

3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

3.1 Einführung

Eine Modernisierung hinsichtlich der HGB-Rechnungslegungsvorschriften war von höchster Priorität, da diese schon sehr veraltet waren. Aus diesem Grund entstand ein neues Gesetz, das den Namen „Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz“ kurz gesagt „BilMoG“ trägt.

Das durch den Regierungsentwurf entstandene Gesetz vom 21.Mai 2008, hat die vorher angekündigte Reform des HGB-Bilanzrechts einen weiteren Schritt in Richtung „Modernisierung“ nach vorne gebracht. Mit diesem Gesetz wurde das HGB sehr weitreichend überarbeitet. Es trat am 1.1.2009 in Kraft. Dabei wurden viele HGB-Vorschriften verändert bzw. aktualisiert, so dass sie eine Alternative hinsichtlich der in Kapitel 2 beschrieben IFRS darstellen.

Vorteile des BilMoG:

Einfache Alternative zur IFRS und kostengünstig

Das Ziel des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes war es, eine dauerhafte und kostengünstige Lösung zu entwickeln. Da der IFRS sehr umfangreich und komplex und zugleich sehr kostenintensiv ist, versuchte man so, mit einfachen Ansätzen zu punkten. Wiederum standen folgende Faktoren im Vordergrund, die gegenüber den alten Richtlinien beibehalten wurden: Gläubigerschutz, Einheitsbilanz, Ausschüttungsbemessung. Durch die Deregulierung versucht das BilMoG kleine und mittelständige Unternehmen zu entlasten.[20]

Durch die Anwendung der neuen HGB-Bilanzierungsvorschriften vermuten Experten, eine jährliche Kostenersparnis von 1,3 Milliarden zu erlangen. Unter anderem ist der HGB-Abschluss in seiner Aussagekraft deutlich verstärkt worden. Der Gesetzgeber meint sogar, dass gerade mittelständige Unternehmen auf die internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) verzichten können.[21]

3.2 Änderungen im Überblick

Bei der Aktualisierung des HGB-Bilanzrechts sind viele Veränderungen vorgenommen worden, um das BilMoG als ein konkurrenzfähiges Produkt und eine echte Alternative zu den IFRS darzustellen.

Nun werden die wichtigsten Änderungen aufgezeigt:

Die Bilanzierung latenter Steuern:

- Aktivierungspflicht latenter Steuern wird eingeführt.
- Das Ansatzwahlrecht wird aufgelöst.

Die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen:

- Realistische Bewertungen von Pensionsrückstellungen sind vorgesehen
- Verstärkung der Informationsfunktion (Finanzlage und Kapitalstruktur)

Die bilanzielle Abbildung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten:

- Zunehmende Bedeutung von immateriellen Vermögensgegenständen
- Verbesserung der bilanziellen Abbildung von Entwicklungsaktivitäten für innovative Unternehmen

Der handelsrechtliche Konzernabschluss:

- Heranführung an die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
- Weiterentwicklung des HGB-Bilanzrechts
- Alternatives und konkurrenzfähiges Produkt gegenüber der IFRS

Die Vorschriften für Ansatz, Bewertung, Ausweis und Anhang:

- Umfangreiche Veränderungen durch geplante Modernisierungsmaßnahmen
- Eingrenzung von bilanzpolitischen Gestaltungsspielräumen

Corporate Governance nach dem BilMoG

- Optimierung und Ausweitung kapitalmarktorientierter Unternehmen[22]

3.3 Änderungen im HGB-Konzernabschluss

Der handelsrechtliche Konzernabschluss hat durch die Modernisierungs-maßnahmen, die durch den Einsatz des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes eingeführt wurden, viele Änderungen erfahren müssen. Das Ziel des Gesetzgebers war es, die HGB-Rechnungslegungsvorschriften so zu entwickeln, dass sie sich gegenüber den internationalen Rechnungslegungsstandards behaupten können. Das HGB-Bilanzrecht soll zu einer sinnvollen Alternative im Vergleich zum IFRS werden.

Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen des Konzernabschlusses dargestellt:

- Wegfall der Beteiligungserfordernis bei Konsolidierungspflicht

gemäß - 290 Abs. 1 Satz 1

- Aufhebung des Minderheitenschutzes

gemäß - 291 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2

- Erhöhung der Schwellenwerte gemäß - 293
- Kapitalkonsolidierung assoziierter Unternehmen nur noch nach der Buchwertmethode möglich gemäß - 312 Abs. 1[23]
- Wegfall der Kapitalkonsolidierungsvorschriften hinsichtlich der Interessenzusammenführung zuvor - 302.
- Kapitalkonsolidierung nur noch durch die Neubewertungsmethode möglich gemäß - 301 Abs. 1 Satz 2
- Währungsumrechnung nach modifizierter Stichtagskursmethode gemäß - 308a
- Planmäßige Abschreibung des Goodwills gemäß - 309
- Erweiterung der Anhangangaben gemäß - 314
- Veränderung der Bewertungsmethoden für aktive und passive latente Steuern gemäß - 306
- Wegfall der Pooling-of-Interests-Methode gemäß - 302[24]

4. Konzernabschluss

4.1 Grundlagen

Jahrelang wurden deutsche Konzerne durch die deutschen handels- und steuerrechtlichen Richtlinien geprägt. Ihr Ziel war es, international expandieren zu können.

Dieses Vorgehen verstärkte sich, da die Relevanz auf den Kapitalmärkten immer mehr zunahm. Diesbezüglich musste unbedingt ein Wandel vollzogen werden. Ein Wandel, der sich in den letzten Jahren immer mehr verfestigte und die Konzerne erfolgreich dazu führte, ihre Konzernabschlüsse nach den Rechnungslegungsvorschriften der IFRS anzufertigen. Mit dieser Umsetzung stand einer Globalisierung nichts mehr im Wege.

4.1.1 Begriff Konzern und Konzernarten

In der Literatur und im Internet lassen sich einige Begriffsdefinitionen zum Begriff Konzern finden.

Eine besagt, dass ein Konzern ein Zusammenschluss von rechtlich selbstständigen Unternehmen sei, die ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben und sich einer einheitlichen Leitung (häufig durch eine Holdinggesellschaft) unterstellen.[25]

Eine andere Definition wird am besten mit dem im Aktiengesetz beschriebenen - 18 dargestellt, der besagt:„Es kann nur ein Konzern existieren, wenn ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst sind oder wenn der Zusammenschluss mehrerer rechtlich unabhängiger und voneinander unabhängiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung besteht.“

Das Aktiengesetz differenziert weiterhin einen Konzern in Unterordnungskonzern und Gleichordnungskonzern.

Darüber hinaus kann ein Verbund mehrerer Unternehmen gesamtwirtschaftliche Nachwehen erzeugen, nämlich dann, wenn durch externes Unternehmens-wachstum wettbewerbseinschränkende Marktstrukturen entstehen.[26]

Das Ziel einer Zusammenführung ist die Rationalisierung von Produktions-prozessen und die konsequente Nutzung von Synergien, die eine bessere Rentabilität und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch einen Erfahrungsaustausch zur Folge haben.

Ein Konzern, den man als rechtlich selbstständiges Unternehmen auffassen muss, kann je nach Betrachtungsweise nach verschiedenen Arten charakterisiert werden. Anhand der folgenden Grafik wird verdeutlicht, welche verschiedenen Arten von Konzernen es gibt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Systematisierung verschiedener Konzernarten[27]

Der am häufigsten vorkommende Konzerntyp ist der Unterordnungskonzern, bei dem mehrere Unternehmen von einem anderen Unternehmen abhängig sind, z. B. durch Mehrheitsbeteiligungen. So lässt sich ein Unterordnungskonzern noch in weitere Kategorien unterteilen.

Konzernarten

- Gleichordnungskonzern
- Unterordnungskonzern
- Faktischer Konzern
- Vertragskonzern
- Eingliederungskonzern

Ein Faktischer Konzern tritt dann in Kraft, wenn die Konzernzusammenführung durch ein mehrheitliches Beteiligungsverhältnis zustande kommt. Diese Form ist die in der Praxis am häufigsten vorkommende Konzernart.[28]

Die zweite Form eines Unterordnungskonzerns ist der Vertragskonzern. Er ist vertraglich durch einen Beherrschungsvertrag geregelt. Ein aktienrechtlicher Beherrschungsvertrag ist im Aktiengesetz im - 291 gesetzlich festgelegt. Die letzte Art eines Unterordnungskonzerns ist der Eingliederungskonzern. Er kommt nur dann zustande, wenn sich ein herrschendes und ein abhängiges Unternehmen wirtschaftlich völlig vereinen, ohne die rechtliche Selbständigkeit des abhängigen Unternehmens aufgeben zu müssen.[29]

Eine weitere Form eines Konzerns ist der Gleichordnungskonzern, bei dem gesellschafterrechtlich unabhängige Unternehmen miteinander verbunden sind. Sie behaupten ihre rechtliche Selbstständigkeit, geben aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit auf, um sich einer einheitlichen Leitung unterzuordnen, ohne jedoch von anderen Unternehmen des Konzerns beherrscht zu werden.[30]

4.1.2 Zweck und Aufgaben

Für viele Unternehmen ist es schwer, sich alleine im Wirtschaftsdschungel zurechtzufinden. Daher beteiligen sich diese Unternehmen an anderen Unternehmen, um so konkurrenzfähiger zu sein. Diese Beteiligungen wirken sich durch die Weitergabe von technischem Know-how und die Mitbenutzung aller Vertriebskanäle der Beteiligungsunternehmen sehr positiv aus.

Dabei differenziert man zwischen zwei voneinander fast gleichen

Begrifflichkeiten:

- Beteiligte Unternehmen: Erwerb von Beteiligung
- Beteiligungsunternehmen: Ganze oder teilweise Veräußerung des Eigenkapitals[31]

Je nach Art des Zusammenschlusses ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Einflussnahme. Besitzt ein Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte eines anderen Unternehmens, kann es über finanzpolitische Entscheidungen des jeweiligen Unternehmens völlig alleine entscheiden, obwohl beide Parteien rechtlich selbstständig bleiben. Somit bilden sie einen Konzern, der aus einem Mutter- bzw. Tochterunternehmen besteht. Das Ziel eines solchen Verbundes ist es, Nutzen (Gewinn) daraus ziehen zu können. Im Jahresabschluss werden daher die erworbenen Anteile des Beteiligungsunternehmens ausgewiesen, die durch erworbene Anteile von verbundenen Unternehmen, Beteiligungsunternehmen oder durch Wertpapiere entstanden sind. Diese Darstellung zeigt den wirtschaftlichen Stand des Konzerns auf.[32] Die aus dem Konzernabschluss gewonnenen Informationen versucht man durch erfahrenes Personal zu bewerten, um so einen besseren Überblick über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der verbundenen Unternehmen zu erlangen.

Dabei spielen zwei Teilbereiche eine große Rolle, die deutlich in der folgenden Abbildung den Zweck des Konzernabschlusses aufzeigen.

Aufgaben eines Konzernabschlusses
- Dokumentationsfunktion:
- Aufzeichnung aller laufenden Geschäftsvorfälle
- Aufzeichnung der Konsolidierungsmaßnahmen[33]
- Informationsfunktion:
- Fremdinformation:

Externe Personen erhalten Informationen (Gläubiger)
- Selbstinformation:

Interne Personen erhalten Informationen (Konzernleitung)[34]

Wenn es zur Ausschüttung von Dividenden kommt, ist die Grenze des Konzernabschlusses erreicht, da dieser keine Ausschüttungsregelungsfunktion beinhaltet. Darüber hinaus ist der Konzernabschluss kein steuerrechtlicher Gegenstand, weil er keiner Besteuerung unterliegt.[35]

4.1.3 Aufstellungspflicht

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS ergibt sich hauptsächlich aus dem beherrschenden Einfluss, der von einem Mutter- auf ein Tochterunternehmen ausgeübt wird. Der Konzernabschluss ist derjenige Jahresabschluss, in dem die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der im Konzern zusammengeschlossenen Unternehmen so abgebildet wird, als ob es sich um ein einziges Unternehmen handeln würde (IAS 27.4). Dabei spielt nach IAS 27 die einheitliche Leitung oder auch die größenabhängige Befreiung (z. B. Umsatz, Bilanzsumme oder Beschäftigtenanzahl) keine Rolle mehr. In der Regel wird nach dem IAS 27.13 zwischen der direkten und der indirekten Mehrheit der Stimmrechte unterschieden. Bei beiden Varianten geht man von einer Beherrschung aus, die auch bei einem Anteil von 50% der Stimmrechte oder weniger erreicht werden kann.

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses liegt vor:

- Wenn die Mutter aufgrund von Vereinbarungen mit anderen Aktionären über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt.
- Wenn die Mutter die Geschäfts- oder Finanzpolitik der Tochter auf Basis entsprechender Satzungs- oder Vertragsklauseln bestimmen kann.
- Wenn die Mutter die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands oder des entsprechenden obersten Leitungsgremiums des Tochterunternehmens ernennen oder abberufen kann.
- Oder wenn die Mutter im Vorstand oder in dem entsprechenden Leitungsgremium des Tochterunternehmens über die Stimmrechtsmehrheit verfügt (IAS 27.13).

Die primären Ziele, die hinsichtlich der internationalen Rechnungslegungs-grundsätze und des HGB`s erreicht werden sollen, sind, den Schutz der Gläubiger zu gewährleisten. Zusätzlich verfolgt das IFRS das Ziel, den Informationsbedarf Dritter zu decken.

Die qualitativen Anforderungen, die bei der Erstellung eines Konzernabschlusses einzuhalten sind, müssen sich an den Zielsetzungen des IFRS-Regelwerks orientieren. Die Grundsätze, die dabei eingehalten werden müssen, werden im Folgenden beschrieben:

Aufstellungsgrundsätze nach IFRS:

- Verständlichkeit
- Entscheidungsrelevanz
- Vergleichbarkeit
- Zuverlässigkeit[36]
- Richtigkeit
- Wirtschaftliche Betrachtung
- Willkürfreiheit
- Vorsicht
- Vollständigkeit

4.1.4 Befreiung

Nicht jeder Konzern ist verpflichtet, einen Konzernabschluss nach internationalen Vorschriften zu erstellen, da der Gesetzgeber spezielle Ausnahmeregelungen vorsieht. Die Befreiungsregelungen, die nach IAS 27.10 und IFRS 3 getroffen werden, betreffen aber nur Teilkonzerne, die einem übergeordneten Mutterunternehmen beliebiger Rechtsform und Größe angeschlossen sind. Zusätzlich muss dieses Mutterunternehmen die Mindestanforderungen an einem Konzernabschluss und einem Konzernlagebericht erfüllen. Im HGB gibt es spezielle größenabhängige Befreiungstatbestände, die aber nach IFRS keine bedeutende Rolle spielen.[37]

Der Gesetzgeber beschränkt sich hier auf die Formulierung von vier verschiedenen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um von der Erstellung eines Konzernabschlusses befreit werden zu können.

Nun werden im Einzelnen die gesetzmäßigen Bedingungen beschrieben, die zu einer Befreiung nach IAS 27.10 führen können:

1. Bedingung:
- Teilkonzern zu 100 % im Besitz des Konzerns.
- Der Rest der Beteiligungen ist im Besitz der Anteilseigener und diese wissen von einer Befreiung und legen keinen Widerspruch ein.

2. Bedingung:
- Die Eigenkapitalanteile oder die Schuldentitel der Teilkonzerne werden auf publizierten Märkten gehandelt.

3. Bedingung
- Die Jahresabschlüsse der Teilkonzerne sind nicht zeitgemäß.
- Das Mutterunternehmen hat bei keiner Börsenaufsicht oder sonstigen Aufsichtsbehörde ihre Abschlüsse zum Zweck der Emission von Finanzinstrumenten jeglicher Klasse an einer Wertpapierbörse eingereicht oder beabsichtigt dies.

4. Bedingung
- Teilkonzerne, deren Mutter oder deren übergeordnete konzernrechnungs-legende Teilkonzernmutter ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zum Zweck der Offenlegung von Informationen erstellt.

4.1.5 Beherrschung

Eine Beherrschung („control“), die in der Regel vom Mutterunternehmen gegenüber einem Tochterunternehmen ausgeübt wird, kann als Möglichkeit dienen, die Finanz- und Geschäftspolitik des abhängigen Unternehmens so zu steuern, dass man selbst aus den Geschäftstätigkeiten des Tochterunternehmens Nutzen (Gewinne) ziehen könnte (IAS 27.6).

Eine Annahme für eine Beherrschung würde bestehen, wenn das Mutterunternehmen entweder direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt. Dies würde aber nur gelten, wenn in ungewöhnlichen Schwierigkeiten kein eindeutiger Nachweis geführt werden kann, der einen greifbaren Besitz einer Beherrschung definiert (IAS 27.13).

Um Macht gegenüber einem abhängigen Unternehmen ausüben zu können, ist nicht nur die Mehrheit der Stimmrechte notwendig, sondern sie kann auch erreicht werden, wenn folgende Faktoren erfüllt werden:

- (a) Abschluss von Vereinbarungen gegenüber anderen Anteilseignern, um die Mehrheit der Stimmrechte zu erlangen.
- (b) Mit Hilfe einer Satzung oder Vereinbarung die Möglichkeit zu erlangen, Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben zu können.
- (c) Ernennung oder Abrufung der Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsführungs- und /oder Aufsichtsorgane, wobei die Macht gegenüber dem anderen Unternehmen bei diesen Organen liegt.
- (d) Oder: Die Mehrheit der Stimmen, die während einer Sitzung der Geschäftsführungs- und /oder Aufsichtsorgane oder anderen gleichrangigen Gremien verteilt werden, zu erlangen, wobei die Macht gegenüber dem anderen Unternehmen bei diesen Organen liegt

4.1.6 Einheitsgrundsatz

Der Konzernabschluss, dessen Aufgabe die Darstellung der finanziellen Lage aller verbundenen Unternehmen eines Konzerns ist, sollte so aufgestellt werden, als ob es sich um ein einziges Unternehmen handelt. Um dies zu verwirklichen, müssen bestimmte Voraussetzungen bei der Erstellung eines Konzernabschlusses beachtet werden. Einer der wichtigsten Grundsätze ist der „Einheitsgrundsatz“. Er besagt, dass alle Informationen nach gleichen Kriterien bewertet oder ausgewiesen werden müssen, um so ein einheitliches Bild des Konzerns zu schaffen.[38]

Einheitlich sollen sein:
- Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisgrundsätze
- Konzerneinheitlicher Abschlussstichtag und Rechnungsperiode
- Datenerfassung und Berichterstattung[39]

Darüber hinaus sind die konzerneinheitlichen Abschlussstichtage bei der Erstellung von Konzernabschlüssen strengstens einzuhalten, da das Mutterunternehmen die verwendeten Abschlüsse des Tochterunternehmens mit ihren zusammenführen muss (IAS 27.26). Falls diese doch voneinander abweichen sollten, ist das Tochterunternehmen verpflichtet, einen zusätzlichen Zwischenabschluss zum Abschlussstichtag des Mutterunternehmens zu erstellen. Es sei denn, eigene Faktoren würden gegen eine zusätzliche Durchführung sprechen. Der Zwischenabschluss muss alle Transaktionen und Ergebnisse, die währenddessen entstanden sind, beinhalten. Die nachträgliche Erstellung muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen (IAS 27.27).

Des Weiteren sollten einheitliche Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden für verwandte Geschäftsvorfälle und andere Ergebnisse, die sich nahezu ähneln, verwendet werden. Dies betrifft auch alle Aktiv- und Passivposten bei allen Aufwendungen und Erträgen, die sich bei der Konsolidierung ergeben.[40] Die herkömmliche Bilanz des Tochterunternehmens (Handelsbilanz I) muss daher durch gleiche Bewertung, Ansatz und Gliederung angepasst werden (Handelsbilanz II). Diese Anpassungen könnten zu latenten Steuern führen.

[...]


[1] Vgl. “o.V. (FIBU-MARKT )“: IFRS - International Financial Reporting Standards

[2] Vgl. Buchholz, Rainer: Internationale Rechnungslegung – Die wesentlichen Vorschriften nach IFRS und HGB – mit Aufgaben und Lösungen, 6. Auflage; Würzburg 2007; S. 6

[3] Vgl. “o.V. (DAS WÖHE-PORTAL )“: Rechnungslegung im internationalen Kontext

[4] Vgl. Achleitner, Ann-Kristin; Behr, Giorgio: International Accounting Standards; 3. Auflage; München 2003; S. 110

[5] Vgl. Winkeljohann, Norbert: Rechnungslegung nach IFRS – Ein Handbuch für mittelständische Unternehmen; 2. Auflage; Hannover/Osnabrück 2005; S. 33

[6] Vgl. Buchholz, Rainer: Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS – Mit Aufgaben und Lösungen; 4. Auflage; Würzburg 2007; S. 215

[7] Vgl. Stute, Andreas: Konvergenz von IFRS und interner Unternehmensrechnung; Band 27; Hamburg 2006; S. 74

[8] Vgl. Buchholz, Rainer: Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS – Mit Aufgaben und Lösungen; 4. Auflage; Würzburg 2007; S. 215

[9] Vgl. “o.V. (FIBU-MARKT )“: IFRS - International Financial Reporting Standards

[10] Quelle: FIBU-MARKT: IFRS - International Financial Reporting Standards; http://www.fibumarkt.de/Fachinfo/IAS--IFRS--US-GAAP/IFRS.html

[11] Vgl. Lüdenbach, Norbert: IFRS: Der Ratgeber zur erfolgreichen Umstellung von HGB auf IFRS; 4. Auflage; 2005; S. 45

[12] Vgl. Buchholz, Rainer: Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS – Mit Aufgaben und Lösungen; 4. Auflage; Würzburg 2007; S. 212

[13] Vgl. “o.V. (FIBU-MARKT )“: IFRS - International Financial Reporting Standards

[14] “o.V. (HORVATH-PARTNERS )“: IFRS und Harmonisierung

[15] Vgl. “Mösch, Martin (EXISTXCHANGE)“: Vorteile und Nachteile einer Umstellung auf den International Financial Reporting Standard

[16] Vgl. “ Nitschke, Axel (IFRS-PORTAL)“: International Financial Reporting Standards (IFRS) in mittelständischen Unternehmen

[17] Quelle: IFRS-Portal: Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS / IAS; http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/Umstellungsprozess/Umstellungsprozess_01.htm

[18] Vgl. “Mösch, Martin (EXISTXCHANGE)“: Vorteile und Nachteile einer Umstellung auf den International Financial Reporting Standard

[19] Quelle: IFRS-Portal: Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS / IAS; http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/Umstellungsprozess/Umstellungsprozess_01.htm

[20] Vgl. “o.V. (VRT )“: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG); “o.V. (BILMOG 2009)“: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Überblick

[21] Vgl. “o.V. (MEDIADEFINE)“: BilMoG: Mittelstand wird durch Modernisierung des Bilanzrechts entlastet

[22] Vgl. “o.V. (KPMG )“: BilMoG - Reform des Bilanzrechts - Wichtige Änderungen im Überblick

[23] Vgl. “o.V. (PSP-MÜNCHEN)“: BilMoG - Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

[24] Vgl. “o.V. (KPMG )“: BilMoG - Reform des Bilanzrechts - Wichtige Änderungen im Überblick - Handelsrechtlicher Konzernabschluss

[25] Vgl. “o.V. (BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG )“: Lexikon - Konzern

[26] Vgl. Baetge, Jörg; Kirsch, Jürgen; Thiele, Stefan: Konzernbilanzen; 6. Auflage; Düsseldorf 2002; S. 1

[27] Quelle: FinanceWiki: Begriff Konzern; http://studix.wiwi.tu-dresden.de/Wiki-fi/images/3/3e/Konzernartensystematisierung.jpg

[28] Vgl. Baetge, Jörg; Kirsch, Jürgen; Thiele, Stefan: Konzernbilanzen; 6. Auflage; Düsseldorf 2002; S. 33f.

[29] Vgl. Baetge, Jörg; Kirsch, Jürgen; Thiele, Stefan: Konzernbilanzen; 6. Auflage; Düsseldorf 2002; S. 37f.

[30] Vgl. “o.V. (Bundeszentrale für politische Bildung)“: Gleichordnungskonzern -Lexikon

[31] Vgl. Buchholz, Rainer: Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS – Mit Aufgaben und Lösungen; 4. Auflage; Würzburg 2007

[32] Vgl. Küting, Karlheinz; Weber, Claus-Peter: Der Konzernabschluss – Lehrbuch zur Praxis der Konzernrechnungslegung; 9. Auflage; Stuttgart 2005; S. 79-82

[33] Vgl. Gräfer, Horst; Scheld, Guido: Grundzüge der Konzernrechnungslegung; 10. Auflage; Berlin 2007; S. 5

[34] Vgl. Baetge, Jörg; Kirsch, Jürgen; Thiele, Stefan: Konzernbilanzen; 7. Auflage; Düsseldorf 2004; S. 37

[35] Vgl. Küting, Karlheinz; Weber, Claus-Peter: Der Konzernabschluss – Lehrbuch zur Praxis der Konzernrechnungslegung; 10. Auflage; Stuttgart 2006; S. 81

[36] Vgl. Ditges, Johannes; Arendt, Uwe: Internationale Rechnungslegung nach IFRS – Kompakt – Training; 3. Auflage; Ludwigshafen 2004; S. 27

[37] Vgl. Schildbach, Thomas: Der Konzernabschluss nach HGB, IFRS und US-GAAP; 7. Auflage; Oldenburg 2008; S. 90

[38] Vgl. Baetge, Jörg; Kirsch, Jürgen; Thiele, Stefan: Konzernbilanzen; 7. Auflage; Düsseldorf 2004; S. 143f.

[39] Vgl. Brackert, Gerhard; Früh, Hans-Joachim; Reinke, Rüdiger; Rockel, Klaus: Der Konzernabschluss – Einführung in das Bilanzrichtlinien-Gesetz mit Fallbeispielen und Gesetzestext-Auszügen; Frankfurt am Main 1987; S. 24 ff.; Hayn, Sven; Grüne, Michael: Konzernabschluss nach IFRS; Hamburg 2005; S. 20ff.; Baetge, Jörg; Kirsch, Jürgen; Thiele, Stefan: Konzernbilanzen; 7. Auflage; Düsseldorf 2004; S. 143ff.

[40] Vgl. Hayn, Sven; Grüne, Michael: Konzernabschluss nach IFRS; Hamburg 2005; S. 21f.

Ende der Leseprobe aus 126 Seiten

Details

Titel
Konzernabschluss und -bilanzanalyse nach IFRS
Hochschule
Hochschule Darmstadt
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
126
Katalognummer
V170850
ISBN (eBook)
9783640898770
ISBN (Buch)
9783640904235
Dateigröße
1898 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
IFRS, Konzernabschluss, Konzernabschlüsse, Konzernabschlussanalyse, Bilmog, Jahresabschlussanalyse, Jahresabschluss, Bilanzanalyse, Konzernbilanzanalyse
Arbeit zitieren
Bachelor of Science Christian Bilek (Autor:in), 2009, Konzernabschluss und -bilanzanalyse nach IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170850

Kommentare

  • Gast am 16.12.2011

    Bei der Benotung -1- hatte ich hohe Ansprüche. Schon zu Anfang lese ich, dass die stetige Gewinnmaximierung Ziel des unternehmerischen Handelns sei. Dies wird nicht in Frage gestellt, und alleine diese Aussage hätte man auch andere Sichten gegenüberstellen müssen. Es geht weiter damit, dass sich Unternehmen zu Bündnissen - Konzernen - zusammenschließen, um im harten Wettbewerb zu bestehen.
    Konzerne sind keine Bündnisse sondern enge Unternehmensverflechtungen, die von einem beherrschenden Unternehmen dominiert werden. Von Bündnis kann man da kaum sprechen.
    Dann werden die IFRS im Wesentlichen' vom IASC eingeführt und vom 'Board' per Gesetz erlassen. Die Standards werden NUR durch das IASC herausgegeben, aber dass das Board, eigentlich nicht mehr als ein Verein, Gesetze herausgeben kann, ist schon interessant. Das tun eigentlich nur Gesetzgebungsorgane.
    Das hält dann doch davon ab, das Werk herunter zu laden.
    Schade eigentlich.

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Titel: Konzernabschluss und -bilanzanalyse nach IFRS



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