Kindesmisshandlung - Wesen, Täter, Rechtslage


Hausarbeit, 2009

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Was ist Kindesmisshandlung?
2.1 Psychische Misshandlung
2.2 Vernachlässigung
2.3 Sexueller Missbrauch
2.4 Wer sind die Täter?

3 Rechtslage

4 Fallbeispiel

5 Bindungsmuster und resultierende Folgen

6 Prävention und Intervention
6.1 Umfrage zum Kindesmissbrauch

7 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Nicht erst seit dem Fall des dreijährigen Kevins, welcher Wochen lang durch die Nachrichten kursierte, ist klar, dass Kindesmisshandlung ein akutes und aktuelles Thema ist, welches jedoch oft als Tabu abgestempelt wird.

Psychische, physische und sexuelle Gewalt gegen Kinder ist so alt wie die Menschheit selbst und es kann keine Bevölkerungsschicht davon ausgenommen werden.

„Kindesmißhandlung gedeiht in den schattigen Zonen des Privaten und Abgeschiedenen. Sie lebt von der Nichtbeachtung“ ( Helfer/Kempe/Krugmann 2002: 10 )

Zwar ist die Prozentzahl der Fälle, welche an die Öffentlichkeit geraten sehr gering, die Dun-kelziffer jedoch ist um ein Vielfaches höher.(Vgl. Hirschel 2000 )

Geschätzt wird, dass nur einer von 30 Fällen zur Anzeige kommt. Dies bedeutet, dass alle zwei Minuten ein Kind misshandelt oder sexuell ausgebeutet wird.( Vgl.. Klavitter 1997: 2 )

„Je stärker eine Person in ein soziales Beziehungsgefüge mit wichtigen Bezugspersonen in-nerhalb und außerhalb der Familie eingebunden ist, desto besser kann diese Person auch mit ungünstigen sozialen Lebensbedingungen, kritischen Lebensereignissen und andauernden Le-bensbelastungen umgehen“. ( Hurrelmann 1993: 240 )

Die Persönlichkeitsentwicklung wird zu 50 Prozent von den Genen und zu 50 Prozent durch die Umwelt beeinflusst. Außerdem hängt die Persönlichkeitsentwicklung stark von körperli-chen und physischen Grundstrukturen und den sozialen und physikalischen Umweltbedingun-gen ab.

Demnach wird klar, dass eine optimale Persönlichkeitsentwicklung nur dann stattfinden kann, wenn das Kind in einer guten Inneren bzw. Äußeren Realität groß wird. Das Verhältnis von z. B. Intelligenz zu Wohnbedingungen spielt eine enorm große Rolle. Wird das Kind in sei-nem Umfeld durch Gewalttaten oder ähnliches geschädigt, wird sich dies auch auf seine Per-sönlichkeitsentwicklung auswirken und evtl. Folgeschäden können auftreten.

Sind die sogenannten Sozialisationsinstanzen wie zum Beispiel die Familie als Vermittler nicht vertrauenswürdig, so hat dies gravierende Folgen, da sie die Basis für eine gelungene Persönlichkeitsentwicklung sind. Außerdem zählt die Familie, ebenso wie Verwandte und Freunde zu den primären Sozialisationsinstanzen, welche eine besonders wichtige Rolle in der Persönlichkeitsentwicklung spielen, da sie die Instanz ist, mit welchen das Kind am meisten zu tun hat.

(Vgl. Hurrelmann 2006: 24ff )

In meiner Hausarbeit werde ich zuerst eine kurze Definition zu Kindesmisshandlung geben und einige Unterpunkte näher erklären. Des weiteren werde ich die aktuelle Gesetzeslage schildern und wie sie sich in den letzten Jahren geändert hat. Im darauf folgenden Teil werde ich auf die Bindungsmuster eingehen und erläutern, welche Auswirkung sie auf die spätere Entwicklung des Kindes haben. Im Anschluss daran, wird ein Fallbeispiel geschildert werden. Darauf folgend werde ich auf Prävention und Intervention der Kindesmisshandlung eingehen, wobei ich meine Felderkundung mit einbeziehen werde. Meine Hausarbeit werde ich mit ei-nem Fazit abschließen.

2 Was ist Kindesmisshandlung?

„Mit dem Begriff Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und -missbrauch wird ein großer Bereich von Unterlassung und Handlung gefasst“. ( Krieger/Lang/Meßmer/Osthoff 2007: 13 ) Das Thema Kindesmisshandlung ist ein breit gefächertes Spektrum und hat viele unterschied-liche Facetten. Dazu zählen beispielsweise Verwahrlosung, körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, psychische Misshandlung sowie vieles mehr.

„Kindesmißhandlung ist in den meisten Fällen eine Gewalttat, aber nicht jede Gewalttat gegen ein Kind ist auch eine Kindesmißhandlung!“( Wegner 1997: 28 )

Oftmals muss auch klar gesagt werden, dass die Begriffe `Raubüberfall`, `schwere Körperver-letzung` oder im Extremfall `Mord` oder `Totschlag` zutreffender sind. In vielen Fällen sind sich die Täter ihrer Tat auch nicht bewusste und könne das Geschehen im Nachhinein nicht richtig beurteilen und vergessen es nach einiger Zeit sogar. ( Vgl. Wegner 1997: 28f.)

In anderen Fällen werden die Kinder nur als Objekt oder Gegenstand wahrgenommen, wel-chen man nach Belieben hervorholen, oder achtlos in eine Ecke stellen und ihn dort vergessen kann. Die Tatsache jedoch, dass sie menschliche Wesen sind, wird vollkommen ausgeblendet oder absichtlich ignoriert. (Vgl. Wegner 1997: 25)

Eine genaue Definition von Kindesmisshandlung ist demnach nicht zu 100 Prozent zu bestim-men und auf Grund der unzähligen Unterpunkte, werde ich nur auf einige wenige davon näher eingehen.

2.1 Psychische Misshandlung

Psychische (und oft gleichzeitig physische ) Misshandlung liegt dann vor, wenn ein Erwach-sener oder älterer Jugendlicher ein Kind aus einem bestimmten Motiv kränkt, demütigt, be-droht, behindert oder bestraft, weil er zum Beispiel glaubt, dass dieses Kind Menschen die ihm selber wichtig sind ebenso kränkt, demütigt oder behindert. ( Vgl. Wegner 1997: 46 ) Psychische Misshandlung ist „ein wiederholtes Verhaltensmuster der Pflegeperson oder ein wiederholtes Muster extremer Vorfälle, das dem Kind zu verstehen gibt, es sei wertlos, mit Fehlern behaftet, ungeliebt, ungewollt, gefährdet oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen“. ( Helfer/Kempe/Krugman 2002: 586 )

2.2 Vernachlässigung

Vernachlässigung liegt dann vor, wenn ein verantwortungsvoller Erwachsener ein Kind nicht ausreichend mit Nahrung, Hygiene, Gesundheit und Beachtung versorgt, da er denkt, dass Kind störe ihn und dass das Kind ihn in seiner persönlichen Entwicklung behindert. Auf Grund dessen schenkt er ihm besonders wenig Beachtung oder entfernt es sogar ganz aus sei-nem Umfeld und Bewusstsein.

( Vgl. Wegner 1997: 54 )

„Der Begriff Verwahrlosung oder Vernachlässigung bezeichnet, dass für das Wohl des Kindes nicht gesorgt wird, sowohl in emotionaler wie in körperlicher Hinsicht“.

( Das Kreisjugendamt Bodensee 2008 )

2.3 Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch liegt ist, wenn ein Kind eine fest eingeplante Rolle im Erregungszyklus eines Erwachsenen spielt. Außerdem, wenn die Angst, das Vertrauen und oder die Unerfahren-heit des Opfers rücksichtslos ausgenutzt wird und dies wiederum dem Erwachsenen sexuelle Empfindung verschafft. Des weitere wird dem Kind eine Verarbeitung dieser Erfahrung zum Beispiel durch die Verpflichtung zur Geheimhaltung oder die Manipulation der Wahrnehmung des Kindes verwehrt.( Vgl. Wegner 1997: 36 )

„Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt ist immer dann gegeben, wenn ein Erwachsener oder Jugendlicher ein Mädchen oder einen Jungen dazu benutzt, eigene Bedürfnisse mittels sexualisierter Gewalt auszuleben. Der Täter nutzt seine Machtposition und die Abhängigkeit des Kindes aus und ignoriert die Grenzen des Kindes. Er sieht das Kind nur noch als Objekt.“ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2002 )

[...]

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Details

Titel
Kindesmisshandlung - Wesen, Täter, Rechtslage
Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
14
Katalognummer
V127384
ISBN (eBook)
9783640339945
ISBN (Buch)
9783640864300
Dateigröße
459 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kindesmisshandlung, Wesen, Täter, Rechtslage
Arbeit zitieren
Simona Spänle (Autor:in), 2009, Kindesmisshandlung - Wesen, Täter, Rechtslage, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127384

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