Babyklappe und anonyme Geburt

Ist die Kindesabgabe durch Babyklappe und anonyme Geburt moralisch vertretbar?


Examensarbeit, 2010

100 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung
0.1 Hinführung zum Thema
0.2 Aufbau der Arbeit

1. Gegenwärtige Situation
1.1 Geschichtliche Entwicklung
1.2 Die Babyklappe
1.2.1 Funktion der Babyklappe
1.2.2 Missbrauch und Probleme der Babyklappe
1.2.3 Heutige Situation
1.3 Die anonyme Geburt
1.3.1 Vorgehen bei anonymer Geburt
1.3.2 Missbrauch und Probleme der anonymen Geburt
1.3.3 Heutige Situation
1.4 Projekte bei ungewollter Schwangerschaft
1.4.1 Moses-Projekt des Sozialdienstes katholischer Frauen
1.4.2 SterniPark e.V. und das „Projekt Findelbaby“

2. Rechtliche Aspekte
2.1 Familienrecht
2.2 Personenstandsrecht
2.3 Strafrecht
2.3.1 Personenstandsfälschung
2.3.2 Aussetzung
2.3.3 Unterhaltsentziehung
2.3.4 Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
2.3.5 Entziehung Minderjähriger
2.3.6 Kinderhandel
2.3.7 Schwangerschaftskonfliktgesetz
2.3.8 Vormundschaftsrecht
2.3.9 Sozialdatenschutz
2.4 Adoptionsrecht
2.5 Internationale Rechtslage
2.5.1 Kinderkonvention der Vereinten Nationen
2.5.2 Haager Konvention
2.5.3 Europäische Menschenrechtskonvention
2.6 Verfassungsrecht
2.6.1 Pro: Grundrechte, die für eine Legalisierung der anonymen Kindesabgabe sprechen
2.6.1.1 Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Kindes und der Mutter (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)
2.6.1.2 Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mutter (Art. 2 Abs. 1 i.V. m Art. 1 Abs. 1 GG)
2.6.2 Contra: Grundrechte, die gegen eine Legalisierung der anonymen Kindesabgabe sprechen
2.6.2.1 Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Kindes und der Mutter (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)
2.6.2.2 Recht auf Kenntnis der Abstammung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m Art 1 Abs. 1 GG)
2.6.2.3 Recht auf Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG)
2.6.2.4 Recht auf Fürsorge des Kindes (Art. 6 Abs. 2 GG)
2.6.2.5 Unterhalts- und Erbanspruch des Kindes (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG)
2.6.3 Kompromiss: geheime/vertrauliche Geburt
2.7 Politische Entwicklungen bis heute
2.7.1 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes vom 12.10.2000
2.7.2 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung anonymer Geburten vom 23.04.2002
2.7.3 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der anonymen Geburt vom 06.06.2002
2.7.4 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der anonymen Geburt vom13.09.2004
2.7.5 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage von Abge- ordneten des Deutschen Bundestags und der FDP-Bundestagsfraktion vom 15.11.2007
2.7.6 Entwicklungen nach der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates
2.8 Zusammenfassung

3. Ethik
3.1 Vorüberlegung zur Bewertung
3.2 Absicht
3.2.1 Leben retten
3.2.2 Extreme Notlage
3.2.3 Alternativen
3.2.3.1 Schwangerschaftsabbruch
3.2.3.2 Aussetzung
3.2.3.3 Tötung
3.3 Gegenstand
3.4 Umstände
3.4.1 Prinzip des geringeren Übels
3.4.2 Folgen für Betroffene
3.4.2.1 Folgen für das Kind
3.4.2.2 Folgen für die Mutter
3.4.2.3 Folgen für den Vater
3.4.2.4 Bedeutung der Familie
3.4.3 Mitwirkung
3.5 Ergebnis
3.6 Ausblick
3.6.1 Schwangerschaftsberatung
3.6.2 Adoption
3.6.3 Verbesserungsvorschläge/Forderungen

4. Resümee

5. Abkürzungsverzeichnis

6. Literaturverzeichnis

0. Einleitung

0.1 Hinführung zum Thema

Die Angebote von Babyklappen und die Möglichkeiten zu anonymen Geburten in Deutschland boten in den letzten zehn Jahren immer wieder Diskussionsstoff. Kernpunkt der Meinungsverschiedenheiten ist „die Frage nach dem Recht des Kindes auf Leben im Gegensatz zu der Frage nach dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft“[1]. Es bleibt zu klären, ob „durch die Zusicherung von Anonymität, wie es bei Babyklappen und anonymer Geburt prinzipiell gehandhabt wird, das Leben von Neugeborenen in stärkerem Maße gerettet werden“[2] kann und inwieweit Rechte des Kindes missachtet beziehungsweise nicht eingehalten werden.

Die Auseinandersetzung mit dem Für und Wider erreichte in den letzten Jahren auch die politische Ebene. So wurde die Babyklappe im April 2010 in den Medien als „Auslaufmodell“ bezeichnet. Auslöser war eine Debatte von Politikern der Unionsfraktion sowie anderer Parteien „über Regelungen, bei denen Babyklappen und anonyme Geburten [als] bloß geduldete Ausnahmen [galten], wenn [sie] nicht gar rechtswidrig und zu beenden wären“[3]. Heute stehen unter anderem die Rechte der Kinder zur Diskussion, die den Schutzbefohlenen durch die Geheimhaltung der Mutterschaft genommen werden[4].

Die Diskussionen zum Wert und Sinn von Babyklappen und anonymen Geburten sind nicht selten stark polarisiert, subjektiv und emotionsgeladen. Um diesem Umstand entgegen zu wirken, soll im Folgenden das Thema der Arbeit näher erläutert werden.

Der Begriff Babyklappe wurde im Jahr 2000 auf den dritten Platz des Unwortes des Jahres gewählt[5]. Als Synonyme kommen auch die Ausdrücke „Babyfenster“, „Babykorb“ bzw. „Babykörbchen“, „Aktion Moses-Babyklappe“ bzw. „Moses-Babyfenster“, Babynest, „Babytür“, „Babyhilfe“ und „Projekt Findelbaby“ in der heutigen Praxis vor[6]. Die Begriffe beschreiben alle eine Einrichtung, bei der ein Kind anonym abgegeben und dann von dortigem Personal versorgt werden kann[7]. Bei der Babyklappe ist es der abgebenden Person möglich, sich völlig unerkannt wieder zu entfernen.

Während einer anonymen Geburt in einem Krankenhaus hingegen findet ein Kontakt zwischen der Gebärenden und dem Personal statt[8]. Der Unterschied zu einer gewöhnlichen Geburt liegt darin, dass die Frau ohne ihr Kind und die Nennung ihres Namens oder anderer Daten nach der Geburt die Einrichtung wieder verlassen kann.

„Anonym“ wird in dieser Arbeit mit der Bedeutung verwendet, „dass die Herkunft des Kindes und die Personalien seiner Mutter und seines Vaters, soweit er bekannt ist, im Geburtseintrag beim Standesamt und im Adoptionsverfahren nicht dokumentiert werden, so dass insbesondere dem Kind seine Herkunft und leibliche Familie unbekannt bleiben“[9].

Die anonyme Kindesabgabe impliziert eine freiwillige oder erzwungene Weggabe. Nach dieser Handlung besteht kein Kontakt mehr zwischen dem Baby und seinen leiblichen Eltern. Das Neugeborene wird nicht gefragt, ob es lieber in seiner leiblichen Familie aufwachsen möchte oder abgegeben werden will. Es handelt sich also ausschließlich um eine Entscheidung von Seiten der Eltern oder anderer Personen, die in die Handlung der Kindesabgabe involviert sind.

Das Phänomen der anonymen Kindesabgabe soll im Rahmen dieser Arbeit auf seine moralische Vertretbarkeit hin überprüft werden. Die Moral wird ethisch reflektiert und ist einerseits geprägt von der Art und Weise menschlichen Handelns, „[a]ndererseits assoziieren wir mit Moral Handlungsregeln, also bestimmte Ge- und Verbote“[10]. Im vorliegenden Fall gilt das Augenmerk dem guten, beziehungsweise sittlichen Handeln. Es wird bewertet, ob es sich um eine moralisch tragbare Tat handelt.

Die anonyme Kindesabgabe ist kein neues Phänomen. Es ist viel mehr als erneuter Versuch im Verlauf der Geschichte zu sehen, bei dem man sich von unerwünschten Kindern befreien kann. Wie die Arbeit zeigt, sind die Gründung von „Findelhäuser[n] und Drehladen, analog zur Babyklappe, in Europa für das Mittelalter historisch belegt“[11][12].

Ob ein Kind in einer Babyklappe abgelegt wurde oder ob sich eine Schwangere einer anonymen Geburt unterzieht: am Ende bleibt ein Kind anonym zurück.

Diese Tatsache wirft einige Fragen auf. Es bleibt zum Beispiel zu klären, ob man mit den Angeboten von Babyklappe und anonymer Geburt die werdenden Mütter in ihrer Notlage wirklich erreicht und so eine Aussetzung oder Tötung des Neugeborenen verhindern kann. Dabei muss stets zwischen den beiden Angebotsformen unterschieden werden. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob Babyklappen und anonyme Geburten mit dem deutschen Recht vereinbar sind oder ob die Gesetzeslage nicht verändert werden sollte beziehungsweise müsste. Es wird versucht zu klären, inwieweit die anonyme Weggabe eines Kindes eine sittliche Handlung ist. Hierzu muss unter anderem nach der Absicht der Handelnden und den Auswirkungen auf die Betroffenen gefragt werden.

Die Arbeit versucht Antworten auf diese Fragen zu bieten, um am Ende beurteilen zu können, ob es moralisch vertretbar ist, sein Kind durch Babyklappe oder anonyme Geburt abzugeben.

0.2 Aufbau der Arbeit

Die Arbeit gliedert sich in drei große Abschnitte. Der erste besitzt einen grundlegenden Charakter und wird durch die historische Entwicklung im Umgang mit unerwünschten Kindern eingeleitet. Durch ihn wird gleichzeitig die Ausgangssituation für die heutige Praxis der anonymen Kindesabgabe dargestellt. Als erste Möglichkeit der anonymen Abgabe eines Kindes wird die Babyklappe vorgestellt. Zu Beginn steht eine Beschreibung über die Funktion und die Herangehensweise bei der Nutzung einer Babyklappe. Es folgen Ausführungen zu Missbrauchsmöglichkeiten und Problemen, die auftreten können. Abschließend wird die heutige Situation mit einzelnen Zahlen und Daten veranschaulicht.

Im Abschnitt zur anonymen Geburt wird analog zum Teil der Babyklappe vorgegangen.

Im Anschluss an die Darstellung von Babyklappe und anonymer Geburt folgt die Vorstellung von zwei Projekten, die eine Möglichkeit der Vorgehensweise für Frauen bei einer ungewollten Schwangerschaft bieten. Das Moses-Projekt des Sozialdienstes katholischer Frauen und das Projekt Findelbaby von SterniPark e.V. bieten die anonyme Abgabe eines Kindes an. Die unterschiedlichen Projekte werden mit ihren Angeboten und Zielen vorgestellt.

Der nächste größere Teil der Arbeit widmet sich den rechtlichen Aspekten, die eine anonyme Kindesabgabe betreffen. Zuerst werden Familien- und Personenstandsrecht dargestellt. Es folgen die rechtlichen Bestimmungen des Strafrechts. Danach wird das Adoptionsrecht sowie die internationale Rechtslage mit der Kinderkonvention der Vereinten Nationen und der Haager Konvention näher beleuchtet.

Anschließend folgt ein Abschnitt über die Regelungen des Verfassungsrechts. Zunächst werden hier die Grundrechte aufgeführt, die für eine Legalisierung der anonymen Geburt sprechen, dann jene, die gegen eine Legalisierung der anonymen Kindesabgabe sprechen. Nach dem Pro und Contra folgt die Darstellung eines Kompromissvorschlags der geheimen Geburt, der bis heute in Fachkreisen, Gesellschaft und Politik diskutiert wird.

Den Abschluss der rechtlichen Aspekte bilden die politische Entwicklung bis heute mit ihren bisherigen Gesetzesentwürfen und die Reaktionen auf die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates Ende 2009.

Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den ethischen Gesichtspunkten. Die Handlung, ein Kind anonym abzugeben, wird auf ihre Sittlichkeit hin überprüft.

Hierzu werden zunächst Aspekte der Absicht erläutert. Zu Beginn wird die Motivation ein Leben zu retten dargestellt. Es folgt die Absicht einer Schwangeren in ihrer persönlichen Notlage zu helfen. Den Abschluss bilden die Alternativen, Schwangerschaftsabbruch, Aussetzung und die Tötung des Kindes.

Nach der Absicht wird der Gegenstand, die anonyme Kindesabgabe, ethisch beleuchtet.

Es folgt die Darstellung der Umstände der Handlung. Für die sittliche Bewertung wird zunächst das Prinzip des geringeren Übels vorgestellt und auf Babyklappe und anonyme Geburt bezogen. Nachdem die Folgen für die Betroffenen, insbesondere für das Kind, die Mutter und den Vater erläutert wurden schließt sich der Aspekt der Mitwirkung an.

Der dritte Teil der Arbeit endet mit dem Ergebnis der ethischen Bewertung.

Darüber hinaus bietet der Ausblick Lösungshinweise durch Schwangerschaftsberatung, Adoption und Verbesserungsvorschläge an den heutigen Angeboten von Babyklappen und anonymen Geburten. Den Abschluss bildet ein kurzes Resümee der Arbeit.

1. Gegenwärtige Situation

Die historischen Entwicklungen bilden die Basis für die Entstehung und die Praxis der heutigen Angebote der anonymen Kindesabgabe. Zu diesen zählen anonyme Geburten und die Einrichtung von Babyklappen. Beides wird erläutert und unter besonderer Berücksichtigung der Missbrauchsmöglichkeiten und der Probleme, die durch die existierende Praxis entstehen können, dargestellt. Abschließend wird die aktuelle Situation geschildert.

Im Anschluss werden zwei Projekte vorgestellt, die in Deutschland als Angebot für eine ungewollte Schwangerschaft zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei um das Moses-Projekt vom Sozialdienst katholischer Frauen und das „Projekt Findelbaby“ vom Verein SterniPark.

1.1 Geschichtliche Entwicklung

Kindesmord, Abtreibung, Aussetzung und Adoption gehörten schon viele Jahre vor Christi Geburt zum Alltag vieler Völker. „Das Recht, nach dem es erlaubt war, Neugeborene auszusetzen oder zu töten, hat bis tief in das Mittelalter hinein bestanden und wurde erst durch die Bekehrung zum Christentum endgültig beseitigt“[13].

Der Kirchenvater Tertullian verurteilte das Verbrechen des Kindesmords im Jahre 222 n. Chr.. Seiner Meinung nach gab es kein Gesetz, „das häufiger und ungestrafter verletzt wird, als das Gesetz gegen den Kindesmord“[14].

Auch Konzile befassten sich schon im 4. Jahrhundert mit der Fürsorge für ausgesetzte Kinder. Abtreibung und Aussetzung von Nachkommen wurden von den Konzilen zu d`Elvire (313) und von Anzyre (314) mit Mord gleichgesetzt und mit einer Kirchenstrafe belegt[15].

Einen weiteren Schritt unternahm das Konzil zu Vaison. Auf dieser Zusammenkunft sprach man sich im Jahre 529 dafür aus, die weggelegten Babys zur Kirche zu bringen und deren Auffinden im Sonntagsgottesdienst der Gemeinde mitzuteilen. Von diesem Zeitpunkt an hatten die Eltern zehn Tage Zeit ihr Kind zurückzufordern, bevor es sonst dem Finder zugesprochen wurde[16].

Das Konzil zu Rouen im 9. Jahrhundert forderte uneheliche Mütter auf, „ihre Kinder in die Kirche zu bringen, damit sie dort von mildtätigen Gläubigen aufgenommen würden“[17]. Hierfür waren Marmorbecken an den Kirchen angebracht. Bereits um 600 n. Chr. wurden in Trier unerwünschte Kinder in solchen Schalen ausgesetzt. Die sogenannten Ziehkinder konnten dann dem Hüter der Kirche von St. Peter abgekauft werden[18].

Um der vielen ausgesetzten Kinder Herr zu werden, wurden Findelhäuser gebaut. 787 wurde das erste von Erzbischof Dattheus in Mailand gegründet. Um Kindesmorde zu verhindern, wurden „uneheliche Mütter schon vor der Niederkunft in das Hospiz aufgenommen“[19].

Papst Innozenz III. gründete das Hospital St. Spirito in Rom, um die überhand genommenen Kindsmorde einzuschränken[20]. Hier wurde 1198 erstmals die Drehlade eingeführt[21]. Das Hospital zum Heiligen Geist in Rom soll die „großartigste Anstalt des Mittelalters“[22] gewesen sein. In mehreren katholischen Gegenden Europas gab es vom 12. bis 19. Jahrhundert an vielen Klöstern und Waisenhäusern Drehladen[23].

Auch das Findelhaus von Florenz genoss einen guten Ruf. Es wurde 1445 von dem Architekten und Bildhauer Filippo Brunelleschi als eines der ersten italienischen Renaissancegebäude fertiggestellt. Durch eine Drehlade („torna ruo­ta“) konnten Mütter hier ihr Kind unerkannt abgeben. Der Säugling wurde in die Mulde eines hölzernen Drehtellers gelegt, die Mutter zog an einer Glocke und daraufhin drehte eine Pflegeperson von innen den Teller, um den Findling entgegenzunehmen. Bis 1875 bestand in dieser Anstalt die Möglichkeit der anonymen Abgabe von Kindern[24]. Um die ausgesetzten Kinder später wieder zurückfordern zu können, bekamen sie häufig bestimmte Zeichen, wie Heiligenbilder oder einen handgeschriebenen Zettel des Abgebenden mit[25].

Das Findelhauswesen konnte sich in Deutschland nicht durchsetzen, da man der Ansicht war, dass „Kinder zunächst von ihren Angehörigen und nicht von der Öffentlichkeit zu versorgen“[26] seien. Die Eltern hatten ihren Pflichten gegenüber ihren Kindern nachzukommen. „Auch das uneheliche Kind hat[te] den Anspruch, von seinen Eltern unterhalten zu werden“[27]. So ist es nicht erstaunlich, dass die Waisenkinder die Anzahl der ausgesetzten Kinder im Nürnberger Findel- und Waisenhaus übertraf[28].

1709 wurde eine Drehlade an einem Hamburger Waisenhaus angebracht mit der Intention dem Kindesmord vorzubeugen. Um den Missbrauch, wie das Abgeben von älteren Kindern zu verhindern, wurde der Torno bereits nach zwei Monaten verkleinert und außen mit zwei Stangen versehen. Dennoch „gab es [...] schon im April 1710 über 200 Torno-Kinder“[29]. Wegen der zahlreichen Abgaben musste die Drehlade im Oktober 1714 wieder entfernt werden.

„Über alle Jahrhunderte hinweg wurde [...] berichtet, dass die Zahl der Kindsabgaben in Findelhäusern immer dann drastisch zunahm, wenn es dort eine Vorrichtung für eine anonyme Abgabe gab“[30].

Napoléon erließ im Jahr 1811 ein Dekret, nach dem in jedem Arrondissement ein Spital mit Drehlade vorgeschrieben wurde. So erhielt das Drehladensystem eine offizielle Bestätigung[31]. Darauf hin wurden 271 solcher Einrichtungen eröffnet[32]. Auch in Mainz wurde ein Findelhaus mit Drehlade eingerichtet. In den zwölf Jahren zuvor wurden ohne eine solche Einrichtung 30 Kinder gefunden. Nach der Eröffnung des Findelhauses hingegen „kommt es in drei Jahren zu 516 Aussetzungen“[33]. Wegen des enormen „Anstiegs der Zahl der Findelkinder stießen die Drehladen zunehmend auf Ablehnung“[34]. Nach der Schließung im Jahr 1815 wurden in den neun darauffolgenden Jahren lediglich sieben Kinder ausgesetzt.

Die Zahlen lassen einen Missbrauch der Drehlade erahnen. Die Einrichtung eines Tornos sollte „allein der Aussetzung unehelicher Kinder diene[n]“[35].

1.2 Die Babyklappe

Bei der Babyklappe handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Marmorbecken und Drehladen aus vergangener Zeit. Die erste Babyklappe Deutschlands wurde am 8.4.2000 in Hamburg eröffnet[36]. Das Ziel dieses „Angebote[s] ist die Verhinderung der Tötung und Aussetzung Neugeborener“[37]. Jedoch räumen einige Betreiber ein, dass durch dieses „niedrigschwellige[...] Angebot[...] nicht alle Fälle von Aussetzung oder Tötung verhindert bzw. nicht alle schwangeren Frauen erreicht werden könnten“[38].

Nach der ersten Eröffnungsphase der Babyklappen wurden die Zielsetzungen von den Betreibern erweitert. Hinzu kam zum Beispiel das Bestreben die hohen Abtreibungszahlen zu vermindern, um unerwünschte Neugeborene in wartende Adoptivfamilien vermitteln zu können[39]. Darüber hinaus wird die „Babyklappe[...] mittlerweile als Instrument gegen soziale Verwahrlosung“ eingestuft und „als kurzfristige Notfallhilfe verstanden“[40].

Die erweiterten Zielsetzungen lassen sich durch einen gestiegenen Druck auf die Betreiber erklären, welche sich im Laufe der Zeit immer wieder neu vor Kritikern rechtfertigen mussten und müssen[41]. In Kuhns Untersuchung gaben jeweils 3 % der Anbieter auch an, die Babyklappe installiert zu haben, um „die Gesellschaft für Frauen in Notsituationen [zu] sensibilisieren“[42] oder weil sie so einer politischen Vorgabe nachkamen.

Schon zu Beginn gab es auch skeptische „Stimmen, welche [...] juristische oder sozialwissenschaftliche Bedenken gegen eine anonyme Kindesabgabe äußerten“[43]. Hierzu gehört unter anderem der Vorwurf von terre des hommes Deutschland e. V., dass die Betroffenen nicht erreicht werden, da die Zahlen von ausgesetzten und getöteten Säuglingen weiterhin konstant bleibt[44]. In diesem Zusammenhang ist hier auch der Streit um die Dunkelziffer (tote und ausgesetzter Kinder) zwischen Befürwortern und Gegnern zu nennen[45].

Außerdem merken Kritiker an, dass durch die anonyme Kindesabgabe zusätzlich Findelkinder geschaffen werden, da erst durch das Angebot eine Nachfrage entsteht[46].

Die Perspektive auf Lebensschutz und die überwiegend positive Einstellung von Politik, Kirche und Gesellschaft trug jedoch zur landesweiten Verbreitung von Babyklappen bei[47].

Um klarzustellen, für wen die Babyklappe gedacht ist, tritt zum Beispiel der Babyklappenbetreiber der Stadt Minden mit der Aussage an die Öffentlichkeit, dass nur Neugeborene oder Babys, die wenige Tage alt sind, abgegeben werden dürfen. Wer dort ein deutlich älteres Kind abgibt, wird strafrechtlich wegen Kindesaussetzung verfolgt[48].

Die Zielgruppe, für welche die Babyklappe konzipiert wurde, besteht aus Frauen, „die sich in [einer] subjektiv ausweglos erscheinenden Notsituation befinden, ihre Schwangerschaft verheimlichen und / oder verdrängen, aufgrund der Überschreitung von Zeitfristen oder aus moralischen Gründen keinen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, sich durch die mit der Schwangerschaft einhergehenden Veränderungen überfordert fühlen, etablierte Hilfsmöglichkeiten nicht abrufen, sich niemandem anvertrauen wollen oder können und letztlich über keine ausreichenden Problemlösungsstrategien verfügen“[49] (vgl. Tab. 1).

Tab. 1: Zielgruppen der Babyklappen[50]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei den Nutzerinnen des Angebotes handelt es sich häufig um unerfahrene Schwangere, die über kein soziales Netz in ihrem Umfeld verfügen[51]. Zur Zielgruppe gehören des weiteren Minderjährige, „die Angst vor ihren Eltern haben bzw. sich erst im Aufbau ihrer beruflichen Existenz befinden“ und Schwangere, die sich vor „angedrohten Sanktionen ihrer Partner fürchten, falls sie ein Kind gebären“[52].

Auch illegale Ausländerinnen könnten auf diesem Weg ihr Baby abgeben, sowie werdende Mütter mit „islamische[r][...] Glaubenszugehörigkeit [,] die scharfe Repressalien von Seiten ihrer Familie erwarten“[53]. Manchmal handelt es sich auch um Frauen, die bereits Mutter sind und „sich nicht in der Lage sehen, ein weiteres Kind großzuziehen“[54]. Sie befürchten bei einer Freigabe zur Adoption das Sorgerecht für ihre anderen Sprösslinge zu verlieren. Eine weitere Notsituation, für welche die Babyklappe hilfreich sein soll, ist das Vorkommen einer Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung. Darüber hinaus sollen von dem Angebot auch Obdachlose bzw. Frauen mit gravierenden Wohnungsproblemen, Prostituierte, Drogenabhängige sowie anderweitig suchtabhängige Frauen profitieren[55].

Die Hilfesuchenden stammen „überwiegend (aber keineswegs alle) aus sozial niedrigen Schichten“[56]. Unter den Motiven der Frauen, die ihr Kind in die Babyklappe legten, befinden sich gravierende Partnerschaftsprobleme, finanzielle Schwierigkeiten und familiärer Druck gegen die Schwangerschaft[57].

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zielgruppe von den Befürwortern der Babyklappe weit gefasst wird. Es handelt sich bei den Nutzern jedoch per Definition immer um Frauen, die herkömmliche Hilfen nicht in Anspruch nehmen wollen oder können und unter einer hochgradig psychischen Belastung stehen[58]. Ob die Babyklappen wirklich nur von den in der Zielgruppe Aufgeführten genutzt wird, kann allerdings nicht nachgeprüft werden, da durch die Anonymität eine Kontrolle ausgeschlossen ist[59].

1.2.1 Funktion der Babyklappe

Bei der anonymen Abgabe durch die Babyklappe handelt es sich um einen technisierten Vorgang. Es muss lediglich die Klappe, die in einem Fenster oder einer Tür eingebaut ist, von außen per Hand aufgezogen werden. Daraufhin kann das Kind auf das Wärmebett dahinter gelegt werden (vgl. Abb. 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Babyklappe im Friederikenstift in Hannover[60]

Nachdem sich die Klappe aus Sicherheitsgründen automatisch geschlossen hat, kann sie von außen nicht mehr geöffnet werden[61]. Mit einer leichten Zeitverzögerung wird „über ein elektronisches Signal ein Mitarbeiter des jeweiligen Betreibers alarmiert“[62].

Die Versorgung des Kindes sieht dann zunächst eine ärztliche Untersuchung vor. Wenn das Baby gesund ist, kann es schon am nächsten Tag in eine Pflegefamilie gegeben werden[63]. In der Befragung von Kuhn gaben 74 % von 38 Betreibern an, „dass die Bestellung eines Vormundes [für den Findling] sofort nach Erhalt des Kindes in die Wege geleitet wird“[64]. In 13 % der Fälle geschah es erst, wenn das Kind bei den Adoptivbewerbern aufgenommen wurde[65].

Nach einer bestimmten Frist wird das Kind zur Adoption frei gegeben, falls sich die Mutter oder der Vater des Babys bis zu diesem Zeitpunkt nicht gemeldet und ihr Kind zurückgefordert haben. Bei der Untersuchung von Kuhn ergab sich das Bild, dass von 39 Betreibern 64 % hierbei von einer achtwöchigen Frist ausgehen. 30 % bieten den Müttern und Vätern eine längere Zeitspanne an[66].

Bei einer Abgabe durch die Babyklappe nahmen nur sieben der Mütter / Väter von 52 Findlingen ihren Zögling wieder zurück. Zwei Kinder wurden regulär zur Adoption freigegeben und 83 % verbleiben dauerhaft in Anonymität. Es ist festzustellen, „dass die Mehrheit der Abgebenden in der Anonymität bleibt“[67].

Kuhn stellte auch die Frage nach der Zusammenarbeit in punkto Adoption. Hier gaben 75 % von 40 Betreibern an, „dass sie mit der Vermittlungsstelle eines Jugendamtes kooperieren“[68]. 15 % greifen auf die zum eigenen Träger / Kooperationspartner gehörende Vermittlungsstelle zurück. „Das Einschalten der Adoptionsvermittlungsstelle erfolgt bei 87 % [von 39] der Betreiber sofort nach dem Erhalt des Kindes“[69].

In den Babyklappen liegt meist mehrsprachiges Informationsmaterial für die Abgebenden bereit. Dort sind Daten, wie beispielsweise eine Telefonnummer, aufgeführt, die eine spätere Kontaktaufnahme mit der Einrichtung und das Erkundigen nach dem Kind ermöglichen sollen. Zusätzlich befinden sich häufig Identifizierungshilfen, wie „Stempelkissen für Hand- und Fußabdrücke, Puzzleteile oder Briefe mit Codenummern“[70] auf dem Wärmebett. Vereinzelte Betreiber legen auch einen Brief an die Mutter in die Babyklappe oder Schreibsachen, damit diese von der abgebenden Person für das Verfassen einer persönlichen Nachricht an das Kind genutzt werden können. Es handelt sich in den unterschiedlichen Einrichtungen meist um eine Kombination von einigen der aufgeführten Beigaben[71]. Für den Identifizierungsnachweis der Mutter oder des Vaters im Falle einer Rückforderung des Kindes werden von manchen Betreibern auch genetische Untersuchungen durchgeführt[72]. Bei der Befragung von Kuhn bejahten dies 66 % von 35 Anbietern. Bei fünf der Babyklappenbetreiber wird ein solcher DNA-Test nicht vorgenommen[73].

1.2.2 Missbrauch und Probleme der Babyklappe

Wenn man die Funktion der Babyklappe und die Vorgehensweise ihrer Betreiber genauer untersucht, kommt die Befürchtung auf, dass es neben den positiven Rückmeldungen auch Probleme gibt. Die befragten Landesjugendämter in Kuhns Untersuchung nahmen an, „dass es zu einer missbräuchlichen oder zweckentfremdeten Nutzung der anonymen Sozialregulation kommen kann“[74].

Wenn man die Betreiber selbst die Schwachstellen der Babyklappe einschätzen lässt, kommen 86 % von 44 zu dem Ergebnis, dass sie keinen Missbrauch befürchten. Lediglich 14 % erwarten eine falsche Nutzung[75].

Die Landesjugendämter führen in diesem Zusammenhang jedoch an, dass „die regulären Hilfen und Dienstleistungen (einschließlich des Adoptionsverfahrens)“ umgangen werden könnten, „das Personenstandsrecht [...] unterminiert [wird], und auch die Rechte der leiblichen Väter [...] verletzt“[76] werden. Wenn das herkömmliche Adoptionsverfahren bewusst ignoriert wird, ist der Schritt zum professionellen Kinderhandel nicht mehr weit. Eine offizielle Nicht-Existenz, hervorgerufen durch eine Namens- und Herkunftslosigkeit eines Kindes würde die kriminellen Machenschaften bedeutend erleichtern[77]. „[D]er Kauf und Verkauf von Neugeborenen [könnte] durch das Klappenpersonal“[78] betrieben werden, sowie ein Missbrauch der Identitätszeichen, da nicht alle Betreiber einen DNA-Test zur Rückgabe des Kindes fordern.

Die Betreiber bemängeln und räumen ein, dass bei der Babyklappe „die medizinische Betreuung der Mutter nicht gewährleistet“ ist und „möglicherweise nicht die anvisierte Zielgruppe erreicht“[79] wird. Außerdem ist eine spätere Kontaktaufnahme mit der Mutter äußerst schwierig. Es kann auch zu einer totalen Zweckentfremdung der Babyklappe als Entsorgungseinrichtung „für irgendwelche Gegenstände oder Tierkadaver“[80] kommen. Ein weiterer Missbrauch scheint insofern gegeben zu sein, als dass „nicht nur Neugeborene in die Babyklappe abgelegt werden“[81]. Nicht nur älterer Kinder entledigt man sich auf diesem Weg, auch behinderte und tote Kinder stranden in diesen Einrichtungen[82]. Allein in Hamburg wurden bereits drei Schwerbehinderte abgegeben[83].

Ein großes Problem besteht darin, dass nicht kontrolliert werden kann, wer das Baby in die Klappe legt. Jedem ist es auf diese Weise möglich, ein Kind los zu werden. Damit besteht die Gefahr eines Kindesentzugs für mindestens einen Elternteil[84].

Von der Einrichtung einer anonymen Kindesabgabe profitieren können „Missbraucher Minderjähriger, Kinderhändler, Vergewaltiger und Zuhälter, deren Straffreiheit nun bereits unmittelbar mit dem Verschwinden des Babys in der Babyklappe als garantiert gelten dürfte“[85], da der Beweis mit der Abgabe verschwindet.

Die Landesjugendämter sehen daher in dem anonymen System den eigentlichen Missbrauch, da die Angebote gesetzeswidrig sind und Frauen „zu einer Abgabe ihres Kindes gezwungen werden“[86] könnten.

Es besteht die Gefahr, dass durch die Babyklappe der Mangel an gesunden Säuglingen auf dem Adoptionsmarkt ausgeglichen werden soll. Die Zahlen der Bewerberpaare übersteigt die der zur Adoption freigegebenen Kinder um ein Vielfaches. So wäre denkbar, dass am Ende nicht die in Not geratenen Frauen, sondern kinderlose Paare von dem anonymen Angebot profitieren, weil sie so ein gesundes Baby erhalten könnten[87].

Kritiker fassen unter den Schwachstellen der Babyklappe „die Förderung der Abgabementalität, das Alleinlassen der Mutter bei und nach der Geburt [...] oder die vermeintlich vorprogrammierten Langzeitfolgen für Mutter und Kind“[88] zusammen.

1.2.3 Heutige Situation

Am 8. April 2010 wurde die Einrichtung der Babyklappe in Deutschland zehn Jahre alt. „Bis heute sind die Babyklappen vom Gesetzgeber rechtlich nicht abgesichert worden, und es gibt keine bundesweit einheitlichen Kriterien, die dezidiert festlegen, wer konkret eine Babyklappe betreiben darf, welchen Ausbildungsstandard die Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtung vorzuweisen haben, inwieweit sich eine Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt zu erstrecken hat etc.“[89].

Im Jahr 2007 ging der Deutsche Bundestag davon aus, dass es in Deutschland 76 Babyklappen gab[90]. Der deutsche Ethikrat hielt 2009 eine Zahl von ca. 80 Klappen für zutreffend[91]. SterniPark sprach im April 2010 in einer Pressemitteilung von 96 Babyklappen in Deutschland[92]. Im Dezember 2009 veröffentlichte der Verein allerdings zuvor noch eine Liste mit 89 Klappen und zehn anonymen Übergabestellen[93]. Aus diesen abweichenden Zahlen lässt sich erkennen, dass es keine gesicherten Daten in Bezug auf diese Einrichtungen gibt.

Auch „[g]enaue Zahlen darüber, wie viele Kinder seit Einführung von Babyklappen anonym abgegeben wurden, liegen nicht vor“[94]. Ein entscheidender Grund dafür ist die unbefriedigende Auskunft der Anbieter über die Inanspruchnahme dieser Einrichtungen[95].

Laut Bundesregierung wurden zwischen 2001 und Juni 2007 143 Kinder in Babyklappen abgegeben. „Die Zahl berücksichtigt allerdings nicht die 34 Klappen in Nordrhein-Westfalen und Bayern“[96]. SterniPark zählte bis Dezember 2009 mindestens 219 Kinder, die durch eine Babyklappe oder eine anonyme Übergabe abgegeben wurden[97]. In den Jahren 2002, 2004 und 2006 gab es nicht repräsentative Erhebungen. Nach diesen wurde geschätzt, „dass durch die Angebote anonymer Kindesabgabe seit deren Einführung ca. 300 bis 500 Kinder zu Findelkindern mit dauerhaft anonymer Herkunft wurden“[98]. Heute, vier Jahre später, dürften die Zahlen bedeutend höher sein.

Das Alter der abgegebenen Babys liegt bei 85 % unter zwei Tagen. In Kuhns Untersuchung zeigte sich des Weiteren, dass „zwei Kinder ca. drei bis acht Tage alt, vier Kinder [...] zwischen drei und 14 Wochen alt, und ein Kind [...] deutlich älter“[99] war.

„Nach Recherchen von terre des hommes [...] [ist] die Zahl getöteter Neugeborener in den letzten Jahren trotz der Existenz von Babyklappen nicht rückläufig“[100]. Dies kann in einer Tabelle des Deutschen Ethikrates abgelesen werden (vgl. Tab. 2).

Tab. 2: Tot beziehungsweise ausgesetzt-lebend aufgefundene Neugeborene im Vergleich der Jahre 1999-2009[101]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.3 Die anonyme Geburt

Durch positive Medienberichte über Babyklappen und deren Erfolge verbreitete sich in Deutschland ein Klima, welches auch die Einführung der anonymen Geburt erlaubte und förderte. Durch die Auffassung, dass es sich im Vergleich zur Babyklappe bei dem Angebot um eine ganzheitliche Maßnahme handele, erntete die Umsetzung eine noch breitere Zustimmung[102]. So gab es bereits im Jahr 2002 in Thüringen und Baden-Württemberg die Bestrebung, die anonyme Geburt flächendeckend zu etablieren[103].

Die erste anonyme Geburt wurde im Dezember 2000 mit Unterstützung von SterniPark e.V. durchgeführt[104].

Wie bei der Babyklappe kann die Mutter auch bei diesem Angebot anonym bleiben und es wird das primäre Ziel, das Leben von Neugeborenen zu retten, verfolgt[105]. Von einigen Befürwortern wird die anonyme Geburt als „eine Alternative zu einem Schwangerschaftsabbruch gesehen“ und „als umfassenderes Lebensschutzinstrumentarium“[106] verstanden. Diese Form der Niederkunft wurde an einigen Kliniken mit der Begründung eingeführt, dass ein Moses-Projekt oder eine soziale Einrichtung um Kooperation baten. In einigen Fällen kam die Initiative auch aus der Politik oder von privaten Personen[107]. Zu den weiteren Gründen für das Angebot der anonymen Geburt gehören die „ethische Verantwortung eines jeden Arztes [...] und humanistische bzw. christliche Leitideen“[108]. Die anonyme Geburt wird auch als Ergänzung oder Alternative zur Babyklappe gesehen[109].

Einige Frauen gebären ihr Baby allein, ohne fachmännische Unterstützung. „Diese Situation ist für Mutter und Kind mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden“[110]. Die anonyme Geburt im Krankenhaus bietet neben einer sicheren Atmosphäre „volle fachliche Unterstützung, medizinische Versorgung und menschliche Zuwendung und Wärme während der [...] [Niederkunft]“[111]. Es muss allerdings diskutiert werden, wer die Kosten für dieses Angebot zu tragen hat[112]. Unklar ist z. B. die Finanzierung des Unterhalts eines anonym geborenen Kindes mit Behinderung, für das keine Adoptiveltern gefunden werden[113].

Zu den flankierenden Hilfsmaßnahmen gehören die „psychosoziale Beratung / Begleitung“, „die Vermittlung zu regulären Beratungseinrichtungen“[114] und bei Bedarf die Unterbringung der Frau in einer Wohnstätte.

Durch die zusätzlichen Maßnahmen während der Entbindung wird die anonyme Geburt von Befürwortern als Weiterentwicklung der Babyklappe verstanden. Es gibt zum Beispiel Initiatoren, die sich „ausschließlich auf das Angebot der anonymen Geburt konzentrieren und der Installation einer Babyklappe ablehnend gegenüberstehen“[115].

Tab. 3: Zielgruppen der anonymen Geburt[116]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Zielgruppe der anonymen Geburt setzt sich ähnlich zusammen, wie die der Babyklappe. In beiden Fällen handelt es sich um ein Angebot, das von einem Klientel genutzt wird, welches von anderen „Beratungs- und Hilfsangeboten nicht erreicht werden konnte[...] oder grundsätzlich nicht erreicht“[117] wird. An erster Stelle werden Frauen in Not aufgeführt (vgl. Tab. 3). An zweiter Stelle folgen Mütter mit Aussetzungs- oder Tötungsabsicht. In gleicher Weise gehören aber auch Ausländerinnen, Illegale, junge Schwangere in Ausbildung und Drogenabhängige zur Zielgruppe[118].

Ob die gewünschte Klientel mit dem Angebot erreicht wird, wurde in Kuhns Befragung unzufriedenstellend beantwortet. 70 % der Kliniken gaben zum damaligen Zeitpunkt an, keine Einschätzung geben zu können, da noch nicht genügend Erfahrungen gesammelt worden waren. 16 % der Krankenhäuser „bejahten das Erreichen der ursprünglich angestrebten Zielgruppe [...], aber fast genauso viele [...] sehen dies nicht bestätigt (14 %)“[119]. Die Zielgruppenverfehlung wird damit begründet, dass das Konzept „der anonymen Geburt in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt“[120] ist und dadurch die anvisierten Nutzer nicht ausreichend informiert sind. Darüber hinaus wird angemerkt, dass einige „Frauen ihre Schwangerschaft bis zu den Wehen verdräng[...]en und dann von der Geburt überrascht“[121] werden. Das letzte Argument für die Zielgruppenverfehlung ist, dass das Angebot nicht flächendeckend zur Verfügung steht[122].

Die Beweggründe einer Schwangeren, die anonyme Geburt in Anspruch zu nehmen, sind ähnlich denen von Nutzerinnen der Babyklappe. Einige Frauen wollen die Niederkunft aus Angst vor der Familie oder dem Partner geheim halten. Zu weiteren sozialen Gründen gehören die Befürchtungen der Schwangeren, „dass ihnen bei Bekanntwerden der Geburt das Jugendamt ihre älteren Kinder entziehen“ könnte, sie bereits alleinerziehende Mütter sind und die Versorgung eines weiteren Kindes nicht übernehmen können, der Kindsvater nicht der Ehemann ist oder sie bereits „vom Kindsvater getrennt [...] [sind] und das Kind nicht mehr woll[...]en“[123]. Ein weiteres Motiv ist eine unerwünschte und verheimlichte Schwangerschaft. Das Spektrum der Hintergründe reicht sehr weit und umfasst unter anderem auch finanzielle Schwierigkeiten[124].

1.3.1. Vorgehen bei anonymer Geburt

Die anonyme Geburt ähnelt einer gewöhnlichen Geburt in einem Krankenhaus. Der Unterschied besteht darin, dass die Frau ihre Identität nicht preisgeben muss. Im Krankenhaus in München-Schwabing gibt es für die anonyme Geburt feste Rahmenbedingungen und eine strikt einzuhaltende Vorgehensweise. Hierzu zählt ein ärztliches Aufnahmegespräch, welches von der Aufklärungspflicht und der Sozialanamnese der Mutter bis hin zu „Anweisungen der Patientin für ihren Todesfall“[125] reicht.

Die Gebärende ist „bei der Niederkunft nicht auf sich allein gestellt“[126]. Etwa ein Drittel aller werdenden Mütter erscheint in Begleitung[127]. Die Untersuchung von Kuhn zeigt, dass 69 von 143 Frauen einen Vertreter des Kooperationspartners zur Unterstützung mit zur Geburt bringen. 17 wurden von den Eltern, 14 von einer Freundin oder einem Freund und 6 vom Partner begleitet. Nur 34 Gebärende erschienen ohne Begleitung in der Klinik[128].

Der Zeitpunkt des ersten Kontakts mit dem Krankenhaus stellt sich unterschiedlich dar. Eine Vielzahl von Frauen (37 %) kommt erst, wenn die Wehen bereits eingesetzt haben (vgl. Abb. 2). Eine annähernd gleich große Gruppe (35 %) der Betroffenen sucht jedoch schon „einige Wochen vor dem Geburtstermin die Klinik auf, um den weiteren Ablauf zu besprechen und Vorsorgeuntersuchungen vornehmen zu lassen“[129]. Lediglich 10 % der Frauen kommen erst wenige Stunden vor der Geburt[130].

Die anonyme Geburt bietet eine Reihe von Hilfsmaßnahmen. Neben einer vollständigen medizinischen Betreuung „während und nach der Geburt“ erhält die Frau „psychologische Beratung und Unterstützung“[131]. Kuhn kam in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass in 37 % der Fälle auch „eine Vermittlung in reguläre Beratungseinrichtungen [...] angeboten werden“[132]. Nach der Niederkunft ist es der Mutter je nach Zustand möglich, die Klinik sofort oder nach dem sie sich etwas ausgeruht hat, wieder zu verlassen.

Ab diesem Zeitpunkt gilt die gleiche Vorgehensweise, wie bei der Abgabe eines Kindes durch die Babyklappe. Das Neugeborene „bleibt zunächst in medizinischer Obhut und wird später in die Bereitschaftspflege zu einer Familie gegeben“[133].

46 % von 39 Kliniken leiten sofort nach der Geburt die Bestellung eines Vormundes für das Kind ein. Bei 8 % der Krankenhäuser erhält das Baby seinen Vormund erst zum Zeitpunkt der „Aufnahme bei den Adoptivbewerbern“[134]. Eine sofortige Mitteilung an das Jugendamt nach der Geburt erfolgt bei 68 % von 40 Kliniken. 5 % schalten das Amt erst ein, wenn die Bedenkzeit der anonym entbundenen Frau abgelaufen ist[135].

Auch im Falle der anonymen Geburt hat die Mutter acht Wochen Zeit um sich zu melden und ihr Kind zurückzufordern. „Nach Ablauf dieser Frist wird das Baby zur Adoption freigegeben“[136].

Kuhn erhielt „[f]ür die 181 Frauen, die in den 24 Kliniken bis zum März / April 2004 anonym entbunden worden sind“[137] die Informationen, dass es in einem Prozent der Fälle zu einer regulären Freigabe des Kindes zur Adoption kam und bei 29 % der Frauen wurde das Kind von der Mutter wieder zurückgenommen. 56 % der Säuglinge bleiben dauerhaft anonym. Im Vergleich zum Ergebnis bei den Babyklappen (83 % dauerhaft anonym), drängt sich die Vermutung auf, dass „die Frauen [bei der anonymen Geburt] wohl eher bereit sind, ihre Anonymität aufzugeben und / oder ihr Kind zurückzuholen“[138]. Ein Grund hierfür könnte der längere Kontakt sowie die Einflussmöglichkeit und Beratung während der Niederkunft sein.

Bei der anonymen Geburt gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, dass der Frau vor und nach der Geburt eine Unterkunft vermittelt werden kann[139]. Dort kann sie eine Weile mit oder ohne ihr Kind leben und mit der unterstützenden Beratung einer Einrichtung überlegen, wie es weiter gehen soll.

1.3.2 Missbrauch und Probleme der anonymen Geburt

Wenn man die anonyme Geburt auf negative Umstände prüft, lassen sich auch bei dieser Form der anonymen Abgabe Probleme feststellen. In Kuhns Untersuchung geben lediglich 11 % der Kliniken an, dass es keine Schwachstellen gibt[140]. 5 % können hingegen bestätigen, dass es bereits zu einer missbräuchlichen Nutzung kam[141].

Die Befürchtungen der Landesjugendämter einer missbräuchlichen Nutzung der Babyklappen, lassen sich auch auf die Abgabe von Neugeborenen durch das Angebot der anonymen Geburt übertragen[142].

Die Kliniken benennen „vor allem die juristischen Unklarheiten bei der anonymen Geburt [...] und die Abgeschnittenheit der Kinder von ihrer Herkunftsfamilie bzw. die Unmöglichkeit einer späteren Kontaktherstellung und die damit einhergehenden Folgewirkungen [...] als Schwächen“[143].

In Bezug auf die nutzenden Mütter besteht die Befürchtung, „dass u. U. die intendierte Zielgruppe nicht erreicht“ wird, „die Betreuung der Frauen nach der Geburt nicht in umfassender Weise fortgesetzt [...] [wird] und die Mütter aufgrund der Anonymität später Traumata erleiden könnten“[144].

In organisatorischer Hinsicht wird das Problem der Finanzierung angesprochen[145]. „[D]er geringe Bekanntheitsgrad der anonymen Geburt in der Öffentlichkeit“[146] wird ebenfalls als Problem aufgeführt. Bedeutungsvoll ist auch die Aussage, dass es in kleineren Ortschaften sehr schwierig ist, die Anonymität aufrecht zu erhalten[147].

Ebenso gefährlich, wie bei dem Angebot der Babyklappe, ist die Möglichkeit des Kinderhandels durch die formale Nicht-Existenz des Kindes[148].

Aus medizinischer Sicht ist zu beklagen, dass der Arzt die Frau nicht kennt und sie daher nicht optimal versorgen kann. Er weiß nichts über den Schwangerschaftsverlauf, ob irgendeine Krankheit bei der Mutter vorliegt, nicht einmal die Blutgruppe, die normalerweise im Mutterpass festgehalten wird, liegt dem Mediziner vor[149]. Bei einer Frau, die vor der Geburt zu Vorsorgeuntersuchungen in der Klinik erscheint, stellt sich die Frage, „wie mit meldepflichtigen Krankheiten umgegangen werden soll, die während der Krankenhausbetreuung bei den Betroffenen u. U. diagnostiziert werden“[150].

Im Gegensatz zur der Babyklappe nennen Anbieter der anonymen Geburt häufig die Formen des Missbrauchs, „die auch von Kritikern der anonymen Sozialregulation beschrieben werden“[151]. Aufgeführt wird die Vertuschung von Kriminalität, wie z. B. Inzest oder Vergewaltigung. Es wird auch befürchtet, „dass die anonyme Geburt unnötigerweise in Anspruch genommen wird, da die Notlage auf anderem Weg behebbar wäre“[152]. Genannt wird außerdem das leichtfertige Entledigen der Verantwortung für das Kind[153]. Das bewusste Erschleichen von medizinischen Leistungen wäre zusätzlich möglich, denn es ist denkbar, „dass Flüchtlingswerke Frauen gezielt darauf aufmerksam machen, dass sie anonym und kostenlos entbinden und später ihr Kind trotzdem mitnehmen können“[154].

[...]


[1] Hamper, J. S. Babyklappe und anonyme Geburt, Zur ethischen und rechtlichen Problematik unter besonderer Berücksichtigung der Rolle von Ärztinnen und Ärzten. Frankfurt 2010, S. 5.

[2] Kuhn, S. Babyklappen und anonyme Geburt, Sozialregulationen und sozialpädagogischer Handlungsbedarf. Augsburg 2005, S. 173.

[3] Welt online. Babyklappe könnte bald Auslaufmodell sein. (09.04.2010). http://www.welt.de/die-welt/politik/article7106439/Babyklappe-koennte-bald-ein-Auslaufmodell-sein.html (03.11.2010).

[4] Vgl. Hamper, J. S., S. 16.

[5] Vgl. Der Tagesspiegel, „Deutsche Leitkultur“: Unwort des Jahres. (15.11.2000). http://www.tagesspiegel.de/politik/deutsche-leitkultur-unwort-des-jahres/179180.html (03.11.2010).

[6] Vgl. Kuhn, S., S. 288.

[7] siehe 1.2.1.

[8] siehe 1.3.1.

[9] Deutscher Ethikrat (Hg.). Das Problem der anonymen Kindesabgabe. Stellungnahme. Berlin 2009, S. 8.

[10] Marschütz, G. theologisch ethisch nachdenken. Würzburg 2009, S. 10.

[11] Sulner, P. Von der Findelstube zur Babyklappe, Strategien zum Umgang mit der Problematik ungewollter Kinder unter besonderer Berücksichtigung der historischen Konstellation in München. (29.04.2009). http://mediatum2.ub.tum.de/doc/679263/document.pdf (03.11.2010), S. 5.

[12] siehe 1.1.

[13] Peiper, A. Chronik der Kinderheilkunde. Leipzig 1958, S. 148.

[14] Peiper, A., S. 154.

[15] Vgl. Peiper, A., S. 154.

[16] Vgl. Peiper, A., S. 154.

[17] Peiper, A., S. 154.

[18] Vgl. Peiper, A., S. 148.

[19] Peiper, A., S. 154.

[20] Vgl. Peiper, A., S. 155.

[21] Vgl. Peiper, A., S. 161.

[22] Peiper, A., S. 155.

[23] Vgl. Deutscher Ethikrat. Wortprotokoll, Niederschrift über den öffentlichen Teil der Plenarsitzung des Deutschen Ethikrates am 26. Juni 2008 in Berlin. http://www.ethikrat.org/publikationen/dateien/pdf/Wortprotokoll_2008-06-26_Website.pdf (11.05.2008), S. 2.

[24] Vgl. Schäffer, V. Die erste Babyklappe der Welt, Babyklappen gibt es seit 1445, bei uns erst seit 2000, Eine Bilanz. (2006). http://www2.gruene-jugend.de/uploads/epaper_krass306_20_21.pdf (27.04.2010).

[25] Vgl. Peiper, A., S. 158.

[26] Peiper, A., S. 160.

[27] Peiper, A., S. 161.

[28] Vgl. Peiper, A., S. 186.

[29] Hunecke, V. Die Findelkinder von Mailand, Kindsaussetzung und aussetzende Eltern vom 17. bis 19. Jahrhundert. Stuttgart 1987, S. 17.

[30] Deutscher Ethikrat, Wortprotokoll vom 26.06.2008, S. 2.

[31] Vgl. Pfaller, C. Die anonyme Geburt in Frankreich. Marburg 2008, S. 27.

[32] Vgl. Peiper, A., S. 163.

[33] Peiper, A., S. 165.

[34] Deutscher Ethikrat, Wortprotokoll vom 26.06.2008, S. 2.

[35] Hunecke, V., S. 194.

[36] Vgl. Kuhn, S., S. 118.

[37] Deutscher Ethikrat, Wortprotokoll vom 26.06.2008, S. 3.

[38] Kuhn, S., S. 124.

[39] Vgl. Kuhn, S., S. 125.

[40] Kuhn, S., S. 126.

[41] Vgl. Kuhn, S., S. 129.

[42] Kuhn, S., S. 303.

[43] Kuhn, S., S. 120.

[44] Vgl. Höke, S. Anonym Geboren, ein Leben lang auf der Suche, terre des hommes kritisiert Babyklappe und Anonyme Geburt. (2003). http://www.tdh.de/medien/1_2003/babyklappe.htm (03.06.2010).

[45] Vgl. Kuhn, S., S. 222.

[46] Vgl. Kuhn, S., S. 221.

[47] Vgl. Kuhn, S., S. 120.

[48] Vgl. Kuhn, S., S. 204.

[49] Kuhn, S., S. 133.

[50] Kuhn, S., S. 302.

[51] Vgl. Kuhn, S., S. 133.

[52] Kuhn, S., S. 134.

[53] Kuhn, S., S. 134.

[54] Kuhn, S., S. 134.

[55] Vgl. Kuhn, S., S. 134.

[56] Hamper, J. S., S. 34.

[57] Vgl. Kuhn, S., S. 306.

[58] Vgl. Kuhn, S., S. 134-135.

[59] Vgl. Kuhn, S., S. 138.

[60] Hannoversche Allgemeine. Anonyme Kindesabgabe, Ethikrat will Babyklappe schließen. (26.11.2009). http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Ethikrat-will-Babyklappe-schliessen (11.05.2010).

[61] Vgl. Peters, K. Babyklappen – Hilfe für verzweifelte Mütter und ihre Babys? (2001). http://www.adoptierte.de/tipps/tv_babyklappen.html (11.05.2010).

[62] Kuhn, S., S. 117.

[63] Vgl. Peters, K. Babyklappen – Hilfe für verzweifelte Mütter und ihre Babys? (2001). http://www.adoptierte.de/tipps/tv_babyklappen.html (11.05.2010).

[64] Kuhn, S., S. 315.

[65] Vgl. Kuhn, S., S. 315.

[66] Vgl. Kuhn, S., S. 311.

[67] Kuhn, S., S. 310.

[68] Kuhn, S., S. 314.

[69] Kuhn, S., S. 314.

[70] Kuhn, S., S. 118.

[71] Vgl. Kuhn, S., S. 291.

[72] Vgl. Kuhn, S., S. 118.

[73] Vgl. Kuhn, S., S. 311.

[74] Kuhn, S., S. 366.

[75] Vgl. Kuhn, S., S. 323.

[76] Kuhn, S., S. 366-367.

[77] Vgl. Hamper, J. S., S. 48.

[78] Kuhn, S., S. 208-209.

[79] Kuhn, S., S. 322.

[80] Kuhn, S., S. 322.

[81] Deutscher Ethikrat, http://www.ethikrat.org/publikationen/dateien/pdf/Wortprotokoll_2008-10-23_Website.pdf, S. 21 (15.05.10).

[82] Vgl. Kuhn, S., S. 322.

[83] Vgl. Kuhn, S., S. 201.

[84] Vgl. Hamper, J. S., S. 47.

[85] Babyklappe – Nein Danke. Anonyme Geburten retten kein einziges Kind! Babyklappen verhindern keinen einzigen Babytod! (15.07.2002) http://www.babyklappe-nein-danke.de/ (16.06.2010).

[86] Kuhn, S., S. 367.

[87] Vgl. Hamper, J. S., S. 48.

[88] Kuhn, S., S. 323.

[89] Kuhn, S., S. 120-121.

[90] Vgl. Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode, Drucksache 7220, Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Gisela Piltz, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/5489 – Auswertungen der Erfahrungen mit anonymer Geburt und Babyklappe. 15.11.2007, S. 28.

[91] Vgl. Deutscher Ethikrat, Das Problem der anonymen Kindesabgabe, S. 13.

[92] Vgl. SterniPark Projekt Findelbaby. Zehn Jahre Babyklappe – Pressemitteilung. (08.04.10). http://www.sternipark.de/fileadmin/content/PDF_Upload/Pressemitteilung_10_Jahre_Babyklappe_08_04_2010.pdf (19.05.2010).

[93] Vgl. SterniPark e.V.. Übersicht Babyklappen deutschlandweit. (2009). http://www.sternipark.de/fileadmin/content/Babyklappen_in_Deutschland.pdf (19.05.2010).

[94] Staeck, F. Ethikrat hält Babyklappen für verfehlt. (26.11.2009). http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/578447/ethikrat-haelt-babyklappen-verfehlt.html (15.05.2010).

[95] Vgl. Staeck, F. Ethikrat hält Babyklappen für verfehlt. (26.11.2009). http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/578447/ethikrat-haelt-babyklappen-verfehlt.html (15.05.2010).

[96] Deutscher Ethikrat, Wortprotokoll vom 26.06.2008, S. 3.

[97] Vgl. SterniPark e.V.. Übersicht Babyklappen deutschlandweit. (2009). http://www.sternipark.de/fileadmin/content/Babyklappen_in_Deutschland.pdf (19.05.2010).

[98] Deutscher Ethikrat, Das Problem der anonymen Kindesabgabe, S. 25.

[99] Kuhn, S., S. 308.

[100] Terre des hommes. Terre des hommes begrüßt Entscheidung des Ethikrates, Hilfe für Mütter in Not statt anonymer Kindesabgabe. (26.11.2009). http://www.tdh.de/content/presse/pressemeldungen/detail.htm?&view=detail&id=283&year=2009 (11.05.2010).

[101] Deutscher Ethikrat, Das Problem der anonymen Kindesabgabe S. 24.

[102] Vgl. Kuhn, S., S. 151.

[103] Vgl. Kuhn, S., S. 155.

[104] Vgl. Kuhn, S., S. 149. siehe 1.4.2

[105] Vgl. Kuhn, S., S. 147.

[106] Kuhn, S., S. 163.

[107] Vgl. Kuhn, S., S. 328-329.

[108] Kuhn, S., S. 337.

[109] Vgl. Kuhn, S., S. 338.

[110] Hamper, J. S., S. 42.

[111] Hamper, J. S., S. 42.

[112] Vgl. Kuhn, S., S. 150.

[113] Vgl. Kuhn, S., S. 350-351.

[114] Kuhn, S., S. 330.

[115] Kuhn, S., S. 149.

[116] Kuhn, S., S. 336.

[117] Hamper, J. S., S. 35.

[118] Vgl. Kuhn, S., S. 336.

[119] Kuhn, S., S. 337.

[120] Kuhn, S., S. 355.

[121] Kuhn, S., S. 355.

[122] Vgl. Kuhn, S., S. 355.

[123] Kuhn, S., S. 342.

[124] Vgl. Kuhn, S., S. 342.

[125] Hamper, J. S., S. 98-99.

[126] Hamper, J. S., S. 21.

[127] Vgl. Deutscher Ethikrat, Wortprotokoll vom 23.10.2008, S. 22.

[128] Vgl. Kuhn, S., S. 343.

[129] Kuhn, S., S. 341.

[130] Vgl. Kuhn, S., S. 341.

[131] Hamper, J. S., S. 21.

[132] Kuhn, S., S. 330.

[133] Hamper, J. S., S. 21.

[134] Kuhn, S., S. 350.

[135] Vgl. Kuhn, S., S. 349.

[136] Hamper, J. S., S. 21.

[137] Kuhn, S., S. 346.

[138] Kuhn, S., S. 347.

[139] Vgl. Kuhn, S., S. 330.

[140] Vgl. Kuhn, S., S. 357.

[141] Vgl. Kuhn, S., S. 358.

[142] Vgl. Kuhn, S., S. 367. siehe 1.2.2.

[143] Kuhn, S., S. 357.

[144] Kuhn, S., S. 357.

[145] Vgl. Kuhn, S., S. 357.

[146] Kuhn, S., S. 357.

[147] Vgl. Kuhn, S., S. 357.

[148] Vgl. Hamper, J. S., S. 48.

[149] Vgl. Kuhn, S., S. 152.

[150] Kuhn, S., S. 153.

[151] Kuhn, S., S. 358.

[152] Kuhn, S., S. 357.

[153] Vgl. Kuhn, S., S. 357.

[154] Hamper, J. S., S. 100.

Ende der Leseprobe aus 100 Seiten

Details

Titel
Babyklappe und anonyme Geburt
Untertitel
Ist die Kindesabgabe durch Babyklappe und anonyme Geburt moralisch vertretbar?
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Theologische Fakultät)
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
100
Katalognummer
V167995
ISBN (eBook)
9783640852345
ISBN (Buch)
9783640852765
Dateigröße
1986 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Babyklappe, anonyme Geburt, rechtliche Aspekte, ethische Aspekte, Missbrauch, Probleme, Schwangerschaftsberatung, Absicht, Gegenstand, Umstände
Arbeit zitieren
Stefanie Benner (Autor:in), 2010, Babyklappe und anonyme Geburt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167995

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