Carl Schmitts Theorie des Partisanen

Der Terrorist als moderner Partisan und die Verewigung des Krieges


Masterarbeit, 2010

97 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung
Historische Einordnung von Person und Werk

Die historische Figur des Partisanen
Die erste Erscheinung
Übertragung auf die reguläre Militärtechnik
Legalisierung des Partisanentums und das preußische Ideal

Das Politische
Definition des Politischen und sein wahrer Kern
Die Bedrohung des Politischen

Der Ausnahmezustand
Definition des Ausnahmezustandes
Auswirkung des Ausnahmezustandes

Der Charakter des Partisanen
Vier Merkmale des Partisanen
Entwicklung von Clausewitz über Lenin und Mao Tse-tung bis Salan
Rettung des Politischen durch den Partisanen und die Begrenzung der Feindschaft .

Entwicklung des Widerstandes
Inkubationszeit
Konspirative Periode
Aktive Periode
Absurde Periode

Legalität und Legitimität
Entstehung des Rechts aus dem Raum: Exkurs in die Nomosphilosophie
Primat der Legalität
Entstehung der partisanischen Legitimität

Ende des Partisanen?
Entwurzelung des Partisanen durch die Technisierung
Niedergang des Partisanen durch Absolutwerdung der Feindschaft
Neuentwicklung und Anpassung des Partisanen in fortschrittlicher Zukunft

Schmitts Intention der Theorie
Der Partisan als letztes Wesen des Politischen
Der Partisan als Ausdruck der wirklichen Feindschaft
Der Partisan als Ausdruck des Endes der Staatlichkeit

Der moderne Partisan
Der Partisan im modernen Völkerrecht
Die Entstehung von rechtsfreien Räumen
„Mit Carl Schmitt nach Guantánamo“

Resümee
Bestimmung der Figur des Partisanen
Bedeutung seiner Theorie für die Bewertung des Terrorismus

Literaturverzeichnis
Primärliteratur
Sekundärliteratur

Einleitung

Der Partisan ist ein Verkünder des aufkommenden Ausnahmezustandes. Als ein solcher kann auch der Jurist und politische Philosoph Carl Schmitt verstanden werden, der den Partisan als Figur einer eigenen Theorie wertschätzte.

Diese Arbeit setzt sich mit Schmitts „Theorie des Partisanen“ auseinander und wird analysieren, warum Carl Schmitt dieses Werk 1962 schrieb, welche Intention hinter seiner Theoriebildung stand und wie sich diese in Verbindung mit seinem Gesamtwerk sinnstiftend in der heutigen Zeit wiederfindet. Relevant für dieses Unterfangen ist einer- seits, dass nicht auf die stets strittige Frage eingegangen wird, ob Schmitt als „Kronju- rist des Dritten Reiches“1 verstanden werden muss, wie es Waldemar Gurian betont, oder vielleicht als „jüngster Klassiker der Politik“2 gelesen werden kann, um bei den Worten Bernard Willms` zu bleiben. Diese Frage soll der biographischen Forschung überlassen werden. Weiterhin werden Schmitts Schreibstil und seine Wortwahl histo- risch betrachtet und interpretiert, das bedeutet, dass seine harte Ausdrucksweise als im Kontext des damaligen Zeitgeistes üblich verstanden und nicht nur von dem heutigen Wissen über den Nationalsozialismus beurteilt wird.

Im Folgenden soll eine historische Einordnung der Person und des Werks Carl Schmitts erfolgen, die bereits einige faktische Einflüsse für die Entwicklung der „Theorie des Partisanen“ aufzeigen wird. Daraufhin soll die Figur des Partisanen historisch beleuch- tet werden, um durch sein erstes Erscheinen bereits einen definitorischen Ausgangs- punkt für seine Voraussetzungen aufzeigen zu können und darauf aufbauend die Auswirkungen seiner Existenz auf die Militärtechnik als auch auf die rechtliche Grund- lage des Krieges darzustellen.

Im Anschluss daran werden einige Punkte aus Schmitts gesamtem Schaffen beleuchtet, so zuerst das Politische mit seiner Definition und der Beschreibung seines wahren Kerns, also der Definition des Staates vom Politischen her. Hierzu gehört auch die Un- terscheidung von innen und außen sowie privat und öffentlich und hiermit die Freund- Feind-Distinktion als Ausdruck des Intensitätsgrades der jeweiligen Verbindung. Nach der Definition des Politischen erfolgt die Darstellung seiner Bedrohung durch die Durchdringung der Gesellschaft durch den Staat in der Totalität und die Entpolitisierung durch die Neutralisierung der fortschreitenden technischen Entwicklung. Aufbauend auf die Beschreibung des Politischen soll in dem folgenden Kapitel der Ausnahmezustand beleuchtet werden. Hierfür wird auf Schmitts „Politische Theologie“ zurückgegriffen, die den Ausnahmezustand über den Souveränitätsbegriff als Suspen- dierung der gesamten Ordnung definiert. Nach der definitorischen Bestimmung von Souveränität und Ausnahmezustand soll auf die Auswirkungen verwiesen werden, das heißt auf die Absolutwerdung der Macht und der Beschreibung der Norm in Schmitts Theorie vom Ausnahmezustand.

Im Anschluss an diese Vorbemerkungen zu seinem politischen Verständnisses wird zu seiner Theorie des Partisanen selbst übergegangen, wobei zuerst der Charakter des Par- tisanen durch seine vier Markmale - Irregularität, politisches Engagement, Mobilität und tellurischer, das heißt den Boden (Heimatboden) betreffender Charakter - beschrie- ben wird. Danach soll kurz die historische Entwicklung des Partisanenbildes von Clau- sewitz über Lenin und Mao Tse-tung bis Raoul Salan nach Schmitts Konzeption nachgezeichnet werden, um daran anknüpfend die Legitimierungsversuche des Partisa- nen zu analysieren und die charakterliche Veränderung des Partisanen aufgrund der Beimischung von ideologischen Interessen oder der Einmischung von interessierten Dritten3 aufzuzeigen. Hierbei soll auch untersucht werden, ob durch eine solche Interes- senseinmischung der Partisan als die vorher definierte Figur verschwindet, sich nur ver- ändert oder einen gänzlich neuen Charakter annimmt und sich so an die neue politische Situation anpasst. An dieser Stelle soll auch über die potenzielle Rettung des Politischen durch den Partisanen als letztes rein politisches Wesen geurteilt und sein Beitrag zur Begrenzung der Feindschaft geklärt werden. Für die Beschreibung des Partisanen als letztes politisches Wesen muss auch auf die Entstehung des Widerstandes mit der den Kern des Politischen betreffenden Freund-Feind-Distinktion hingewiesen werden. Hier- durch werden die verschiedenen Entwicklungsphasen des Partisanen deutlich hervortre- ten und auch die Limitierung seines Einflusses in der Gesamtheit der Zeit.

Die bisherige Analyse des Partisanenbegriffes unterbrechend, schließt sich ein Exkurs in Schmitts Nomosphilosophie an, um die Begriffe der Legalität und Legitimität sowie die Basis des Rechtes zu klären. Hierzu gehört auch die Betrachtung des Völkerrechtes des Jus Publicum Europaeum, die daraus folgende Kriegshegung und Exklusion des Partisanen aus dem Kriegsrecht. Anschließend soll auch Schmitts Primat der Legalität erläutert und die Entstehung der partisanischen Legitimität analysiert werden. Nachdem nun der Charakter des Partisanen und sein Bedürfnis und seine Fähigkeit zu einer Legitimierung geklärt wurden, muss auch auf ein potenzielles Ende des Partisanen hingewiesen werden. Hierzu gehören die Entwurzelung des Partisanen durch die Tech- nisierung, wodurch ihm dieselbe Gefährdungsquelle wie dem Politischen selber gege- nübersteht, und der Niedergang des Partisanen durch die Absolutwerdung der Kampftechnik. Dabei muss aber auch auf eine Anpassung oder Neuentwicklung des Partisanen in der Zukunft durch verschiedene Fortschrittsentwicklungen hingewiesen werden.

Abschließend wird Carl Schmitts Intention hinter der Theorie des Partisanen kritisch beleuchtet, wobei besonders auf den Partisanen als letztes politisches Wesen eingegan- gen und dieser als Gegner der Technisierung vorgestellt wird. Der Partisan stellt für Schmitt auch den Ausdruck der wirklichen Feindschaft dar, solange er sich der Instru- mentalisierung durch Ideologie oder interessierte Dritte erwehren kann. Als Verkünder des Ausnahmezustandes ist er jedoch auch ein Symbol für das Ende der Staatlichkeit. Er zeigt dieses Ende auf, indem er den Verlust des Staatsmonopols am Politischen durch die asymmetrische Kriegsführung darstellt. Hierdurch wird auch zu dem vorletzten Ka- pitel und zu dem modernen Partisanen übergegangen. Dabei soll die Figur des Partisa- nen im modernen Völkerrecht untersucht werden, wodurch die Entstehung von rechtsfreien Räumen und somit auch die Entstehung von Guantánamo geklärt werden soll.

Im Resümee soll dann die Figur des Partisanen abschließend bestimmt und so eine Ab- grenzung zum fundamental-religiösen Terroristen dargelegt werden. Hierin wird sich auch die Bedeutung von Schmitts Theorie für die Bewertung des Terrorismus wider- spiegeln.

Historische Einordnung von Person und Werk

Carl Schmitts Wirken als politischer Denker basiert auf einer großen Bandbreite von Erfahrungen, da er in seinem Leben vier sehr unterschiedliche politische Systeme erleb- te. Er wurde am 11. Juli 1888 in Plettenberg im Sauerland geboren4 und wuchs somit im Deutschen Kaiserreich (1871-1918) auf. Diese Zeit war geprägt von einer zunehmenden außenpolitischen Isolation Deutschlands5 und unterlag innenpolitisch dem gesellschaft- lichen Strukturwandel, ausgehend von dem drückenden Problem der Sozialen Frage. Hinzu kamen noch die nachwirkenden Erfahrungen des Kulturkampfes in der Amtszeit von Otto von Bismarck als Reichskanzler des Kaiserreichs zwischen 1871 und 1890. Bismarck führte einige Reformen gegen die katholische Kirche, wie etwa die Zivilehe, ein und bekämpfte mit drastischen Maßnahmen den katholischen Widerstand. In seiner Regierungszeit kam es auch zur Sozialgesetzgebung, wozu Kranken-, Unfall- und Ren- tenversicherung zu zählen sind.6 Hiermit sollte versucht werden, der Radikalisierung der schlecht gestellten Arbeiter entgegenzuwirken und eine Antwort auf die Soziale Frage zu finden.

Zum Ende des 19. Jahrhunderts verschärfte sich der Konflikt mit den Sozialdemokraten, nachdem ihnen das Attentat auf Kaiser Wilhelm I. 1878 angelastet wurde und sie von Bismarck mit dem Sozialistengesetz abgestraft wurden,7 um eine weitere Ausbreitung ihrer Ideen zu verhindern, was jedoch nicht gelang. Außenpolitisch wandelte sich die Isolation des Deutschen Kaiserreiches in die imperialistische Politik. 1914 brach dann der Erste Weltkrieg aus.

In dieser ersten Phase von Schmitts Erfahrung mit unterschiedlichen politischen Syste- men lebte er als Sohn eines angestellten Kaufmanns8 aus einer katholisch- kleinbürgerlichen Familie in einem Konvikt und besuchte ein städtisches Gymnasium9. Nach dem Abitur beabsichtigte er anfangs Philologie zu studieren, begann dann aller- dings 1907 das Studium der Rechtswissenschaft, weil hierfür die Philologie ebenfalls brauchbar war. Er studierte erst in Berlin, daraufhin weiter in München und Straßburg.10 1910 promovierte er dort mit der strafrechtlichen Arbeit „Über Schuld und Schuldarten“ bei Fritz van Calker. Nachdem er 1915 sein zweites juristisches Staatsexamen absolviert hatte, diente er im Anschluss als Kriegsfreiwilliger in München.11 In dieser Zeit habili- tierte er sich mit „Der Wert des Staates und die Bedeutung des Einzelnen“ in Straß- burg12 und heiratete auch seine erste Frau, Pauline Carita Maria Isabelle Dorotic, die vorgab adeliger Herkunft zu sein, jedoch als Betrügerin entlarvt wurde.13 Als am 9. November 1918 die Weimarer Republik ausgerufen wurde, wurde Carl Schmitt nach der konstitutionellen Monarchie mit dem zweiten politischen System kon- frontiert.

Die Weimarer Republik basierte auf einer demokratisch-liberalen Verfassung, die eine Mischform von präsidialem und parlamentarischem Regierungssystem darstellte.14 Die Republik zeichnete sich durch einen hohen Demokratiebegriff aus, da es zu ihren verfassungsmäßig vorgegebenen Zielen gehörte, sowohl das Verhältnis- als auch das Frauenwahlrecht einzuführen und den Sozialstaat auszubauen.15 Trotz dieser zur damaligen Zeit äußerst fortschrittlichen Verfassung war die Weimarer Republik durch chaotische und bürgerkriegsähnliche Zustände mit Aufständen und Revolten geprägt.16 Die Umsturzversuche kamen dabei vom rechten als auch linken politischen Flügel, wobei dann die Bestrebungen der NSDAP erfolgreich waren.

Was den Untergang der Weimarer Republik begründete, ist auch heute noch umstritten. Hierbei wird das Festhalten an Begriffen der konstitutionellen Monarchie innerhalb der Parteien und von den Politikern ebenso genannt, wie allgemeine Konstruktionsfehler der Weimarer Verfassung. Die Theorie, dass das reine Verhältniswahlrecht die Macht- übernahme Hitlers erst ermöglicht habe, hat sich nicht durchgesetzt, ebenso wie die als den Untergang vorantreibend bewertete Kompromissstruktur der Verfassung. Zumeist wird als Grund für den Niedergang der Republik die allgemeine Selbstlähmung des Reichstages genannt, wodurch die Ursache nicht im Parlamentarismus selbst verortet werden könne und müsse. Als ein weiterer problematischer Punkt wird die vergleichs- weise leichte Anwendbarkeit des Notverordnungsrechtes nach Art. 48 WRV angesehen.

Hierdurch bestehe eine hohe Abhängigkeit der Verfassungspraxis von persönlichen Faktoren,17 das heißt von der jeweiligen Intention des amtierenden Reichspräsidenten. Das absolute Ende der Weimarer Republik wurde dann durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg eingeläutet. Während der Weimarer Republik erhielt Schmitt seine erste Dozentenstelle an der Han- delshochschule in München,18 die er dem jüdischen Nationalökonom Moritz Julius Bonn, der die Münchner Universität leitete, verdankte.19 1921 erhielt er eine ordentliche Professur in Greifswald und veröffentlichte seine Schrift „Die Diktatur“, die sein spe- zielles Interesse an der Diktatur als „Dezision ohne Diskussion20 beleuchtet. Schmitts Werk ordnet die Beschreibung vom römischen Konsulat bis zur Gegenwart unter zwei Typologien, zum einen der kommissarischen Diktatur, deren Sinn es sei, eine Verfas- sung durch eine temporäre Außerkraftsetzung ihrer Artikel zu sichern, und zum anderen der souveränen Diktatur, die eine ältere Verfassung durch eine neue, inhaltlich deutlich unterschiedliche ersetzen sollte.21 1922 trat dann Schmitt die Nachfolge von Rudolf Smend im Ordinariat in Bonn an und promovierte in den folgenden Jahren unter ande- ren Ernst Forsthoff und Wladimir Gurian, welcher ihn später als „Kronjurist“ des Nati- onalsozialismus bezeichnete22. In dieser Zeit publizierte Schmitt auch seine „Politische Theologie“, die die Begriffgeschichte von der Politik zurück auf die Theologie zeigen sollte, was schon anhand des ersten Satzes des Kapitels Politische Theologie zu erken- nen ist: „Alle prägnanten Begriffe der modernen Staatslehre sind säkularisierte theolo- gische Begriffe.“23 Außerdem sollte die säkularisierte Diesseitsreligion eine Kritik erfahren, weil ihre vorgegebene radikale Säkularisierung für Schmitt doch nur ein Zei- chen theologisch und metaphysisch zu deutenden Charakters sei und ganz allgemein die Theologie der Politik darstelle, da Theologie für Schmitt hinter seiner Anthropologie stand. Allerdings war nicht nur dort die Theologie der basale Urgrund, sondern auch bei seiner apokalyptischen Geschichtsphilosophie wie bei seinem Dezisionismus, dessen Entweder-oder-Entscheidung auf die Entscheidung zum Glauben oder dagegen gedeutet werden kann.24 Der „Politischen Theologie“ folgte dann 1970 der zweite Teil, als sein letztes größeres Werk, die „Politische Theologie II - Die Legende von der Erledigung jeder Politischen Theologie“, in der Schmitt die Unüberwindbarkeit der Theologie wei- ter postuliert, da für ihn das Verständnis der Neuzeit weiterhin auf der politischen Theo- logie basiert.25

Die Jahre nach dem Erscheinen der „Politischen Theologie“ brachten einige Zusammenstöße mit der katholischen Kirche mit sich.ließ sich Schmitt 1924 zivilrechtlich von seiner ersten Frau Pauline Dorotic scheiden,26 wobei diese Ehe kirchlich nicht annulliert wurde.27 Zum Bruch mit der Kirche kam es dann 1926 als Schmitt eine frühere Studentin, die Serbin Dušanka Todorovic,28 heiratete und er infolgedessen bis zum Tode dieser im Jahr 1950 exkommuniziert war.29

1927 lernt Schmitt Ernst Jünger, Schriftsteller, Philosoph und hoch dekorierter Soldat des Ersten Weltkrieges kennen30 und freundet sich mit ihm an.31 Diese Freundschaft sollte ein Leben lang halten und sein Schaffen durch die Idee einer Ehrenhaftigkeit im Kampf prägen. Im folgenden Jahr ging Schmitt zurück an die Handelshochschule nach Berlin und trat die Nachfolge des Weimarer Verfassungsvaters Hugo Preuß an.32 1928 erschien seine „Verfassungslehre“, die einen Verfassungsentwurf darstellte, der Ele- mente einer unbeschränkten Demokratie und einer absoluten Monarchie mit einer kon- stitutionellen Beschränkung beinhaltet. Diese war gegenüber seiner Schrift „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus“ aus dem Jahr 1923 wesent- lich gemäßigter. Seine Parlamentarismuskritik bediente sich zwar der Standardargumen- te der besorgten Politikwissenschaft,33 aber Schmitt unterschätzte die positive Wirkkraft dieser Verfassungsform zu dieser Zeit auch deutlich.

In der Endphase der Weimarer Republik von 1930 bis 1933 setzte sich zunehmend Schmitts Einfluss auf die Reichsregierung und die Rechtsprechung durch, so dass er 1932, ein Jahr nach der Geburt seiner einzigen Tochter Anima von seiner zweiten Frau, dem Reich als ein Anwalt bei dem Prozess „Preußen kontra Reich“ nach dem sogenann- ten „Preußenschlag“ zur Seite stand. Der Bezug zur Reichsregierung zeichnet sich be- sonders dadurch aus, dass Schmitt, der als Katholik in den 20er Jahren natürlich der Zentrumspartei nahestand, nun Berater des konservativen Präsidialkabinetts von Papens und von Schleichers war.34 Einfluss als Berater fand Schmitt jedoch nur langsam, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass er sich ab 1928 selbst anschickte und seine Tä- tigkeit anbot und so weiter in die politischen Kreise eindrang. Als Mittelsmann zu Pa- pen und Schleicher diente ihm der Historiker Horst Michael, der ihm Schleichers Mitarbeiter Erich Marcks vorstellt. Selbst als Berater des Kabinetts unter Schleicher und Papen unterhielt Schmitt zu ihnen kein engeres persönliches Verhältnis. Es ist dabei auch darauf hinzuweisen, dass er von dem „Preußenschlag“ erst aus der Presse erfuhr.35 Der „Preußenschlag“ wird als ein Charakteristikum der Regierung Papens bei der Zer- störung des Weimarer Verfassungsgefüges definiert. Seit Beginn des Kabinetts unter Papen wurde versucht, die Macht Preußens, das durch die SPD regiert wurde, mehr un- ter die Kontrolle des Reiches, das eine äußerst rechte Politik erstrebte, zu bringen. Für eine endgültige Liquidierung der preußischen Regierung wurde dann der gewaltsame Verlauf der Straßenschlachten zwischen den Gefolgsleuten der sich gegenüberstehenden Parteien, der NSDAP und der KPD, am sogenannten „Altonaer Blutsonntag“ als Vor- wand genommen. Drei Tage später, am 20. Juli 1932, ließ sich der Reichskanzler von Papen als Reichskommissar in Preußen per präsidialer Notverordnung einsetzen, wofür die gesamte preußische Regierung ihrer Ämter enthoben wurde.36 Auf dieses Ereignis hin bot sich Schmitt erneut als Berater an und erhielt den inoffiziellen Auftrag, eine Arbeitsgruppe für die Pressevorbereitung zusammenzustellen. Hierdurch wurde er zu dem Juristen des Reiches.37 Die Verteidigung der politischen Handlung des Reiches war stimmig zu seiner eigenen Argumentation für die diktatorische Gewalt des Reichspräsi- denten. In dem Prozess „Preußen contra Reich“ vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig war Carl Schmitt der wichtigste Anwalt des Reiches. Dieser Prozess war der entschei- dende Prozess der Weimarer Republik.38 Trotz dieses angesehenen Postens war Schmitts Platz bei den Machthabern keinesfalls gesichert, wie er selbst im Dezember erfuhr, indem er vom Reichskanzler Schleicher schlicht nicht mehr beachtet wurde. In dieser Zeit entstanden auch zwei seiner wichtigsten Schriften „Legalität und Legitimität“ und „Der Begriff des Politischen“, jeweils aus dem Jahr 1932. Sein Werk „Legalität und Legitimität“ kann als eine Warnung vor der legalen Ausnutzung der Weimarer Verfassung verstanden werden, denn Schmitt schreibt:

Es entspricht einer rein funktionalistischen Denkweise, Recht und Gesetz ohne Beziehung zu irgendeinem Inhalt als den jeweiligen Beschlu ß der jeweiligen Parlamentsmehrheit aufzufassen. Recht, Gesetz und Legalität werden dadurch zu ‘ neutralen ’ , gegen jeden Inhalt gleichgültigen, jedem Inhalt zugänglichen Verfahrensweisen und Abstimmungsprozederen.“39

Diese Wertneutralität der Verfassung könnte ausgenutzt werden:

Legalität und Legitimität werden dann taktische Instrumente, deren sich jeder bedient, wie es im Augenblick vorteilhaft ist, die er beiseite wirft, wenn sie sich gegen ihn selber richten, und die einer dem anderen fortwährend aus der Hand zu schlagen sucht. Weder die parlamentarische Legalität, noch die plebiszitäre Legitimität, noch irgendein anderes denkbares Rechtfertigungssystem kann eine solche Herabwürdigung zum technisch-funktionalistischen Werkzeugüberdau- ern. Auch die Verfassung löst sich in ihre widersprechenden Bestandteile und Auslegungsmöglichkeiten auf, und keine normativistische Fiktion einer ‘ Einheit ’ wird es verhindern, da ß jede kämpfende Gruppe sich desjenigen Verfassungs- stückes und Verfassungswortes bemächtigt, das ihr am besten geeignet scheint, die Gegenpartei auch im Namen der Verfassung zu Boden zu schlagen. Legali- tät, Legitimität und Verfassung würden dann, statt den Bürgerkrieg zu verhin- dern, nur zu seiner Verschärfung beitragen.“40

Dies soll alles den Einsatz des Notverordnungsrechts begründen und auch rechtfertigen, denn in Schmitts Augen konnte nur so die Verfassung als Form der politischen Einheit geschützt werden, was für ihn eine höhere Legitimität besaß als die Aufrechterhaltung von rechtsstaatlich beschränkenden und hemmenden Rechtsnormen. An dieser Stelle lässt sich bereits Schmitts Unterscheidung zwischen Rechtsnorm und Rechtsverwirklichungsnorm deutlich erkennen, die noch genauer erläutert werden wird.

„Der Begriff des Politischen“, der 1963 mit einem Vorwort und drei Corollarien neu aufgelegt wurde, weist bereits eindringlich darauf hin, dass das Politikmonopol des Staates eine Wende erfuhr, denn nun heißt es „Der Begriff des Staates setzt den Begriff des Politischen voraus.41 Dies bedeutet, dass der Begriff des Politischen größer als der des Staatlichen sei und diesen also mit einschließe. Sein Urgrund für Handlungen im Bereich des Politischen sei die Freund-Feind-Distinktion, die ein Intensitätsmodell von der Beziehung zwischen Menschen darstellt.42 Diese Unterscheidung prägte fortan seine politischen Theorien. Dadurch waren jedoch auch die Rezeptionen seiner Theorien meist negativ geprägt, da ihm vorgeworfen wurde, das Politische nur von der Feindes- erkennung aus zu betrachten. Allerdings muss stets darauf hingewiesen werden, dass das Intensitätsmodell in dem Bereich des Politischen in der gleichen Weise auch den Freund mit einschließt.

Die Grundidee dieses Werkes ist es aufzuzeigen, dass das Politische nicht umgangen oder gar beseitig werden könne, denn es werde immer wieder zu einer Unterscheidung zwischen Freund und Feind bei Menschen kommen. Weiterhin werde es nie zu einem ewigen Frieden bringenden Weltstaat kommen können, denn dieser müsste jeden Wi- derstand als Angriff eines Feindes gegen die Menschheit betrachten und die Menschheit kann nach Schmitt keinen Feind haben, ohne diesen zu entmenschlichen.43

Obwohl sich Schmitt für eine sehr starke Position des Reichspräsidenten in der Weima- rer Republik aussprach, könne davon ausgegangen werden, dass er die Machtergreifung Hitlers ablehnte und sogar verhindern wollte. Seiner Ansicht nach sei sowohl der Libe- ralismus und Parlamentarismus der Weimarer Verfassung nicht der richtige Weg, aber auch der totale Staat im Sinne von Hitlers Führerprinzip entspräche seinem politischen Konzept nicht.44 Trotz seiner Vorbehalte gegen die NSDAP und Hitlers totales Staats- system trat Schmitt am 1. Mai 1933 in die NSDAP ein, am selben Tag wie Martin Hei- degger45. Reinhard Mehring sieht in Schmitts „Fahnenwechsel zu Hitler46, unter anderem auch deutlich die psychologische Folge aus den Enttäuschungen und Kränkun- gen durch Schleicher, der Schmitt keine große Bedeutung mehr beimaß.

Durch Hitlers Machtergreifung begann die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur, mit ihrer menschenverachtenden Ideologie, der Entwicklung eines mechanisierten Vernich- tungssystems und der militärischen sowie ideologischen Rüstung, die in den Zweiten Weltkrieg mündete.

Das erste Jahr des nationalsozialistischen Regimes war geprägt von politischen Brü- chen. Der Reichstag wurde aufgelöst und nach dem Reichstagsbrand wurde die „Ver- ordnung zum Schutz von Volk und Staat“ erlassen, wodurch Grundrechte beschnitten oder komplett außer Kraft gesetzt wurden. Am 23. März wurde dann das „Ermächti- gungsgesetz“ verabschiedet,47 wodurch die Selbstentmachtung des Parlamentes legali- siert und so die Regierungsgewalt weiter konzentriert wurde. Daraufhin folgten die Gleichschaltungsgesetze, wodurch die Länderführung erst zentralisiert und dann durch das „Reichsstatthaltergesetz“ durch regimetreue Beamte in das System des Führerprin- zips eingeordnet wurden.48 Durch das Verbot der SPD, die forcierte Selbstauflösung der anderen Parteien und das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ vom 14. Juli 1933 wurde das demokratische System endgültig zerstört. Außenpolitisch war dieses Jahr durch das Konkordat mit der katholischen Kirche und durch den Austritt des Drit- ten Reiches aus der Abrüstungskonferenz sowie aus dem Völkerbund geprägt.49 Bei der „Niederschlagung“ des sogenannten „Röhm-Putsch“ wurde dann ein Jahr später nicht nur der unliebsam gewordene SA-Stabschef Ernst Röhm ermordet, sondern unter ande- ren auch von Schleicher.50 Diese Mordaktion wurde nachträglich am 3. Juli durch das „Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr“ unter dem Vorwand einer angeblichen Verschwörung der Opfer gegen das nationalsozialistische System für legal erklärt. Hier- durch sollte die Möglichkeit einer „zweiten Revolution“, das bedeutet eine Fortführung der Machtausweitung auch für die SA, endgültig abgewiesen werden. Durch den Tod von Hindenburg konnte Hitler dann weiter die Macht auf sich konzentrieren, indem er die Stellung des Reichspräsidenten auch auf seine Person übertrug.51

Die Entrechtung und Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung fand durch die „Nürnberger Gesetze“, darunter das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“52 und das „Reichsbürgergesetz“ vom 15. September 1935, ihre gesetz- liche Form und demonstrierte die menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus in seiner perfidesten Ausprägung.

Ein Jahr später wurde die Orientierung der Politik auf den Krieg unübersehbar, indem der Vierjahresplan die Wirtschaft auf den kommenden Krieg ausrichtete. Die Expansionspolitik des Dritten Reiches begann durch den Anschluss Österreichs am 12. März 193853 und erreichte ihren Höhepunkt schlussendlich in dem Angriff auf Polen und löste somit den Zweiten Weltkrieg aus.54

Die zwölf Jahre der nationalsozialistischen Diktatur stellen im Leben von Carl Schmitt eine besondere Phase dar. Seine Werke dieser Schaffensperiode führen zumeist zu der Gesamtbewertung seiner Schriften. Doch stellt dies eine einseitige Herangehensweise dar. Deutungen seiner Biographie stehen zumeist vor dem Problem, sowohl die Person Carl Schmitt als auch sein Wirken vor und nach dem Dritten Reich mit der Zeit wäh- rend dieses Schreckenregimes in Einklang zu bringen.wird Schmitt entweder als „Chamäleon55 und „Opportunist56 oder als Denker, der sich in allen Wandlungen treu geblieben ist,57 bezeichnet. Helmut Quaritsch geht sogar so weit, Schmitt aufgrund sei- ner ungebrochenen Religiosität den Nationalsozialismus in Form eines „Konvertit“ von 1933-36 bejahen zu lassen.58 Wie auch immer die Position Schmitts und seine Handlun- gen während dieser Zeit zu deuten sein mögen, fest steht, dass er in der Viererkommis- sion zur Erarbeitung des „Reichsstatthaltergesetzes“ mitwirkte und am 1. Mai 1933 in die NSDAP eintrat.59 Im Sommer desselben Jahres wurde er sogar zum Preußischen Stadtrat berufen und war Mitglied der Akademie für Deutsches Recht und ebenfalls im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen vertreten. Weiterhin wurde er von den Nationalsozialisten mit zahlreichen hochschulpolitischen Ämtern betraut, so zum Bei- spiel auch als Mitglied der Hochschulkommission für Berufungsfragen,60 wodurch es in seinen Aufgabenbereich fiel, für die multiplikatorische Wirkung von Hochschullehrern regimetreue Personen einzusetzen. Allgemein kann also gesagt werden, dass sich Schmitt, aus welchen Gründen auch immer, bis 1936 dem Nationalsozialismus anpass- te61 und dem Regime sogar juristische Schützenhilfe leistete, wie etwa durch die Mitwirkung beim „Reichsstatthaltergesetz“, aber auch noch relevanter bei dem „RöhmPutsch“ und der nachträglichen Legalisierung durch Hitlers „Gesetz über Maßnahmen zur Staatsnotwehr“ vom 3. Juli 1934. Schmitt lässt sich hiernach sogar dazu hinreißen, den Artikel „Der Führer schützt das Recht“ zu schreiben, in dem er Hitlers Handeln durch das Staatsnotrecht als rechtens bezeichnete.62

Motive und Gründe für sein Handeln ließen sich viele aufführen, wobei Schmitt selber einige nachträglich lieferte, weshalb die Authentizität dieser nicht als bewiesen gelten darf. Ein Motiv, das Schmitt als Opportunist darstellen würde, ist das bereits genannte von Mehring, dass Schmitt die Enttäuschung durch Schleichers Nichtbeachtung dem neuen System, psychologisch gesehen, in die Arme trieb, um seinem Geltungswunsch nachzukommen.63 Diese Vorgeschichte erklärt und entschuldigt allerdings nicht Schmitts private, sich antisemitisch entwickelnde Auffassung. In der Nürnberger Haft beschrieb er, dass er nur eine Tribüne suchte, die ihm die Nationalsozialisten gaben.64 Eine Befürwortung des Nationalsozialismus könne auch daraus resultieren, dass Schmitt den Grund für das Scheitern des parlamentarischen Systems in der Verfassungsform Weimars sah und als einzige Problemlösung den autoritären Staat annahm, den er im nationalsozialistischen Regime wiederzufinden meinte.

Zu einer eher wertfreien Annahme des neuen Regimes würden auch das Legalitäts- und Legitimitätsargument in Mehrings Aufzählung führen.könne Schmitt propagieren, dass der Nationalsozialismus die Macht auf legalem Wege erlangt habe, indem Hitler vom Reichspräsidenten ernannt und vom Reichstag ermächtigt wurde, so wie der natio- nalsozialistische Staat demokratisch und plebiszitär legitimiert sei und er sich damit genötigt fühle, dieses System als Jurist zu vertreten.65 Allerdings hat Schmitt schon 1932 vor einer möglichen Ausnutzung der Legalität des Verfassungssystems durch un- demokratische Parteien in seiner Schrift „Legalität und Legitimität“ gewarnt.66 Er hätte dann aber auch spätestens durch das Parteienverbot und durch das Verbot der Parteien- neubildung erkennen müssen, dass keine Legitimität aufgrund von demokratischen und freien Wahlen vorlag.67

Eine sehr ausführliche Aufzählung der potenziellen Gründe für Schmitts Entscheidung zum Nationalsozialismus findet sich in Mehrings Schmitt Biographie „Carl Schmitt Aufstieg und Fall“.68 Für die dort aufgezählten Motive lassen sich jedoch sowohl Be- kräftigungen als auch Widerlegungen finden, weshalb diese Argumente von Schmitt auch als nachträgliche, und deshalb nicht authentische Entschuldigungen betrachtet werden können. Aus diesem Grund scheint es keine klare Begründung für seine Ent- scheidung zu geben, wodurch auch das Problem seiner Charakterisierung zwischen Kontinuität und Wandel nicht abschließend geklärt werden kann. Als relativ sicher kann hingegen angenommen werden, dass Schmitt zeitlebens von einem hohen Geltungsbe- wusstsein getrieben wurde und er finanziell schwierige Phasen durchlebte und somit stets durch Publikationen und Vorträge in der Öffentlichkeit verbleiben wollte und nach finanzieller Sicherheit strebte. Allerdings können alle Entschuldigungs- und Erklä- rungsversuche sein Handeln während der Zeit des Nationalsozialismus nicht rechtferti- gen oder als rein zweckdienliche Anpassung kennzeichnen.könne etwa die Beschreibung Schmitts der „Nürnberger Gesetze“ als „Die Verfassung der Freiheit“69 weder mit zwanghafter Geltungssucht noch mit Abhängigkeit vom Staat erklärt werden. Die Unmöglichkeit einer Rechtfertigung für solche Taten schien auch Schmitt bewusst gewesen zu sein, als er beim Nürnberger Verhör auf die Frage, ob er sich schäme, sol- che Dinge geschrieben zu haben, nur antwortete, dass es mit Sicherheit schauerlich ge- wesen sei und es keine Worte gäbe, um über diese Taten angemessen zu sprechen.70

Das Jahr 1936 stellte dann einen Bruch dar, denn Schmitt fällt bei dem SS-Organ, dem „Schwarzen Korps“ in Ungnade und verliert seine Partei- und Ehrenämter, behält je- doch seinen Posten als Preußischer Stadtrat und seinen Berliner Lehrstuhl.71 Zu diesem Bruch kam es, obwohl es so schien, dass Schmitts Wirken ganz im Zeichen der natio- nalsozialistischen Ideologie stand. Karl August Eckardt, ab 1930 Kollege Schmitts an der Handelshochschule Berlin, bezeichnete ihn in einem Brief an den äußerst regime- treuen Politiker Hans Frank als einen politischen Opportunisten, der katholischen Krei- sen angehöre und noch 1932 gegen Hitlers Bestrebungen gewesen wäre. Verstärkt wur- de dieses Bild Schmitts in nationalsozialistischen Kreisen, nachdem er zu Mussolini nach Rom gereist war.72 Es hieß, Schmitt betrachte den italienischen Faschismus als Idealtyp des starken, autoritären Staates73 und dieser würde dem Staat Vorrang vor der Partei einräumen und das „Rassenargument“ im Bereich der Homogenität ignorieren.74 Der Verlust der Partei- und Ehrenämter wird jedoch zumeist damit erklärt, dass Schmitt von Gurian aus dem Exil attackiert wurde. Dieser riet sogar dem SS-Organ „Schwarze Korps“, Schmitt als eine Person mit politisch-katholischer Herkunft und früherem Um- gang mit jüdischen Kollegen zu entlarven. Hinzu kam auch, dass Schmitt in der Zeit der Weimarer Verfassung gegen den Nationalsozialismus votierte. Aufgrund dieser Be- schuldigungen kam es zu Angriffen derund Schmitt wurde bewusst, dass er gefähr- det war. Seine universitäre Tätigkeit wurde eingeschränkt und ihm wurden durch Frank zum 1. Januar 1937 alle politischen Ämter entzogen. Ab März desselben Jahres durfte er zwar wieder seine universitäre Stelle antreten, allerdings wurde der Vorfall mit eini- ger anonymer Schadenfreude in der Personalakte Schmitts vermerkt, wodurch er für die nachfolgende Zeit als gebrandmarkt galt. Nur seinen engen Beziehungen zu Göring sei es nach Gurian zu verdanken, dass es Schmitt nicht schlimmer ergangen sei.75

Die Zeit von 1937 an kann als Beginn Schmitts Sturz im nationalsozialistischen Regime betrachtet werden und die Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges ist für ihn ge- prägt von inneren Fragen. Er wandte sich in dieser Schaffensperiode eher der Geistesge- schichte und dem Völkerrecht zu76, sinnstiftende Stichworte finden sich fortan nicht mehr so häufig wie noch in der Zeit von 1933 bis 1935 in seinen Schriften und Vorträ- gen.77 Sein Werk „Der Leviathan in der Staatslehre des Thomas Hobbes - Sinn und Fehlschlag eines politischen Symbols“ von 1938 bezeichnet er nachträglich als Zeichen seines „inneren Widerstandes78. Diese Interpretation meint er dadurch zu rechtfertigen, dass er in der Schrift von der „Ü berlegenheit des Innerlichenüber das Ä u ß erliche und damit die des Privatenüber das Ö ffentliche79 berichtet. Allerdings kann darin nicht allein eine positiv betonte Ausweitung der Glaubensfreiheit liegen, wie er es durch die Stimmlage der „inneren Emigration80 und dem Vergleich zu Ernst Jüngers „Marmor- klippen“, in dem die Distanzierung zum Nationalsozialismus wesentlich deutlicher zu Tage tritt, zu deuten versucht. Diese Schrift enthält stets noch überaus präsente Zuge- ständnisse an die nationalsozialistische Ideologie, indem Schmitt die jüdischen Denker Spinoza, Mendelssohn und Stahl-Jolsons als Schuldige für die Zerstörung des Levia- thans, also des totalen Staates durch den Übergang zu den modernen Freiheiten nennt. Dieser Zerstörungsprozess soll für Schmitt bei Spinoza ansetzen, denn:

Schon wenige Jahre nach dem Erscheinen des ’ Leviathan ‘ fiel der Blick des ersten liberalen Juden auf die kaum sichtbare Bruchstelle. Er erkannte in ihr sofort die gro ß e Einbruchstelle des modernen Liberalismus, von der aus das ganze, von Hobbes aufgestellte und gemeinte Verhältnis von Ä u ß erlich und In nerlich, Ö ffentlich und Privat, in sein Gegenteil verkehrt werden konnte. Spinoza hat die Umkehrung [ ] vollbracht.81

Nach Schmitt wurde dieses Vorhaben im 18. Jahrhundert durch Mendelssohn fortge- führt, dem er attestiert, dass er zwar keinen mit Spinoza vergleichbaren Intellekt habe, aber einen unbeirrbaren Instinkt dafür wie die staatliche Macht unterminiert werden könne, um das jüdische Volk emanzipieren zu können.82 Stahl-Jolson sollte dann sein Schuldiger im 19. Jahrhundert sein, der die Einbruchstelle ebenfalls sofort erkannt und benutzt habe.83

Von 1942 bis zum Ende des Krieges zog sich Schmitt aus der direkten Legitimation des Dritten Reiches zurück, da er wohl die immensen Konsequenzen der Expansionspolitik bereits erkennen konnte.84 Der universitäre Ablauf hingegen stabilisierte sich wieder etwas und die sich festigende Solidarität unter den Kollegen schloss auch Schmitt mit ein.85 In dieser Zeit schwieg er schon seit einigen Jahren zu innenpolitischen Themen86 und propagierte nach dem Angriff auf Polen seine Großraumlehre,87 die eine Rechtferti- gung der nationalsozialistischen Expansionspolitik darstellte. Gleichzeitig setzte seine Abkehr vom Nationalsozialismus ein, wobei er sich - zum Teil recht selbstgerecht - mit Herman Melvilles „Benito Cereno“, dem Kapitän eines Sklavenschiffes, der von den Sklaven selber als Geisel gehalten wird, verglich. Dadurch wollte er auf die unterschied- lichen Wirkungen seiner Person hinweisen.meinte er, dass man ihn, genauso wie Cereno, von außen als den verbrecherischen oder geisteskranken Machthaber sehe, wäh- rend er selber aber vielmehr vom Überlebenswillen genötigt werde, eine Rolle zu spie- len,88 weshalb er sich von großer Verantwortung freizusprechen versuchte.

Die Zeit des Zweiten Weltkrieges war für Schmitt nicht durch große Einschränkungen oder Umwälzungen gekennzeichnet, er ging seiner Vortragstätigkeit nach, nahm am gesellschaftlichen Leben teil und feierte Familienfeste,89 soweit es der Krieg und die Umstände zuließen. Er schrieb sogar Gretha Jünger, der Schwester von Ernst Jünger, „Sonst ist das Leben im verdunkelten Berlin nicht ungemütlich, solange der Weinkeller nicht leer ist; vieleüberflüssige Geselligkeit hat aufgehört.90 Dies änderte sich, als er Anfang Januar 1945 zum Volkssturm eingezogen wurde, wobei dies für ihn wohl nicht vergleichbar war mit dem Elend, das er und seine Frau in den ersten Wochen nach der Kapitulation in Berlin durchlebten.91

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges lag Deutschland schwer zerstört nach der bedingungslosen Kapitulation am Boden. Es war durch die Siegermächte vollständig besetzt und wurde jeder eigenen staatlichen Gewalt enthoben.92 Damit Genozid und Massenmord des Nationalsozialismus nicht ungesühnt blieben und ein Zeichen für die Durchsetzung völkerrechtlicher Prämissen gesetzt werden konnte, begannen am 20. November 1945 die Nürnberger Prozesse, in denen die Hauptkriegsverbrecher des menschenverachtenden Regimes vor Gericht gestellt wurden.93

Durch das Aufeinandertreffen der politischen Ideologien der Westmächte und der Sow- jetunion entbrannte ab 1946/47 der Kalte Krieg auf dem Boden Deutschlands.94 Dieses Aufeinandertreffen konträrer Vorstellungen bewirkte auch die Teilung Deutschlands in die Bundesrepublik Deutschland (23. Mai 1949) und die Deutschen Demokratischen Republik (7. Oktober 1949), die sich am Kommunismus orientierte. Die Teilung erfuhr eine sichtbare Zementierung als zu Beginn der 60er Jahre der „antifaschistische Schutzwall“ errichtet wurde95 und somit die DDR-Bevölkerung als Geisel ihres eigenen, sich totalitär entwickelnden Staates jeder Ausreisemöglichkeit beraubt wurde. Wenige Jahre später befand sich die Bundesrepublik Deutschland im Ausnahmezustand, nachdem sie durch terroristische Anschläge der RAF, der Roten Armee Fraktion, ihre erste Krise erlebte und der Aufschwung des Wirtschaftswunders der 50er Jahren aus dem Fokus der Öffentlichkeit verschwand. Doch auch nachdem die Gründer und Köpfe der RAF inhaftiert wurden, hörte der Terror nicht auf, sondern sollte erst 1977 seinen Höhepunkt erreichen. Im April desselben Jahres wurde der Generalbundesanwalt Sieg- fried Buback ermordet, kein halbes Jahr später der Vorstandsvorsitzende der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, und fünf Wochen später wurde der Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer entführt. Für dessen Leben wurde die Freilassung von inhaftierten RAF-Attentätern aus der Haft gefordert. Diese Forderung erhielt noch Unterstützung durch die Entführung eines Flugzeuges der Lufthansa durch arabische Terroristen. Der deutsche Staat entschied sich jedoch gegen seine Erpressbarkeit, ließ das Flugzeug von der Anti-Terror-Einheit erfolgreich stürmen, musste allerdings den Mord an Schleyer als Konsequenz tragen. Im Bundestag gab Kanzler Schmidt die Erklärung96 ab:

Ihre, letztlich existenzielle, Begründung findet Demokratie in der Humanisie- rung der Politik, das heißt in der Humanisierung des unvermeidlichen Umgangs mit der Macht. Indem die demokratische Verfassung von der Würde des Men- schen ausgeht und nicht nur dem Staat, sondern auch dem Einzelnen verbietet, mit der Existenz und der Würde des Menschen nach Belieben und Willkür zu verfahren, schreibt sie uns allen die Grenzen unseres Handelns vor.97

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges befand sich Schmitt, mit einigen Unterbre- chungen, vom September 1945 bis März 1947 in Lagerhaft, nachdem er am 26. Sep- tember von den Amerikanern verhaftet worden war, seinen Lehrstuhl in Berlin aufgrund seiner NSDAP-Mitgliedschaft verloren hatte und eine solche Anstellung auch nicht wieder erhalten sollte. Er erlebte während dieser Zeit die vierjährige Besatzung Deutschlands und den Kalten Krieg sowie die Gründung zwei sehr unterschiedlicher Staaten auf deutschem Boden. In dieser Zeit sollte Deutschland entnazifiziert werden, das heißt, dass sowohl die Gesellschaft als auch die Politik und die neuen Verwaltungs- strukturen von allen Einflüssen des nationalsozialistischen Systems befreit werden soll- ten. Dieser Entnazifizierung soll sich Schmitt allerdings entzogen haben. Als solche Verweigerung der Entnazifizierung könnte verstanden werden, dass er sich gegen den Fragebogen, der von den Amerikanern entwickelt wurde, um Personen in eine der fünf Kategorien - Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete - einzuteilen, verwehrte. Mit einer solchen Einteilung sollte geklärt werden, welche per- sönliche Schuld der jeweiligen Person zu käme und inwiefern sie bestraft, aus Berei- chen des öffentlichen Dienstes entfernt oder als Person mit nicht individuell nachweisbarer Schuld als entlastet gelten konnte. Einen solchen Fragebogen erhielt er von der Universität, als er sich bei ihr meldete.98 Nach seiner Lagerhaft wurde Schmitt im Zusammenhang mit den Nürnberger Prozessen verhört, allerdings erhoben die alli- ierten Siegermächte keine Anklage, und er kehrte nach Plettenberg zurück99.

Die Nachkriegszeit verbrachte Schmitt publizistisch mit Aufzeichnungen seiner Erfah- rungen, so etwa im „Glossarium“, worin er jedoch auch versuchte seine Handlungen und Entscheidungen nachträglich in ein besseres Licht zu rücken. Bis zur Gründung der Bundesrepublik hatte Schmitt jedoch Publikationsverbot. 1950 erschien sein völker- rechtsgeschichtlicher Rückblick in „Der Nomos der Erde im Jus Publicum Euro- paeum“,100 das zusammen mit weiteren Veröffentlichungen zu heftigen Diskussionen101 über seine mögliche Rückkehr in die politische Sphäre führte. „Der Nomos der Erde“ stellt den Abschluss Schmitts Großraumtheorie dar, wobei „Nomos“ (altgr.: Brauch, Konvention, Übereinkunft, maßgebliche Meinung, Gesetz, umfassender als der allge- meiner Rechtsbegriff)102 der Grundbegriff einer jeden Hegung des Raumes und somit auch die Grundlage von Recht und Raum sowie von Ordnung und Ortung allen Rechts sein sollte, da die Landnahme der Urtypus eines konstituierenden Rechtsvorganges sei und dieser bodenhafte Urgrund in allem Recht wurzelt und dabei Raum und Recht so wie Ordnung und Ortung zusammentreffen.103

Nach dem Tod seiner zweiten Frau Duškana am 7. Dezember 1950104 zog sich Schmitt in seine Heimat Plettenberg zurück. Dort unterhielt er jedoch noch rege Kontakte zu unterschiedlichen Personengruppen und eine weitläufige internationale Korrespon- denz105 bis ins hohe Alter hinein. Weiterhin äußerte er sich verfassungsrechtlich zur Bundesrepublik Deutschland und veröffentlichte mit der „Theorie des Partisanen - Zwi- schenbemerkungen zum Begriff des Politischen“ 1963 seine wohl wichtigste Deutung der Nachkriegszeit. Der Partisan wurde hierbei als eine Symbolfigur des 20. Jahrhun- derts und somit auch als ein Symptom des Endes der Staatlichkeit dargestellt.106 Dabei sollte der Partisan jedoch auch als letzte Bastion des Politischen gesehen werden, die ebenso durch die Technisierung bedroht ist, wie die Staatlichkeit selbst. In diesem Werk wird die Entwicklung vom konventionellen Krieg und der dazu gehörenden Feindschaft hin zur Totalisierung beschrieben und erklärt, wobei für Schmitt der Marxismus im Kal- ten Krieg die primäre Schuld an der Absolutwerdung der Feindschaft und des Krieges zukäme. Er versucht allerdings parallel die Möglichkeit eines legitimen Widerstands zu ergründen, wobei er jedoch auf das Rechtsproblem einer angemessenen Beurteilung des Partisanen stößt.107

Am 7. April 1985 starb Carl Schmitt dann im Alter von 96 Jahren in Plettenberg.108

Die historische Figur des Partisanen

Die Beschreibung der historischen Figur des Partisan und die Bedingungen seines ersten Auftretens sind für Schmitts Theorie von großer Bedeutung, da der erste Partisan Schmitts Urtypus des Partisanen bildete und somit für seine Definition und die von ihm abstrahierten Bildern ausschlaggebend ist. Wichtig ist hierbei auf angemessene Weise zwischen den wirklich historischen Gegebenheiten in dem napoleonischen Krieg mit den spanischen Guerilleros und Schmitts Deutung dessen hinzuweisen, da es hierbei einige Unterschiede gibt.

[...]


1 Gurian, Waldemar (Pseudonym Paul Müller), Entscheidung und Ordnung. Zu den Schriften von Carl Schmitt, in: Matt, Hans von, Schweizer Rundschau, 1934/35¹, Nr. 34, Zürich,566. Im Folgenden: Gurian, Entscheidung und Ordnung.

2 Willms, Bernard, Carl Schmitt - jüngster Klassiker des politischen Denkens?, in: Quaritsch, Helmut, Complexio Oppositorum. Über Carl Schmitt, Berlin, 1988,577ff.

3 Schmitts „interessierter Dritter“ entstammt der Kenntnis von Schrors „mächtigen Dritten“.

4 Vgl.: Mehring, Reinhard, Carl Schmitt zur Einführung, Hamburg, 1992,187. Im Folgenden: Mehring, Carl Schmitt zur Einführung.

5 Vgl.: Berghahn, Volker, Das Kaiserreich 1871-1914. Industriegesellschaft, bürgerliche Kultur und autoritärer Staat, 10. Aufl., Stuttgart, 2003,393. Im Folgenden: Berghahn, Das Kaiserreich.

6 Vgl.: ebd.,413f.

7 Vgl.: ebd.,280.

8 Vgl.: Mehring, Reinhard, Carl Schmitt. Aufstieg und Fall, München, 2009,18. Im Folgenden: Mehring, Carl Schmitt.

9 Vgl.: ebd.,20.

10 Vgl.: ebd.,22 f.

11 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt zur Einführung,187.

12 Vgl.: Campagna, Norbert, Carl Schmitt. Eine Einführung, Berlin, 2004,319. Im Folgenden: Campagna, Carl Schmitt.

13 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,57 f.

14 Vgl.: Zolling, Peter, Deutsche Geschichte von 1871 bis zur Gegenwart. Wie Deutschland wurde, was es ist, München, 2007,107 f. Im Folgenden: Zolling, Deutsche Geschichte.

15 Vgl.: Wirsching, Andreas, Die Weimarer Republik. Politik und Gesellschaft, 2. Aufl., München, 2008, S. 5. Im Folgenden: Wirsching, Die Weimarer Republik.

16 Vgl.: ebd.,8.

17 Vgl.: Wirsching, Die Weimarer Republik,59 ff.

18 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt zur Einführung,187.

19 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,115 f.

20 Ottmann, Henning, Carl Schmitt, in: Graf Ballestrem, Karl, Politische Philosophie des 20. Jahrhunderts, München, 1990,63. Im Folgenden: Ottmann, Carl Schmitt.

21 Vgl.: ebd.,64.

22 Gurian, Entscheidung und Ordnung,566.

23 Schmitt, Carl, Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre der Souveränität, 1922¹, 8. Aufl., Berlin, 2004,43. Im Folgenden: Schmitt, Politische Theologie.

24 Vgl.: Ottmann, Carl Schmitt,65 f.

25 Vgl.: ebd.,78.

26 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt zur Einführung,187.

27 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,184.

28 Vgl.: ebd.,154 ff.

29 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt zur Einführung,188 f.

30 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,154.

31 Vgl.: ebd.,255.

32 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt zur Einführung,188.

33 Vgl.: Ottmann, Carl Schmitt,67 f.

34 Vgl.: Ottmann, Carl Schmitt,86.

35 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,281 f.

36 Vgl.: Wirsching, Die Weimarer Republik,42.

37 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,289.

38 Vgl.: ebd.,292 f.

39 Schmitt, Carl, Legalität und Legitimität, 1932¹, 5. Aufl., Berlin, 1993,28. Im Folgenden: Schmitt, Legalität und Legitimität.

40 Ebd.,90.

41 Schmitt, Carl, Der Begriff des Politischen. Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Corollarien, 1932¹, 7. Aufl., Berlin, 2002,20. Im Folgenden: Schmitt, Der Begriff des Politischen.

42 Vgl.: ebd.,26 f.

43 Vgl.: ebd.,37.

44 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,300 f.

45 Vgl.: Campagna, Carl Schmitt,281.

46 Mehring, Carl Schmitt,302.

47 Vgl.: Zolling, Deutsche Geschichte,151 ff.

48 Vgl.: ebd.,157 ff.

49 Vgl.: ebd.,166 ff.

50 Vgl.: ebd.,170 f.

51 Vgl.: ebd.,171.

52 Vgl.: ebd.,181.

53 Vgl.: Zolling, Deutsche Geschichte,187.

54 Vgl.: ebd.,198 f.

55 Schultes, Karl, Der Niedergang des staatsrechtlichen Denkens im Faschismus, Weimar, 1947,12.

56 Ebd.,12.

57 Vgl.: Ottmann, Carl Schmitt,61.

58 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt zur Einführung,37.

59 Vgl.: Ottmann, Carl Schmitt,87.

60 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt zur Einführung,188.

61 Vgl.: Ottmann, Carl Schmitt,87.

62 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,351 f.

63 Vgl.: ebd.,302.

64 Vgl.: ebd.,307 ff.

65 Vgl.: ebd.,311.

66 Vgl.: Schmitt, Legalität und Legitimität,34.

67 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,335.

68 Vgl.: ebd.,311 f.

69 Vgl.: ebd.,361.

70 Vgl.: Quaritsch, Helmut, Antworten auf Nürnberg, Berlin, 2000,66.

71 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt zur Einführung,189.

72 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,369 f.

73 Vgl.: Maschke, Günter, Zum „Leviathan“ von Carl Schmitt, in: Schmitt, Carl, Der Leviathan in der Staatslehre des Thomas Hobbes. Sinn und Fehlschlag eines politischen Symbols, Stuttgart, 1995,231 f. Im Folgenden: Maschke, „Leviathan“ von Carl Schmitt.

74 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,370

75 Vgl.: ebd.,378 ff.

76 Vgl.: Ottmann, Carl Schmitt,74.

77 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,380.

78 Ebd.,385.

79 Schmitt, Carl, Der Leviathan in der Staatslehre des Thomas Hobbes. Sinn und Fehlschlag eines Symbols, 1938¹, Stuttgart, 1995,94. Im Folgenden: Schmitt, Der Leviathan.

80 Ottmann, Carl Schmitt,75.

81 Schmitt, Der Leviathan,86 f.

82 Vgl.: ebd.,92 f.

83 Vgl.: ebd.,106.

84 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,436.

85 Vgl.: ebd.,397 f.

86 Vgl.: Ottmann, Carl Schmitt,74.

87 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,404.

88 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,408 ff.

89 Vgl.: ebd.,411 ff.

90 Villinger, Ingeborg, Briefwechsel Gretha Jünger/ Carl Schmitt. 1934-1953, Berlin, 2007,33.

91 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,438 f.

92 Vgl.: Zolling, Deutsche Geschichte,233.

93 Vgl.: ebd.,238 f.

94 Vgl.: ebd.,240 f.

95 Vgl.: Zolling, Deutsche Geschichte,279.

96 Vgl.: ebd.,317 ff.

97 Ebd.,320.

98 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt, 439 f.

99 Vgl.: ebd.,448 ff.

100 Vgl.: ebd.,469 f.

101 Vgl.: ebd.,478 f.

102 Vgl.: Horn, Christoph, Wörterbuch der antiken Philosophie, 2. Aufl., München, 2008,292 ff.

103 Vgl.: Schmitt, Carl, Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum, 1950¹, 3. Aufl., Berlin, 1988,17. Im Folgenden: Schmitt, Der Nomos der Erde.

104 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,470.

105 Vgl.: ebd.,488.

106 Vgl.: Ottmann, Carl Schmitt,77.

107 Vgl.: Mehring, Carl Schmitt,528 ff.

108 Vgl.: ebd.,577.

Ende der Leseprobe aus 97 Seiten

Details

Titel
Carl Schmitts Theorie des Partisanen
Untertitel
Der Terrorist als moderner Partisan und die Verewigung des Krieges
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Philosophische Fakultät 1)
Note
1,5
Autor
Jahr
2010
Seiten
97
Katalognummer
V167534
ISBN (eBook)
9783640841622
ISBN (Buch)
9783640839728
Dateigröße
802 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
carl, schmitts, theorie, partisanen, terrorist, partisan, verewigung, krieges
Arbeit zitieren
Diana Herzog (Autor:in), 2010, Carl Schmitts Theorie des Partisanen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167534

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