Case Management im Übergangsmanagement von der Schule in den Beruf

Am Beispiel des Projektes "Kompetenzagenturen"


Diplomarbeit, 2011

114 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen der Jugendberufshilfe
2.1 Die Bedeutung von Arbeit für die Gesellschaft
2.2 Der Arbeitsmarkt
2.3 Die Arbeitsmarktpolitik
2.4 Die Lebensphase Jugend
2.5 Individuelle und strukturelle Bedeutung von Jugendarbeitslosigkeit
2.5.1 Arbeit und Identität
2.5.2 Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche: Das Übergangssystem
2.6 Die Verortung der Sozialen Arbeit in dieser Gemengelage
2.6.1 Soziale Arbeit und Sozialstaat
2.6.2 Gesellschaftlicher Auftrag der Sozialen Arbeit
2.6.3 Die Jugendberufshilfe

3. Die Kompetenzagentur, ein bundesweites Programm zur beruflichen Integration besonders benachteiligter Jugendlicher
3.1 Entstehungsprozess der Kompetenzagenturen
3.2 Kompetenzagenturen (2007-2013): Aufgaben und Ziele
3.3 Die Zielgruppe: besonders benachteiligte Jugendliche
3.4 Finanzierung und beteiligte Institutionen

4. Kompetenzagenturen und die Methode zur Zielerreichung:Case Management
4.1 Das Handlungskonzept Case Management
4.1.1 Theoretische Grundlagen des Case Managements
4.1.2 Handlungsgrundlagen des Case Managements
4.1.3 Phasen des Case Managements
4.2 Case Management in der Praxis
4.2.1 Die Kompetenzagentur Eutin
4.2.2 Case Management im Alltag der KAE

5. Fazit und Ausblick
5.1 Möglichkeiten und Grenzen von Case Management in Kompetenzagenturen
5.2 Case Management zwischen Ökonomisierung und Aktivierung
5.3 Die Zukunft der Kompetenzagenturen

Quellenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Erwerbsquote Männer und Frauen

Tabelle 2: Platzierungsquote HauptschülerInnen im Nov. 2004

Tabelle 3: Platzierungsquote HauptschülerInnen im Nov. 2005

Tabelle 4: Zielebenen im Case Management

1. Einleitung

Der, spätestens seit Inkrafttreten der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Ar­beitsmarkt (‚Hartz I‘ bis ‚Hartz IV‘ zwischen 2003 und 2005), einsetzende Struktur- wandel der Arbeitsgesellschaft führt dort, wo die Soziale Arbeit ihren Beitrag zur Be­rufsfindung und zur Integration junger Menschen in die Arbeitswelt leistet, zu großen Herausforderungen. Das Grundkonzept der Jugendberufshilfe, das im Kern auf Qua­lifizierung für den Beruf fixiert war, greift nicht mehr. Integrationsrisiken sind in der pluralisierten Gesellschaft nicht mehr allein an Qualifizierungsfragen festzumachen. Lebensbewältigung und soziale Integration sind auch bedeutsame Parameter für die berufliche Integration junger Menschen.[1]

In dem, seit den 1970er Jahren gewachsenen, so genannten Übergangssystem be­finden sich seit Jahren etwa ein Drittel aller SchulabgängerInnen. Die Gesamtzahl der AnfängerInnen in teilqualifizierenden Bildungsgängen lag im Jahr 2007 bei 484 052.[2] Hauptfinanzierer des Übergangssystems ist die Bundesagentur für Arbeit, Hauptaufgabe ist die Vermittlung von Teilqualifizierungen mit dem Hauptziel, Jugend­liche und junge Erwachsene[3] in den Ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

(Die) Arbeitsvermittlung, ein zentrales Anliegen der Hartz-Gesetzgebung, hat ihre sozialpä­dagogischen Wurzeln verloren.[4]

Das Übergangssystem läuft mit seiner eindimensionalen Zielsetzung tatsächlich Gefahr, sozial benachteiligte junge Menschen nicht ausreichend in Richtung soziale Integration/Lebensbewältigung zu fördern. Manche Jugendliche durchlaufen mehrere Maßnahmen des Übergangssystems, ohne am Ende tatsächlich einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden. Das Übergangssystem wird seinem Etikett

‚System‘ nicht gerecht, zeichnet es sich doch durch hohe Unübersichtlichkeit und geringe Ver­netzung aus.

Die - mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten - bundesweit 200 Kompetenzagenturen des Bundesministeriums für Familie, Se­nioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) formulieren die Zielsetzung, mehrere tausend besonders benachteiligte Jugendliche, die vom bestehenden Übergangssystem nicht profitieren oder den Zugang zu Hilfsangeboten nicht aus eigenem Antrieb finden, zu unter-

stützen und zu begleiten.[5] Case Management, lokale Verortung und institution­elle Netzwerkbildung sind die drei zentralen Merkmale der Kompetenzagenturen.

In diesem Buch soll der theoretische Unterbau meiner täglichen Arbeit als Case Managerin in einer Kompetenzagentur erarbeitet werden. Die Auseinander-

setzung mit den soziologischen und politischen Zugängen und dem Handlungs-

konzept Case Management sollen wichtige Impulse für die Reflexion der täglichen Arbeit liefern. Da diese Arbeit berufsbegleitend entsteht, können die theoretischen Erkenntnisse immer wieder mit dem Berufsalltag abgeglichen werden. Gleichzeitig können neue Impulse für den Arbeitsablauf gesetzt, das tägliche Handeln theoretisch überprüft und ggf. angeglichen werden. So bietet die Arbeit die Chance für einen Theorie-Praxis-Transfer.

Ein weiteres Anliegen der Verfasserin ist, sich mit den eigenen Vorurteilen bezüglich des Case Managements fachlich auseinanderzusetzen um eine klare Haltung gegenüber dem Konzept entwickeln und behaupten zu können.

Die anfangs formulierten Leitfragen waren eher pessimistisch: ‚Ist die Kompetenz- agentur nur Instrument aktueller sozialpolitischer Trends und die Methode Case Management ihr neoliberales Werkzeug?‘ Wie dynamisch ein Schreibprozess sein kann zeigt sich darin, dass nach der Auseinandersetzung mit dem Thema sich die Leitfrage änderte: Was muss bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes Case Management in der Sozialen Arbeit beachtet werden, damit es als sozialarbeits- wissenschaftlich fundiertes Konzept seinen Kritikern selbstbewusst entgegen treten kann? Welche Rolle spielen die Jugendsozialarbeit, insbesondere die Jugendberufshilfe, und die Kompetenzagenturen im Übergangssystem?

Um der Beantwortung dieser Fragen näher zu kommen widmet sich diese Arbeit in einem ersten Schritt den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Jugendberufshilfe und beginnt somit aus dem Blickwinkel der Makroebene. Die gewandelte Bedeutung von (Lohn-)Arbeit, die sich verlängernde Jugendphase, die Bedeutung von Jugendarbeitslosigkeit und das Übergangssystem werden aufgezeigt. Danach wird versucht, die Soziale Arbeit - hinsichtlich ihrer Rolle im Sozialstaat und ihres Auftrages - in diesem Kontext zu verorten.

Im dritten Kapitel wird das Projekt ‚Kompetenzagenturen‘ vorgestellt. Die Entwicklungslinien der Modell- und der Durchführungsphase werden nachgezeichnet und Auftrag, Zielgruppe, projektbezogene Vorgaben und Zielsetzungen der Kompetenzagenturen werden analysiert. Die Vorstellung der Projektfinanzierung und der am Projekt beteiligten Institutionen schließt das Kapitel.

Eine, vom ESF definierte Vorgabe für Kompetenzagenturen ist die Anwendung des Konzeptes Case Management, also widmet sich das vierte Kapitel diesem Handlungskonzept. Die theoretischen Grundlagen werden herausgearbeitet und daraus werden Handlungsgrundlagen des Case Management abgeleitet. Im nächsten Schritt werden die verschiedenen Phasen eines Case Management-Prozesses vorgestellt. Das Kapitel schließt mit einem mikroperspektivischen Blick auf ein Fallbeispiel, wobei die Umsetzung des Handlungskonzeptes in der Praxis der Kompetenzagentur Eutin im Fokus steht.

Das letzte Kapitel zeigt die Möglichkeiten und Grenzen von Case Management in Kompetenzagenturen auf. Die Ursachen, die dem Handlungskonzept den ‚schlechten Ruf‘ geben werden aufgeschlüsselt und reflektiert. Ein Ausblick beschäftigt sich mit der Zukunft der Kompetenzagenturen und kann die Frage nach der Rolle und

Bedeutung der Jugendsozialarbeit nicht vermeiden.

In dieser Arbeit werden sowohl einfache als auch doppelte Anführungszeichen verwendet. Dies soll ein wörtliches Zitat (doppelte Anführungszeichen) von Anführungszeichen, die die Verfasserin gesetzt hat (einfache Anführungszeichen) unterscheiden.

Bei der Bezeichnung von Personengruppen soll das sog. Binnen-I sowohl weibliche als auch männliche Gruppenangehörige erkennbar machen.

2. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen der Jugendberufshilfe

Das folgende Kapitel soll die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen sich die Jugendberufshilfe bewegt, aufzeigen. Es weist in einem ersten Schritt auf die historisch gewandelte Bedeutung von Arbeit und den sich damit herauskristallisierten „Normalitätsentwurf“ dieser Gesellschaft hin. Analog zu dieser Entwicklung vollzieht sich die Ausdifferenzierung der Lebensphase Jugend hin zu der heutigen Definition. Auf die Jugend – die historische Entwicklung zur eigenständigen Lebensphase und die besonderen Entwicklungsaufgaben im Jugendalter – wird kurz eingegangen. In der Arbeitsgesellschaft ist die Identitätsbildung eng an die Integration in Erwerbs-

arbeit geknüpft. Unter dieser Prämisse wird das Phänomen Jugendarbeitslosigkeit untersucht und die besondere Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche vorgestellt.

Die Jugendberufshilfe ist eng mit den Bedingungen des Arbeitsmarkts - als Zentrum der Arbeitsgesellschaft - verknüpft. Er unterliegt als „öffentlich-rechtlich simulierter“[6] Markt spezifischen Verflechtungen in Politik und Gesellschaft. Der Arbeitsmarkt und die Arbeitsmarktpolitik wirken auf die Ziele und Maßnahmen der Jugendberufshilfe ein. Darum werden diese im Folgenden ebenfalls näher beschrieben.

Auch aus professionsethischer Sicht sollte die Arbeitsmarktpolitik in den sozial-

arbeiterischen Diskurs einfließen. Soziale Arbeit als ein System gesellschaftlich relevanten, beruflichen Handelns darf nicht im instrumentellen Tun aufgehen, sondern respektiert die Subjekte in ihrer Eigenart und ihrem Eigensinn. Sie hält die Frage nach dem Menschenbild wach, das den politischen Regelungen zugrunde liegt.[7]

In einem letzten Schritt wird auf die Rolle der Sozialen Arbeit in diesem Kontext eingegangen. Ihre Stellung und Funktion wird im Sozialstaat verortet, ihr gesellschaftlicher Auftrag herausgearbeitet und die Jugendberufshilfe als Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit vorgestellt.

2.1 Die Bedeutung von Arbeit für die Gesellschaft

‚Konsumgesellschaft‘, ‚Wohlstandsgesellschaft‘, ‚Mittelstandgesellschaft‘ ‚Freizeitgesellschaft‘ und ‚Dienstleistungsgesellschaft‘ sind nur einige gängige Bezeichnungen des dynamischen und komplexen Gesellschaftssystems und beziehen sich im Grunde auf die ‚Arbeitsgesellschaft‘. Arbeit ist das konstituierende Moment. Sie ist Auslöser von Konsum und (partiellem) Wohlstand, sie generiert den Mittelstand, ihr Antonym ist die Freizeit und Dienstleistungen bilden den so genannten Dritten Sektor auf dem Arbeitsmarkt.

Die geschichtliche Betrachtung zeigt, dass die von der Antike bis zur Aufklärung gültigen Definitionen von Arbeit von der modernen Definition der Erwerbs- oder Lohnarbeit differieren.

Für Karl Marx (1818-1883) macht Arbeit das Wesen des Menschen aus und ist eine Schlüsselkategorie menschlicher Existenz.[8] Auch Hannah Arendt (1906-1975) weist darauf hin, dass „die Grundbedingung, unter der die Tätigkeit des Arbeitens steht, das Leben selbst ist.“[9] Durch die biologische Verfasstheit des Menschen, der für die Organisation seiner Existenzsicherung sorgen muss (Essen, Heizen etc.), ist somit jeder Mensch ab einem gewissen Alter zur Arbeit verpflichtet. Folgt man dieser Auffassung von Arbeit macht der Begriff ‚Arbeitsgesellschaft‘ kaum Sinn, da jede menschliche Gesellschaft automatisch auch eine ‚Arbeitsgesellschaft‘ wäre. Der Begriff ‚Arbeitsgesellschaft‘ akzentuiert vielmehr die historisch durchgesetzte Form der Organisation gesellschaftlicher Arbeit als Schlüsselkategorie.[10]

Um das Charakteristische der Arbeitsgesellschaft fassen zu können, muss sich der Blick demnach auf den historisch gewandelten Begriff der ‚Arbeit‘ richten.

Während körperliche Arbeit in der Antike vor allem den unteren Gesellschafts-

schichten zugedacht war, basiert das christliche Verständnis von Arbeit auf dem von Gott gegebenen Auftrag, die ‚Schöpfungsarbeit‘ im Paradies fortzusetzen. In der christlichen Lehre wurde durch das schuldhafte Verhalten der Menschen und der damit verbundenen Vertreibung aus dem Paradies die Lebenserhaltung mit der Mühe der Arbeit verknüpft. Im vorreformatorischen Verständnis war aber nicht jede Arbeit oder Tätigkeit göttliche Berufung, sie wurde ausschließlich den Mönchen zugestanden.[11]

Dieses Prinzip wurde erst durch Martin Luther (1483-1546) gebrochen. Es setzte sich ein Verständnis durch, dass der Mensch zum Arbeiten geboren sei und entsprechend wurde der Beruf, ob geistlich oder weltlich, als die von Gott gestellte Aufgabe, die der Mensch auf Erden zu bewältigen hat, gesehen.[12] Der reformatorische Berufsbegriff ist immer geknüpft an den göttlichen Auftrag. Erst durch die alle Lebensbereiche erfassende Säkularisierung im Zuge der Aufklärung wurde der Bezug der Arbeit als Bewährung vor Gott abgelöst durch eine ‚innere‘ Berufung zum individuellen Erwerb von Besitz.[13]

Mit der Überführung der Arbeit aus dem privaten in den öffentlichen Sektor in Verbindung mit der Organisation von Arbeit, d.h. Arbeitsteilung und Mechanisierung von Arbeitsschritten und der damit allmählichen Entstehung von Berufen, schritt die Entwicklung der Arbeitsgesellschaft weiter voran.[14]

Ulrich Beck versteht den Beruf als „marktbezogene Form der Organisation von Arbeitskraft in der Warentauschgesellschaft.“[15] Das wesentliche Merkmal von Arbeit in ihrer berufsförmigen Organisation ist, dass nur jene Tätigkeiten als Arbeit bzw. Beruf zu verstehen sind, die verkauft werden können. Dieser Auffassung folgend wird Arbeit auf Lohn- bzw. Erwerbsarbeit reduziert und nicht veräußerbare Arbeit wie die (weibliche) Reproduktions- und Hausarbeit in der Arbeitsgesellschaft vernachlässigt. Berufe können als marktkonforme Konstruktion verstanden werden, als ‚Entwicklungsschablone‘, die die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten beschränkt.[16]

Es ist selbstverständlich geworden, von der Veräußerung der Arbeitskraft am Markt als Basis der individuellen Lebenserhaltung auszugehen. Es ist der Standardentwurf und Normalität dieser Gesellschaft.[17]

Für die Gesellschaft folgen daraus weitere Konsequenzen:

- Die Verknüpfung von beruflicher Stellung und sozialer Platzierung

Die berufliche Stellung der Individuen wird „zum zentralen Struktur- und Gliederungsprinzip unserer Gesellschaft.“[18]

Da Berufe aber - ökonomiekonform - nach Gesichtspunkten der Qualifikation, der Anforderungen, der Verantwortung, der Entlohnung etc. hierarchisiert werden, entsteht eine Über- und Unterordnung von Un- und Angelernten, FacharbeiterInnen, FachschulabsolventInnen, FachhochschulabsolventInnen und HochschulabsolventInnen womit Berufe zu wesentlichen Medien der Reproduktion und Stabilisierung sozialer Ungleichheit werden.[19]

- Geschlechtsspezifische Polarisierung

Da nur die Arbeit bezahlt wird, die durch das „Nadelöhr des Erwerbssystems“[20] passt, verschwindet die weibliche Reproduktions- und Erziehungsarbeit in den privaten Sektor. Die Frau besetzt die Rolle der nicht arbeitenden Hausfrau und Mutter, während der Mann die Rolle des Familienernährers inne hat.[21] Diese geschlechtsspezifische Rollenverteilung ist im Hinblick auf die Partizipation von Frauen am Erwerbsleben folgenreich. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt unter der der Männer.

Zweifelsohne lässt sich feststellen, dass die Erwerbsquote bei Frauen heute deutlich höher ist, als noch in den achtziger und neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts.

Tabelle 1 : Erwerbsquote Männer und Frauen[22]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dies beweist aber keinesfalls eine schrittweise Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben, sondern ist Ausdruck von Umstrukturierung der Arbeitsprozesse. Das heißt, die Tatsache, dass in den 1990er-Jahren weniger bezahlte Arbeit - vor allem im Dienstleistungssektor - angeboten wurde, ließ die Quote bei Männern sinken und bei Frauen steigen. Heute sind Frauen nach wie vor überdurchschnittlich oft in Teilzeitbeschäftigung oder geringfügiger Beschäftigung eingestellt.[23] Hinzu kommt, dass Frauen bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit häufig weniger verdienen als Männer.[24]

- Der Beruf hat großen Einfluss auf die individuelle Persönlichkeitsentwicklung Ein Indiz dafür ist ihre Selbst- und Fremdidentifikation mit den Berufen. (Die umgangssprachliche Wendung: ‚Sag mir, was Du machst und ich sage Dir, wer Du bist‘ gibt einen Hinweis darauf.) „Arbeit konstituiert [...] ein Subjekt-Objekt-Verhältnis, welches dem Individuum spezifische Lernleistungen abfordert“ die die soziale Integration gewährleisten.[25]

(siehe auch Kap. 2.5.1)

Mit dem historisch gewandelten Arbeitsbegriff und der daraus resultierenden zentralen Stellung des Berufes setzte sich in der industriellen Arbeitsgesellschaft ein Normalitätsmuster durch, welches im Kern vor allem auf die Figur des Lohnarbeiters abzielt. Dieses allgemein akzeptierte und kaum hinterfragte Muster muss durch Sozialisation und Erziehung gewährleistet werden.[26]

Der Arbeitsmarkt als Mittelpunkt der Arbeitsgesellschaft und die spezifisch auf ihn ausgerichtete Politik soll im Folgenden beleuchtet werden.

2.2 Der Arbeitsmarkt

Schon 1958 formulierte Hanna Arendt in ihrem im Jahr 2002 neu aufgelegten Werk Vita aktiva visionär: „Was uns bevorsteht ist die Aussicht auf eine Arbeits- gesellschaft, der die Arbeit ausgegangen ist, also die einzige Tätigkeit, auf die sie sich noch versteht. Was könnte verhängnisvoller sein?“[27]

Was den Arbeitsmarkt von anderen Märkten unterscheidet ist, dass er aufgrund der zentralen Bedeutung von Arbeit in der Gesellschaft nicht allein marktförmige Regeln nutzt. Vielmehr ist er eingebunden in das Bildungssystem und die privaten Haushalte, welche Werte und Einstellungen zur Arbeit sozialisieren und das zeitliche Angebot für Erwerbsarbeit einschränken. Auch das komplexe System der sozialen Sicherung wirkt auf Entscheidungen des Arbeitsangebotes ein: Es gibt Regulierungen in Arbeitsverträgen wie den Kündigungsschutz, Befristungs- und Arbeitszeitregeln. Außerdem bietet das System der Lohnersatzleistungen Alternativen zum Erwerbseinkommen in Risikofällen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rente).[28]

Der Arbeitsmarkt kann in drei Kernsektoren aufgeteilt werden. Der primäre Sektor umfasst die Land- und Forstwirtschaft und die Fischerei, die Energie- und Wasserversorgung und den Bergbau. Im sekundären Sektor ist neben dem verarbeitenden Gewerbe das Baugewerbe angesiedelt. Im tertiären Sektor (Dienstleistungssektor) finden sich Handel und Verkehr, Telekommunikation, Banken, Versicherungen, öffentliche Verwaltung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen.[29] Aufgrund der Modernisierungs- und Rationalisierungsprozesse der Arbeitsabläufe im primären und sekundären Sektor des Arbeitsmarktes, bekam der tertiäre Sektor seit den 1980er Jahren eine kompensatorische Bedeutung. Rund zwei Drittel aller ArbeitnehmerInnen finden sich im tertiären Sektor. Galuske u.a. betonen allerdings, dass eine ungleiche Entwicklung der Dienstleistungen zu beobachten ist: Die sachbezogenen Dienstleistungen verlieren gegenüber personenbezogener Dienstleistungen zunehmend an Bedeutung.[30]

Der deutliche Abbau von einfachen Hilfstätigkeiten beschränkt das Reservoir von Beschäftigungsmöglichkeiten für wenig qualifizierte Arbeitnehmer. Sowohl für den Produktions- als auch für den Dienstleistungssektor gilt, dass anspruchsvolle Tätigkeiten mit höherem Qualifikationsbedarf gegenüber geringer qualifizierten Tätigkeitsprofilen deutlich zunehmen.[31]

Im Mai 2010 waren in Deutschland 3.242.000 (7,7%) Arbeitslose gemeldet. Im Mai 2005 waren es noch 4.806.589 (11,6%).[32] Diese Verringerung ist jedoch kein Indiz für eine Erholung des Arbeitsmarktes, sondern vielmehr Ergebnis der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen seit Januar 2005. Durch die in dieser Zeit implementierten, so genannten ‚ Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ‘ (‚Hartz-Gesetze‘) und die wirtschaftspolitische ‚Agenda 2010‘ der rot-grünen Bundesregierung (1998 – 2005), hat das Prinzip des ‚Förderns und Forderns‘ Eingang in die aktive Arbeitsmarktpolitik gefunden. Nach diesem Prinzip soll die Gewährung von Lohnersatzleistungen stärker mit der aktiven bzw. aktivierenden Arbeitsmarktpolitik verknüpft werden.[33] Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.[34]

Auch die sogenannte ‚stille Reserve‘ (im Jahr 2008 etwa 780.000 Personen)[35] also Personen, die bereit wären, eine Beschäftigung anzunehmen, sich aber nicht arbeitslos gemeldet haben, erscheinen nicht in der Arbeitslosenstatistik. Somit hat die Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit nur begrenzte Aussagekraft.

2.3 Die Arbeitsmarktpolitik

Über den Arbeitsmarkt vollzieht sich durch den Erwerb von Einkommen ein wesentliches Element der gesellschaftlichen Teilhabe. Insofern gehört es zu den zentralen Aufgaben der Politik, möglichst viele Menschen in Arbeit zu bringen. Entsprechend genießt die Arbeitsmarktpolitik einen hohen Stellenwert. Der deutsche Sozialstaat ist grundlegend erwerbsarbeitszentriert, so sind auch seine Leistungen primär an der Figur des ‚Vollerwerbstätigen‘ ausgerichtet. Das zeigt sich an der Zielsetzung, Personen wieder in das Erwerbsarbeitssystem zu integrieren, (oder in Anlehnung an den Sprachgebrauch des SGB II ‚einzugliedern‘). Auch Langzeitarbeitslose oder behinderte Menschen sollen nur im Notfall auf Sozialhilfe als ausschließliche Existenzsicherung außerhalb des Arbeitsmarktes zurückgreifen. Bestimmend ist vielmehr die Strategie, diese Personen zumindest in einen ‚zweiten‘ Arbeitsmarkt, also Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten (die so genannten ‚Ein-Euro-Jobs‘) oder in einen ‚dritten‘ Arbeitsmarkt (Werkstätten für behinderte Menschen) zu integrieren. Diese alternativen Arbeitsmärkte unterscheiden sich vom ersten Arbeitsmarkt, weil sie öffentlich installiert und finanziert sind.[36]

Die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland orientiert sich an zwei Leitkategorien: der ‚Vollbeschäftigung‘[37] und dem ‚Normalarbeitsverhältnis‘[38]. Die realen Bedingungen des Arbeitsmarktes sind jedoch konträr: Seit den 1970er Jahren gibt es, trotz andauerndem Wirtschaftswachstums keine Vollbeschäftigung mehr und das Normalarbeitsverhältnis ist zu den so genannten atypischen Beschäftigungsformen in Konkurrenz getreten. Diesen Tatsachen wird in der sozialpolitischen Diskussion kaum Rechnung getragen. Es gibt keine ernsthaft diskutierte Alternative zum ‚Vollerwerbstätigen‘, dem durchschnittlichen Normalitätsentwurf. Dies beweisen auch die Ziele der Arbeitsförderung, die im § 1 des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) festgehalten sind. Dort heißt es im ersten Satz:

Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie sind insbesondere darauf auszurichten, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen.[39]

Die deutsche Arbeitsmarktpolitik ist gegliedert in die passive Arbeitsmarktpolitik, welche vor allem die Transferleistungen (Arbeitslosengeld I und II) beinhaltet und die aktive bzw. aktivierende Arbeitsmarktpolitik. Zur aktiven Arbeitsmarktpolitik zählt eine Vielzahl staatlicher Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit und zur Förderung von Beschäftigung. Sie sind im SGB III - Arbeitsförderung - geregelt. Der aktiven Arbeitsmarktpolitik lassen sich Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten der Arbeitsämter, Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen für Jugendliche und beschäftigungsschaffende Maßnahmen (mit den drei Unterkategorien: Einstellungszuschüsse, Schaffung temporärer Beschäftigung im öffentlichen Sektor oder in gemeinnützigen Unternehmen sowie Existenzgründungszuschüssen) zuordnen.[40]

Mit der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik kann ein Paradigmenwechsel in der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausgemacht werden:

Statt des Erhalts und der Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen sollte nunmehr der Erhalt und die Schaffung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Ziel der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik sein. Statt Schutz vor unterwertiger Beschäftigung sollte nun die Annahme jedweder Arbeit das Ziel einer erfolgreichen Vermittlung sein.[41]

Die Begriffe ‚Zumutbarkeit‘ und ‚Erwerbsfähigkeit‘ können als Kern des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt verstanden werden. Nach § 10 SGB II ist für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen grundsätzlich jede Arbeit zumutbar. „Unerheblich sind dabei bisherige Qualifikationen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Entfernung zur neuen Arbeitsstelle, ungünstige Arbeits-

bedingungen und untertarifliche Bezahlung.“[42] Die Erwerbsfähigkeit ist eine wichtigste Voraussetzung um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten. § 8 SGB II legt fest:

Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.[43]

Ein Blick auf die Entwicklung der Armenfürsorge zeigt, dass schon die Unterstützung der Armen in den spätmittelalterlichen Städten mit ihrer Arbeitsfähigkeit verknüpft wurde.[44] Die als modern verkaufte Formel des ‚Förderns und Forderns‘ geht auf eine historische Entwicklung zurück. Die Armenfürsorge unterschied immer zwischen arbeitsfähigen und nicht-arbeitsfähigen Hilfebedürftigen und reagierte mit unterschiedlichen Gesetzen darauf. Diese sich seit dem Mittelalter entwickelnde Logik wurde bis zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit dem vierten „Hartz-Gesetz“ vom 24.12.2003 im deutschen Sozialstaat praktiziert.[45] Das zum 01. Januar 2005 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch II führt eine ‚Grundsicherung für Arbeitsuchende‘ ein. Für alle erwerbsfähigen Personen zwischen 15 und 65 Jahren und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen wird die soziale Grundsicherung aus dem Bundessozialhilfegesetz herausgelöst und ins SGB II überführt. Nach dem SGB II sind Hilfesuchende zugleich Arbeitsuchende.[46]

Den „ Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt “ (den 1. bis 4. so genannten Hartz-Gesetzen) ist das Menschenbild des Homo oeconomicus gemein. Der Grundsatz des ‚Förderns und Forderns‘ geht mit der Eigeninitiative und Eigenverantwortung des Menschen als Kunden einher. Der Homo oeconomicus wägt Kosten und Nutzen rational ab, um für sich das optimale Ergebnis zu erzielen. Es wird unterstellt, dass der Mensch erst aktiv wird, wenn er in wirtschaftliche Bedrängnis kommt, weil z.B. Sanktionen drohen, oder: solange er ohne Aufwand genügend Geld für seinen Lebensunterhalt vom Staat bekommt, wird er keinerlei Anstrengungen machen, sich eine existenzsichernde Arbeit zu suchen.[47] Besonders bei dem Instrument der ‚Eingliederungsvereinbarungen‘ wird dieses Menschenbild sichtbar. Ökonomisch gesehen wird ein ‚Vertrag‘ geschlossen, in dem beide Seiten ihre Leistungen festlegen. In dieser Dienstleistungslogik werden die AdressatInnen zu KundInnen. Dabei bleibt jedoch unbeachtet, dass Sanktionsmöglichkeiten nur auf der Seite des Trägers der Grundsicherung liegen, womit eine grundlegend asymmetrische Beziehung zwischen den ‚Vertragspartnern‘ besteht.[48]

Die aktivierende Arbeitsmarktpolitik zielt besonders auf Bezieher von Arbeitslosengeld II ab. Im SGB II heißen Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung ‚Leistungen zur Eingliederung in Arbeit‘. Arbeitslose und ihre Fallmanager müssen ‚Eingliederungsvereinbarungen‘ schließen in denen die vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen und die Mitwirkung der Arbeitssuchenden konkretisiert werden. Unterstützungsmaßnahmen sind meist die im SGB III vorgesehenen Angebote der aktiven Arbeitsförderung (§16 SGB II) und darüber hinaus das Spektrum der Hilfsangebote der Sozialen Arbeit wie psychosoziale Beratung, Schuldner- oder Suchtberatung (§16a SGB II). Ein Abschluss dieser Vereinbarungen ist verpflichtend. Wer sich ohne wichtigen Grund weigert, muss eine Kürzung des ALG II hinnehmen (§ 31 (1) SGB II).[49]

[...]


[1] Vgl. Arnold; Böhnisch; Schröer 2005, S. 9.

[2] Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2009, S. 3.

[3] Laut § 3 (2) SGB II Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

[4] Burghardt; Enggruber 2005, S. 7.

[5] Vgl. Burghard; Enggruber 2005, S. 7.

[6] Burghardt 2005, S.39.

[7] Vgl.Burghardt; Enggruber 2005, S. 7f.

[8] Vgl. Galuske 1993, S. 14.

[9] Arendt 2002, S.16.

[10] Vgl. Galuske 1993 S.14.

[11] Vgl. Galuske 1993, S. 15.

[12] Vgl. a.a.O., S.16.

[13] Vgl. a.a.O., S.17.

[14] Vgl. Arendt 2002, S. 60.

[15] Galuske 1993, S. 21.

[16] Vgl. a.a.O., S. 29.

[17] Vgl. a.a.O., S. 20.

[18] Galuske 1993, S. 23.

[19] Vgl. a.a.O., S. 24.

[20] A.a.O., S. 33.

[21] Vgl. ebd..

[22] Daten 1980: vgl. Galuske 1993,S. 34, Daten 1991 und 2004 vgl. BMFSFJ 2005.

[23] Vgl. BMFSFJ 2005, Frauen sind überdurchschnittlich oft in Teilzeitbeschäftigung eingestellt. 2004 arbeiteten 49% der Frauen und nur 15% der Männer in Teilzeit.

[24] Vgl. Galuske 1993, S. 34.

[25] A.a.O., S.27.

[26] Vgl. a.a.O., S. 7ff.

[27] Arendt 2002, S. 13.

[28] Vgl. Schmid 2001, S. 22.

[29] Vgl. a.a.O., S.30 f.

[30] Galuske 1993, S. 40.

[31] A.a.O, S. 45 f.

[32] Bundesagentur für Arbeit 2010.

[33] Vgl. Caliendo; Steiner 2005.

[34] § 16 (2) SGB III.

[35] Vgl. IAB 2008, S. 17.

[36] Vgl. Kessl; Otto 2009, S. 12 f.

[37] Hiermit ist eine Arbeitslosenquote von ca. 1% gemeint.

[38] Definiert als Vollzeitstelle, die genug Lohn/Gehalt zur Existenzsicherung und die volle soziale Absicherung durch Sozialabgaben garantiert.

[39] § 1, Absatz 1, Satz 1 SGB III.

[40] Vgl.Caliendo; Steiner 2005.

[41] Bogedan, 2009.

[42] Arnold; Böhnisch; Schröer 2005, S. 45.

[43] § 8 (1) SGB II.

[44] Vgl. Burghardt 2005, S.18-38.

[45] Vgl. Burghardt 2005, S.18ff.

[46] Vgl. a.a.O,S.34f.

[47] Vgl. Enggruber 2005, S. 67 f.

[48] Vgl. a.a.O., S. 69.

[49] Vgl. Burghardt 2005, S.35 f.

Ende der Leseprobe aus 114 Seiten

Details

Titel
Case Management im Übergangsmanagement von der Schule in den Beruf
Untertitel
Am Beispiel des Projektes "Kompetenzagenturen"
Hochschule
Fachhochschule Kiel  (Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit)
Note
1,7
Autor
Jahr
2011
Seiten
114
Katalognummer
V167050
ISBN (eBook)
9783640834372
ISBN (Buch)
9783640834570
Dateigröße
648 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Case Management, Übergangsmanagement, Jugendberufshilfe, Jugendsozialarbeit, Hartz-Gesetze
Arbeit zitieren
Julia Mahlstaedt (Autor:in), 2011, Case Management im Übergangsmanagement von der Schule in den Beruf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167050

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Case Management im Übergangsmanagement von der Schule in den Beruf



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden