Inhaltsangabe oder Einleitung
Richtlernziel
Das Richtlernziel ist §3 Abs. 1, Nr. 6.2 des Ausbildungsrahmenplans „Aufgaben der bereichsbezogenen Personalverwaltung“.
Groblernziel
Das Groblernziel laut Ausbildungsrahmenplan lautet „mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten“.
Feinlernziel
Die Auszubildende soll nach der Unterweisung in der Lage sein, eine Personalakte selbständig anzulegen und weiter zu führen.
- Arbeit zitieren
- Claudia Wemper (Autor:in), 2010, Anlegen und Führen einer Personalakte (Unterweisung Kauffrau/-mann für Bürokommunikation), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/155916
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