Das Constitutum Constantini als ein Paradigma mittelalterlicher Urkundenfälschung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

29 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Propädeutischer Teil zur Urkundenfälschung im Mittelalter
2.1. Begriffsdefinition
2.2. Typologie gefälschter Diplome
2.3. Motive zur Herstellung von Falsifikaten
2.4. Urkundenkritik

3. Zur Überlieferungsbasis des Constitutum Constantini

4. Entstehungsort und -zeit der Fälschung
4.1. Überblick der Forschungsthesen
4.2. Das Etappen-Genese-Modell
4.2.1. Wolfgang Gerickes Vier-Stufen-These
4.2.2. Widerspruch Horst Fuhrmanns und die weitere Diskussion

5. Inhalt der Urkunde
5.1. Confessio
5.2. Donatio – die Rechtsbestimmungen des Constitutum Constantini

6. Wirkungsgeschichte und Interpretation des Falsifikates

7. Echtheitskritik
7.1. Zweifel an der Authentizität im Mittelalter
7.2. Der formale Fälschungsnachweis durch die Humanisten Nikolaus
von Kues und Lorenzo Valla

8. Zusammenfassung

9. Quellen

10. Forschungsliteratur

1. Einleitung

Das auf den 30. März 317 aus Rom datierte Constitutum Constantini ist ein Paradigma der mittelalterlichen Urkundenfälschung aus dem Grunde, da es demonstriert, um ein wie vieles größer der historische Einfluss eines Falsifikates gegenüber einem echten Diplom sein kann. Diese Schenkung Kaiser Konstantins, der dem Christentum zu Akzeptanz und Etablierung im Römischen Reich verholfen hatte, übertrug dem Papsttum den Primat über alle Kirchen, imperialen Rechte und Besitztitel sowie die Territorialdonation, die den Kirchenstaat begrün-dete. Aufgrund dieser weitreichenden Privilegierung wurde das Constitutum Constantini „‚Bestandteil des mittelalterlichen Weltbildes‘“.[1]

In der vorliegenden Arbeit soll nun dieses Zeugnis der Falsifikationen des Mittelalters in Bezug auf seine Entstehung, seine inhaltliche Konzeption, die Wirkungsgeschichte und die humanistische Echtheitskritik analysiert werden.

Zunächst wird in einem propädeutischen Teil die Thematik der Urkundenfälschung aufgezeigt, wobei anfangs der Terminus an sich definiert werden soll, um danach eine knappe Typologie gefälschter Diplome zu geben. Anschließend sollen einige Motive der Falsifikato- ren zur Herstellung der unechten Rechtsdokumente inklusive einer Reflexion über den Wahrheitsbegriff im Mittelalter vorgestellt werden. Den letzten Part der Propädeutik bildet ein Überblick über die moderne Methodik der Urkundenkritik. Nachdem summarisch die Überlieferungstypen des Constitutum Constantini dargestellt wurden, wird den Forschungs- kontroversen vor allem um die Entstehungszeit breiter Raum gewidmet werden, wobei zum einen ein allgemeines Resümee über die diversen Hypothesen gegeben werden soll – mit der temporalen und kontextuellen Genese haben sich zuletzt unter anderem Fuhrmann, Gericke, Hehl, Ohnsorge beschäftigt –, und zum anderen wird die Schichtentheorie Gerickes und die anschließende Diskussion zwischen ihm und Fuhrmann aufgezeigt werden. Im Punkt fünf soll der Inhalt der Schenkungsurkunde, der sich in die Confessio und in die Donatio gliedert, thematisiert werden, um nachfolgend die Wirkungsgeschichte, die erst explizit in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts einsetzte, analysieren zu können. Die Echtheitskritik am Constitutum Constantini wird im siebten Abschnitt Gegenstand der Untersuchung bezüglich der Ungläubigkeit an der Authentizität im Mittelalter und des formalen Nachweises der Falschheit der Urkunde durch Nikolaus von Kues und Lorenzo Valla sein. Den Abschluss der Arbeit bildet eine Zusammenfassung.

Intensiv mit der Erforschung der Konstantinischen Schenkung hat sich Fuhrmann beschäftigt, der auch den Quellentext innerhalb der Monumenta Germaniae Historica, Fontes iuris Germanici antiqui in usum scholarum separatim editi, herausgegeben hat. Während die Untersuchung des Constitutum Constantini zumindest im letzten Dezennium aus dem Fokus der Forschung rückte und keine neuen Thesen betreffs der Entstehungszeit entwickelt worden sind, da sicherlich das 8. Jahrhundert von der Majorität der Historiker akzeptiert ist, veröffent- lichte Fried 2007 eine Monographie zur Konstantinischen Fälschung und über die Fiktion der Schenkung, die er anschließend um eine Miszelle ergänzte, um seine Argumentation weiter- zuführen.[2]

2. Propädeutischer Teil zur Urkundenfälschung im Mittelalter

2.1. Begriffsdefinition

Diplome werden als unecht bezeichnet, wenn sie sich „nach der Art ihres Herstellers [.] für etwas anderes ausgeben, als sie in Wahrheit sind“.[3] Das bedeutet, dass sie eine nicht bestehen-de Rechtslage fingieren bzw. einen nicht stattgefundenen Rechtsvorgang vortäuschen. Diplo-matiker haben das Mittelalter als ein „Zeitalter der Fälschungen“ bezeichnet, da etwa die Hälfte der Merowingerurkunden, 15 % der Diplome der ersten Karolinger und circa 10 % der Urkunden der ersten sächsischen Könige falsch sind.[4]

Kontrovers sind die Meinungen der Forscher hinsichtlich des Klimax der mittelalterli- chen Urkundenfälschungen. Für Haller beginnen mit dem Constitutum Constantini im 8. Jahrhundert die bedeutenden Fälschungsaktivitäten und Levison bezeichnete das 9. Jahrhun- dert als „Zeit der großen Fälschungen“, während für Scherer das 10. Jahrhundert das Kul- minationssäkulum markiert. Die meiste Zustimmung hat die Datierung von Lasch für das 9. bis 11. Jahrhundert, in dem das Gros der wirkungsvollsten falschen Diplome entstanden sei, gefunden. Hingegen argumentiert Herdes, dass erst „‚mit dem 13. Jahrhundert der Höhepunkt des Fälscherwesens überschritten‘“[5] sei.

2.2. Typologie gefälschter Diplome

Ist eine Urkunde eine Gesamtfälschung – so wie die Konstantinische Schenkung –, so ist deren Inhalt erfunden und das Schriftstück eine völlige Neuanfertigung mit einem ebenfalls gefälschten Siegel.[6]

Die unechten Rechtsdokumente des Mittelalters sind aber vornehmlich Verfäl-schungen, wobei in ein vorhandenes authentisches Diplom gefälschte Bestimmungen einge-bracht werden. Im Sinne der positiven Interpolation werden dann Wörter, Zahlen, Sätze oder Satzteile eingefügt oder bereits existierende erweitert. Werden Lexeme oder numerische An-gaben getilgt, so ist die Urkunde negativ interpoliert, womit dezimierende Bestandteile zum Verschwinden gebracht werden können.[7]

Außerdem kann zwischen formalen bzw. diplomatischen und materiellen bzw. histori- schen Fälschungen unterschieden werden. Formale Fälschungen sind jene Urkunden, die sich als etwas anderes ausgeben, als sie tatsächlich sind. Aber nicht alle Angaben, die sie enthal-ten, müssen unwahr sein, denn zu dieser Kategorie zählen ebenfalls Abschriften oder rekons-truierte Urkunden – beispielsweise nach einem Archivbrand. Eine materielle Fälschung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Rechtsdokument an sich echt ist, aber deren Inhalt nicht historisch authentisch ist. Ein Exempel für die Gruppe der materiellen Falsifikate sind unter anderem diplomatisch echte Privilegien, die durch den Aussteller rückdatiert werden, um Ansprüche historisch zu begründen.[8]

Eine Fälschung kann eine ebenso wertvolle Quelle sein, so ist etwa das Constitutum Constantini ein Zeugnis für die beginnende Auseinandersetzung zwischen Papst und Kaiser bzw. für das Selbstverständnis des Papsttums.

2.3. Motive zur Herstellung von Falsifikaten

Die Forschung hat diverse Motive bezüglich der mittelalterlichen Fälschungsaktivität, die die zeitgenössische Mentalität reflektieren, dargelegt. Entscheidend ist aber unter anderem die Auffassung, dass ein Recht im Mittelalter durch die ihm inhärente Gerechtigkeit Validität erlangte, anstatt durch den formalen Akt der Einsetzung, da Recht und Gerechtigkeit im Mittelalter eine Einheit bildeten. Dabei wurde die Berechtigung zur Anfertigung einer Fälschung subjektiv empfunden, wohingegen die Wahrheitsliebe schwach ausgebildet war. Mittels Fälschungen versuchte man die Wiederherstellung des Zustandes früherer Gerechtig- keit zu erreichen, um zur rechten, gottgewollten Ordnung zurückzukehren. Prägend war hier- bei, dass altes Recht als gutes Recht betrachtet wurde und zudem eine höhere Qualität besaß, wodurch es jüngeres Recht brach. Hinzu kam das Streben nach der Suche und Realisierung von Vollkommenheit in der Vergangenheit.[9]

Wichtig ist dabei zu konstatieren, dass der Wahrheitsbegriff des Mittelalters in- different zu dessen moderner Auffassung ist. Daher war man der Meinung, das Recht für einen real existierenden Zustand mit einer falschen Urkunde statuieren zu können. Der Falsifikator war in diesem Fall überzeugt, auch objektiv richtig zu handeln,[10] denn es stellte keinen Widerspruch dar, wenn eine Fälschung den tatsächlichen Verhältnissen entsprach. Gemäß Fuhrmann war der Wahrheitsbegriff an der von der Bibel her stammenden „göttlichen, idealen, systematischen und objektiven Ordnung“[11] orientiert. Die Wahrhaftigkeit einer Urkunde hing somit nicht von ihrer Echtheit ab, sondern von ihrem Beitrag zur immanenten Realisierung dieses transzendenten Konzeptes. Die Aufgabe der mittelalterlichen Falsifikatoren war daher, mittels falscher Diplome „die faktische Realität an diese ideale Ord-nung anzupassen“.[12]

Ein weiteres Intentionsmoment war es, den Rechtsstatus einer Urkunde auf den aktu- ellen Zustand zu korrigieren und zu sublimieren.[13] Der Klerus sah schließlich in der Fäl- schungstätigkeit die Möglichkeit, sich mit der Feder als Waffe gegenüber den weltlichen Fürsten zu behaupten. Letztendlich spielten selbstredend eigennützige Zwecke wie die Siche-rung von Besitz- und Rechtstiteln eine entscheidende Rolle.[14]

Begünstigt wurde die Produktion der zahlreichen falschen Urkunden durch die leichte Herstellbarkeit, eine geringe Wahrscheinlichkeit entlarvt zu werden sowie die „relative Ga- rantie der Straflosigkeit“.[15]

2.4. Urkundenkritik

Bereits im Mittelalter gab es Ansätze zur Urkundenkritik.[16] Ab dem 12. Jahrhundert ließen sich Zeugnisse rationaler Urteilsfähigkeit feststellen, wie bei Papst Alexander III., der 1171 ein verdächtiges Diplom seines Vorgängers Zacharias I. prüfte, wobei er Fehler im Diktat sowie in der Grammatik bemerkte und das Pergament für zu jung hielt. Innozenz III. veranlasste die Aufstellung eines Kriterienkataloges zur Prüfung von Urkunden, dessen Untersuchung sich stark auf das Siegel konzentrierte. Dennoch war „eine bewusste und in feste Regeln artikulierte Kritik [.] jedoch im Mittelalter die Ausnahme gewesen; sie baute fast durchweg auf Einzelleistungen auf und wurde selten systematisch betrieben“.[17] Formale Widersprüche sind zwar erkannt worden, aber man war kaum fähig, die Beobachtungen zu- sammenzufassen und Konsequenzen aus dem kritischen Befund zu ziehen.[18]

Die begutachtende Prüfung bezog sich im Mittelalter vor allem auf den Glauben, so dass man sich fragte, wie denn üppige Schenkungen, wie sie im Constitutum Constantini formuliert sind, gottgewollt sein können, da doch die Apostel arm waren. Sie mussten somit falsch sein, weil sie den Zustand der Kirche verdarben. Erst die Humanisten setzten sich wissenschaftlich mit der Urkundenkritik auseinander, obwohl sie noch keine feste Methode entwickeln konnten.[19] Sie untersuchten verdächtige Diplome vielfach aus dem nichtkatho- lischen Blickwinkel: „[..] aus glaubensmäßigem, nicht aus wissenschaftlichem Antrieb“,[20] wie Fuhrmann konstatierte. Man wollte beweisen, dass eine unnütze Tradition überdies auch noch eine Fälschung war.

In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts legte Jean Mabillon die Grundlage für die diplomatische Methode mittels des Vergleichs, wobei Urkunden desselben Ausstellers und derselben Zeit verglichen wurden.[21]

Die kritische Untersuchung erfolgt unter den Gesichtspunkten der Sammlung des Materials, der Betrachtung der äußeren und inneren Merkmale, der Prüfung von Rechts- und Sachinhalt sowie der Beurteilung der Kanzleimäßigkeit. Zunächst müssen sämtliche in Frage kommenden Urkunden gesammelt und bei jedem Diplom die Gesamtüberlieferung festgestellt und zusammengetragen werden. Zu den äußeren Merkmalen zählen schließlich der Schreib- stoff, die Schrift, Unterschriften und Schriftzeichen, künstlerische Ausstattung mit Initialen, Randleisten und Miniaturen, das Siegel, die Vorlagen (Formulare und Vorurkunden) und der Erhaltungszustand. Einzelne Formeln und Teile, die Sprache, das Diktat und der Stil – wie individuelle Eigenheiten beispielsweise des Satzbaus und des Rhythmus, der allgemeinen Ausdrucksweise und der Latinität des Verfassers – gehören zu den inneren Merkmalen. Bezüglich der Prüfung des Rechtsinhalts werden das Recht, die Rechtsgewohnheiten und -bräuche bestimmter Zeiten und Orte verglichen. Die Untersuchung des Sachinhalts betrifft die erwähnten Tatsachen und Ereignisse der Narratio, so dass unter anderem die in der Urkunde genannten Orte bestimmt werden und die Jahres- und Tagesdatierung eingehend geprüft wird. Die vorliegende Rechtsquelle wird mit anderen Urkunden derselben Kanzlei verglichen, um den faktischen Ursprung des Diploms nachvollziehen zu können. Dennoch dürfen sich die Forscher nicht nur mit der Entlarvung einer Fälschung zufrieden geben, sondern müssen nach Zweck, Durchführung und Wirkung des Falsifikats fragen.[22]

[...]


[1] H. Fuhrmann, Die Fälschungen im Mittelalter. Überlegungen zum mittelalterlichen Wahrheitsbegriff, in: HZ 197 (1963), S. 531, zitiert nach Laehr.

[2] Vgl. J. Fried, Donation of Constantine and Constitutum Constantini. The Misinterpretation of a Fiction and its Original Meaning (= Millennium-Studien zu Kultur und Geschichte des ersten Jahrtausends n. Chr., Bd. 3), Berlin/New York 2007; Ders., Zu Herkunft und Entstehungszeit des ‚Constitutum Constantini’. Zugleich eine Selbstanzeige, in: DA 63,2 (2007), S. 603-611.

[3] H. Breslau, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien, Bd. 1, 3. Aufl., Berlin 1958, S. 7.

[4] Vgl. Fuhrmann, Fälschungen, S. 532.

[5] Ebd., S. 551-552, 600.

[6] Vgl. http://www.phil.uni-passau.de/histhw/TutHiWi/diplomatik/diplomatik6.html [06.05.2007].

[7] Vgl. A. von Brandt, Werkzeug des Historikers, 16. Aufl., Stuttgart 2003, S. 100.

[8] Vgl. ebd., S. 101-102.

[9] Vgl. Fuhrmann, Fälschungen, S. 539, 542-543, 551, 553, 600.

[10] Im Mittelalter war die moderne klare Scheidung zwischen Recht und Unrecht noch unbekannt. Vgl. K. Bosl, Diskussionsbeitrag zu H. Fuhrmann, Die Fälschungen im Mittelalter. Überlegungen zum mittelalterlichen Wahrheitsbegriff, in: HZ 197 (1963), S. 563.

[11] F. Bertelloni, Das Wiederauftauchen der Donation Constantini 1236. Ein Beitrag zur Rekonstruktion des politischen Denkens des Mittelalters, in: FZPhTh 37 (1990), S. 310.

[12] Ebd.

[13] Vgl. Bosl, Diskussionsbeitrag, S. 566.

[14] Vgl. ebd., S. 566 und Fuhrmann, Fälschungen, S. 559, 581.

[15] Vgl. Bosl, Diskussionsbeitrag, S. 560 und H. Patze, Diskussionsbeitrag zu H. Fuhrmann, Die Fälschungen im Mittelalter. Überlegungen zum mittelalterlichen Wahrheitsbegriff, in: HZ 197 (1963), S. 571.

[16] Hierzu divergieren die Meinungen der Forscher: Objektiv-kritische Tendenzen seien im 12., im 13. oder im 14. Jahrhundert festzustellen. Andere Historiker vertreten die Ansicht, dass es im gesamten Mittelalter oder aber gar nicht in dieser Epoche – von Below beispielsweise kann keine Beweise für einen kritischen Sinn feststellen – prüfende Betrachtungen gegeben habe. Vgl. Fuhrmann, Fälschungen, S. 552-553.

[17] Ebd., S. 547.

[18] Vgl. ebd., S. 545, 547-548.

[19] Vgl. L. Santifaller, Urkundenforschung. Methoden, Ziele, Ergebnisse, 4. Aufl., Köln/Wien 1986, S. 8.

[20] Fuhrmann, Fälschungen, S. 553. Jedoch kann die Definition der Urkundenkritik aus nichtkatholischer Pers- pektive nicht generalisiert werden, da dies beispielsweise nicht auf die Humanisten Nikolaus von Kues und Lo-renzo Valla zutrifft, die die formale Unechtheit des Constitutum Constantini nachwiesen.

[21] Vgl. Santifaller, Urkundenforschung, S. 8, 11.

[22] Vgl. ebd., S. 11-12, 21-26, 31-32, 34, 41.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Das Constitutum Constantini als ein Paradigma mittelalterlicher Urkundenfälschung
Hochschule
Technische Universität Dresden
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
29
Katalognummer
V148458
ISBN (eBook)
9783640590599
ISBN (Buch)
9783640590421
Dateigröße
534 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Kommentar der Dozentin: "Eine ganz ausgezeichnete Arbeit!"
Schlagworte
Constitutum Constantini, Konstantinische Schenkung, Konstantinische Fälschung, Urkundenfälschung, Primat, Kaiser Konstantin, Papst Silvester, Nikolaus von Kues, Lorenzo Valla, Diplomatik, Schenkungsurkunde
Arbeit zitieren
Anja Großmann (Autor:in), 2007, Das Constitutum Constantini als ein Paradigma mittelalterlicher Urkundenfälschung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148458

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