Sanierung von Unternehmen im Krisenfall

Finanzwirtschaftliche Maßnahmen nach der Insolvenz


Seminararbeit, 2008

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Sanierung
1.2 Restrukturierung
1.3 Liquidation durch Zerschlagung

2. Sanierungsprüfung
2.1 Sanierungsbedürftigkeit
2.2 Sanierungsfähigkeit
2.3 Sanierungswürdigkeit

3. Sofortmaßnahmen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3.1 Zurückweisung von Zahlungsverpflichtungen
3.2 Liquiditätsbeschaffung
3.3 Personal- und betriebswirtschaftliche Sofortmaßnahmen
3.4 Sonstige Sofortmaßnahmen

4. Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen
4.1 Kapitalschnitt
4.2 Gesellschafterdarlehen
4.3 MBO
4.4 Fortführung durch Bildung einer Auffanggesellschaft
4.5 Debt to Equity Swap
4.6 Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger

5. Fazit

II Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In dieser Seminararbeit wird das Thema „Sanierung von Unternehmen im Krisenfall“ am Beispiel von Maßnahmen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens behandelt. Dies bedeutet, dass bereits einer der drei Insolvenzgründe nach Insolvenzordnung - Zahlungsunfähigkeit (§17 Abs. 1 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§18 Abs. 1 InsO) oder Überschuldung (§19 Abs. 1 InsO) - eingetreten ist und die Insolvenz eröffnet wurde.1

Die Arbeit verzichtet darauf, die Insolvenzordnung an sich sowie die Ursachen der Insolvenz zu betrachten. Ebenso wenig wird auf das Antragsverfahren, den Verfahrensablauf, die Aufgaben des Insolvenzverwalters oder auf verfahrensspezifische Maßnahmen eingegangen.

Im folgenden und ersten Gliederungspunkt dieser Arbeit werden die Begriffe Sanierung, Restrukturierung und Zerschlagung voneinander abgegrenzt. Anschließend wird erläutert, wie die Sanierungsprüfung abläuft. Dabei werden die Bergriffe Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit definiert. In Gliederungspunkt drei wird dargestellt, wann Sofortmaßnahmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nötig sind, und wie diese im Einzelnen aussehen können. Hierfür wurden beispielhafte Maßnahmen ausgewählt, die einerseits keine vollständige Aufzählung sind, und andererseits nicht nur nach Eröffnung des Verfahrens, sondern auch während des Sanierungsprozesses eingesetzt werden können. Danach werden in Gliederungspunkt vier einige spezielle finanzwirtschaftliche Maßnahmen vorgestellt. Abgeschlossen wird die Seminararbeit mit einem kurzen Fazit.

1.1 Sanierung

Der Begriff Sanierung hat seine etymologischen Wurzeln im lateinischen Wort sanare und bedeutet im weitesten Sinne Heilung. In betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen wird Sanierung als Bündel von außergewöhnlichen Maßnahmen verstanden, die einem in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen bei der Überwindung der jeweiligen Probleme helfen sollen. Das Ziel der Sanierung besteht in der Sicherung einer gefährdeten bzw. in der Wiedererlangung einer verlorenen Lebensfähigkeit eines Unternehmens. Im Stadium der akuten Krise geht es um den Untergang oder die Weiterführung des Unternehmens.2

An dieser Stelle soll auf die Unterscheidung zwischen formeller und materieller Sanierung verwiesen werden. Die formelle Sanierung beinhaltet Sanierungsmaßnahmen, die entstandene Verluste lediglich buchtechnisch, z.B. durch Auflösen von Rücklagen, beseitigen. Die materielle Sanierung umfasst alle erforderlichen leistungs- und finanzwirtschaftliche Maßnahmen zur Überwindung der Krise.

Bei der Sanierung eines Unternehmens kann die übertragene Sanierung (siehe Gliederungspunkt 4.4), die Sanierung des Rechtsträgers, sowie die Liquidation des Unternehmens durch Zerschlagung (siehe Gliederungspunkt 1.3), unterschieden werden. Die Sanierung des Rechtsträgers ist die Normalform der Sanierung, bei der die Fortführung des Unternehmens durch Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit das Ziel ist. Alle drei aufgeführten Alternativen stehen nach dem neuen Insolvenzrecht gleichrangig nebeneinander und die Gläubigerversammlung entscheidet, welche Form den größten Beitrag zur Befriedigung der Gläubiger liefert.3

1.2 Restrukturierung

Von Restrukturierung wird gesprochen, wenn Strukturen, die zur Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens führen können, falls sie nicht behoben werden, in der Frühphase der Entstehung verändert werden. Die Notwendigkeit einer Sanierung ist in diesem Punkt noch nicht gegeben.

Vielmehr wird restrukturiert, um eine Krise, die den Bestand des Unternehmens gefährdet, erst gar nicht entstehen zu lassen.4

1.3 Liquidation durch Zerschlagung

Nicht jedes Krisenunternehmen eignet sich zur Fortführung. In der Praxis weist vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die überwiegende Anzahl der insolventen Unternehmen eine negative Fortsetzungsprognose auf. Dies hat zur Folge, dass das betroffene Unternehmen durch Zerschlagung vom Markt entfernt wird. Die Verdrängung nicht lebensfähiger Unternehmen vom Markt ist eine konsequente und auch richtige Folge der Marktwirtschaft, da sich der Markt so selbst bereinigen kann.5

Die Beurteilung, ob ein Unternehmen über eine positive Fortsetzungsprognose verfügt, hängt vom Management des Unternehmens selbst ab. Ist dieses von einer positiven Zukunft des in die Krise geratenen Unternehmens überzeugt, und will es das Unternehmen im Bestand erhalten, sollte dies aktiv und überzeugend gegenüber den Gläubigern, dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht kommuniziert werden. Das neue Insolvenzrecht verschafft dem Unternehmen dann die rechtlichen Möglichkeiten, dieses Ziel auch gegen Gläubiger zu erreichen, welche eine Sanierung verhindern wollen. Letzen Endes bedeutet eine Sanierung für die Gläubiger auch immer eine Investition, da sie die Möglichkeit haben, finanziell besser zu stehen als im Falle einer Zerschlagung. Kann eine positive Fortsetzungsprognose nicht vermittelt werden, bringt die Einzelliquidation für die Gläubiger voraussichtlich einen höheren Erlös.

Bei der Liquidation eines Unternehmens werden alle Vermögensgegenstände verwertet und das Unternehmen aus seinem Zusammenhang gerissen. Die Erlöse werden durch den Insolvenzverwalter an die Gläubiger verteilt. Unbewegliches Vermögen kann jedoch von den Grundpfandrechtsgläubigern, falls es nicht zu einem freihändigen Verkauf durch den Insolvenzverwalter kommt, durch Zwangsversteigerung verwertet werden.6

Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, werden wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen aus dem Register entfernt.

2 Sanierungsprüfung

Die Sanierungsprüfung dient dazu, Aussagen über die künftige Leistungsfähigkeit des Unternehmens und somit auch über die Zweckmäßigkeit der geplanten Sanierungsmaßnahmen zu treffen. Der Ablauf der Sanierungsprüfung lässt sich in drei aufeinanderfolgende Teilprüfungen gliedern: im Rahmen der Sanierungsbedürftigkeitsprüfung ist das Ausmaß der Unternehmenskrise zu untersuchen. Die Sanierungsfähigkeitsprüfung beinhaltet eine Analyse und Prognose der Unternehmenssituation nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Demgegenüber steht bei der Sanierungswürdigkeitsprüfung das Interesse der Sanierungsbeteiligten im Vordergrund.7

2.1 Sanierungsbedürftigkeit

Sanierungsbedürftigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die Krise aus eigener Kraft zu überwinden. Als Unternehmenskrise bezeichnet man einen zeitlich begrenzten Prozess, durch den Aufbau und Nutzung von Erfolgspotentialen, die Erreichung von Erfolgszielen oder die Aufrechterhaltung der Liquidität ernsthaft bedroht werden, sodass die Existenz des gesamten Unternehmens gefährdet ist.8

2.2 Sanierungsfähigkeit

Sanierungsfähigkeit ist die Eignung des Unternehmens, eine stabile wirtschaftliche Basis zu erlangen und diese dauerhaft zu erhalten. Sie ist gegeben, wenn der Ertragswert (als Barwert) der Fortführung größer oder gleich dem Liquidationswert ist. Das Hauptziel der Sanierung liegt in der dauerhaften Gesundung des Unternehmens. Im Mittelpunkt der Sanierungsfähigkeitsprüfung steht daher die Frage, ob die langfristige Lebensfähigkeit des Unternehmens durch Sanierungsmaßnahmen gesichert oder wiedererlangt werden kann. Die positive Beurteilung der Sanierungsfähigkeit setzt voraus, dass das Unternehmen noch über genügend Erfolgspotentiale verfügt, damit die Wettbewerbsfähigkeit am Markt gegeben ist.9

2.3 Sanierungswürdigkeit

Die Ergebnisse der Sanierungsfähigkeitsprüfung bilden die Informationsgrundlage der Sanierungswürdigkeitsprüfung. Bei der Beurteilung der Sanierungswürdigkeit tritt die persönliche Interessenlage der Sanierungsbeteiligten hinzu.

Sanierungswürdigkeit ist gegeben, wenn über die Sanierungsfähigkeit hinausgehende Anforderungen der Beteiligten erfüllt werden. Letztlich kann die Frage, ob ein Unternehmen sanierungswürdig ist, nur durch die jeweilig Betroffenen aufgrund ihrer subjektiven Risikoneigung beantwortet werden.10

3 Sofortmaßnahmen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Der Einsatz von Sofortmaßnahmen wird nach einer ersten groben Lagebeurteilung festgelegt und ist immer dann erforderlich, wenn unverzügliches Handeln notwendig ist und auf eine detaillierte Lagebeurteilung verzichtet werden muss.

In der Eingangsphase des Insolvenzverfahrens darf das Betriebsvermögen nicht auseinander gerissen werden. Zu diesem Zweck werden bereits im Antragsverfahren Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. ein allgemeines Verfügungsverbot, Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, der das Vermögen des Schuldners sichern soll, angeordnet.

[...]


1 Das heißt allerdings nicht, das die Maßnahmen die hier erläutert werden, zwingend die Eröffnung der Insolvenz voraussetzen.

2 Vgl. Wirtschaftslexikon/Handelsblatt, Band 10, Stuttgart 2006, S. 5114-5115

3 Vgl. Wirtschaftslexikon/Handelsblatt, Band 10, Stuttgart 2006, S. 5234

4 Vgl. Seefelder, Günter: Unternehmenssanierung, Stuttgart 2003, S. 22

5 Vgl. Seefelder, Günter: Unternehmenssanierung, Stuttgart 2003, S. 205

6 Vgl. Seefelder, Günter: Unternehmenssanierung, Stuttgart 2003, S. 205

7 Vgl. Wirtschaftslexikon/Handelsblatt, Band 10, Stuttgart 2006, S. 5116

8 Vgl. Wirtschaftslexikon/Handelsblatt, Band 10, Stuttgart 2006, S. 5116

9 Vgl. Wirtschaftslexikon/Handelsblatt, Band 10, Stuttgart 2006, S. 5118

10 Vgl. Wirtschaftslexikon/Handelsblatt, Band 10, Stuttgart 2006, S. 5118

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Sanierung von Unternehmen im Krisenfall
Untertitel
Finanzwirtschaftliche Maßnahmen nach der Insolvenz
Hochschule
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena  (Fachbereich Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Finanzwirtschaft)
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
20
Katalognummer
V146804
ISBN (eBook)
9783640568109
ISBN (Buch)
9783640567935
Dateigröße
447 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sanierung, Unternehmen, Krisenfall, Finanzwirtschaftliche, Maßnahmen, Insolvenz
Arbeit zitieren
Christian Becker (Autor:in), 2008, Sanierung von Unternehmen im Krisenfall, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146804

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