Geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Weiterbildung


Seminararbeit, 2007

20 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Möglichkeiten der Weiterbildung in Deutschland
1.1. Einleitung
1.2. Institutionen der Berufsbildung und Weiterbildung
1.3. Berufsausbildung
1.4. Weiterbildung

2. Zielgruppen der Weiterbildung
2.1. Zielgruppen in der institutionellen Berufsbildung
2.2. Zielgruppenorientierung in der Erwachsenenbildung
2.3. Zielgruppen in der beruflichen Weiterbildung
2.4. Weibliche Anteile an der beruflichen Weiterbildung

3. Entwicklungen in der Weiterbildung
3.1. Berufsfindungsprozesse von jungen Mädchen und Frauen
3.2. Erwerbsbiographien von Frauen
3.3. Geschlechtsspezifische Perspektiven in der Weiterbildung
3.4. gender - mainstreaming : politische und gesellschaftliche Einflüsse auf die Weiterbildung von Frauen

4. Fazit

5. Literatur

1. Möglichkeiten der Weiterbildung in Deutschland

1.1. Einleitung

Die Weiterbildung in der BRD sieht sich als eine der vier Säulen des deutschen Bildungswesens. Im Gegensatz zu den drei anderen Bereichen wie Vorschule, Schule und Hochschule unterliegt sie aber stärker berufspolitischen Strömungen, die sich in Förderungen spezieller Bereiche und Antizipation gesellschaftlicher Ansprüche zeigen. Im engeren Sinn befasst sich die Weiterbildung in Deutschland mit betrieblichen und außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung, wobei es sich hier nicht nur um die Erstausbildung handelt, sondern gerade Umschulungen und Weiterbildungen im Sinn von Qualifikationen und Qualifizierungen den Innovationen von Industrie und Technik Rechnung tragen. Auch bietet sich über die Weiterbildung gerade Bildungsbenachteiligten Gruppen der Gesellschaft, wie Frauen und Migranten ein Weg der Bildungsteilnahme , der sich als einzige Möglichkeit zu ihrer Gleichberechtigung im Gemeinwesen darstellt, nicht zuletzt durch Wiedereingliederungsmaßnahmen und somit gelebter Gleichstellungspolitik. Neben dem bekannten 2. Bildungsweg über Abendgymnasien etc. bleibt in der Weiterbildung der so genannte 3. Bildungsweg nicht unbeachtet, auf dem es Erwachsenen mit Berufsausbildung und Berufsbewährung ermöglicht wird ein Studium ohne formale Hochschulreife zu ergreifen.

Im Rahmen unseres horizontalen Bildungssystems stellt sich somit die Weiterbildung als allgemeine, berufliche und wissenschaftliche Bildung in vielfältigen Formen dar. Durch die Ermöglichung von Weiterbildung sollen Bildungschancen verbessert werden und Benachteiligungen aufgrund regionaler, sozialer und individueller Voraussetzungen aufgeweicht werden.

1.2. Institutionen der Berufsbildung und Weiterbildung

Als Institutionen der Berufsbildung lassen sich im Folgenden auf der Makroebene nennen:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

(BMBF)

- befasst sich mit Grundsatz-, Koordinierungs- und Rechtssetzungsaufgaben in den

Bereichen der Berufsbildung, Weiterbildung und Ausbildungsförderung.

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

(BMWA)

- Verordnungsgeber für Ausbildungsordnungen

Bundesinstitut für Berufsbildung

(BIBB)

- befasst sich mit der Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen

Ausbildung und Fortbildung.

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

- Arbeitsgebiete sind neben der empirischen Forschung, theoretische und

methodische Grundlagenarbeiten auf den Gebieten der Ausbildungs- und Arbeitsmarktentwicklung.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

- Spitzenorganisation der 82 Industrie - und Handelskammern

Institut der deutschen Wirtschaft

(IW)

- Die Hauptabteilung „Bildung und Arbeitsmarkt befasst sich mit Fragen der

Entwicklung des Bildungs- und Ausbildungssystems sowie den Beziehungen zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem

1.3. Berufsausbildung

Auf der unteren Qualifikationsebene der Facharbeiter und Fachangestellten in Deutschland erfolgt die Ausbildung überwiegend im Bereich des dualen Systems der Berufsausbildung. Hierunter versteht man eine Teilung der Ausbildung in zwei Ausbildungsorte, Betrieb und Berufsschule, die sich in Regelung - und Steuerungsmustern unterscheiden. Im Großen und Ganzen ist zurzeit ein starker Rückgang an Ausbildungsberufen im dualen System zu verzeichnen. Die Berufsschule hat hier die Aufgabe den Auszubildenden allgemeine und berufliche Inhalte unter besonderer Berücksichtigung der Berufsinhalte zu vermitteln. Nach einer Vereinbarung der KMK beträgt der Unterricht in der Berufsschule 12 Wochenstunden, hier zeigt sich, dass das Hauptaugenmerk auf der Ausbildung im Betrieb liegt. Für den Auszubildenden bedeutet dieses System die Ausfüllung einer Doppelrolle als Schüler und als Auszubildender.

Im Hinblick auf die Weiterbildung hat die Berufsschule die Intention dem Auszubildenden berufliche Flexibilität zu vermitteln und seine Bereitschaft zu beruflicher Weiter - und Fortbildung zu wecken.

Zur Sicherstellung von Einheitlichkeit und Qualität der Ausbildung in Handwerk, Industrie und Landwirtschaft erfolgt die Ausbildung nicht nur in Betrieben und in der Berufsschule sondern auch in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS). Ziele dieser Unterweisung der Auszubildenden sind in erster Linie die Sicherung eines hohen Ausbildungsniveaus und eine Anpassung an die neusten technischen Entwicklungen. Gerade für industrielle Kleinbetriebe ergeben sich hier Vorteile, die für sie unerschlossen bleiben würden. Die ÜBS führen auch Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen durch und fördern nicht unerheblich den Technologietransfer.

Seit 2004 gibt es ein von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführtes Fachkonzept für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, in diesem Rahmen werden Personengruppen unterstützt, die besondere Förderung benötigen, sei es weil sie keinen Schulabschluss haben oder aus anderen Gründen von der Teilhabe am Bildungswesen ausgeschlossen sind.

Unter dem Oberbegriff Berufskolleg werden nach einer KMK - Entscheidung nicht nur die Berufsschule im dualen System, sondern auch das Berufsgrundschuljahr und das Berufsvorbereitungsjahr zusammengefasst.

Diese Schulen gliedern sich in Anlehnung an die verschiedenen Wirtschaftsbereiche in

- kaufmännisch- verwaltende Berufsschulen,
- gewerblich- technische Berufsschulen,
- gewerblich- nichttechnische Berufsschulen,
- hauswirtschaftlich - pflegerisch - sozialpädagogische Berufsschulen,
- landwirtschaftliche Berufsschulen.

In begrenztem Umfang bestehen berufsschulische Einrichtungen außerdem für Auszubildende des Bergbaues und der Seeschifffahrt.

Bei den Berufsfachschulen handelt es sich um Vollzeitschulen, die freiwillig und zur Erreichung eines Ausbildungszieles besucht werden. Dieses Ziel kann im Erreichen eines Ausbildungsberufes gemäß des Berufsbildungsgesetzes liegen oder im Erreichen eines Berufes der nur schulisch erreichbar ist. In den einzelnen Fachrichtungen bestehen unterschiedliche Typen von Berufsfachschulen mit Unterschieden in den einzelnen Bundesländern.

Für die Schulen des Gesundheitswesens gelten scheinbar gering transparente Vereinbarungen, da es nach Angaben von Meifert zur Zeit für 59 Berufe des Gesundheitsund Sozialwesens gegenwärtig 168 Regelungen und für 99 staatlich anerkannte Weiterbildungsabschlüsse 144 Regelungen gibt.

Des Weiteren gibt es Berufliche Schulen, die eine Schullaufbahnberechtigung und formale Bildungsabschlüsse vermitteln.

Hierzu gehören

- Berufsaufbauschulen
- Fachoberschulen
- Berufsoberschulen
- Berufliche Gymnasien.

Die Berufsaufbauschule (BAS) ist in berufliche Fachrichtungen gegliedert und vermittelt nach einem Jahr Vollzeitunterricht nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Fachschulreife. Sie besteht zurzeit nur noch in Baden- Württemberg. Die Fachoberschulen (FAS), die auch in verschiedenen Fachrichtungen geführt werden, führen aufbauend auf dem Realschulabschluss in einem zweijährigen Bildungsgang zur Fachhochschulreife (FHR). Fachoberschulen bestehen nicht in allen Bundesländern, in NRW besteht an der FOS eine Klasse 13, in der die Hochschulreife erworben werden kann.

Berufsoberschulen (BOS)/ Technische Oberschulen werden in Deutschland nur in sechs Bundesländern in verschiedenen Fachrichtungen geführt. Eintrittsvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Bildungsgang schließt mit der fachgebundenen Hochschulreife ab, bzw. kann mit einer zweiten Fremdsprache auch die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Auch Fachgymnasien oder Berufliche Gymnasien (BG) bestehen nicht in jedem Bundesland. Das BG ist dreijährig und umfasst die Klassen 11 bis 13. Eintr]ittsvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss, mit zwei Fremdsprachen kann man mit der allgemeinen Hochschulreife abschließen. Unter anderem sind die Fachrichtungen Wirtschaft, Technik, Ernährung und Hauswirtschaft vertreten, durch diese umfasst das BG neben den üblichen Unterrichtsfächern des Gymnasiums Fächer mit Berufsberufsbezug.

Das Berufskolleg in NRW umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule. In einem differenzierten Unterrichtssystem vermittelt das Berufskolleg in einfach- und Doppelqualifizierten Bildungsgängen eine berufliche Qualifizierung und ermöglicht den Erwerb der allgemein bildenden Abschlüsse der Sekundarstufe II. Ferner können die Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden (Schulgesetz NRW §22).

Hochschulen gelten zwar in erster Linie nicht als Berufliche Schulen, trotzdem werden von ihnen Studenten für berufliche Tätigkeiten ausgebildet, in denen sie Kenntnisse über wissenschaftliche Methoden, Anwendungen und Auswertungen benötigen. Sie vermitteln eine wissenschaftliche Erstausbildung, die Praktika von unterschiedlicher Dauer je nach Studiengang Miteinbeziehen.

1968 wurden die Fachhochschulen eingeführt, sie sind im Unterschied zu den Universitäten stärker anwendungsbezogen, haben kürzere Studienzeiten und längere Berufspraktika.

1.4. Weiterbildung

Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung muss zwischen der geregelten und der ungeregelten Weiterbildung unterschieden werden.

Das BBiG unterscheidet hier vier Anlässe bzw. Arten der Weiterbildung:

- Anpassungsfortbildung
- Erweiterungsfortbildung
- Erhaltungsfortbildung
- Aufstiegsfortbildung

Der Begriff Fortbildung ist hier mit dem Bergriff der Weiterbildung gleichzusetzen.

Von Arbeitskräften wird heute selbst gesteuerte Weiterbildung erwartet um stets den Ansprüchen des Berufsfeldes gerecht zu werden. Nicht zuletzt entscheidet die Teilhabe an Weiter- und Fortbildung oft über einen Arbeitsplatz und dessen Erhaltung. Berufliche Weiterbildung wird von verschiedenen Trägern in Form von Kursen, Lehrgängen und Seminaren angeboten. Für 2004 nennt die Datenbank KURS der Arbeitsagentur für Arbeit 450.000 Veranstaltungen, die Tendenz ist steigend. Außerdem haben im Jahr 2004 weitere 286 Institute 2.000 Fernlehrgänge angeboten. Bei geregelten Weiterbildungen besteht eine Bundeszuständigkeit, ebenso bei vom Land finanzierten Fortbildungen im Rahmen des Ausbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Die Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) wird durch die Bundesagentur für Arbeit gestützt, sie umfasst Maßnahmen zur Feststellung, Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten von Erwachsenen. Ferner werden Umschulungen mit entsprechendem Abschluss in verschiedenen Ausbildungsberufen gefördert. Diese allerdings entsprechend der berufspolitischen Vorgaben. Die bereits erwähnte ungeregelte Weiterbildung spielt eine weitaus größere Rolle, es handelt sich hier um eine Anleitung zum selbst Lernen, das sich entsprechend auf jeden Lebensbereich auswirkt und eine Steigerung der beruflichen Handlungskompetenz und eine Förderung der Persönlichkeitsentwicklung zum Ziel hat.

Zum informellen beruflichen Kenntniserwerb gehören unter anderem:

- Lernen durch Beobachten und Ausprobieren am Arbeitsplatz
- Lesen von berufsbezogener Fachliteratur am Arbeitsplatz
- Unterweisung oder Anlernen am Arbeitslatz durch Kollegen
- Unterweisung oder Anlernen am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte
- Berufsbezogener Besuch von Fachmessen oder Kongressen
- Unterweisung oder Anlernen am Arbeitsplatz durch außerbetriebliche Personen
- Vom Betrieb organisierte Fachbesuche in anderen Abteilungen oder planmäßigerArbeitseinsatz in unterschiedlichen Abteilungen zur gezielten Lernförderung
- Lernen am Arbeitsplatz mit Hilfe von Computerunterst ützten Selbstlernprogrammen, berufsbezogenen Ton –oder Videokassetten
- Qualitätszirkel, Werkstattzirkel, Lernwerkstatt, Beteiligungsgruppe
- Nutzung von Lernangeboten o.a. im Internet am Arbeitsplatz
- Supervision oder Coaching
- Systematischer Arbeitsplatzwechsel, z.B. Job – Rotation
- Austauschprogramme mit anderen Firmen

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Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Weiterbildung
Hochschule
Universität Münster  (Erziehungswissenschaften)
Veranstaltung
Bildungsarmut und Bildungsgerechtigkeit
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2007
Seiten
20
Katalognummer
V143392
ISBN (eBook)
9783640546695
ISBN (Buch)
9783640546763
Dateigröße
488 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschlechtsspezifische, Ungleichheiten, Weiterbildung
Arbeit zitieren
Marion Pape (Autor:in), 2007, Geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Weiterbildung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143392

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