Die völkerrechtlichen Grundlagen für den Schutz der Wälder und die Bekämpfung der Wüstenbildung als Beitrag zum Klimaschutz


Seminararbeit, 2009

26 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Teil: Einleitung

2. Teil: Der Schutz der Wälder
A. Begriffsdefinitionen und Gründe der Entwaldung
B. Völkerrechtliche Grundlagen für den Schutz der Wälder
I. Die Ramsar-Konvention
II. Die UNO-Weltkonferenz in Stockholm
III. Das ASEAN-Abkommen
IV. Das PP-G7-Vorhaben
V. Die Rio-Konferenz
1. Die Waldgrundsatzerklärung
2. Die Agenda
3. Die Rio-Deklaration
4. Die Biodiversitätenkonvention
5. Die Klimarahmenkonvention
6. Zwischenergebnis
VI. Das Kyoto-Protokoll

3. Teil: Die Bekämpfung der Wüstenbildung
A. Begriffsdefinitionen und Gründe der Wüstenbildung
B. Völkerrechtliche Grundlagen für die Bekämpfung der Wüstenbildung
I. Die United Nations Conference on Desertification in Nairobi
II. Die Wüstenkonvention

4. Teil: Fazit

1. Teil: Einleitung

Abschmelzende Polkappen, zunehmende Wirbelstürme, Re- kordhitze1. Seitdem unumstritten ist, dass die globale Erder- wärmung Realität ist, hat das Thema des Klimaschutzes an Bedeutung gewonnen. Auf unzähligen Gipfeltreffen von Re- gierungsvertretern werden Maßnahmen diskutiert wie die Klimakatastrophe noch abzuwenden bzw. zu mildern ist. Dabei wurden vor allem im Rahmen von Treffen der Verein- ten Nationen unzählige völkerrechtliche Konventionen unter- zeichnet, welche dem Klimaschutz dienen sollen. Die Um- setzung dieser Schutzmaßnahmen wird letztlich über die Zu- kunft des globalen Klimas entscheiden2.

Gegenstand dieser Arbeit sind die völkerrechtlichen Grund- lagen für den Schutz der Wälder und die Bekämpfung der Wüstenbildung als Beitrag zum Klimaschutz. Die Arbeit be- ginnt dabei mit einigen Begriffsbestimmungen, welche zum Verständnis des nachfolgenden Teils notwendig sind. Nach- folgend wird im 2. Teil der Arbeit auf die völkerrechtlichen Grundlagen für den Schutz der Wälder eingegangen. Hierbei wird zunächst definiert was man unter Entwaldung versteht und was ihre Ursachen sind um anschließend die völker- rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Wälder darzustellen. Dabei wird gezeigt, dass es an internationalen verbindlichen Instrumenten zum Schutz der Wälder mangelt. Im 3. Teil der Arbeit wird schließlich auf die völkerrechtlichen Grundlagen der Bekämpfung der Wüstenbildung (Desertifikation) einge- gangen, wobei wiederum zunächst Wüstenbildung definiert wird sowie deren Ursachen und Folgen dargestellt werden um nachfolgend auf die völkerrechtlichen Grundlagen zu ih- rer Bekämpfung einzugehen. Hierbei wird gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wüstenbildung nicht ausreichend sind. Im 4. Teil wird abschließend ein Fazit gezogen.

Nachfolgend sollen unter dem Begriff Klimaschutz alle Maßnahmen und Aktivitäten gegen die globale Erwärmung und die Folgen des Klimawandels verstanden werden3.

Unter völkerrechtlichen Grundlagen sollen alle völkerrechtli- chen Verträge, die Völkergewohnheitsrechtssätze und die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Völkerrechts verstanden werden4. Hierbei sind wiederum Rahmenkonventionen, Soft- law-Instrumente sowie völkerrechtlich bindende Abkommen zu differenzieren.

Völkerrechtliche Verträge bilden die wichtigste Rechtsquelle des Umweltvölkerrechts5. Der Vertragsgedanke ist hierbei der Ursprung des Rechts6. Der Vertrag kann einen rechtli- chen Zustand zwischen zwei oder mehr Parteien schaffen7. Allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Völkerrechts hingegen liegt kein Vertrag im instrumentellen Sinne, sondern der Ver- tragsgedanke im hypothetischen Sinn als Konsens zugrun- de8.

Unter Rahmenkonventionen sind Abkommen zu verstehen, die nur grobe Ziele festlegen9. Die nähere Ausfüllung erfolgt durch Protokolle, Expertengremien und Ergänzungsprotokolle10. Dabei sehen Rahmenkonventionen teilweise die Möglichkeit vor sich von Geltung der Protokolle auf seinem Hoheitsbereich befreien zu lassen11.

Unter den sog. Soft-law-Instrumenten sollen Verhaltensan- weisungen wie Resolutionen, Leitlinien, Empfehlungen, Be- schlüsse, Deklarationen oder Regeln verstanden werden12. Diese Dokumente sind nicht mit Zwang durchsetzbar13.

Unter völkerrechtlich bindenden Abkommen sollen Abkommen verstanden werden, welche den Unterzeichnerstaaten die völkerrechtliche Verpflichtung auferlegen, im Interesse der Wahrung globaler Güter auf dem eigenen Territorium Schutzmaßnahmen zu ergreifen14.

Da sich im Rahmen der vorliegenden Arbeit keine Völkergewohnheitsrechtssätze finden, soll auf deren Definition verzichtet werden.

2. Teil: Der Schutz der Wälder

A. Begriffsdefinition und Gründe der Entwaldung

Unsere Welt ist bedeckt von beinahe vier Milliarden Hektar Wald, was 30 Prozent der gesamten Landmasse ent- spricht15. Zwischen den Jahren 1990 und 2005 sank die Zahl um 3 %, was einen durchschnittlichen jährlichen Verlust von 0,2 Prozent bedeutet. Laut OECD Prognosen droht bis zum Jahr 2030 ein weiterer Rückgang der Naturwaldflächen von bis zu 13 Prozent16. Die Gründe der Entwaldung sind viel- schichtig; der Hauptgrund liegt in der wachsenden Weltbe völkerung und der damit verbundenen gestiegenen Nachfrage nach Holz17.

Unter Entwaldung versteht man, im Umkehrschluss zur Defi- nition der Aufforstung des IPCC18, die durch den Menschen direkt verursachte Veränderung der Nutzung einer Bodenflä- che durch Wald zur anderweitigen Nutzung19. Wälder sind auf Grund ihrer vielfältigen Funktionen, z.B. für den Schutz der Böden und des Grundwassers, als CO2-Speicher, als Lebensgrundlage oder als erneuerbare Rohstoffquelle ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensgrundlage der Erde20. Auf Grund dessen muss es eines der dringendsten Ziele der globalen Umwelt- und Klimapolitik sein, die Entwaldung zu stoppen und die Wälder wieder aufzuforsten.

Das nachfolgende Kapitel zeigt die völkerrechtlichen Grund- lagen der Staatengemeinschaften gegen die Entwaldung bzw. für den Schutz der Wälder auf. Da es bisher an einem internationalen rechtsverbindlichen Instrument, wie einer Waldkonvention, fehlt21, wird lediglich auf die wichtigsten völ- kerrechtliche Verträge, Beschlüsse und Resolutionen inter- nationaler Organisationen sowie auf regionale Initiativen und Programme eingegangen22. Diese werden dabei chronolo- gisch nach ihrem Abschlussdatum dargestellt.

B. Völkerrechtliche Grundlagen für den Schutz der Wälder

I. Die Ramsar-Konvention

Am 02.02.1971 wurde in Ramsar, Iran, das Ü bereinkommen ü ber Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum f ü r Was- ser- und Watv ö gel, von internationaler Bedeutung geschlos- sen23. Es stellt das erste internationale Übereinkommen dar, welches bestimmte Ökosysteme auf globaler Ebene schützt24. Dies geschieht allerdings nur indirekt durch Art. 1, wonach sich unter den Begriff Feuchtgebiet auch einige Waldökosysteme wie die Mangrovenwälder subsumieren lassen25. Aktuell (Stand: Mai 2009) haben 159 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, wodurch 1847 Feuchtgebiete mit einer Gesamtgröße von ca. 181 Mio. Hektar geschützt werden26.

Der Beitrag der Ramsar-Konvention zum Schutz der Wälder und somit zum Klimaschutz muss als relativ gering eingestuft werden, da nur wenige Waldtypen, wie die Mangrovenwäl- der, geschützt werden, von denen in den letzten zwei Jahr- zehnten trotz des Schutzes ungefähr 35 Prozent ihres Ge- samtbestandes verloren gingen27. Einer der Gründe hierfür liegt vor allem darin, dass es sich bei der Ramsar- Konvention um ein rechtlich unverbindliches Übereinkommen handelt und daher die Auswahl schützenswerter Feuchtge- biete allein in der Hand des jeweiligen Mitgliedsstaates liegt.

[...]


1 G ü nther, Klimawandel und Resilience Management, S. 1.

2 <http://www.umweltberatung.at/start.asp?ID=8757>, abgerufen am 01.07.2009.

3 Der Elektrolyt kann wässrig oder trocken sein. Der Elektrolyt enthält keinerlei toxische Substanzen. Es wird ein organisches Lösungsmittel verwendet (Propylenkarbonat), das für den Menschen und die Umwelt nicht gefährlich ist.

4 Beyerlin, Ulrich/Marauhn, Thilo, Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung im Umweltvölkerrecht nach der Rio-Konferenz 1992, S. 4.

5 Beyerlin, Ulrich/Marauhn, Thilo, Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung im Umweltvölkerrecht nach der Rio-Konferenz 1992, S. 4.

6 Emmerich-Fritsche, Vom Völkerrecht zum Weltrecht, S. 112.

7 Emmerich-Fritsche, Vom Völkerrecht zum Weltrecht, S. 112.

8 Emmerich-Fritsche, Vom Völkerrecht zum Weltrecht, S. 112.

9 Emmerich-Fritsche, Vom Völkerrecht zum Weltrecht, S. 902.

10 Emmerich-Fritsche, Vom Völkerrecht zum Weltrecht, S. 902.

11 Emmerich-Fritsche, Vom Völkerrecht zum Weltrecht, S. 902.

12 Emmerich-Fritsche, Vom Völkerrecht zum Weltrecht, S. 903 f.

13 Emmerich-Fritsche, Vom Völkerrecht zum Weltrecht, S. 904.

14 Emmerich-Fritsche, Vom Völkerrecht zum Weltrecht, S. 904.

15 Food and Agriculture Organization (FAO), State of the World´s Forests, S. 64.

16 Publishing Oecd Publishing, OECD-Umweltausblick bis 2030, S.205.

17 Publishing Oecd Publishing, OECD-Umweltausblick bis 2030, S.205; Schulte zu Sodingen, Der völkerrechtliche Schutz der Wälder, S. 18 f.

18 Dieser definiert Aufforstung als das pflanzen von Bäumen auf Bodenflächen, welche in der nahen Vergangenheit von Bäumen befreit wurden (<http://www.ipcc.ch/ipccreports/sres/land_use/048.htm>).

19 Framework Convention On Climate Change, <http://unfccc.int/cop4/resource/docs/1998/sbsta/inf01.htm>, abgerufen am 01.07.2009.

20 Weltweite Entwaldung und ihre Ursachen, <http://www.bmu.de/naturschutz/internationale_waldpolitik/doc/2255.php>, abgerufen am 01.07.2009.

21 Schneider, BFH-Nachrichten, <http://www.bfafh.de/iud/projekte/4-2004/1-1.pdf>, abgerufen am 01.07.09.

22 Schulte zu Sodingen, Der völkerrechtliche Schutz der Wälder, S. 131.

23 Schulte zu Sodingen, Der völkerrechtliche Schutz der Wälder, S. 142.

24 Schulte zu Sodingen, Der völkerrechtliche Schutz der Wälder, S. 142 f.

25 Schulte zu Sodingen, Der völkerrechtliche Schutz der Wälder, S. 143;

26 <http://www.ramsar.org/key_cp_e.htm>, abgerufen am 01.07.2009.

27 Schulte zu Sodingen, Der völkerrechtliche Schutz der Wälder, S. 143; Global Biodiversity Outlook 2, <http://www.cbd.int/doc/gbo/gbo2/cbd-gbo2-en.pdf>, abgerufen am 01.07.2009.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Die völkerrechtlichen Grundlagen für den Schutz der Wälder und die Bekämpfung der Wüstenbildung als Beitrag zum Klimaschutz
Hochschule
Universität Siegen
Veranstaltung
Seminar zum Umwelt- und Energiewirtschaftsrecht
Note
2,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
26
Katalognummer
V141766
ISBN (eBook)
9783640495504
ISBN (Buch)
9783640495382
Dateigröße
488 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundlagen, Schutz, Wälder, Bekämpfung, Wüstenbildung, Beitrag, Klimaschutz
Arbeit zitieren
Danijel Lazar (Autor:in), 2009, Die völkerrechtlichen Grundlagen für den Schutz der Wälder und die Bekämpfung der Wüstenbildung als Beitrag zum Klimaschutz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141766

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