Das Sozialsystem der USA: Liberaler Wohlfahrtsstaat mit Tendenzen zu mehr staatlichen Leistungen?

Ein Überblick zur Entwicklung des Sozialsystems mit besonderem Fokus auf die Gesundheitspolitik unter den Präsidenten Bill Clinton, George W. Bush und einem Ausblick der geplanten Veränderungen unter Barack Obama


Hausarbeit, 2009

33 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Historische Entwicklung der Sozialpolitik der USA
2.1 Entwicklung des Sozialsystems bis 1914
2.2 Entwicklung des Sozialsystems zwischen den Weltkriegen bis 1945
2.2.1 Der „Social Security Act“ von 1935
2.3 Die Entwicklung des Sozialsystems seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges bis zum Anfang der 1990er

3. Die sozialen Leistungen der USA
3.1 Sozialversicherungsprogramme
3.1.1 Die Alterssicherung
3.1.2 Die Unfall- und Arbeitslosenversicherung
3.2 Sozialhilfeleistungen und Sozialhilfepolitik- „Welfare“
3.3 Das Gesundheitswesen der USA

4. Tendenz zu mehr staatlichen Leistungen? Betrachtung der Veränderungen im Sozialsystem unter der Administration Bill Clinton (1992-2000) und George W. Bush (2000-2008)
4.1 Veränderungen der Sozialpolitik durch Bill Clinton (1992-2000)
4.2 Veränderungen der Sozialpolitik unter George W. Bush

5. Geplante Veränderungen unter dem 44.President der USA: Barack Obama

6. Ist die USA ein liberaler Wohlfahrtsstaat? Versuch der Kategorisierung nach Gøsta Esping- Andersen

7. Die Vereinigten Staaten von Amerika- liberaler Wohlfahrtsstaat mit Tendenzen zu mehr staatlichen Leistungen??? Eine Zusammenfassung

8. Tabellen:

Tabelle 1: Einführungszeiten der staatlichen Sozialleistungsprogramme

Tabelle 2: Verwaltungs- und Finanzierungsstruktur und Ausdehnung der bundesstaatlichen Sozialleistungsprogramme

9. Literaturverzeichnis

Internetquellen

1. Einleitung

Seit Januar 2009 hat die USA ihren 44. Präsidenten im Amt: den Demokraten Barack Obama. Während des Wahlkampfes im Jahre 2008 haben uns, die sich auf der anderen Seite des Atlantik befinden, viele Themen der Kandidaten erreicht und beschäftigt. So sprach Obama in seinen Wahlversprechen immer wieder von einer Reform des Gesundheitswesens und vielen Teilen des Sozialsystems, wobei es um für uns grundlegende Leistungen, wie eine gesetzliche Krankenversicherung ging. Diese Diskussion, nach für unserem Verständnis grundlegende Angelegenheiten, hat mich neugierig gemacht und beschäftigt.

Schon nach oberflächlicher Betrachtung des Sozialsystems und der Sozialpolitik wird deutlich, dass die USA als Ausnahme und Nachzügler hinsichtlich der Einführungszeiten und dem Umfang von Sozialleistungen betrachtet werden kann, wenn man dies mit der Entwicklung in Europa vergleicht. Axel Murswieck, Professor für Politische Wissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der die grundlegenden Schriften zur Bearbeitung der vorliegenden Arbeit verfasste, bezeichnet die USA daher als „welfare state leggard“[1]. Doch warum weist eines der reichsten Länder der Welt ein so dünn strukturiertes und wenig umfangreiches Sozialleistungssystem auf? Wie entstand das existierende System im Sozialbereich? Warum sind viele Leistungen privat erbracht und nicht staatlich? Welche Leistungen werden überhaupt staatlich erbracht? Ist Obama der erste Präsident, der Lücken im Sozialsystem erkennt und mehr staatliche Leistungen durch Reformen fordert oder gab es schon in vorigen Administrationen, etwa unter Bill Clinton oder George W. Bush Bestrebungen, mehr staatliche Leistungen zur Bekämpfung von sozialen Missständen, wie Armut zu gewährleisten?

All diese Fragen versucht die vorliegende Arbeit unter folgender Fragestellung zu beantworten:

Das Sozialsystem der USA- liberaler Wohlfahrtsstaat mit Tendenzen zu mehr staatlichen Leistungen ?

Ein Überblick zur Entwicklung des Sozialsystems mit besonderem Fokus auf die Gesundheitspolitik unter den Präsidenten Bill Clinton, George W. Bush und einem Ausblick der geplanten Veränderungen unter Barack Obama

Zur Beantwortung dieser Frage werde ich zunächst im zweiten Kapitel auf die historische Entwicklung von Sozialleistungen und den gesellschaftlichen Rahmen eingehen, wobei der Bereich des Gesundheitswesens einem besonderem Interesse unterliegt. Im dritten Kapitel sollen die derzeitigen und wichtigsten Sozialleistungen aufgezeigt werden. Auch hier liegt der besondere Fokus auf dem Gesundheitswesen. Im vierten Kapitel soll beleuchtet werden, ob es schon in den vergangenen Administrationen Tendenzen zu mehr staatlichen Hilfeleistungen gab, um soziale Missstände innerhalb der u. s.- amerikanischen Gesellschaft zu minimieren. Die sozialpolitischen Ziele und Reformen Obamas werden im fünften Kapitel aufgezeigt. In Kapitel sechs soll ein Versuch der Kategorisierung der USA nach Gøsta Esping- Andersens Modell des Wohlfahrtsstaates erfolgen, um im abschließenden Abschnitt die genannte Fragestellung endgültig beantworten zu können.

Die vorliegende Arbeit soll aber auch eine kurze Darstellung des Sozialsystems der USA darstellen, da im Vergleich zu Analysen anderer Nationen und deren Sozialsystem, recht wenig Literatur existiert. Grundlegende Werke findet man vor allem vom bereits genannten Professor Axel Murswieck. Zudem soll diese Arbeit auch die Ziele und Reformansätze Obamas aufzeigen, da zum jetzigen Zeitpunkt recht wenig zu diesen Themen zu lesen ist. Auf diesem Wege möchte ich mich bei Frau Ursula Carpenter von der Konrad Adenauer- Stiftung, Korrespondenz Washington bedanken, die mir bei Verständnisfragen Rede und Antwort gestanden hat.

2. Historische Entwicklung der Sozialpolitik der USA

In diesem Kapitel soll ein Überblick zur Entwicklung der Sozialpolitik und des sozialen Systems gegeben werden, da diese Eindrücke und Grundlagen zur weiteren Behandlung und Betrachtung der Thematik notwendig sind.

2.1 Entwicklung des Sozialsystems bis 1914

„Early to bed and early to rise makes a man healthy, wealthy and wise!“[2]

Mit diesem Zitat Benjamin Franklins (1706-1790), der als einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten gilt, verstand sich die „Protestantische Ethik“[3] der damaligen, amerikanischen Gesellschaft der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Diese Ethik beinhaltete, dass „wenn jeder, reich oder arm, sich nur als guter Christ verhalten würde, könnten alle Probleme gelöst werden.“[4] Die persönliche Selbstverantwortung, an die mit religiösem Hintergrund hier angespielt wird, wird somit als Grundlage jeder individuellen und sozialen Versorgung gesehen. Es wurde also als eine gesellschaftliche Pflicht angesehen durch eigene Anstrengungen nicht „abhängig“(„dependent“) zu werden. Nur wer trotz großer Anstrengungen keinen Weg aus der Abhängigkeit fand, sollte als ,deserving poor’ Hilfe erhalten. Die erste Sozialleistung, die der Staat erbrachte, war das 1861 bundesweit eingeführte Veteranen - Pensionsprogramm, um die Absicherung der im Bürgerkrieg verdienten Soldaten zu gewährleisten.[5]

Die Einzelstaaten, die die Gesetzgebungsmacht inne hatten, haben an das „Poor Law“ der victorianischen Kolonialzeit angeknüpft und Armengesetze erlassen, doch übergaben sie die Verantwortung der Umsetzung an die Gemeinden weiter, ohne diese ausreichend zu kontrollieren. Wenn die Einzelstaaten Versuche unternahmen, beispielsweise 1905, eine gesetzliche Unfallversicherung einzuführen, scheiterten diese beim Bundesverfassungsgericht („Supreme Court“). Trotzdem wurden in den Einzelstaaten im Zuge der Industrialisierung, in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, öffentliche Programme gestartet.

Hilfe wurde vor allem durch private, freiwillige Wohlfahrtsorganisationen, aus einer ,sozialen Bewegung’ heraus, am Ende des 19. Jahrhunderts gestellt. Unter anderem war es die „Charity Organization Society“ (COS), die mit Nachbarschaftshilfe versuchte die moderne Sozialarbeit („social welfare“) einzuleiten. „Diese private- freiwillige („voluntary“) Tätigkeit wurde trotz des einzelstaatlichen Ausbaus von Wohlfahrtsbehörden (so 1863 der erste „State Board of Charities“ in Massachussetts) als vorrangig, effizienter und erfolgreicher als politisch- bürokratische Maßnahmen angesehen.“[6] Die Einrichtung dieser Organisationen sind offenbar die Antwort der mangelnden staatlichen Tätigkeit zur sozialen Hilfe.

Zudem kam es in der Folgezeit bei der Ausgestaltung der Hilfeleistungen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den privaten Organisationen und der staatlichen Hilfe, denn während die staatliche Hilfe auf Geldleistungen („cash benifits“) basierten, wollten die privaten Organisationen Sachleistungen („in-kind benefits“) wie Essen, Möbel und Kleidung bereitstellen, da nur Sachleistungen ein Ausbeuten des Systems durch „Schmarotzer“ („unworthy“) verhindern würden. Arbeitsfähige sollten keine Unterstützung bekommen.

Unter dem Präsidenten Woodrow Wilson (1913-1921) wurden hauptsächlich Fragen zur Problematik der Einkommenssicherung gestellt. „Erst allmählich kam es zu einer Diskussion über Vorschläge wie Mindestlohn, öffentliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Formen von Sozialversicherung.“[7] Es sollten hier einheitliche Hilfsprogramme entstehen, wobei versucht wurde den Widerstand der privaten Organisationen zu überwinden. Die staatliche Hilfe sollte durch Steuerfinanzierung erreicht werden, was allerdings von den privaten „Charities“ abgelehnt wurde, da Geldgeber geschwächt und Empfänger den Eindruck eines Rechtsanspruches bekommen würden. Der Staat allerdings versprach sich von dieser Finanzierung, dass eine Kontinuität, demokratische Kontrolle und staatliche Verantwortung gegenüber dem Bedürftigen erreicht werden würde.[8]

Bis zum Ersten Weltkrieg geschah im Bereich der Sozialversicherung kaum etwas, während in der staatlichen Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik sich die Einrichtung von Arbeits-ämtern, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Kindergärten vollzog. Auf Einzelstaatsebene wurden erste Durchbrüche in allgemeinen Sozialleistungen erreicht, beispielsweise 1911 das erste Witwen- Renten Gesetz. Die Einrichtung einer Kinderbehörde („Children´s Bureau“) 1912 auf Staatsebene war der Grundstein für die spätere Kinder- und Familienpolitik. In dieser Zeit (1910-1913) wurden gesetzliche Regelungen in verschiedenen Bereichen, wie der Arbeitsbedingungen, Mutter- und Kindfürsorge und 1911 eine Unfallversicherung. Die Altersversicherung wurde lediglich in privaten Unternehmensbereichen eingeführt.

Im Gesundheitswesen wurden noch keinerlei Anstrengungen unternommen, eine Absicherung zu schaffen. Ärzte und Krankenhausbesuche wurden immer direkt bezahlt.

In diesem ersten Abschnitt sollte verdeutlicht werden, dass grundlegende, christlich geprägte Werte und Normen die gesellschaftliche Meinung über Arm und Reich bestimmte, sowie dass bereits Mitte des 19. Jahrhunderts viele Initiativen der sozialen Hilfe von privaten Organisationen ausgingen. Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit der Phase zwischen den Weltkriegen, die einige Veränderungen für die soziale Landschaft der USA, vor allem durch den ,New Deal’ mit sich brachte.

2.2 Entwicklung des Sozialsystems zwischen den Weltkriegen bis 1945

Die „wirtschaftliche Prosperität“[9] der 1920er Jahre führte nicht zu mehr staatlichen Leistungen im sozialen Sektor. Die allgemeine, politische Sicht der sozialen Lage war sogar so optimistisch, dass noch 1928 der damalige Präsidentschaftskandidat Herbert Hoover die Prognose abgab, das in ,näherer Zukunft’ die Armut verschwinden werde.[10]

Vielmehr baute sich der freiwillige und private Bereich weiter aus. So begannen vor allem Großunternehmen damit, die „unternehmerische Sozialpolitik“[11], für ihre Belegschaft in Form von Betriebsrenten und anderer sozialer Leistungen, wie medizinischer Versorgung oder Familienfürsorge, auszubauen. Eine weitere Rolle spielten Gewerkschaften, die versuchten einheitliche Leistungen durch Forderungen an die Unternehmen, einzuführen.

Ergänzend zu den „charities“ gründeten sich Stiftungen („foundations“), die in Gesundheit und Erziehung tätig wurden und privatwirtschaftlich organisiert waren.

Auch wurde erstmals eine bundesstaatliche Sozialversicherung im Öffentlichen Dienst eingeführt, sowie das seit dem Bürgerkrieg vorhandene Kriegsveteranenprogramm ausgebaut. Im Bereich der Sozialversicherungsgesetzgebung wurden ebenfalls Fortschritte verzeichnet, so gab es 1929 in fast allen Staaten außer vier ein Unfallversicherungsgesetz („workmen´s compensation laws“), die allerdings in allen Staaten sehr unterschiedlich in Bezug auf Höhe und Auszahlungsdauer waren.

Eine erste Arbeitslosenversicherung wurde erst 1932 in Wisconsin eingeführt, die keine Versicherung aus heutiger Sicht war, sondern ein „Reserve Fund“ beinhaltete, in den die Arbeitgeber für ihre Belegschaft einzahlten und bei Entlassungen an die Arbeiter ging. Hintergrund war, die Arbeitgeber zu weniger Entlassungen zur begonnenen Zeit der „Großen Depression“ zu bewegen.

In der Alterssicherung wurde eine Diskussion über eine beitragsfinanzierte Variante nie begonnen. Vielmehr baute sich die Form der privaten Lebensversicherungen und Betriebspensionspläne aus. Für den Öffentlichen Dienst wurde 1920 durch den Bund das „Civil Service Retirement System“ als Altersversorgung eingeführt, das sich aus Steuern finanzierte.

Eine innovative Altersversorgung stelle die „Witwen- oder Mutterpension“[12] dar, die für alleinstehende Frauen und Mütter eingeführt wurde und 1930 in fast allen Staaten gesetzlich festgelegt wurde. Diese Maßnahme stellte ein Teil des „AFDC- Programm“, welches als Sozialhilfe bezeichnet werden kann. Hierbei handelt es sich um „categorical aids“ für bestimmte Gruppen.

Hinsichtlich des Gesundheitswesens ist festzustellen, dass es zwar Gesetzesinitiativen in dieser Zeitspanne zur Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung gab, doch am Widerstand von Gruppen wie Unternehmern und Ärzten, sowie am Desinteresse der Arbeitnehmer selbst, scheiterten.

Nochmals zu erwähnen ist, dass die Sozialgesetzgebung in der Kompetenz der Einzelstaaten lag und diese sich bei Gesetzesinitiativen dem Widerstand vor allem der Unternehmer gegenüberstanden, da diese einen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu Mitbewerbern in anderen Staaten sahen.

2.2.1 Der „Social Security Act“ von 1935

Aufgrund der „Great Depression” ab 1929 bis ins Jahr 1939 und der damit verbundenen schlechten wirtschaftlichen und sozialen Situation, wurde am 14. August 1935 das Sozialversicherungsgesetz („Social Security Act“) durchgesetzt, welches Teil des Wiederaufbau- und Reformprogramms darstellte. Dieses Gesetz war Bestandteil der bereits vom vorherigen Präsident Hoover formulierten Politikziele, die der ,New Deal’ als Verbesserung der wirtschaftlichen, sowie sozialen Lage beinhaltete und von Präsident Franklin D. Roosevelt ab 1933 bis zum Eintritt in den Zweiten Weltkrieg 1941 verfolgt wurde.

Schon 1932 begann der Bund „durch Arbeits- und Beschäftigungsprogramme und durch direkte Unterstützungsleistungen der Einzelstaaten und Gemeinden bei der Bewältigung der Massenarbeitslosigkeit und der sich ausbreitenden Armut zu helfen.“[13] Diese Maßnahmen waren als „Notprogramm“ eingerichtet worden, um schnell auf die Situation reagieren zu können. Es sollte aber ein längerfristiges, permanentes System entstehen, wobei grundsätzlich bei den Empfängern zwischen „arbeitsfähig“ und „nichtarbeitsfähig“ unterschieden werden sollte. Die ,employable’ sollten durch das permanente Programm erfasst werden, um diesem Personenkreis eine Sozialversicherung zur Arbeitslosigkeit und Altersversorgung Schutz zu bieten.

Diese Unterscheidung wurde auch Grundlage des Sozialversicherungsgesetzes. Allerdings ist zu ergänzen, dass nur ein „begrenzter Rechtsanspruch auf Einkommensersatz“[14] für diese ,employables’ bestand. Für ,unemployables’ wurde eine verbesserte Sozialhilfe eingeleitet, aber ebenfalls ohne Rechtsanspruch.

Es wurde mit einer großen Mehrheit im Kongress angenommen und machte die Bundesregierung in einem weiteren Umfang zu einem ,player and ruler’ der Sozialpolitik. „Die einzelnen Maßnahmen des „Social Security Act“ lassen sich nach drei auch heute noch gültigen Merkmalen unterscheiden:

- Zentralisiert oder Dezentralisiert: Maßnahmen in alleiniger Zuständigkeit des Bundes oder der Staaten. Maßnahmen mit geteilter Zuständigkeit zwischen Bund und Einzelstaaten.
- Geld- oder Sachleistungen: Monetäre (Transfer-) Leistungen, die der Einkommenssicherung dienen. Direkte (Sach-) Leistungen als soziale Dienste.
- Versicherung oder Sozialhilfe: Beitrags- oder abgabenbezogene Leistungen aufgrund einer gesetzlichen Pflichtversicherung. Steuerfinanzierte Leistungen aufgrund von Sozialhilfegesetzen.“[15]

Die einzelnen Gesetze, die im Rahmen des „Social Security Act“ eingeführt wurden, sind Tabelle 1 zu entnehmen.

Im Bereich des Gesundheitswesens ist festzuhalten, dass es keinerlei Gesetze zur Regelung einer Krankenversicherung gab. „Dennoch blieben auch Privatversicherungslösungen noch bis zum Ende der 20er Jahre eher die Ausnahme.“[16] Einzelne Arbeitgeber begannen mit der Einführung erster Unterstützungen im Krankheitsfall. Anfang der 30er Jahre begannen nicht- gewinnorientierte Krankenhäuser, Versicherungspläne zu entwerfen. 1932 entstand das „Blue Cross- System“. Dies war eine Versicherungsorganisation, die mit Krankenhäusern zu erbringende Leistungen aushandelte und einen einheitlichen Beitrag an Versicherte weitergab. 1940 waren so bereits 6 Millionen Menschen versichert. In den Folgejahren wurde dieses System weiter ausgebaut. Die Nachteile dieses Systems wurden allerdings schnell deutlich: Überstieg eine Behandlung den von „Blue Cross“ gewährleisteten Betrag, beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt, wurden diese nicht mehr von der Versicherung getragen und mussten selbst bezahlt werden. 1939 wurde deshalb ergänzend das „Blue Shield- System“ eingeführt, welches die Behandlungen im ambulanten Bereich absichern sollte. „Blue Cross“ und „Blue Shield“ werden uns in der späterer Betrachtung des Gesundheitswesens weiter beschäftigen.

[...]


[1] Murswieck, Axel, 1999, S.680

[2] Franklin, Benjamin, Zitat in Murswieck, Axel, 1988, S.11

[3] Murswieck, Axel, 1988, S.11

[4] ebd. S.11

[5] vgl. Murswieck, 1988, S.11

[6] ebd., 1988, S.14

[7] ebd. 1988, S.15

[8] vgl. Murswieck, Axel, 1988, S.15

[9] ebd., S. 18

[10] vgl. ebd. , S. 18

[11] ebd., S. 18

[12] ebd., S. 21

[13] Murswieck, Axel, 1988, S. 22

[14] ebd., S. 24

[15] Murswieck, Axel, 1988, S. 24, 25

[16] Kruse, Jürgen, 1997, S. 16

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Das Sozialsystem der USA: Liberaler Wohlfahrtsstaat mit Tendenzen zu mehr staatlichen Leistungen?
Untertitel
Ein Überblick zur Entwicklung des Sozialsystems mit besonderem Fokus auf die Gesundheitspolitik unter den Präsidenten Bill Clinton, George W. Bush und einem Ausblick der geplanten Veränderungen unter Barack Obama
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
33
Katalognummer
V136119
ISBN (eBook)
9783640453115
ISBN (Buch)
9783640453283
Dateigröße
575 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Sozialsystem, Liberaler, Wohlfahrtsstaat, Tendenzen, Leistungen, Entwicklung, Sozialsystems, Fokus, Gesundheitspolitik, Präsidenten, Bill, Clinton, George, Bush, Ausblick, Veränderungen, Barack, Obama, Sozialpolitik
Arbeit zitieren
Sascha Tiedemann (Autor:in), 2009, Das Sozialsystem der USA: Liberaler Wohlfahrtsstaat mit Tendenzen zu mehr staatlichen Leistungen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136119

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