Amicus curiae briefs und die WTO

Das Kriterium der Sachdienlichkeit und seine fehlende Konkretisierung


Hausarbeit, 2009

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Amicus curiae briefs und die WTO

3. Das Kriterium der Sachdienlichkeit
3.1. US – Shrimp
3.2. US – Lead and Bismuth
3.3. EC - Asbestos
3.4. EC – Sardines
3.5. Thailand – Anti-dumping duties
3.6. Weitere Fälle

4. Die nähere Konkretisierung der Sachdienlichkeit
4.1. Notwendigkeit einer näheren Konkretisierung
4.2. Der Vorschlag der EG
4.3. Eigener Vorschlag

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Ich würde 1000 Originalitäten des Ausdrucks hergeben für eine Klarheit.“

Manès Sperber (1905 – 1984), dt.-frz. Schriftsteller.[1]

Am 9. Februar dieses Jahres hat der Appellate Body der WTO seinen Jahresbericht 2008 veröffentlicht.[2] Zum Inhalt des Berichts gehört unter anderem der Fall China – Auto Parts, in welchem dem Appellate Body ein amicus curiae brief unaufgefordert zugesandt wurde. Diesen stufte der Appellate Body allerdings als „nicht erforderlich“ für seine Entscheidungsfindung ein.[3] Solch eine Formulierung kann mittlerweile in Bezug auf amicus curiae briefs als typisch bezeichnet werden. Eine genaue Begründung der Ablehnung solcher briefs durch den Appellate Body oder die Panels erfolgte bisher nur bedingt, was zu Rechtsunsicherheit geführt hat.

Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit dem Kriterium der Sachdienlichkeit, welches der Appellate Body zwar innerhalb der Streitbeilegung entwickelt, aber nur in begrenztem Maße näher konkretisiert und ausgelegt hat.

Im ersten Teil (2.) wird auf die Herkunft und Bedeutung von amicus curiae briefs eingegangen. Dadurch soll dem Leser deutlich gemacht werden, warum dieses Thema im Rahmen der WTO kontrovers diskutiert wird. Daraufhin (3.) erfolgt eine genauere Beschreibung der Zulassung und Handhabung von amicus curiae briefs anhand von Streitbeilegungsverfahren der WTO. Im folgenden Teil (4.) wird erläutert, warum es einer näheren Konkretisierung des Kriteriums für amicus curiae briefs bedarf. Außerdem wird herausgestellt, woran es an der jetzigen Rechtslage mangelt und inwiefern dies gelöst werden könnte. Aufgrund der vorgegebenen Länge der Arbeit ist es nicht möglich einen allgemeinen Überblick über die Problematik der amicus curiae briefs zu geben. Auch beschränkt sich daher die Beschreibung der Streitbeilegungsverfahren auf das Wesentliche im Hinblick auf die Sachdienlichkeit.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, zum einen das Kriterium der Sachdienlichkeit darzustellen und zum anderen, darauf aufbauend, einen Vorschlag zur Konkretisierung dieses Kriteriums zu machen. Sie dient zugleich als potentieller Aufruf an die Mitglieder der WTO sich der Dringlichkeit dieser Aufgabe bewusst zu werden.

2. Amicus curiae briefs und die WTO

Der Begriff amicus curiae ist lateinischen Ursprungs und heißt übersetzt „Freund des Gerichts“. Im römischen Recht galten die amici als unparteiische Berater, die eine wesentliche Rolle bei der Urteilsfindung gespielt haben.[4] In der heutigen Zeit versuchen sie mit ihren dem Gericht unaufgefordert zugesandten Schriftsätzen öffentliche aber auch private Interessen, die mit dem Rechtsstreit verbunden sind, durchzusetzen.[5] Ihre Rolle ist somit mit dem ursprünglichen Begriff nicht vergleichbar. Trotzdem werden diese Schriftsätze vor allem im amerikanischen Rechtssystem berücksichtigt. Der Grund dafür ist, dass sie oft Themen behandeln, die von den Parteien nicht geäußert wurden, aber für den Fall von Bedeutung sein können.[6] Amicus curiae briefs können drei Funktionen erfüllen, nämlich eine Tatsachenanalyse oder Beweise anführen, eine Rechtsauslegung beinhalten oder den Fall in einen größeren politischen oder sozialen Kontext stellen.[7] Die eingesandten amicus curiae briefs stammen überwiegend von NGO’s und Universitätsprofessoren.

Im Rahmen der WTO werden amicus curiae briefs unterschiedlich von den Mitgliedern beurteilt. Dies hat neben den jeweiligen Rechtstraditionen vor allem den Grund, dass im DSU und im Arbeitsverfahren des Appellate Body keine explizite Regelung zu den briefs enthalten ist. Allerdings hat sich durch die Streitbeilegungspraxis eine regelmäßige Berücksichtigung entwickelt.[8] Daher soll es nicht Ziel dieser Arbeit sein, Vor- und Nachteile der Zulassung von amicus curiae briefs herauszustellen. Aufgrund der heutigen Situation im Streitbeilegungsverfahren wird, zukunftsorientiert gedacht, eine konkrete Regelung solcher briefs erarbeitet. Da sich seit neuestem eine Entwicklung der WTO zu mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zeigt,[9] scheint dieser Ansatz auch in Bezug auf amicus curiae briefs angebracht zu sein. Dies wird auch in der Literatur von verschiedenen Seiten gefordert.[10] Im nächsten Teil erfolgt eine genaue Analyse der Streitbeilegungsverfahren, in denen amicus curiae briefs eine Rolle gespielt haben. Dadurch soll der derzeitige Inhalt des Kriteriums der Sachdienlichkeit herausgestellt werden.

3. Das Kriterium der Sachdienlichkeit

3.1. US – Shrimp

Im Fall US-Shrimp ging es um zwei dem Panel zugesandte amicus curiae briefs, die dieses aufgrund seiner Interpretation des Art. 13 DSU („right to seek information“) als unvereinbar mit diesem erklärt hatte.[11] Es gab den Parteien jedoch die Möglichkeit die briefs in ihren eigenen Vortrag einzubinden.[12] Die USA reichte dennoch Revision ein. Der Appellate Body stellte klar, dass Art. 13 DSU im Zusammenhang mit Art. 12 und 11 DSU ausgelegt werden müsse und entschied, dass die Interpretation des Panel falsch sei.[13] Er wies darauf hin, dass es im Ermessen des Panel liege, nicht nur aktiv vom Panel eingeholte, sondern auch unaufgefordert zugesandte Informationen zu berücksichtigen.[14] Der Appellate Body ist somit über eine streng grammatikalische Auslegung des Begriffes „seek“ hinausgegangen. Er hat durch diese Entscheidung klargestellt, dass die Panels unaufgefordert zugesandte amicus curiae briefs in ihre Entscheidungsfindung miteinbeziehen können, es aber nicht müssen. Diese Grundsatzentscheidung hat zu viel Diskussion unter den WTO-Mitgliedern geführt. Dieser Punkt kann im Rahmen der Arbeit allerdings nicht weiter erläutert werden.

3.2. US – Lead and Bismuth

Der nächste wichtige Fall in Bezug auf amicus curiae briefs ist US – Lead and Bismuth. In diesem wies das Panel einen amicus curiae brief zurück, da er erst nach dem Abgabedatum für die Vorträge der Parteien und nach der zweiten Sitzung eingereicht worden war.[15] Daraus folgerte das Panel, dass die Parteien keine Gelegenheit hätten, sich zu dem amicus curiae brief zu äußern bzw. dies ansonsten eine nicht zu rechtfertigende Verzögerung des Verfahrens mit sich bringen würde.[16] Der Appellate Body beschäftigte sich ebenfalls mit dem Fall und erhielt zwei amicus curiae briefs. Dieser stellte fest, dass weder das DSU noch das Arbeitsverfahren ein Verbot enthielten, solche briefs zu berücksichtigen.[17] Aufgrund von Art. 17.9 DSU folgerte er weiterhin, dass er Verfahrensvorschriften verabschieden könne, und daher die Befugnis habe, alle Informationen, die ihm sachdienlich und nützlich erscheinen, zu berücksichtigen.[18] Dies zeigt zum einen, dass amicus curiae briefs nicht nur von den Panels, sondern auch vom Appellate Body zur Entscheidungsfindung herangezogen werden können. Zum anderen wird auch deutlich, dass die amicus curiae briefs Informationen enthalten müssen, die als „sachdienlich und nützlich“ bezeichnet werden können. In diesem Fall wurde somit das Kriterium der Sachdienlichkeit entwickelt. Des Weiteren hat der Appellate Body nochmals betont, dass die amici keinen Anspruch auf eine Berücksichtigung der briefs hätten, sondern dies im Ermessen der Panels und des Appellate Body liege.[19] In Bezug auf die bei ihm eingereichten briefs kam er zu dem Schluss, dass diese als nicht erforderlich für die Entscheidungsfindung eingestuft werden können.[20] Im Folgenden wird untersucht, welche Rolle das Kriterium der Sachdienlichkeit in der weiteren Streitbeilegungspraxis gespielt hat.

[...]


[1] Zu finden unter http://www.zitate.de/ergebnisse.php?kategorie=Klarheit&stichwort=&autor=&x=13&y=7 (abrufbar am 20.06.09).

[2] Appellate Body Annual Report for 2008 vom 09.02.09, WT/AB/11.

[3] In der englischen Version beschrieben als „the Division hearing the appeal did not find it necessary to rely on this amicus curiae brief in rendering its decision”, WT/AB/11, S. 44.

[4] Zimmermann, S. 172.

[5] Schwartmann, S. 428.

[6] Weber, S. 47.

[7] Van den Bossche, S. 739.

[8] Vgl. auch Steger, S.709; Communication from the European Communities vom 30.05.02, TN/DS/W/7, S. 6.

[9] So fand 2008 die erste öffentliche Verhandlung vor dem Appellate Body statt; siehe Ehring, S. 1021.

[10] Durling/Hardin, S. 221; Ehring, S. 1033; Warwick Report, S. 3. Letzterer ist zu finden unter http://www2.warwick.ac.uk/research/warwickcommission/archive/worldtrade/report/uw_warcomm_tradereport_07.pdf (abrufbar am 20.06.09).

[11] United States – Import prohibition of certain shrimp and shrimp products, Verfahren vom 15.05.98, WT/DS/58/R, Rn. 7.8.

[12] WT/DS/58/R, Rn. 7.8.

[13] United States – Import prohibition of certain shrimp and shrimp products, Verfahren vom 12.10.98, WT/DS58/AB/R, Rn. 110.

[14] WT/DS58/AB/R, Rn. 108.

[15] United States – Imposition of countervailing duties on certain hot-rolled Lead and Bismuth carbon steel products originating in the United Kingdom, Verfahren vom 23.12.99, WT/DS/138/R, Rn. 6.3.

[16] WT/DS/138/R, Rn. 6.3.

[17] United States – Imposition of countervailing duties on certain hot-rolled Lead and Bismuth carbon steel products originating in the United Kingdom, Verfahren vom 10.05.00, WT/DS/138/AB/R, Rn. 39.

[18] In der englischen Version ist von „pertinent and useful“ die Sprache, WT/DS/138/AB/R, Rn. 39.

[19] WT/DS/138/AB/R, Rn. 41.

[20] WT/DS/138/AB/R, Rn. 42.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Amicus curiae briefs und die WTO
Untertitel
Das Kriterium der Sachdienlichkeit und seine fehlende Konkretisierung
Hochschule
Universität Bremen
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
15
Katalognummer
V133667
ISBN (eBook)
9783640429813
ISBN (Buch)
9783640430130
Dateigröße
528 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
WTO, Streitbeilegung, Private Interessen, Internationales Recht
Arbeit zitieren
LL.B. Anja Balitzki (Autor:in), 2009, Amicus curiae briefs und die WTO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133667

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