Bildung in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2008

Auswirkung der familialen Herkunft auf den Bildungserfolg in der Schule


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

16 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Bildung in der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Der Begriff Bildung
2.2 Das deutsche Bildungswesen

3 Sozialisation in der Bundesrepublik Deutschland
3.1 Der Begriff Sozialisation
3.2 Soziologische Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland

4 Der Bildungsbericht 2008

5 Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Bildungsbericht – eine Systematisierung

6 Quellen- und Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Kreativität und Selbstbeherrschung, Kritik- und Urteilsfähigkeit, Toleranz und Kompromissfähigkeit, Verinnerlichung von Normen und Werten, Vergemeinschaftung und Individualisierung – die Leistungen der Bildungs- und Sozialisationsprozesse können nicht hoch genug gewürdigt werden.

Die vorliegende Arbeit versucht zu klären, inwieweit sich die familiale Herkunft auf den Bildungserfolg in der Schule auswirkt. Zunächst wird die Arbeit jedoch das Bildungssystem und die Sozialisationsprozesse in der Bundesrepublik Deutschland kurz skizzieren, um ein Fundament für das eigentliche Thema zu legen. Im Anschluss soll der Bildungsbericht 2008 näher vorgestellt werden, um mit dessen Hilfe die eben benannten Auswirkungen zu untersuchen und zu charakterisieren. In einem letzten Schritt werden anhand der Monographie von Anne Schlüter bzw. der Aufsätze von Wolfgang Böttcher und Ursula Rabe-Kleberg, sowie anhand des siebten Familienberichtes aus dem Jahr 2006 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Untersuchungsergebnisse des Bildungsberichtes 2008 untermauert. Dass hierbei eine Monographie aus dem Jahre 1999 bzw. Aufsätze aus dem Jahr 2005 zur Bestätigung gewählt worden, soll nur die These stützen, dass die Untersuchungsergebnisse des Bildungsberichtes nicht nur die Gegenwart, sondern auch die Vergangenheit widerspiegelt.

Durch den Bildungsbericht ist zu belegen, dass soziale Ungleichheit, die sich unter anderem durch die familiale Herkunft ausdrückt, die Disparitäten von Bildungserfolg generiert. In Kapitel 4 soll darauf näher eingegangen werden.

Vorher sollten jedoch das Bildungssystem und die soziologischen Prozesse in Deutschland verständlich präsentiert werden, um die Erläuterungen des Bildungsberichtes besser nachvollziehen zu können.

2 Bildung in der Bundesrepublik Deutschland

2.1 Der Begriff Bildung

Henning Kössler definiert den Begriff Bildung wie folgt: „Bildung ist der Erwerb eines Systems moralisch erwünschter Einstellungen durch die Vermittlung und Aneignung von Wissen derart, dass Menschen im Bezugssystem ihrer geschichtlich-gesellschaftlichen Welt wählend, wertend und stellungnehmend ihren Standort definieren, Persönlichkeitsprofil bekommen und Lebens- und Handlungsorientierung gewinnen. Man kann stattdessen auch sagen, Bildung bewirke Identität [...].“1

Dieter Lenzen versteht unter Bildung all das, „[...] was der Mensch durch die Beschäftigung mit Sprache und Literatur, Wissenschaft und Kunst zu gewinnen vermag, durch die erarbeitende und aneignende Auseinandersetzung mit der Welt schlechthin.“2

Für Kössler und Lenzen ist Bildung demnach nicht nur mit dem Erwerb von Wissen durch bestimmte Lerninhalte aus den verschiedensten Fachgebieten verbunden. Die beiden Autoren schließen auch den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten als auch Fertigkeiten in gesellschaftlicher Hinsicht mit ein. Kössler meint, dass die Bildung die Individualisierung begünstige, ja sogar erst ermögliche. Für Lenzen ist Bildung ein Prozess, der damit endet, dass die Person danach über Kenntnisse verfügt, die sie zu Beginn des Prozesses noch nicht hatte.

2.2 Das deutsche Bildungswesen

Das Bildungswesen ist seit der am 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform ausschließlich Ländersache und fällt daher in den Kompetenzbereich der Bundesländer (Art. 70 GG). Bei der betrieblichen Berufsausbildung hat die BRD allerdings Gesetzgebungsbefugnis (Art. 74 GG). Lediglich die Schulpflicht ist einheitlich geregelt: Nach dem „Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens“ (1964, i.d.F.v. 14.10.1971) beginnt die Schulpflicht am 1. August des Jahres, in dem bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollendet wurde. Nach neun Schuljahren – diese Zeit entspricht einem Hauptschulabschluss - ist die Vollschulpflicht beendet.

Die 1. bis 4. (in Berlin bis 6.) Klassenstufe in der Grundschule wird als Primarbereich, die 5. bis 9. (bzw. 10.) Klassenstufe wird als Sekundarstufe I und die Klassenstufe 11 und 12 (bzw. 13) wird als Sekundarstufe II bezeichnet. Der Abschluss der Sekundarstufe II kann als allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erfolgen. Die berufsbildenden Schulen, sowie die Berufsoberschulen und Berufskollegs sind als Sonderformen der schulischen Berufsbildung ebenfalls Teil der Sekundarstufe II. In den Sonderschulen werden die Kinder unterrichtet, denen eine, für sie notwendige Förderung, auf anderen Schulen nicht zukommen kann. Verbände oder kirchliche Einrichtungen verfügen über eigene Schulen (möglich durch § 7 Abs. 4 und 5 GG). Der tertiäre Bildungsbereich umfasst Universitäten, Pädagogische-, Technische-, oder Kunsthochschulen. Der „zweite Bildungsweg“ umfasst Kollegs zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, sowie Abendschulen zum Erwerb diverser Schulabschlüsse.3

Dem Primarbereich (Grundschule), sowie der Sekundarstufe I (Hauptschule/Realschule) bzw. II (Gymnasium) sind die einzelnen Schulformen unterzuordnen. Eine Sonderrolle spielt hierbei die Gesamtschule. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Differenzierung in der Schule selbst erfolgt und nicht mehr zwischen verschiedenen Schulformen unterschieden wird. Nach der zehnten Klasse kann an die Gesamtschule eine gymnasiale Oberstufe anschließen. Als Beispiel für diese Art von Schule kann die Kooperative Gesamtschule „Ulrich von Hutten“ in Halle angeführt werden. In dieser Schule werden die fünften und sechsten Klassen zusammen unterrichtet, ab der siebten Klasse wird unterschieden zwischen Gymnasial- (Klassen a bis c) und Realschulzweig (Klassen d bis f). Dennoch werden einige Kurse (Sport, Informatik etc.) auch so zusammengestellt, dass Gymnasialzweig- und Realschulzweigschüler zusammen unterrichtet werden. Besondere didaktische Kompetenzen des Lehrers werden hierbei natürlich nötig. Hier kommt das Prinzip der „Binnendifferenzierung“, also die individuelle Förderung innerhalb einer bestimmten Lerngruppe, besonders zum Tragen. Das Konzept, gemeinsame Kurse zu führen, soll einer Entwicklung entgegen wirken, in der sich Schüler aus verschiedenen sozialen Milieus (Kinder von Akademikern, Kinder von Arbeitern etc.) frühzeitig fremd werden. Dieses Ziel wurde jedoch bisher nur ansatzweise erreicht. Auch in Deutschland gibt es Ganztagsschulen, vor allem in Berlin, Bremen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen (mittlerweile etwa 6400, Tendenz aufgrund von Förderprogrammen des Bundes steigend).

[...]


1 Kössler, Henning: Bildung und Identität, in: Ders. (Hg.): Identität. Fünf Vorträge, Erlangen 1989, S. 51-65, hier: S. 56.

2 Lenzen Dieter: Pädagogische Grundbegriffe: Band 2, 7. Aufl., Reinbek bei Hamburg 2005, S. 208.

3 Vgl. Schubert, Klaus & Klein, Martina: Das Politiklexikon, 4., aktualisierte Aufl., Bonn 2006, S. 43f.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Bildung in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2008
Untertitel
Auswirkung der familialen Herkunft auf den Bildungserfolg in der Schule
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
Einführung in die Familiensoziologie
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
16
Katalognummer
V134513
ISBN (eBook)
9783640417506
ISBN (Buch)
9783640412808
Dateigröße
471 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bildung, Deutschland, Bildungserfolg, Schule, Föderalismusreform
Arbeit zitieren
Robert Griebsch (Autor:in), 2008, Bildung in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2008, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134513

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