Vernachlässigung als Inklusionsrisiko


Hausarbeit, 2006

16 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Zum Begriff Vernachlässigung

2. Kindliche Lebensbedürfnisse

3. Welche familiären und sozialen Faktoren steigern das Risiko von Vernachlässigung?

4. Folgen von Vernachlässigung

5. Anzeichen, die auf eine Vernachlässigung schließen lassen

6. Vernachlässigung als erster Schritt in die Exklusion bzw. als Inklusionsrisiko

Schluss

Literaturverzeichnis:

Einleitung

Die Zahl der misshandelten Kinder in Deutschland steigt immer weiter an. Unter zum Teil grausamen Lebensbedingungen müssen Kinder in unserer Gesellschaft aufwachsen. Doch nicht nur die Taten an sich sind erschreckend auch die Folgen der Misshandlungen sind gravierend. In den Medien wird immer wieder von neuen Opfern berichtet.

Fast täglich findet man neue Artikel in verschiedenen Zeitungen und ebenso das Medium Fernsehen ist voll von Berichten über misshandelte Kinder.

Um einen groben Überblick über dieses komplexe Thema zu schaffen, soll im Folgenden die verschiedenen Gewaltformen erläutert werden. Im Verlauf der Arbeit soll aber besonders auf die Spätfolgen von Vernachlässigung eingegangen werden um diese Folgen einmal allen bewusster zu machen.

Gewalt an Kindern findet nicht nur im öffentlichen Bereich statt, sondern vor allem in der Familie. Sie wird täglich in scheinbar intakten Familien von ebenfalls scheinbar normalen Familienmitgliedern begangen.

Die Gewalt an Kinder gibt es in unterschiedlichen Formen.

- Körperliche Gewalt
- Vernachlässigung
- Psychische Gewalt
- Sexuelle Gewalt

Die Formen von körperlicher Gewalt sind sehr vielfältig. Sie ist zum Beispiel dann gegeben, wenn man Kinder absichtlich schüttelt, stößt, würgt oder schlägt. Vernachlässigung liegt dann vor, wenn die physischen oder psychischen Bedürfnisse von Kindern von der Familie nicht oder nur unzulänglich befriedigt werden.

Zu den physischen Bedürfnissen zählen hier Ernährung, Pflege, Fürsorge, Geborgenheit, Anregung, Förderung und Abwechselung.

Von Psychischer Gewalt spricht man, wenn Erwachsene ihren Kindern mit Ablehnung, Herabsetzung, Schweigen, Kränkung, Ignorierung, Einsperren, Demütigung oder Angstmachen begegnen.

Hier sind körperliche Reaktionen nicht auszuschließen. Es kann zum Beispiel zu Depressionen, erhöhter Nervosität, Schlafstörungen und Einnässen kommen.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder setzt sich zusammen aus psychischer und körperlicher Gewalt.[1]

Eine weitere Art der Gewalt ist die Passive Gewalt an Kindern. Die Passive Gewalt herrscht dann vor, wenn Eltern streiten, sich gegenseitig prügeln oder Alkoholprobleme haben. Kinder die permanent dieser passiven Gewalt ausgesetzt sind, fühlen sich selbst seelisch so schlecht, dass extreme Angst und Panik entstehen kann.

In dieser Arbeit wird, wie zuvor bereits genannt, jedoch nur auf die Gewalt in Form von Vernachlässigung eingegangen. Sie soll zeigen, wie Vernachlässigung im Kindesalter zu Inklusionsrisiken im späteren Leben führen kann. Inklusionsrisiken meint hier, dass es für vernachlässigte Kinder sehr schwer ist in dem System Gesellschaft als integrierter Bürger zu leben.

1. Zum Begriff Vernachlässigung

Auffällig bei einem ersten Zugang über eine allgemeine Definition des Begriffs Vernachlässigung ist, dass in keinem fachspezifischen Nachschlagewerk wie zum Beispiel dem Wörterbuch der Pädagogik der Begriff Vernachlässigung als gesonderter Eintrag zu finden ist. Es ist immer nur die Rede von Kindes-misshandlung oder sexueller Gewalt gegen Kinder. Der Misshandlungsbegriff darf jedoch nicht nur auf die körperliche Misshandlung beschränkt werden, sondern muss auch schon seelische Misshandlungen im Sinne von abwertenden Erziehungs-maßnahmen und Vernachlässigung von Kindern berücksichtigen, da diese Form von Misshandlung oft eine Vorstufe zur körperlichen Gewalt gegen Kinder darstellt.[2] In dem Buch von Bast, Gewalt gegen Kinder, findet sich eine erste Definition des Begriffes. Dort heißt es, dass „Kindesmisshandlung eine nicht zufällige gewaltsame physische und/oder psychische Beeinträchtigung oder Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern oder die Erziehungsberechtigten darstellt, welche das Kind schädigen, verletzen und in seiner Entwicklung hemmen.“[3] Jedoch kann man hier wieder deutlich sehen, dass der Begriff Vernachlässigung erst unter den generellen Oberbegriff der Kindesmisshandlung gestellt wird. Fragt man nach dem Spezifika der Vernachlässigung, so muss man folgende Ansatzpunkte aufzeigen.

1. Von Kindesmisshandlung kann man bereits sprechen wenn es sich um einen einmaligen Akt handelt. Vernachlässigung ist erst dann gegeben, wenn über einen längeren Zeitraum bestimmte Versorgungsleistungen von materiellem, emotionalem, oder kognitivem Wert ausbleiben. Vernachlässigung wird also erst dann zu einem Problem, wenn es sich um einen chronischen Zustand von Mangelversorgung handelt.
2. Nichtwissen, Überforderung und Unfähigkeit führen oftmals dazu, dass Erziehungsberechtigte nicht hinreichend auf die Grundbedürfnisse von Kindern eingehen. Die Folge ist dann oft eine passive Haltung von Eltern gegenüber ihren Kindern.
3. Als die die Vernachlässigen bzw. als Vernachlässiger angesehen werden, sind die Sorgeberechtigten und sorgeverpflichteten Personen gemeint. Das ist bei Gewalt gegen Kinder anders. Hier können Misshandlungen von jedem Erwachsenen ausgehen.
4. Versorgungsaufgaben für kleine Kinder werden meist den Müttern zugeschrieben. Sie sind diejenigen, von denen erwartet wird, dass sie ihre Kinder ausreichend versorgen. Diese von der Gesellschaft zugewiesene Rolle der Mütter macht sie zu den Opfern der Zuschreibung von Verantwortung, die von ihnen nicht eingehalten oder hinreichend geleistet wird.

Berücksichtigt man diese Aspekte, dann scheint es als zwingend erforderlich, eine eigene, von der Misshandlung unabhängige, Definition von Vernachlässigung vorzunehmen.

„Vernachlässigung ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwenig wäre. Diese Unterlassung kann aktiv oder passiv (unbewusst), aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens erfolgen.

Die durch Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des Kindes durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagung seiner Lebens-bedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden bleibenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen.“[4]

Diese Definition spricht von Lebensbedürfnissen des Kindes, die im Folgenden aufgezeigt werden müssen, um ein besseres Verständnis zu erlangen.

2. Kindliche Lebensbedürfnisse

Um Kindesvernachlässigung erkennen zu können, muss zunächst geklärt werden, welche Grundbedürfnisse und Lebensbedürfnisse ein Kind hat um sich zu einem Individuum entwickeln zu können, dass sich in eine Gesellschaft integrieren kann. Dazu werden folgende Fragen gestellt:

Unter welchen Voraussetzungen gelingt die Entwicklung und Erziehung eines Kindes?

Was ist nötig, um das Wohl des Kindes und eine kindgerechte Entwicklung zu gewährleisten?

Wie kann man Lebensbedürfnisse von Kindern erkennen und beschreiben?

Wodurch wird die Grundlage der Entwicklung von Kindern gegeben und wie wird diese ermöglicht und befördert?

Die UN-Deklaration über die Rechte der Kinder besagt folgendes:

„(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

(2) Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen, sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung der in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.“ Artikel 19 der UNKinderkonvention (Übereinkommen über die Rechte des Kindes) – (Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung).“[5]

Diese universellen Standards genügen alleine jedoch nicht, da sie nicht spezifisch genug sind. Es ist also nötig, Kriterien für eine angemessene Gewährleitung über das Kindeswohl, welche abhängig von den jeweiligen gesellschaftlichen Bedingungen und Möglichkeiten eines Landes sind, klar zu definieren. "Der Maßstab dafür, Kindern die notwendige Pflege, Erziehung, Anregung, Förderung zu geben, hängt also von den Möglichkeiten einer Gesellschaft ab."[6] Ziel des Maßstabs ist es, dass das Kind zu einer verantwortungsvollen, selbständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit heranwächst. Dieses Ziel ist in unserer reichen Gesellschaft durchaus für jedes Kind möglich. Fraglich ist nur ob die notwendigen Instrumente und Handlungsstrategien zur Verfügung stehen.

[...]


[1] vgl. http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Haeufige_Probleme/s_682.html

[2] vgl. Joest Martinius und Reiner Frank, Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung von Kindern, Erkennen, Bewusstmachen, Helfen,S.19

[3] vgl. Bast u.a., Gewalt gegen Kinder.Kindesmisshandlung und ihre Ursachen, S.24

[4] aus:R.Schone, U.Gintzel, E.Jordan, M.Kalscheuer, J.Münder, Kinder in Not, Vernachlässigung im frühen Kindesalter und Perspektiven Sozialer Arbeit,Münster:

[5] aus:R.Schone, U.Gintzel, E.Jordan, M.Kalscheuer, J.Münder, Kinder in Not, Vernachlässigung im frühen Kindesalter und Perspektiven Sozialer Arbeit, S. 17

[6] vgl.Bast u.a., Gewalt gegen Kinder.Kindesmisshandlung und ihre Ursachen

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Vernachlässigung als Inklusionsrisiko
Hochschule
Universität Trier
Veranstaltung
Sozialpädaggoik
Note
2,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
16
Katalognummer
V131069
ISBN (eBook)
9783640407446
ISBN (Buch)
9783640407514
Dateigröße
469 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vernachlässigung, Inklusionsrisiko
Arbeit zitieren
Mira Düpre (Autor:in), 2006, Vernachlässigung als Inklusionsrisiko, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131069

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