Gerichtszuständigkeit

Anerkennungs- und Entscheidungszuständigkeit von Gerichten


Seminararbeit, 2009

9 Seiten, Note: 2,3


Inhaltsangabe oder Einleitung

Die Frage nach der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte tritt immer dann auf, wenn eine Sache irgendeine Auslandsberührung aufweist.

Das internationale Privatrecht normiert kein materielles Sonderrecht für Sachverhalte mit Auslandsberührung oder für ausländische Staatsbürger. Der deutsche Richter hat nach Maßgabe seines nationalen Kollisionsrechts entweder deutsches oder ausländisches Recht zur Beurteilung der an ihn herangetragenen Sachverhalte zu befragen.

Bevor sich das angerufene Gericht jedoch mit dieser Frage - nach welcher Rechtsordnung die Probleme eines Falles mit Auslandsberührung zu beurteilen sind - auseinandersetzen kann, stellt sich die Entscheidung, ob das Gericht überhaupt (international) zuständig ist (Entscheidungszuständigkeit).
Ist ein Urteil in einem anderen Staat durch ein ausländisches Gericht ergangen, ist die Zuständigkeit der Anerkennung zu prüfen.

Im der vorliegenden Arbeit sollen die Grundlagen der richterlichen Prüfung zur Entscheidungszuständigkeit und Anerkennungszuständigkeit als Unterpunkt der Gerichtszuständigkeit analysiert und dargelegt werden.

Details

Titel
Gerichtszuständigkeit
Untertitel
Anerkennungs- und Entscheidungszuständigkeit von Gerichten
Hochschule
Hochschule Mainz  (Fachhochschule Mainz, University of Applied Sciences)
Veranstaltung
Internationale Rechtsdurchsetzung
Note
2,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
9
Katalognummer
V132916
ISBN (eBook)
9783640397303
ISBN (Buch)
9783640397785
Dateigröße
559 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Frage nach der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte tritt immer dann auf, wenn eine Sache irgendeine Auslandsberührung aufweist. Das internationale Privatrecht normiert kein materielles Sonderrecht für Sachverhalte mit Auslandsberührung oder für ausländische Staatsbürger. Der deutsche Richter hat nach Maßgabe seines nationalen Kollisionsrechts entweder deutsches oder ausländisches Recht zur Beurteilung der an ihn herangetragenen Sachverhalte zu befragen. Bevor sich das angerufene Gericht jedoch mit dieser Frage - nach welcher Rechtsordnung die Probleme eines Falles mit Auslandsberührung zu beurteilen sind - auseinandersetzen kann, stellt sich die Entscheidung, ob das Gericht überhaupt (international) zuständig ist (Entscheidungszuständigkeit). Ist ein Urteil in einem anderen Staat durch ein ausländisches Gericht ergangen, ist die Zuständigkeit der Anerkennung zu prüfen. Im der vorliegenden Arbeit sollen die Grundlagen der richterlichen Prüfung zur Entscheidungszuständigkeit und Anerkennungszuständigkeit als Unterpunkt der Gerichtszuständigkeit analysiert und dargelegt werden.
Schlagworte
Anerkennungs- und Entscheidungszuständigkeit von Gerichten, Anerkennungszuständigkeit, Entscheidungszuständigkeit, Internationale Rechtsdurchsetzung, Jura, Recht, LL.M., Gerichtszuständigkeit, internationalen Zuständigkeit, Zuständigkeit von Gerichten
Arbeit zitieren
Diplom Betriebswirt (FH) Marcus Wolsfeld (Autor:in), 2009, Gerichtszuständigkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132916

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