Wandelanleihen und Aktienanleihen im Ertragssteuerrecht

Eine ökonomische Analyse der Änderungen durch das JStG 2009


Diplomarbeit, 2009

96 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

SYMBOLVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

EINLEITUNG
I. Problemstellung
II. Zielsetzung und Aufbau der Untersuchung

TEIL 1: FINANZWIRTSCHAFTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN
I. Überblick
II. Finanzwirtschaftliche Grundlagen
A. Der ökonomische Nutzen dieser Assets
B. Zivilrechtliche Struktur
C. Ökonomische Komponeten
1. Definition und Charakter einer Wandelanleihe
2. Definition und Charakter einer Aktienanleihe
3. Schematische Gegenüberstellung der Finanzinstrumente
III. Steuerliche Grundlagen
A. Einkommenssteuerrechtliche Einordnung von Finanzinnovationen
B. Neue Rechtssprechung des BFH
1. Emissions- und Marktrendite
2. Einschränkende Auslegung des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 S. 2 EStG
3. Anwendbarkeit der Risikorechtssphärensprechung
C. Referenzsystem einer sachgerechten Besteuerung zur Beurteilung der Finanzinstrumente im nationalen Steuerrecht
1. Steuergerechtigkeit
a) Leistungsfähigkeitsprinzip
b) Nettoprinzip
2. Praktikabilität
3. Entscheidungsneutralität
4. Realisationsprinzip
IV. Zwischenfazit

TEIL 2: ANALYSE DER BESTEUERUNG VOR DEM JSTG 2009
I. Überblick
II. Abgrenzung zwischen Privat- und Betriebsvermögen
III. Steuerliche Behandlung der Wandelanleihe
A. Besteuerung im Privatvermögen
1. Besteuerung der Zinserträge
2. Wandlung im Privatvermögen
3. Anschaffungskosten der eingelösten Aktien
4. Besteuerung der Aktien nach Optionsausübung
5. Kapitalertragssteuer
B. Besteuerung im Betriebsvermögen
III. Steuerliche Behandlung der Aktienanleihe
A. Besteuerung im Privatvermögen
1. Besteuerung der Zinserträge
2. Tilgung durch den Emittenten
a) Rückzahlung des Nominalbetrags
b) Aktienandienung am Laufzeitende
3. Anschaffungskosten der angedienten Aktien
4. Veräußerungsbesteuerung der angedienten Aktien
5. Kapitalertragssteuer
B. Besteuerung im Betriebsvermögen
IV. Gegenüberstellung
V. Zwischenfazit

TEIL 3: ÄNDERUNG DURCH DAS JSTG 2009 UND KRITISCHE WÜRDIGUNG UND VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE
I. Überblick
II. Relevante Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008
III. Steuerliche Behandlung der Aktienanleihe nach dem JStG 2009
A. Besteuerung im Privatvermögen
B. Besteuerung im Betriebsvermögen
IV. Ökonomische Würdigung der Analyse
V. Analyse einzelner steuerlicher Problemstellungen
VI. Besteuerung der ökonomischen Komponenten der Wandelanleihe
A. Finanzwirtschaftliche Bewertung der Wandelanleihe
B. Besteuerungsmodell: Besteuerung der einzelnen Komponenten
1. Besteuerung im Privatvermögen
2. Besteuerung im Betriebsvermögen
C. Steuerliche Behandlung der Aktienanleihe
1. Besteuerung im Privatvermögen
2. Besteuerung im Betriebsvermögen
VII. Beurteilung
VIII. Zwischenfazit

Zusammenfassung

LITERATURVERZEICHNIS

RECHTSQUELLENVERZEICHNIS

SONSTIGE QUELLEN

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

SYMBOLVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1: Ökonomische Aspekte strukturierter Produkte

Abb. 2: Chancen-Risiko-Profil einer Wandelanleihe

Abb. 3: Ausstattungskomponenten einer Aktienanleihe

Abb. 4: Chancen-Risiko-Profil einer Aktienanleihe

Abb. 5: Abgrenzung der Wandel- von Aktienanleihe

Abb. 6: Kapitalertrag

Abb. 7: Besteuerungsprinzipien

Abb. 8: Ökonomische Zusammensetzung (Equity Linked Notes)

Abb. 9: Emissionsbeispiel einer Wandelanleihe

Abb. 10: Besteuerung der Wandelanleihe im PV (vor JStG 2009)

Abb. 11: Veräußerung gewandelten der Aktien im PV (vor JStG 2009)

Abb. 12: Besteuerung der Wandelanleihe für den Fall der Optionsausübung

Abb. 13: Besteuerung der Wandelanleihe im BV (vor JStG 2009)

Abb. 14: Veräußerung der gewandelten Aktien im BV (vor JStG 2009)

Abb. 15: Emissionsbeispiel einer Aktienanleihe

Abb. 16: Besteuerung der Aktienanleihe im PV (vor JStG 2009)

Abb. 17: Besteuerung der Aktienanleihe nach Optionsausübung

Abb. 18: Besteuerung der Aktienanleihe im BV (vor JStG 2009)

Abb. 19: Veräußerung der angedienten Aktien im BV (vor JStG 2009)

Abb. 20: Gegenüberstell]ung steuerlicher Merkmale von Wandel- und Aktienanleihe

Abb. 21: Besteuerung der Aktienanleihe im PV (JStG 2009)

Abb. 22: Veräußerung der angedienten Aktien im PV (JStG 2009)

Abb. 23: Besteuerung der Aktienanleihe im BV (JStG 2009)

Abb. 24: Veräußerungsbesteuerung der Aktien im BV (JStG 2009)

Abb. 25: Ansätze der Besteuerung strukturierter Instrumente

Abb. 26: Gegenüberstellung der Zahlungsströme von Wandelanleihe und einzelnen Komponenten (1)

Abb. 27: Gegenüberstellung der Zahlungsströme von Wandelanleihe und einzelnen Komponenten (2)

Abb. 28: Eigene Lösung: Besteuerung im PV

Abb. 29: Eigene Lösung: Besteuerung der Wandelanleihe im BV

Abb. 30: Eigene Lösung: Besteuerung der Aktienanleihe im PV

Abb. 31: Eigene Lösung: Besteuerung der Aktienanleihe im BV

EINLEITUNG

I. Problemstellung

Die dynamische Entwicklung der Finanzmärkte in den vergangenen Jahren hat eine Vielzahl innovativer Finanzinstrumente hervorgebracht und stellt das nationale Steuerrecht vor neue und bisher nur teilweise gelöste Aufgaben.1 Infolge dessen hat es sich der Gesetzgeber im Rahmen des JStG 2009 wieder einmal zur Aufgabe gemacht, eine Lösung für die Besteuerung der Aktienanleihe, und damit auch der unterschied-lichen Behandlung im Vergleich zur Wandelanleihe, zu finden.2

Allgemein handelt es ich bei Aktien– wie auch bei Wandelanleihen um strukturierte Finanzinstrumente (combined/compound instruments). Sie besitzen einen hybriden Charakter, da diese Instrumente aus zwei wirtschaftlichen Komponenten bestehen, von denen eine ein Derivat (Option) und die andere eine klassische Anleihe ist.3 Wandel – und Aktienanleihen sind beide an ein Underlying (Aktie) gekoppelt, sie unterscheiden sich nur durch die unterschiedliche Zuteilung des Wandlungs- bzw. Andienungsrechts in Aktien. Im Falle der Wandelanleihe liegt das Recht zur Wandlung und somit zur Lieferung der Aktien, anstatt Zahlung des Nominalbetrags, beim Inhaber der Anleihe und für den Fall der Aktienanleihe liegt das Recht beim Emittenten oder der Emittentin der Anleihe.4

Nach derzeitiger Rechtslage werden beide Finanzprodukte steuerlich unterschiedlich behandelt, obwohl sie aus gleichen ökonomischen Komponenten bestehen. Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2009 wird nun versucht, eine Annäherung der Besteuerung zwischen Wandel- und Aktienanleihe zu erreichen. Wie schon dem Referentenentwurf für ein JStG 2009 zu entnehmen ist, soll ein neu eingefügter § 20 Abs. 4a S. 2 EStG-E die steuerneutrale Anschaffung von Aktien im Zusammenhang mit Umtausch- und Aktienanleihen regeln.5 Im Kern soll damit die Aktienanleihe steuerlich wie eine Wandelanleihe behandelt werden.6

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und wie eine steuerliche Gleichbehandlung realisiert wird. Auf den ersten Blick mag wohl eine „steuerliche Harmonisierung“ erreicht werden. Zum Zeitpunkt einer möglichen Aktienandienung bei der Aktienanleihe entfällt die bisherige Regelung, entstandene Verluste mit Zins-einkünften zu verrechnen. Ein steuerlicher relevanter Vorgang wird erst zum Veräußerungszeitpunkt der Aktien ausgelöst. Der Inhaber kann Verluste geltend machen, insofern die Anschaffungskosten der Anleihe (fiktiver Kaufkurs der Aktien) unter dem Veräußerungserlös für die Aktien liegen. Zudem wird die Problematik dadurch verschärft, dass Verluste, die ab 2009 entstehen, nur noch mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechenbar sind.7

Inwieweit die angestrebte Gleichbehandlung auch aus dem Blickwinkel gem. Art. 3 GG und den daraus abgeleiteten Prinzipien für die Besteuerung gerechtfertigt werden kann, soll in dieser Arbeit beleuchtet werden.

II. Zielsetzung und Aufbau der Untersuchung

Die vorliegende Arbeit untersucht die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von Wandel- und Aktienanleihen und darauf aufbauend die voraussichtlich eintretende Änderung im Rahmen des JStG 2009. Hierbei geht es um einen Vergleich zwischen den beiden Anleiheformen aus ökonomischer Sicht und daraus resultierende steuerliche Konsequenzen. Auf dieser Grundlage soll die Problematik der Gesetzes-änderung herauskristallisiert werden, und inwiefern diese Neuregelung einer verfassungsdirigierten Prinzipienbesteuerung widerspricht.

Zu diesem Zweck wird die Arbeit in drei hierarchisch aufeinander aufbauende Teile gegliedert. Im ersten Teil werden die finanzwirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen der Arbeit gelegt. Es wird kurz auf Bedeutung und ökonomischen Nutzen der Anlageklassen eingegangen. Anschließend werden die ökonomischen Komponenten der jeweiligen Finanzinstrumente genauer beleuchtet. Die Frage, ob das jeweilige Finanzinstrument nach derzeitiger Rechtslage als Finanzinnovation einzuordnen ist, soll ebenfalls geklärt werden. Abschließend soll anhand ausgewählter Besteuerungs-prinzipien ein ökonomischer Referenzrahmen, der als Beurteilungseinheit dienen soll, geschaffen werden.

Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der deskriptiven Analyse der Besteuerung. Beispielhaft soll die aktuelle Rechtslage der Besteuerung von Aktien- und Wandelanleihe sowohl im Privatvermögen als auch im Betriebsvermögen dargestellt werden. Dabei wird auf die steuerlich relevanten Unterschiede zwischen Wandel- und Aktienanleihe eingegangen. Anhand der im Teil I vorgestellten Besteuerungsprinzipien findet eine kritische Würdigung der bisherigen steuerlichen Behandlung statt.

Aufbauend auf den beiden vorhergehenden Teilen soll im dritten Teil ebenfalls beispielhaft die durch das JStG 2009 eintretende Änderung der Besteuerung von Aktienanleihen vorgestellt werden. Zuvor wird die Einführung der Abgeltungssteuer, insbesondere die Auswirkungen auf die Einkommensermittlung konkretisiert. Es sollen die Auswirkungen auf im Privatvermögen und im Betriebsvermögen gehaltene Finanztitel gezeigt werden. Abrundend findet auch hier eine kritische Bewertung anhand der vorgestellten Besteuerungsprinzipien statt. Eine umfassende Beurteilung der Neuregelung erfordert zudem eine alternative Betrachtung. Hierzu werden in der Literatur bereits diskutierte Ansätze vorgestellt.8 Weiterhin wird im Rahmen dieser Arbeit ein weiteres mögliches Besteuerungsmodell konzipiert. Inwieweit nun dieses Modell vor dem Hintergrund einer verfassungsdirigierten Besteuerung geeignet ist soll am Ende der Arbeit kritisch beleuchtet werden.

Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.

TEIL 1: FINANZWIRTSCHAFTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN

I. Überblick

Fokus des ersten Teils ist der finanzwirtschaftliche Aufbau von Wandel- und Aktienanleihen. Dazu wird erst im Allgemeinen auf die Bedeutung strukturierter Finanzinstrumente9 eingegangen und anschließend auf die Ausstattungsmerkmale und ökonomischen Komponenten, welche den hier behandelten Finanzinstrumenten zugrunde liegen. Für die weitere Vorgehensweise wird klargestellt, ob es sich bei dem jeweiligen Instrument um eine Finanzinnovation i. S. des EStG handelt, um darauf aufbauend die steuerlichen Konsequenzen zu erläutern. Weiterhin wird als Bewertungsmaßstab ein ökonomischer Referenzrahmen geschaffen. Schließlich enden die Ausführungen des ersten Teils mit einem kurzen Zwischenfazit.

II. Finanzwirtschaftliche Grundlagen

A. Der ökonomische Nutzen dieser Assets

Es gilt zu klären, was aus ökonomischer Sicht überhaupt für die Existenz strukturierter Produkte spricht. In einem unvollkommenen Kapitalmarkt kann die Kombination bereits existierender Finanztitel einen Zusatznutzen für den Anleger stiften.10 Die folgende Abbildung gibt verschiedene ökonomische Aspekte strukturierter Finanz-instrumente wieder.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Ökonomische Aspekte strukturierter Produkte11

Risikoallokation: Strukturierte Produkte enthalten derivative Finanzinstrumente und erlauben den effizienten Transfer von Marktrisiken, indem die Risiken auf andere Akteure übertragen werden.12 Somit erweitert sich für den Privatanleger der Anlagehorizont. Einerseits wird ihm ermöglicht, nicht nur lineare Positionen auf Basiswerte zu halten, wie z. B. die Anlage in eine Aktie, sondern auch nichtlineare Auszahlungsstrukturen einzukaufen;13 andererseits wird ihm ermöglicht, Short-Positionen einzugehen. Dies bedeutet eine Erweiterung des Spielraums der Risiko-allokation,14 d. h. für die Verteilung der Risiken auf einzelne Personen.15

Die Marktvervollständigung ist eine wichtige ökonomische Funktion von Derivaten.16 Mit Hinblick auf strukturierte Finanzprodukte erhöht sich der Nutzen der Marktteilnehmer, weil die Partizipation an neuen Risiken, welche vorher nicht zugänglich waren, ermöglicht wird.17 Risiken werden dementsprechend anhand der Präferenzen der Akteure verteilt.18 Dennoch liegen Grenzen der Marktvervollständigung (praktischer Natur) in der mangelnden Liquidität solcher Kontrakte und den Kosten, die mit einer Vervollständigung des Marktes verbunden sind.19

Informationseffizienz: Derivate zeichnen sich durch die Eigenschaft aus, Informationen und Erwartungen über zugrunde liegende ökonomische Faktoren wie z.B. Aktienkurse deutlich schneller zu verarbeiten als es in den zugrunde liegenden Kassamärkten der Fall ist.20 Außerdem wird ein Beitrag zur effizienten Informationsverarbeitung auf den Finanzmärkten erreicht, da sich die Informationen in den Preisen schneller wider-spiegeln und der Preisfindungsprozess beschleunigt wird.21 Allerdings kann die Informationsfunktion der Derivate für den Fall strukturierter Produkte nur beschränkt erfüllt werden, da diese aus mehreren Komponenten bestehen.22 Deshalb gestaltet sich die Gewinnung von Informationen über Markterwartungen aus den Preisen struktu-rierter Produkte schwieriger. Weiterhin werfen die oft fehlende Standardisierung und die oft geringe Liquidität der Produkte die Frage auf, ob die schnelle Informations-verarbeitung und der damit einhergehende schnelle Preisfindungsprozess überhaupt stattfinden können.23

Es gibt auch eine Reihe praktischer Gesichtspunkte von strukturierten Produkten. Transaktionskosten machen es für den Privatanleger vorteilhafter, „Pakete“ einzukaufen anstatt selbst aus Einzelkomponenten ein Portfolio zusammenzustellen.24 Für die Duplikation von Wandel- oder Aktienanleihen müsste der Anleger sowohl ein Derivat als auch eine festverzinsliche Anlage erwerben, was konsequenterweise mit höheren Transaktionskosten (als für den Emittenten) verbunden wäre.25 Die Unübersichtlichkeit des Marktes und die Vielfalt der Produktbezeichnungen wirken sich zudem nachteilig aus. Ein weiteres Informationsproblem mit dem Privatanleger zu kämpfen haben ist, die genauen Funktionsmechanismen eines Produktes nachzuvollziehen. Somit kann es zu Fehleinschätzungen der Risiken, die mit dem Finanzinstrument verbunden sind, kommen.26

Die ökonomische Bedeutsamkeit strukturierter Finanzprodukte wurde nun anhand einzelner Gesichtspunkte kurz angerissen. Risikoallokation und Marktvervollständigung durch neue Auszahlungsstrukturen strukturierter Produkte werfen neue Fragen bzw. Problemstellungen der Besteuerung für den Gesetzgeber auf.27 Anhand der Finanzinstrumente Wandel- und Aktienanleihe soll einer dieser Problembereiche analysiert werden. Dazu wird das Augenmerk der Analyse auf die einzelnen ökonomischen Komponenten dieser Finanzinstrumente gelegt.28

B. Zivilrechtliche Struktur

Zivilrechtlich charakterisiert werden Wandel- als auch Aktienanleihen insofern, dass bei Wandelung bzw. Andienung aus dem Forderungsrecht des festverzinslichen Wertpapiers ein Teilhaberrecht wird (Abb. 2). Zinsanspruch und Rückzahlungs-anspruch, welche aus dem Forderungsrecht resultieren, erlöschen.29

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Zivilrechtllicher Charakter von Wandel- und Aktienanleihen30

C. Ökonomische Komponeten

1. Definition und Charakter einer Wandelanleihe

Die Wandelanleihe (Convertible Bond) ist i. d. R. eine nachrangige Schuld- verschreibung.31 Sie zählt aufgrund der Ausstattung mit einer Fremd- und einer Eigenkapitalkomponente zu den hybriden Finanzierungsinstrumenten.32 Die rechtliche Grundlage bildet § 221 AktG i. V. m. § 194 Abs. 1 AktG.33 Sie räumt dem Gläubiger ein Umtauschrecht in Aktien ein.34 Infolge dessen gewährt die Wandelschuld-verschreibung35 dem Inhaber das Recht auf Rückzahlung des Nennwertes sowie das Recht, diesen Anspruch gegen eine vorher festgelegte Anzahl (junger) Aktien innerhalb einer bestimmten Frist in einem bestimmten Umtauschverhältnis (ggf. unter weiterer Zuzahlungsleistungen) einzutauschen.36 Als Umtauschkomponenten kommen grund-sätzlich Aktien des Emittenten oder anderer Gesellschaften, Genussscheine, Anleihen, Gold und Währungen in Frage.37 Findet keine Wandlung statt, wird am Ende der Laufzeit der Anleihe gemäß den Anleihebedingungen getilgt.38 Dabei erhält der Anleger die festen Zinszahlungen aus den verbliebenen Zinskupons. Aufgelaufene Stückzinsen der Anleihe gehen verloren, wenn die Wandlung kurz vor dem Zinstermin erfolgt. Für den Anleger geht der Kupon für ein ganzes Jahr verloren, was somit für die Berechnung zur Wandlungsentscheidung ebenfalls ausschlaggebend ist. Wandlungsrecht und Anleihe sind untrennbar miteinander verbunden und können daher nicht separat an der Börse gehandelt werden. Daher benötigt man einen höheren Kapitaleinsatz und der Hebel ist niedriger als bei Optionsscheinen auf eine Aktie.39

In der Praxis haben sich verschiedene Wandelanleihe-Typen etabliert. Bei der klassischen Wandelanleihe werden mit der Wandlung Aktien aus einer bedingten Kapitalerhöhung40 des Anleiheemittenten geliefert. Hiervon zu unterscheiden sind sog.

Umtauschanleihen, die ein Wandlungsrecht auf bereits existierende Aktien bieten.41 Die Aktien müssen nicht zwangsläufig aus dem Besitz des Emittenten stammen, sondern können auch von einer beliebigen (Dritt-) Gesellschaft sein. Ein weiterer Typ sind Wandelanleihen aufgrund synthetischer Produktion, die mittels derivativer Finanzinstrumente hergestellt werden. Grundsätzlich bietet sich die Möglichkeit, eine konventionelle Festzins - Anleihe mit einer gekauften Aktienoption (long call)42 zu kombinieren.43 In dieser Arbeit wird deshalb auch von einer klassischen Wandelanleihe ausgegangen, die ökonomisch betrachtet eine Kombination aus long bond und long call darstellt.

Abb. 3 gibt ein entsprechendes Chancen-Risiko-Profil einer Wandelanleihe in Abhängigkeit vom Aktienkurs zum Zeitpunkt der Fälligkeit wieder. In der Regel ist die Nominalverzinsung der Wandelanleihe niedriger als bei einem Straight Bond mit gleicher Laufzeit und einem vergleichbarem Bonitätsrisiko.44 Die Differenz in der Nominalverzinsung zwischen Wandelanleihe und einer herkömmlichen Anleihe, die in einer geringeren Verzinsung resultiert, soll den Wert des Wandlungsrechts reflektieren und kommt somit faktisch einer Optionsprämie nahe.45 Einerseits ist somit der maximale „Verlust“ auf den Betrag der Optionsprämie begrenzt, andererseits besteht aber die Möglichkeit, an steigenden Aktienkursen zu partizipieren.46

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Chancen-Risiko-Profil einer Wandelanleihe47

2. Definition und Charakter einer Aktienanleihe

Aktienanleihen sind keine Wandelschuldverschreibungen im Sinne des §221 AktG,48 sondern Inhaberschuldverschreibungen.49 Sie stellen für den Anleger wegen ihres hohen Zinsertrages,50 der über dem Marktzinsniveau für vergleichbare Anleihen liegt, eine attraktive Investition dar. Dieser hohe Zins kompensiert das Risiko, das der Anleger dadurch, dass er dem Schuldner ein Tilgungswahlrecht einräumt, eingeht.51 Dem Schuldner steht offen, seine Kapitalrückzahlungspflicht durch die Rückzahlung des Nominalbetrages oder einer bestimmten Anzahl von festgelegten Aktien zu erfüllen.52

In der Regel basiert die Aktienanleihe finanztechnisch auf zwei Komponenten. Zum einen überlässt der Anleger dem Emittenten sein Kapital zur befristeten Nutzung und zum anderen verkauft er dem Emittenten eine Verkaufsoption (sog. short put).53 Für die Kapitalüberlassung erhält der Anleger eine marktübliche Verzinsung (sog. Marktzins) für vergleichbare Anleihen ohne Emittententilgungswahlrecht (long bond) zuzüglich einer kompensierenden Stillhalterprämie für das übernommene Riskio.54 Dadurch erklärt sich der hohe Kupon der Anleihe. Abb. 3 gibt schematisch das Ausstattungs-konzept einer Aktienanleihe wieder.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Ausstattungskomponenten einer Aktienanleihe55

Die Anleihe verfügt im Kern über Optionselemente. Für den Anleger ist es ersichtlich, bis zu welchem Betrag die Aktien zum Fälligkeitstag fallen dürfen, damit noch ein marktüblicher Ertrag eingestrichen werden kann.56 Durch die mögliche unterschiedliche Ausstattung von Aktienanleihen können die Produkte im Einzelnen variieren.57 Das nachstehende Chancen-Risiko-Profil (Abb. 4) soll die Grundstruktur der (klassischen) Aktienanleihe verdeutlichen.

Zum Emissionszeitpunkt wird in den Anleihebedingungen der sog. Basispreis für die Aktien festgelegt. Multipliziert man Basispreis mit der vereinbarten Anzahl der Aktien, erhält man den Nominalbetrag der Anleihe. Kommt es zu einer Lieferung, so erhält der Anleger Aktien, deren Börsenwert unter dem Nominalwert liegen.58 Deshalb besteht ein hohes Verlustrisiko für den Inhaber dieser Anleihe.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Chancen-Risiko-Profil einer Aktienanleihe59

3. Schematische Gegenüberstellung der Finanzinstrumente

Abschließend sollen Wandel- und Aktienanleihe nochmals anhand wichtiger Merkmale voneinander abgegrenzt werden (vgl. Abb. 5). Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur steuerlichen Behandlung von Wandel- als auch Aktienanleihen, die nachfolgend geklärt werden sollen. Dazu erfolgt im Folgenden eine grundsätzliche Einordnung der Finanzinstrumente in die vorherrschende Besteuerungssystematik.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Abgrenzung der Wandel- von Aktienanleihe60

III. Steuerliche Grundlagen

A. Einkommenssteuerrechtliche Einordnung von Finanzinnovationen

Der Begriff der Finanzinnovation kennzeichnet verschiedene Erscheinungsformen neuartiger Produkte und Prozesse an den Finanzmärkten, die von der klassischen Standardanleihe abweichen61 und wird je nach Untersuchungsgegenstand unter-schiedlich abgegrenzt. Eine andere Definition nach Wagner/Rümmele geht davon aus, dass Finanzinnovationen Wertpapiere sind, „bei denen steuerpflichtige Kapitalerträge in steuerfreie Kursgewinne transformiert werden und/oder der Zufluss steuerlicher Kapitalerträge auf einen steuerlich günstigen Zeitpunkt verlagert wird.“62 Im Rahmen dieser Arbeit soll sich an letzterer Definition orientiert werden. Die Besteuerung von Finanzinnovationen wirft vielfältige steuerrechtliche Fragen auf, zu denen auch etliche Stellungnahmen seitens Finanzverwaltung und Rechtssprechung existieren.63

Der Grundsatz, der der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen zugrunde liegt, ist die Unterscheidung zwischen dem Kapitalvermögen als solchem und dem Ertrag als Frucht des Kapitals.64 Systematisch soll § 20 EStG das Entgelt für die Kapitalnutzung erfassen.65 Wertveränderungen der Kapitalanlage selbst unterliegen nur in besonderen vom Gesetzgeber definierten Fällen der §§ 17, 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG der Besteuerung und wirken sich nicht i. R. d. § 20 EStG aus.66

Der Gesetzgeber hat diese Systematik der Differenzierung zwischen Vermögens- und Ertragsebene bei der Besteuerung von Finanzinnovationen durchbrochen.67 Steuerrechtlich sind Finanzinnovationen diejenigen Kapitalforderungen, die im gesetzlichen Katalog in § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Buchst. a bis d EStG aufgeführt sind.68 Die Vermischung von Ertrags- und Vermögensebene charakterisiert diese Finanz-instrumente.69

Grundvoraussetzung für die Einstufung eines Finanzproduktes als Finanzinnovation ist das Vorliegen einer Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.70 Solche Forderungen sind auf eine Geldleistung gerichtet und erfüllen nicht bereits einen vorrangigen Tatbestand der § 20 Abs. 1 Nr. 1 - 6 und § 8 EStG. Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, „ wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt [...] worden ist, auch wenn die Höhe [...] des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung und der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Kapitalanlage.“71

[...]


1 Vgl. Herzig ! ., Hybride Finanzinstrumente im nationalen und internationalen Steuerrecht (IStR 2000), S. 482.

2 Vgl. Regierungsentwurf für ein JStG 2009, http://www2.nwb.de.../Kab-JStG09.pdf (08.10.2008), S. 9.

3 Vgl. Stoimenov A.P./ Wilkens S ., Strukturierte Aktienprodukte in Deutschland (FB 2004), S. 207. Sowie Briesemeister S ., Hybride Finanzinstrumente (2006), S. 23.

4 Vgl. Hamacher R. , Reverse Convertible Bonds, Umtauschanleihen und Partizipationsscheine (DB 2000), S. 2396. Sowie Dreyer G./Herrmann H ., Die Besteuerung von Aktien-, Wandel- und Umtauschanleihen (BB 2001), S. 705.

5 Vgl. Schmitt V./Wänger M. , Referentenentwurf für ein JStG 2009 (NWB 2008), S. 1927.

6 Vgl. Regierungsentwurf für ein JStG 2009, http://www2.nwb.de.../Kab-JStG09.pdf (08.10.2008), S. 76.

7 Vgl. Schmitt V./Wänger M. , Referentenentwurf für ein JStG 2009 (NWB 2008), S. 1927 f.

8 Vgl. Krause H ., Die Besteuerung hybrider Finanzinstrumente (2006), S. 189 ff.

9 Nach Auffassung des IDW sind strukturierte Produkte „Vermögensgegenstände“ mit Forderungscharakter bzw. Verbindlichkeiten die hinsichtlich ihrer Verzinsung, ihrer Laufzeit und ihrer Rückzahlung besonders ausgestaltet sind. Die Ausgestaltung besteht i. d. R. aus der Kombination eines zinstragenden Kassainstruments mit einem oder mehreren derivativen Finanzinstrumenten verbunden zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit. Ein gesonderter Erwerb oder Verkauf einzelner Bestandteile ist i. d. R. nicht möglich. Vgl. Dombek M ., Bilanzierung von strukturierten Produkten (WPg 2002), S. 1069 f.

10 Vgl. Wilkens M ., Strukturierte Finanzprodukte im Retailbanking (2005), S. 304 f. Ökonomische Aspekte von Finanzinstrumenten mit Aktienerwerbsrechten aus dem Blickwinkel eines emittierenden Unternehmens finden sich in: Wehrhahn T ., Finanzierungsinstrumente mit Aktienerwerbsrechten (2004), S. 34 ff.

11 Quelle: Eigene Darstellung.

12 Vgl. Bodie Z./Merton C. R ., Financial Economics (2009), S. 275.

13 Die Auszahlungsstrukturen von Wandel- als auch Aktienanleihe werden im Rahmen einer ökonomischen Analyse genauer in Teil 1 II. C. behandelt.

14 Vgl. Amann M./Ising A ., Strukturierte Produkte (2007), S. 580.

15 Vgl. Franke G./Hax H ., Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt (2004), S. 68.

16 Vgl. Ross A. S ., Options and efficiency (QjoE 1976), S.75 ff.

17 Neben einem breiteren Anlageuniversum, welches mehr Auszahlungsstrukturen ermöglicht, ergeben sich zusätzlich auch Diversifikationseffekte. Vgl. dazu: Amann M./Ising A ., Strukturierte Produkte (2007), S. 581.

18 Vgl. Hakansson H. !. , Welfare aspects of options and supershares (JoF 1978), S. 759 ff.

19 Vgl. Amann M./Ising A ., Strukturierte Produkte (2007), S. 582.

20 Vgl. Hoppe C ., Derivate auf Alternative Investments (2005), S. 39.

21 Vgl. Grossman S ., Efficiency of competitive stock markets (JoF 1976), S. 573 ff.

22 Dazu eine ausführliche Darstellung im Fall von Wandel- und Aktienanleihen in Teil 1 II. C.

23 Vgl. Amann M./Ising A ., Strukturierte Produkte (2007), S. 582.

24 Dazu ausführlich: Wiedemann A ., Financial Engineering (2007), S. 1ff. Der Autor erläutert sowohl die zielgerichtete Konstruktion neuer Finanzprodukte aus gegebenen Basisinstrumenten als auch eine Vielzahl aktueller Finanzprodukte, u. a. auch Wandel- und Aktienanleihe.

25 Vgl. Wilkens M ., Strukturierte Finanzprodukte im Retailbanking (2005), S. 305.

26 Vgl. Amann M./Ising A ., Strukturierte Produkte (2007), S. 583.

27 Vgl. Jänisch C./Moran K./Waibel ! ., Mezzanine-Finanzierung (DB 2002), S. 2451.

28 Vgl. Teil 1 II. C.

29 Vgl. Busse J ., Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft (2003), S. 520.

30 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Busse J ., Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft (2003), S. 520.

31 Vgl. Engelhardt C ., Convertible Bonds im Squeeze-Out (2007), S. 39.

32 Vgl. Schäfer H ., Renaissance der Wandelanleihen (FB 2002), S. 514.

33 Zu den rechtlichen Voraussetzungen, die eine AG erfüllen muss, um Wandelanleihen zu emittieren sind, findet sich eine ausführliche Erläuterung bei Schäfer H ., Unternehmensfinanzen (2002), S. 221 f.

34 Vgl. Engelhardt C ., Convertible Bonds im Squeeze-Out (2007), S. 39. Sowie Merkt H . in Schmidt/Lutter, AktG, S. 2134.

35 Die Begrifflichkeiten Wandelschuldverschreibung und Wandelanleihe sollen in dieser Arbeit synonym gebraucht werden.

36 Vgl. Bohn A ., Bewertung von Wandelanleihen (2002), S. 115. Sowie: Wagner S ., Bilanzierung und steuerliche Behandlung ausgewählter Derivate (StuB 2004), S. 1085.

37 Vgl. Schäfer H ., Renaissance der Wandelanleihen (FB 2002), S. 517. Im Rahmen dieser Arbeit wird sich fortwährend auf das Umtauschobjekt der Aktie beschränkt.

38 In den Anleihebedingungen werden Bezugsverhältnis, Umtauschverhältnis, Umtauschfrist und weitere Bedingungen festgelegt. Dazu ausführlich: Fischer O.E ., Finanzwirtschaft für Anfänger (2002), S. 191 f.

39 Vgl. Axer J. u.a. , Kapitalanlage und Steuern 2008 (2007), S. 583 f.

40 Vgl. §§ 192-201 AktG. Somit tragen wirtschaftlich betrachtet die Altaktionäre über den Verwässerungseffekt den Stillhalter-Verlust. Dazu ausführlich: Korn B. C ., Besteuerung von Wandel-und Umtauschanleihen (FR 2003), S. 1102.

41 Vgl. Axer J. u.a. , Kapitalanlage und Steuern 2008 (2007), S. 586.

42 Zu den vier Grundpositionen von Optionen vgl. Rudolph B./Schäfer K ., Derivative Finanzmarktinstrumente (2005), S. 19 ff.

43 Vgl. Schäfer H ., Renaissance der Wandelanleihen (FB 2002), S. 517.

44 Vgl. Schäfer H ., Renaissance der Wandelanleihen (FB 2002), S. 516. Wichtige Einflussfaktoren auf die Höhe des Nominalzinssatzes sind das allgemeine Zinsniveau, die Bonität des Schuldners und der Wert des Umtauschrechts. In der Praxis gibt es auch Wandelanleihen ohne Kuponzahlungen (z.B. Wandelanleihe der Kamps AG mit Laufzeit bis 2015). Die Rendite ergibt sich hier aus etwaigen Kursgewinnen oder aus dem Tausch der Anleihe in Aktien. Vgl. Wiedemann A ., Konzeption und Preisbildung von Wandelanleihen (WISU 2004), S. 1051.

45 Vgl. Mc Guire R.S ., The handbook of convertibles (1991), S. 3.

46 Vgl. Uszczapowski I ., Optionen und Futures verstehen (2008), S. 56.

47 Quelle: Eigene Darstellung in grafischer Anlehnung an Geyer C./Uttner V ., Praxishandbuch Börsentermingeschäfte (2007), S. 50. Sowie: Ross A.S./Westerfield W.R ., Fundamentals of Corporate Finance (2008), S. 467. Die Zahlen sind frei gewählt, und werden in der Arbeit auch nicht weiter verwandt. Es soll allein auf die Auszahlungsstruktur dieser Equity Linked Note abgestellt werden.

48 Vgl. Häuselmann H./Wagner S ., Steuerbilanzielle Erfassung aktienbezogener Anleihen (BB 2002), S. 2434.

49 Vgl. Eisele F./Sohns B ., Besteuerung von Aktienanleihen im Privatvermögen (WiSt 2002), S. 554.

50 Im Schrifttum werden Aktienanleihen, wegen der hohen Zinskupons, auch oft als Hochzinsanleihen bezeichnet. Vgl. Ashauer-Moll E./Rösch S ., Abgeltungssteuer (2008), S. 58.

51 Vgl. Delp U ., Besteuerungsregeln der Aktienanleihen im Privatvermögen (BB 2001), S. 1438.

52 In dieser Arbeit wird davon ausgegangen, dass der Emittent seine Schuld durch die Rückzahlung des Nominalbetrages oder durch die Übertragung einer festgelegten Anzahl von Aktien tilgen kann. Andere rechtliche Ausgestaltungsmerkmale sollen keine Berücksichtigung finden. Dazu ausführlich: Hamacher R ., Reverse Convertible Bonds, Umtauschanleihen und Partizipationsscheine (DB 2000), S. 705.

53 Vgl. Schäfer F ., Wandel- und Optionsanleihen in Deutschland (ZGR 2000), S. 65. Optionspreistheoretisch ist es auch möglich die Aktienanleihe als Kauf von Aktien und Verkauf von Call-Optionen auf diese Aktien darzustellen. Vgl. Gerhardt W ., Aktienanleihen (2004), S. 116.

54 Vgl. Eisele F./Sohns B ., Besteuerung von Aktienanleihen im Privatvermögen (WiSt 2002), S. 554.

55 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Delp U ., Besteuerungsregeln der Aktienanleihen im Privatvermögen (BB 2001), S. 1438.

56 Vgl. Delp U ., Besteuerungsregeln der Aktienanleihen im Privatvermögen (BB 2001), S. 1438.

57 Vgl. Busse J ., Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft (2003), S. 524.

58 Vgl. Delp U ., Besteuerungsregeln der Aktienanleihen im Privatvermögen (BB 2001), S. 1438.

59 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Delp U ., Besteuerungsregeln der Aktienanleihen im Privatvermögen (BB 2001), S. 1438. Auch in diesem Beispiel sind die Zahlen frei gewählt, und es soll nur die Auszahlungsstruktur der Aktienanleihe anschaulich dargestellt werden. Im Extremfall ist bei Ausfall der Emittentin der Aktienanleihe theoretisch ein Totalverlust möglich. Vgl. Stoimenov P./Wilkens S ., Strukturierte Aktienprodukte in Deutschland (FB 2004), S. 208

60 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Axer J. u.a. , Kapitalanlage und Steuern 2008 (2007), S. 584.

61 Vgl. Griesel C./ Mertes J ., Besteuerung komplexer Kapitalanlagen (2007), S. 5. In der Literatur herrschen etliche Definitionen des Begriffs der Finanzinnovationen vor. Es mangelt jedoch an dessen fehlender erforderlichen Eindeutigkeit. Vgl. Mauritz P ., Besteuerung derivativer Finanzinstrumente (1997), S. 7.

62 Wagner F./Rümmele P ., Finanzanlagen und Steuern (1995), S. 498.

63 Vgl. Peter A ., Steuerrechtliche Behandlung von Finanzinnovationen (FR 1998), S. 545.

64 Die theoretische Fundierung dieser Systematik bildet die sog. Quellentheorie, derzufolge zwischen laufenden, regelmäßigen Einkünften, die als Einkommen qualifiziert werden, und Wertveränderungen des Vermögensstamms, die nicht zum Einkommen gehören, unterschieden wird. Vgl. dazu: Fuisting B ., Die preußischen direkten Steuern (1902), S. 147 ff. Demgegenüber steht die sog. Reinvermögens-zugangstheorie, denn danach ist Einkommen der Zugang von Reinvermögen während einer gegebenen Periode. Auf Kriterien wie bei der Quellentheorie („Aussicht auf Wiederholung“ oder Regelmäßigkeit) wird nicht abgestellt. Somit zählen auch „unregelmäßige“ Zuflüsse wie etwa Geschenke, Erbschaften, Lotteriegewinne u. a. zum Einkommen. Vgl. dazu: Schanz G ., Der Einkommensbegriff und die Einkommenssteuergesetze (FinArchiv 1896), S. 1 ff.

65 Vgl. Moritz J ., Neue BFH-Rechtssprechung zur Besteuerung von Finanzinnovationen (2007), S. 4.

66 Vgl. BFH-Urt. v. 24. 10. 2000 – VIII R 28/99 - (BStBl. II 2001), S. 97.

67 Vgl. StMBG v. 21. 12. 1993 (BGBl. I 1993), S. 2310.

68 Vgl. Haisch M./Danz T./Jetter J ., BFH zur Besteuerung von Finanzinnovationen (DStZ 2007), S. 453.

69 Vgl. Bödecker C./Sünkler H ., Steuerliche Behandlung von Aktien- und Umtauschanleihen (DB 2008), S. 1176.

70 Vgl. Haisch M./Danz T./Jetter J ., BFH zur Besteuerung von Finanzinnovationen (DStZ 2007), S. 452.

71 § 20 Abs.1 Nr.7 EStG

Ende der Leseprobe aus 96 Seiten

Details

Titel
Wandelanleihen und Aktienanleihen im Ertragssteuerrecht
Untertitel
Eine ökonomische Analyse der Änderungen durch das JStG 2009
Hochschule
Universität Bayreuth  (Wirtschaftswissenschaftliches Institut)
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
96
Katalognummer
V132781
ISBN (eBook)
9783640389513
Dateigröße
1028 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anleihen, Bewertung, Steuerreform
Arbeit zitieren
Florian Schelter (Autor:in), 2009, Wandelanleihen und Aktienanleihen im Ertragssteuerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132781

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