Immanuel Kant - Kritik der Urteilskraft § 51

Von der Einteilung der schönen Künste


Hausarbeit, 2008

15 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 KANT UND DIE MUSIK
2.1 DIE KONTEXTUALISIERUNG DES WERKS
2.2 DIE MUSIKÄSTHETISCHE POSITION
2.3 DIE BEDEUTUNG DER SCHRIFT

3 VERSTÄNDNIS UND KOMMENTIERUNG
3.1 DIE GRUNDINTENTION
3.2 DIE KONZEPTION
3.3 DIE REDENDEN KÜNSTE
3.4 DIE BILDENDEN KÜNSTE
3.5 DIE KUNST DES SCHÖNEN SPIELS DER EMPFINDUNGEN

4 HIERARCHIE DER KÜNSTE

5 FAZIT

6 ENDNOTEN

1 EINLEITUNG

Immanuel Kant, obwohl der Musik als solcher fern und nicht zugeneigt, leitete, als be­deutendster Philosoph seiner Zeit, eine Zäsur und große Kehrtwende in Sachen Musik­ästhetik ein. Sein erkenntnistheoretisches Bestreben und die Auseinandersetzung mit der musikästhetischen Materie schlugen sich in seinem, für die Ästhetik wohl bedeu­tendsten, Werk nieder, der „Kritik der Urteilskraft“.

In der vorliegenden Hausarbeit wird zunächst auf die Kontextualisierung des Werks innerhalb Kants gesamten Schaffens eingegangen, um in einem weiteren Schritt mit diesen gewonnenen Informationen seine Bestrebungen sowie seine musikästhetische Position, innerhalb der regen und vehement fortentwickelten Strukturen der musik­ästhetischen Disziplin, herauszuarbeiten. Auch die Bedeutung und Rezeption seiner ästhetischen Auseinandersetzung für und von anderen Philosophen sowie Künstler und Musiker sollen eine nähere Betrachtung und Analyse er-fahren, bevor es schließlich zur eigentlichen Kernthematik, der Analyse des § 51 „Von der Einteilung der schönen Künste“, kommt. Dieser soll auf seine Grundstrukturen zurückgeführt werden und durch die zahlreichen Zitate sowie analytischen Kommentare die Basis für ein besseres Verständnis im Bezug auf Kants Grundintentionen bieten.

Ferner wird hierbei, neben einer allgemeinen Darstellung der von Kant eingeführten Begrifflichkeiten sowie seiner Einteilung und hierarchischen Gliederung der schönen Künste, vor allem seine Auseinandersetzung mit der Materie der Musik einen zentralen Schwerpunkt für die Analyse sowie die Themenfindung setzten.

Mittels der Kantschen’ Positionen und der Intention seiner musikalischen Auseinander­setzung soll die Musikästhetik, jedoch vor allem die Musik an Sich, in ein vom rein mu­sikalischen Denken differenziertes, philosophisches Licht getaucht werden und ferner zu einem besseren Verständnis von Kants Ideenreichtum sowie der musikästhetischen Fortentwicklung führen.

2 KANT UND DIE MUSIK

„Die Tatsache, dass Kant sein ganzes Leben in Königsberg verbrachte und ein diszipli­niertes Gelehrtenleben führte, darf nicht zu dem Fehlschluss verleiten, Kant sei ein weltfremder Mensch gewesen.“[i]

Kant nahm trotz seiner rein philosophischen Karriere und Leidenschaft regen Anteil am gesellschaftlichen und kulturellen Leben Königsbergs.[ii] Vielleicht war es gerade diese Anteilnahme, welche sein Interesse weckte eine Kritik der Urteilskraft zu verfassen.

2.1 DIE KONTEXTUALISIERUNG DES WERKS

„Es ist viel von Kritik die Rede bei Kant. Alle drei Hauptwerke des Königsberger Philo­sophen tragen im Titel die Bezeichnung „Kritik“: „Kritik der reinen Vernunft“, „Kritik der praktischen Vernunft“, „Kritik der Urteilskraft“. [iii]

In den Jahren 1747 bis 1770 verfasste Kant eine ansehnliche Reihe unterschiedlicher, auch naturwissenschaftlicher Schriften. Bis 1781 wurde nichts Nennenswertes unter Kants Handschrift publiziert, bis er in jenem Jahr als Schöpfer der kritischen Philoso­phie in Erscheinung trat.[iv] Kants Werke stellen Abhandlungen dar, welche jeweils die differenzierten Erkenntnisvermögen des Menschen thematisieren und deren Leistungs­fähigkeit explizit einer genauen Prüfung unterziehen.[v]

Die „Kritik der reinen Vernunft“ ist zum Beispiel darum bemüht, die essenziellen Grundprinzipien des menschlichen Erkennens zu formulieren sowie zwischen „begrün­detem Wissen“ und „spekulativen Überlegungen“ zu differenzieren. Kant begreift das Element der Erkenntnis als Handlung eines erkennenden Subjekts. Somit kann er den Gegensatz zwischen Rationalismus und Empirismus überwinden. Die Schrift stellt den „Grundriß des Fundaments menschlichen Denkens“ dar. Die „Kritik der praktischen Vernunft“ greift hingegen in diesem System die Probleme der praktischen Philosophie auf. Ein zentraler Punkt ist hier der Grundsatz des Handelns nach der Kantschen Philo­sophie, der kategorische Imperativ[vi]:

„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allge­meinen Gesetzgebung gelten könne.“[vii]

Neben diesen erkenntnistheoretischen Schriften, deren Schwerpunkt auf dem Begriff der Vernunft ruht, wird sein kritisches schaffen durch die „Kritik der Urteilskraft“ vol­lendet. Mittels dieser Schrift, erschließt Kant dem Gebiet der Ästhetik eine neue, philo­sophische Dimension.[viii] Dieses Werk unterliegt einer Zweiteilung in die „Kritik der ästheti­schen Urteilskraft“ und die „Kritik der teleologischen Urteilskraft“.[ix]

Während sich die letztere mit dem Zweckmäßigkeitsbegriff sowie teleologischen Ur­teilen im Bereich der Naturforschung auseinandersetzt, beschäftigt sich der erstere Ab­schnitt mit einer allgemeinen Kunsttheorie und der philosophischen Ästhetik. Kant geht auf differenzierte Bereiche der Kunst ein, beschäftigt sich sowohl mit der Begrifflich­keit des Schönen sowie des Geschmacks und thematisiert die Bedeutsamkeit ästheti­scher Erfahrungen.[x] Laut Kant beansprucht die Ästhetik also, gegenüber Wissenschaft und moralischer Praxis, eine eigenständige Urteilskraft. Innerhalb dieser Auseinander­setzung interessiert uns vor allem die Kantsche’ Musikauffassung, das heißt seine Stel­lungnahme zu musikästhetischen Phänomenen und deren Entwicklung sowie seine hie­rarchische Gliederung der schönen Künste und der hierbei implizierte Status der Musik.

2.2 DIE MUSIKÄSTHETISCHE POSITION

„Genie ist das Kennzeichen des wahren Künstlers. Geschmack ist das Vermögen der Beurteilung schöner Dinge. […] Ein gelungenes Kunstwerk erfüllt, insofern es ein Pro­dukt der schönen Kunst ist, immer die Bedürfnisse der ästhetischen Urteilskraft.“[xi]

Ob nun nach Kant die Musik als eine solche schöne Kunst zu werten ist und demnach auch die Kriterien eines gelungenen Kunstwerks erfüllt, ist im Folgenden noch zu klä­ren. Keiner Klärung bedarf hingegen seine Auffassung der Abwertung der Regelpoetik zu Gunsten des Geniegedankens in Sachen Musikproduktion.

Seine Abhandlung über die Musikästhetik führte, parallel zu anderen Philosophen, Künstlern und Ästhetikern, zu Bestrebungen die Instrumentalmusik als eigenständige Kunstform aufzuwerten und diese von ihrem reinen nachahmungsästhetischen Charak­terzug zu befreien. Adam Smith ist als ein solcher Protagonist neben Kant zu nennen, welcher das wirkungsästhetische Spektrum, frei nach dem Motto, Musik beschäftige nicht nur die Sinne, sondern auch den Geist[xii], zu erweitern suchte.

Während Smith werkästhetische Fragestellungen, wie die Beschaffenheit der Instru­mentalmusik in den Blick nimmt, benennt Kant hingegen physikalische Merkmale der Musik und ihren begriffslosen Sprachcharakter als Auslöser wirkungsästhetischer Ereignisse, in deren Folge Musik „transitorisch“ als Form wahrgenommen werden kann. Kant bezeichnet die Musik als „Kunst des schönen Spiels der Empfindungen in der Zeit“. Dabei ist der Eindruck des ästhetisch Schönen in der Musik als transitorisch zu bezeichnen, welcher erlischt und nicht dauerhaft ist.[xiii]

Weitere Stellungnahmen, welche Kants musikästhetische Position darstellen, werden im folgenden Verlauf noch näher zu charakterisieren sein und bilden den Grundstock eines abschließenden Urteils.

Die unmittelbare Fortführung und Auseinandersetzung der musikästhetischen Entwick­lungen erfolgte jedoch bereits im direkten Anschluss an Kants kritische Philosophie in dem Wirken von Johann Gottfried Herder, Christian Gottfried Körner und Christian Friedrich Michaelis.[xiv]

[...]


[i] MGG, Kulenkampff: Kant, Immanuel, 2003: S.1457

[ii] Vgl. MGG, Kulenkampff: Kant, Immanuel, 2003: S.1457

[iii] Teichert: Immanuel Kant, 1992: S.13

[iv] Vgl. MGG, Kulenkampff: Kant, Immanuel, 2003: S.1457

[v] Vgl. Teichert: Immanuel Kant, 1992: S.13

[vi] Vgl. Teichert: Immanuel Kant, 1992: S.13f

[vii] Kant: Kritik der praktischen Vernunft, 1951: §7 (A 54)

[viii] Vgl. MGG, Kulenkampff: Kant, Immanuel, 2003: S.1457

[ix] Vgl. Teichert: Immanuel Kant, 1992: S.14

[x] Vgl. Teichert: Immanuel Kant, 1992: S.14

[xi] Teichert Immanuel Kant, 1992: S.98

[xii] Vgl. Seidel: Musikästhetik 2004: S.148ff / MGG Art. Smith, Adam

[xiii] Vgl. MGG, Kulenkampff: Kant, Immanuel, 2003: S.1462

[xiv] Vgl. MGG, Kulenkampff: Kant, Immanuel, 2003: S.1462

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Immanuel Kant - Kritik der Urteilskraft § 51
Untertitel
Von der Einteilung der schönen Künste
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Fachbereich 09 – Germanistik und Kunstwissenschaften)
Note
2,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
15
Katalognummer
V131561
ISBN (eBook)
9783640373468
Dateigröße
484 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kant, Kritik, Urteilskraft, 51, Einteilung, Künste, Ästhetik, Musik, Musikwissenschaft, Hierarchie
Arbeit zitieren
Annemarie Binkowski (Autor:in), 2008, Immanuel Kant - Kritik der Urteilskraft § 51, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131561

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