Patentbewertung - Ermittlung von immateriellen Werten


Bachelorarbeit, 2009

37 Seiten, Note: 3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Darstellung des Patentwert
2.1 Intellektuelles Kapital
2.2 Wert, Preis und Kosten
2.3 Ökonomische Bedeutung

3 Anlässe und Zweckabhängigkeit der Patentbewertung
3.1 Anlässe für eine Patentbewertung
3.1.1 Wirtschaftliche Bewertungsanlässe
3.1.2 Rechtliche Bewertungsanlässe
3.2 Zweck der Patentbewertung

4 Zugänge zur Wertermittlung
4.1 Antizipative Patentbewertung
4.2 Retrospektive Patentbewertung
4.2.1 Valuierung von Patenten
4.2.2 Evaluierung von Patenten
4.2.3 Patentbewertung durch Indikatorenmodelle

5 apud Modell
5.1 Allgemein
5.2 Bewertungsaspekte
5.3 Anwendungsbereich

6 Fazit

7 Literaturverzeichnis

8 Anhang Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2-1: Struktur des intellektuellen Kapitals im Unternehmen

Abb. 2-2: Wert und Preis eines Patents

Abb. 4-1: Ableitung der Patentstrategie aus Technologie- und Kompetenzportfolio und deren operative Realisierung

Abb. 4-2: Übersicht Patentbewertungsmethoden

Abb. 4-3: Cashflow eines Patents während seiner Nutzungsdauer

Abb. 5-1: Schema: Das apud – Modell (Teil 1 Schutzrecht)

Abb. 5-2: Schema: Das apud – Modell (Teil 2 Produkmarkt)

Tabellenverzeichnis

Tab. 3-1: Bewertungsfunktion und Bewertungszweck 9

Tab. 4-1: Methodenübersicht und Zuordnung zu den Bewertungsansätzen und ökonomischen Vergleichsgrößen 14

1 Einleitung

„Heute weiß man von allem den Preis, von nichts den Wert“ (nach Oscar Wilde)[1]

Die Bestimmung des Werts wird vor allem im Bereich der Schutzrechte aber immer wichtiger. Dabei zählen aber nicht nur große Konzerne sondern auch der mittlerweile global agierende Mittelstand zu den Technologieträgern.

Wie wichtig dabei eine auf die Branche wie auch die Sicht des Unternehmens ausgerichtete Technologiebewertung ist, zeigen kostenintensive Entwicklungen welche schlussendlich nicht am Markt angenommen wurden. Die Patentbewertung ist hier als entscheidender Baustein einer gesamten Schutzrechtsbetrachtung zu sehen. Daraus werden Entscheidungen zur Weiterverfolgung von Entwicklungen sowie zur Anmeldung oder Aufrechterhaltung von Schutzrechten abgeleitet.

Das Ziel dieser Arbeit liegt in der Erläuterung des Patentwerts sowie in der Darstellung des komplexen Zuganges zur Patentbewertung und darüber hinaus in der Präsentation eines flexiblen Modells zur Patentbewertung für Klein- und Mittelbetriebe, welches vom Arbeitskreis für Patentrecht der Universität Düsseldorf entwickelt wurde. Dazu werden auch die Bewertungsanlässe und Orientierung der Patentbewertung dargestellt.

Damit richtet sich diese Arbeit an Personen welche die Bedeutung von Schutzrechten und Technologien für ihre Entwicklungen oder Unternehmen erkannt haben und hier einen ersten Einstieg mit Modellerläuterung suchen.

2 Darstellung des Patentwertes

2.1 Intellektuelles Kapital

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2-1: Struktur des intellektuellen Kapitals im Unternehmen[2]

„Intellektuelles Kapital wird synonym auch als immaterielle Werte (immaterielle Vermögenswerte, immaterielle Wirtschaftsgüter, immaterielle Güter, intangible assets, intellectual assets) bezeichnet. Die Bedeutung von immateriellen Werten für Unternehmen sowie die Wichtigkeit der Messung dieser Werte wird von den Erfindern der balanced scorecard, Kaplan und Norton wie folgt beschrieben: >>Wer den Nutzen immaterieller Werte messen kann, hat den heiligen Gral des Rechnungswesens gefunden. [Immaterielle Werte] sind für viele Firmen weitaus wertvoller als ihre materiellen Vermögensgegenstände. [Immaterielle Werte] sind eine wichtige Quelle nachhaltiger Wettbewerbsvorteile. Wenn Führungskräfte also eine Möglichkeit fänden, den Wert ihrer immateriellen Güter zu bestimmen, könnten sie die Wettbewerbsposition ihres Unternehmens einfacher und genauer messen und managen<<.“[3]

„Patente gehören zum intellektuellen Kapital (intellectual capital, IC, intellektuelles Vermögen, knowledge based capital) eines Unternehmens. Definition Umgang und Messung von intellektuellem Kapital werden intensiv diskutiert. Die wirtschaftliche Entwicklung ist durch die Dematerialisierung der Unternehmen gekennzeichnet, wobei das intellektuelle Vermögen zum zentralen Faktor des Unternehmenserfolgs wird. Sullivan fasst das Konzept des intellektuellen Kapitals in die Formel:

>>Intellectual capital is knowledge that can be converted into profits<<. Die Strukturkomponenten Humankapital, Kundenkapital und Strukturkapital bilden das intellektuelle Vermögen eines Unternehmens.“[4]

2.2 Wert, Preis und Kosten

„Möchte man den Wert eines Patents als ökonomischen Wert definieren, so gilt mit Wöhe: Der Wert eines Patents ist determiniert durch den Nutzen, den dieses Patent zur Bedarfsdeckung generiert.“[5]

Der Wert eines Patents an sich kann nun als objektiver oder subjektiver Wert verstanden werden. Nach der objektiven Werttheorie ist der Wert eine direkte Eigenschaft eines Objekts, während nach der subjektiven Werttheorie der Wert in der Beziehung zwischen Gegenstand und Betrachter begründet ist. Im Ergebnis wird von einem objektivierten Wert ausgegangen, welcher sich im Rahmen der Fortführung des wirtschaftlichen Nutzungskonzepts eines Patents ergibt.[6]

„Der Preis ist der Geldbetrag, der beim Eigentümerwechsel eines Patents vom Käufer an den Verkäufer gezahlt wird. Der Preis ist Verhandlungssache und auf dem Markt das Ergebnis von Angebot und Nachfrage. Der Preis ist eine Kommunikationsmöglichkeit des erwarteten Nutzens. Der Preis muss innerhalb der subjektiven Wertvorstellungen des Verkäufers und des Käufers liegen. Verhalten sich beide Parteien wirtschaftlich, müsste der Preis innerhalb der Grenzpreise der Käuferseite und Verkäuferseite liegen.“[7]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2-2: Wert und Preis eines Patents[8]

Beim Kauf eines Patents fallen Kosten an. Die Erfassung von Kosten liegt zwar im Aufgabengebiet der Kostenrechnung eines jeden Unternehmens, allerdings fällt die exakte Zuordnung von Kosten zu Patenten in der Praxis schwer. Hierzu kommt, dass die vergangenen Kosten von Patenten meist keinem zukünftigem Nutzen direkt zuordenbar sind.[9]

2.3 Ökonomische Bedeutung

Der Nutzen von Patenten ist auch im Kontext des Wandels der Gesellschaft von einer Industrie- zu einer Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft zu sehen. In der Denkweise des Industriezeitalters zählte vor allem die möglichst effiziente Massenfertigung von Produkten. In den heutigen Märkten liegen Erfolgsfaktoren mehr in Innovationen und einer Ausrichtung hin zu den Bedürfnissen der Kunden.

Diese Innovationen öffnen den Unternehmen neue Produkt-Markt-Felder oder auf vorhandenen Märkten Vorteile gegenüber Wettbewerbern.[10]

Aus dieser Fokussierung auf Innovationen entsteht die Notwendigkeit das darin enthaltene Wissen zu schützen. Das Wissen muss, zumindest für eine gewisse Zeit, vor dem Zugriff durch den Wettbewerb geschützt werden. Nur so können ausreichende Erträge für das innovierende Unternehmen sichergestellt werden. Das Patent bietet dem Unternehmen die Möglichkeit sein Wissen per Ausschließungsrecht zu schützen. Somit bleibt dem Unternehmen die alleinige befristete wirtschaftliche Verwertung vorbehalten.[11]

Der wesentliche ökonomische Vorteil eines Patents liegt in seiner Skalierbarkeit, wie auch in der nicht konkurrierenden Nutzbarkeit. Ein Patent kann Eingang in mehrere Produkte finden sowie durch Lizenzen vermarktet werden. Die wirtschaftliche Nutzung eines Patents ist nicht nur vom Marktvolumen für diese Technologie begrenzt. Daneben stehen materielle Güter nicht in unerschöpflichem Umfang zur Verfügung.[12]

3 Anlässe und Zweckabhängigkeit der Patentbewertung

3.1 Anlässe für eine Patentbewertung

Die Bewertung von Patenten kann im Allgemeinen von mehreren Gesichtspunkten aus erforderlich sein. Dabei kann die Frage nach dem Wert eines Patents von verschiedenen Seiten im Unternehmen kommen. Die Einteilung der Bewertungsanlässe erfolgt im ersten Schritt nach wirtschaftlichen oder rechtlichen Anlässen. Im zweiten Schritt wird festgelegt ob die Bewertung aus gesetzlichen Gründen notwendig ist, oder ob andere Gründe zur Evaluierung vorliegen.[13]

Im folgenden Teil wird die Einteilung der Bewertungsanlässe, gegliedert nach den Hauptuntergruppen, gesondert betrachtet.

3.1.1 Wirtschaftliche Bewertungsanlässe

3.1.1.1 Transaktionen

Zum Bereich der transaktionsbezogenen Bewertungsanlässe zählen Evaluierungen im Zuge eines Unternehmenskaufs. Hierbei wird das zu bewertende Unternehmen hinsichtlich der immateriellen Vermögenswerte bewertet. Es wird dabei ermittelt, in welcher Höhe ein Kaufpreis gerechtfertigt ist.[14]

3.1.1.2 Steuerung

Zu den steuerungsbezogenen Anlässen werden auch das Controlling und die Unternehmensbewertung gezählt. Im Rahmen des Controllings werden die Potentiale eines Patents identifiziert und entsprechend genutzt. Daraus können Aktionen für die Unternehmensstrategie, z.B.: Spezialisierung auf bestimmte Technologiefelder, abgeleitet werden. Auch im Bereich der Unternehmensbewertung kommt Patenten ein großer Stellenwert zu, da in manchen Branchen mehr als 50% des Unternehmenswerts in immaterieller Form vorliegen.[15]

3.1.1.3 Finanzierung

Im Bereich von Unternehmensfinanzierung steht vor allem die Kreditsicherung im Vordergrund. Aufgrund der durch Basel II gestiegenen Bonitätsanforderungen der Banken, fällt es vor allem Klein- und Mittelbetrieben schwerer ihren Finanzierungsbedarf zu decken. Aufgrund der selbstständigen Verwertbarkeit können Patente einzeln veräußert werden und somit einen wichtigen Beitrag zur Besicherung der Kredite eines Unternehmens leisten.[16]

3.1.1.4 Externe Rechnungslegung

Im Rahmen der wirtschaftlichen Bewertungsanlässe stellen die externe Rechnungslegung sowie die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage, gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkte zur Patentbewertung dar. In dieser Kategorie ist die Bilanzierung von Patenten zu Jahresabschlusszwecken ebenfalls zu nennen.[17]

3.1.2 Rechtliche Bewertungsanlässe

3.1.2.1 Patentierung

Im Rahmen einer Patentierung erfolgt die Bewertung zu mehreren Zeitpunkten. Zunächst wird der Nutzen einer Patentanmeldung ermittelt, welcher den anfallend Kosten eines Patentanmeldungsverfahrens gegenüber zu stellen ist. Weiter wird eine eventuelle Auslandsanmeldung überlegt, was aufgrund der hohen Investitionskosten nur für unternehmerisch wertvolle Patente sinnvoll ist. In den folgenden Jahren muss jeweils darüber entschieden werden, ob die jährlich steigenden Kosten, zur Aufrechterhaltung des Patentschutzes, durch den erzielten Nutzen gerechtfertigt sind.[18]

3.1.2.2 Patentstreitigkeiten

Bei Patentstreitigkeiten sind drei Bewertungsanlässe zu unterscheiden. Zum ersten sollte der Patentinhaber den Wert des Patents gegenüber dem möglichen Risiko der Prozesskostenübernahmen, im Falle eines Unterliegens, abwiegen. Hier besteht keine gesetzliche sondern lediglich die ökonomische Verpflichtung zur Patentbewertung. Zum zweiten ist vom Gericht der sogenannte Streitwert des Patents zu bestimmen. Dieser pauschale Wert hat aber wenig mit einem nach objektiven Kriterien ermittelten Patentwert zu tun. Zum dritten kommen im Falle eines Entschädigungsanspruches die im gewerblichen Rechtsschutz üblichen Methoden zur Schadensberechung zum Einsatz.[19]

3.2 Zweck der Patentbewertung

Die gesamte Vorgehensweise bei einer Patentbewertung, vor allem die Auswahl einer entsprechenden Bewertungsmethode, richtet sich nach dem zu Grunde liegenden Zweck der Bewertung. Daher entscheidet dieser also maßgeblich über die Auswahl der entsprechenden Bewertungsmethode und ist somit vom Bewerter exakt darzulegen.[20]

In Tabelle Tab. 3-1 wird der Bewertungszweck in Verbindung mit der damit verbunden Funktion erläutert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 3-1: Bewertungsfunktion und Bewertungszweck[21]

Im Rahmen der Beratungsfunktion liegt die Zielsetzung im Finden eines Entscheidungswertes. Dabei liegt die Aufgabe darin, den Wert eines Patents für bestimmte Käufer oder Verkäufer zu bestimmen. In die Ermittlung werden objektive wie auch subjektive Faktoren aufgenommen. Weiters wird diese Funktion auch in der internen Unternehmungsführung eingesetzt, um Entscheidungen transparent zu machen.[22]

Bei der Argumentationsfunktion sollen Argumente geliefert werden, den Verhandlungspartner für den Kauf eines Patents zu überzeugen bzw. einen Preis zu begründen.[23]

Im Rahmen der Vermittlungsfunktion werden Schiedswerte ermittelt. Diese werden eingesetzt, um einen Interessensausgleich zwischen zwei Parteien herzustellen, gelten aber nicht als allgemein gültiger Wert, da sie einen Konsens zwischen den von den Parteien vorgelegten Werten darstellen.[24]

Eine weitere Bewertungsfunktion stellt die Bilanzierungsfunktion dar. Dabei werden in Verbindung mit finanzrechtlichen Normen Vermögenswerte in der Bilanz

[...]


[1] Vgl.: Wurzer, Alexander/Reinhardt, Dieter (2006): Bewertung technischer Schutzrechte. Köln: Carl Heymanns Verlag. S. 7.

[2] Quelle: Wurzer/Reinhardt (2006): Bewertung. S. 7.

[3] Wurzer/Reinhardt (2006): Bewertung. S. 7.

[4] Wurzer/Reinhardt (2006): Bewertung. S. 6.

[5] Wurzer, Alexander (2006): Methoden der Patentbewertung. Bestandsaufnahme. In: Arbeitspapier zum Workshop Patentbewertung. 1. Auflage. Hrsg. von Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz (CIP). Düsseldorf: S. 14.

[6] Vgl.: Wurzer (2006): Methoden. S. 14.

[7] Wurzer (2006): Methoden. S.14.

[8] Quelle: Wurzer (2006): Methoden. S. 14.

[9] Quelle: Wurzer (2006): Methoden. S. 15.

[10] Vgl.: Wurzer/Reinhardt (2006): Bewertung. S. 12.

[11] Vgl.: Wurzer/Reinhardt (2006): Bewertung. S. 13.

[12] Vgl.: Wurzer/Reinhardt (2006): Bewertung. S. 16-17.

[13] Vgl.: Spranger, Christoph (2006): Die Bewertung von Patenten. Würzburg, Universität Würzburg, Diss. S. 22.

[14] Vgl.: Schwingenschlögl, Thomas/Gotwald Andreas (2008): Wirtschaftliche Bewertungsmethoden für Patente. Patentbewertung für die Praxis. Wien: LINDE VERLAG WIEN. S. 23.

[15] Vgl.: Schwingenschlögl/Gotwald (2008): Wirtschaftliche Bewertungsmethoden. S. 23.

[16] Vgl.: Spranger (2006): Die Bewertung von Patenten. S. 24f.

[17] Vgl.: Spranger (2006): Die Bewertung von Patenten. S. 25.

[18] Vgl.: Spranger (2006): Die Bewertung von Patenten. S. 25.

[19] Vgl.: Spranger (2006): Die Bewertung von Patenten. S. 25f.

[20] Vgl.: Spranger (2006): Die Bewertung von Patenten. S. 27.

[21] Quelle: Spranger (2006): Die Bewertung von Patenten. S. 27.

[22] Vgl.: Schwingenschlögl/Gotwald (2008): Wirtschaftliche Bewertungsmethoden. S. 25.

[23] Vgl.: Schwingenschlögl/Gotwald (2008): Wirtschaftliche Bewertungsmethoden. S. 25.

[24] Vgl.: Schwingenschlögl/Gotwald (2008): Wirtschaftliche Bewertungsmethoden. S. 25.

Ende der Leseprobe aus 37 Seiten

Details

Titel
Patentbewertung - Ermittlung von immateriellen Werten
Hochschule
Campus02 Fachhochschule der Wirtschaft Graz
Note
3
Autor
Jahr
2009
Seiten
37
Katalognummer
V130901
ISBN (eBook)
9783640364848
ISBN (Buch)
9783640365128
Dateigröße
803 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Patentbewertung, Ermittlung, Werten
Arbeit zitieren
Wolfgang Knöbl (Autor:in), 2009, Patentbewertung - Ermittlung von immateriellen Werten , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130901

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