Das Fernsehen als Mittel der Staatskommunikation und der ideologischen Apologetik in der DDR

Am Beispiel der Krimiserie „Polizeiruf 110“


Masterarbeit, 2009

113 Seiten, Note: Sehr gut (16,5/20 Pkt.)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Fragestellung und Zielsetzung
1.2 Forschungsinteresse und -methodik
1.3 Sendereihe „Polizeiruf 110“

2. Hauptteil
2.1 Begriff und Ziele der Staatskommunikation
2.2 Geistig-politische Beeinflussung der Willensbildung
2.3 Mittel der Agitation zum Zwecke der Apologetik
2.4 Medienlenkung und -Kontrolle in der DDR
2.4.1 Rechtliche Grundlagen der zentralen Medienlenkung im Fernsehen
2.4.2 Ideologische Medienlenkung und -Kontrolle im Fernsehen
2.4.3 Spezifische Veränderungen in der Fernsehpolitik ab 1970
2.5 Entstehungsphase und Konzeption der Sendereihe „Polizeiruf 110“
2.6 Erscheinungsformen von Kriminalität und ihre Ursachen in der Reihe „Polizeiruf 110“
2.7 Gattungsbegriff „Sozialistischer Kriminalfilm im Fernsehen“
2.7.1 Didaktischer Ansatz
2.7.2 Unterhaltender Ansatz
2.8 Produktionsbedingungen der Reihe „Polizeiruf 110“
2.8.1 Aufgaben des (Chef-) Dramaturgen
2.8.2 Weitere Beteiligte
2.8.3 Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern
2.8.4 Abnahmeentscheidung
2.8.5 Kontrolle durch das Ministerium für Staatssicherheit
2.8.6 Konsequenzen staatlicher Einflussnahme
2.9 Materielle Gegenstände der Reihe „Polizeiruf 110“
2.10 „Polizeiruf 110“-Ermittler als Idealbild der Deutschen Volkspolizei
2.11 Zuschauerbindungsstrategie
2.12 Tatsächlicher Eintritt der intendierten Wirkungen beim Zuschauer
2.12.1 Sehbeteiligung
2.12.2 Inhaltliche Wirkungen in Gestalt einer Ersatzöffentlichkeit
2.12.3 Aufarbeitung der DDR-Wirklichkeit in der Wendezeit 1989/90

3. Ergebnis

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Anhang Folgen der Reihe „Polizeiruf 110“

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Fragestellung und Zielsetzung

Das Thema dieser Masterarbeit im Weiterbildungsstudiengang Medienrecht (LL.M.) der Universität Mainz/Mainzer Medieninstitut – „Das Fernsehen als Mittel der Staatskommunikation und der ideologischen Apologetik in der DDR am Beispiel der Krimiserie ´Polizeiruf 110´“ – steht im Schnittpunkt mediengeschichtlicher, medienpolitischer und rechtlicher Fragestellungen.

Zunächst sollen die ideologischen und rechtlichen Grundlagen der staatlichen Kommunikation durch das Fernsehen der DDR dargestellt werden.

In rechtlicher Hinsicht bestimmten die Verfassung der DDR, die einfachen Gesetze wie etwa das StGB (DDR) und untergesetzliche Rechtsnormen den Handlungsrahmen. Von faktisch wesentlich größerer Bedeutung war indes stets die konkretisierende Ausgestaltung des durch die marxistisch-leninistisch geprägte Staatsideologie determinierten Programmauftrags des Fernsehens durch die Politik der SED, insbesondere durch die Parteitagsbeschlüsse der SED und Entscheidungen des ZK der SED. Dabei hat eine Wende weg von der offensichtlichen Indoktrination hin zu einer Ideologisierung des Massenpublikums durch Elemente der Unterhaltung stattgefunden. Dieser Weg lässt sich eindrucksvoll exemplarisch anhand der Fernseh-Kriminalfilmreihe „Polizeiruf 110“ nachzeichnen. Zu betrachten sind hier Programminhalte, -auftrag und -ästhetik.

Paradigmatisch lassen sich die Charakteristika des DDR-Mediensystems, nämlich Planung, Lenkung und Kontrolle der Medien durch den Staats- und Parteiapparat, nachweisen. Es sollen Einblicke in die Funktionsweise des Medienkontroll- und -Steuerungssystems gegeben werden. Die Funktion der Massenmedien in der DDR wurde von den politischen und wissenschaftlichen Akteuren innerhalb des Systems klar als Herrschaftsmittel gesehen:

„Die sozialistischen Massenmedien leisten als Führungs- und Kampfinstrumente der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates ihren Beitrag zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit mittels spezifischer journalistischer bzw. künstlerischer Mittel.“[1]

Fraglich ist, ob erreichte hohe Einschaltquoten zugleich das Erreichen der politischen Zielstellungen bedeuteten, mithin ob und in welchem Maße die gewünschte Massenideologisierung im Sinne der politischen Führung erreicht werden konnte.

Von Interesse ist in diesem Zusammenhang die Überlegung, ob die große Popularität der Sendereihe nicht auch mit einer eine „Ersatzöffentlichkeit“ schaffenden, politisch unterdrückte gesellschaftliche Probleme diskutierenden Ventilwirkung in der publizistischen Enge der DDR-Gesellschaft zu erklären sein kann. Möglicherweise eröffnete der Fernseh-Kriminalfilm eine Nische in der streng SED-reglementierten Medienlandschaft der DDR.

Der Verfasser hat sich mit seiner Arbeit zum Ziel gesetzt, die publizistischen Wirkungsabsichten sowie das Gelingen bzw. Misslingen der staatskommunikativen Instrumentalisierung des Mediums Fernsehen im Kontext der allgemein-politischen und gesellschaftlichen Entwicklungslinien der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu hinterfragen. Denn „die medienhistorische Forschung sollte sich nicht in der These vom DDR-Fernsehen als Machtinstrument der SED erschöpfen, sondern das Medium vielmehr in seiner Gesamtheit betrachten.“[2]

1.2 Forschungsinteresse und -methodik

Das persönliche Interesse des Autors dieser Arbeit an diesem mediengeschichtlichen Thema gründet sich zum Einen auf meinem juristischen und politikwissenschaftlichen Studium, das durch das nunmehr abzuschließende LL.M.-Weiterbildungsstudium an der Universität Mainz/Mainzer Medieninstitut ergänzt worden ist, zum Anderen auf die persönliche Affinität zu DEFA-Filmen und DDR-Kriminalserien.[3]

Forschungsmethodisch erfolgte eine Auswertung der wissenschaftlichen Literatur, insbesondere primärer Quellen des Fernsehens der DDR bzw. des DFF. Daneben wurde auf Quellen der HFF in Potsdam-Babelsberg und des Bundesarchivs (SAPMO) in Berlin-Lichterfelde zurückgegriffen sowie einige Folgen der Serie „Polizeiruf 110“ inhaltlich analysiert. Dank gebührt Herrn Dr. Jörg-Uwe Fischer für die Hilfe bei der Erschließung der Archivmaterialien des Deutschen Rundfunkarchivs (DRA) Ost in Potsdam.[4]

Thematisch nicht vertieft behandelt werden kann in im Rahmen dieses Werkes der Einfluss der Westmedien (und -Kriminalfilmreihen) auf das Fernsehen der DDR, insbesondere der in der DDR empfangbaren Fernsehprogramme.

Auch in zeitlicher Hinsicht ist vorliegend eine Eingrenzung vorzunehmen auf die Folgen 1-144, weil nur diese zur Zeit des Bestehens der DDR produziert worden sind. Dabei ist zu beachten, dass die vom Deutschen Fernsehfunk/DFF-Länderkette in den Jahren des politischen Umbruchs 1990/91 gesendeten Folgen 134-144 nur bedingt der hier vorzunehmenden Untersuchung dienlich sind.

1.3 Sendereihe „Polizeiruf 110“

Nachdem das Fernsehen der DDR bereits erfolgreich einige andere Kriminalfilmreihen wie „Blaulicht“[5] in den 50er und bis Anfang der 70er Jahre die „Fernseh-Pitaval“-Reihe[6] von Friedrich Karl Kaul ausgestrahlt hatte, wurde im Juni 1971 der Grundstein zur erfolgreichsten und bemerkenswertesten Krimi-Reihe des DDR-Fernsehens – „Polizeiruf 110“ – mit dem von Helmut Krätzig, einem erfahrenen Krimi-Regisseur, geschriebenen und inszenierten Fernsehfilm „Der Fall Lisa Murnau“ (Folge 1) gelegt.

Während „Blaulicht“ quasi ein Kind des Kalten Krieges war, von Agenten, Schiebern und Schmugglern handelte, die in der Bundesrepublik zu Hause waren und ihren kriminellen Geschäften in der DDR nachgehen wollten, verabschiedete sich „Polizeiruf 110“ von der grenzüberschreitenden Kriminalität mit ihrem Motto „Der Mörder ist der Klassenfeind“. Fortan spielten an verschiedenen Schauplätzen in der DDR Straftaten von DDR-Bürgern die Hauptrolle.

Autoren wie Fred Unger, Ulrich Waldner, Tom Witgen griffen auch Konflikte auf, die im DDR-Fernsehen selten oder überhaupt nicht zur Sprache kamen: Alkoholismus (u. a. „Die flüssige Waffe“ Folge 124), Kindesmissbrauch („Minuten zu spät“, Folge 9), Vergewaltigung („Der Mann im Baum“, Folge 118), Selbstmord („Zwei Schwestern“, Folge 114) und Jugendkriminalität („Der Einzelgänger“, Folge 64).

Im Mittelpunkt der Reihe standen die Kriminalisten der so genannten „Sondergruppe Fuchs“. Diese klärte Vergehen, etwa einfachen Diebstahl[7] und Straftaten verschiedener Art (bspw. Einbruch, Erpressung, Betrug, Jugendkriminalität, Mord und Totschlag)[8] in allen Teilen der DDR auf. Handlungsorte waren Berlin (Ost), aber auch andere Städte wie Frankfurt (Oder), Rostock, Leipzig, Potsdam, Halle (Saale), Ferienorte an der Ostsee und im Harz. Geprägt wurde „Polizeiruf 110“ besonders durch die Figur des „Hauptmann Fuchs“, den der Schauspieler Peter Borgelt von Beginn an bis 1991 verkörperte. Ihm zur Seite stand in den ersten Jahren neben Leutnant Vera Arndt auch Oberleutnant Hübner, gespielt von Jürgen Frohriep. In den 80er Jahren traten auch jüngere Ermittler wie Leutnant Grawe (Andreas Schmidt-Schaller) und Oberleutnant Zimermann (Lutz Riemann) auf.[9] Die zumeist populären Schauspieler und die sachliche, nicht reißerisch angelegte, häufig theaterdramaturgisch[10] angelegte Inszenierungstechnik waren ursächlich für eine (jedenfalls formal betrachtet) realitätsaffine Charakteristik der Filme, die auch nahezu ohne Filmmusik auskamen, fast keine Gewalt zeigten und oftmals krimi-untypische lange Filmsequenzen mit tiefgehenden Dialogen zeigten. Im Westen wurde z. T. „die bessere handwerkliche Qualität als viele Importe oder Eigenproduktionen“ gelobt[11], z. T. die Filme allerdings auch verrissen:

„Gähnen stellt sich bei der langatmigen Erzählweise ein. Die Verbrecherjagd wird zum Sandkastenspiel, dem die hausbackene Dramaturgie angepasst ist.“[12]

Die Reihe lief von 1971 an bis zum Ende des DDR-Fernsehens, bzw. bis zur Abwicklung des DFF, in insgesamt 153 Folgen.[13] Sie ist 1994 als einzige fiktionale Sendereihe in das ARD-Programm übernommen worden und läuft bis heute.

Die Zuschauerresonanz im hier relevanten Untersuchungszeitraum war hervorragend[14]. Die Sehbeteiligung lag im Durchschnitt bei über 50 %, und in der Redaktion gingen zu jeder Sendung zahlreiche Zuschauerbriefe ein, in denen nicht nur positive oder negative Urteile zur Sendung abgegeben wurden. Viele der Zuschauer suchten Rat und Lebenshilfe. Zu vielen Sendethemen wurden Foren veranstaltet, d. h. Mitglieder des „Polizeiruf 110“-Teams (Dramaturgen, Regisseure, Autoren, Schauspieler) waren bei Vorführungen in Betrieben, Jugendclubs und ähnlichen Einrichtungen vor Ort und diskutierten mit den Teilnehmern.[15] Anhand der Einschaltquoten und der Popularitätswerte kann man von einem gewissen Maß an Übereinstimmung zwischen dem Gezeigten und der Erwartungshaltung der Zuschauer ausgehen. Dies macht die Filme aus mentalitätsgeschichtlicher Sicht als Quelle relevant. Denn sie verraten etwas über einen gesellschaftlichen Konsens, der zwischen Bevölkerung und den Funktionsträgern bestand. „Polizeiruf 110“ ist im Kontext der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der sozialistischen Gesellschaft zu betrachten und steht dabei eben für eine zeitgeschichtliche Dimension, denn der besondere Stellenwert der Reihe ist auch in der Darstellung der DDR-Realität zu sehen. Es konnten Menschen in Extremsituationen gezeigt werden, Menschen, die gegen die Normen der Gesellschaft verstießen, z. T. sogar Außenseiter der Gesellschaft.[16]

Die Reihe nahm innerhalb des Programmangebots des DDR-Fernsehens einen exponierten Platz ein: Von Beginn an wurde sie am Sonntagabend, nach der Haupt-Nachrichtensendung „Aktuellen Kamera“, gesendet. Allerdings bedeutete dieser hervorgehobene Sendeplatz auch eine besondere Herausforderung, denn man stand in unmittelbarer Konkurrenz zum attraktiven West-Programmangebot am Sonntag. Das bedeutete, in einigen Fällen in Konkurrenz zu den West-Krimis treten zu müssen. Doch nicht nur der Sendeplatz war exponiert, auch der Aufwand, mit dem das DDR-Fernsehen „Polizeiruf 110“ produzierte, war immens. Im Durchschnitt wurden sieben Folgen pro Jahr produziert[17], wobei eine Folge mit etwa 1 Mio. Mark der DDR Produktionskosten zu Buche schlug. Damit nahm die Chefdramaturgie Polizeiruf einen großen Teil des Gesamtbudgets für die Dramatische Kunst in Anspruch.[18]

„Polizeiruf 110“ wurde innerhalb der Fernsehhierarchie, aber auch von Seiten der Fernsehmacher – trotz einer verbreiteten Abneigung gegen die „Unterhaltungskunst“ –, positiv aufgenommen. Indizien dafür sind die großzügige Vergabe der Prädikate[19] an sie und das gute Abschneiden beim Leistungsvergleich Dramatische Fernsehkunst. Dieser jährliche Leistungsvergleich[20] in den Jahren 1979 bis 1989 ehrte die „besonders wertvollen“ Produktionen des Bereichs Dramatische Kunst des DDR-Fernsehens. Dabei wurden auch „Polizeiruf 110“-Folgen von der Jury gelobt: „Der Teufel hat den Schnaps gemacht“ (Folge 69), „Eine nette Person“ (Folge 86), „Unheil aus der Flasche“ (Folge 111), „Der Mann im Baum“ (Folge 118) und „Eifersucht“ (Folge 121).

Die Reihe war zudem im Auslandslizenzgeschäft des DDR-Fernsehens erfolgreich. Ausstrahlungslizenzen wurden von vielen Fernsehsendern erworben. Außerdem wurden einzelne Filme von Filmverleihen gekauft und in Kinos einiger Ostblockländer gezeigt. Auch die Degeto erwarb die Rechte für die Dritten Programme der ARD. Damit trug die Reihe in gewissem Maße zur Devisenbeschaffung bei.[21]

2. Hauptteil

2.1 Begriff und Ziele der Staatskommunikation

Im Rahmen dieser Arbeit soll exemplarisch gezeigt werden, inwieweit das Massenmedium Fernsehen durch Staat und Partei in der DDR instrumentalisiert wurde, um bestimmte politische Ziele der Staatskommunikation gegenüber dem Bürger zu erreichen. Hierzu sind zunächst Begriff und Ziele der Staatskommunikation zu umreißen.

Der grundlegende Gedanke der Staatskommunikation durch mediale Öffentlichkeitsarbeit ist die staatliche Einwirkung auf den gesellschaftlichen Kommunikationsprozess mit dem Ziel der funktionalen Artikulation und Interessenre-präsentation im Dienste des Staates bzw. staatstragender Kräfte, wie in der DDR etwa der SED, mithin der Einsatz als Mittel der Staatsführung, da diese für ihre politischen Ziele und deren Ausführung eine verständnisvolle, möglichst sogar eine innerlich zustimmende oder z. T. mitwirkende Bevölkerung benötigte[22]. Staatskommunikation kann durch Öffentlichkeitsarbeit erfolgen, wobei Oeckl hierunter „das wohlerwogene planmäßige, unermüdliche Bemühen, gegenseitiges Verstehen und Vertrauen zwischen Auftraggeber und Öffentlichkeit aufzubauen und zu pflegen“ versteht. Daraus entwickelt Oeckl die Formel: Öffentlichkeitsarbeit = Information plus Anpassung plus Integration, und zwar als ein Phänomen der Arbeit mit der Öffentlichkeit, in der Öffentlichkeit und für die Öffentlichkeit. Öffentlichkeitsarbeit dient der Imagepflege und der Herstellung planmäßig gestalteter Beziehungen (hier) zwischen den Institutionen Staat und Partei und Gruppen der Öffentlichkeit mit dem Ziel, öffentliches Verständnis und Vertrauen zu gewinnen.[23] Die Funktionsfähigkeit eines Staates hängt schließlich von der Loyalität ab, die seine Bürger ihm gegenüber empfinden, diese Loyalität wiederum beruht auf den Leistungen, die der Staat als ,,Wirkungs- und Entscheidungsstätte erbringt. Loyalität führt somit zu Leistungsfähigkeit, Leistungsfähigkeit zu Loyalität. Der Staat muss sich also gegenüber seinen Bürgern als „sinnvoll, vertrauenswürdig und erfolgreich“ darstellen, um die Loyalität zu erhalten, die er benötigt, um leistungsfähig sein zu können.[24]

Die Notwendigkeit staatlicher Beteiligung am Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung wird i. d. S. als ein Grundelement des Staates für den „dauernden Vorgang der Integration“ genannt.[25] Die Herstellung dieser „geistig-sozialen Wirklichkeit“ bedürfe der aktiven Integration des Staatsbürgers in die staatliche Gemeinschaft. Diese Selbstdarstellung zur Akzeptanzgewinnung[26] wird als notwendiges Element einer jeden Staatlichkeit angesehen[27]. Als zentrales Mittel hierfür wird die staatliche politische Information i. w. S. genannt[28]. „Berichte über den Sachgehalt des politischen Gemeinschaftslebens und die politischen Willensströmungen der Genossen, die sich beständig elastisch den Verstehensbedürfnissen des Einzelnen anpassen“, gäben diesen „das perspektivisch überhaupt mögliche Bild des Gesamtzusammenhangs und damit die Möglichkeit des aktiven Miterlebens“[29]. In der Gesellschaft gehöre eine möglichst einheitliche öffentliche Meinung zu den wesentlichen Bedingungen der staatlichen Einheit, weil sonst die Gefahr entstehe, dass sich in den gesellschaftlichen Schichten und politischen Segmenten verschiedene und gegensätzliche öffentliche Meinungen politisch verfestigten und verhärteten. Daher sei es die Aufgabe der politischen Führung des Staates, der öffentlichen Meinung in den staatlichen Lebensfragen durch Leitung und Erziehung eine feste und möglichst einheitliche Gestalt zu geben. Ohne eine bewusste und planmäßige Einwirkung auf die öffentliche Meinung komme keine Regierung aus[30].

Diese Begründungsansätze[31] sind weder neu noch besitzen sie einen Ausschließlichkeitsanspruch in Bezug auf das Staatswesen der DDR. Auch in der Bundesrepublik Deutschland nahm und nimmt staatliche Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle ein[32]. Dafür werden zwei mögliche Legitimationsgründe genannt: Zunächst wird das Demokratieprinzip herangezogen, das von der Notwendigkeit der Schaffung und Erhaltung eines „Grundkonsensus“, e. g. eines weitgehenden Einverständnisses der Bürger mit der von der Verfassung geschaffenen Staatsordnung, aus. Dieser Grundkonsens wird durch staatliche Öffentlichkeitsarbeit hergestellt bzw. dauerhaft stabilisiert. Darüber hinaus soll staatliche Öffentlichkeitsarbeit eine verantwortliche Teilhabe des Bürgers an der Demokratie ermöglichen.[33] Politische Kommunikation findet im ständigen Austausch zwischen Staat und Bürgern statt. In diesem Sinne ist sie auch allgemein als Staatsaufgabe anerkannt[34].

Die selbstdarstellerische regierungsamtliche Kommunikation wirbt für die Institutionen und ihr Handeln, sie ist nur sekundär auf konkrete Sachziele ausgerichtet.[35] Edukatorische Öffentlichkeitsarbeit umfasst insbesondere die aufklärerischen Formen staatlichen Informationshandelns, mit denen der Staat den Bürger mit erzieherisch-kommunikativen Inhalten konfrontiert, um über die Bewusstseinsebene auf die Adressaten einzuwirken.[36] Jeder Informationsakt beinhaltet regelmäßig auch eine Selbstdarstellung des Staates. Diese Kommunikation zeichnet sich durch ihre Planmäßigkeit in Form der intendierten Motivationsbeeinflussung und Nachhaltigkeit unter Inanspruchnahme hoheitlicher Autorität aus[37].

2.2 Geistig-politische Beeinflussung der Willensbildung

Die politische Willensbildung[38] ist ein Prozess, bei dem die Meinungen und Wünsche des Staatsvolkes durch dazu beauftragte oder selbst ernannte Einrichtungen mittels der Artikulationsfunktion öffentlicher Äußerungen, Forderungen, Programme zunächst zum Ausdruck gebracht werden. Sie werden dann von Parteien und letztlich staatlichen Institutionen aufgenommen und mit anderen Interessen und Zielen zusammengefasst (Aggregationsfunktion), um schließlich zur politischen Entscheidung als Konsequenz der Willensbildung zu kommen. Dieser Willensbildungsprozess beinhaltet eine geistig-politische Auseinandersetzung der Beteiligten. „Geistig“ bedeutet die Ausweitung des politischen Kampfes auf die geistigen Grundlagen politischer Macht i. S. eines „Kampf[es] um die Hirne der Menschen“[39] und zielt auf das Bewusstsein und das Denken der Bürger:

„Es ist notwendig, eine bewußte Einstellung zu getroffenen Entscheidungen zu schaffen, deren Durchführung zu einem breiten gesellschaftlichen Anliegen zu machen und die Bürger zur aktiven Mitarbeit zu gewinnen.“[40]

Andere Äußerungen beziehen sich auf die Erzeugung von Legitimität durch Bewusstseinsbildung, insbesondere die Forderung nach einer „Stärkung der geistigen Widerstandskraft des Volkes“[41] i. S. eines Staatsbewusstseins. Als solches wird „ein gemeinsames Bewußtsein seiner Bürger, das die Staatlichkeit ihrer gesellschaftlichen Existenz weiß, bejaht und verwirklicht“ angenommen[42]. Dieses Bewusstsein und der Wille zum Staat lassen sich selbst in totalitären Staaten nicht verordnen oder erzwingen[43]. Die Erhaltung des Staates ist im Extremfall sogar kaum, wie der Zusammenbruch der sozialistischen Staaten gezeigt hat, mit dem Einsatz (militärischer) Zwangsmittel zu sichern.[44]

In totalitären Staaten, die sich auf einer Ideologie gründen und damit ihre Existenz legitimieren, ist die Propagierung und Festigung dieser geistigen Grundlagen für die Staatserhaltung naturgemäß von existentieller Bedeutung[45]. Dagegen kann im weltanschaulich und ideologisch neutralen Staat Gegenstand der Einwirkung auf das Bewusstsein nur „der Staat selbst und als solcher“ sein.[46]

Die DDR lehnte stets deutlich die früh-liberale Vorstellung ab, welche die Bildung der öffentlichen Meinung ausschließlich als staatsfernen politisch-gesellschaftlichen Prozess ansah, aus welchem sich der Staat herauszuhalten habe.[47]

2.3 Mittel der Agitation zum Zwecke der Apologetik

In der DDR scheute man sich nicht, die (nationalsozialistisch besetzten) Begriffe „Agitation“ und „Propaganda“ zu verwenden.[48] Politische Agitation bezeichnet Aufklärungsarbeit oder Werbung für politische oder soziale Ziele. Agitation will insbesondere durch motivierende, anspornende oder aufrührerische Reden und Veröffentlichungen eine größere Menge von Menschen zu einer gemeinsamen Aktion oder Reaktion bewegen im Hinblick auf einen politischen Gegner.[49] In der leninistischen geprägten Praxis der DDR war der Begriff positiv behaftet. Lenin definierte Agitation als „den Appell an die Massen zu bestimmten konkreten Aktionen, die Förderung der unmittelbaren revolutionären Einmischung des Proletariats in das öffentliche Leben“[50]. Mittels Agitation sollte in der DDR die politische Kommunikation über die in den staatlichen Medien publizierte und scheinbar öffentlich herrschende Meinung geprägt werden, „Energien und Emotionen auf das sozialistische System geweckt und erhalten“ werden.[51] Damit war frühzeitig meinungsbildend im Sinne des Staates auf das Klassenkollektiv einzuwirken. Bei der Agitation tritt das aufklärerische Moment in den Hintergrund. Stattdessen wird – wie bei ihrem Pendant, der Propaganda – u. a. auf Emotionalisierung, Suggestion, Polarisierung und Vereinfachung gesetzt, um unter Umgehung von Gegenargumenten, Abwägungen oder weiterführenden Überlegungen Stimmungen zu erzeugen bzw. Massenbewegungen unter einem pauschalen und populistischen Motto zu formieren und zu einigen:

„Eine noch größere Wirksamkeit der politischen Massenarbeit erreichen wir, wenn wir das polemische Wesen unserer Agitation und Propaganda weiter ausprägen.“[52]

„Die Effektivität der politischen Massenarbeit, der Erziehungsarbeit unserer Partei verlangt, das Wirken der Massenmedien, des Fernsehens und der Agitation und der Propaganda zu verknüpfen. […] Die Redaktionen müssen sich Gedanken darüber machen, wie sie unsere Agitation unterstützen können.“[53]

Werner Lamberz verweist darauf, dass es notwendig sei, „die rationale Seite wie die emotionale Seite anzusprechen“, auch „das Unterhaltungsbedürfnis zu berücksichtigen“ um der Massenpropaganda in den Massenmedien zum Erfolg zu verhelfen. Diese Erwägungen spielten, wie noch zu zeigen sein wird, auch in Bezug auf die Sendereihe „Polizeiruf 110“ eine nicht unbedeutende Rolle.

„Als Instrumente der Arbeiter- und Bauernmacht dienen die Massenmedien der DDR der Erziehung des Volkes im Geiste des Sozialismus, der Befriedigung der geistig-kulturellen Bedürfnisse der Werktätigen. Die Tätigkeit des Fernsehens ist ein wesentliches Element der politischen Massenarbeit. Es ist ihre Grundaufgabe, stets als kollektiver Propagandist, Agitator und Organisator zu wirken.“[54]

Während „Propaganda“ eher das medial-publizistische Erzeugnis im Rahmen eines institutionellen Apparates und nicht so sehr den Vorgang bezeichnet, verhält es sich bei „Agitation“ genau umgekehrt.[55]

Apologetik (ἀπολογία/apologia) bedeutet in der Theologie, aber auch in der Politikwissenschaft „Verteidigung“, „Rechtfertigung“ i. S. der Verteidigung einer Weltanschauung oder Ideologie, insbesondere die wissenschaftliche Rechtfertigung von Lehrsätzen und ihre wissenschaftlich-rationale Absicherung. Apologetik hat drei wesentliche Funktionen, nämlich durch logische Argumente und wissenschaftliche und historische Beweise für die Wahrheit einer Ideologie einzutreten, diese gegen Angriffe von Kritikern zu verteidigen und entgegengesetzte Weltanschauungen zurückzuweisen. Apologetik wurde in Bezug auf u. a. das Fernsehen in der DDR eingesetzt zur „tiefgründigen Erklärung der Lehren des Marxismus-Leninismus und der sich daraus ergebenden politischen Aufgaben“.[56]

„Dies verlangt, daß […] sie mithelfen, Probleme und Widersprüche zu lösen, […] daß das Fernsehen ein Machtinstrument der Wahrheit ist“. Dafür sei es notwendig, „Langeweile, Schematismus und Formalismus“ zu vermeiden, um „den Werktätigen die Fragen, die das Leben stellt, geduldig immer wieder zu erklären“.[57]

In diesem Sinne zitiert Görner den Vorsitzenden der Volkskammer-Fraktion des Kulturbundes, Schulmeister, mit dessen Volkskammerrede[58]:

„Sozialistische Staatsmacht und sozialistische Kultur bilden eine Einheit, und zwischen Ihnen bestehen enge Wechselbeziehungen. Unsere Staatsmacht gewährleistet, daß alle materiellen und geistigen Errungenschaften unseres Volkes erhalten und planmäßig ausgebaut werden. Unsere sozialistische Kunst als agitatorische Waffe einzusetzen, […] gehört zur Forderung des Tages.“

Daraus schlussfolgert Görner: „Unsere Aufgabe: ´Der Polizeiruf 110´ ist als Kommunikationsmittel durch das Fernsehen der DRR einzusetzen zur weiteren Stärkung und Vervollkommnung unserer sozialistischen Gesellschaft“.

2.4 Medienlenkung und -Kontrolle in der DDR

Um die Inhalte, die Entstehung und die intendierten Wirkungsabsichten der Sendereihe „Polizeiruf 110“ verstehen zu können, ist es notwendig, die Rechtsgrundlagen des Fernsehens der DDR, die ideologischen Grundlagen und die beteiligten Akteure zu betrachten.

2.4.1 Rechtliche Grundlagen der zentralen Medienlenkung im Fernsehen

Das gesamte Fernsehen der DDR, und in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch die hier zu untersuchende Sendereihe „Polizeiruf 110“, war in die medienrechtlichen Zusammenhänge eingebunden und den „sozialistischen Gesetzlichkeiten“ unterworfen[59]. Gemäß Art. 27 Abs. 2 der Verfassung der DDR[60] war „die Freiheit […] des Rundfunks und des Fernsehens gewährleistet“. Nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung der DDR hatte jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Somit schien die Verfassung die Fernseh- und Meinungsfreiheit zu garantieren und gar nicht stark von dem Modell verbürgten Rundfunkfreiheitsrechts in der Bundesrepublik Deutschland abzuweichen.[61] Die genannten Rechte standen in der DDR jedoch unter dem diffusen und engen Vorbehalt der „Grundsätze dieser Verfassung“[62], wozu nach der Präambel die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ (Satz 1) sowie „der Weg des Sozialismus und Kommunismus“ (Satz 2) zählten. Art. 1 Abs. 1 der Verfassung der DDR bestimmte: „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei.“[63] Neben der führenden Rolle der SED war in Art. 47 Abs. 2 der Verfassung der DDR die Anerkennung des demokratischen Zentralismus festgelegt.[64] Dies bedeutete die uneingeschränkte Verbindlichkeit von der Parteiführung gefasster Beschlüsse. Diese galten als Weisungen und Direktiven, an denen auch konstruktive Kritik verboten war. Nach Art. 18 Abs. 1 Satz 1 gehörte die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Nach Satz 3 hatte die sozialistische Gesellschaft das kulturvolle Leben der Werktätigen zu fördern und die sozialistische Nationalkultur zu entwickeln. Diese Maßgaben relativierten die Rundfunk-, Fernseh- und Meinungsfreiheit, da sie allein die Funktion von Herrschaftsinstrumenten der Partei innehatten und somit von Freiheit nicht die Rede sein konnte.[65] Man kann also treffend bilanzieren, dass „die ´Freiheit´ der Meinungsäußerung dort aufhört, wo sie die führende Rolle und die Politik der herrschenden Partei in Frage stellt.“[66] Die SED war letztlich Trägerin des Meinungsmonopols in der DDR. Dieses Verfassungsverständnis verdeutlicht die Kommentierung der Verfassung der DDR:

„Für antisozialistische Hetze und Propaganda, im besonderen für die vom imperialistischen Gegner betriebene ideologische Diversion kann es in der sozialistischen Gesellschaft keine Freiheit geben, sind diese doch gegen die Freiheit gerichtet, die sich die Werktätigen im Sozialismus errungen haben. […]Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens zu sichern heißt deshalb vor allem, keinerlei Mißbrauch der Massenmedien für die Verbreitung bürgerlicher Ideologien zu dulden und ihre Tätigkeit bei der Verbreitung der marxistisch-leninistischen Ideologie, als Foren des schöpferischen Meinungsaustausches der Werktätigen, bei der Organisation des gemeinsamen Handelns der Bürger für die gemeinsamen sozialistischen Ziele voll zu entfalten.”[67]

Aber auch das StGB (DDR) schränkte die Meinungs- und Fernsehfreiheit stark ein und zwar mit dem unbestimmt gefassten § 106 StGB (DDR), welcher mit ,,Staatsfeindliche Hetze“ betitelt war. Danach waren Handlungen mit dem Ziel verboten, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln. Es war nicht festgelegt, wo die Grenzen zwischen Kritik und Diskriminierung lagen, somit konnte jede Kritik als Diskriminierung aufgefasst werden und dementsprechend bestraft werden[68] und damit ist es aus heutiger Sicht verständlich, warum es eine ,,Selbstzensur“ gab, die so genannte ,,Schere im Kopf“.[69]

Der einschlägige Zusatz zu Art. 27 Abs. 2 der Verfassung der DDR von 1949: ,,Eine Zensur findet nicht statt“, war bereits durch die Verfassungsänderung von 1968[70] weggefallen, da sich bis dahin die Lenkungsmechanismen der SED-Agitationsbürokratie so gut entwickelt und eingespielt hatten, dass man sich auf den vorauseilenden Gehorsam der Journalisten, also die Selbstzensur, verlassen konnte.[71] Die „Empfehlungen“ der Leitungsorgane galten als strikt zu befolgende Weisungen und Verstöße hatten strafrechtliche Konsequenzen. Dies bewirkte eben eine „parteiliche“ Vorzensur. Autoren, Regisseure und Dramaturgen mussten nämlich stets damit rechnen, dass während der Produktion durch die SED-Medienbürokratie (angebliche) Fehler festgestellt und sie von ihrem Posten entlassen wurden. Dies zeigt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen durchweg keine Limitierung staatlichen Herrschaftsanspruchs darstellten, sondern dessen Verwirklichung insbesondere ermöglichten. Mithin kam den dargestellten Rechtsgrundlagen in der Rechts- und Verfassungswirklichkeit der DDR keine hohe Bedeutung zu.

Eine Demokratisierung und Implementierung rechtstaatlicher Prinzipien im Sinne unseres heutigen Verfassungsverständnisses fand erst ganz am Ende des Bestehens der DDR im September 1990 statt durch eine den heutigen Rundfunkstaatsverträgen bzw. Mediengesetzen vergleichbare einfachgesetzliche Normierung im Gesetz zur Überleitung des Rundfunks (Fernsehen, Hörfunk) in die künftige Gesetzgebungszuständigkeit der Länder.[72]

2.4.2 Ideologische Medienlenkung und -Kontrolle im Fernsehen

Das Fernsehen wie auch die anderen Massenmedien galten neben dem Partei- und Staatsapparat als eine der tragenden Säulen der SED-Herrschaft, als „Herrschaftsinstrumente“, als Propagandainstitutionen[73]. Die besondere Rolle des Fernsehens in der sozialistischen Gesellschaft wurde darin gesehen, dass sich Millionen Zuschauer gleichzeitig auf den gesellschaftlichen Gesamtwillen beziehen könnten, dessen bewusster Träger die SED als marxistisch-leninistische Partei war. Das Fernsehen diente daher zur Herausbildung „sozialistischer Persönlichkeiten“. In dem Sinne betonte schon Ulbricht auf dem 9. Plenum der SED,

„daß es darauf ankommt, die sachkundige und richtige Urteilsfähigkeit der Werktätigen und der gesellschaftlichen Organisationen in unserem Sinne zu erhöhen, indem ihnen durch das Fernsehen die notwendigen Informationen und die politisch-ideologischen Qualitäten vermittelt werden.“[74]

„Zentrale Lenkung, Koordinierung und gezielte Abstimmung der Medien im Sinne einer optimierten Durchsetzung des Parteiwillens waren [...] das Prinzip.“[75] Die DDR-Öffentlichkeit war also nicht als herrschaftsfreier Raum zu sehen, vielmehr war ihr zentrales Merkmal „die über Informations- und Meinungsmonopol der SED und des Staates angestrebte und tendenziell erreichte absolute Herrschaft über die öffentlichen Räume.“[76]

Wichtigste Orte der Medienlenkung durch die SED-Führung sind von Beginn der DDR an bis 1989 das Politbüro der SED unter Leitung des Generalsekretärs Erich Honecker (Abteilung Massenagitation)[77] und die zuständigen ZK-Sekretariate[78]. Die Leitlinien der Medienpolitik wurden durch das Politbüro vorgegeben[79] und durch das ZK-Sekretariat für Agitation und Propaganda (zuständig für Funk, Fernsehen und Presse) umgesetzt.[80] Dieses war für die Ausarbeitung der längerfristig angelegten Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Auf staatlicher Ebene koordinierte das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates die von der SED ausgegebenen Richtlinien zur Lenkung der Medien.[81] Dem Presseamt war auch das Staatliche Komitee für Fernsehen (SKF) unterstellt, an das das Presseamt direkte Weisungen erteilte.

„Mit Beginn der sechziger Jahre wurde das Fernsehen zunehmend von der SED als Agitations- und Propagandainstrument vereinnahmt“, so Hoff.[82] Es wurde zum „wichtigsten Instrument der kulturell-erzieherischen Beeinflussung von Millionen Menschen“ erklärt[83], ja „als zentrales Instrument zur Selbstdarstellung und Herrschaftssicherung genutzt“[84]. Konkrete Schritte der Medienbeeinflussung waren dabei u. a. die intensive und kontinuierliche Vorgabe allgemeiner Richtlinien durch die staatlichen Führungsgremien, eine gesteuerte Kaderpolitik[85], die Kontrolle der Produktions- und Programmplanung durch das SKF, die Abnahme verschiedener Stadien des Medienangebots selbst durch interne und externe Gremien und die Freigabe für die Ausstrahlung im Fernsehen[86]. Bereits bei der Ausbildung der Mitarbeiter hatte die SED die Fäden in der Hand, um die Mitarbeiter u. a. des Fernsehens von vornherein zu parteitreuen ,,Funktionären der Arbeiterklasse“ zu machen:

„Der sozialistische Journalist ist Funktionär der Partei der Arbeiterklasse und der sozialistischen Staatsmacht, der mit journalistischen Mitteln an der Leitung ideologischer Prozesse teilnimmt. Er hilft, das Vertrauensverhältnis des Volkes zu Partei und Staat zu festigen. Seine gesamte Tätigkeit wird grundlegend vom Programm und den Beschlüssen der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse sowie durch die Verfassung des sozialistischen Staates bestimmt.“[87]

Die Medienpolitik der SED war ein ausgeklügeltes Lenkungssystem, das bei näherer Betrachtung erkennen ließ, wie tief die Partei in die Medien eingreifen konnte. Betrachtet man die Rolle der DDR-Medien, so muss das Fazit mit den Worten Geißlers lauten:

„Die Rolle der Medien als Teil des Machtapparates der herrschenden Elite läßt Medienfreiheit im westlichen Sinne kaum zu; sie behindert die Entstehung von Teilautonomien des Mediensystems gegenüber dem politischen System, von Ansätzen zu einer kritischen Öffentlichkeit [...].“[88]

Mann formulierte ähnlich:

„In der DDR gab es ab Anfang der 50er Jahre fast keine autonomen Teilsysteme mehr, denn Rechtssystem (Mediencode recht/unrecht), Wissenschaftssystem (wahr/ falsch), Moralsystem (gut/schlecht), Wirtschaftssystem (Haben/Nichthaben), politisches System (Regierung/Opposition) usw. waren an die Vorgaben des Machtzentrums gebunden, wo sie ihren 'Sinn', ihre Selektionen vorgegeben bekamen, und zwar mittels der alles integrierenden marxistisch-leninistischen Ideologie als metaphysische (gesetzmäßige) und teleologische (kommunistische) Einheitstheorie. [...] Eine Ausdifferenzierung von autonomen Interaktionen wurde über die diversen Kontroll- und Steuerungsapparate erschwert bzw. unmöglich gemacht.“[89]

Das Fernsehen in der DDR[90] war das einflussreichste Medium und gewann für die SED ab den 60er Jahren an Bedeutung, was daran zu erkennen ist, dass das Fernsehen 1968 aus dem Staatlichen Komitee für Rundfunk (SKR) ausgegliedert wurde. Dieses war das 1952 nach sowjetischem Vorbild als oberstes Leitungsgremium für den Rundfunk der DDR gegründet worden. Das Fernsehen wurde dem eigenständigen SKF unterstellt.[91] Formal gesehen war das SKF mit seinem langjährigen Leiter Eberhard Fensch dem Presseamt des Ministerrates der DDR unterstellt, real aber der politischen Kontrolle und Anleitung durch das ZK der SED untergeordnet. Die SED nutzte das Fernsehen von da an mehr und mehr als Agitations- und Propagandainstrument.[92]

Öffentlichkeit im liberalen Sinne des Wortes wurde innerhalb der DDR und durch ihre Medien nicht konstituiert[93], denn

„von einer 'Öffentlichkeit' in der liberalen Bedeutung des Begriffs oder auch von einer 'Gegenöffentlichkeit' konnte in der DDR nie die Rede sein.“[94]

Allerdings wird im Zusammenhang mit der tatsächlichen Erzielung der intendierten Wirkungsabsichten der Reihe „Polizeiruf 110“ auf die Frage der Schaffung von „Ersatz-“Öffentlichkeit nochmals zurückzukommen sein.

2.4.3 Spezifische Veränderungen in der Fernsehpolitik ab 1970

Ende der 60er Jahre wirkten die sog. „Kahlschlag-Diskussion“ und die ideologiebelasteten Beschlüsse des XI. Plenums des ZK der SED vom 16.-18.12.1965 nach. Im Mittelpunkt der Anklage standen die Künstler, aber auch das „Versagen“ der Kulturpolitik der DDR wurde angeprangert.[95] Erich Honecker warf den Kreativen u. a. „Nihilismus“, „Skeptizismus“ und „Pornographie“ vor: „Unsere DDR ist ein sauberer Staat. In ihr gibt es unverrückbare Maßstäbe der Ethik und Moral, für Anstand und gute Sitte.“[96] In diesem Rahmen erfolgte eine konsequente Fortentwicklung der scharfen Kampfansagen der 4. Journalisten-konferenz des ZK der SED vom 11.-12.12.1964, bei der u. a. das Fernsehen als „ideologische Waffe der Partei für Frieden und Sozialismus“ bezeichnet wurde.[97] Die DDR-Führung verbot den Empfang der Westmedien im Zusammenhang mit dem 1958 kodifizierten Straftatbestand der „staatsgefährdenden Propaganda und Hetze[98].

[...]


[1] Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, Berlin (Ost) 1977, S. 416. Zitiert nach Geißler (1987), S. 92.

[2] Beutelschmidt, Thomas: Was bleibt? Das Fernseh-Bild von der DDR nach 10 Jahrengesamtdeutscher Erfahrung. Workshop I. Internationale Konferenz „Die Medien und die politische Wende in Europa“, 17.-19.91999 in Berlin.; vgl. auch Wolff (2002), S. 12.

[3] Die im Anhang aufgeführten Folgen befinden sich nahezu vollständig im Archiv des Verfassers.

[4] Annotationen, Aktennotizen zu diversen Produktions- und Sendeschritten, allgemeiner Schriftwechsel, Exposés, Szenarien, Drehbücher, Kalkulationen, Sendepläne, Abnahmeprotokolle, Freigabebestätigungen, Einschätzungen der Sendungen und Zuarbeiten für die Abteilung Zuschauerforschung sind dort fast vollständig archiviert.

[5] „Blaulicht. Aus der Arbeit unserer Kriminalpolizei“ ab 20.8.1959; siehe Guder (2003), S. 81-94 m. w. N., dort insbes. Fn. 486-538; sowie Hoff (1994a), S. 296 ff.

[6] Es wurden 59 Folgen gesendet, weiterführend auch Guder (2003), S. 76-81.

[7] „Alarm am See“ (Folge 15); „Der Ring mit dem blauen Saphir“ (Folge 18).

[8] Theis (2006), S. 27.

[9] Theis (2006), S. 34-38; Hoff (2001), S. 29-35.

[10] Vgl. August (1967).

[11] Vgl. Gong Nr. 5/1988, „´Polizeiruf 110´ – der ´Tatort´ der DDR“.

[12] Rainer Schmitz, Auf Verbrecherjagd im Sandkasten, Die Welt vom 13.2.1988.

[13] ARD (Hrsg.) (1994) sowie Polizeiruf-Lexikon, www. polizeiruf110-lexikon.de (Abrufdatum: 10.2.2009). Siehe auch Anhang 4.4: Folgen der Reihe „Polizeiruf 110“.

[14] Guder (1998) spricht von einer „Erfolgsgeschichte“.

[15] Guder (2003), S. 112.

[16] Guder (2003), S. 7 f.

[17] Siehe Anhang 4.4.

[18] Guder (2003), S. 113.

[19] Das Fernsehen der DDR vergab durch den Vorsitzenden des Staatlichen Komitees für Fernsehen an ausgewählte dramatische Produktionen die Prädikate „Gut“ bis „Besonders wertvoll“ nach Aspekten wie künstlerische Gestaltung, Zuschauerbeteiligung und Kosten. Verbunden war diese Auszeichnung auch mit einer Prämie für die beteiligten Mitarbeiter.

[20] Das Auswahlprozedere durch Vertreter der Bereichs-, Partei- und Gewerkschaftsleitung des Fernsehens und der Berufsgruppen der Dramatischen Kunst beschreibt Guder (2003) S. 113.

[21] Insgesamt wurden von 1981 bis 1991 31 verschiedene Folgen in der ARD sowie ein Film im ZDF ausgestrahlt. Die Zahl der Sendungen von 1981 bis 1991 beläuft sich insgesamt auf 91; Lexikon der Fernsehspiele, 1978-1991, zusammengestellt und bearbeitet von Achim Klünder, Deutsches Rundfunkarchiv (Hrsg.).

[22] Thieme (1995), § 89, Rdnr. 538.

[23] Oeckl (1976), S. 31 f.

[24] Quaritsch (1977), S. 11, 13.

[25] Smend (1994), S. 68, 80 ff.

[26] Gramm (1991), S. 51 (66); Schlaich (1985), S. 175 (191).

[27] Stern, Staatrecht I, S. 282.

[28] Smend (1994), S. 119, 138, 201.

[29] Prägnant Smend (1994), S. 133.

[30] Heller (1983), S. 181 f.

[31] Gröschner, DVBl. 1990 S. 619 (620).

[32] Vgl. etwa Schürmann (1992), S. 57-61; BVerfGE 44, 125 (147); BVerwG 82, 76 (81).

[33] Gusy, NJW 2000 S. 977 (979).

[34] St. Rspr. seit BVerfGE 44, 125 = NJW 1977 S. 751.

[35] Gröschner, DVBl. 1990 S. 619-629 (620), unterscheidet zwischen „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Öffentlichkeitsaufklärung“.

[36] Vgl. Vierhaus (1994), S. 203 f. Zum Beispiel der Förderung des Umweltbewusstseins beim Bürger siehe S. 139 ff.

[37] Anschaulich VGH München, BayVBl. 1992 S. 272 (273), bezüglich Wahlbeeinflussung.

[38] Vgl. Naßmacher (2004), S. 107-124.

[39] Diese Termiologie findet sich bei Honecker, 3. Tagung des ZK der SED, Aus dem Bericht des Politbüros an das ZK der SED, S. 27.

[40] Schulze, in: Autorenkollektiv (Hrsg.), Verwaltungsrecht (1988), lfd. Nr. 5.8.1, S. 142 f. unter Berufung auf Lenin, Werke, Bd. 30, Berlin (Ost) 1961, S. 213.

[41] Schmidt (1966), S. 15.

[42] Vgl. Krüger (1977), S. 21-49 (22).

[43] Isensee/Kirchhof (1993), § 167, Rdnr. 79.

[44] Vgl. Quaritsch (1977), S. 11.

[45] Zur Herausbildung eines „sozialistischen Staatsbewußtseins“ in der DDR vgl. Schmidt/Wächter (1979), S. 54 ff.

[46] Häberle, in: Liber Amicorum 1999, S. 49-75 (64) sowie Hubo (1998), S. 48 m. w. N.

[47] Darstellung und Kritik bereits bei Heller (1983), S. 177 ff.

[48] Vgl. Weinreich (2004), S. 18-21.

[49] Kalašnikov (1950).

[50] Vgl. http://www.marxists.org/deutsch/archiv/lenin/1902/wastun/kap3b.htm (Abrufdatum: 20.1.2009).

[51] Schwarzkopf (2002), S. 2262 sub LI. 216. li. Sp.

[52] Lamberz (1977), S. 17-62 (57).

[53] Lamberz (1977), S. 17-62 (59 f.).

[54] Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 18.5.1977, in: Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.) (1977), S. 65-87 (82).

[55] Jahnel (1964).

[56] Reich (1968), S. 184 f.

[57] Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 18.5.1977, in: Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.) (1977), S. 65-87 (85, 87).

[58] Görner, Die Weltbühne 1981, Nr. 32, S. 1012-1014.

[59] Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.) (1983), S. 12 f.; derselbe (1987); Guder (1998b).

[60] Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6.4.1968 in der Fassung vom 7.10.1974 (GBl. DDR I 1974 Nr. 47 vom 27.9.1974).

[61] Wilke in: Noelle-Neumann/Schulz/Wilke (2004), S. 216; Holzweißig (2002), S. 10-18.

[62] Wilke in: Noelle-Neumann/Schulz/Wilke (2004), S. 216; Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.) (1983), S. 13.

[63] Vgl. Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ,,Walter Ulbricht“ (Hrsg.) (1969), S. 157.

[64] Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ (Hrsg.) (1969), S. 173.

[65] Holzweißig ( 1997), S.410-414.

[66] Bergdorfs (1968), S. 858.

[67] Zitiert nach Rexin (1989), S. 404.

[68] Siehe auch zuvor Art. 6 der Verfassung der DDR von 1949 (Tatbestand der „Boykotthetze“).

[69] Vgl. Bergdorfs (1968), S. 859.

[70] GBl. DDR I 1968, S. 192.

[71] Gehrmann/Müller (2006), S. 54 f.

[72] Rundfunküberleitungsgesetz (DDR) vom 14. September 1990, in Kraft getreten am 26. September 1990, http://www.verfassungen.de/de/ddr/rundfunkueberleitungsgesetz90.htm

[73] Vgl. Geißler (1987), Ludes (1995); Guder (2003), S. 9 f.

[74] Ulbricht (1968), S. 22.

[75] Hickethier (1989), S. 98; vertiefend zur politischen Organisationsstruktur des DDR-Fernsehens Wolff (2002), S. 132-135.

[76] Barck/Langermann/Requate (1995), S. 26.

[77] Vgl. Holzweißig (1997), S. 19, Ludes (1995), S. 2199.

[78] Hickethier (1989), S. 100.

[79] Geißler (1987) S. 98.

[80] Vgl. Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.) (1983), S. 35 f.

[81] Holzweißig, Gunter (1989), S. 13 ff.

[82] Hoff (1990), S. 387.

[83] Hoff (1990), S. 387, 389.

[84] Ludes (1995), S. 2194 f.

[85] Vgl. Hoff (1990).

[86] Vgl. Brück/Guder/Viehoff/Wehn (1998).

[87] Wörterbuch der sozialistischen Journalistik, zitiert nach Holzweißig (1997), S. 124. Vgl. auch Holzweißig (1989), S. 33.

[88] Geißler (1987), S. 92.

[89] Mann (1996), S. 24 f.

[90] Zu den Organisationsstrukturen vgl. Schwarzkopf (2002), S. 2262-2264 sub LI. 216 2.4.; Gehrmann/ Müller (2006), S. 55 f.

[91] Holzweißig (1997); Holzweißig (2002) sowie Wilke in: Noelle-Neumann/Schulz/Wilke (2004), S. 216.

[92] Vgl. Hoff (1994), S. 241-247.

[93] Wilke in: Noelle-Neumann/Schulz/Wilke (2004); S. 215 bezüglich Presse; Guder (2003), S. 11.

[94] Mann (1996), S. 24 f.

[95] Vgl . Steinmetz/Viehoff (Hrsg.) (2008), S. 180-182 oben; weiterführend: Agde (1991), S. 391; Jäger (1994), S. 119 ff.; Schubbe (1972), S. 1076-114.

[96] Bericht des Politbüros an die 11. Tagung des Zentralkomitees der SED. Berichterstatter: Erich Honecker. Berlin (Ost) 1966.

[97] 4. Journalistenkonferenz, Berlin 1965, sowie Beschluß des Politbüros der SED vom 9.2.1965, ebenda, S. 238-252.

[98] Linke (1987), S. 54, 56.

Ende der Leseprobe aus 113 Seiten

Details

Titel
Das Fernsehen als Mittel der Staatskommunikation und der ideologischen Apologetik in der DDR
Untertitel
Am Beispiel der Krimiserie „Polizeiruf 110“
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Mainzer Medieninstitut)
Note
Sehr gut (16,5/20 Pkt.)
Autor
Jahr
2009
Seiten
113
Katalognummer
V130707
ISBN (eBook)
9783640361410
ISBN (Buch)
9783640361571
Dateigröße
837 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Masterarbeit behandelt eine Materie im Schnittpunkt politik- und rechtswissenschaftlicher sowie medienhistorischer Bezüge. Anhang: Aufstellung aller Folgen des "Polizeiruf 110" (bis 1990) sowie umfassendes Literaturverzeichnis.
Schlagworte
Fernsehen, Mittel, Staatskommunikation, Apologetik, Beispiel, Krimiserie, Sehr
Arbeit zitieren
Torsten F. Barthel (Autor:in), 2009, Das Fernsehen als Mittel der Staatskommunikation und der ideologischen Apologetik in der DDR , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130707

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