Familienzentren und islamische Familien


Hausarbeit, 2009

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1) Islamische Familien in Deutschland
1) Islamische Familien in Deutschland

2) Menschenrechte in Islamischen Ländern

3) Die Stellung der Frau in islamischen Ländern

4) Islamische Familien

5) Familienzentren

6) Soziale Angebote und Integration

7) Werte

8) Der Zugang von sozialen Institutionen

9) Fazit

10) Quellenverzeichnis

Einleitung

Ich habe mich für das Thema Familienzentren und islamische Familien entschieden, weil ich auf Grund meines eigenen Migrationshintergrundes sehr interessiert an diesem Thema bin. Ich finde es spannend was Familien alles auf sich nehmen müssen um in ein neues Land zu gehen um dort für immer zu Leben. Oft vergisst man total wie schwierig es für diese Familien ist sich in der neuen/fremden Heimat zu Recht zu finden.

Diese Auseinandersetzung mit den Problemen und wie man als Sozialarbeiter/ Familienzentrum diese Menschen erreichen kann hat mich ermutigt mich mit diesem Thema zu beschäftigen.

Als erstes möchte ich einen kleinen Einblick in die Strukturen und Rechte in muslimischen Ländern geben. Als nächstes stelle ich typische Strukturen in den muslimischen Familien dar. Anschließend gehen ich auf die Familienzentren ein und wie man als soziale Institution die Integration fördern kann. Im Folgenden komme ich zu den Werten und am Schluss schreibe ich über den Zugang zu diesen Familien.

Der Einfachheit halber schreibe ich meine Hausarbeit in der männlichen Form gemeint ist aber auch steht’s immer die weibliche.

1) Islamische Familien in Deutschland

Die meisten islamischen Familien sind durch den Koran geprägt. Familien erfreuen sich im Islam an einem großen ansehen, sie sind die Grundlage der Gesellschaft. Für die Gesellschaft ist es wichtig dass die Rechte und Pflichten innerhalb der Familie eingehalten werden. Falls diese verloren gegangen sind wird man von der Gesellschaft kein Mitgefühl oder Respekt erwarten können.

2) Menschenrechte in Islamischen Ländern

Ungerechtigkeiten Menschen gegenüber allein auf Grund ihres Geschlechts passieren auf der ganzen Welt, sie haben in islamischen Ländern jedoch ihre spezielle Ausprägung. Der Begriff Frau ist nicht eindeutig festgelegt. Die Altersgrenze ab wann Kinder erwachsen sind und für ihre Handlungen verantwortlich sind, sind nicht international festgelegt. In vielen islamischen Ländern gelten Mädchen als heiratsfähig, wenn sie ihre Menstruation haben, also so mit 10 oder 12 Jahren. In Europa hingegen gelten sie in diesem Alter noch als Kinder.

Für die Situation von Frauen in islamischen Ländern ist es wichtig zu unterscheiden, ob sie verheiratet sind oder nicht und ob sie Muslimen sind, da die Rechte in jeder dieser Situationen verschieden ist. Es gibt absolute Gleichheit und relative Gleichheit zwischen Männern und Frauen im Islam.

Unter absolute Gleichheit versteht man die Gleichheit vor Gott und das Recht auf Leben. Dieses Recht auf Leben gilt auch für ungeborene Babys, deswegen ist Abtreibung im Islam verboten. Auch vor den Kindern sind Männer und Frauen gleich, sie haben beide das gleiche Recht auf gute Behandlung im Alter. Solange die Eltern verheiratet sind haben sie beide das gleiche Recht bei der Erziehung der Kinder. Männer und Frauen dürfen Eigentum besitzen. Dieses Recht hatten Frauen im Islam von Anfang an, anders als die Eigentumsrechte in Europa. (Weitreichende Konsequenzen, denn damit war das Wahlrecht verbunden)

Die Pflichtalmosen zu geben ist für beide gleich verbindlich. Männer haben mehr Rechte als Frauen. Im Koran steht Männer sind den Frauen übergeordnet und Frauen müssen den Männern gehorchen. Außerdem erben Frauen nur die Hälfte und können sich nicht so leicht scheiden lassen. Nach der Scheidung kommen die Kinder zu dem Mann. Ihre Zeugenaussage ist auch nur halb soviel wert wie die von den Männern. Das gleiche Recht auf Arbeitsstellen in juristischen, religiösen oder politischen Bereichen haben Frauen auch nicht. Auch das Recht sich nach eigenen Belieben zu Kleiden ist in den meisten Ländern für Frauen eingeschränkt, je nach Auslegung des Korans dürfen sie sich modern Kleiden oder müssen sich verhüllen. Bei genauer Betrachtung fällt auf, dass es kein einheitliches islamisches Recht gibt. Und die Situation der Frau in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich sind. Generell ist zu sagen, Frauenrechte in Demokratien werden seltener verletzt als in anderen. Die Gleichberechtigung der Frau ist nicht so stark an die Religion sondern an das politische System gebunden. Der Islam bemüht sich um formale Angleichung an die internationale Norm für die Menschenrechte unter anderen bei den sozialen Rechten, die den Vorrang gemeinschaftlicher vor individuellen Interessen betont. Probleme gibt es bei dem Gleichheitsgrundsatz welcher Männer und Frauen betrifft, so wie bei dem Verhältnis Muslime und nicht Muslime. Das Gleichheitsprinzip vor Gott bedeutet nicht rechtliche Gleichstellung.

Andere heikle Punkte sind die Rechte auf Religions- und Meinungsfreiheit sowie die Körper- und Todesstrafe. Es gibt keine Gleichstellung der Frau im islamischen Recht, denn die Familie ist der Kern des muslimischen Staates. Die Frau gilt als schwach und Psychisch labil, deshalb brauch sie männlichen Schutz. Sie wird aber auch als Sexuell bedrohlich angesehen und muss sich verhüllen und zu Hause bleiben. Auch in der Christlichen Tradition war das Frauenbild nicht anders, aber die Konsequenzen waren andere. Da die Frauen die Verantwortung für die Familienehre gegeben wird, liegt es an ihnen sich dem entsprechend zu verhalten. Daher kommt es immer wieder vor, dass sie aus diesem Grund getötet wurden. In einigen islamischen Ländern könnten diese Täter ohne Strafe davon kommen und in anderen Fällen werden sie von dem Richter nur sehr mild bestraft.[1]

3) Die Stellung der Frau in islamischen Ländern

Prophet Mohammed wollte eine deutliche Verbesserung für die Frau in seiner neuen Religion. Diese waren unter anderem das Erbrecht, das Verbot der Mädchentötung und das Gebot der Gleichbehandlung bei mehreren Ehefrauen. Deshalb hatte die neue Religion auch anfangs großen Zulauf von Seiten der Frauen. Das Bild änderte sich als der Koran von patriarchal eingestellten Männern interpretiert wurde. Die Bestimmungen für die Eheschließung, die Auflösung dieser sowie die Bestimmungen innerhalb der Ehe umfasst das islamische Familienrecht. Das Ziel jeder Frau und jeden Mannes im Islam ist zu heiraten, andere Lebensformen sind nicht vorgesehen. Die Ehe ist ein zivilrechtlicher Vertrag der vor Zeugen geschlossen wird. Der Mann hat das Recht seine Frau nicht in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Im Koran steht, dass er sie bei Ungehorsam züchtigen darf und dass sie zur Erfüllung der ehelichen Pflichten verpflichtet ist. Der Ehemann kann sich scheiden lassen ohne Angaben von Gründen, wenn sich eine Frau scheiden lassen will muss sie dieses Begründen, sowie die Zustimmung des Ehemannes einholen. Da die Ehe als Vertrag ausgehandelt wird kann sie auch Zusätze enthalten z.B. der Mann darf keine zweite Frau heiraten. Solche Möglichkeiten haben oft nur die gebildeten Frauen. Im traditionellen islamischen Recht hat der Mann das Recht bis zu 4 Frauen zu heiraten. Er kann seine Frau auch züchtigen wenn sie ihm den Beischlaf verweigert. Der Mann muss auch nur halb soviel Blutgeld bezahlen, wenn eine Frau ermordet wird. Frauen besitzen nur das aktive nicht das passive Wahlrecht, dieses bedeutet dass sie zwar Wählen dürfen, aber selber nicht gewählt werden können.

Eine Änderung der Gesetze sind für Gläubige Muslimen schwierig, da diese im Koran festgelegt sind. Der Islam wird in den einzelnen Staaten anders gedeutet wie z.B. die Türkei die das Schweizer Recht als Vorbild nahmen. Auch die Tunesier legten die Sharia anders aus und schafften die Polygamie ab.

Der Iran ist ein Extrem in die andere Richtung. Er hat den Islam als Staatsreligion und die Sharia als Staatsrecht. Hier werden Frauen unterdrückt. Nach der Revolution wurden viele Verbesserungen für Frauen wieder Rückgängig gemacht. Z.B. das Heiratsalter auf 13 Jahre herab gesetzt. Liberale Muslime sind der Auffassung, dass man den Koran auch Frauenfreundlich auslegen kann. So wäre eine Verwirklichung der Frauenrechte möglich, dieses scheitert aber an Konservativen traditionellen Einstellung der Islamisten, die an der Voranstellung des Mannes festhalten.[2]

4) Islamische Familien

Verhältnis zwischen Mann und Frau:

Der Koran besagt das Gott alles paarweise erschaffen hat. Daraus ergibt sich das Frau und Mann getrennt zwei einzelne Teile sind und nur zusammen ein ganzes ergeben. Eine wichtige Aufgabe von beiden ist es Gott zu dienen und sich fort zu pflanzen um neue Menschengenerationen zu erschaffen. Trotzdem herrscht zwischen den beiden Geschlechtern keine vollkommene Gleichheit, sondern eher eine Aufgabenteilung. Frauen sind im Islam nicht generell schlecht oder minderwertig. Ferner ist sie auch kein Objekt sexueller Begierde. Sie ist vielmehr die Partnerin ihres Mannes. Der Mann und Vater hat sich primär um das materielle Wohlergehen der Familie zu kümmern, während sich die Ehefrau vorzugsweise um den Haushalt und die Kindererziehung zu kümmern hat. Natürlich hat die Frau trotzdem das recht außer Haus zu arbeiten, allerdings darf sie das nur wenn ihr Ehemann es ihr gestattet.

Trotz dieser Aufgabenverteilung ist die Erziehung der Kinder nicht alleine der Mutter überlassen. Bei Familienangelegenheiten und Problemen sollen sich die Eltern zusammen setzen und gemeinsame Lösungen finden. Hierbei spielt ein wechselseitiges Verständnis und gegenseitiger Respekt eine große Bedeutung.

Bei Heiratsanträgen können die Eltern den Kindern auf Grund ihrer Erfahrung dabei behilflich sein, ein geeigneten Lebensgefährten zu suchen, das letzte Wort haben hierbei aber die potenziellen zukünftigen Lebenspartner. Allerdings sieht es in der Realität häufig anders aus, da die Kinder sich ihren Eltern verpflichtet fühlen auf Grund ihres Respekts den Eltern gegenüber.

[...]


[1] Vergl. Jewis Virtual Libarary „Die Menschenrechte in arabischen Ländern“, 10.01.09, 11:30Uhr

[2] vgl. Schad U.; Frauenrechte und kulkturelle Differenz; Darmstadt 2000 und Ahmadiyya Muslim Gemeinde Deutschland – Gesellschaftliche Stellung der Frau im Islam, 08.01.07, 12:20Uhr

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Familienzentren und islamische Familien
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
19
Katalognummer
V126316
ISBN (eBook)
9783640323067
Dateigröße
441 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Familienzentren, Familien
Arbeit zitieren
Tada käal (Autor:in), 2009, Familienzentren und islamische Familien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126316

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