Anne de Bretagne und der Abschluss des Nationalen Werdens in Frankreich - Die Vereinigung Frankreichs mit der Bretagne


Hausarbeit, 2007

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung und Fragestellung

2 War Annes Herrschaft rechtens? Die Begründung des Herrschaftsstreits durch 5 Frankreich und Ausgangslage bei Annes Geburt
2.1 Die Rechtsauffassung der bretonischen Herrscher
2.2 Die Rechtsauffassung der französischen Herrscher
2.3 Louis XI. Versuch eines Rechteerwerbs

3 Wieso Königin? Der Weg auf den Thron Frankreichs und die Ehe mit Charles VIII
3.1 Gründe für eine Verbindung mit dem bretonischen Herrschergeschlecht
3.2 Die ersten Bewerber und Hochzeitspläne
3.3 Der Versuch einer Verbindung mit dem habsburgischen Reich
3.4 Der Ehevertrag mit Charles VIII

4 Ein neuer Versuch. Die Ehe mit Louis XII

5 Der Kampf um die Kinder
5.1 Die Hoffnung auf einen männlichen Thronfolger und die tatsächlichen 11 Entwicklungen
5.2 Die Hochzeitspolitik für die Nachfolgerinnen

Schluss

6 Folgen für die Bretagne, Schlussfolgerungen
6.1 Schaubild: Stammbaum Anne de Bretagne

Literaturverzeichnis

1 Einführung und Fragestellung

In meiner Generation und meinem gesellschaftlichen Umfeld wird seit dem Vertrag von Maastricht auf die Eigenständigkeit der einzelnen Regionen großer Wert gelegt. Die romanischen Nationalstaaten geben einen Teil ihrer lange zuvor erhaltenen Hoheitsrechte zum Einen an die Europäische Union, zum Anderen aber auch dem Subsidiaritätsprinzip an die Regionen ab. Über die Entstehung der romanischen Nationalstaaten wurde in der Vorlesung "Nationales Werden in Romanischen Ländern" von Herrn Dr. Udo Scholze detailliert berichtet und ich möchte in dieser Arbeit das Beispiel der Bretagne noch einmal näher bearbeiten.

Ende des 15. Jahrhunderts ist die Bretagne das letzte von der französischen Krone unabhängige Fürstentum auf dem Gebiet des heutigen Frankreich (vgl. Leguay in Brepolis:vol. 2,col 625). Seit Generationen Gegenstand harter Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Adelslinien besonders im französisch-englischen Machtkampf, erzwingt Frankreich Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts schliesslich die Vereinigung des Herzogtums Bretagne mit dem Königreich Frankreich.

Dies ist ein wichtiger Schritt zur nationalen Einheit und Sicherheit Frankreichs, denn über das Vergrößern des Wirtschaftsraumes hinaus wird hierdurch eine Westgrenze mit einem feindlichen Staat und Herrscherhaus unmöglich gemacht und somit die Sicherung gegen andere europäische Mächte stark verbessert.

Eine Herzogstochter wird zur zentralen Figur in der Entwicklung dieser Vereinigung:

Anne de Bretagne, bretonisch Anna Vreizh, (nach dem Gregorianischen Kalender, vgl. Minois:1999, S. 17) am 25.1.1477[1] als erste Tochter des Herzogs der Bretagne, François II., in Nantes geboren. Im Alter von 9 Jahren verliert sie ihre Mutter Marguerite de Foix, zwei Jahre später wird sie nach dem Tod ihres Vaters Herzogin der Bretagne, mit 15 Königin Frankreichs, mit 16 Mutter. Mit 21 ist sie Witwe und mit 22 erneut Königin (vgl. Cornette:2005, S. 384).

Während ihres Lebens hält sie trägt sie neben Herzogin der Bretagne unter anderem die folgenden Titel: Königin Frankreichs (zweimal), Siziliens und Jerusalems, des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Erzbischöfin Österreichs, Herzogin Mailands.

Geboren mit einer leichten Behinderung (ein Bein ist etwas zu kurz), ist sie ein hübsches, aufgewecktes Kind, genießt eine hervorragende Ausbildung und bleibt ihr Leben lang wissbegierig und Kunstliebhaberin (vgl. Matarasso:2001, S.51 und Jones:1988, S.371,375,383). Anne erbt die Bretagne, als der Osten des Landes von französischen Truppen kontrolliert wird (vgl. Cornette:2005, S. 384) und kämpft ihr Leben lang gegen den französischen Drang, die Bretagne zu einer Provinz Frankreichs zu machen. Dabei wird sie von der Bevölkerung als gerechte und milde Herrscherin verehrt. Ein Grund ist ihr Vertrauen auf die Linie des Kompromisses, eine Tradition ihrer Vorgänger seit dem Ende des Bretonischen Erbfolgekrieges[2] (vgl. Tourault:2002, S. 19).

Noch 1514, im Jahr ihres Todes (9.1.1514) heiratet ihre Tochter Claude François d'Angoulême (der bald darauf (am 1.1.1515) als König François I. von Frankreich gekrönt wird), womit die Unabhängigkeit der Bretagne praktisch endet. Als Claude stirbt, wird die Bretagne 1524 durch die Thronfolge Henris auch rechtlich ein Teil des Herrschaftsgebietes den französischen Königs, bevor die beiden Gebiete 1532 durch die von François I. im Edikt von Nantes erklärte union perpetuelle endgültig vereint werden ( vgl. Bautier in Leguay: 'Bretagne, IV. Das Ende der Selbständigkeit' in Brepolis (1977), vol.2,S.626).

In dieser Arbeit sollen die oft überraschenden Wendungen und Entwicklungen aufgezeigt werden, durch die Frankreich in der Zwischenzeit den Besitz über die Bretagne erlangt hat. Besondere Beachtung finden dabei die politischen Kämpfe um die Hand Annes und derer ihrer Tochter, die einem Herrschaftsanspruch gleichbedeutend sind. Ein Kapitel soll zeigen, wie Anne um einen männlichen Thronfolger zur Sicherung der Unabängigkeit kämpft. Da es als Ausgangsprinzip für den Streit über die Rechtmässigkeit des Herrschaftsanspruches gilt, widmet sich das erste Kapitel zudem dem Salischen Gesetz, das auch in anderen Geschichtssituationen von grossem Einfluss war (und zum Beispiel den Hundertährigen Krieg bedingt hat).

Die vorangegangenen ebenso wie die folgenden geschichtlichen Entwicklungen in der Bretagne sind interessant und geben Anlass zu weiteren Forschungen. Bezogen auf Anne könnten auch über die Frage ihrer Nationalität oder ihres Einflusses auf die Kunst vielgestaltige Recherchen durchgeführt werden.

2 War Annes Herrschaft rechtens? Die Begründung des Herrschaftsstreits durch Frankreich und Ausgangslage bei Annes Geburt

2.1 Die Rechtsauffassung der bretonischen Herrscher

Anne entstammte dem Hause Dreux-Montfort, seit 1213 Herrschergeschlecht der Bretagne, französischen Ursprungs und immer wieder durch Heiraten mit dem französischen Hochadel verbunden. Im Prinzip regierten also bereits seit mehreren Jahrhunderten Franzosen die Bretagne, versuchten aber, diese als ihr persönliches, von der französischen Krone unabhängiges Hoheitsgebiet zu erhalten (vgl. Tourault:2002, S. 26/27). Nach bretonischem Recht war die Herrschaft nicht an ein bestimmtes Geschlecht gebunden und die Herrschaft Anne de Bretagnes demnach folgerichtig. Dieses Erbrecht wurde 1486 von den bretonischen Landständen ausdrücklich bestätigt (vgl. Scheurer in Brepolis:1977, vol.1,S.656-657).

2.2 Die Rechtsauffassung der französischen Herrscher

Eine andere Rechtsauffassung vertrat dagegen die französische Krone, denn in Frankreich fand das Salische Gesetz Anwendung. Angeblich zurückgehend auf einen Passus in der fränkischen Gesetzessammlung "Lex Salica" aus dem 6. Jahrhundert, beschränkte das Salische Gesetz das Erbrecht von Landbesitz auf männliche Nachfahren. Ab dem 14. Jahrhundert wurde es als Argument gegen einen Thronanspruch durch Prinzessinnen oder deren Nachfahren benutzt, speziell um einen Verlust der Krone an einen ausländischen Herrscher durch die Heirat einer Thronfolgerin zu verhindern (vgl. Contamine: 'Salisches Gesetz' in Brepolis:vol.7,cols 1305-1306). Frankreich rechtfertigte damit 1328 die Ablehnung des Thronanpruchs Edward III. (1312 - 1377, englischer König und Neffe des gerade verstorbenen Karl IV. von Frankreich) auf die französische Krone, was eine Hauptursache für den Hundertjährigen Krieg (1337 - 1453) wurde (vgl. Contamine in Brepolis:vol. 5,col 215) und nutzte es zur Verteidigung seiner Unabhängigkeit. Ende des 15. Jahrhunderts nutzt Frankreich das Gesetz nun als Argument für den Anspruch auf die Herrschaft über die Bretagne.

2.3 Louis XI. Versuch eines Rechteerwerbs

Ein anderer Aspekt stärkte diesen vagen Anspruch: Im Frieden von Guèrande (12.4.1365), der den Bretonischen Erbfolgekrieg beendete, war festgelegt, dass die Erbfolge des Geschlechts der Montforts - dem Anne angehörte - enden und an die männlichen Nachfahren der Linie Penthièvre[3] übergehen würde, sobald ein männlicher Nachfahre des Hauses Montfort ausblieb. Annes Vater François war der letzte männliche Montfort-Nachfahre (vgl. Tourault:2002, S47/48).

Die Erklärung hierfür liefert Le Boterf:

Le principe de cette succession n'aurait même dû se poser puisque la loi salique n'était pas appliquée en Bretagne. En revanche, il existait un traité, signé à Guérande en 1365, stipulant que le jour où la dynastie des Montfort, dont Francois II était le descendant, n'aurait plus d'héritier mâle, le duché reviendrait à la famille de Blois-Penthièvre. Afin de parachever l'unité de son royaume, Louis XI avait acquis, pour 50000 écu d'or, les droits de Nicole de Blois, fille de Jean de Penthièvre. (Le Boterf:1979, S. 32)

Damit versuchte Louis XI., den Herrschaftsanspruch zu stärken, wobei die beiden Parteien heftig darüber stritten, ob Nicole de Blois derartige Rechte besass, wo sie doch so wenig männlicher Nachfolger der Penthièvres war, wie Anne de Bretagne auf Seite der Montforts. Der französische König versuchte also, neben dem militärischen Ansatz, die Bretagne zu erobern, auch eine rechtliche Begründung für die Vereinigung zu finden. Bis zu Louis XI. Tod bleibt die Rechtsfrage ungeklärt (vgl. Tourault:2002, S. 49). Eine endgültige Beilegung aller Zweifel und des Jahrhunderte alten Konfliktes zu Gunsten des französischen Königs könnte jedoch die Heirat mit der Herrscherin der Bretagne bringen.

3 Wieso Königin? Der Weg auf den Thron Frankreichs und die Ehe mit Charles VIII.

3.1 Gründe für eine Verbindung mit dem bretonischen Herrschergeschlecht

Bei den verschiedenen europäischen Adelsgeschlechtern war Annes Hand sehr begehrt: Die Bretagne ist zu Friedenszeiten während der Mitte des 15. Jahrhunderts ein wohlhabender und moderner, unabhängiger Staat (Tourault:2002, S. 24) und Knotenpunkt des Seehandels von Südwestfrankreich und der iberischen Halbinsel auf der einen und England und der Hanse auf der anderen Seite, hat also gute Handelsbeziehungen nach ganz Europa. Neben dieser strategisch günstigen Position besitzt das Herzogtum ein zusammenhängendes Gebiet mit einer hohen Bevölkerungsdichte[4] und eine starke Landwirtschaft (Le Page:1987, S.18-19).

Exportgüter sind besonders Stoffe, Wein und Salz (vgl. Tourault:2002, S. 22/23).

3.2 Die ersten Bewerber und Hochzeitspläne

Dreizehn Bewerber bemühen sich bereits in ihrer frühen Jugend (bis 1486) um Anne. Besonders interessant scheinen Angebote aus Spanien, Österreich und England (vgl. Le Boterf:1979, S.41). Auch mächtige Personen aus der Bretagne erhoffen sich eine Heirat - der mächtige Herzog Jean de Rohan möchte sie als Braut seines Sohnes François sehen; Alain d'Albret, Kapitän von Nantes, als seine eigene.

Der traditionell mit der englischen Krone verbündeten Linie der Montforts entstammend, bevorzugt ihr Vater ursprünglich die Stärkung dieser Beziehungen und verspricht Anne 1481 dem englischen Thronfolger. Die Abmachung beinhaltet auch Regelungen hinsichtlich von Ersatzkandidaten (für Anne ist dies ihre einzige, ein Jahr jüngere Schwester Isabeau[5]) im Falle des Todes eines der vorgesehenen Ehepartner vor dem zwölften Lebensjahr.

[...]


[1] Das Datum nach Le Page:2003, S.185, ist der 26. - auch hier gibt es also widersprüchliche Aussagen.

[2] Im Bretonischen Erbfolgekrieg (1341 - 1365) erlangte der spätere Herzog Jean IV. (Sohn von Jean de Montfort, unterstützt vom englischen König Edward III.), die Herrschaft über die Bretagne gegen Charles de Blois (von der mit dem französischen Königreich verbündeten Linie der Blois-Penthièvre), der 1364 in der entscheidenden Schlacht von Auray fiel.

[3] Für einen kurzen Einblick in die Genealogie, siehe auch die Tafel in Favier:1984, S. 280.

[4] Bei 1,25 Millionen Einwohnern (mehr als z.B. Böhmen oder Schottland zu jener Zeit und etwa ein Zehntel der Bevölkerungszahl Frankreichs) hatte die Bretagne 36 Einw./km². (Le Page:1987, S. 18-19)

[5] geb. 1478/81?, gest. 1490

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Anne de Bretagne und der Abschluss des Nationalen Werdens in Frankreich - Die Vereinigung Frankreichs mit der Bretagne
Hochschule
Universität Potsdam  (Institut für Romanistik)
Veranstaltung
Nationales Werden in Romanischen Ländern
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
23
Katalognummer
V83910
ISBN (eBook)
9783638001434
ISBN (Buch)
9783640319701
Dateigröße
517 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit wurde vom Dozenten als sehr fundiert und fachlich wie sachlich richtig gelobt. Dabei hob er den logischen Aufbau und das umfassende Literaturverzeichnis hervor. Die Schwäche, die zur Abwertung geführt hat, war das "in meinen Augen" auf Seite 14. An dieser HA habe ich 9 Monate gearbeitet, ich hoffe, sie wird euch erhellen. Viel Erfolg!
Schlagworte
Anne, Bretagne, Abschluss, Nationalen, Werdens, Frankreich, Vereinigung, Frankreichs, Bretagne, Nationales, Werden, Romanischen, Ländern
Arbeit zitieren
Martin Jähnert (Autor:in), 2007, Anne de Bretagne und der Abschluss des Nationalen Werdens in Frankreich - Die Vereinigung Frankreichs mit der Bretagne, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83910

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Anne de Bretagne und der Abschluss des Nationalen Werdens in Frankreich  -  Die Vereinigung Frankreichs mit der Bretagne



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden