Vertragsgestaltung bei Venture Capital Verträgen

Schutz des geistigen Eigentums und des Know-how, Wettbewerbsverbote, Bewältigung von Tod und Berufsunfähigkeit der Initiatoren


Seminararbeit, 2009

30 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Teil: Einleitende Betrachtungen
A. Über Venture Capital
B. Abgrenzung zu ähnlichen Konzepten
C. Preisbildung bei Venture Capital Investments

2. Teil: Juristische Betrachtungen
A. Der Venture Capital Vertrag
I. Wahl der Rechtsform
II. Bestandteile
1. Die Satzung
2. Der Beteiligungsvertrag
3. Die Gesellschaftervereinbarung
B. Schutz des geistigen Eigentums und des Know-how
I. Schutz der Innovation
II. Patentrechtlicher Schutz
III. Urheberrechtlicher Schutz
IV. Markenrechtlicher Schutz
V. Schutz des Know-how
1. Bedeutung und Begriffsbestimmung
2. Strafrechtlicher Schutz
3. Zivilrechtlicher Schutz
4. Praktische Betrachtungen
VI. Vertragsrechtliche Schutzmöglichkeiten
1. Vorvertragliches Stadium
2. Einbringung von Immaterialgütern im Zielunternehmen
C. Wettbewerbsverbote
D. Berufsunfähigkeit und Tod der Initiatoren

3. Teil: Thesen

Literaturverzeichnis

Hoffmann, Ralf: Know-how: Optimierung und Nutzung bei VC-Finanzierungen in: Finanzbetrieb 10/2007, S.631-638

Ilzhöfer, Volker: Patent-, Marken- und Urheberrecht, München 2007

Kokalj, Ljuba/ Pfaffenholz, Guido/ Moog Petra: Neue Tendenzen in der Mittelstandsfinanzierung, Wiesbaden 2003

Leopold, Günter/ Frommann, Holger/ Kühr, Thomas W.: Private Equity Venture Capital, 2.Aufl., München 2003

Otto, Dirk: Recht für Software- und Webentwickler, Galileo Press, Bonn 2007 Redeker, Helmut: IT-Recht, 4. Aufl., München 2007

Schack, Haimo: Urheber und Urhebervertragsrecht, 3. Aufl., Tübingen 2005

Schefczyk, Michael: Finanzieren mit Venture Capital und Private Equity, 2.Aufl., Stuttgart 2006

Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007 Winkler, Christoph: Rechtsfragen der Venture Capital Finanzierung, Berlin 2004 Ziegert, Nicholas, Der Venture Capital-Beteiligungsvertrag (VCB), Berlin 2005

Internetquellen

Brooks, Roland, Grundlegende Informationen zum Thema Private Equity, in: http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Grundlegende-Informationen-zum-Thema- Private-Equity-Teil-2/8c6c288aca/, abgerufen am 05.12.2008

Weitnauer, Wolfgang, Wahl der Rechtsform für junge Unternehmen in der Net Economy, in: http://weitnauer.net/vc/pdf/beitrag_net_economy.pdf, abgerufen am 10.12.2008 (auch als Aufsatz erschienen, in: E-VENTURE MANAGEMENT, Hrsg. Tobias Kollman, Gabler Verlag, 2003)

Weitnauer, Wolfgang, Der Beteiligungsvertrag, in: http://weitnauer.net/vc/pdf/Der Beteiligungsvertrag1.pdf, abgerufen am 11.12.2009 (siehe auch NZG 2001, 1065 ff.)

o.V., Begriffsdefinition – Was ist Venture Capital?, in : http://www.foerderland.de/1373.0.html, abgerufen am 04.12.2008

O.V., Begriffsdefinition – Was ist Venture Capital?, in : http://www.foerderland.de/ 1373.0.html, abgerufen am 04.12.2008

O.V., Record Amounts of Uninvested Capital Result in Lower Fundraising by Venture Capitalists, in: http://nvca.org/nvca2_11_02.html, abgerufen am 04.12.2008.

O.V., VENTURE CAPITALISTS PREDICT A DIFFICULT 2009, in:

http://nvca.org/pdf/09PredixRelease.pdf, abgerufen am 04.12.2008.

O.V., Internetauftritt Sequoia Capital, in: http://www.sequoiacap.com/company/public-stage, abgerufen am 05.12.2008

O.V., BVK Statistik – Das Jahr 2007 in Zahlen, in: http://www.bvkap.de/media/file/163.BVK_Jahresstatistik_2007_final_210208.ppd, abgerufen am 05.12.2008

O.V., http://www.siegerlandfonds.de, http://www.bais-online.de. abgerufen am 05.12.2008

O.V., http://www.gruenden.uni-siegen.de, http://www.renex.org, abgerufen am 05.12.2008

O.V ., Statistics, Berne Convention of September 9, 1886, in: http://www.wipo.int/treaties/en/statistics/StatsResults.jsp?treaty_id=15&lang=en, abgerufen am 02.01.2009.

1. Teil: Einleitende Betrachtungen

A. Über Venture Capital

Der ursprünglich aus den USA stammende Begriff „Venture Capital“ (nachfolgend VC) bezeichnet eine besondere Form der Finanzierung für junge, oft innovative Unternehmens- gründungen.[1] Auf Grund der damit einhergehenden Risikokompo- nente wird der Begriff im deutschen Sprachgebrauch häufig mit „Risiko-“ oder „Wagniskapital“ gleichgesetzt. Da der VC-Geber, anders als bei den üblichen Bankenfinanzierungen, ohne Stellung von Sicherheiten haftendes Eigenkapital zur Verfügung stellt, er- scheint diese Übersetzung zunächst gerechtfertigt. Betrachtet man, dass der VC-Geber kein Gläubiger, sondern vielmehr haftender Partner des Gründers ist und somit dessen unternehmerische Risi- ken als auch Chancen trägt, so erscheint die Umschreibung von VC als „Chancenkapital“ möglich.[2]

Während der Laufzeit der Investition verzichtet er im Regelfall auf sämtliche Erträge wie Dividenden oder Zinszahlungen. Seine Ren- dite erhält er ausschließlich durch das angestrebte Wachstum des Unternehmenswertes, wenn er sich nach der vorher vereinbarten Zeit aus dem Betrieb mittels eines Exits zurückzieht. Diese kann, bei optimaler Entwicklung, ein Vielfaches des anfangs eingebrach- ten Kapitals betragen.[3]

Für viele Gründer ist VC oft die einzige Möglichkeit um ihr Vor- haben zu realisieren, wenn eigene Mittel nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind und eine Fremdkapitalfinanzierung durch Kreditinstitute auf Grund fehlender Sicherheiten ausscheidet. An- dere entscheiden sich hingegen ganz bewusst gegen eine Finanzie- rung mit VC.

Motive dafür können sein, dass sie ihre gesellschaftsrechtliche Unabhängigkeit bewahren wollen oder dass ihr Unternehmenskon- zept einen geringen Kapitalbedarf hat und sie auf eine schnelle Produktentwicklung verzichten können.[4] Nichtsdestotrotz sind die Investitionen in VC und die damit verbundene volkswirtschaftliche Bedeutung hoch: Allein in den USA lagen die VC-Investments im Rekordjahr 2000 bei ca. 100 Mrd. US$. [5] In den Jahren danach ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen gewesen, bei einer aktuel- len Investitionssumme von ca. 30Mrd. US$ in 2008.[6] Hier finden sich große VC-Gesellschaften, die weltbekannte Unternehmen wie Apple, Cisco Systems, Oracle oder Google finanziert und damit diese Erfolgsgeschichten erst ermöglicht haben.[7] In Deutschland ist der VC-Markt insgesamt jünger [8] und mit Investitionen von ca. 840 Mio. € in 2007, deutlich kleiner als in den USA.[9] Aktuell zeigen sich immer mehr Tendenzen, die den Weg für eine positive Entwicklung des VC-Marktes ebnen.

Auch im Siegerland gibt es Möglichkeiten, um als Gründer mit VC gefördert zu werden: Genannt seien hier der Siegerlandfonds 1 der Sparkasse Siegen oder die Business Angels Initiative Südwestfa- len.[10] Informationen dazu erhält man z.B. über das Gründungsan- gebot der Universität Siegen oder das Regionale Netzwerk für Existenzgründungen für Siegen-Wittgenstein und Olpe (RENEX).[11]

B. Abgrenzung zu ähnlichen Konzepten

In Deutschland wird der englische Begriff „Private Equity“ oft synonym zu VC verwendet. Hier ist zu differenzieren, da Private Equity vielmehr als generelle Bezeichnung für vor- oder außerbörs- liche Eigenkapitalbeteiligungen steht. Als „Public Equity“ bezeich- net man dagegen Kapital, das öffentlich an der Börse gehandelt wird. [12] VC kann als Sonderform von Private Equity gesehen wer- den, welches in frühen Unternehmensstadien eingesetzt wird. An- hand eines idealisierten Phasenmodells für Wachstumsunterneh- men, lässt sich diese zeitliche Abgrenzung verdeutlichen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [13]

Alle nicht dargestellten und somit später ansetzenden Finanzierun- gen sind im Bereich des Private Equity anzusiedeln.

Mezzanine-Kapital lässt sich eindeutiger von VC abgrenzen, da es sich in seiner Grundform nicht um Eigen- sondern um Fremdkapi- tal handelt. Allerdings ist dieses oftmals so ausgestaltet, dass der Kapitalgeber ebenfalls Kontrollrechte besitzt und aktiv am Gewinn partizipiert.

Eine stille Beteiligung ist zwar eine Eigenkapitalbeteiligung, aber in ihrer typischen Form beinhaltet sie weder eine zwingende Ver- lustbeteiligung noch die bei VC Finanzierungen so wichtigen Mitspracherechte. Allerdings gibt es Gestaltungsformen, die dem VC schon sehr nahe kommen. Diese werden als atypische stille Beteiligungen bezeichnet.[14]

C. Preisbildung bei Venture Capital Investments

Bei der Bewertung von VC-Investments sind, auf Grund der hohen Unsicherheit, übliche Verfahren praktisch nicht anwendbar. Insbe- sondere große VC-Gesellschaften arbeiten anhand ihrer langjähri- gen Erfahrung mit Bewertungsklassen, die je nach Branche, Ent- wicklungsstadium und Vorerfahrung der Gründer, zu vorher festge- legten Bandbreiten bei der Unternehmensbewertung führen. Gerade in der ersten Finanzierungsrunde kommt es häufig u.a. auf einen Marktvergleich mit anderen VC finanzierten Unternehmen an.

Als Beispiel sei im Folgenden auf die in der Praxis vorkommende Methode des diskontierten Zukunftswerts näher eingegangen. Hierbei wird ein Risikokapitalzins, die Internal Rate of Return (IRR), zu Grunde gelegt. Unter Annahme eines erreichbaren Exit- Wertes berechnet der VC-Geber von hier aus rückwärts, welche Beteiligungsquote er für das eingesetzte Kapital benötigt, um die angestrebte Rendite zu erreichen. Zusätzlich spielt der Zeitfaktor eine Rolle, d.h. wie lange das eingesetzte Kapital durch das In- vestment gebunden ist.

Bezogen auf einen fiktiven Fall, lässt sich der Anteil wie folgt be- rechnen: Wird der Unternehmenswert zum Zeitpunkt des Exits auf 150 Mio. € geschätzt und ein IRR von 40% p.a. über fünf Jahre angenommen, so beträgt der aktuelle Unternehmenswert 150 : 1,45 = 27,89 Mio. € (dies ist der post money-Wert, also der Unternehmenswert nach Finanzierung). Soll das Investment auf Grund des bestehenden Kapitalbedarfs bei 7,050 Mio. € liegen, so ergibt sich daraus ein möglicher Anteil von 7,050 : 27,89 = 25% des VC Gebers.

Mangels objektivierbarer Maßstäbe wird es letztlich einen „Bewer- tungshandel“ zwischen VC-Geber und -Nehmer geben. Dabei fließt die gegebene Marktsituation mit ein, d.h. wie viel Venture Capital steht einer begrenzten Anzahl aussichtsreicher Beteiligungsprojekte zur Verfügung? Benötigen die Gründer unter Umständen kurzfris- tig Kapital, da das Unternehmenswachstum äußerst zeitkritisch ist? Wie realistisch sind die Prognosen zum späteren Exit der VC-Geber einzuschätzen? Von der Beantwortung dieser Fragen hängt die Verhandlungsposition der Parteien ab. Hier wird deutlich, dass besonders in einem frühen Unternehmensstadium eine Bewer- tung mehr auf pragmatischen, denn auf analytischen Verfahren beruht. So ist das Ergebnis einer ersten Finanzierungsrunde oft primär vom Spiel der Kräfte und davon, wer die besseren Nerven behält, abhängig.[15]

[...]


[1] O.V., Begriffsdefinition – Was ist Venture Capital?, in : http://www.foerderland.de/ 1373.0.html, abgerufen am 04.12.2008

[2] Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007, S. 4, Rn. 1.

[3] Vgl. Schefczyk, Michael: Finanzieren mit Venture Capital und Private Equity, 2.Aufl., Stuttgart 2006, S. 1.

[4] Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007, S. 12, Rn. 25.

[5] O.V., Record Amounts of Uninvested Capital Result in Lower Fundraising by Venture Capitalists, in: http://nvca.org/nvca2_11_02.html, abgerufen am 04.12.2008.

[6] O.V, VENTURE CAPITALISTS PREDICT A DIFFICULT 2009, in: http://nvca.org/pdf/09PredixRelease.pdf, abgerufen am 04.12.2008.

[7] O.V., Internetauftritt Sequoia Capital, in: http://www.sequoiacap.com/company/public- stage, abgerufen am 05.12.2008

[8] Leopold, Günter/ Frommann, Holger/ Kühr, Thomas W.: Private Equity Venture Capi- tal, 2.Aufl., München 2003, S. 42-43.

[9] O.V., BVK Statistik – Das Jahr 2007 in Zahlen, in: http://www.bvkap.de/media/file/163.BVK_Jahresstatistik_2007_final_210208.ppd, abge- rufen am 05.12.2008.

[10] O.V., http://www.siegerlandfonds.de, http://www.bais-online.de. abgerufen am 05.12.2008

[11] O.V., http://www.gruenden.uni-siegen.de, http://www.renex.org, abgerufen am 05.12.2008

[12] Kokalj, Ljuba/ Pfaffenholz, Guido/ Moog Petra: Neue Tendenzen in der Mittelstandsfi- nanzierung, Wiesbaden 2003, S. 11.

[13] Brooks, Roland, Grundlegende Informationen zum Thema Private Equity, in: http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Grundlegende-Informationen-zum- Thema-Private-Equity-Teil-2/8c6c288aca/, abgerufen am 05.12.2008. Ebenfalls: Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007, S. 8-9, Rn. 12-14.

[14] Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007, S. 144-147, Rn. 23-35.

[15] Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007, S. 257-258, Rn. 6-12.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Vertragsgestaltung bei Venture Capital Verträgen
Untertitel
Schutz des geistigen Eigentums und des Know-how, Wettbewerbsverbote, Bewältigung von Tod und Berufsunfähigkeit der Initiatoren
Hochschule
Universität Siegen
Veranstaltung
Seminar im Zivilrecht
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
30
Katalognummer
V125388
ISBN (eBook)
9783640309160
ISBN (Buch)
9783640307210
Dateigröße
670 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Seminararbeit behandelt, neben allgemeinen Ausführungen zu den im Untertitel genannten Themenfeldern, besonders die bei einem Venture Capital Vertag erforderlichen spezifischen Elemente im Bereich des VC bei Unternehmungen der Software-Branche.
Schlagworte
Vertragsgestaltung, Venture, Capital, Verträgen, Seminar, Zivilrecht
Arbeit zitieren
Sebastian Stricker (Autor:in), 2009, Vertragsgestaltung bei Venture Capital Verträgen , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125388

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