Organe der Europäischen Gemeinschaft

Europaparlament, Europäischer Gerichtshof, Rechnungshof


Seminararbeit, 2008

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Einleitung

A. Europaparlament (EP)
I. Geschichte
II. Zusammensetzung
III. Aufgaben und Befugnisse
1. Repräsentations-, Artikulations- und Kommunikationsfunktion
2. Rechtssetzung
3. Budgetrecht/ Haushalt
4. Mitwirkungsfunktion bei Wahl/ Abwahl Exekutive
5. Kontrollfunktion
IV. Beschlussfassung
V. Abschließende Betrachtung des

B. Europäischer Gerichtshof
I. Zusammensetzung und Arbeitsweise des EuGH
II. Das Europäische Gericht erster Instanz
III. Abschließende Betrachtung des EuG und des EuGH

C. Rechnungshof
I. Zusammensetzung
II. Arbeitsweise
III. Abschließende Betrachtung

Literaturverzeichnis

Fischer, Peter/ Köck, Heribert Franz/ Karollus, Margit Maria (2002): Europarecht, 4. Aufl., Wien 2002.

Fugmann, Friedrich/ Kamp, Martin (2002): Institutioneller Aufbau der EG, in: Dauses, Manfred A. (Hrsg.), Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, Bd. 1, München 2008, S. 1-52; S. 96-102.

Hakenberg, Waltraud (2007): Europarecht, 4. Aufl., München 2007.

Härtel, Ines (2006): Handbuch Europäische Rechtsetzung, Heidelberg 2006.

Kirchner, Hildebert, Abkürzungsverzeichnis der Deutschen Rechtsprache, 6. Aufl., Berlin – New York 2008.

Oppermann, Thomas (1999): Europarecht, 2. Aufl., München 1999.

Oppermann, Thomas (2005): Europarecht, 3. Aufl., München 2005.

Ranacher, Christian/ Staudigl, Fritz (2007): Einführung in das EU-Recht, Wien 2007.

Schloh, Bernhard (2002): Institutioneller Aufbau der EG, in: Dauses, Manfred A. (Hrsg.), Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, Bd. 1, München 2008, S. 87-100.

Streinz, Rudolf (2008): Europarecht, Heidelberg 2008.

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Tempelmodell u. einheitlicher institutioneller Rahmen

Abbildung 2: Organe und Institutionen der EU

Abbildung 3: Anzahl der Mitglieder des EP nach Ländern

Abbildung 4: Sitzverteilung nach politischen Fraktionen im EP

Einleitung

Die Europäische Union umfasst seit der letzten Erweiterung mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 01.01.2007 nunmehr 27 Mitgliedstaaten mit insgesamt 493 Millionen Einwohnern.[1] Vorgänge auf europäischer Ebene berühren uns heute unmittelbar und gewinnen weiter an Bedeutung, es ist daher wichtig, die Funktionsweise der EU zu verstehen. Die EU stellt den institutionellen Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten.[2] Sie wird gemeinhin mit dem „Tempelmodell“, dessen Dach auf drei Säulen ruht, beschrieben. Die erste Säule wird durch den EGV (ehemals EWG) und durch den EAGV begründet. Die zweite Säule stellt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik dar, die im EUV geregelt ist. Die dritte Säule, die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS, ist ebenfalls im EUV geregelt.[3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Ranacher/ Staudigl (2007), S. 27.

Abbildung 1: Tempelmodell u. einheitlicher institutioneller Rahmen

Die Organe der EU/EG sind der Europäische Rat als Leitorgan (Art. 4 EUV) und das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof und der Rechnungshof (Art. 7 I EGV). Der Rat und die Kommission werden von einem Wirtschafts- und Sozialausschuss und einem Ausschuss der Regionen unterstützt (Art. 7 II EGV). Daneben wurde ein europäisches System der Zentralbanken und die Europäische Zentralbank geschaffen (Art. 8 EGV) sowie die Europäische Investitionsbank (Art. 9 EGV) errichtet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Ranacher/ Staudigl (2007), S. 38.

Abbildung 2: Organe und Institutionen der EU

Die Beschreibung einiger dieser Organe, im Einzelnen des Europaparlaments, des Europäischen Gerichtshofs und des Rechnungshofs ist Inhalt dieser Seminararbeit. Die Organe werden einzeln vorgestellt und nach einem kurzen Abriss über die geschichtliche Entwicklung dann hinsichtlich Zusammensetzung und Aufgaben näher beleuchtet.

A. Europaparlament (EP)

I. Geschichte

Das Europaparlament als demokratisches Element der EU trat erstmalig vom 10. bis zum 13. September 1952, damals noch schlicht als „Versammlung“ bezeichnet, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zusammen.[4] 1976 einigten sich die Regierungschefs der Mitgliedstaaten auf die Einführung der bereits im Art. 138 Abs. 3 EWGV vorgesehenen direkten Wahlen. In der Folge wurden 1979 die bis dahin indirekt gewählten Repräsentanten der nationalen Parlamente als Mitglieder des EP abgelöst.[5] Die Bezeichnung „Europäisches Parlament“ wurde offiziell erst mit der Einigung über die „Europäische Akte“ 1986 von den Einzelstaaten anerkannt. Vom Zeitpunkt der Gründung bis zu dieser Einigung hatte das Europaparlament quasi nur Konsultationsfunktion. Durch eine Reihe weiterer Verträge erfuhren die Rechte des Europaparlaments nun aber sukzessive Erweiterungen.[6] So wurde im Vertrag von Maastricht (1992) für bestimmte Rechtsgebiete das sog. Mitentscheidungsverfahren eingeführt, dass das Europaparlament nahezu auf eine Stufe mit dem Ministerrat stellte. Durch die Verträge von Amsterdam (1997) und Nizza (2001) wurde der Anwendungsbereich dieses Verfahrens weiter ausgedehnt und gleichzeitig eine Unterrichtungspflicht gegenüber den nationalen Parlamenten festgeschrieben.[7] Das EP ist das gemeinsame parlamentarische Organ der Europäischen Gemeinschaft (Art. 189 ff. EGV), der Europäischen Atomgemeinschaft (Art. 107 EAGV), bis zur Außerkrafttretung des EGKSV im Juli 2002 auch der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Art. 20 EGKSV) und der Europäischen Union (Art. 5 EUV).[8]

II. Zusammensetzung

Das EP setzt sich gemäß Art. 189 EGV aus 732 Vertretern der Völker zusammen), die seit 1979 auf jeweils 5 Jahre in allgemeiner und unmittelbarer Wahl gewählt werden (Art. 190 EGV). Hierin liegt eine Besonderheit des EP gegenüber herkömmlichen internationalen Organisationen, die sich i.d.R. nur aus weisungsgebundenen und regierungsabhängigen Staatenvertretern, wie z.B. im Ministerrat der EG, zusammensetzen.[9] Die Abgeordneten stimmen einzeln und persönlich ab, sie sind dabei nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden.[10]

Die genannte Obergrenze der Vertreter ist jedoch mit derzeit insgesamt 785 Mitgliedern durch den Beitritt Rumäniens und Bulgariens in der laufenden Wahlperiode (2004-2009) überschritten. Ab der nächsten Wahlperiode ist die Anzahl der Abgeordneten auf 736 festgelegt (Art. 9 I der Beitrittsakte 2003).[11]

Im Rahmen des EU-Reformvertrages, der an der Abstimmung in Irland gescheitert ist, sollte die Zahl der Mitglieder auf höchstens 750 und die Zahl der Abgeordneten je Staat auf höchstens 96 festgelegt werden.[12]

Die Sitzverteilung stellt dabei einen Kompromiss zwischen dem völkerrechtlichen Prinzip der Staatengleichheit und dem bundesstaatlich-demokratischen Prinzip der Proportionalität zur Bevölkerungszahl dar.[13]

[...]


[1] http://europa.eu/abc/keyfigures/index_de.htm

[2] Vgl. Ranacher/ Staudigl (2007), S. 27.

[3] Vgl. ebd., S. 26.

[4] Vgl. Fischer/Köck/Karollus (2002), S. 530.

[5] Vgl. Oppermann (1999), S. 19.

[6] Vgl. Fischer/Köck/Karollus (2002), S. 531.

[7] Vgl. ebd.

[8] Vgl. Oppermann (1999), S. 106.

[9] Vgl. Fischer/ Köck/ Karollus (2002), S. 532.

[10] Vgl. Oppermann (2005), S. 144.

[11] Vgl. Ranacher/Staudigl (2007), S. 50.

[12] Vgl. ebd., S. 23.

[13] Vgl. Oppermann (1999), S. 108.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Organe der Europäischen Gemeinschaft
Untertitel
Europaparlament, Europäischer Gerichtshof, Rechnungshof
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
22
Katalognummer
V124812
ISBN (eBook)
9783640298976
ISBN (Buch)
9783640304028
Dateigröße
585 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäischer Gerichtshof, Europäisches Parlament, Rechnungshof, EG, EU, Europa, Euoparecht
Arbeit zitieren
Ullrich Janke (Autor:in), 2008, Organe der Europäischen Gemeinschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124812

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