Ketzerbekämpfung im 13. Jahrhundert


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

34 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entstehung und religiöse Vorstellungen mittelalterlicher häretischer Bewegungen
2.1. Die Katharer
2.2. Die Waldenser

3. Kirchenrecht und Ketzerei
3.1. Das Decretum Gratiani
3.2. Die Laterankonzilien von 1139 und 1179
3.3. Ad abolendam
3.4. Vergentis in senium
3.5. Das vierte Laterankonzil von 1215

4. Weltliche Ketzergesetze
4.1. Ketzerverfolgung in den Ländern der Krone Aragon
4.2. Die Ketzeredikte Friedrichs II

5. Das Zeitalter der Inquisition
5.1. Die Anfänge der Inquisition in Deutschland
5.2. Die Anfänge der Inquisition in Frankreich

6. Schlussbetrachtung

7. Quellen und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die mittelalterliche Welt des 13. Jahrhunderts war geprägt von den Auseinandersetzungen der Vertreter der Spiritualia und der Temporalia mit den großen religiösen Bewegungen häretischer Gruppierungen, vornehmlich der Katharer und Waldenser. In dieser Arbeit sollen die Maßnahmen zur Ketzerbekämpfung im 13. Jahrhundert kritisch beleuchtet und analysiert werden. Aus diesem Grund sollen in einem ersten Abschnitt die beiden häretischen Bewegungen der Katharer und Waldenser in Okzitanien und Südfrankreich sowie deren Ausbreitung in Europa kurz vorgestellt werden, um aufzuzeigen, mit welchen Gefahren sich die mittelalterliche Kirche in dieser Zeit konfrontiert sah.

In einem zweiten Schritt wird das kirchenrechtliche Vorgehen gegen Ketzerei thematisiert, angefangen beim Decretum Gratiani als Sammlung der älteren Rechtsüberlieferung der Kirche und endend mit den canones des vierten Laterankonzils 1215 als vorläufigem Höhepunkt hinsichtlich der Manifestation des kirchlichen Rechts gegenüber häretischen Bewegungen. Im Zentrum soll vor allem aus quellengeschichtlicher Perspektive die Formierung des Häresiebegriffs vorgestellt werden, indem, wiederum angefangen beim Decretum Gratiani, die zeitgenössischen Definitionen von Häresie und deren Entwicklung auf den beiden Laterankonzilien von 1139 und 1179, in der päpstlichen Dekretale Ad abolendam von Papst Lucius III. (1184), in der Dekretale Vergentis in senium von Papst Innozenz III. (1199) und schließlich auf dem vierten Laterankonzil, auf dem in den canones 1 und 3 über den katholischen Glauben und über die Häretiker eine eindeutige Trennlinie zwischen Orthodoxie und Häresie festgelegt wurde, mit in Betracht gezogen werden sowie die stetig verschärften Sanktionen gegen Ketzer und deren receptatores, fautores et defensores. Der Dekretale Vergentis kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da ihr Text nur stark gekürzt hinsichtlich der Bestrafung von Häretikern und deren Begünstigern auf dem vierten Laterankonzil Geltung gefunden hatte. An Hand des Mentalitätswandels, der zu dieser Zeit stattgefunden haben muss, soll erklärt werden, warum sich eine Milderung in der Vorgehensweise gegen Ketzerei ereignet hatte.

Da jedoch nicht nur mit der Formierung des Kirchenrechts gegen Ketzer interveniert werden sollte, sondern auch die weltliche Gerichtsbarkeit in die Ketzerbekämpfung involviert worden war, werden in einem dritten Schritt an Hand des Königreiches Aragon und an Hand der Ketzeredikte Kaiser Friedrichs II. weltliche Ketzergesetze näher präzisiert.

Die Schilderungen und Analysen der Ketzererlasse und Dekretalen sind notwendig, um die Grundlage für die Einführung bzw. Einrichtung einer kirchlichen Institution zur Verfolgung und Bekämpfung von Häretikern zu verstehen: der Inquisition, die im 13. Jahrhundert institutionalisiert wurde. In diesem vierten Schritt sollen die Anfänge der Inquisition in Südfrankreich und Deutschland im zeitlichen Rahmen vom dritten Laterankonzil bis zur päpstlichen Bulle ad extirpanda, die den Einsatz der Folter gegen Häresieverdächtige legitimierte, beleuchtet werden.

2. Entstehung und religiöse Vorstellungen mittelalterlicher häretischer Bewegungen

In diesem Kapitel sollen mit den Katharern und den Waldensern zwei der maßgeblichen Häresien[1] des Mittelalters vorgestellt werden. Bezeichnenderweise gehen diese Namen nicht von den Anhängern der jeweiligen Häresie selbst aus, was allein dadurch ersichtlich ist, dass es beispielsweise keine einheitliche katharische Bewegung in Europa gab, sondern sich diese auf regionaler Ebene mit durchaus unterschiedlichen Lehren spaltete.[2] „Die anderen Namen, z.T. schwer erklärbar, entstanden spontan und volkstümlich in verschiedenen Ländern, obgleich man überall den Sektenzusammenhang erkannte.“[3] Durch die Reformbewegung der Kirche seit Gregor VII. kam die Idee auf, ob nur die Kirche selbst bzw. deren ordinierte Vertreter berechtigt seien, das christliche Heilswerk zu verwirklichen, oder ob nicht jeder Christ dazu aufgerufen sei, sein Leben nach christlichen bzw. apostolischen Normen auszurichten.[4] Der Gedanke der apostolischen Lebensweise sollte deswegen bis ins 13. Jahrhundert hinein der bestimmende Grundtenor der häretischen Bewegungen sein. „Nicht die Kirche in ihrer Dogmatik stand im Mittelpunkt der Kritik, sondern das konkrete Verhalten der Geistlichkeit, die Frage nach der rechten Lebensform.“[5] Auf der einen Seite stand folglich die prosperierende Geistlichkeit, die nach außen hin nicht den apostolischen Weg der Armut symbolisierte, und auf der anderen Seite eine regional weit verteilte Laienbewegung, die in den Vertretern eben dieser Lebensweise nicht die Nachfolger der Apostel sah. In diesen Anfängen der häretischen Bewegungen sind noch keinerlei dualistische Weltanschauungen ersichtlich, die später gerade den Katharern vorgeworfen worden waren und der Kirche einen Kampf gegen diese Ketzerei erleichterte.[6]

2.1. Die Katharer

Wie bereits geschildert, kann die neue religiöse Bewegung im 12. Jahrhundert noch keinesfalls als eine katharische deklariert werden. Die Leitideen der christlichen Armut und der apostolischen Lebensweise trafen, nachdem für die neuen Häresien Namen wie Katharer und Waldenser gefunden worden waren, auf viele dieser von der Kirche als Häresien verurteilten Bewegungen zu. Die Forschung nennt als Zeitpunkt einer Begegnung mit den ersten Katharern einen Vorfall im Jahre 1143 in Köln. Der Propst Everwin aus dem Prämonstratenserkloster Steinfeld wurde in Köln Zeuge eines Ketzerprozesses, in dessen Verlauf die Beschuldigten auch unter Androhung der Todesstrafe nicht von ihrem Irrglauben abwichen.[7] Zum ersten Mal erfuhr man von einer organisierten Sekte, die weder einen Namen besaß noch einen Stifter nennen konnte.[8] Aus dem Brief des Propstes Everwin an Bernhard von Clairvaux geht hervor, dass diese Häretiker ihre Lehren mit den Worten des Evangeliums zu rechtfertigen suchten und abzuschwören gedächten, wenn ihre Ansichten widerlegt werden könnten.[9] Bevor die lokale Geistlichkeit jedoch ein Urteil sprechen konnte, wurden die Angeklagten in einem Akt der Lynchjustiz vom Volk bei lebendigem Leib verbrannt.[10] Ideen einer dualistischen Kosmologie gehen aus dem Brief Everwins nicht hervor. Vielmehr geht aus der Quelle hervor, dass die neue religiöse Bewegung von bogomilischen Einflüssen, vor allem aus Byzanz[11], geprägt war.

„Von diesen übernahmen jene die Scheidung in Gläubige und Erwählte oder Vollkommene, die allein das Vaterunser beten durften, von ihnen den Aufnahmeritus der Handauflegung als Geisttaufe, später consolamentum genannt, die Verwerfung der Ehe, des Eides, des Alten Testaments (ganz oder teilweise) als teuflisches Machwerk; und wie die Bogomilen, wahrscheinlich von ihnen, haben auch die Katharer von Anfang an ihre Bischöfe.“[12]

Die Radikalisierung der religiösen Bewegungen in Italien und dem heutigen Südfrankreich hin zu der dualistischen Weltanschauung der byzantinischen Bogomilen fand erst durch die Reise des bogomilischen Bischofs Niketas[13] von Konstantinopel 1167 nach Italien und Okzitanien statt. War die religiöse Bewegung bis dahin von christlichen Armutsbekundungen, der Ablehnung der Sakramente und der Infragestellung des Ordo der hierarchischen Kirche bestimmt, kamen nun die östlichen radikaldualistischen Weltlehren hinzu. Dieser Punkt konnte sich am wenigsten aus dem Neuen Testament heraus rechtfertigen, weswegen „der Dualismus immer als eigentlicher Kernpunkt, als Grundlage der Ketzerei galt und alles andere als eine Folgerung daraus.“[14] Somit lässt sich auch die hohe Attraktivität der Katharer bei der Bevölkerung erklären. Lehnten die katharischen Wanderprediger die Schöpfungsgeschichte der Welt ab, indem sie predigten, dass die Welt von einem Anti-Gott, einem Satan, geschaffen worden und deswegen von Grund auf böse sei, so musste dies Spuren bei der Bevölkerung hinterlassen. „War es für Menschen, zu deren Alltagserfahrungen Armut, Krankheit, Unterdrückung und früher Tod gehörten, nicht viel einsichtiger, an einen mächtigen Satan zu glauben, der diese Welt beherrscht?“[15] Jedoch ist es unerlässlich darauf hinzuweisen, dass bei den ersten Katharern dieser religiöse Dualismus noch nicht spürbar gewesen ist, sondern sich erst durch die bogomilischen Einflüsse Ost- und Südosteuropas manifestierte, und letztlich auch dazu führte, dass die religiöse Bewegung nicht einheitlich verlief, sondern sich auch andere Gruppen herausbildeten, die die apostolische Lebensweise propagierten und den Ordo der Kirche kritisch hinterfragten, sich jedoch vom Dualismus der Katharer distanzierten, wie z.B. die Waldenser.

2.2. Die Waldenser

Ähnlich wie Katharer stellten auch die Waldenser eine Form der religiösen Laienbewegung im 12. Jahrhundert dar. Ihr Name geht auf den lyonesischen Kaufmann Petrus Valdes zurück, der sein Geschäft aufgab und mit der Predigt des Evangeliums begann[16], wie Jesus es von seinen Aposteln verlangte: „ et dixit eis euntes in mundum universum praedicate evangelium omni creaturae.“[17] Allerdings wurde Valdes und seinen Anhängern durch den Erzbischof von Lyon ein Predigverbot erteilt, da die Laienpredigt den kirchlichen Ordo grundsätzlich in Frage stellte, weswegen sich Valdes an Papst Alexander III. wandte, um eine Predigterlaubnis zu erbitten.[18] Nachdem von der Prüfungskommission, deren Leitung Walter Map innehatte, die theologische Unfähigkeit der Waldenser festgestellt wurde, erteilte Papst Alexander III. ihnen nicht die ersuchte Predigterlaubnis, jedoch mit der Einschränkung, dass es dem örtlichen Klerus vorbehalten sei, über die Zulassung der Waldenser zur Predigt zu entscheiden.[19] Für die Kirche war es von erheblicher Bedeutung, die Waldenser in ihren Bestrebungen nicht zu sehr zu enttäuschen, da in ihren Augen eine Fusion von Katharern und Waldensern in Südfrankreich hätte stattfinden können. Aus diesem Grund wohl wurde die Lebensweise der Waldenser gebilligt und deren Bitte auf Zulassung zur Predigt vom lokalen Klerus abhängig gemacht. Walter Map formulierte bei der Glaubensprüfung: „ Humillimo nunc incipiunt modo, quod pedem inferre nequeunt, quos si admiserimus, expellemur[20], woraus die Angst der Kirche vor den religiösen Laienbewegungen verständlich wird, doch ist ebenfalls ersichtlich, dass Valdes und seine Anhänger nicht gegen die Kirche opponierten, sondern lediglich um die Anerkennung der religiösen Lebensform kämpften, da sie sonst nicht dem Glaubensbekenntnis auf der Diözesansynode in Lyon von 1180 zugestimmt hätten, indem zum einen einige Glaubenssätze der Katharer abgelehnt wurden und Valdes zum anderen seinen Glauben an die eine wahre katholische Kirche beteuerte.[21] Ein Jahr später sollte den Waldensern durch den neuen Erzbischof von Lyon ein Propst vorangestellt werden[22], den diese jedoch nicht anerkannten, und auch von ihren Predigten ließen sie nicht ab, so dass sie 1183 exkommuniziert und der Diözese verwiesen wurden, was zur Verbreitung des Waldensertums in Okzitanien, Spanien, Oberitalien und Süddeutschland führte. Neben den Katharern wurden auch die Waldenser 1184 in der Dekretale Ad abolendam unter die Ketzer gezählt.

3. Kirchenrecht und Ketzerei

„Die Kirche hat sich seit ihrem Bestehen mit abweichenden dogmatischen, kultischen und organisatorischen Erscheinungsformen auseinandergesetzt.“[23] Dennoch befand sich die Kirche beim Aufkommen des Katharer- und Waldensertums in einer Zeit, in der zuvor keine großen Häresien aufgekommen waren, man lediglich über die häretischen Bewegungen der Spätantike durch Aufzeichnungen informiert war. Für die neuen ketzerischen Aktivitäten hatte man noch keinen Namen gefunden, so dass althergebrachte übernommen wurden.

„Wohl aber bezeichnet die katholische Literatur die Ketzer von Anfang an als Manichäer. Dadurch sind die kirchlichen Schriftsteller vielfach verleitet worden, bei Augustin nachzulesen, was die Manichäer gelehrt hatte, und diese Lehrer einfach auf die Ketzer ihrer Zeit zu übertragen.“[24]

So finden sich auch Definitionen von Häresie und Häretikern im Decretum Gratiani, die auf Augustinus und Hieronymus beruhen sowie der Ketzerkatalog Isidors von Sevilla[25]. Folglich gab es auch noch keine eindeutige Formulierung im kanonischen Recht, was Häresie eigentlich ist. Im Decretum Gratiani, das eine Kompilation des älteren Kirchenrechts ist, gibt es die Definitionen und Ansichten Augustinus’ und Hieronymus’, die eine grundlegende Richtung bezüglich des Häresiebegriffs geben. Auch hinsichtlich des Strafenkatalogs gibt es noch keine einheitlichen Richtlinien. Nach dem dritten Laterankonzil 1179 wurde im c. 27 erneut eine allgemeine Formel beschlossen, die zur Feststellung der Heterodoxie dienen sollte. Ketzernamen bzw. häretische Bewegungen werden jedoch nicht explizit genannt. Erst durch die Dekretale Ad abolendam 1184 sollten einige Ketzergruppen namentlich diffamiert sowie kirchliche und weltliche Sanktionen weiter verschärft werden. In Vergentis in senium 1199 wurden diese Ketzernamen beibehalten, jedoch wird das strafrechtliche Vorgehen gegen Ketzer und ihre Begünstiger erheblich verschärft. Erst auf dem vierten Laterankonzil 1215 sollte schließlich ein allgemeines Glaubensbekenntnis formuliert werden, das Heterodoxie und Orthodoxie eindeutig voneinander trennte.

Im Folgenden sollen also die Veränderungen im kirchlichen Recht, angefangen beim Decretum Gratiani, hinsichtlich der Definition des Häresiebegriffs sowie der Veränderungen im Strafmaß analysiert werden

[...]


[1] Da sich diese Arbeit mit der Ketzerbekämpfung im 13. Jahrhundert beschäftigt, kann nicht auf häretische Bewegungen der Spätantike oder des Frühmittelalters eingegangen werden. Der Verfasser ist sich jedoch bewusst, dass Häresien nicht erst im 12. und 13. Jahrhundert entstanden sind.

[2] So werden die Anhänger der neuen religiösen Bewegungen in Südfrankreich meist Albigenser genannt, in Deutschland Katharer und in Italien Patarener.

[3] Grundmann, H.: Ketzergeschichte des Mittelalters. Ein Handbuch. Göttingen 1963. S. 14

[4] Vgl. ders.: Religiöse Bewegungen im Mittelalter. Darmstadt 1961. S. 24

[5] Walther, H.G.: Häresie und päpstliche Politik: Ketzerbegriff und Ketzergesetzgebung in der Übergangsphase von der Dekretistik zur Dekretalistik. In: The Concept of Heresy in the Middle Ages (11th-13th C.) Proceedings of the international conference Louvain, may 13-16, 1973. Hg. v. Lourdaux, W./ Verhelst, D. (Medievalia Lovaniensia I 4, 1976). S. 104-143, hier: S. 106

[6] Vgl. Grundmann, H. Ketzergeschichte. S. 27 f.

[7] Vgl. Oberste, J.: Ketzerei und Inquisition im Mittelalter. S. 44 f.

[8] Vgl. dazu MPL 183, 1094 sermo 66: Quaere ab illis suae sectae auctorem; neminem dabunt. Quae heresis non ex hominibus habuit proprium haeresiarcham? Manichaei Manem habuere principem et praeceptorem, Sabelliani Sabellium, Ariani Arium etc. Quo nominee istos titulove censibis? Nullo. –s.a. Grundmann, H.: Ketzergeschichte. S. 23

[9] Grundmann, H.: Ketzergeschichte. S. 23

[10] Vgl. Oberste, J: Ketzerei und Inquisition. S. 45

[11] Die bogomilische Lebensweise geht wohl auf den bulgarischen Priester Bogomil in der Mitte des 10. Jahrhunderts zurück. Nach der Eroberung Bulgariens durch Byzanz 1018 fanden die Bogomilen neue Anhänger in Konstantinopel. Zu dieser Zeit entwickelte sich auch unter den neuen Anhängern in Byzanz der radikale Dualismus, eine strenge Ablehnung der Genesis, indem behauptet wird, die Welt sei nicht von Gott, sondern von Satan geschaffen worden. Als Wanderprediger gelangten die radikalen Bogomilen ins Abendland und die westlichen Balkanländer. Durch das Einsetzen einer schärfern Verfolgung durch byzantinische Synoden und den Kaiser von Byzanz wandten sich die Bogomilen missionierend westwärts und gelangten so auch in die deutschen Gebiete, nach Nord- und Südfrankreich sowie Italien, wo sie auf die eigenständige religiösen Bewegungen trafen. Vgl. dazu Grundmann, H.: Ketzergeschichte. S. 25 f.

[12] ebd. S.26

[13] Auf dem Konzil von Saint-Felix traf Niketas auf die französischen und okzitanischen Abordnungen der Katharergemeinden. Dort wurden weitere Bischöfe (es gab bereits Bistümer für Nordfrankreich und Okzitanien) für Albi, Agen und Toulouse gewählt, die sich alle von Radikaldualismus des Niketas überzeugen ließen. Vgl. dazu Oberste, J.: Ketzerei und Inquisition. S. 51 f.

[14] Grundmann, H.: Religiöse Bewegungen. S. 24

[15] Oberste, J.: Ketzerei und Inquisition. S. 48

[16] Grundmann, H.: Religiöse Bewegungn. S. 57 f.

[17] Mk. 16, 15; für einen weiteren Passus bezüglich der Verkündung des Wortes Gottes durch Wanderprediger s.a. Lk. 10, 1-16: post haec autem designavit Dominus et alios septuaginta duos et misit illos binos ante faciem suam in omnem civitatem et locum quo erat ipse venturus (Lk. 10, 1)

[18] nach Grundmann ist nicht ganz geklärt, ob Valdes und seine Anhänger sich nach Rom zum 3. Laterankonzil 1179 begaben, weil die Kurie sie wegen ihres Konflikts mit dem Erzbischof von Lyon nach Rom bestellt hatte oder weil sie aus eigenem Antrieb dorthin reisten, um eine Predigterlaubnis zu bekommen. Stephanus de Borbone, ein Inquisitor der Dominikaner, der erst nach dem 3. Laterankonzil geboren wurde, gibt an, dass die Waldenser nach Rom gerufen wurden, der Zeitgenosse Walter Map, der auch mit der Prüfung des Glaubens der Waldenser beauftragt war, erklärt, die Waldenser seien aus eigener Initiative nach Rom gekommen (de nugis curialium I). Vgl. dazu Grundmann, H.: Religiöse Bewegungen. S. 57, Anm. 103

[19] Oberste, J.: Ketzerei und Inquisition. S. 55 f.

[20] De nugis curialium

[21] Auszug aus dem Glaubensbekenntnis des Valdes: Pateat omnibus fidelibus quod ego Valdesius et omnes fratres mei, praepositis nobis sacrosanctis evangeliis, corde credimus, fide intelligimus, ore confitemur et simplicibus verbis affirmamus patrem et filium et spiritum sanctum tres personas esse, unum Deum totamque deitatis trinitatem coessentialem et consubstantialem et coaeternalem et coomnipotentem et singulas quasque in trinitate personas plenum Deum, et totas tres personas unum Deum, sicut in «credo in Deum», et in «credo in unum Deum» et in «quicumque vult» continetur. Für das gesamte Glaubensbekenntnis s.: Aux origines du Valdéisme. In: Archivum Fratrum Praedicatorum 16. Ed. Dodaine, A. 1946

[22] Oberste folgert daraus, dass eventuell eine Klostergründung bevorgestanden hatte, durch die die Wanderpredigt zu einem natürlichen Ende gekommen wäre.

[23] Oberste, J.: Ketzerei und Inquisition. S. 64

[24] ders. a.a.O. S. 65

[25] Der Ketzerkatalog Isidors von Sevilla (Etymologiarum libri viginti, VIII, 5: De haeresibus Christianorum) findet sich wörtlich bei Gratian übernommen (C24 q3 c.39: Quot sint sectae haereticorum)

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Details

Titel
Ketzerbekämpfung im 13. Jahrhundert
Hochschule
Universität zu Köln  (Historisches Seminar I)
Veranstaltung
Hauptseminar: Der Templerprozess
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
34
Katalognummer
V124030
ISBN (eBook)
9783640292547
ISBN (Buch)
9783640292608
Dateigröße
548 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ketzerbekämpfung, 13. Jahrhundert, Inquisition, Katharer, Waldenser, Gratian, Ad abolendam, 4. Laterankonzil, Inquisitor, Okzitanien, Dekretale, Vergentis in senium, Innozenz III., Lucius III.
Arbeit zitieren
Christian Berwanger (Autor:in), 2008, Ketzerbekämpfung im 13. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124030

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