Urkundendepots, Kopialbücher, Geschäftsbücher


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Urkundendepots
Definition
Entstehung/Grund der Anlage
Aufbewahrung des restlichen Schriftgutes
Beispiel an der Entstehung des markmeißnischen Urkundendepots
Zusammenfassung

Kopialbücher
Definition/Abgrenzung.
Geschichte
Aufbau/Verwendung
Quellenkritik

Geschäftsbücher
Der Begriff
Definition
Arten von Geschäftsschriftgut
Entwicklung
Aufbau und Verwendung der Amtsbücher
Historischer Wert

Bibliographie

Einleitung

Folgende Arbeit entstand im Zusammenhang mit einem Referat in dem Hauptseminar „Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Quellen zur Stadt- und Landesgeschichte“. Die Themen des Vortrages waren dabei die Urkundendepots, Kopialbücher und Geschäftsbücher des 14. und 15. Jahrhunderts. Entsprechend vielseitig gestaltet sich auch der Inhalt der vorliegenden Arbeit – zu jedem der drei Quellenarten wird eine Definition gegeben, außerdem werden Entstehungsgeschichte bzw. Entwicklung, die Überlieferung, der historische Quellenwert und, bei den Urkundendepots, auch ein Beispiel beschrieben.

Die Geschäftsbücher werden hier, aufgrund der günstigen Quellenlage, am ausführlichsten behandelt, ansonsten ist das Ziel dieser Arbeit, einen allgemeinen Überblick über die verschiedenen Quellengattungen zu geben und einen Zusammenhang zwischen ihnen herzustellen.

Wie in der Arbeit noch weiter zu erläutern ist, liegt der Wert der verschiedenen Archivalien vor allem in der Beweiskraft bzw. der Rechtswahrung (besonders bei den Urkunden und damit den Kopialbüchern und Urkundendepots), außerdem dienten die aufbewahrten Geschäftsschriften als Gedächtnis der Kanzlei und der Verwaltung. Die Aufbewahrung zwecks historischer Dokumentation hingegen ist sehr unwahrscheinlich.

Zur Forschungsliteratur ist zu sagen, dass in der heutigen Zeit zu jedem der drei Themen zahlreiche Veröffentlichungen vorliegen. Für die Urkundendepots wurde hier vor allem die Schrift Manfred Kobuchs herangezogen: „Die Anfänge des meißnisch-thüringischen landesherrlichen Archivs“. Darin wird ausführlich die Entstehung eines Archivs an einem Beispiel erläutert, das auch in dieser Arbeit behandelt wird. Die Literatur, die sich auf Kopialbücher bezieht, ist nur sehr spärlich vorhanden, für die Ausarbeitung an dieser Stelle wurden vor allem allgemein gehaltene Lehrbücher und Lexika herangezogen, die diese in meist kurzen Absätzen behandelten.

Die vorhandene Literatur für das breite Thema der Geschäftsbücher hingegen ist üppig, hier wurden besonders die Werke von Stefan Pätzold („Amtsbücher des Mittelalters“), Rolf Goldfriedrich („Die Geschäftsbücher der kursächsischen Kanzlei im 15. Jahrhundert“) und das lehrreiche Buch von Beck/Henning („Die archivalischen Quellen“) herangezogen. Die breite Palette der angebotenen Literatur lässt sich laut Pätzold darauf zurückführen, dass zum einen die überlieferten Geschäftsbücher eine große Fülle und Vielfalt aufweisen, und zum anderen, dass sowohl Archivare also auch Hilfswissenschaftler und Historiker an der Erschließung der Quellen, jedoch mit anderen Schwerpunkten, interessiert sind. So kümmern sich z.B. Archivare besonders um die angemessene Erschließung, sachgemäße Lagerung und Konservierung der Bücher, während Hilfswissenschaftler sich besonders um die Edition der Amtsbücher kümmern, da diese wichtige Überlieferungsträger sind. Die Historiker schließlich beschäftigen sich mit dem buchförmigen Geschäftsschriftgut vor allem im Rahmen der allgemeinen Quellenkunde, da der Nutzen für die Sozial-, Wirtschafts-, Stadt- oder Rechtsgeschichte sehr groß ist.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich also zuerst mit den Kopialbüchern, betrachtet danach die Urkundendepots und mündet schließlich in die Betrachtung der Geschäftsbücher.

Urkundendepots

Im ersten Kapitel dieser Arbeit soll es um Urkundendepots gehen.

Definition

Als Urkundendepot bezeichnet man besonders geschützte Aufbewahrungsorte für das Schriftgut, das der Rechtssicherung diente und sicher aufbewahrt werden musste. Weitere für diesen Begriff verwendete Synonyme sind Urkundenarchiv und teilweise auch Schatzarchiv, da die Urkunden oft zusammen mit dem Schatz und den Kleinodien lagerten.

Entstehung/Grund der Anlage

Urkundenarchive entstanden auf einer bestimmten Entwicklungsstufe der Gesellschaft, als sich zunehmend das Bedürfnis bemerkbar machte, die Rechtshandlungen, die man bis dahin ausschließlich in rechtssymbolischer Form abgeschlossen hatte, durch schriftlichen Aufzeichnungen größere Dauer und Sicherheit zu verleihen[1]. Urkunden wurden in größeren Mengen ausgefertigt und auch aufbewahrt, denn die Anfertigung einer mittelalterlichen Urkunde diente nicht nur der Durchführung und der sichernden Dokumentation eines Rechtsgeschäftes, sondern war auch als Gedächtnisstütze gedacht. Zusätzlich war ein wichtiger Beweggrund die Wahrung der besonderen Rechte und Besitztitel einzelner Institutionen oder Personengruppen - es galt, die politischen, ökonomischen und sozialen Privilegien und Rechtsansprüche zu sichern. Kirchen und Klöster verwahrten mit den Pergamenturkunden über ihre Privilegien oder Güterschenkungen die zur Sicherung erstellten Kopialbücher und Besitzstandsverzeichnisse und ließen auf diese Weise die frühesten kontinuierlich gewachsenen Archivfonds entstehen.[2] In ihnen wurden jedoch nur die Urkunden gelagert, die man nicht ständig benötigte oder von denen man eine Abschrift angefertigt hatte, welche man für den täglichen Gebrauch verwendete.

Die Sicherung eigener Rechte war auch der Ausgangspunkt für die Urkundenarchive der Fürsten und Grafen, die ihre Lehnbriefe, Verträge und sämtliche wichtigen Urkunden in besonders gesicherten Gewölben oder Türmen aufbewahrten. Gesicherte Orte befanden sich also in Burgen, Klöstern und Kirchen, in Kellergewölben und Türmen. In den Städten fanden sich spezielle Gewölbe in den Rathäusern, so in Leipzig z.B. die Rathauskapelle.[3] Bedingt durch den wirtschaftlichen Anstieg, die wachsende politische Bedeutung der Städte und die Ausbildung der Territorialstaaten wurden die Kanzleiräte mit Verwaltungsaufgaben überhäuft, deren Fülle sie nur durch eine neue Ordnung der ein- und ausgehenden Schriftstücke Herr werden konnten. Das anfallende Schriftgut, welches aufbewahrt werden musste, war zu ordnen, zu dokumentieren und möglichst auch zu registrieren – nur so war ein Überblick möglich. Die Aufbewahrung und Ordnung der Schriftstücke erfolgte bei Urkunden getrennt von den restlichen Schriftstücken.

Die zunehmende Quantität und die stetig wachsende Bedeutung der Urkunden führten dazu, dass im Mittelalter die Aufbewahrung der Urkunden nach einer bestimmten Systematik erfolgen und die Urkunden verzeichnet werden mussten. Abgesehen von der Verzeichnung in Kopialbüchern wurden diese Urkunden teilweise mit so genannten Dorsualvermerken versehen. Ein solcher Dorsualvermerk beinhaltet die Eigenbezeichnung der Urkunde, Angaben über den Aussteller und den Empfänger, eine knappe Bezeichnung des Sachinhalts mit Ortsangabe, oft fehlt jedoch das Datum.[4] An dieser Stelle findet sich zusätzlich auch hin und wieder ein Verweis auf den Eintrag in einem Kopialbuch.

Eine systematischere Organisation erfuhren die fürstlichen Urkundenarchive aber frühestens am Ende des 15. Jahrhunderts, als man die zum Teil auf mehreren Burgen und Städte verteilten Urkundendepots zusammenzog und in umfangreicheren Inventaren verzeichnen ließ. Gelegentliche Erbteilungen in den fürstlichen Archiven könnten ebenfalls ein Ansatz für eine solche bewusstere Erfassung und Ordnung der Urkunden gewesen sein.[5]

Aufbewahrung des restlichen Schriftgutes

Im Gegensatz zum Urkundenarchiv steht das Kanzleiarchiv: in ihm befand sich das Schriftgut, das man noch als Gedächtnisstütze für die Verwaltungstätigkeit benötigte. Dieses Schriftgut entstand durch den Ausbau der Verwaltungs- und Kanzleiorganisation. Vor allem seit der Einführung des Papiers im 14. Jahrhundert entstanden weitere Formen behördlichen Schriftgutes, wie z.B. Briefregister, Missivenbücher, Gerichtsprotokolle, Rechnung, Prozessakten oder Korrespondenzserien. Da Urkundenarchive oft in größerer Entfernung angelegt wurden und somit dem täglichen Zugang verwehrt blieben, war es nötig, für das Schriftgut, auf das man öfter zurückgreifen musste, ein besonderes Archiv, nämlich das Kanzleiarchiv bei den fürstlichen und städtischen Kanzleien anzulegen. Dieser Vorgang fand vor allem im 16. Jahrhundert statt, als das eigentliche Aktenzeitalter begann. Diese Kanzleiarchive wurden als „Instrument systematischer Verwaltungsarbeit“ und als „schriftlich fixiertes Gedächtnis der Verwaltung“ [Franz, S. 10] genutzt, sie mussten immer in der Nähe der Kanzlei sein, damit diese im Bedarfsfall sofort darauf zurückgreifen konnte. Die neubegründeten Kanzlei- oder Aktenarchive waren mit den gesondert fortgeführten Urkundenarchiven zumeist nur locker verbunden.

Beispiel an der Entstehung des markmeißnischen Urkundendepots Im Folgenden soll am Beispiel des markmeißnischen Urkundendepots gezeigt werden, was im vorherigen Abschnitt besprochen wurde: die Entwicklung eines Urkundendepots infolge der Durchsetzung seiner Machtansprüche und Ausbau der Herrschaft Friedrichs II. In diesem Abschnitt wird Bezug genommen auf den Aufsatz von Manfred Kobuch: „Die Anfänge des meissnisch-thüringischen landesherrlichen Archivs“.

Die erste vom Markgrafen von Meißen ausgestellte und überlieferte Urkunde ist eine Empfängerausfertigung des Meißner Domkapitels aus dem Jahre 1130. Die erste überlieferte Kanzleiausfertigung hingegen stammt erst aus 1243. Sie bietet ein Indiz dafür, dass die Kanzlei zu diesem Zeitpunkt bereits existierte und einen Schreiber besaß (dessen Hand auf der Urkunde nachweisbar ist). Von diesem Zeitpunkt an nahmen die Ausstellerausfertigungen schnell zu, die Zahl der Empfängerausstellungen nahm gleichzeitig ab. Durch die Existenz einer Kanzlei entstanden günstige Bedingungen für die Aufbewahrung eingegangener Urkunden, somit ist die Kanzlei als Anfang bzw. Grundlage für das entstehende markmeißnische Urkundendepot zu sehen.

Bis 1300 sind nach Kobuch ca. 36 Urkunden feststellbar. Vermutlich im Jahre 1330 wurden einige wichtige Urkunden, die bisher in der Kanzlei lagerten, mit einem Dorsualvermerk versehen. Diese Verzeichnung einiger der vorhandenen Urkunden mit nur zwei Schreiberhänden, aber einer inhaltlich und paläographisch gleichen Gestaltung, weist darauf hin, dass die Dorsierungen vermutlich ohne längere Unterbrechung vorgenommen worden sind. Die dorsierten Stücke haben meist eine grundsätzliche rechtliche Bedeutung und stammen fast ohne Ausnahme aus dem meißnisch-thüringischen Feudalraum.

Zeitgleich mit der nachträglich vorgenommenen Dorsierung der Urkunden wurde eine Liste in der wettinischen Kanzlei mit allen wichtigen Urkunden erstellt, die Ludwig der Bayer an Friedrich II gesendet hatte. Da diese Liste sowohl zur gleichen Zeit als auch durch die selben Schreiberhände wie die Dorsierungen entstand, kann eine Verbindung zwischen den Urkunden und der Liste angenommen werden, obwohl diese allerdings eine höhere Anzahl von Urkundennennungen vorweist, als letztendlich dorsiert worden sind.

Die Urkundenerfassung von 1330 stellt die älteste Inventarisation der aus dem landesherrlichen Urkundendepot ausgewählten Urkunden dar. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um ein Auswahlverzeichnis, da nicht alle vorhandenen Urkunden erfasst wurden, sondern nur diejenigen, die für das damalige Vorhaben von großer Wichtigkeit waren. Erst ab dem 15. Jahrhundert sind Inventare nachweisbar, die den gesamten Urkundenbestand erfassen. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine solche Inventarisation nur üblich, wenn ein bestimmter Anlass dies erforderte.

Im Falle der im Jahre 1330 erstellten Liste ist ein politischer Zweck zu vermuten, da zu diesem Zeitpunkt auch die selbstständige politische Laufbahn des bis dahin noch unmündigen Friedrich II. begann und dieser seine Machtansprüche geltend machen musste. Die Aufzählung der erhaltenen Urkunden diente demnach der „Festigung und dem weiteren Ausbau der wettinischen Territorialherrschaft durch Wahrnehmung der in den Urkunden verbrieften Rechte und Realisierung der kaiserlichen Privilegien“ [Kobuch, S. 124). Sie diente damit der Aufrechterhaltung und Ausweitung der feudalen Staatlichkeit Friedrich II. Die 1330 getroffene Auslese der für dieses Vorhaben wichtigsten Urkunden stellt somit die 1. Etappe zum Urkundendepot dar.

Zusammenfassung

Die Urkundendepots sind als Ausgangspunkte der Entwicklung archivischer Zustände in den feudalen Territorialstaaten zu sehen, welche als Organisationselemente der Landesherrschaft entstanden sind. Sie erfüllten spezifische Funktionen bei der Sicherung der Privilegien der herrschenden Stände.

Urkundendepots sind auch als frühe Erscheinungsform der späteren Empfängerarchive zu sehen, wie im Falle des Urkundendepots des Markgrafen von Meißen deutlich wird. Es beinhaltete nämlich zur Zeit der Dorsierung noch Dokumente, die für den gesellschaftlichen Verkehr und die Verwaltung benötigt wurden.

[...]


[1] Beck/Henning, S. 9

[2] Vgl. Franz, S. 9

[3] Steinführer, S. 175

[4] Vgl. Beck/Henning, S. 29

[5] Vgl. Franz, S. 10

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Urkundendepots, Kopialbücher, Geschäftsbücher
Hochschule
Universität Leipzig  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Quellen zur Stadt- und Landesgeschichte
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
18
Katalognummer
V121934
ISBN (eBook)
9783640267187
Dateigröße
436 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Urkunden, Urkundendepots, Kopialbuch, Kopialbücher, Geschäftsbuch, Geschäftsbücher
Arbeit zitieren
Nicole Heintke (Autor:in), 2007, Urkundendepots, Kopialbücher, Geschäftsbücher, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121934

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