Kindertagesstätten als Erziehungsersatz

Über die Notwendigkeit mütterlich-familiärer Erziehung und die Bedeutung 
der differenzierten Pädagogik in den Kindertagesstätten


Seminararbeit, 2008

14 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Begriffsklärung Familie
Das Unternehmen Kindertagesstätte

Die Massenerziehung in den Kindertagesstätten
Der aktuelle Stand als Standard
Folgeschäden falscher Pädagogik

Konflikt zwischen sozialer Kompetenz und Individualität

Zusammenfassung

Einleitung

„Im Verhältnis zur ohnehin geschehenden Sozialisation kann Erziehung als bewusste gesellschaftliche Reaktion auf die Entwicklungstatsache verstanden werden, als Reaktion darauf also, dass Kinder die Fähigkeiten erst erwerben müssen, durch die sie zu kompetenten Gesellschaftsmitgliedern werden. Erziehung lässt sich vor diesem Hintergrund [...] als geplante und absichtsvolle Sozialisation bestimmen. Das heißt: Erziehung ist, Veränderung von Personen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu bewirken.“1

Die Erziehung unserer Kinder, insbesondere der eigenen, hat höchste Priorität in der Familie. Jedoch nimmt die Anzahl der in den Kindertagesstätten zu erziehenden Kinder stetig zu. Gründe sind oftmals die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein weiteres, schwerwiegendes Problem sehen Pädagogen in dem Mindestalter für die Aufnahme in die Tagesstätten: Derzeit können Kleinkinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in die Massenerziehung gegeben werden. Hierbei stellt sich die Frage nach den Folgeschäden für die Entwicklung des Kindes und die Frage über seine soziale Kompetenz als Jugendlicher und Erwachsener. Folglich stellt sich die Frage, ob und wie eine Massenlenkung in den Kindertagesstätten die Individualität der Kinder vernachlässigt und wie die Schaffung einer

„mütterlichen Bindung“2 aussehen könnte. Weiterhin: Inwieweit darf die außer-familiäre Erziehung in den sozialen Erziehungsprozess des Kindes eingreifen?

All diese Fragen werden wir im folgenden Erläutern und Lösungen aufzeigen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Begriffsklärung Familie

Der Begriff „Familie“ ist in der Gesellschaft ein weitreichender Begriff geworden, deren genau Grenzen für das folgende Verständnis abzustecken gilt:

„Die Familie bzw. eine verwandtschaftliche Konstellation, in der sich Ältere um die Erziehung des Nachwuchses über einen längeren Zeitraum bemü- hen, kann mit einigem Recht als Urform des Gruppenlebens angesehen werden. Als Unterschied zwischen Familie und den anderen sozialen Gruppen ist hervorzuheben: Die Familie ist ihr eigenes Problem und damit ihr eigener Zweck. Sie ist in der Regel zwei-geschlechtlich und mindestens [...] zwei-generativ. Alter, Geschlecht und Generationsabstand sind für sie konstitutive Merkmale. Die Familie ist aufgrund des Familienzyklus in einem dauernden Prozess der Veränderung, der das familiale Normenund Wertgefüge und das gruppenspezifische Rollendifferenzial wie alle damit verbundenen Strukturen und Prozesse berührt, einschließlich der Zielsetzung des familiären Gruppenlebens“3

Hierdurch wird deutlich, dass einige modernen Familienformen, wie Patchwork-Familien oder homosexuelle Ehen mit Kindern, nicht als Familie laut Definition gelten.

In der Regel besteht die moderne Kleinfamilie aus Vater, Mutter und ein bis zwei Kindern. Durch die Industrialisierung begann der Prozess der Verkleinerung der Großfamilien. Die Großeltern waren in der Urfamilie ebenfalls im Familienkern eingegliedert. Hieraus entstand die so genannte Kernfamilie mit der o.g. Familienstruktur. Durch das Streben nach besseren Lebensstandards und Wohlstand zogen viele Familien in die Industriestädte. Um die Familie zu ernähren ist es nötig, dass beide Elternteile Erwerbstätig sein müssen. Daraus resultiert die wichtige Frage nach der Aufsicht und Erziehung der Kinder während der Arbeitszeit. Großeltern als Ersatzerzieher gingen in der Neuorientierung der Kernfamilie verloren. Um nicht pro Familie eine wichtige Arbeitskraft zu verlieren, errichteten Industrielle die ersten Betriebskindergärten, in denen die Kinder der Arbeitnehmer tags- über Erzogen, Unterhalten und Versorgt wurden. Die Institution Kindergarten oder mittlerweile Kindertagesstätte wurde von den Unternehmen abgekoppelt und ist seither größtenteils Eigenständig. Nur wenige Firmen leisten sich noch einen eigene Kindertagesstätte.

Das Unternehmen Kindertagesstätte

Durch die schiere Überforderung der Pädagogen in den Kindertagesstätten, als auch der zunehmende Fachpersonalmangel werfen zunehmend ein negatives Licht auf diese Institution. Das pädagogische Prinzip der individuellen Erziehung ist nur mit hohen finanziellen Aufwendungen zu realisieren. Aber es geht auch anders. Der folgende Artikel wurde von mir zum Thema Kindertagesstätten in privater Trägerschaft geschrieben. Als Beispiel dient die Kita in Woltersdorf bei Berlin:

I. Entwicklungen im Kita-Bereich

In den vergangenen Jahren gab es eine große Entwicklung in der Arbeitswelt (variierende Arbeitszeiten) und damit in den Familien. Jeder dieser Aspekte hat Auswirkungen auf den Betreuungsbedarf der Kinder. Die veränderten Arbeitszeiten, Familienstrukturen, sowie gestiegene inhaltlich-qualitative Ansprüche kollidieren mit dem Angebot der klassischen Kindertagesstätten. Deren starre (und oft auch kurze) Öffnungszeiten, die fehlenden Plätze für Kleinkinder im Westen und oft wenig pädagogische Konzeptionen lassen viele Eltern immer unzufriedener werden. Diese Unzufriedenheit haben zur Gründung vieler Kindertagesstätten in freier Trägerschaft geführt. Ein Beispiel für ein solches Elternprojekt kann man in Woltersdorf bei Berlin beobachten. Die Hoffnung der Eltern dort zielt auf eine individuellere Betreuung, Förderung und Bildung der Kinder.

II. Gesetzeslage

Grundsätzlich ist die Kindertagesstättenthematik im Bundesrecht (KJHG) geregelt, Details werden in Landesgesetzen festgelegt. Deshalb unterscheidet sich die Rechtslage in jedem Bundesland ein wenig. In dem brandenburgischen Kita-Gesetz (§1 Abs.1) heißt es: „Die Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Beruf und Familie [...]“. Durch den Wandel der Arbeitszeiten ist die Kita verpflichtet, ihre Betreuungszeiten und -dauer dem Bedarf anzupassen. Kinder haben vom vollendeten dritten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Auch vorher können Eltern einen Rechtsanspruch geltend machen, wenn sie erwerbstätig sind oder aktiv Arbeit suchen. Die Arbeitszeiten der Eltern geben daher die Öffnungszeiten der Kita vor. Die Verantwortung für die Bereitstellung der Kita-Plätze liegt bei den Landkreisen und Kommunen. Letztlich ist jede Kommune gefordert, genügend Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen.

III. Finanzierung

In Brandenburg zahlt der Landkreis dem Träger einen Betriebskostenzuschuss von 84 Prozent der Personalkosten, die Kommune und die Eltern zahlen in der Regel den Rest. Diese Förderung erhalten nicht nur staatliche Kitas, sondern in gleichem Maße private Träger, wenn die Kita in den Bedarfsplan aufgenommen ist. Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, der Betreuungsdauer und dem Alter der Kinder.

IV. Alternativen

Es besteht die Möglichkeit, die betrieblichen Betreuungsbelange und die elterlichen Betreuungsbedürfnisse in Einklang zu bringen. Realisierbar ist dies, wenn Betriebe in bereits bestehende Kitas, in Zusammenarbeit mit Kommunen oder freien Trägern, Platz-Belegungsrechte sichern. Damit hat der Betrieb gegen eine Zahlung eines Entgeltes einen Anspruch auf die Nutzung einer festgelegten Anzahl von Kita-Plätzen. Weiterhin können, in Absprache, die Öffnungszeiten der Kita mit den Arbeitszeiten der Eltern harmonisieren. Voraussetzungen sind flexible Arbeitszeiten bei den Erziehern. Zu beachten ist, dass jedes Kind mindestens 2,5 bis 3,5 Quadratmeter Platz hat. Weiterhin müssen Interieur, sanitäre Einrichtungen und die täglichen Mahlzeiten kindgemäss sein. Idealerweise sollten die Erzieher mindestens einmal pro Jahr pädagogische Lehrgänge besuchen. Vorteilhaft ist zudem die Engagierung von speziell ausgebildeten Pädagogen, wie z.B. Heilpädagogen, die verhaltensauffällige Kinder optimal betreuen können.

Für die Realisierung des Projektes ist zu bedenken, dass die Klärung der bürokratischen Einzelheiten bis zu 2 Jahren dauern kann.4

[...]


1 Korte/Schäfer, „Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie“, in: UTB, Leske + Budrich, 6. Auflage, Opladen (2002), S. 49.

2 Vgl. Maria Montessori, „Erziehung für Schulkinder“, Stuttgart (1926).

3 Korte/Schäfer, „Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie“, in: UTB, Leske + Budrich, 6. Auflage, Opladen (2002), S. 134.

4 Vgl.: http://www.christliche-kita.de/index.php?option=com_content&task=view&id=58&Itemid=242

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Kindertagesstätten als Erziehungsersatz
Untertitel
Über die Notwendigkeit mütterlich-familiärer Erziehung und die Bedeutung 
der differenzierten Pädagogik in den Kindertagesstätten
Note
1,5
Autor
Jahr
2008
Seiten
14
Katalognummer
V120140
ISBN (eBook)
9783640240852
ISBN (Buch)
9783640244850
Dateigröße
417 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Kein Literaturverzeichnis - Zitierung vollständig in den Fußnoten
Schlagworte
Kindertagesstätten, Erziehungsersatz, Pädagogik, Erziehung, Kinder, Kleinkinder, Gesellschaft, Politik, Pubertät, Schule, KiTa, Entwicklung, Förderung
Arbeit zitieren
Crispin Sill (Autor:in), 2008, Kindertagesstätten als Erziehungsersatz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120140

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