Kapitalflussrechnung im Einzelabschluss nach IFRS


Diplomarbeit, 2006

52 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau

2 Die Kapitalflussrechnung
2.1 Eingliederung der Kapitalflussrechnung in den Gesamtkontext
2.2 Definitionen und Abgrenzung
2.3 Grundlagen der Kapitalflussrechnung
2.4 Aufgaben der Kapitalflussrechnung
2.5 Adressaten der Kapitalflussrechnung
2.6 Allgemeine Anforderungen an eine Kapitalflussrechnung

3 Die Kapitalflussrechnung nach IAS
3.1 Überblick über die Kapitalflussrechnung nach IAS
3.2 In den IAS kodifizierte Anforderungen an eine Kapitalflussrechnung
3.3 Gliederung der Kapitalflussrechnung
3.4 Der Finanzmittelfonds
3.4.1 Ermittlung des Finanzmittelfonds
3.4.2 Abgrenzung des Finanzmittelfonds
3.5 Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
3.5.1 Direkte Ermittlung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit
3.5.2 Indirekte Ermittlung des betrieblichen Cashflows
3.6 Der Cashflow aus Investitionstätigkeit
3.7 Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
3.8 Sonderfälle bei der Ermittlung des Cashflows
3.8.1 Cashflow in Fremdwährung
3.8.2 Sicherungsgeschäfte
3.8.3 Zinsen und Dividenden
3.8.4 Ertragssteuern
3.8.5 Nicht zahlungswirksame Transaktionen
3.8.6 Rückstellungen
3.8.7 Freiwillige Angaben

4 Auf dem Cashflow basierende Kennzahlen
4.1 Einführung in die Thematik von Cashflow basierenden Kennzahlen
4.2 Die Innenfinanzierungskraft
4.3 Das Selbstfinanzierungspotential
4.4 Der dynamische Schuldentilgungsgrad
4.5 Die Produktivität
4.6 Die Free Cashflow-Rate
4.7 Der Discounted Cashflow
4.8 Cashflowbasierende Kennzahlen im Bereich der Aktiengesellschaften

5 Schlussbetrachtung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Aufstellungsformen von Kapitalflussrechnungen

Tabelle 2: Grundmuster des direkten betrieblichen Cashflow

Tabelle 3: Vorgehensweise derivative Ermittlung des betrieblichen Cashflow

Tabelle 4: Grundaufbau der Bewegungsbilanz

Tabelle 5: indirekter Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Tabelle 6: Muster für Cashflow aus Investitionstätigkeit

Tabelle 7: Muster für Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Tabelle 8: Kapitalflussrechnung und Fianzmittelbestand - Überleitungsrechnung

Tabelle 9: Zuordnung von Zins- und Dividendenzahlungen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Struktur der Kapitalflussrechnung nach IAS 7

Abbildung 2: Zusammenhang Fondsänderungsnachweis und Ursachenrechnung

Abbildung 3: Ermittlungsmethoden der Kapitalflussrechnung

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Derzeit gibt es in Deutschland kaum ein größeres Unternehmen, welches sich noch nicht mit den IFRS beschäftigt hat. Zunehmend gewinnt die Thematik IFRS jedoch auch für mittelständische Unternehmen an Bedeutung. Dies belegt eine im Jahr 2005 unter 600 mittelständischen Unternehmen durchgeführte Studie der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG im Auftrag des DIHK. Dieser Studie zufolge haben sich 58% aller mittelständischen Unternehmen in Deutschland mit der IAS/IFRS-Thematik befasst und zusätzliche 8% der befragten Unternehmen bilanzieren bereits nach IAS/IFRS, obwohl sie dies nach heutiger Rechtsvorschrift in Deutschland nicht müssten.[1] Außerdem sind europäische kapitalmarktorientierte Unternehmen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss gemäß den Grundsätzen der IAS/IFRS aufzustellen. Diese Fakten deuten an, vor welchen Umwälzungen sowohl das europäische als auch das deutsche Bilanzrecht in Zukunft stehen.[2] Die IAS/IFRS-Bilanzierung ist wesentlich stärker an heutigen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen ausgerichtet als das deutsche Bilanzrecht.[3] Teil eines vollständigen Jahresabschlusses nach IAS/IFRS ist neben der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und dem Anhang auch die Kapitalflussrechnung, die für Anleger und Interessierte die Liquiditätslage eines Unternehmens aufzeigt. Die vorliegende Arbeit zeigt den Weg der Erstellung einer IAS-konformen Kapitalflussrechnung und deren Verwendung für wichtige Unternehmenskennzahlen auf.

1.2 Zielsetzung und Aufbau

Zielsetzung der Arbeit ist es, dem Leser einen guten Überblick über die Kapitalflussrechnung im Einzelabschluss nach IAS 7 zu geben. Sie bildet die Grundlage für Schulungen und Programmerweiterungen der CP CORPORATE PLANNING AG bezüglich der dort entwickelten Controllingsoftware. In Kapitel 2 werden allgemeingültige Grundlagen zu den Aufgaben und Anforderungen an eine Kapitalflussrechnung vermittelt. Im Einzelnen handelt es sich hier um die Eingliederung in den Gesamtkontext, die Definitionen und Abgrenzung, die Grundlagen, Aufgaben, Adressaten und die allgemeinen Anforderungen an eine Kapitalflussrechnung. Kapitel 3 geht dann auf die Besonderheiten und Vorschriften zur Kapitalflussrechnung nach IAS 7 ein. Hier handelt es sich um den allgemeinen Überblick, die Anforderungen nach IAS 7, die dort enthaltenen Gliederungsvorschriften, den Aufbau des Finanzmittelfonds, dessen Ermittlung und Abgrenzung. Im Folgenden wird näher auf die einzelnen Cashflows aus betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit und deren unterschiedliche Ermittlungsmethoden sowie die Sonderfälle bei deren Ermittlung eingegangen. Kapitel 4 befasst sich mit den im Controlling gebräuchlichsten Kennzahlen, die auf Basis der Kapitalflussrechnung ermittelt werden. Kapitel 5 schließt die Arbeit mit einer kritischen Auseinandersetzung über die Thematik ab.

Basis für die zitierten IAS/IFRS-Standards bildet, sofern nicht anders angegeben, das IFRS-Toolkit der AvenDATA GmbH mit den für 2006 gültigen Standards der Website www.ifrs-portal.com.[4]

2 Die Kapitalflussrechnung

2.1 Eingliederung der Kapitalflussrechnung in den Gesamtkontext

Der Begriff Cashflow wurde in den 50er Jahren in den USA geprägt. 1959 verwandte das britische Unternehmen Imperial Chemical Industries Ltd., London erstmalig den Begriff in seinem Jahresabschluss.[5] Im Laufe seiner Einführung löste die Cashflow Rechnung bei der Aktienanalyse die Analyse von Kurs und Reingewinn ab, da hier der Reingewinn zu stark von der Bilanzpolitik des betrachteten Unternehmens abhängig war.[6] Bereits in den 60er Jahren prägte dann Karl Käfer den Begriff der Kapitalflussrechnung in Deutschland, der sich trotz anhaltender Kritik heute durchgesetzt hat.[7] Parallel dazu wurden 1977 die IAS 7 „cashflow statement“ veröffentlicht und 1992 überarbeitet.[8] In dieser Version des Standards wurde es Unternehmen vorgeschrieben, eine Aufstellung über die Veränderungsrechnung der Finanzlage (funds flow statement) zusätzlich zur Bilanz und GuV aufzustellen. Dieser Standard wurde dann 1992 zu der heutigen Version und seinem heutigen Namen (cashflow statement) geändert, welche dann für Abschlüsse ab 1994 verbindlich wurden.[9] In Deutschland sind seit 1999 Konzerne gemäß §297 Absatz 1 Satz 2 HGB verpflichtet die Kapitalflussrechnung im Anhang des Jahresabschlusses anzugeben.[10] Seit dem Jahr 2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen durch den Artikel4 der Verordnung (EG) Nr.1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse gemäß den IAS/IFRS aufzustellen.[11]

2.2 Definitionen und Abgrenzung

Die Kapitalflussrechnung (KFR) gehört, wie auch die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), zu den Abschlussrechnungen.[12] Die KFR zeigt die Bewegungen, also die Zu- und Abflüsse, von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten während des Abrechnungszeitraums an. Diese Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bilden den Finanzmittelfonds. Am Ende des Geschäftsjahres weist die KFR als Ergebnis den Finanzmittelbestand aus.[13] Die Zahlungsströme innerhalb des Geschäftsjahres werden als Cashflows (Cf) bezeichnet.[14] Die einzelnen Cashflows können unterschiedlich gegliedert werden.[15] Die KFR bildet die Grundlage für die Analyse der finanziellen Situation eines Unternehmens.[16]

2.3 Grundlagen der Kapitalflussrechnung

Bilanz und GuV reichen für externe Abschlussadressaten nicht aus, um die tatsächliche Liquidität eines Unternehmens beurteilen zu können[17]. Die Bilanz ist eine Zeitpunktrechnung, die nur das Vermögen und die Schulden zum Abschlusszeitpunkt gegenüberstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung als Zeitraumrechnung enthält Posten, die keinen eindeutigen Blick auf die gegenwärtige Finanzlage des Unternehmens zulässt.[18] Dies begründet sich darin, dass Aufwendungen und Erträge nicht immer im gleichen Zeitraum zu Ausgaben oder Einnahmen führen. Des Weiteren gibt es Zahlungsvorgänge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung nicht einfließen. Beispielsweise sind erfolgsneutrale Zahlungsvorgänge der Außenfinanzierung wie die Aufnahme und die Tilgung von Darlehen oder Kapitaleinlagen und -entnahmen der Eigentümer keine GuV-relevanten Geschäftsvorgänge.[19] Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung des Finanzmittelfonds, also der liquiden Mittel des Unternehmens, in dem vergangenen Berichtszeitraum dar.[20] Sie zeigt also die Ertrags- und Finanzkraft eines Unternehmens an.[21] Die KFR kann originär oder derivativ ermittelt werden. Die originäre Kapitalflussrechnung ermittelt die Bestände des Finanzmittelfonds direkt aus der Finanzbuchhaltung des Unternehmens. Die derivative ermittelt die Bestände des Finanzmittelfonds aus einem bereits erstellten Jahresabschluss.[22] Je nach ihrer Datengrundlage kann die Kapitalflussrechnung retrospektiv, also auf bestehenden, bereits getätigten Geschäftsvorfällen, oder prospektiv, also auf zukünftig geplanten Geschäftsvorfällen basieren. Man unterscheidet mehrere Aufstellungsformen der KFR. Zur besseren Übersicht sind diese in der Tabelle 1 aufgeführt und werden im Laufe dieser Arbeit näher erläutert.

Tabelle 1: Aufstellungsformen von Kapitalflussrechnungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: in Anlehnung an Küting, K., Weber C.-P (2004), S. 151.

2.4 Aufgaben der Kapitalflussrechnung

Die Funktionen einer Kapitalflussrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses ergeben sich aus den Defiziten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Diese beiden Instrumente vermitteln kein eindeutiges Bild der tatsächlichen Finanzlage.[23] Daher hat die KFR die Aufgabe, die tatsächliche Finanzlage des Unternehmens anhand von Zahlungsströmen als Zeitraumrechnung anzuzeigen. „Die KFR ermöglicht externen Adressaten einen Einblick in die Finanzlage des Unternehmens, indem laufende Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungsvorgänge in Form von Ein- und Auszahlungen sowie deren Auswirkungen auf die Liquidität abgebildet werden.“[24] Des Weiteren ermöglicht die Kapitalflussrechnung den Abschlussadressaten die Cashflows selbst oder auch die Barwerte[25] zukünftiger Cashflows unterschiedlicher Unternehmen miteinander zu vergleichen. Historische Kapitalflussinformationen unterstützen diese Auswertungen und ermöglichen weitergehende Analysen vor allem in Bezug auf sich ändernde Rahmenbedingungen.[26]

Zwar ist es auch möglich, die Kapitalflussrechnung extern derivativ durch Umgliederung der Bilanz und GuV zu ermitteln, allerdings kann dieses Vorgehen immer nur ungenaue Ergebnisse liefern, da hier nicht alle Informationen bezüglich Bewertung und Periodisierung der Zahlungsströme vorliegen. Dadurch können insbesondere die Grundsätze der Bewertungsunabhängigkeit, des Verzichts auf Periodisierung und der Stromgrößenkongruenz nur schwierig eingehalten werden.[27] Für das den Abschluss erstellende Unternehmen selbst bietet die Kapitalflussrechnung als Zahlungsstromrechnung zusätzliche Informationen bezüglich der derzeitigen Liquiditätslage, insbesondere wenn diese originär ermittelt werden kann. Durch die laufende Aktualisierung der Daten aus der zugrundeliegenden Finanzbuchhaltung dient sie dann prospektiv der Steuerung, Analyse und Kontrolle.[28]

2.5 Adressaten der Kapitalflussrechnung

Da die retrospektive Ermittlung der Kapitalflussrechnung Teil des vollständigen Jahresabschlusses nach IFRS ist, richtet sich die KFR an die gleichen Adressaten wie der Jahresabschluss selbst. Hier sind vornehmlich Anteilseigner, Gesellschafter und potentielle Anleger zu nennen, da diese Kapital zur Verfügung stellen und damit gegenüber den Gläubigern haften sowie ein Recht auf ihren Anteil am potentiellen Gewinn des Unternehmens haben. Außerdem sind Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Analysten und Fondsmanager an einer umfassenden Information über die Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens interessiert.[29] Ein besonderes Interesse haben des Weiteren die Unternehmensgläubiger, da auch sie dem Unternehmen Kapital zur Verfügung gestellt haben. Hier bildet die KFR eine wichtige Grundlage das Ausfallrisiko zu beurteilen. So nutzen beispielsweise Banken u.a. die KFR als Grundlage für das Rating ihrer Debitoren, also für deren standardisierte Analyse und Kategorisierung im Hinblick auf das Ausfallrisiko.[30] Überdies bietet die KFR für die allgemeine Öffentlichkeit eine gute Informationsgrundlage, da für die Interpretation von Zahlungsströmen außer dem Wissen um die Hintergründe der Erstellung keine fachspezifischen Vorkenntnisse erforderlich sind.[31]

Wie bereits in Kapitel 2.3 erläutert, kann insbesondere die prospektive KFR ein Bestandteil der Steuerung, Analyse und Kontrolle sein und damit der Unternehmensleitung wertvolle Informationen bezüglich der Steuerung des Unternehmens liefern. Allerdings muss hierfür die Möglichkeit geschaffen werden solcherlei Plandaten zu erstellen.

2.6 Allgemeine Anforderungen an eine Kapitalflussrechnung

In der Literatur haben sich für die Erstellung einer korrekten KFR einige Grundsätze herausgebildet, um verlässliche Aussagen bezüglich der Liquidität des Unternehmens treffen zu können:[32]

- Zielorientierung
Die KFR ergänzt Bilanz, GuV und Anhang, um einen möglichst sicheren Einblick in die Finanzlage zu gewähren. Sie darf nicht indirekt aus dem restlichen Jahresabschluss ableitbar sein.
- Liquiditätsorientierung
Ziel soll die Abbildung von zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen sein.
- Fondsabgrenzung
Die KFR soll die Finanzmittelveränderung zeigen und diese als Saldo aller Ein- und Auszahlungen erklären. Zur Darstellung der Finanzlage kommt daher nur eine Darstellung mit ausgegliedertem Fonds in Frage.[33]
- Bewertungsunabhängigkeit
Kapitalflussrechnungen sollen von der Bewertung und Periodisierung unabhängige Liquiditätsströme enthalten und daher durch Ein- und Auszahlungen des eng abgegrenzten Fonds erklärt werden können.
- Zusammenhang der Jahresabschlussrechnungen
Die KFR greift, wie die anderen Jahresrechnungen, auf in der Finanzbuchhaltung erfasste Geschäftsvorfälle zurück. Die ausgewiesenen Fondsbestände müssen mit den entsprechenden Bilanzpositionen übereinstimmen oder in einer Zusatzrechnung übergeleitet werden.
- Gliederung und Vollständigkeit
Die für die Abbildung der Zahlungsströme relevanten Größen sind klar und vollständig nach gleichartigen Geschäftsvorfällen zu verdichten und nach Ein- und Auszahlungen zu untergliedern.
- Verzicht auf Periodisierung
Zahlungen sind zum Zahlungszeitpunkt zu erfassen und damit der Berichtsperiode zuzurechnen, in der sie entstanden sind. Zahlungen anderer Perioden dürfen nicht hinzugerechnet werden.
- Periodenbezug
Die KFR ist für den gleichen Berichtszeitraum wie der restliche Periodenabschluss aufzustellen. Daraus folgt, dass die KFR als Liquiditätsdarstellung eine retrospektive Sicht ist und im engeren Sinn keine prospektive Analyse darstellt.
- Stromgrößenkongruenz
Die Summe aller Zahlungsströme der Einzelperioden muss dem Zahlungsstrom der Gesamtperiode entsprechen. Dies ist nötig, um eine Fehlerfassung auszuschließen und um die Übereinstimmung der unperiodisierten KFR mit der periodisierten GuV zu erhalten.
- Bruttoprinzip
Alle Ein- und Auszahlungen dürfen nur im Ausnahmefall saldiert dargestellt werden.
- Erläuterungspflicht
Alle unklaren, schwer nachvollziehbaren Posten und Abweichungen von den Grundsätzen sind zur besseren Verständlichkeit zu erläutern.
- Materielle und formelle Kontinuität
Es soll materielle (Fondsdefinition und Bewertungsgrundsätze) und formelle (Gliederung) Kontinuität herrschen.

3 Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7

3.1 Überblick über die Kapitalflussrechnung nach IAS 7

Um die o.g. Defizite der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu vermindern, fordert der IAS 1.8, IAS 1.102 und der IAS 7.1 für einen vollständigen Periodenabschluss „… als separaten aber integralen Bestandteil eines Jahresabschlusses für alle Unternehmen zwingend“[34] die Veröffentlichung einer Kapitalflussrechnung. Die Umsetzung dieser Forderung wird durch den Standard IAS 7 geregelt. Der Standard beginnt mit der Zielsetzung, darauf folgen der Anwendungsbereich (IAS 7.1 bis 7.3), der Nutzen (IAS 7.4 und IAS 7.5) und die Begriffsdefinitionen der im Standard verwandten Begriffe (IAS 7.7 bis IAS 7.9). IAS 7.10 bis IAS 7.17 geht näher auf den Inhalt der einzelnen Cashflows ein. In IAS 7.18 bis IAS 7.20 wird dann die Darstellung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, in IAS 7.21 die Darstellung der Cashflows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit erläutert. Die Thematik der saldierten Darstellung von Cashflows wird in IAS 7.25 bis IAS 7.28 behandelt. Auf Sonderfälle bei der Ermittlung der Cashflows wird in IAS 7.25 bis IAS 7.44 näher eingegangen. Dies sind Cashflows in Fremdwährung (IAS 7.25 bis IAS 7.28), Zinsen und Dividenden (IAS 7.31 bis IAS 7.34), Ertragssteuern (IAS 7.35 und IAS 7.36), Anteile von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (IAS 7.37 und IAS 7.38), der Erwerb und die Veräußerung von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (IAS 7.39 bis IAS 7.42) und nicht zahlungswirksame Transaktionen (IAS 7.43 und IAS 7.44). In die Kapitalflussrechnung fließen nach IAS 7.6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ein. Eine Bestimmung der Bestandteile dieser Posten wird in IAS 7.45 bis IAS 7.47 dargelegt. IAS 7.48 bis IAS 7.52 enthalten Empfehlungen von sonstigen Angaben, die vom abschlusserstellenden Unternehmen dargelegt werden können. IAS 7.48 sowie IAS 7.49 sind hierbei verpflichtend. Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens (IAS 7.53) endet der Standard.

3.2 In den IAS kodifizierte Anforderungen an eine Kapitalflussrechnung

Einige der in Kapitel 2.6 genannten Anforderungen an eine korrekte KFR, die sich in der Literatur herausgebildet haben, sind in den IAS bereits kodifiziert. Zu nennen sind hier:

- der Grundsatz der Gliederung und Vollständigkeit (IAS 1.29)
- die Erläuterungspflicht (IAS 1.103)
- die materielle und formelle Kontinuität (IAS 1.27), Änderungen müssen hier nach IAS 7.47 gemäß IAS 8 offen gelegt werden.
- das Bruttoprinzip, welches wie das Saldierungsverbot gemäß IAS 1.32 wirkt. Den Ausnahmefall, in dem Ein- und Auszahlungen saldiert dargestellt werden dürfen, beschreibt IAS 7.22 für alle abschlusserstellenden Unternehmen („Einzahlungen und Auszahlungen im Namen von Kunden, wenn die Cashflows eher auf Aktivitäten des Kunden als auf Aktivitäten des Unternehmens zurückzuführen sind, sowie Einzahlungen und Auszahlungen für Posten mit großer Umschlagshäufigkeit, großen Beträgen und kurzen Laufzeiten“) und IAS 7.24 für den Spezialfall einer Finanzinstitution als abschlusserstellendes Unternehmen („Einzahlungen und Auszahlungen für die Annahme und die Rückzahlung von Einlagen mit fester Laufzeit; Platzierung von Einlagen bei und Rücknahme von Einlagen von anderen Finanzinstitutionen; Kredite und Darlehen für Kunden und die Rückzahlung dieser Kredite und Darlehen“).

3.3 Gliederung der Kapitalflussrechnung

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten die Zahlungsströme zu gliedern. Zum einen das Finanzfluss-, zum anderen das Aktivitätsformat. Das Finanzflussformat unterteilt die Zahlungsströme nach Mittelherkunft und Mittelverwendung. Das Aktivitätsformat hingegen gliedert sie nach den betrieblichen Tätigkeitsbereichen[35]. Die IAS 7.6 sowie IAS 7.10f. fordern eine Aufstellung der KFR im Aktivitätsformat. Üblicherweise werden die Tätigkeitsbereiche in der Staffelform dargestellt, also der skontierenden Aufstellung der Bereiche.[36] Wie in Abbildung 1 beschrieben, gliedern sich die Tätigkeitsbereiche gemäß IAS 7.10 in drei Bereiche auf: dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (operating activities), dem Cashflow aus Investitionstätigkeit (investing activities) und dem aus Finanzierungstätigkeit (financing activities). Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit enthält das eigentliche Kerngeschäft des Unternehmens, der Cashflow aus Investitionstätigkeit die Entwicklung der Finanzmittel aus Investitionen oder Desinvestitionen und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit behandelt die Frage nach der Entwicklung der Finanzmittel aus Kreditaufnahme, Schuldentilgung und Zinszahlungen für Kredite.[37] Über diese Bereiche hinaus gibt es keine weiteren Gliederungsvorschriften, sondern nur im Anhang der IAS 7 genannte Gliederungsbeispiele. Es haben sich hier aber international einheitliche Vorgaben herausgebildet[38], die im weiteren Verlauf der Arbeit näher erläutert werden. In der Abbildung1 werden die unterschiedlichen Zusammenhänge noch einmal schematisch dargestellt.

Die Aufteilung der unterschiedlichen Geschäftsvorfälle in die drei Cashflowarten kann sich in der Praxis als problematisch erweisen, da ein Geschäftsvorfall unterschiedlichen Tätigkeiten zugeordnet werden kann. IAS 7.12 verlangt, dass solche Geschäftsvorfälle in ihre aktivitätsbezogenen Bestandteile aufgeteilt und dann dem entsprechenden Cashflow zugeteilt werden müssen.

Ein Auszug aus einem exemplarischen Blanko-Jahresabschluss in Bezug auf die Kapitalflussrechnung, erstellt von der Beratungsgesellschaft Deloitte Touche Tohmatsu gemäß IFRS/IAS.[39]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Struktur der Kapitalflussrechnung nach IAS 7

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Kresse, W., Leuz, N. (2005), S. 256.

3.4 Der Finanzmittelfonds

Wie bereits im Kapitel 2.3 erläutert, bildet der Finanzmittelfonds die Grundlage für die Berechnung des Kapitalflusses der abgelaufenen Berichtsperiode. Ein Fonds enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung mehrerer Bilanzposten. Allerdings kann ein Fonds auch nur einen einzelnen Bilanzposten oder Teile davon, also nach bestimmten Kriterien ausgewählte Bestandsgrößen, enthalten.[40] Man könnte ihn auch als Mittelgesamtheit bezeichnen.[41] Der Finanzmittelfonds enthält alle Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.[42] Der verbleibende, nicht ausgegliederte Rest kann auch als ein Fonds aufgefasst werden[43] und wird dann als Fonds der Gegenbestände bezeichnet.[44] Ziel der Ausgliederung des Finanzmittelfonds ist es, die Bestandsveränderung der ausgegliederten Bilanzposten durch die Bestandsveränderung der Gegenbestände zu erklären. Der Nachweis hierzu folgt mit Hilfe des Fondsänderungsnachweises und der Ursachenrechnung. Im Fondsänderungsnachweis werden die Bestandsveränderungen aller zum Fonds zählenden Konten erfasst. Diese können aus der Bilanz abgelesen werden, in dem die ausgegliederten Bestände am Ende der Abrechnungsperiode von denen am Anfang der Abrechnungsperiode saldiert werden. In der Ursachenrechnung werden dann entsprechend alle anderen nicht zum Fonds gehörenden Bestandsveränderungen aufgeführt und nach Fondsmittelherkunft und ‑verwendung gegliedert. Die Summe dieser einzelnen Cashflows entspricht dann wiederum der gesamten Fondsveränderung.[45] Die Ursachenrechnung ist die eigentliche Kapitalflussrechnung. Abbildung 2 verdeutlicht den beschriebenen Zusammenhang noch einmal.

Eine wichtige Größe für diverse Kennzahlen bildet im Bereich der Ursachenrechnung der Free Cashflow. Dieser umfasst die Summe aus dem Cashflow aus betrieblicher und dem aus Investitionstätigkeit.[46] Er zeigt damit an, wie viel Geld zur Bedienung der Ansprüche von Anteilseignern bleibt.[47]

[...]


[1] Vgl. http://www.dihk.de/index.html?/inhalt/themen/rechtundfairplay/handelsundgesellschaftsrecht/ rechnungslegung.html, S. 25ff.

[2] Vgl. Handelsgesetzbuch, (2005), S. XI.

[3] Vgl. http://www.dihk.de/index.html?/inhalt/themen/rechtundfairplay/handelsundgesellschaftsrecht/ rechnungslegung.html, S. 22f.

[4] In der digitalen Form dieser Diplomarbeit ist das IFRS-Toolkit im Internet frei verfügbar.

[5] Vgl. Behringer, S. (2003), S.50f.

[6] Vgl. ebenda, S. 51.

[7] Vgl. Schrader, C. (1999), S. 9.

[8] Vgl. Epstein, B. J., Mirza, A. A. (2005), S. 62.

[9] Vgl. Epstein, B. J., Mirza, A. A. (2005), S. 62.

[10] Vgl. Handelsgesetzbuch, (2005), S. 86f.

[11] Vgl. http://europa.eu.int/eur-lex/pri/en/oj/dat/2002/l_243/l_24320020911en00010004.pdf

[12] Vgl. Busse von Colbe, W., Pellens, B. (1998), S. 393.

[13] Vgl. Kremin-Buch, B. (2002), S. 239.

[14] Vgl. Tanski, J. S. (2005), S. 80f sowie Coenenberg, A.G. (2005), S. 744.

[15] Vgl. Kap. 3.3.

[16] Vgl. Küting, K., Weber, C. (2004) S. 1145.

[17] Vgl. Buchholz, R. (2005) S. 191 ff.

[18] Vgl. Achleitner, A.K., Behr G. (2000), S. 247f.

[19] Vgl. Kresse, W., Leuz, N. (2005), S. 253.

[20] Vgl. Tanski, J. S. (2005), S. 82 ; Wöhe, G. (1997), S. 886 sowie Epstein, B. J., Mirza, A. A. (2005), S. 63.

[21] Vgl. Brockhaus, (2003), S. 1049.

[22] Vgl. Gräfer, H., Sorgenfrei, C. (2004), S. 358 und Coenenberg, A.G. (2005), S. 764.

[23] Vgl. Gräfer, H., Sorgenfrei, C. (2004), S. 356; so auch Zingel, H. (2006), S. 77.

[24] Coenenberg, A. G. (2005), S. 746.

[25] Der Barwert ist der heutige Zeitwert zukünftiger Zahlungsreihen; vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 103; dazu auch Kap. 4.7.

[26] Vgl. IAS 7.4 und IAS 7.5 sowie Federmann, R., IASCF (2006), S. 165 und Buchholz, R. (2005) S. 193.

[27] Vgl. Kap. 2.6; Küting, K., Weber, C. (2004) S. 153 und Küting, K., Weber, C., ebenda, S. 162 f.

[28] Vgl. Coenenberg, A.G., (2005), S. 764; Küting, K., Weber, C. (2004) S. 151; so auch Lachnit, L. (2004),
S. 307f.

[29] Vgl. Gräfer, H. (2005), S. 23ff sowie Behringer, S. (2003), S.32.

[30] Vgl. Zingel, H. (2005), S. 7.

[31] Vgl. Schmidt A. (2003), S. 37 und Schrader, C. (1999), S. 54.

[32] Vgl. Schmidt, A. (2005) S. 42 ff; Coenenberg, A. G. (2005), S. 747 ff ; Küting, K., Weber, C. (2004), S. 152f;
Tanski, J. S. (2005), S. 82 f..

[33] Vgl. Kap. 3.4.

[34] Tanski, J. S. (2005), S. 81.

[35] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 758; auch Tanski, J. S. (2005), S. 81; auch Baetge, J. et al. (2004), S. 577.

[36] Vgl. Heuser, P., Theile, C. (2005), S. 634 und Coenenberg, A. G. (2005), S. 758.

[37] Vgl. Haudinger, M., Probst, H. (2004), S. 99.

[38] Vgl. Heuser, P., Theile, C. (2005), S. 634.

[39] http://www.iasplus.com/dttpubs/0501modelfs2005german.pdf

[40] Vgl. Coenenberg, A.G. (2005), S. 754.

[41] Vgl. Käfer, K., Weilenmann, P. (1984), S. 41.

[42] Vgl. auch Kap. 2.6.

[43] Vgl. Käfer, K., Weilenmann, P. (1984), S. 43.

[44] Vgl. ebenda sowie Coenenberg, A.G. (2005), S. 757.

[45] Vgl. Küting, K., Weber, C. (2004), S. 164f.; Wöhe, G. (1997), S. 846 und Gräfer, H., Sorgenfrei, C. (2004),
S. 357ff.

[46] Vgl. Coenenberg, A. G., Meyer, M. A. (2004), S. 166.

[47] Vgl. Coenenberg, A.G. (2005), S. 1021; http://de.wikipedia.org/wiki/Cash-Flow, Stand 19.04.2006.

Ende der Leseprobe aus 52 Seiten

Details

Titel
Kapitalflussrechnung im Einzelabschluss nach IFRS
Hochschule
Wirtschaftsakademie Hamburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
52
Katalognummer
V118327
ISBN (eBook)
9783640231409
ISBN (Buch)
9783640231423
Dateigröße
580 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kapitalflussrechnung, Einzelabschluss, IFRS, Cash-Flow, IAS 7, IAS, Finanzmittel, Finanzmittelfonds, Cashflow
Arbeit zitieren
Betriebswirt (VWA) Denis Stein (Autor:in), 2006, Kapitalflussrechnung im Einzelabschluss nach IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118327

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