Das Entry-Exit als Zugangsmodell zum deutschen Gasnetz


Magisterarbeit, 2006

70 Seiten, Note: 1,0 (Hervorragend)


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

Teil A: Das deutsche Erdgasnetz
1. Struktur
2. Funktion
3. Eigentum und Betrieb
3. 1 Gesamtnetzdienstleistung
3. 2 Netzverbund
3. 2. 1 Rechtliche Betrachtung des Netzverbunds
4. Zusammenfassung

Teil B: Netzzugang in der Gaswirtschaft
1. Das Problem der monopolischen Stellung der Gasversorgungsunternehmen
l. l Natürliches Monopol
l. l. l Natürliches Monopol am vorgelagerten Markt (Durchleitungsmarkt)
l. l. 2 Natürliches Monopol am nachgelagerten Markt
1. 1. 3 Monopol in den verschiedenen Netzstufen
2. Alternativen für die Einführung von Wettbewerb zum Gasmarkt
Exkurs: "Essential Facility Doktrin"
2. 1 Parallelleitungsbau
2. 1 .1 Umwelttechnische Bewertung
2. 1. 2 Wirtschaftliche Bewertung
2. 1. 3 Rechtliche Bewertung
3. Netzzugang
3. l Konzeptuelle Entwicklungen des Netzzugangs in der Europäischen Union
3. 2. Rezeption des Netzzugangskonzepts in Deutschland
3. 3 Ein neuer Begriff des Netzzugangs

Teil C: Die Vorgaben der Richtlinie 2003/55/EG
1. Einführung
2. Die Beschleunigungsrichtlinie – Instrumente zur Liberalisierung des Gasmarkts
2. 1 Neuregulierung des Netzzugangs
2. 1. 1 Die Akteure des Zugangs
2. 1. 2 Die Organisation des Netzzugangs
2. 1. 2. 1 Methodenregulierung im vorab
2. 1. 2. 2 Die Einzelentgeltregulierung
2. 2. Die Regulierungsbehörde - Gewährleistung einer gut funktionierenden Zugangsorganisation
2. 2. l Die Aufsicht der Regulierungsbehörde über den Netzbetrieb
2. 2. 2 Entscheidungsmöglichkeit der Regulierungsbehörde aufgrund von Beschwerden durch Netznutzer
2. 3 Die Entflechtung (Unbundling) als wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Netzzugangs
2. 3. 1 Die gesellschaftsrechtliche Entflechtung
2. 3. 2 Entflechtung hinsichtlich der Organisation
2. 3. 3 Entflechtung der Rechnungslegung
3. Zugangsmodell

Teil D: Die Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinie in das deutsche Recht
1. Die Verbändevereinbarungen (VV)
2. Die Energierechtsreform von 2005 hinsichtlich der Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinie
3. Die Vorschriften des neuen EnWG bezüglich des Netzzugangs
3. 1 Entflechtung
3. 2 Netzzugang
3. 2. 1 Anspruchsgrundlage
3. 2. 2 Ausgestaltung des Netzzugangs
3. 2. 3 Gasnetzzugangverordnung (GasNZV)
3. 3 Netzentgelte
3. 4 Regulierungsbehörde
4. Das EnWG 2005 und die Gasverordnungen als rechtlicher Rahmen für ein bestimmtes Netzzugangsmodell

Teil E: Das Entry-Exit Modell
1. Tatbestandsmerkmale des Entry-Exit Modells
l. l. Nur zwei Verträge
l.l.l. Inhalt der Verträge
l. 2 Handel von Kapazitäten
1. 3 Entgelt - Entfernungsunabhängigkeit
2. Diskussionspunkte in Bezug auf das Entry-Exit Modell
2. 1 Marktgebiete/ Regelzonen
2. 2 Virtuelle Handelspunkte
2. 3 Lieferantenwechsel
2. 4 Einzelbuchung von Kapazitäten (Optionsmodell)
3. Die Abweichung des Entry-Exit Modells nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur mit dem Entry-Exit Modell des EnWG 2005
4. Übereinstimmung des Entry-Exit Modells nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur mit der Beschleunigungsrichtlinie
5. Das Entry-Exit Modell gemäß des aktuellen Vorschlags der Bundesnetzagentur auf dem Prüfstand des europäischen Primärrechts
5. 1 Das Entry-Exit Modell als deutsche Maßnahme zur Erfüllung europarechtlicher Verpflichtungen
5. 2 Das vorgeschlagene Entry-Exit Modell und das Ziel der Gemeinschaft nach Art. 4 und 98 EG-Vertrag
5. 3 Die Applikation des Art. 10 Abs. 2 EG-Vertrag

Fazit

Literatur

Einleitung

Aufgrund seiner relativen Umweltfreundlichkeit und vielfältigen Einsetzbarkeit gilt das Erdgas als einer der bevorzugten Energieträger. Dies ist einer der Gründe für die zunehmende Erdgasnachfrage, die auf den Energiemärkten weltweit zu beobachten ist. Die sichere und preiswerte Versorgung mit Erdgas ist daher zu einem wichtigen Ziel deutscher und europäischer Energiepolitik geworden. Dem steht jedoch entgegen, dass das Prinzip der Leitungsgebundenheit die Bildung monopolischer Strukturen am Gasmarkt begünstigt. Das bedeutet, dass die Inhaber der Gasnetze ihre Verfügungs- und Steuerungsmacht ausnutzen können, um Preise und Bedingungen des Erdgasbezugs ihren Interessen gemäß zu gestalten.

Die Zielsetzung des Mitte der 80er Jahre initiierten Prozess der Liberalisierung der europäischen Energiemärkte ist es daher, diese monopolischen Strukturen durch die Ermöglichung von mehr Wettbewerb aufzubrechen.

Dabei werden der Parallelleitungsbau und der Netzzugang als die beiden wesentlichen Instrumente zur Öffnung des Markts angesehen.

Obwohl beide Instrumente aufgrund der EU-Richtlinien von 1998 Eingang in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gefunden haben, zeigte die Praxis, dass der Parallelleitungsaufbau insbesondere wegen des hohen Kapitalbedarfs und Umweltbelastungen wenig praktikabel war. Das führte mit der Richtlinie 2003/55//EG (Beschleunigungsrichtlinie) zu einer Korrektur: nunmehr wird einem funktionellen Zugang zum Gasnetz für alternative Gaslieferanten der Vorzug gegeben. Die bloße Implementierung des Rechts auf Netzzugang hatte sich allerdings als nicht ausreichend erwiesen, um die Liberalisierung des Gasmarkts in einem erwünschten Maß voranzubringen. Es hatte sich gezeigt, dass auch die konkrete Ausgestaltung des Netzzugangs geregelt werden musste. Dies umfasst die Definition eines nationalen Zugangsmodells, das mit den europarechtlichen Vorgaben übereinstimmt.

In Deutschland hat der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen zur Einführung eines sogenannten Entry-Exit Modells geschaffen, dabei aber einen Spielraum zur Aushandlung bestimmter Details zwischen Regulierungsbehörde und den anderen Akteuren der Gaswirtschaft gelassen.

Im Rahmen dieser Problematik geht die vorliegende Arbeit der Frage nach, ob das zur Zeit in Deutschland diskutierte Entry-Exit Modell dazu geeignet ist, für mehr Wettbewerb am Gasmarkt zu sorgen.

Zur Klärung dieser Frage ist es zunächst notwenig, in einem ersten Teil die strukturelle Beschaffenheit und die daraus resultierenden Besonderheiten des deutschen Gasnetzes vorzustellen. Daraufhin wird sich Teil B der vorliegenden Arbeit mit den grundlegenden Bedingungen und Voraussetzungen eines Netzzugangskonzepts beschäftigen. Hier wird zu zeigen sein, wie die wettbewerbliche Situation am Gasmarkt beschaffen ist und weshalb der Netzzugang als Instrument zur Marktöffnung dem Parallelleitungsbau vorzuziehen ist. Der anschließende Teil C analysiert die Vorgaben der sogenannten Beschleunigungsrichtlinie, die 2003 vom Europäischen Rat beschlossen wurde, um durch die Neuregulierung des Netzzugangs die Marköffnung zu beschleunigen. Darüber hinaus wird hier diskutiert, wie ein Zugangsmodell beschaffen sein müsste, um im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie zu stehen.

Die Umsetzung dieser Richtlinie ins deutsche Recht war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Liberalisierung des deutschen Gasmarkts. Deshalb wird sich Teil D dieser Arbeit mit diesem Punkt beschäftigen. Es ist diesbezüglich von besonderem Interesse, welchen Rahmen das 2005 novellierte EnWG für einen Netzzugang bestimmt hat. Auf den Ergebnissen der vorangegangenen Teile aufbauend wird Teil E das Entry-Exit Modell vorstellen. Es wird abschließend zu prüfen sein, ob dieses Modell mit dem europäischen und dem deutschen Recht und den hier wie da formulierten energiepolitischen Zielen übereinstimmt.

Teil A: Das deutsche Erdgasnetz

Die deutsche Gaswirtschaft besteht aus einem ,öffentlichen’ Sektor sowie der sogenannten ,übrigen’ Gaswirtschaft. Ersterer umfasst Erdgasförderunternehmen, Ferngesellschaften, Regional- und Ortsgasgesellschaften sowie Kokereien.

Das deutsche Erdgasnetz ist hierbei der wesentliche Bestandteil der öffentlichen Gaswirtschaft, da es die Lieferung von Gas an Unternehmen, private Haushalte, Handel, Industrie, Kraftwerke, Gewerbebetriebe und den Dienstleitungsbereich ermöglicht.1

Die ,übrige’ Gaswirtschaft umfasst hingegen die Gaserzeugung als Kuppelproduktion von Eisen- und Mineralindustrie sowie dem Steinkohlebergbau.

Die vorliegende Arbeit wird sich jedoch auf den Bereich der „öffentlichen“ Gaswirtschaft konzentrieren, da nur dort die hier diskutierte Problematik des Zugangs zum Erdgasnetz relevant ist. Dafür ist zunächst wichtig, die Struktur, die Funktionsweise und die rechtliche Ausgestaltung des deutschen Gasnetzes vorzustellen.

1. Struktur

Nachdem seit Ende der 60er Jahre die Erdgasgewinnung in Deutschland fast vollständig durch den Erdgasimport ersetzt wurde, entwickelte sich eine dreistufige Struktur des Erdgasnetzes: Produktions- bzw. Importstufe, Ferntransport und Verteilung. Diese Netzstufen bestimmen auch die Struktur2 des Gasmarktes, weshalb man hier auch von sogenannten Marktstufen3 spricht. So findet man auf jeder Netzstufe einen separaten Markt mit jeweils eigenen Anbietern, Nachfragern und Produkten.

Eine Besonderheit des deutschen Gasnetzes ist, dass die hohe Anzahl der auf dem Gasmarkt agierenden Unternehmen (750)4 zu einer äußerst komplexen Netzstruktur führt. Dabei konzentriert sich die überwiegende Mehrheit der Gasversorgungsunternehmen (GVU) auf der lokalen Ebene der Verteilungsstufe, also der Ebene des Ortsgasnetzes. Auf der Ebene des Imports sind nur etwa 20 Unternehmen tätig5, mit der Erdgasproduktion hingegen befassen sich sogar nur 10 Unternehmen. Die Seite der Abnehmer, die als Endverbraucher an das Gasnetz angeschlossen sind, wird von privaten Haushalten, Industrie- und Gewerbebetrieben gebildet.6

Rein technisch ist das Erdgasnetz folgendermaßen strukturiert:

- Das Fernleitungsnetz umfasst den Import und den überregionalen Transport, der über Hochdruckferngasleitungen erfolgt. Diese Netzstufe wird von Ferngasgesellschaften betrieben.
- Das Weiterverteilungsnetz umfasst den regionalen Transport und die Netzgebiete der Ortsgasleitungen. Sie sind an die Ferngasleitungen angeschlossen.
- Das Ortsgasnetz ermöglicht in jedem Gebiet die Versorgung zu den Endverbrauchern.7

Ein weiteres Charakteristikum für das deutsche Gasnetz ist die Unterschiedlichkeit bei der Qualität des durchgeleiteten Gases. Abhängig von den Förderquellen hat man so genanntes H-Gas (Erdgas mit hohem Brennwert) und L-Gas (Erdgas mit niedrigem Brennwert).8 So gibt es einerseits aufgrund der unterschiedlichen Abnehmer für H- und L-Gas unterschiedliche Gasnetzgebiete, andererseits ist die Einschaltung technischer Einrichtungen zur Durchleitung von Kompatibilitätsprozessen notwendig, die die Gasqualitäten anpassen.9

2. Funktion

Aufgabe des Erdgasnetzes ist es, die möglichst sichere und preisgünstige Erdgasversorgung sicherzustellen.10 Dazu ist ein Regelwerk notwendig, das die technische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aller Netzbetreiber reguliert. Dieses wird von der DVGW11 zu Verfügung gestellt.

Die Funktionsweise des Gasversorgungsnetzes wird dabei vom sogenannten "Erdgasweg" bestimmt. Von seiner Quelle bis zum Verbraucher durchläuft das Erdgas bestimmte technische Prozesse und Vorgänge, die erforderlich sind, um die entsprechenden Qualitäts- und Quantitätsnormen zu garantieren.12 Der „Erdgasweg“ führt über folgende technische

Einrichtungen, in denen jeweils bestimmte Prozesse ablaufen:

- Übergabe-/ Übernahmestationen

Entlang der Grenzen Deutschlands befinden sich Einspeisepunkte, an denen das durch die internationalen Pipelines transportierte Erdgas in die deutschen Ferngasleitungen überführt wird. Zu diesem Zweck wurden Übergabe- oder Übernahmestationen installiert, um je nach Herkunft und Qualität die Gasmengen zu messen und nach den entsprechenden Anforderungen der Abnehmer aufzubereiten.13

- Mess- und Regeleinrichtungen

Ein kontinuierlicher Gasfluss zum Transport einer beliebigen Liefermenge setzt eine Vielzahl von verschiedenen Mess-, Regel- und Steuerungsvorgängen voraus.14

- Verdichter

Der Transport des Erdgases bis zum Verbraucher setzt eine Druckdifferenz zwischen Anfangs- und Endpunkt einer genutzten Rohrleitung voraus. Für die optimale Ausnutzung der Transportkapazität der Rohrleitungen müssen dabei bestimmte Druckbereiche eingehalten werden. Um den während des Gasflusses auftretenden Druckverlust auszugleichen, sind

Verdichterstationen alle 100 bis 200 km installiert.15

- Speicheranlagen

Die Schwankungen des Gasverbrauchs, beispielsweise aufgrund des erhöhten Heizbedarfs während der Wintermonate, macht es erforderlich, dass Gasmengen gespeichert werden können, um eine kontinuierliche Versorgung zu garantieren.16

- Qualitäts-/Kompatibilitätsanlage

Die bereits oben erwähnten verschiedenen Gasqualitäten erfordern die Installation von Qualitäts- bzw. Kompatibilitätsanlagen, damit das H-Gas nicht mit dem L-Gas vermischt wird bzw. die Qualität

alteriert werden kann.17

- Transport - Prinzip der allgemeinen Gasvermischung

Erdgastransport bedeutet die Einspeisung einer Gasmenge ins Netz im Rahmen einer Transportkapazität an einem Punkt (sog. Einspeisepunkt) im Zusammenhang mit der Entnahme bzw. Ausspeisung von Erdgas aus dem Netz an einem anderen Punkt (sog. Ausspeisepunkt).18

Für eine angemessene und richtige Preisfestsetzung des Gastransports sowie für die rechtliche Bewertung des Netzbetriebs ist es wichtig zu wissen, dass tatsächlich kein wirklicher Gastransport vom Ein- zu Ausspeisepunkt stattfindet. Vielmehr vermischt sich das eingespeiste Gas mit dem vorher und nachher eingespeisten Gas.19

Die soeben beschriebenen technischen Einrichtungen sowie die dort ablaufenden Prozesse konstituieren ein nationales, aus mehreren lokalen Teilsystemen zusammengesetztes Leitungssystem, das von den Netzbetreibern in Zusammenarbeit betrieben wird.

Damit dieses System funktionieren kann, benötigt man ein Regelwerk technischer Standards, die zwischen allen Netzbetreibern gelten. Die DVGW bestimmt entsprechende Normen, die jeden Einzelprozess von der Gasgewinnung über die Verdichtung und Speicherung bis hin zum Transport und der Endverteilung regulieren.20

3. Eigentum und Betrieb

Das Gesamtnetz wird von vielen Teilnetzen gebildet, die verschiedenen GVU gehören. Das Eigentum über jedes Teilnetz haben die GVU entweder aufgrund des eigenen Aufbaus oder einer entsprechenden Kapitalbeteiligung erworben. Darüber hinaus besitzen sie auch die Genehmigung und Konzession, um die Versorgungstätigkeit durchzuführen.21

Der Betrieb des Netzes wird von den Netzbetreibern durchgeführt, die im Regelfall gleichzeitig Teilnetzeigentümer sind. Obwohl das Eigentum eines Teilnetzes als rechtlich unabhängig vom Gesamtnetz zu betrachten ist, ist rein technisch jeder Teilnetzbetreiber nur ideeller Eigentümer seines eigenen Teilnetzes, da die Existenz und Funktion des Teilnetzes unbedingt vom Gesamtnetz abhängig ist und nur in Einklang mit diesem funktionieren kann. Gleichwohl gilt im Umkehrschluss aber auch, dass die Funktion und Existenz des Gesamtnetzes von jedem Teilnetz abhängt.22

Zum einen ist die Begründung für die gegenseitige Abhängigkeit von Teil- und Gesamtsystem im Zwang zur technischen Kompatibilität zu sehen: Um ein deutsches Gesamtnetz zu konstituieren, mussten die jeweiligen GVU ihre bereits bestehenden sowie alle neu gebauten Gasleitungen unter einen einheitlichen technischen Standard setzen, der die Kompatibilität der Teilnetze sicher stellt. Diese Kompatibilität wurde von den ersten Ferngasleitungen erfordert, an denen die entsprechenden Netze angeschlossen wurden. Dieser Schritt umfasste technische Fragen wie Messweiten, Gasdruck, Ausstattung und Anordnung von Übergabestellen. Dies bedeutete eine erste Vereinbarung zwischen denjenigen Unternehmen, die ihre Netze anschlossen und den GVU, die die Ferngasleitungen aufgebaut hatten. So begann eine erste unbedingte Interdependenz zwischen allen Teilnetzeigentümern.

Zum anderen ist es der gemeinsam verfolgte Zweck aller Netzeigentümer, der sie zu gemeinsamen Handeln in einem Gesamtsystem zwingt. So entstand mit dem Aufbau des deutschen Gesamtnetzes und dem Anschluss an die Ferngasleitungen für den Erdgasimport eine Zweckvereinbarung zwischen allen GVU, den Verbrauchern eine kontinuierliche Gasversorgung durch ein Gesamtsystem mit Koordinierung und Austausch der Information sowie Verfügbarkeit zur Entnahme u.a. zu gewährleisten.23

3. 1 Gesamtnetzdienstleistung

Zur Verwirklichung des gemeinsamen Zwecks einer kontinuierlichen Versorgung und der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gasnetzes ergibt sich die Notwendigkeit, alle betrieblichen Tätigkeiten der Teilnetzbetreiber zusammenzufassen. In diesem Sinne wird von der Gaswirtschaft das Gasnetz als Gesamtnetzdienstleistung angesehen.24 Dieser Begriff ist im Kontext dieser Arbeit von besonderer Bedeutung, da das späterhin ausführlicher diskutierte Netzzugangsmodell die Gewährung aller Dienstleistungen des Gesamtnetzes vorsieht und sich nicht etwa nur auf das Recht zur Gaseinspeisung beschränkt.

3. 2 Netzverbund

Das angesprochene Dienstleistungssystem kann von den GVU nur dann erfolgreich erbracht werden, wenn sie als Verbund organisiert sind und dergestalt ihre Zusammenarbeit koordinieren können.

Auf diesem Gedanken basierend bildete sich ein gemeinsamer Netzverbund zwischen allen GVU, dessen grundlegende Vereinbarung die Verpflichtung aller Netzbetreiber enthält, alles zu unterlassen, was die Möglichkeit der Netznutzung bzw. des Netzzugangs an Einspeise- oder Ausspeisepunkten stören oder beeinträchtigen könnte. Jeder Teilnetzbetreiber ist zugleich verpflichtet, durch seine Dienstleistung die Funktionsfähigkeit des Netzes zu gewährleisten.25

3. 2. 1 Rechtliche Betrachtung des Netzverbunds

Die entscheidende Frage, um eventuelle Ansprüche auf Zugang geltend zu machen, ist die nach der rechtlichen Figur, die der Zusammenarbeit der Netzbetreiber zugrunde liegt.

So kann der Netzverbund nur durch eine Vereinbarung zwischen allen Teilnetzbetreiber bestehen, die eine Anzahl rechtlicher Konsequenzen mit sich bringt. Da kein schriftlicher Vertrag vorliegt, der diese Vereinbarung fixieren würde, spricht man von einem konkludenten Netzverbundvertrag.26 Es wird behauptet, dass mit diesem konkludenten Vertrag eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts begründet wurde.27

In der Praxis der Zusammenarbeit im Netzverbund sind Elemente auffindbar, die den von §705 BGB geforderten Tatbestandsvoraussetzungen zur Gründung einer solchen Gesellschaft entsprechen. Diese lauten folgendermaßen:

- Der erforderliche Vertrag wird nach den Willenserklärungen aller Teilnetzbetreiber konkludent gebildet. Eine konkludente (indirekte, mittelbare) Willenserklärung ergibt sich aus dem Verhalten des Handelnden, mit dem er seinen Geschäftswillen zum Ausdruck bringt.28 Aus dem Verhalten aller Teilnetzbetreiber ist festzustellen, dass sie mit der Abstimmung, Zusammenarbeit, Austausch der Informationen und Erbringung ihrer Leistungen der Erstellung, Aufrechterhaltung und Fortentwicklung eines gaswirtschaftlichen Systems dienen.29
- Der erforderliche gemeinsame Zweck der Teilnetzbetreiber resultiert aus dem gemeinsamen Erbringen aller Dienstleistungen, um die Funktionsfähigkeit des Netzes zu gewährleisten, damit eine kontinuierliche Gasversorgung erfolgen kann.

Die so konkludent gebildete Gesellschaft wird von jedem einzelnen der Teilnetzbetreiber gleichermaßen vertreten. Dies ist insofern wichtig, als es im Außenverhältnis dieser Vertretung unter anderem um die Gewährung des Zugangs für Dritte gehen kann. Falls hier eine ungerechtfertigte Zugangsverweigerung vorliegt, kann gegen jeden der dem Netzverbund angehörenden Netzbetreiber ein entsprechender Anspruch geltend gemacht werden.30

4. Zusammenfassung

Aufgrund der Kompatibilitätsvereinbarung, dem gemeinsam Zweck, der Aufrechterhaltung der Gesamtnetzdienstleistung und dem Zusammenwirken in Form eines Netzverbunds sind die Teilnetze nicht ohne das Gesamtnetz zu betrachten. Im Hinblick auf den Gegenstand der vorliegenden Arbeit spielt diese Überlegung eine wichtige Rolle, da die Netzbetreiber nur im Sinne eines gemeinsamen Systems den Zugang zum Gasnetz gewährleisten können. Der Zugang zum Gasnetz kann nicht nur von einem einzigen Netzbetreiber gesichert werden, weil dieser immer auch der Dienstleistungen anderer Netzbetreiber bedarf: Selbst wenn das Erdgas nur innerhalb eines Teilnetzes transportiert würde - was unrealistisch ist -, bräuchte man den erforderlichen Druck, der nur durch die Verdichter und die Einspeisung des Gases anderer Kunden realisierbar wäre.

Teil B: Netzzugang in der Gaswirtschaft

1. Das Problem der monopolischen Stellung der Gasversorgungsunternehmen

Vor der Liberalisierung des Gasmarktes durch die Erdgasrichtline der Europäischen Union von l998 existierte dort kein bzw. kaum Wettbewerb. Wegen der zahlreichen Verflechtungen des Netzes, den langfristigen Verträgen zwischen den GVU sowie den Demarkationsveträgen mit den Gemeinden zur Abgrenzung der Versorgungsgebiete konnte kein neuer Anbieter am Gasmarkt aktiv werden. Im Liberalisierungsprozess der Energiewirtschaft hat man den Zugang zum Gasnetz als strategisches Instrument erkannt, um das Monopol der GVU zu brechen und mehr Wettbewerb im Markt zu ermöglichen. Trotzdem existieren noch immer monopolische Situationen in großen Teilen des Gasmarkts. Dabei weist das Monopol auf dem Gasmarkt Besonderheiten auf, die es notwendig machen, dessen spezielle Charakteristik im Folgenden kurz zu beleuchten.

1. 1 Natürliches Monopol

Aufgrund des Prinzips der Leitungsgebundenheit ist es das Gasnetz selbst, das die spezifische Charakteristik des Gasmarkts bestimmt. Dieses Prinzip besagt, dass der Transport von Gas zwingend an ein zur Verfügung stehendes Gasnetz gebunden ist.31 Da die GVU als Netzbetreiber die Macht über das Netz (jeder Netzbetreiber über sein Teilnetz, aber als Verbund über das Gesamtnetz) ausüben, haben sie eine privilegierte Stellung am Gasmarkt, die zu einem sogenannten „natürlichen Monopol“ führen.

Unter dem Begriff des "natürlichen Monopols" kann man ein Angebotsmonopol verstehen, da ein oder einige Anbieter das Transport- oder Versorgungsleitungsangebot in ihren Händen konzentriert haben und so den gesamten Markt zu geringeren Kosten als andere Anbietern vorsorgen können, die über keine eigenen Gasleitungen verfügen.32

Beim natürlichen Monopol handelt es sich um eine Marktsituation, die besonders stabil ist. Dies liegt vor allen Dingen daran, dass der Monopolist aufgrund seiner bereits existierenden Leitungen bei jeder Marktgröße in der Lage ist, diesen effizient zu versorgen. Das bedeutet, dass eine steigende Erdgasnachfrage es nicht etwa notwendig macht neue Leitungen zu bauen, sondern lediglich mehr Erdgas einzuspeisen. Die sich daraus ergebenden Kostenvorteile führen automatisch zu Markteintrittsbarrieren für potentielle Wettbewerber, da diese preislich aufgrund der Kosten für den Aufbau eigener Leitungssysteme oder die Bezahlung von Netznutzungsgebühren nicht konkurrieren können.

Jedoch entstanden mit der Einführung der Regelungen zum freien Netzzugang im Liberalisierungsprozess neue Marktkonstellationen. So lassen sich nun in Bezug auf den deutschen Gasmarkt verschiedene Arten von Märkten unterscheiden, die eine jeweils eigene Wettbewerbsstruktur aufweisen. Im folgenden sollen diese betrachtet werden, um die monopolische Stellung der GVU weiter zu differenzieren.

1. 1. 1 Natürliches Monopol am vorgelagerten Markt (Durchleitungsmarkt)

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den freien Netzzugang für andere Unternehmen zu gewährleisten. Damit die anderen Unternehmen ihr Gas transportieren können, sind die von den Netzbetreibern durchgeführten Dienstleistungen (von Einspeisung über weitere Netzdienstleistung bis hin zur Ausspeisung) erforderlich. Diese Dienstleistungen sind das Produkt, das die Netzbetreiber den Netzzugangspetenten anbieten. Ihrerseits müssen die Netzzugangspetenten den hierfür erforderlichen Preis für das Produkt bezahlen.33 Wichtig ist hierbei die Feststellung, dass der vollständige Besitz des Gasnetzes durch den Verbund der Netzbetreiber zu einem Monopol über das Dienstleistungsangebot führt.

1. l. 2 Natürliches Monopol am nachgelagerten Markt

Wurde soeben der Markt für den Gastransport zwischen Netzbetreibern und Netzzugangspetenten als vorgelagerter Markt angesprochen, wird der eigentliche Gasverkauf an einen Kunden als nachgelagerter Markt bezeichnet. In diesem Markt ist der Netzzugangpetent kein Nachfrager mehr, sondern ein Anbieter, dessen angebotenes Produkt das Erdgas ist. Auf diesem Markt sind die Netzbetreiber Wettbewerber der Netzzugangspetenten.34

Da die Netzbetreiber jedoch im Besitz des Gasnetzes sind, können diese den Netzzugangspetenten Preise und Bedingungen für die Nutzung des Netzes vorschreiben. Sie haben dadurch ein Instrument an der Hand, um die Kosten alternativer Anbieter am nachgelagerten Gasmarkt zu erhöhen und sie somit im Wettbewerb um die Endverbraucher aus dem Markt zu drängen. Folglich kann man hier von einem Monopol sprechen, dass die Netzbetreiber aufgrund des alleinigen Netzbesitzes innehaben.

1. 1. 3 Monopol in den verschiedenen Netzstufen

Die wettbewerbliche Situation muss auch in Hinsicht auf die verschiedenen Netzstufen differenziert werden, die jeweils einen vor- und nachgelagerten Markt aufweisen, da in jeder Netzstufe sowohl Gastransport, als auch Gasverkauf stattfindet. So weisen diese Netzstufen nicht alle ein natürliches Monopol oder fehlenden Wettbewerb auf - zumindest nicht alle im selben Ausmaß.

- Internationale Ferntransportpipelines

Üblicherweise wurde und wird der Aufbau dieser Netze durch große Gesellschaften realisiert, die für ein hohes Transportvolumen fähige Leitungssysteme einrichten. Diese Stufe besteht aus einer Vielzahl von Direkt - und Transportverbindungen. Somit hat jedes Land in der Regel die Möglichkeit, verschiedene Produktions- und Lieferländer zu wählen mit der Folge, dass auf dieser Ebene kein natürliches Monopol vorliegt. 35

- Innerdeutsches Ferntransportnetz

Dieses Netz ist mit dem internationalen Netz verbunden und umfasst den Import und weiteren Gastransport bis zum lokalen Versorgungsnetz. Auf dieser Stufe, auf der die Verbraucher, Teilnetzbetreiber, größere Kunden oder Weiterverteiler die Möglichkeit haben, sich durch so genannte

Stichleitungen ohne gesetzliche Beschränkungen an die jeweiligen Netze anzuschließen und dabei zwischen mehreren Ferngesellschaften zu wählen, liegt Wettbewerb vor.36

- Regional- und Lokalverteilernetze

Die Regionalnetze stellen die Verbindung der Ferntransportnetze mit der Ebene der lokalen Verteiler sicher. Auf der lokalen Stufe, auf der die Ortgasgesellschaften arbeiten, findet die Versorgung zum Endverbraucher statt. Da diese bisher nicht die Möglichkeit hatten, andere Anbieter als den jeweiligen Netzbetreiber des Ortsnetzes zu wählen, ist diese Stufe besonders vom natürlichen Monopol geprägt.37

Obwohl auf den verschiedenen Stufen unterschiedliche Marktsituationen vorliegen, kann man behaupten, dass es eine generelle und einheitliche Regulierung geben muss. Diese Forderung beruht auf der Annahme, dass die verschiedenen Netzstufen ein flächendeckendes Gasnetz bilden, das als Einheit angesehen werden muss, anstatt eigenständige Teilnetze oder Zonen anzunehmen, die dann je eigenen Regelungen unterworfen werden. Dies würde vielmehr zu einer weiteren Zersplitterung des Gasmarkts führen, was in der Tendenz eher Wettbewerb verhindert, als ihn zu fördern.

Das natürliche Monopol und der daher fehlende Wettbewerb, von denen, wie gezeigt, Teile des deutschen Gasmarkts geprägt sind, haben eine intensive und häufig wechselnde Rechtsentwicklung in den letzten 20 Jahren bewirkt. Im folgenden Teil der vorliegenden Arbeit sollen zwei Modelle zur Gasmarktöffnung diskutiert werden, die als beste Alternativen galten: a) Der Bau paralleler Leitungen

b) Die Einrichtung eines freien Netzzugangs für Dritte

2. Alternativen für die Einführung von Wettbewerb zum Gasmarkt

Bevor dazu übergegangen werden kann, die beiden wesentlichen Alternativen zur wettbewerblichen Öffnung des Gasmarkts vorzustellen, muss zunächst in einem kurzen Exkurs die wichtige juristische Theorie der „ Essential Facility Doktrin “ erläutert werden. Die Auseinandersetzung mit ihren konstitutiven Elementen stellt die Grundlage dar, auf der eine Bewertung der beiden Alternativen erst erfolgen kann.

Exkurs: "Essential Facility Doktrin"

Die aus dem US-amerikanischen Wettbewerbsrecht stammende „ Essential Facility-Doktrin “, die in verschiedenen europäischen Kartellrechtssystemen bereits angewandt wird, stellt eine Möglichkeit dar, natürliche Monopole aufzulösen. Grundsätzlich ist ein Netzbetreiber nach dieser Doktrin verpflichtet, potentiellen Wettbewerbern die Nutzung des Netzes zu gestatten, wobei das Gasnetz hier das wesentliche Element (essential facility) darstellt, um in den Markt eintreten zu können. Auf diese Weise wird das Verfügungsmonopol über das Gasnetz als Marktzutrittsbarriere beseitigt.38 Die Weigerung eines Netzbetreibers, die Mitbenutzung des Netzes durch Dritte zu gestatten, ist nach dieser Doktrin unter bestimmten Voraussetzungen rechtswidrig.39 Dementsprechend fordert die in §l9 Abs. 4 Nr. 4 GWB eingesetzte , Essential Facility-Doktrin’ folgende Tatbestandsvoraussetzungen:

- Der Netzbetreiber muss eine marktbeherrschende Stellung durch die Kontrolle einer wesentlichen Einrichtung innehaben.
- Die Errichtung einer eigenen Einrichtung anderer Konkurrenten (sog. Duplizierung) ist in praktikabler und vernünftiger Weise nicht möglich.
- Die Mitbenutzung der wesentlichen Einrichtung muss zumutbar sein.40 Diese Norm ist die wettbewerbsrechtliche Grundlage eines Anspruches auf Netzzugang. Allerdings ist es wichtig zu überlegen, ob der Bau paralleler Leitungen nicht doch eine sinnvolle Alternative zum Eintritt auf den Gasmarkt sein kann, da die oben genannten Tatbestandsvoraussetzung der „praktikablen und vernünftiger Weise nicht möglichen Duplizierung“ eine Voraussetzung für die Rechtsgrundlage des §l9 Abs. 4 Nr. 4 GWB ist.

[...]


1 Püstow,

2 Theobald/ Theobald, Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts, S. 57

3 Böttcher, Die kartellrechtliche Preismissbrauchsaufsicht über den Zugang zu

Gasversorgungsnetzen, S. 26

4 Böttcher, a. a. O., S. 26-28

5 Hosius, Netzugang und Reprozität bei grenzüberschreitenden Edgaslieferung in Europa,

S. 37

6 Hosius, a. a. O.

7 siehe Fußn. 4

8 Das Gas aus deutschen Förderquellen wird beispielsweise als L-Gas und das Gas aus

russischen Förderquellen als H-Gas bezeichnet.

9 Böttcher, Die kartellrechtliche Preismissbrauchsaufsicht über den Zugang zu Gasversorgunsnetzen, S. 34

10 Ebrecht, Netzzugang in der Gaswirtschaft, S. 35

11 Die DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. mit Sitz in Bonn)

befasst sich als unabhängiger nicht wirtschaftlicher Verein mit der Erarbeitung und Herausgabe der anerkannten Regeln der Technik für Planung, Bau und Betrieb von Leitungen und Anlagen u.a.

12 von Hirschhausen, Grundzüge der Gaswirtschaft, S. 9

13 von Hirschhausen, a.a.O.

14 Schwintowski/ Klaue, Zugang zum deutschen Gasnetz, S.26

15 Schwintowski/Klaue, a.a.O., S. 27

16 Schwintowski/Klaue, a.a.O., S.28

17 Schwintowski/Klaue, a.a.O., S.29

18 Schwintowski/Klaue, a.a.O., S. 30-31

19 Schwintowski, Ewerk-Gemeinschaftsworkshop mit dem Institut für Energierecht e.V.

vom 29. August 2001, S. 5

20 Schwintowski/Klaue, a.a.O., S. 29-30

21 §4 EnWG 2005

22 Schwintowski/Klaue, Zugang zum deutschen Gasnetz. 1. Auflage. Berlin 2003. S. 6

23 Schwintowski, Ewerk(Institut für Energie und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V.)-Gemeinschaftsworkshop mit dem Institut für Energierecht e.V. vom 29. August 2001, S. 4

24 Schwintowski, a.a.O., S. 4-5

25 Ebrecht, Netzzugang in der Gaswirtschaft, S. 42-43

26 Schwintowski/Klaue, Zugang zum deutschen Gasnetz, S. 36

27 Schwintowski,Ewerk-Gemeinschaftsworkshop mit dem Institut für Energierecht, S. 6

28 Brox, Allgemeiner Teil des BGB, S. 54

29 Ebrecht, Netzugang in der Gaswirtschaft, S. 52

30 Schwintowski, Ewerk-Gemeinschaftsworkshop mit dem Institut für Energierecht, S. l4

31 Böttcher, Die kartellrechtliche Preismissbrauchsaufsicht über den Zugang zu Gasversorgungsnetz, S. 40

32 Kraus, Lexikon der Energiewirtschaft

33 Vgl. Böttcher, Die kartellrechtliche Preismissbrauchsaufsicht über den Zugang zu Gasversorgungsnetz, S. 177

34 Böttcher, a.a.O., S. 179

35 Pfaffenberger/ Scheele, Gutachten zu Wettbewerbsfragen im Zusammenhang mit §3,

Absatz, Satz 1 GasNEV, S. 34

36 Pfaffenberger/Scheele, a.a.O., S.48

37 Pfaffenberger/Scheele, a.a.O., S.35

38 Schwarz van Berk, Der Zugang zu wesentlichen Einrichtungen nach europäischem und

deutschem Kartellrecht, S. 4

39 Immenga/ Mestmäcker, GWB Kommentar zum Kartellgesetz, S. 704

40 Immenga/ Mestmäcker, a.a.O., S. 706

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Details

Titel
Das Entry-Exit als Zugangsmodell zum deutschen Gasnetz
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin
Veranstaltung
Magisterprogramm
Note
1,0 (Hervorragend)
Autor
Jahr
2006
Seiten
70
Katalognummer
V119365
ISBN (eBook)
9783640228751
ISBN (Buch)
9783640230495
Dateigröße
1025 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Aus der Perspektive einer Magisterarbeit hat Verf. das ihm gestellte Thema hervorragend gemeistert. Das Problem des Entry-Exit-Modells ist sowohl aus ökonomischer als auch aus juristischer Perspektive umfassend und kompetent aufgearbeitet worden.
Schlagworte
Entry-Exit, Zugangsmodell, Gasnetz, Magisterprogramm
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LLM Carlos Pelaez (Autor:in), 2006, Das Entry-Exit als Zugangsmodell zum deutschen Gasnetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119365

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Titel: Das Entry-Exit als Zugangsmodell zum deutschen Gasnetz



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