Geplante Änderungen zur Goodwillbilanzierung nach IFRS 3


Seminararbeit, 2007

21 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Thema der Arbeit
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

2 Entstehung eines Geschäftsoder Firmenwertes

3 Anwendbarkeit des IFRS 3
3.1 Anwendungsbereich des IFRS 3
3.2 Vorliegen eines Unternehmenszusammenschlusses

4 Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen bei der Erstkonsolidierung nach IFRS 3
4.1 Erwerbsmethode (Purchase-Methode)
4.2 Ermittlung des Erwerbers und des Erwerbszeitpunktes
4.3 Ermittlung der Anschaffungskosten
4.4 Aufteilung der Anschaffungskosten (Kaufpreisallokation)
4.4.1 Ansatz von Vermögenswerten
4.4.2 Ansatz von Schulden
4.4.3 Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden
4.5 Behandlung und Bilanzierung eines Goodwill
4.5.1 Bilanzierung eines positiven Unterschiedsbetrags (Goodwill als Residualgröße)
4.5.2 Behandlung eines negativen Unterschiedsbetrags
4.5.3 Behandlung der Minderheitenanteile

5 Folgebewertung des Goodwill

6 Geplante Änderungen der Goodwillbilanzierung nach ED IFRS 3
6.1 Änderungen des Anwendungsbereichs und zum Vorliegen eines Unternehmenszusammenschlusses
6.2 Änderungen durch Phase II bei Unternehmenszusammenschlüssen der Erstkonsolidierung
6.3 Änderungen der Ermittlung der Anschaffungskosten
6.4 Änderungen zur Bewertung und Bilanzierung des Goodwill
6.5 Änderungen zur Folgebilanzierung

7 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Kaufpreisallokation im Überblick, Seite

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Thema der Arbeit

International agierende Unternehmen sind durch die anhaltende Globalisierung der Kapital- und Gütermärkte einem erhöhten Erfolgsdruck ausgesetzt. Um für Investoren interessant zu sein, müssen sie Erwartungen hinsichtlich ihres Gewinnund Umsatzwachstums erfüllen.

Viele Unternehmen beschleunigen dieses Wachstum durch die Akquisition von Unternehmen, die bereits am Markt fest etabliert sind.1

Für dieses Wachstum werden bei Unternehmensübernahmen hohe Kaufpreise gezahlt, die den Wert des Akquisitionsobjektes zum Akquisitionszeitpunkt bei weitem übersteigen. Dieser Mehrwert stellt den so genannten derivativen Goodwill (Geschäfts – oder Firmenwert) dar.2

Ziel einer solchen Transaktion ist u.a. Ressourcen wie beispielsweise Markennamen, Kundenstämme, Vertiebsnetzwerke oder intellektuelles Kapital zu erlangen.3

Die Bilanzierung des Goodwill nach IFRS (International Financial Reporting Standards) basiert auf dem im Juli 2001 entstandenen Projekt „Business Combinations“ des IASB (International Accounting Standards Board), welches in verschiedene Phasen aufgeteilt ist.4 Ergebnis der Phase I des „Business Combinations“ war das im Jahre 2004 verabschiedete IFRS 3.5

Ziel des Projektes war eine Verbesserung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie der Folgebewertung des in diesem Zusammenhang erworbenen Geschäftsoder Firmenwertes.

Im Zuge der Phase II des „Business Combinations“, welche im April 2002 begann, wurden als Resultat vom IASB Änderungsvorschläge am 30.06.2005 zu dem Standard IFRS 3 veröffentlicht. Durch diese Änderungsvorschläge erhält die Bilanzierung des Firmenwertes wesentliche Neuerungen. Die Verabschiedung des neuen Standards ED IFRS 3 ist für das zweite Halbjahr 2007 vorgesehen.6

1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

Ziel dieser Arbeit ist es, die geplanten Änderungen zur Goodwill-Bilanzierung durch Phase II nach ED IFRS 3 aufzuzeigen, welche momentan überarbeitet werden.

Dabei wird zunächst auf den aktuellen Stand des Projektes „Business Combinations” nach IFRS 3 eingegangen, um im Anschluss die geplanten Änderung der Phase II aufzeigen zu können. Aufgrund des Umfanges der Thematik der Goodwill-Bilanzierung wird nur auf ausgewählte Änderungen durch Phase II eingegangen.

Im Anschluss an die Einleitung werden in Kapitel 2 und 3 die Entstehung eines Geschäftsoder Firmenwertes und der Anwendungsbereich des IFRS 3 dargestellt.

In Kapitel 3 wird auch darauf eingegangen, welche Kriterien für einen Unternehmenszusammenschluss vorliegen müssen.

Im darauf folgenden Kapitel 4 wird die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen7 bei der Erstkonsolidierung einschließlich der Bilanzierung und Bewertung des Goodwill dargestellt.

Die Folgebilanzierung des Goodwill wird in Kapitel 5 aufgezeigt, wobei hier kurz auf den aktuellen Stand eingegangen wird, da nur wenige geplante Änderungen vorliegen. Bevor eine Zusammenfassung und eine Betrachtung der Zukunftsperspektiven den Schluss bilden, werden die geplanten Änderungen durch Phase II in Kapitel 6 aufgezeigt, die sich durch die Verabschiedung des aktuellen Standardentwurfs ergeben würden. Hier werden die Änderungen im Anwendungsbereich des ED IFRS 3, die des Unternehmenszusammenschlusses und der damit zusammenhängenden Anschaffungskosten erläutert. Auf den geplanten Ausweis des vollen Goodwill (Full-Goodwill- Methode),8 sowie der geplanten Folgebilanzierung des Goodwill wird ebenfalls in diesem Kapitel eingegangen.

2 Entstehung eines Geschäftsoder Firmenwertes

Die Summe der bilanzierten Vermögenswerte und der darin enthaltenen stillen Reserven abzüglich der Schulden ergibt unter anderem den Geschäftsoder Firmenwert.9 Vielmehr wird der Wert eines Unternehmens durch Ertragserwartungen bestimmt, die den Substanzwert wesentlich übersteigen können. Diese Differenz zwischen Substanzwert und Ertragserwartungen können aus dem Wert der nicht bilanzierungsfähigen Vermögenswerte entstehen, welche beispielsweise der Kundenstamm, Know-how, Mitarbeiterqualifikationen, Qualitäten des Managements und Image eines Unternehmens sein können.10

Erklären lässt sich die Differenz zwischen Substanzund Ertragswert auch aus dem kapitalmehrwert, welcher in den bilanziellen Vermögenswerten versteckt ist und aus dem strategischen Mehrwert, der daraus entsteht, dass der Käufer das Unternehmen unbedingt erwerben will.11

Dementsprechend ist der Geschäftsoder Firmenwert der Mehrwert, welcher sich aus der Differenz zwischen dem Ertragswert eines Unternehmens und dem Gesamtwert aller Vermögenswerte abzüglich vorhandener Schulden ergibt.

Man spricht von einem originären Geschäftsoder Firmenwert, wenn das Unternehmen diesen Mehrbetrag selbst geschaffen hat.

Entsteht der Mehrwert durch Veräußerung des Unternehmens, so wird er als derivativer Geschäftsoder Firmenwert bezeichnet.

3 Anwendbarkeit des IFRS 3

3.1 Anwendungsbereich des IFRS 3

IFRS 3 ist grundsätzlich auf alle Arten von Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations) anzuwenden.12

Die Zusammenführung von rechtlich selbständigen Unternehmen oder Geschäftseinheiten zu einer Berichtseinheit kennzeichnet einen Unternehmenszusammenschluss.13

Nicht von den Regelungen des IFRS 3 erfasst sind Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) und Transaktionen zwischen Unternehmen, die unter gemeinschaftlicher Beherrschung stehen.14 Ebenso sind Vereinigungen genossenschaftlicher Organisationen und Zusammenschlüsse durch Vertrag ohne den Erwerb von Anteilen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.15

3.2 Vorliegen eines Unternehmenszusammenschlusses

Zahlreiche Stellungnahmen haben das Problem aufgeworfen, ab wann insbesondere der Erwerb einer Gruppe von Vermögensgegenständen und Schulden als Unternehmenszusammenschluss zu klassifizieren ist. Ein Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3, ist die Erlangung der Beherrschung durch den Erwerber über ein oder mehreren erworbenen Unternehmen.16

Das IASB hat den Begriff „Geschäftseinheit“ präsentiert und definiert eine Geschäftseinheit als eine integrierte Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten, die das Zielverfolgen, Erträge oder einen wirtschaftliche Nutzen zu erzeugen.17

Die Geschäftseinheit besteht dabei aus Prozessen, den Einsatz von Ressourcen, sowie den daraus resultierenden Leistungen.

Die Vorschriften des IFRS 3 beziehen sich nicht nur auf die Unternehmenszusammenschlüsse, welche zu Mutter-Tochter-Verhältnissen führen, sondern auch auf Transaktionen, die gemäß der Equity-Methode zu bilanzieren sind. Die gilt insbesondere für einen daraus resultierenden Goodwill.

4 Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen bei der Erstkonsolidierung nach IFRS 3

4.1 Erwerbsmethode (Purchase-Methode)

Nach IFRS 3 sind alle Unternehmenszusammenschlüsse mithilfe der Erwerbsmethode zu bilanzieren. Unternehmenszusammenschlüsse werden bei dieser Methode aus der Perspektive jenes Unternehmen betrachtet, das als Erwerber identifiziert wurde.

Die Durchführung der Erstkonsolidierung mithilfe der Erwerbsmethode kann folgendermaßen gestaltet werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Kaufpreisallokation im Überblick18

Der erste Schritt der Erstkonsolidierung auf Grundlage der Erwerbsmethode bildet die Kaufpreisallokation. Dort werden die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs auf die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zugerechnet.

Die Buchwertbilanz des erworbenen Unternehmens wird dabei durch Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven und Lasten in eine Neubewertungsbilanz überführt, bei welcher das Reinvermögen zum Fair Value (beizulegender Zeitwert) ausgewiesen wird.19

Die immateriellen Vermögenswerte, die bisher keine Berücksichtigung in der Bilanz des Tochterunternehmens gefunden haben, werden in die Neubewertungsbilanz mit übernommen.20

Im zweiten Schritt, bei der so genannten Kapitalkonsolidierung, werden nun die Anschaffungskosten des erworbenen Unternehmens mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens bzw. betrieblichen Teilbereichs zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Der hieraus resultierende positive Differenzbetrag ergibt den Goodwill. Ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt dagegen einen Badwill.

Durch die Kapitalkonsolidierung wird ein doppelter Vermögensausweis bei einem konsolidiertem Abschluss vermieden.

[...]


1 Vgl. Küting/Weber/Wirth (2001), S. 185.

2 In dieser Arbeit werden die Begriffe Firmenwert, Geschäftswert und Goodwill synonym verwendet.

3 Vgl. Lopatta (2006), S. 1.

4 Vgl. Andrejewski und Kühn (2005), S. 221.

5 Vgl. Brösel/Müller (2007), S. 34.

6 Vgl. IASB Work Plan, Stand Mai 2007.

7 In dieser Arbeit werden die Begriffe Unternehmenszusammenschlüsse und Business Combinations synonym verwendet.

8 Nicht nur der auf den Erwerber entfallende und somit der tatsächlich erworbene Goodwill wird ausgewiesen, sondern auch der den Minderheiten fiktiv zuzurechnende.

9 Vgl. Küting (2006), S. 1665.

10 Vgl. Küting / Koch (2003), S. 45.

11 Vgl. Küting (2006), S. 1665.

12 Vgl. IFRS 3.2.

13 Vgl. Wolz (2005), S. 214.

14 Vgl. IFRS 3.3.

15 Vgl. Andrejewski und Kühn (2005), S. 222.

16 Vgl. IFRS 3.4.

17 Vgl. IFRS 3.4.ff.

18 Quelle: entnommen aus Deloitte & Touche AG (2005), S. 5.

19 Vgl. Wiechen/ Barckow (2005), S. 4.

20 Vgl. Wolz (2005), S. 217.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Geplante Änderungen zur Goodwillbilanzierung nach IFRS 3
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule  (Rechnungslegung und Prüfungswesen)
Veranstaltung
Seminararbeit im Wahlpflichtfach Rechnungslegung und Prüfungswesen
Note
2,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
21
Katalognummer
V118455
ISBN (eBook)
9783640218189
ISBN (Buch)
9783640218578
Dateigröße
437 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geplante, Goodwillbilanzierung, IFRS, Seminararbeit, Wahlpflichtfach, Rechnungslegung, Prüfungswesen
Arbeit zitieren
Dorothea Bailleu (Autor:in), 2007, Geplante Änderungen zur Goodwillbilanzierung nach IFRS 3, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118455

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