"Sorgenkinder" werden erwachsen! Peer Counseling - Aufbauarbeit in München


Diplomarbeit, 1999

108 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

I. EINLEITUNG

II. KERNPROBLEM - AUSGANGSSITUATION UND ENTWICKLUNG
1. EIGENE ERFAHRUNGEN
2. VON BETREUUNG UND BEVORMUNDUNG ZUM SELBSTBESTIMMTEN LEBEN
2.1. Independent Living Bewegung in den USA
2.1.1. Definition und Entstehung der Independent Living Bewegung
2.1.2. Rechtliche Grundlagen
2.1.3. Der Selbsthilfegedanke
2.2. Historischer Aufriß über die Entwicklung der deutschen Behindertenbewegung nach 1945
2.3. Münchener Vorbedingungen und Gründung des VbA e.V

III. VBA – SELBSTBESTIMMT LEBEN E.V
1. STRUKTUR DES VBA E.V
2. FINANZIERUNG
3. AUFGABEN UND KOMPETENZVERTEILUNG

IV. PEER COUNSELING
1. UNTERSCHIEDLICHE BEDEUTUNGEN VON PEER COUNSELING UND PEER SUPPORT
2. PEER COUNSELING – METHODE
2.1. Verständnis der Methode nach Carl Rogers
2.2. Die Bedeutung der Methode
2.3. Technische Grundlagen der Methode
3. DIE STELLUNG DES PEER COUNSELORS
4. MÖGLICHKEITEN UND GEDANKEN ZUR QUALIFIZIERUNG ALS PEER COUNSELOR
5. WARUM PEER COUNSELING?
6. EMPOWERMENT DURCH PEER COUNSELING
7. EINSATZFORMEN VON PEER COUNSELING

V. TRAININGSPROGRAMM
1. VORBEREITUNG ZUR DURCHFÜHRUNG
1.1. Unsere Überlegungen
1.2. Ausschreibung zur Trainingsgruppe: (Auszüge aus unserem Faltblatt)
1.3. Zusammenstellung der Trainingseinheiten
2. PROTOTYP DES TRAININGSPROGRAMMES
1. Treffen: Vorstellung und Einführung
2. Treffen: Rahmenbedingungen und Zielformulierungen
3. Treffen: „Independent Living“ und „Selbstbestimmt Leben“
4. Treffen: Behinderung und Gesellschaft - Darstellung von Behinderung in den Medien
5. Treffen: Welches Wissen und welche Fertigkeiten benötige ich?
6. Treffen: Assistenzsuche
7. Treffen: Assistenzauswahl
8. Treffen: Verhalten in der Probezeit
9. Treffen: Konflikte
10. Treffen: Ungeklärte Fragen oder „Heißer Stuhl“ zum Thema Sexualität
11. Treffen: Abschlußveranstaltung
3. ERSTE AUSWERTUNG DER TRAININGSGRUPPEN
3.1. Gruppenstruktur
3.2. Ablauf und Auswertung

VI. ABSCHLIEßENDE GEDANKEN

VII. LITERATURLISTE

IX. ANHANG

1. SATZUNG DES VBA SELBSTBESTIMMT LEBEN E. V

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Einleitung

Wer kennt es nicht, das Superlos der „Aktion Sorgenkind“, die große Lotterie im ZDF. Jeder weiß, daß er mit diesem Geld zusätzlich auch etwas Gutes tut, denn mit diesen Geldern können Projekte für behinderte Menschen gefördert werden. „Aktion Sorgenkind“ ist ein fester Begriff in unserer Gesellschaft. Doch weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wird dieser aufgrund einer gewandelten Selbstwahrnehmung von Behinderten zunehmend als diskriminierend empfunden.

Der Begriff „Sorge“ ist eindeutig belegt. Er sagt aus, daß jemand auf Hilfe angewiesen ist, man sich um ihn kümmern muß und Angst um ihn hat. Das nimmt Kraft und Zeit in Anspruch, und unbewußt ist es eigentlich eher lästig. Das Wort „Kind“ wird in diesem Zusammenhang für alle Behinderten, egal welchen Alters, gebraucht. Der ursprüngliche Ausdruck ist jedoch eigentlich an ein gewisses Alter oder die Familienstruktur gebunden. Er gibt aber immer eines vor: ein Kind muß versorgt, betreut und bevormundet werden.

Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung in Deutschland distanziert sich von der Bezeichnung „Sorgenkinder“, und ihre Mitglieder kämpfen seit Jahren für Gleichberechtigung und Antidiskriminierung.

Im ersten Abschnitt meiner Arbeit möchte ich den Werdegang der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“ und auch meinen eigenen Weg, sowie die Kämpfe, die notwendig waren um dem Ziel eines selbstbestimmten Lebens etwas näher zu rücken, beschreiben.

Immer mehr „Selbstbestimmt-Leben-Zentren“ wurden und werden gegründet. Einer der wichtigsten Pfeiler der Arbeit, die dort geleistet wird, ist das sogenannte „Peer Counseling“. Ich werde im gleichnamigen Kapitel erläutern, was im Rahmen der Selbsthilfearbeit darunter verstanden wird, bzw. wie das Peer Counseling im Rahmen der Arbeit des VbA. durchgeführt werden soll. Vor allem möchte ich aber auch darstellen, was es für behinderte Menschen bedeutet, selbstbestimmt zu leben, bzw. was es bedeutet, es nicht zu können oder zu dürfen. Und letztendlich möchte ich noch die Zielvorstellungen und Wünsche, die wir durch unsere Arbeit für die Zukunft erreichen wollen, darlegen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die mich auf meinem Weg zu einem selbstbestimmten Leben positiv begleitet und mir auch in schwierigen Zeiten Mut gemacht haben. Ebenso wichtig ist es mir, allen meinen Dank zu sagen, die mir während dieser Arbeit mit Rat und Tat zur Seite gestanden, und sie mir damit erst ermöglicht haben.

Der Einfachheit halber habe ich mich beim Schreiben dieser Arbeit bewußt auf die jeweils maskuline Form des Subjekts beschränkt. Dies soll der besseren Lesbarkeit dienen; ich bitte meine LeserInnen, dies nicht als diskriminierend aufzufassen.

II. Kernproblem - Ausgangssituation und Entwicklung

1. Eigene Erfahrungen

Hinführend zu meinem Thema, das sicher für viele Neuland bedeutet, möchte ich mich zum besseren Verständnis kurz vorstellen und die Problematik schildern, die mich sowohl bewogen hat, in der Behindertenarbeit aktiv zu werden, als auch meine Diplomarbeit über dieses Thema zu schreiben.

Mit 22 Jahren hatte ich nach einer ganz „normalen“ Jugend und einer Ausbildung zur Dipl. Krankenschwester, einen schweren Autounfall.

Nach der Abschlußfeier fuhr ich stolz mit meinem Diplom auf dem Beifahrersitz nach Hause, kam ins Schleudern, prallte an einen Baum, überschlug mich und wußte: „Du bist querschnittsgelähmt!“

Diese wenigen Sekunden des Unfalls haben mein Leben grundlegend verändert. Und der Zorn und die Wut: “warum ich?“ haben mich lange Zeit begleitet.

Das Schlimmste jedoch, gerade in der Anfangszeit und auch später noch, war eine grauenhafte Machtlosigkeit gegenüber der, zum Teil gutgemeinten, Bevormundung, die meist bis zur Entmündigung führte.

Viele Dinge, die mein weiteres Leben bestimmen sollten, wollten nichtbehinderte Sozialarbeiter regeln, jedoch ohne dabei meine Wünsche zu berücksichtigen.

Ein Sozialarbeiter in der Unfallklinik Murnau meinte:

“Ihre Familie kann und wird sich nicht um Sie kümmern, wir hätten ein schönes Heim auf einem Hügel, da haben wir einen Platz reserviert.“

Und auf meine Intervention hin:

“Machen Sie sich nichts vor, eine so schwer behinderte Frau mit 22 Jahren, da rentiert sich doch keine Umschulung...“

Ich war empört! Gleichzeitig machte, auf der selben Station, ein Mann meines Alters mit fast der gleichen Behinderung den Führerschein, und sollte im Herbst eine Umschulung antreten.

Da ich von meinen Eltern sehr selbstbewußt erzogen wurde, wehrte ich mich - erfolgreich! Nach langen Kämpfen kam ich nach Heidelberg, wo ich endlich „ältere“ Behinderte kennenlernte. Diese waren sehr selbstbewußt und selbständig. Sie hatten schon viele Kämpfe gegen Ämter durchgefochten und konnten mir Anregungen geben. Ihr Wissen und ihr Selbstbewußtsein stärkte mich enorm. Fast hätte ich schon aufgegeben, obwohl mich meine Familie immer unterstützt hatte. Wir hatten ja keine Ahnung, was alles möglich ist, da uns die Situation völlig überforderte.

Dieser Lebensumbruch hatte mich sehr viel Kraft gekostet, und da war niemand in einer ähnlichen Situation, der mich hätte führen können, der mir Mut gemacht und mir Möglichkeiten eröffnet hätte.

Ein halbes Jahr später begann ich meine erste Umschulung zur Industriekauffrau. Es folgten viele Auseinandersetzungen, sowohl mit dem Personal der Klinik als auch mit anderen Behinderten, da ich nicht bereit war mich unnötig unterzuordnen, weder als behinderter Mensch, und schon gar nicht als Frau.

Vor bestandener Prüfung hatte ich bereits eine Stellung in München bei der „Vereinigung Integrationsförderung e.V.“ (VIF), wo ich dann von November 1981 bis August 1991 als Industriekauffrau angestellt war. Diese Anstellung war ein Glückstreffer, denn der Verein wurde 1979 von behinderten und nichtbehinderten Menschen gegründet, um die Belange von Behinderten zu vertreten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Nach vielen Kämpfen fand ich schließlich eine Wohnung und Zivildienstleistende, die mir eine relativ selbständige Lebensführung ermöglichten. Aber das Schlimmste stand mir noch bevor! Ewige , bis heute andauernde, frustrierende Auseinandersetzungen mit den Ämtern um Bewilligungen und Gelder.

Beispielsweise: keine Wohnung ohne Arbeit, halbtags verdient man nicht genug, also braucht man ergänzende Sozialhilfe, ohne Wohnsitz gibt es keine Sozialhilfe, und ohne finanzielle Absicherung keine Wohnung. Selbst wenn diese Anträge dann positiv beschieden wurden, dauerten die ersten Zahlungen über ein Jahr.

Das gleiche gilt für die Beantragung von Hilfe zur Pflege. Diese Kosten wurden zu meiner Erleichterung von dem Träger der Zivildienststelle vorfinanziert.

Unterstützt wurde ich damals nach vollen Kräften von Sozialarbeitern in meiner Arbeitsstelle. Diese waren jedoch alle nicht behindert und konnten diese existentielle Angst persönlich nicht nachvollziehen können.

Allein der Gedanke in Schulden zu ersticken, ließ mich nicht schlafen.

Zu diesem Zeitpunkt lernte ich jedoch Behinderte kennen, die mich stützten, und mir Mut machten, nicht aufzugeben. Wenn die das geschafft haben, sollte mir das doch auch gelingen!

Sehr bald begann ich, in die Beratungsarbeit einzusteigen. Wir berieten Behinderte, die ihre Helfer selbst anstellen wollten (z. B. über Abrechnungstechniken und Antragstellung), in der Verwaltung der VIF e.V..

Ich hatte gelernt, daß die Authentizität durch die eigene Betroffenheit anderen Mut machen kann. Damals war ich eine der ersten, die ihre Helfer direkt, als Arbeitgeberin, anstellte. Ich versuchte, dies anderen weiterzugeben, wobei ich sehr schnell bemerkte, daß dies oft nur ein Tropfen auf dem heißen Stein war bzw. ist. Es fehlte Unterstützung in allen Bereichen des Lebens. Eines hatten und haben wir Behinderte alle gemeinsam: wir haben die Nase gründlich voll von denjenigen nichtbehinderten Sozialarbeitern, die uns bevormunden und eigentlich nicht verstehen können, was in uns vorgeht.

Die Vorstellung, daß einmal wirklich nur Betroffene sich selbst vertreten und gegenseitig beraten, daß dies von der Gesellschaft und dann auch von öffentlichen Stellen anerkannt würde, erschien uns oft fast utopisch weit von der Realität entfernt.

Ein weiterer Abschnitt in meiner Laufbahn begann 1985 durch die Mitarbeit in einem Projekt, das sich „Autonom-Leben-Projekt“ nannte, und bundesweit angelegt war. Hier erfuhren wir auf Studienreisen in die USA hautnah, wie sich Behinderte emanzipiert hatten und am öffentlichen Leben teilnahmen, ihre Rechte einforderten und sogar weitere Forderungen, wie z.B. ein Leben ohne bauliche Hürden, durchsetzten.

Desweiteren konnten wir an Seminaren teilnehmen, die der besseren Qualifikation als Berater dienten, und sich z.B. um Themen wie das Bundessozialhilfegesetz (BSHG), wie Gesprächsführung, Behinderung und Sexualität sowie Öffentlichkeitsarbeit drehten.

Das war zwar sehr anstrengend, aber auch sehr anregend. Wir waren alle berufstätig und fuhren jeden Monat zwei- bis dreimal von Freitag mittag bis Sonntag abend auf ein Seminar, das meistens in der Mitte der BRD stattfand, um niemanden zu benachteiligen. Auch die Kosten mußte jeder selbst tragen.

Trotz des hohen Aufwandes hielten wir durch. Wir lernten sehr viel, vor allem voneinander, und stärkten uns so gegenseitig in dem Bestreben, mehr Selbstbewußtsein und Selbstbestimmung, und somit mehr Gleichberechtigung zu erkämpfen. Im „Schneeballsystem“ sollte unser Wissen weitergegeben werden, aber leider ließ sich unser Enthusiasmus nicht so leicht übertragen.

Es stellte sich nämlich heraus, daß viele sich gerne betreuen ließen und lassen, und auch nicht unbedingt die Verantwortung für ihr Leben übernehmen wollten.

Außer im „harten Kern“ der Behindertenszene gab es nur in Krisenzeiten immer wieder einen kleinen Ruck im Prozeß des Umdenkens bei den meisten Behinderten. Die Angst, ihre scheinbar sichere Position zu riskieren, ließ sie nicht aufbegehren.

1988 hatte ich eine schwere Operation, durch die mir ab 1991 eine neue Umschulung möglich wurde. Anders als in den USA wird in Deutschland eine Tätigkeit nur mit dem dazugehörigen Diplom oder Zertifikat als adäquat anerkannt, und so werde ich nun Sozialpädagogin, um meine Träume und mein Wissen weiterzugeben.

2. Von Betreuung und Bevormundung zum selbstbestimmten Leben

2.1. Independent Living Bewegung in den USA

2.1.1. Definition und Entstehung der Independent Living Bewegung

Bevor ich näher auf die „Independent-Living-Bewegung“ eingehe, möchte ich eine kurze Begriffsdefinition geben. „Independent“ meint in seiner Grundbedeutung „unabhängig“ oder „selbständig“(vgl. Langenscheidts Taschenwörterbuch Englisch – Deutsch; 1990). Dies entspricht aber nicht ganz dem Begriff „Independent Living“: selbständig bzw. unabhängig wird meist mit der Vorstellung verbunden, physische Tätigkeiten auszuführen und möglichst von Hilfe unabhängig zu sein. Deswegen wird von der deutschen Behindertenszene der Ausdruck „selbstbestimmt Leben“ verwendet. Dies bedeutet in der Lage zu sein, sein Leben selbst zu bestimmen und zu organisieren, Entscheidungen zu treffen, die dann aber oft von anderen, (ehemals Zivildienstleistenden oder sogenannten Helfern) „Personal Assistant“ (PA) genannt, ausgeführt werden, da Denkprozesse unabhängig von einem „normalen“, nicht behinderten Körper sind. (vgl. Miles-Paul 1992 S. 19)

Die Ursprünge der Independent Living Bewegung sind 1962 in Berkley, an der Cowell Universität von Kalifornien zu finden. Ed Roberts, der am ganzen Körper gelähmt und auf ein Atemgerät angewiesen war, setzte vor Gericht durch, daß er trotz seiner schweren Behinderung studieren durfte. Untergebracht wurde er in der Abteilung des studentischen Gesundheitsdienstes im Cowell Hospital. Bis 1968 wurden bereits 12 behinderte Studenten an der Universität aufgenommen, und durch ein neues staatliches Programm für berufliche Rehabilitation von Akademikern gefördert.

Diese Studenten schlossen sich zu einer Organisation, den „Rolling Quads“ zusammen. Den Gedanken an eine Wohngemeinschaft verwarfen sie jedoch, zogen in eigene Wohnungen und gründeten eine Beratungsstelle. (vgl. Laurie, 1982, 127 f.)

Diese Beratungsstelle baute 1970 ein neues Programm auf, das sogenannte

„Physically Disabled Students Program (PDSP)“. Hier wurden, in Abkehr von der rein medizinisch-pflegerischen Versorgung, die persönlichen individuellen Bedürfnisse der Behinderten berücksichtigt. Sie boten Serviceleistungen, wie Hilfestellungen im Studium und bei rechtlichen Problemen, Vermittlung von PA‘s und Beratung zu den verschiedensten Problemen, die durch Behinderung auftreten, an. Das erste „Center for Independent Living“ (CIL) war entstanden. Die Notwendigkeit solcher Zentren war offensichtlich, und so wurden bis 1986 bereits über 300 „Independent-Living-Zentren“ in den USA gegründet. (vgl. Miles Paul, 1992, S.29 –33. Laurie, 1982, 127 f)

2.1.2. Rechtliche Grundlagen

Durch mehr Selbständigkeit und Selbstbestimmung war politische Arbeit ein wichtiger Teil der Aufgaben geworden und mit anderen Randgruppen, wie z.B. den Afroamerikanern und Aidsinfizierten kämpften die Behinderten um ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz.

Der entscheidende Durchbruch der Behindertenbewegung erfolgte durch das „Public Law“ Section 504 des Rehabilitationsgesetzes (Rehabilitation Act of 1973), das im Grundsatz ausführt:

„Kein ansonsten qualifizierter Behinderter darf nur aufgrund seiner Behinderung ausgeschlossen werden von der Teilhabe an einem Programm oder einer Aktivität, die finanzielle Unterstützung durch den Bund erhält. Ihm dürfen weder deren Vorteile vorenthalten werden, noch darf er Diskriminierung ausgesetzt sein“

In diesem Gesetz wird eine Diskriminierung in allen Programmen und Aktivitäten verboten, die aus Bundesmitteln gefördert werden (vgl. De JONG; 1982, S.131).

Das Gesetz über behinderte amerikanische Staatsbürger (The americans with disabilities act = ADA), das 1990 verabschiedet wurde, baute darauf auf. Es definierte die Rechte genauer und erweiterte sie. Mit diesem Gesetz wurde nun auch für private Organisationen und Betriebe die Diskriminierung Behinderter strafbar.

2.1.3. Der Selbsthilfegedanke

Der grundsätzliche Gedanke der „Independent-Living-Bewegung“ ist der Selbsthilfegedanke. So sagte Gerben De Jong:

„Für behinderte Menschen sind IL–Centers die vorrangige Selbsthilfeeinrichtung geworden. Sie wollen sowohl als Ergänzung zum gegenwärtigen System sozialer Einrichtungen dienen, als auch ein echtes Alternativangebot an Dienstleistungen bieten. In Ergänzung zum System fungieren sie als Verteilerstellen zur Weiterleitung von Sozialhilfeleistungen, die z.B. der Bezahlung von Helfern dienen. Als Alternative zum bestehenden System bieten die Centers etwa Beratung durch selbst Betroffene und Rechtsbeistand, was die allgemeinen sozialen Einrichtungen nicht anbieten.

Die Selbsthilfebewegung bezieht ihre Triebkraft aus dem gleichen Mißtrauen gegenüber von Profis beherrschten Diensten, wie die Verbraucherbewegung. Selbsthilfeorganisationen sollen den Menschen die Möglichkeit geben, selbst über ihr Leben zu bestimmen und über die Dienste, die sie in Anspruch nehmen. Sie sind Vermittler von Sachkunde und Bewußtsein, die dem Verbraucher und Dienstleistungsnehmer zur bestimmenden Rolle verhelfen.“

(De Jong, Gerben, 1982, S.143 f.)

Die CIL`s arbeiten zum Teil nur mit behinderten Mitarbeitern, zum Teil werden auch Nichtbehinderte eingestellt. Manche stellen nur professionelle Berater ein, andere bleiben näher am Selbsthilfegedanken und beschäftigen auch Menschen mit Behinderung, die sich in der Mitarbeit zu qualifizierten Beratern entwickelt haben, ohne jedoch gleichzeitig Sozialarbeiter oder Psychotherapeut zu sein.

Das Beratungsangebot ist oft sehr unterschiedlich, aber durch den Selbsthilfegedanken, und das Bewußtsein, Experten in eigener Sache zu sein, haben doch alle als Kernstück die Beratung von Betroffenen durch Betroffene, das sogenannte „Peer counseling“, das Behinderte dazu ermächtigt, selbstbewußt und selbstbestimmt zu leben und mit diesem Bewußtsein eine Politik, die auf eine gesellschaftliche Integration und somit Gleichberechtigung hinzielt, zu verfolgen.

Von diesem Gedankengut wurde Anfang der achtziger Jahre auch die deutsche Behindertenszene „infiziert“.

2.2. Historischer Aufriß über die Entwicklung der deutschen Behindertenbewegung nach 1945

Es würde den Rahmen der Arbeit sprengen, alle Stationen, Menschen und Ereignisse der deutschen Behindertenbewegung aufzuführen. Ich werde mich deshalb auf einen knappen Überblick beschränken.

Während des Naziregimes im Dritten Reich wurden Angehörige von Randgruppen, wie Behinderte und Juden, für medizinische Versuche mißbraucht und dabei getötet (vgl. Klee, 1990 a, S. 82-92; 1990 b, S.53 -71).

Das Verhalten gegenüber behinderten Menschen änderte sich jedoch nachhaltig, als die ersten Kriegsopfer, Helden der Nation, zurückkehrten. Die Kriegsopfer, die geistig, körperlich und seelisch beeinträchtigt zurückkamen, konnten nicht wie „gewöhnliche Behinderte“ behandelt werden! Es herrschte jedoch Not und so wurden sie sozial in keiner Weise abgesichert.

Nach Ende des Krieges gründeten deshalb einige dieser Männer 1946 den „Verband der Körperbeschädigten, Arbeitsinvaliden und Hinterbliebenen in Bayern“ dem Vorläufer des „Verbands der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands (VDK)“ ( vgl. VDK , 1986, S.13 f).

„Die erste Satzung des VDK Bayern, die Max Peschel entworfen hatte, enthielt bereits im Oktober 1946 ein Leitmotiv. Dieses Motiv lautete:

„Der Verband der Körperbeschädigten, Arbeitsinvaliden und Hinterbliebenen in Bayern (Selbsthilfeorganisation) erstrebt den Zusammenschluß aller Personen, die im Gebrauch ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten unverschuldet beeinträchtigt sind.

Der Verband vertritt den Grundsatz, daß alle körperlich Behinderten als vollberechtigte und vollgültige Glieder eines Volkes zu bewerten sind. Er lehnt es daher ab, nach der Ursache der bestehenden Körperbehinderung, -verletzung oder -schädigung durch Unfall, Unglück oder Krankheit zu forschen. Es können deshalb auch Personen Mitglied werden, die durch Geburtsanomalien behindert sind. In Verfolgung dieses Grundsatzes eines hohen Zieles der Humanität lehnt der Verband auch den hergebrachten Heroismus bestimmter Gruppen von Körperbeschädigten ab, und stellt diesem den Heroismus der Opfer der Arbeit, das Schicksal der Verunglückten gegenüber, mit der Forderung, jedem körperbehinderten Hilfsbedürftigen jenes Maß an Fürsorge zu gewähren, auf das der einzelne nach dem Grad seiner Behinderung und dem Vermögen seines Volkes einen Anspruch gegenüber seinen gesunden Mitmenschen erheben kann“ (VDK, 1986, S.13 f)

Somit wurde eine der ersten Selbsthilfeorganisationen für Behinderte gegründet. Der VDK bemüht sich seither, umfangreiche Beratungsarbeit zu leisten, und nimmt immer wieder politischen Einfluß wenn es um den Behinderten-, Sozialversicherungs- und einen ähnlichen rechtlichen Bereich geht.

In den 60er Jahren entstanden weitere Organisationen, wie z.B. der „Spastikerverein“ und die „Lebenshilfe“. Auch Eltern von geistig behinderten Kindern forderten für diese Ausbildungsmöglichkeiten, und erzielten eine Veränderung in der Bildungspolitik (vgl. Heiden, 1996, S.26 ).

Doch all diese Erfolge, die damals einen riesigen Fortschritt bedeuteten, führten in der Folge zu Ausgliederung der Betroffenen in Sondereinrichtungen, in denen nach dem medizinischen Paradigma: „für jede spezielle Krankheit eine spezielle Behandlung“ gehandelt wurde. (vgl. Müller, 1998, S.10 f)

Ein wichtiger Meilenstein der sozialen Absicherung wurde 1961 mit der Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) gelegt, in dem:

1. Hilfe zum Lebensunterhalt,
2. Hilfe in besonderen Lebenslagen wie z.B. Hilfe zur Pflege und

Eingliederungshilfe geregelt sind.

Da die staatlichen Leistungen jedoch nicht alle Bereiche abdecken konnten, wurde z. B. 1964 die „Aktion Sorgenkind“ bzw. andere Hilfsaktionen wie etwa „3 x 9“ ins Leben gerufen, um behinderte Menschen oder Einrichtungen für Behinderte zu unterstützen. ( vgl. Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege, Finanzierung, S.81).

Damals war es noch völlig selbstverständlich, daß schwerstbehinderte Menschen nur in Heimen oder von der Familie versorgt wurden. Eine selbständige Lebensführung wurde ihnen weder zugetraut noch zugemutet, so daß auch niemand an dem Wort „Sorgenkinder“ Anstoß nahm.

1968 wurde mit dem „Club Behinderter und ihrer Freunde“ ein weiterer wichtiger Verein von jungen engagierten behinderten und nichtbehinderten Menschen gegründet, der sich für mehr Integration und gegen aussondernde Maßnahmen einsetzte (vgl. Miles-Paul, 1992, S.116).

1979 entstand dann in München die „VIF“, die von einigen Behinderten und nichtbehinderten Menschen ins Leben gerufen wurde.

Grundidee war:

„Integration Behinderter in das Leben unserer Gemeinschaft durch bürgernahe Hilfen als Alternative zu Ausgliederung in Pflegeheime und Behindertenzentren.“ (VIF; 1981; S.1)

Die VIF bestand aus einem Hilfs- und Pflegedienst, bei dem Behinderte und pflegebedürftige Langzeitkranke Hilfe abrufen konnten, und zwar in dem Stundenumfang, wie sie diese benötigten. Sie mußten nicht im Heim leben und die Familien wurden entlastet. Außerdem gründeten sie einen Vorlesedienst für Blinde und Sehbehinderte. Hier konnten diese alles, was sie vorgelesen bekommen wollten, auf Kassette auflesen lassen. Sie wurden so von Vorlesepersonen und Blindenbüchereien unabhängiger. Bald darauf wurden auch in anderen Städten ähnliche ambulante Hilfsdienste gegründet.

Die Vereinten Nationen (UNO) erklärten das Jahr 1981 zum „Jahr der Behinderten“, was die Behindertenverbände empörte und als Farce empfanden, da von Anfang an keine wesentlichen Verbesserungen dadurch zu erwarten waren. Sie schlossen sich zur „Aktionsgruppe gegen das UNO- Jahr“ zusammen. Mit dem Motto: „Keine Reden – keine Aussonderung – keine Menschenrechtsverletzungen“ besetzten sie die Bühne der Eröffnungsveranstaltung in Dortmund, und nötigten so den damaligen Bundespräsident Carstens, seine Rede in einem Nebenraum zu halten. Am Ende des gleichen Jahres schlossen sich 15 dieser Gruppen zur „Krüppelbewegung“ zusammen, und hielten ebenfalls in Dortmund das „Krüppeltribunal“ gegen Menschenrechtsverletzungen im Sozialstaat durch die bestehende Behindertenarbeit und -politik ab (vgl. Mayer, 1988, S. 167- 169; vgl. Miles-Paul, 1992, S.117).

1982 initiierte die VIF einen internationalen Kongreß zum Thema „Leben, Lernen, Arbeiten in der Gemeinschaft“. Es kamen 500 Teilnehmer aus 11 Ländern. Für viele deutsche Behinderte war das der erste Kontakt mit der „Independent-Living-Bewegung“. Nach Beendigung des Kongresses wurde zu diesem ein Bericht erstellt, in dem die Vorträge namhafter Vertreter, wie z.B. Gerben De Jong, Gini Laurie, Adolf Ratzka, und die Ergebnisse der Arbeitsgruppen veröffentlicht wurden (vgl. Kongreßbericht VIF, 1982).

In den nächsten Jahren wurde das „Autonom-Leben-Projekt“ vorbereitet und geplant. Durchgeführt wurde es in Zusammenarbeit von der VIF e.V. und der „Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde e.V. (CeBeeF) (BAGC)“. Dieses Programm wurde damals sowohl von der Robert- Bosch-Stiftung, als auch vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit unterstützt, welches eine wissenschaftliche Auswertung von August Rüggeberg unter dem Titel: „Autonom leben - gemeindenahe Formen von Beratung, Hilfe und Pflege zum selbständigen Leben von und für Menschen mit Behinderungen“ veröffentlichte.

Parallel zu diesen Geschehen wurden auch in anderen Städten Behinderte aktiv. So gab es seit 1980 die „Krüppelgruppe“ in Bremen, die ab 15.10.86 ihre Arbeit mit dem Projekt „selbstbestimmt Leben“ aufnahm, und durch ihren provozierenden Namen oft mißverstanden wurde.

„Das Wort „Krüppel“ verdeutlicht die gesellschaftlichen Verhältnisse, die sich z.B. in der Aussonderung der Betroffenen äußern, viel besser als „behindert“, das eher verschleiernd wirkt. „Behindert“ werden Fußballspieler oder im Straßenverkehr kommt es zu Behinderungen und schließlich: “sind wir nicht alle ein bißchen behindert?“ Das Wort „Krüppel“ zerstört diese scheinbare Harmonie. Es bedeutet auch, sich gegen die „Be – hinderung“ durch eine nichtbehinderte Gesellschaft zu wehren.

Ausgangspunkt der Krüppelgruppe war die gemeinsame Betroffenheit vom Krüppel-Sein, was bedeutete, daß Nichtbehinderte an den Treffen der Gruppe nicht teilnehmen konnten. Das war auch notwendig um zu vermeiden, daß die Nichtbehinderten die Krüppel bevormundeten.“( „die Randschau“, Schwerpunktthema; 1987, S.6)

Die „Krüppel“ heben hier ganz klar ihre Selbstbestimmung hervor. Sie gehören jedoch leider, wie einige anderen Gruppen der Behindertenszene auch, zur Ausnahme. Aber der Anfang war gemacht, und es entstehen bis heute immer mehr Vereine in den größeren Städten, die sich als „Zentren für selbstbestimmt Leben (ZSL)“ bezeichnen. Die Aufgaben, die sich alle Zentren gestellt haben, sind ein umfangreiches Beratungsangebot für Behinderte bereit zu stellen, sowie durch politische Aktivitäten die Verbesserung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zu erkämpfen (vgl. Heiden, 1996, S.30).

1989 wurde während einer internationalen Konferenz das „European Network on Independent Living – ENIL (Europäisches Netzwerk für selbstbestimmtes Leben ) in Straßburg gegründet. Erst 1990, nach dem 2.

„ENIL“-Treffen in Holland, wurde ein bundesweiter Zusammenschluß der „Interessenvertretung selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (IsL e.V.)“ gegründet. Die Aufgaben bestehen in der Unterstützung und dem Erfahrungsaustausch sowie der effektiven Interessenvertretung für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (vgl. Miles-Paul, 1992, S.119).

1991 wurde das Grundgesetz aufgrund der Wiedervereinigung auf Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft. Ein Initiativkreis der Behindertenverbände legte den „Düsseldorfer Appell“ vor, in dem ein Antidiskriminierungs- bzw. Gleichstellungsgesetz als Ergänzung zum Artikel 3 des Grundgesetzes gefordert wurde.

In diesem Bündnis haben sich Behindertenverbände, wie z.B. BAGH, BSK, BV Lebenshilfe oder ISL zusammengeschlossen, und erreichten 1994 die Änderung der Verfassung mit dem erweiterten Wortlaut des Art 3 GG:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“

(vgl. auch Heiden, 1996, S.31-34).

Entgegen dieser Grundgesetzänderung müssen sich Behinderte weiterhin gegen Verschärfungen bzw. Änderungen untergeordneter Gesetze wehren. So wurde dem BSHG der § 3a hinzugefügt, wodurch der absolute Vorrang der ambulanten Hilfen gegenüber der stationären untergraben wurde (vgl. Jürgens, 1996, S. 314). Hierdurch wurde eine Einweisung behinderter Menschen in Heime wesentlich erleichtert. Desweiteren gab es durch die Verabschiedung des Pflegeversicherungsgesetzes drastische Kürzungen der pflegerischen Einsatzzeiten und des Pflegegeldes. Auch fordern Arbeitgeberverbände eine Änderung des Schwerbehindertengesetzes (z.B. Lockerung des Kündigungsschutzes) und eine Herabsetzung der Pflichtquote für die Beschäftigung von Behinderten, wobei diese jetzt schon durch geringe Ausgleichszahlungen umgangen werden kann. Alle diese Veränderungen führen wieder zur Ausgrenzung Behinderter.

Um dem entgegenzuwirken schlossen sich 1990 Behindertenverbände zur „Aktion Grundgesetz“ zusammen. Mit vielen Plakataktionen, Buttons Postkarten, Veranstaltungen usw. soll die Öffentlichkeit für die Rechte der Behinderten sensibilisiert, und die Durchsetzung antidiskriminierender Maßnahmen forciert werden.

2.3. Münchener Vorbedingungen und Gründung des VbA e.V.

In München wollten immer mehr behinderte Menschen, angeregt durch den VIF-Kongreß „Leben, Lernen, Arbeiten in der Gemeinschaft“ (München, 1982) und Veröffentlichungen zum selbstbestimmten Leben sowie durch eine Verkürzung der Zivildienstzeit, ihre Helfer direkt anstellen. Aber der Wunsch, Assistenten legal anzustellen entstand bei vielen Betroffenen erst, als 1986/87 24-Stunden–Betreuungen massiv gekürzt werden sollten. Diese Beratungsarbeit zur Assistenzanstellung wurde damals innerhalb der VIF vorwiegend in der Verwaltung geleistet. Hier waren allerdings die Kapazitäten der behinderten Mitarbeiter, andere Behinderte in ähnlichen Lebenssituationen zu beraten, sehr bald erschöpft.

Natürlich gab und gibt es nichtbehinderte Sozialarbeiter, die Behinderte stützen, aber den „Peer-Aspekt“ können sie nicht erfüllen. So schlossen sich 1990 im Münchner Raum erstmals ausschließlich Behinderte zusammen, um einen Verein „Verbund behinderter ArbeitgeberInnen e.V.“ zu gründen. Der Vereinsname wurde inzwischen geändert, da dieser Name oft für Außenstehende unklar war. Er lautet jetzt wie folgt: „VbA selbstbestimmt Leben e.V.“. Der Verein ist Mitglied beim „IsL e.V.“, der die Funktion eines Dachverbandes erfüllt.

Der Selbsthilfeaspekt des VbA e.V. wird vor allem im § 6 der Satzung deutlich: (siehe Anhang)

„Das Stimmrecht in den Organen des Vereins haben nur ordentliche Mitglieder, die mindestens 70% G.d.B. oder den Vermerk „H“ im Schwerbehindertenausweis vorweisen können.“ (Satzung des VbA e.V. 1995 siehe Anhang)

Die gleiche Bedingung gilt ebenfalls für die Wahl des Vorstandes. (vgl. §7 II VbA e.V. Satzung, 1995). Im § 9 Anhang ist festgehalten:

„Eine von der Gründungsversammlung erarbeitete Zusammenfassung der Leitlinien der „Independent Living“ Bewegung ist Bestandteil der Satzung“(Satzung VbA e.V., 1995)

In der Zusammenfassung sind die wichtigsten Punkte benannt:

1) Antidiskriminierung
2) Weg vom medizinischen Krankheitsbild
3) Nicht–Aussonderung
4) Kontrolle der Organisationen
5) Kontrolle der betreffenden Dienstleistungen
6) Beratung Behinderter durch Behinderte (Peer Counseling) (vgl. Satzung VbA e.V. 1995, S.4/5 f)

Mit der Satzung war der Weg des VbA e.V. sehr klar vorbestimmt. Schwierigkeiten bereitete lediglich die Finanzierung. 1990 wurde auf ABM- Basis ein behinderter Mitarbeiter eingestellt, und die VIF e.V. stellte einen Raum zur Verfügung. Aber leider war der Verein zu unbekannt, und eine Dauerfinanzierung, z.B. durch die Stadt München, damals nicht absehbar. So ruhte die Arbeit nach Ende der ABM, bis die Entscheidung anstand entweder den Verein aufzulösen, oder mit einem neuen Vorstand neu zu beginnen.

Die Auflösung des VbA e.V. wäre für viele im Zeichen der drohenden Pflegeversicherung eine Katastrophe geworden. Behinderte Menschen waren bundesweit darauf angewiesen, durch ihre Verbände gut vertreten zu sein, um möglichst wenig Beschränkungen hinnehmen zu müssen. Der neue Vorstand war, wie ich im Rahmen meines dortigen Praktikums erfahren konnte, unter enormen Druck geraten, eine mögliche Finanzierung zu finden, um weiterhin kontinuierliche Arbeit leisten zu können.

Es gab Diskussionen mit Politikern und Demonstrationen, aber letztendlich führte nur ein Kooperationsvertrag des VbA mit der VIF, der von den Pflegekassen und der Stadt München akzeptiert wurde zum Erfolg. Durch diesen Vertrag konnten Behinderte in München ihre Assistenz weiterhin, durch die Gewährleistung des VIF-Pflegedienstes, selbst organisieren und offiziell abrechnen.

Gleichzeitig war es jedoch auch nötig, daß das Hilfeangebot des VbA erweitert wurde. Neue Räume wurden gesucht, da zwischenzeitlich alle Arbeit ehrenamtlich ohne konkrete Arbeitsräume geleistete wurde. 1995/96 wurden die ersten Anträge genehmigt und die neuen Räumlichkeiten des VbA e.V. bezogen.

Eine Beratungs- und Servicestelle zur Assistenzabrechnung wurde errichtet. Geplant war die Beratungsstelle im Rahmen der Satzung auszuweiten, um das gesamte Beratungsangebot laut der Satzung zu erfüllen. Inzwischen wurden die verschiedensten Arbeitskreise wie z.B. Behinderung und Sexualität, zur Selbsterfahrung die Gruppe „Sexgeflüster“ und zur Öffentlichkeitsarbeit die Gruppe „Sexworkers“ installiert. Des weiteren wurden bereits Seminare zu verschiedenen Themen angeboten. Die Philosophie des selbstbestimmt Lebens wird durch die Methode, die hinter allem steht, dem „Peer-Counseling“, für Betroffene begreif- und lebbar.

III. VbA – selbstbestimmt Leben e.V.

1. Struktur des VbA e.V.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Finanzierung

Das größte Problem der „Selbstbestimmt Leben Zentren“ liegt in der Finanzierung, die vorrangig den gesetzlichen Vorgaben der Bundesländer, der jeweiligen Regierungsbezirke und Kommunen angepaßt werden muß.

In §14 SGB I wird zwar der Anspruch des Bürgers auf Beratung über seine Rechte und Pflichten gesetzlich geregelt, da aber der Gesetzgeber (bzw. die Kommune) meist nicht in der Lage ist, diese Pflicht selbst zu erfüllen, wird dementsprechend die Beratung von den jeweilig zuständigen Vereinen in Anspruch genommen. Diese Vereine sind Mitgliedsorganisationen der freien Wohlfahrtspflege, die in sogenannten Dachverbänden wie z.B. dem DPWV (Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband) zusammengeschlossen sind. Die gemeinnützigen Vereine werden deshalb im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kommunen gefördert. Das heißt für den VbA e.V. konkret, daß die Regelförderung von der Landeshauptstadt München für dieses Beratungsprojekt bereits seit drei Jahren mit 35% der Sachkosten mitfinanziert wird.

Um die restlichen Kosten zu decken, hat der VbA e.V. München eine Mischfinanzierung erarbeitet. Im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) nach den §§ 91 – 95 wurden Mitarbeiter durch „Förderungsmittel der Eingliederung“ (FdE) des Arbeitsamtes finanziert. Problematisch ist hierbei jedoch, daß diese Förderung im dritten Jahr mit einer unbefristeten Einstellungspflicht des Mitarbeiters endet, und die Weiterfinanzierung durch den Verein sichergestellt werden muß.

Der VbA e.V. unterhält seit zwei Jahren ein Lohnabrechnungsbüro. Dort werden für behinderte Arbeitgeber die Lohnabrechnungen ihrer Assistenten erstellt. Diese Lohnabrechungen werden sowohl von den Sozialämtern als auch von den Pflegekassen anerkannt. Die dadurch entstehenden Personalkosten werden durch die Einnahmen des Lohnabrechnungsbüros gedeckt.

Der VbA bietet auch einen Reiseservice an. Hierfür stehen zwei Reisebusse mit jeweils 13 Plätzen, die mit rollstuhlgerechten Verankerungen ausgerüstet sind, zur Verfügung. Da es nicht möglich war, eine Finanzierung über die „offene Behindertenarbeit“ zu erreichen, muß der Reisedienst die entstehenden Kosten deshalb eigenständig erwirtschaften.

Für zusätzliche kleinere Projekte werden bei verschiedenen Kostenträgern (Stiftungen etc.) entsprechende Zuschuß- und Finanzierungsanträge gestellt. 1998 konnte auf diese Weise z. B. ein Austauschprogramm zwischen finnischen und deutschen behinderten Jugendlichen finanziert werden.

Eine 2-jährige Förderung des Projekts „Beratung und Unterstützung bei der Selbstorganisation der eigenen Assistenz pflegebedürftiger Menschen“ durch die Europäischen Union (EU) ermöglicht die Finanzierung der nicht durch das Arbeitsamt oder anderweitig gedeckten Personal- und Sachkosten. Bis nach Ablauf dieser zwei Jahre muß eine Möglichkeit der Weiterfinanzierung gefunden werden, um die bereits vorhandenen Arbeitsplätze der behinderten Mitarbeiter zu sichern. Zu diesem Zweck existieren Überlegungen wie z.B. das Lohnabrechnungsbüro zu erweitern, oder ein neues Projekt im Rahmen der Behindertenarbeit aufzubauen, und dafür Zuschüsse zu beantragen.

Oft wird angeführt, daß gemeinnützige Vereine viele Spendenmittel erhalten. Das trifft für den VBA e.V. leider nicht zu, denn er ist immer noch zu unbekannt und Spendengelder fließen nicht mehr in dem Maße wie in Zeiten wirtschaftlicher Hochkonjunktur.

Als gemeinnütziger Verein ist es auch möglich, Bußgelder zugewiesen zu bekommen, aber auch hier gibt es sehr viele Bewerber, so daß nur wenige Zuweisungen erfolgen. Nicht zu vergessen ist, daß eine solide Finanzierung nicht auf Eventualitäten basieren darf, sondern nur die tatsächlichen Einnahmen und Zuschüsse berücksichtigen kann.

[...]

Ende der Leseprobe aus 108 Seiten

Details

Titel
"Sorgenkinder" werden erwachsen! Peer Counseling - Aufbauarbeit in München
Hochschule
Hochschule München
Note
2
Autor
Jahr
1999
Seiten
108
Katalognummer
V117411
ISBN (eBook)
9783640196654
ISBN (Buch)
9783640196784
Dateigröße
911 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sorgenkinder, Peer, Counseling, Aufbauarbeit, München
Arbeit zitieren
Dipl.-Soz.-Päd. Karin Brich (Autor:in), 1999, "Sorgenkinder" werden erwachsen! Peer Counseling - Aufbauarbeit in München, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117411

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