Die Schutzgüter Tiere und Pflanzen in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)


Studienarbeit, 2007

47 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Aufbau und Vorgehensweise

3 Der Lebensraum Stadt für Tiere und Pflanzen
3.1 Stadtvegetation
3.2 Artenvielfalt
3.3 Stadtökologische Gliederung
3.4 Zusammenfassung

4 Behandlung der Schutzgüter Pflanzen und Tiere in der UVP: Rechtliche Anforderungen
4.1 Unterlagen des Vorhabensträgers (Umweltverträglichkeitsstudie)
4.2 UVP-Verwaltungsvorschrift
4.3 Fazit: Rechtliche Anforderungen an die Behandlung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen in der UVP

5 Behandlung der Schutzgüter Pflanzen und Tiere in der UVS in städtischen Bereichen: Fachliche Anforderungen
5.1 Schutzgut Pflanzen
5.1.1 Ermittlung und Beschreibung der Umwelt
5.1.2 Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen
5.2 Schutzgut Tiere
5.2.1 Ermittlung und Beschreibung der Umwelt
5.2.2 Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen
5.2.3 Bewertung der Umweltauswirkungen (Pflanzen und Tiere)
5.3 Bewertungsmethoden in Umweltverträglichkeitsstudien
5.3.1 Ökologische Risikoanalyse
5.3.2 Möglichkeiten und Grenzen der ökologischen Risikoanalyse
5.3.3 Einsatz der ökologischen Risikoanalyse in städtischen Bereichen
5.4 Zusammenfassung

6 Praxisbeispiele: Behandlung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen in der UVS
6.1 Umweltverträglichkeitsstudie: Ökologisches Gewerbegebiet Kürten
6.1.1 Ermittlung und Beschreibung der Umwelt (Pflanzen und Tiere)
6.1.2 Ermittlung, Beschreibung und fachliche Bewertung der Umweltauswirkungen (Pflanzen und Tiere)
6.2 UVS Bebauungsplan Düsseldorf Arcaden
6.2.1 Ermittlung und Beschreibung der Umwelt
6.2.2 Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen
6.2.3 Bewertung: Behandlung der Schutzgüter Pflanzen und Tiere in den untersuchten Praxisbeispielen an Umweltverträglichkeitsstudien

7 Handlungsempfehlungen
7.1 Rechtliche Handlungsempfehlungen
7.2 Fachliche Handlungsempfehlungen

8 Zusammenfassung

9 Literatur- und Quellenverzeichnis
9.1 Rechtsgrundlagen
9.2 Sonstige

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Umweltauswirkungen bei einer UVS in städtischen Bereichen (eigene Darstellung; Kriterien nach BfN (2002): 390-397); grün = gut geeignetes Kriterium gelb = mittelmäßig geeignet rot = schlecht geeignet

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Fachliche Arbeitsschritte in einer UVS (GASSNER, WINKELBRANDT (2005): 46)

Abb. 2: Wirkfaktoren und ihre Auswirkungen auf Pflanzen (GASSNER, WINKELBRANDT (2005): 172)

Abb. 3: Naturschutzfachliche Bewertungskriterien (GASSNER, WINKELBRANDT (2005): Tab. VI-78)

Abb. 4: Grundstruktur der ökologischen Risikoanalyse (nach BUCHWALD, ENGELHARDT (Hrsg.) in GASSNER, WINKELBRANDT 2005: 65)

Abb. 5: Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet (Bestand) (BJÖRNSEN (2004): 35)

Abb. 6: Strukturskizze Biotoptypen Bestand (ZIMMERMANN (2004): 39)

Abb. 7: Ermittlung des Gesamtflächenwertes der Biotoptypen BESTAND (ZIMMERMANN (2004): 41)

Abb. 8: Ermittlung des Gesamtflächenwertes der Biotoptypen PLANUNG (ZIMMERMANN (2004): 41)

1 Einleitung

In der Praxis ist in Umweltverträglichkeitsstudien (UVS), die den gutachterlichen Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) darstellen, häufig eine fachlich unzureichende Bearbeitung der Umweltschutzgüter festzustellen. Oftmals werden Passagen aus Lehrbüchern abgeschrieben. Dies war offensichtlich bereits vor über 10 Jahren der Fall (vgl. DIECKSCHÄFER in MARQUARDT-KURON, VELTRUP (1995): 102) und ist heute immer noch häufig festzustellen (vgl. FÜHR et al. (2007)). Vor allem das Schutzgut Tiere wird in der UVS regelmäßig nur mangelhaft behandelt.

Weiterhin wird vermutet, dass UVS-Gutachter, welche häufig aus dem Berufsfeld der Landschaftsplanung stammen, bei der Behandlung der Schutzgüter Pflanzen und Tiere in städtisch geprägten Bereichen dieselben Maßstäbe / Methoden anwenden als in ländlichen Gebieten, obwohl hier vielfältige Einflüsse des Menschen zu einer veränderten Tier- und Pflanzenwelt geführt haben und immer noch führen. Diese in städtischen Bereichen regelmäßig bestehenden anthropogenen Vorbelastungen werden zudem in Umweltverträglichkeitsstudien regelmäßig als Argument angeführt, um Auswirkungen eines neu hinzukommenden[1] Vorhabens[2] an einem Standort zu verharmlosen. Aufgrund dessen stellt sich besonders in städtischem Kontext die Frage, wie sich die Realisierung eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf die Tier- und Pflanzenwelt auswirkt. Stellt ein solcher „Eingriff“ eine wesentliche Beeinträchtigung dar oder sind aufgrund der Vorbelastung keine signifikanten Folgen zu erwarten?

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es insofern, zu untersuchen, wie eine fachgerechte Behandlung der Schutzgüter Pflanzen und Tiere in städtisch geprägten Bereichen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen erfolgen kann. Dies ist auch deshalb wichtig, weil Pflanzen und Tieren nicht nur als selbständigen Umweltschutzgütern, sondern auch als Hilfsmittel zur Ermittlung des Zustands der anderen Umweltschutzgüter große Bedeutung zukommt (vgl. GASSNER, WINKELBRANDT (2005): 72). Zudem müssen spezielle Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes ebenso Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklung wie die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung sein, da nicht nur die gebaute Umwelt das Leben des Menschen in der Stadt bestimmt (vgl. ERMER (1996): 221).

Hierzu werden auf der Grundlage einer Analyse des Lebensraums Stadt für Pflanzen und Tiere sowie der rechtlichen und der fachlichen Anforderungen bei Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an die Schutzgutbearbeitung in städtischen Bereichen Handlungsempfehlungen entwickelt. Die Trennung „rechtlich – fachlich“ wird vorgenommen, obgleich fachliche Standards im Grunde rechtliche Vorgaben konkretisieren, etwa durch die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe.

Die Handlungsempfehlungen sollen dabei sowohl Anhaltspunkte für Änderungen der rechtlichen Anforderungen als auch einen Leitfaden für UVS-Gutachter und Behörden enthalten, der Hinweise dafür geben soll, was bei Umweltverträglichkeitsstudien in städtischen Bereichen bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen bei den jeweiligen fachlichen Arbeitsschritten zu beachten ist. Durch eine Umsetzung der Handlungsempfehlungen in der Praxis wird angenommen, dass im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung eine wirksamere Umweltvorsorge bei UVP-pflichtigen Vorhaben[3] in städtisch geprägten Bereichen erreicht werden kann.

Die Betrachtung der Pflanzen- und Tierwelt beschränkt sich im Wesentlichen auf Pflanzen, da hierzu ausführlichere Literatur recherchiert werden konnte, dieses Schutzgut im inhaltlichen Kontext anschaulicher beschrieben werden kann als Tiere und die Spezifika der Pflanzenwelt in Städten prinzipiell auf die dort lebende Tierwelt übertragen werden können. In die Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen werden die nach der Rechtssystematik des UVPG anwendbaren fachrechtlichen Vorschriften nicht einbezogen, da der Fokus der Arbeit auf der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und somit der fachlichen Seite liegt.

Als Praxisbeispiele für Umweltverträglichkeitsstudien wurden ein innerstädtischer Bebauungsplan für ein Einkaufszentrum in einer Großstadt (Düsseldorf) und ein „außerstädtischer“ Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet am Ortsrand im Großraum Köln (da dieses Bsp. bereits für ein Seminar zur UVP im SS 2006 recherchiert wurde und als geeignet bewertet wurde) herangezogen. Das Bsp. des Bebauungsplans am Ortsrand soll dazu dienen, zu analysieren, wie die Schutzgüter Tiere und Pflanzen in Umweltverträglichkeitsstudien in bislang unbebauten Bereichen bearbeitet werden.

2 Aufbau und Vorgehensweise

Zunächst werden spezifische Themenfelder und Problemstellungen des Lebensraums Stadt für Tiere und Pflanzen betrachtet (Kap. 3). Dabei werden folgende Aspekte beleuchtet:

- Stadtvegetation (Kap. 3.1)
- Artenvielfalt (Kap. 3.2)
- Einfluss des Menschen auf die Verteilung von Tier- und Pflanzenarten innerhalb der Stadt (Stadtökologische Gliederung) (Kap. 3.3)

Daraufhin werden die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Behandlung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen in Umweltverträglichkeitsuntersuchungen mit dem Schwerpunkt auf städtischen Bereichen untersucht (Kap. 4 / Kap. 5).

Bei den rechtlichen Anforderungen werden die Anforderungen an die Unterlagen des Vorhabensträgers (UVS) aus dem UVPG (Kap. 4.1) sowie die UVP-Verwaltungsvorschrift (Kap. 4.2) beleuchtet.

Bei den fachlichen Anforderungen werden die in der gängigen Fachliteratur herrschenden Meinungen zu Untersuchungsgegenständen, Methoden, Operationalisierungsmöglichkeiten usw. bei der Ermittlung und Beschreibung der Umwelt, der Umweltauswirkungen eines Vorhabens (rechtlich gefordert) sowie der fachlichen Bewertung (Konkretisierung der rechtlichen Anforderungen) getrennt nach den Schutzgütern Pflanzen (Kap. 5.1) und Tieren (Kap. 5.2) dargestellt und auf den Lebensraum Stadt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Kap. 3 übertragen. Zudem wird ein Überblick über Methoden zur Bewertung von Umweltauswirkungen gegeben, von welchen die in der Praxis am häufigsten verwendete Methode (Ökologische Risikoanalyse) näher beleuchtet wurde (Kap. 5.3).

Im Anschluss daran werden zwei Praxisbeispiele für Umweltverträglichkeitsstudien (Bau einer innerstädtischen Umgehungsstraße in Solingen (Kap. 6.1) und Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets am Ortsrand (Kap. 6.2)) im Hinblick auf ihre Behandlung des Schutzguts Tiere und Pflanzen analysiert.

Anschließend werden auf den Ergebnissen der vorangegangenen Kapitel basierend in der Folge die rechtlichen Handlungsempfehlungen bzw. der „fachliche Leitfaden“ für eine angemessene Bearbeitung des Schutzguts Tiere und Pflanzen in Umweltverträglichkeitsstudien in städtischen Bereichen aufgezeigt (Kap. 8).

3 Der Lebensraum Stadt für Tiere und Pflanzen

Eine Stadt ist nicht ein einzelnes Ökosystem, sondern ein Ökosystemkomplex (SUKOPP, WITTIG (1993): 2). Aufgrund der starken menschlichen Prägung und der vielfältigen Nutzungen bestehen signifikante Unterschiede zwischen der Tier- und Pflanzenwelt der Städte und ihrem Umland, wobei „der direkte und indirekte Einfluss des Menschen auf Flora“ [und Fauna, Anm.d.Vf.] „mit zunehmender Siedlungsgröße steigt“ (WITTIG (2002): 17). Demzufolge ist die Abgrenzung der Stadtflora bzw. -fauna zu derjenigen des Umlandes schwierig, da in Städten auch im Umland beheimatete Arten vorkommen.

Durch menschliche Einflüsse sind zudem in allen Städten die drei wichtigsten Komplexe abiotischer Standortfaktoren für Pflanzen (Klima und Böden sowie die daraus resultierende Wasserversorgung) stark verändert (vgl. ebd (2002): 17). Das Stadtklima zeichnet sich besonders durch den Einfluss der Bebauung und der Versiegelung durch eine erhöhte Temperatur gegenüber dem Umland, eine erhöhte Luftverschmutzung sowie eine relative Trockenheit aus. Bodenversiegelung sowie Bodenverdichtung in der Form von Trittbelastung und Befahren führt zu einem negativen Einfluss auf die Lebensraumqualität von Tieren und Pflanzen (vgl. SCHULTE et al. (1989): 126).

Die daraus resultierenden Konsequenzen für den Wasserhaushalt haben ihrerseits wiederum Folgen für die Zusammensetzung der Stadtflora (vgl. WITTIG (2002): 18). Das schnelle Abfließen bzw. die rasche Versickerung des Regenwassers zusammen mit der klimatischen Trockenheit ist ein unübersehbarer Nachteil für die Stadtvegetation (vgl. ebd. (2002): 21). Darüber hinaus induziert die Luftverschmutzung in Städten häufig ein geringeres Pflanzenwachstum, u.a. wirkt sie hemmend auf das Vorkommen und Wachstum von Flechten und Moosen; auch Tiere werden stark beeinträchtigt[4].

Die Mehrzahl der in Deutschland heimischen Arten ist nicht an diese städtischen Bedingungen angepasst, weshalb dort der Anteil nicht einheimischer Arten hoch, die Anzahl seltener Arten gering ist (vgl. GILBERT (1989): 15). Durch die anthropogenen Einflüsse ist unter Experten die Frage, ob das Stadtgrün als Element des Naturhaushalts und Lebensgrundlage leistungsfähig sein kann, umstritten[5].

3.1 Stadtvegetation

Städte weisen neben typisch städtischen Lebensräumen auch Lebensräume auf, die vom Typ her für das Umland charakteristisch sind (z.B. Parks). Dadurch findet man in einer Stadt ca. die Hälfte der Gesamtflora der jeweiligen Region (vgl. WITTIG (2002): 58, 59). WITTIG et al. (1985) unterteilen die Stadtvegetation in stadtfliehende (urbanophobe[6], differenziert in extrem und mäßig urbanophob), in Stadt und Umland verbreitete (urbanoneutrale[7] ) und stadtbevorzugende (urbanophile[8], differenziert in extrem und mäßig urbanophil) Pflanzenarten; letztere finden im Bereich der städtischen Nutzung sogar ihre optimale Lebensbedingungen vor.

Die Verbreitung von Pflanzenarten durch das weltumspannende Verkehrs- und Handelsnetz führt dazu, dass die Ausbildung der Stadtvegetation ein ständig fortschreitender, dynamischer Prozess ist (WITTIG (2002): 52; s. auch GUTTE (1990, 1996), SUDNIK-WOJCIKOWSKA (1987)). Vor allem Städte fördern durch ihre Verkehrssysteme[9] und die offene Natur die Besiedlung mit Immigranten[10] (vgl. GILBERT (1989): 18).

Dadurch zeichnet sich mittlerweile weltweit, z.T. sogar über die Grenzen von Klimazonen hinweg, eine starke Tendenz zur Vereinheitlichung der Stadtflora ab (vgl. WITTIG (2002): 57). Darüber hinaus werden die Unterschiede zwischen der Stadt- und der Dorfflora mit der Verstädterung der Dörfer kleiner (vgl. ebd: 57, s. auch A u. P. PYSEK (1987)).

Gegen Ende des 20. Jahrhunderts ist in Europa ein allmähliches Nachlassen der Zuwanderung von Neophyten zu verzeichnen. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass diejenigen Arten, die an unser Klima und an die speziellen Verhältnisse angepasst sind, genug Zeit hatten, einzuwandern (WITTIG (2002): 52, 57). Darüber hinaus stellt kein anderer Lebensraum an die Spontanvegetation[11] derart hohe Ansprüche wie der Lebensraum Stadt, weshalb diese im urbanen Bereich nahezu ausschließlich aus Pflanzengesellschaften besteht, die unter dem Begriff „Vegetation der oft gestörten Plätze“ zusammengefasst werden (vgl. ELLENBERG 1996 in WITTIG (2002): 110).

3.2 Artenvielfalt

Zahlreiche Untersuchungen (FALINSKI (1971): versch. Städte in Polen; HAEUPLER (1974): Berlin, Hannover; WALTERS (1970): Cambridge; BURTON (1983): London) zeigen, dass städtische Bereiche bei einer verminderten Gesamtvegetation eine größere Pflanzenartenvielfalt als die umliegende Kulturlandschaft beherbergen. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem hohen Grad an nicht einheimischen Arten (= Neophyten) (vgl. GILBERT (1989): 15). Da die Mehrzahl der einheimischen Pflanzenarten nicht an städtische Bedingungen angepasst ist, werden nach menschlichen Störungen, die aus Sicht der Pflanzen zu den bedeutendsten Charakteristika der Siedlungen gehören (vgl. WITTIG (2002): 110), entstehende Vegetationslücken mit vorangepassten Neuankömmlingen besetzt[12] (vgl. ebd: 57).

Aufgrund dieser „Verdrängungssituation“ kann man in den Städten unterschiedliche Gruppen einheimischer Arten an Standorten finden, die sich von ihren eigentlich bevorzugten Standorten deutlich unterscheiden (vgl. GILBERT (1989): 16). Außerdem sind dadurch in Städten viele einheimische Gebüscharten überhaupt nicht oder nur selten zu finden (vgl. ebd: 19/20). Verschiedene Pflanzengesellschaften sind inzwischen bereits vollständig urbanisiert (z.B. Sisymbrion-Gesellschaft oder Tanquaceto-Artemisietum) (SUKOPP UND WERNER 1983 in GILBERT (1989): 16).

3.3 Stadtökologische Gliederung

Der Anteil nicht heimischer Arten beträgt in einer Stadt in geschlossener Bebauung ca. 50 %, in der äußeren Randzone einer Stadt ca. 28 %. Zugleich sinkt die Anzahl seltener Arten pro km² in geschlossener Bebauung im Vergleich zur äußeren Randzone einer Stadt auf weniger als 1/3 (vgl. GILBERT (1989): 15). Speziell die Artenzahl von Pilzen, Flechten, Moosen [und Tieren Anm.d.Vf.] nimmt mit zunehmender Bebauungsdichte zum Stadtzentrum hin ab; die Zahl der Samenpflanzen sowie einiger Vogelgesellschaften (z.B Mauersegler) ist dagegen größer als im Umland (vgl. WITTIG (2002): 21; SUKOPP, WITTIG (1993): 245).

Insofern gingen die ersten stadtökologischen Gliederungen von einem konzentrischen Stadtmodell aus (z.B. SUKOPP et al. (1973)). In der Realität ist dieser Fall durch eine differenzierte Bebauungs- und Nutzungsstruktur und bandförmige Elemente (Verkehrswege) in keiner Großstadt verwirklicht, weshalb neuere stadtökologische Gliederungen mittlerweile nach den verschiedenen städtischen Nutzungstypen erfolgen (vgl. SUKOPP, WITTIG (1993): 271, 273).

WITTIG (2002) unterscheidet dabei grob sechs Hauptnutzungstypen: bebaute Gebiete (ohne Industrie) (1), Industriestandorte, Speicheranlagen, Großmärkte (2), Verkehrsflächen (3), Brachflächen (4), Entsorgungsflächen (5) und Grünflächen (6).

Großflächiges Bahngelände ist zusammen mit Industriegelände der arten- und vegetationsreichste städtische Habitat-Typ (vgl. ebd. (2002): 192). Ferner liegen bei einigen Arten Prioritäten für bestimmte innerstädtische Nutzungstypen vor[13].

3.4 Zusammenfassung

Die vorangegangenen Kapitel zeigen, dass zahlreiche Unterschiede zwischen der Tier- und Pflanzenwelt in den Städten und auf dem Land bestehen. Veränderungen der abiotischen Standortfaktoren durch den Menschen (Klima, Boden und Wasserhaushalt) führen in vielerlei Hinsicht zu negativen Einflüssen auf die Lebensraumqualität von Flora und Fauna. Luftverschmutzung und Trittbelastungen bewirken ein verringertes Pflanzenwachstum und Pflanzenvorkommen, das trockene, warme Stadtklima begünstigt trockenheitsliebende Pflanzen in Städten.

Insgesamt ist aufgrund des menschlichen Einflusses eine veränderte Artenzusammensetzung festzustellen. Die Stadtflora ist durch einen hohen Anteil an Neophyten bei einer zugleich geringen Anzahl seltener Arten gekennzeichnet. Die Spontanvegetation besteht nahezu vollständig aus einer „Vegetation der oft gestörten Plätze“, dies ist ein Indiz für häufige anthropogene Störungen.

Im Gegensatz zur regions- bzw. standorttypischen Vegetation der Natur- und Kulturlandschaft befindet sich die Stadtflora durch bauliche Veränderungen und das Einführen von Arten, wofür Städte vor allem aufgrund ihrer Verkehrsadern prädestiniert sind, im ständigen Wandel.

Durch zunehmende Versiegelung bzw. städtebauliche Dichte unterscheidet sich die Tier- und Pflanzenwelt umso stärker von derjenigen des Umlandes, je näher man in die Nähe des Stadtzentrums gelangt. Inzwischen werden stadtökologische Gliederungen auf der Basis von Nutzungstypen aufgestellt, wobei diese mit Biotoptypen gleichgesetzt werden. Durch die zahlreichen Unterschiede stellt sich die Frage, inwiefern die Tier- und Pflanzenwelt in der Stadt bei Vorhaben, von denen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, sachgemäß behandelt werden kann.

4 Behandlung der Schutzgüter Pflanzen und Tiere in der UVP: Rechtliche Anforderungen

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dient dazu, die Folgen eines Projekts für die Umwelt zu bewältigen (GASSNER, WINKELBRANDT (2003): 2). In der Europäischen Union wurde die UVP durch die UVP-Richtlinie[14] vom 27.6.1985 eingeführt. Deutschland setzte die Richtlinie durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das am 1.8.1990 in Kraft trat[15], in nationales Recht um.

Ihrem Wesen nach ist die UVP ein systematisches Umweltprüfverfahren, bei dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Vorhaben (s. Anlage 1 UVPG) auf die Umweltschutzgüter in § 2 Abs. 1 Nr. 1-4 UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet werden sollen (§§ 1, 2 UVPG).

Nach § 1 UVPG dient sie dem Zweck einer wirksamen Umweltvorsorge, d.h. der Vermeidung von Umweltgefahren und -schäden bereits vor der Entstehung (vgl. SANDEN, § 4 Rn. 18 in ERBGUTH, SCHLACKE (2005): 39). Nach § 2 Abs. 1 UVPG ist die UVP ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren und soll als Entscheidungshilfe über die Zulässigkeit eines Vorhabens dienen. Die Entscheidung, ob ein Vorhaben realisiert werden soll, fällt dagegen außerhalb der UVP. Materiellrechtlich fließt die UVP über das Berücksichtigungsgebot nach § 1 Nr. 2 UVPG und § 12 UVPG (Bewertung der Umweltauswirkungen; Berücksichtigung bei der Entscheidung) in die Zulassungsentscheidung ein (vgl. ebd (2005): 3).

Nach § 6 Abs. 1 S. 1 UVPG hat der Vorhabensträger die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens vorzulegen (vgl. PETERS (1996): 109). hierfür werden in der Praxis üblicherweise sogenannte Umweltverträglichkeitsstudien (UVS[16] ) bzw. Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU[17] ), um die es im Folgenden schwerpunktmäßig geht, von einem sachverständigen Planungsbüro erstellt, da der Vorhabensträger selbst i.d.R. nicht über die hierzu notwendigen Fachkenntnisse verfügt.

4.1 Unterlagen des Vorhabensträgers (Umweltverträglichkeitsstudie)

Die Umweltverträglichkeitsstudie stellt den fachlichen Kerninhalt der UVP dar (vgl. KÖPPEL, PETERS, WENDE (2004): 206). Aus methodischen und vor allem rechtlichen Gründen muss in der UVP versucht werden, die Bewertung der Umweltauswirkungen von deren Ermittlung und Beschreibung zu trennen. Planerisch-fachlich bedingen sich jedoch die Arbeitsschritte Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen und ihre Bewertung gegenseitig, weshalb eine Trennung nicht immer möglich bzw. sinnvoll ist (vgl. GASSNER, WINKELBRANDT (2005): 45) (s. Kap. 5).

Der Inhalt und Umfang der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)[18] bestimmt sich nach § 6 Abs. 2 S. 1 UVPG nach dem jeweils maßgebenden Fachrecht[19] (PETERS (1996): 110). Ist das Fachrecht nicht aussagekräftig genug, bestimmen sich der Inhalt der UVS nach § 6 Abs. 3 UVPG (zwingende Angaben) und § 6 Abs. 4 UVPG (weitere Angaben, soweit erforderlich). In Sonderfällen (Bergrecht und Bebauungspläne, auch planfeststellungsersetzende Bebauungspläne) findet § 6 UVPG keine Anwendung (PETERS (1996): 109). Die Mindestangaben des Vorhabensträgers in § 6 Abs. 3 S.1 Nrn. 1-5 UVPG enthalten:

…Nr.1: Beschreibung des Vorhabens (Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden)

…Nr.2: Beschreibung von Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für zu erwartende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen

…Nr.3: Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und allgemein anerkannter Prüfungsmethoden)

…Nr.4: Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens (wie bei Nr. 3)

…Nr.5: Übersicht über die wichtigsten vom Vorhabenträger geprüften Vorhabensalternativen und der Auswahlgründe aus Umweltsicht

Zudem ist eine allgemein verständliche nichttechnische Zusammenfassung beizufügen (§ 6 Abs. 3 S. 2 UVPG). Die weiteren Angaben enthalten nach § 6 Abs. 4 UVPG:

…Nr.1: Beschreibung der wichtigsten verwendeten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren

…Nr.2: Beschreibung von Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen

…Nr.3: Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B technische Lücken oder fehlende Kenntnisse)

[...]


[1] auch Änderung oder wesentliche Erweiterung

[2] die Voraussetzungen, wann ein Vorhaben UVP-pflichtig ist, ergeben sich aus der Anlage 1 UVPG

[3] zu den Vorhaben, die bevorzugt in städtischen Bereichen errichtet werden, zählen u.a. genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Nrn. 1-10 der Anlage 1 des UVPG), Verkehrsvorhaben wie z.B. Bau einer innerstädtischen Autobahn oder Bundesstraße (14.3-14.5 Anl. 1 zum UVPG) oder Bau einer Schienenstrecke im öffentlichen Personennahverkehr (Nr. 14.11 Anl. 1 zum UVPG) sowie Städtebauprojekte (Nr. 18 Anl. 1 zum UVPG).

[4] der hellgefärbte Birkenspanner verlor dadurch in Städten seine helle Schutztarnung, auf dem Land dominierte weiterhin die hellgefärbte Form (vgl. GILBERT (1989): 30, 32-34).

[5] Biologen betonen die Übereinstimmung zwischen urbanen und natürlichen Ökosystemen (vgl. BANKOWSKA et al. 1985, KLAUSNITZER 1987 in: SCHULTE et al. 1989: 6); Stadtgärtner sprechen z.T. nur noch von einem abiotischen Ökosystem (vgl. RICHTER 1981: 14 in SCHULTE et al. 1989: 6)

[6] extrem urbanophob: Orchideen, mäßig urbanophob: Waldpflanzen (WITTIG 2002: 59)

[7] urbanoneutrale Arten: Pflanzenarten von Trittgesellschaften (z.B. Plantago major) (WITTIG 2002: 60)

[8] mäßig urbanophil: z.B. Oenothera biennis, extrem urbanophil: Hordeum murinum (WITTIG 2002: 61)

[9] fast jede mit Transport in Verbindung stehende Tätigkeit schafft eine Gelegenheit, Organismen zu verbreiten

[10] i.S.v. einwandernden Tier- und Pflanzenarten

[11] nicht vom Menschen planmäßig „gebaute“ Vegetation (WITTIG: 110)

[12] bei Zerstörung von Biotopen wird die größte Dichte an nichteinheimischen Pflanzen während der ersten 10 Jahre erreicht, danach nimmt deren Zahl aufgrund der Konkurrenz einheimischer Gräser ab

[13] Tiere z.B Amsel und Feldsperling in Stadtrandgebieten, Sumpfrohrsänger auf Brachflächen (vgl. SUKOPP, WITTIG (1993): 243); Pflanzen z.B. Gefäßpflanzen-Arten auf Bahnhöfen (WITTIG: 189).

[14] RL 85/337/EWG, Ergänzungen durch RL 97/11/EWG v. 3.3.1997 und RL 2001/42/EG v. 27.7.2001

[15] in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.2005 (BGBl. I S. 1757), geänd. durch Art. 2 G zur Umsetzung der EG-RL v. 24.6.2005 (SUP-Richtlinie) (BGBl. I S. 1794)

[16] UVS : die Umweltverträglichkeitsstudie selbst bzw. dazugehörige Unterlagen (vgl. KÖPPEL, PETERS, WENDE 2004: 206)

[17] UVU: nach KÖPPEL, PETERS, WENDE (2004): 206 die Vorgehensweise und die Arbeiten, die zur Erstellung der Studie zur Umweltverträglichkeit notwendig sind

[18] die Erstellung einer UVS kann nicht verlangt werden (HOPPE, HANEKLAUS, UVPG, § 6 Rn. 14)

[19] z.B §§ 4 bis 4e 9. BImSchV, §§ 2, 3 AtVfV (PETERS 1996: 110)

Ende der Leseprobe aus 47 Seiten

Details

Titel
Die Schutzgüter Tiere und Pflanzen in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
Hochschule
Universität Kassel  (FB 6, FG Politik und Recht räumlicher Entwicklung im europäischen Kontext)
Veranstaltung
Infrastruktur und Standortplanung
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
47
Katalognummer
V116596
ISBN (eBook)
9783640185184
ISBN (Buch)
9783640798360
Dateigröße
1009 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schutzgüter, Tiere, Pflanzen, Umweltverträglichkeitsstudie, Infrastruktur, Standortplanung
Arbeit zitieren
Dipl. -Ing. Matthias Bächle (Autor:in), 2007, Die Schutzgüter Tiere und Pflanzen in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116596

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