Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für Sonderabgaben und lenkende Steuern


Hausarbeit, 2007

15 Seiten, Note: 1,9


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Quellenverzeichnis

A. Einführung

B. Der Begriff der „Sonderabgabe“
I. Sonderabgaben
II. Abgrenzung zum Steuerbegriff

C. Problematik der Erhebung von Sonderabgaben und lenkenden Steuern
I. Grundrechtliche Schranken
1. Einschränkung der Berufsfreiheit
2. Einschränkung der Eigentumsgarantie
3. Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit

D. Die Lösungskonzeption des Bundesverfassungsgerichts
I. Kriterien der Gruppenhomogenität, Sachnähe, Gruppenverantwortung und Gruppennützigkeit
II. Geltungsbereich- Arten von Sonderabgaben
1. Sonderabgaben mit Finanzierungszweck
2. Sonderabgaben mit Antriebs- und Ausgleichsfunktion
3. Eigene Überlegungen
III. Kritik an der Konzeption des Bundesverfassungsgerichts

Quellenverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einführung

Sonderabgaben entwickelten aus den „Ausgleichsabgaben des Wirtschaftsverwaltungsrechts“ zum Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen und als staatliche Marktordnungsmechanismen und wurden vom zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zur Berufsausbildungsabgabe[1] erstmals als in sich geschlossener Abgabentyp entworfen, der neben, Steuern, Gebühren und Beiträgen die vierte Säule im System hoheitlicher Aufgaben bildet.

Aber auch die herkömmlichen Abgaben unterliegen einem Zwang, sich den gewandelten Staatsaufgaben anzupassen, welche durch den Haushaltsplan des Parlaments zum Ausdruck kommen und dadurch eine demokratische Legitimation erfahren.[2] Umso mehr bedürfen Sonderabgaben der Rechtfertigung, da ihr Aufkommen nicht im allgemeinen Haushalt erfasst wird, sondern in spezielle Fonds fließt.[3]

B. Der Begriff der „Sonderabgabe“

Das Bundesverfassungsgericht definierte Sonderabgaben in frühen Urteilen vor allem durch Abgrenzung von anderen Abgabetypen. Sie wurden als „weder Steuer noch Vorzugslast“ (Feuerwehrabgabe)[4] „…noch Gebühr oder Beitrag“ (Milchabgabe)[5] gedeutet.

Die Finanzverfassung des Grundgesetzes geht davon aus, dass Gemeinlasten aus Steuern finanziert werden[6] und versagt es dem Gesetzgeber somit, selbst unter Inanspruchnahme von Sachkompetenzen, Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden.[7]

I. Sonderabgaben

Sonderabgaben werden nicht explizit im Grundgesetz erwähnt, entwickelten sich aber durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer etablierten Figur des Verfassungsrechts.[8]

Im Allgemeinen werden sie als Abgaben mit Finanzierungszweck[9] definiert.

In der Rechtssprechung des BVerfG werden Sonderabgaben zum Einen als negativ definierte Auffangkategorie, zum Anderen als positiv definierter Abgabentyp[10] verstanden.

In der Praxis dienen Sonderabgaben vor allem der Steuerung wirtschaftlichen oder umweltpolitischen Verhaltens, beziehungsweise der Umverteilung oder der Förderung bestimmter Wirtschafts- oder Umweltbelange. Sie entwickelten sich aus Ausgleichsabgaben des Wirtschaftsverwaltungsrechts, welche dem Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen, also staatlichen Marktordnungsmechanismen dienten.

Es haben sich viele verschiedene Arten der Unterteilung von Sonderabgaben entwickelt, die gebräuchlichste unterscheidet zwischen umweltbezogenen Sonderabgaben, Sonderabgaben im Wirtschaftsverwaltungsrecht und sonstige Sonderabgaben.[11]

In diesem Sinne konkurrieren Sonderabgaben mit Steuern hinsichtlich der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und der daraus resultierenden Belastung des Bürgers.[12]

II. Abgrenzung zum Steuerbegriff

Steuern und Sonderabgaben unterscheiden sich, laut Bundesverfassungsgericht, nach „Wesen und Funktion“.[13]

Der Begriff der Sonderabgabe ist von dem in § 3 I der Abgabenordnung verwendeten Begriff der Steuer abzugrenzen. Der Steuerbegriff im Sinne der Art. 105-108 GG beschreibt eine von einem Gemeinwesen hoheitlich auferlegte, einmalige oder laufende Geldleistung, deren Zweck unter anderem eine Einnahmeerzielung ist.

Diese kann jedoch auch (wie zum Beispiel in Form der Lenkungssteuer) primär beispielsweise auch Lenkungsaufgaben erfüllen.

Des Weiteren schließt der Steuerbegriff (im Gegensatz zu Gebühren) keine Gegenleistungspflicht des Staates mit ein.

Der Staat darf zudem Steuern ohne Angabe eines Verwendungszwecks erheben und über ihren Ertrag frei verfügen.[14] Ihre Verfassungsmäßigkeit bestimmt sich lediglich nach Maßgabe der Art. 105/106 GG.[15]

Sonderabgaben definieren sich demnach zusammenfassend als hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten, denen keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht und die zur Finanzierung besonderer Sachaufgaben dienen.[16]

C. Problematik der Erhebung von Sonderabgaben und lenkenden Steuern

Durch die Erhebung von Steuern wird erreicht, dass jeder Staatsbürger, je nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit, zur Finanzierung staatlicher Aufgaben beiträgt, auf diese Art wird jeder Bürger entsprechend dem Gleichheitsgebot und damit auch dem Demokratieprinzip in staatliche Aufgaben eingebunden.[17]

[...]


[1] BVerfGE 55, 274 (302).

[2] Staudacher, S.9

[3] BVerfGE 93, 319 (344).

[4] BVerfGE 13,167 (170).

[5] BVerfGE 18,315 (328).

[6] BVerfGE 67,256 (278)

[7] BVerfGE 75,108 (147).

[8] Jarass, Rdnr. 122 .

[9] Jarass, Rdnr. 123 .

[10] Henseler, S.16 ff.

[11] vgl. Übersichten in BT-Drucks. 9/382.

[12] Henneke, Rnd. 387, S. 87.

[13] BVerfGE 55, 274 (307)

[14] BVerfGE 55,274 (305).

[15] Henseler, S. 17.

[16] BVerfG in NVwZ 2000, 307.

[17] Karl Friedrich Friauf, FS Jarreiß (Anm. 50), S.48.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für Sonderabgaben und lenkende Steuern
Hochschule
Universität Bremen
Veranstaltung
Verwaltungsrecht
Note
1,9
Autor
Jahr
2007
Seiten
15
Katalognummer
V115509
ISBN (eBook)
9783640170128
ISBN (Buch)
9783640179343
Dateigröße
386 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verfassungsrechtliche, Voraussetzungen, Sonderabgaben, Steuern, Verwaltungsrecht
Arbeit zitieren
Hannah Schatte (Autor:in), 2007, Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für Sonderabgaben und lenkende Steuern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115509

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