"Jetzt sei nicht schwierig!"

Frauenbilder der 1970er zwischen soziologischer Sicht und medialer Aufbereitung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

35 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die „Doppelrolle“ der Frau: Im Spannungsfeld zwischen Beruf undFamilie
2.1 Rechtliche Situation
2.2 Berufstätigkeit
2.2.1 Berufsfelder
2.2.2 Entlohnung
2.2.3 Arbeitslosigkeit
2.3 Ehe und Familie
2.3.1 Die „Wirklichkeit der deutschen Hausfrau“
2.3.2 Mutterschaft

3. „Realität findet nicht statt“: Das Bild der Frau im Fernsehen
3.1 Non–Fiction
3.2 Fiction

4. Wodka Bitter Lemon: Frauenbilder im Spiegel medialer Klischees
4.1 Zwischen Tradition und Aufbruch: Adele und Petra Koenen
4.2 Weibliche Lebensentwürfe: Emanzipation und Abhängigkeit
4.3 Das Konzept „Emanzipation“: Ein dramaturgisches Mittel?

5. Zusammenfassung

6. Literatur

1. Einleitung

Unter dem Einfluss der von der Neuen Frauenbewegung und dem Schlagwort der Emanzipation1 seit den 1960er Jahren ausgelösten Veränderungen die gesellschaftliche Situation der Frau betreffend, wurde das Jahr 1975 zum „Jahr der Frau“ erklärt. In diesem Rahmen erschienen verschiedene Untersuchungen, die sich mit der tatsächlichen rechtlichen und beruflichen Situation von Frauen in der BRD im vergangenen Jahrzehnt beschäftigten und darüberhinaus auch ihre Stellung in und ihre Bedeutung für die Familie in den Focus nahmen. Alle Autorinnen und Autoren kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich rechtlich für die Frau in der BRD zwar viel verändert hat, die tägliche Lebenspraxis aber nach wie vor in vielen Bereichen von einem patriarchalisch geprägten Frauenbild bestimmt ist.

Obwohl die Frau dem Mann rechtlich gleichgestellt ist, kommt es in nahezu allen Bereichen zu einer Benachteiligung der Frau. Die im Untersuchungszeitraum herrschenden Berufschancen für Frauen, angefangen von der Lehrstellenvergabe bis hin zu Aufstiegschancen, zeichnen ein deutliches Bild. Frauen in Führungspositionen sind in den 1970er Jahren eine verschwindend geringe Minderheit. Darüberhinaus wird klar, dass der überwiegende Teil der bundesrepublikanischen Frauen in ihrem Leben zumindest für eine begrenzte Zeit Vollzeit-Hausfrau ist. Diejenigen, die nach einer sogenannten Familienphase wieder in den Beruf zurückkehren, sind nicht nur am Arbeitsplatz benachteiligt, durch die von ihnen zu versorgende Familie sind sie auch einer Doppelbelastung ausgesetzt, die ein Mann so nicht zu bewältigen hat.

Neben diesen Studien existieren für den gleichen Zeitraum auch solche, die sich mit dem Frauenbild in den zeitgenössischen Medien befassen. Korrespondierend zu der untergeordneten, sich weitgehend auf das Private konzentrierenden Rolle der tatsächlichen Frau, sind Frauen im Fernsehen der 1970er Jahre massiv unterrepräsentiert. Das von ihnen vermittelte Bild hat mit der tatsächlichen „Durchschnittsfrau“ in der Bundesrepublik wenig zu tun: Das Leitbild für die Frau im deutschen Fernsehen ist jung, schön, ledig und scheinbar unabhängig, dicht gefolgt vom mütterlichen Typ, wobei tatsächliche Darstellung von Haus- und Erziehungsarbeit weitgehend ausbleibt.2

Der Frage, wie die gesellschaftliche Situation der Frau, im Öffentlichen wie im Privaten im untersuchten Zeitraum - nämlich ab Mitte der 1970er Jahre bis Anfang der 1980er Jahre - tatsächlich aussieht, wird sich der erste Teil dieser Arbeit widmen.

Der zweite Teil dieser Arbeit will exemplarisch an der im Rahmen der Reihe TATORT erschienenen Fernsehproduktion Wodka Bitter Lemon 3 untersuchen, wie diese mit den in den Studien erarbeiteten Frauenbildern umgeht. Betrachtet werden soll, ob und in wie weit sich die zentralen Frauenrollen in Wodka Bitter Lemon an den Stereotypen der bundesrepublikanischen Fernsehlandschaft der 1970er Jahre orientieren, ob die Themen Emanzipation und/ oder Doppelrolle der Frau thematisiert werden, und nicht zuletzt, welche Funktion das Konzept „Emanzipation“ in Wodka Bitter Lemon hat.

2. Die „Doppelrolle“ der Frau: Im Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie

2.1 Rechtliche Situation

Möchte man die rechtliche Situation der Frau in der Bundesrepublik der 1970er Jahre betrachten, ist zunächst ein Blick auf das 1949 verabschiedete Grundgesetz sinnvoll. In Artikel3, Absatz 2 heißt es, Männer und Frauen sind gleichberechtigt, Absatz 3 setzt fest, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Die Reform des Ehe- und Familienrechts im Dezember 1973 überläßt die Funktionsteilung in der Ehe der freien Entscheidung der Ehepartner, vorher hatten beide Partner zu gleichen Teilen zum Familienunterhalt beizutragen, der Mann durch Erwerbsarbeit, die Frau in erster Linie durch Arbeit im Haushalt. § 1355 des neuen Ehe- und Familienrechts gibt den Partnern im Fall der Eheschließung die Möglichkeit, dass nicht automatisch der Familienname des Mannes der gemeinsame Ehename zu sein hat. Durch eine gemeinsamen Erklärung vor dem Standesbeamten kann auch der Name der Frau gewählt werden. Unterbleibt diese Erklärung, wird automatisch der Name des Mannes gemeinsamer Ehename. Der freiwillige Charakter der Bestimmungen führt dazu, dass in der Überzahl der Fälle die alte, patriarchalisch geprägte Verhaltensweise weitergeführt wird.

2.2 Berufstätigkeit

Wenn man sich mit der Frauenerwerbstätigkeit befasst, stellt sich zunächst die Frage, wie groß die Zahl der berufstätigen Frauen überhaupt ist. Laut einer Untersuchung im Jahr 1975 beträgt die Zahl der erwerbstätigen Frauen 30,9%.4 Das entspricht kaum einem Drittel der bundesrepublikanischen weiblichen Bevölkerung. Der Anteil von Frauen an allen Erwerbstätigen entspricht 1975 einem Anteil von 35,5%.5 98% aller Frauen sind in ihrem Leben einer Berufstätigkeit nachgegangen, aber nie mehr als ein Drittel zu gleichen Zeit.6

In der Selbstwahrnehmung weiblicher Erwerbstätiger gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen hochqualifizierten und weniger qualifizierten Arbeitnehmerinnen: „vollakzeptierter Rollenbestandteil“7 ist der Beruf eher bei hochqualifizierten Frauen, während weniger gut ausgebildete Frauen berufstätig sind aus der Not heraus und die Berufstätigkeit bereitwillig aufgeben, wenn es ihnen wirtschaftlich möglich ist, der Hausfrauentätigkeit nachzugehen.8 Spezifisch für weibliche Erwerbstätigkeit ist ein diskontinuierliches, dreiphasiges Erwerbsverhalten, welches das Ziel verfolgt, die Verpflichtungen, die mit der Gründung einer Familie für die Frau entstehen, und die eigene Erwerbstätigkeit miteinander zu harmonisieren. Am Anfang dieses Verhaltens steht die eigene Ausbildungszeit mit einer sich anschließenden eigenen Berufstätigkeit, die mit Heirat und der Geburt des ersten Kindes von der „Familienphase“9 abgelöst wird.

Sie endet, wenn die Kinder im schulfähigen Alter sind und wird dann abgelöst durch die eigene Rückkehr ins Berufsleben. Entsprechend diesen Verhaltens, haben Frauen zwangsläufige Nachteile in Hinblick auf Verdienst und Aufstiegschancen hinzunehmen, die für sie während ihres ganzen Lebens spürbar sind: Mädchen erhalten meist eine schlechtere Ausbildung als Jungen, Frauen erhalten schlechter bezahlte Arbeitsplätze als Männer, ihre Chancen auf Weiterbildung sind geringer, als Argument dient die „drohende“ Familienphase. Darüberhinaus haben sie während dieser Zeit die alleinige Sorge für Kinder und Haushalt und das Wohl ihres jetzt ausschlließlich erwerbstätigen Ehemannes. Durch die Familienpause ist ihre Rückkehr ins Erwerbsleben mit großen Schwierigkeiten verbunden, was zur Folge hat, dass sie einen noch schlechter bezahlten Arbeitsplatz mit noch geringeren Anforderungen erhält. Diese Benachteiligung zieht sich bis ins Rentenalter. Trotzdem planen 1976 nicht weniger als 49% der jungen Mädchen eine familienbedingte Unterbrechung ihres Erwerbslebens10.

2.2.1 Berufsfelder

Frauenerwerbsarbeit konzentriert sich auf einen begrenzten Teil der Wirtschaft.11 Diese typische Konzentration ist seit Jahrzehnten unverändert, auch in den Berufszielen der folgenden Generationen ist sie nahezu identisch, obwohl sich die Chancen bieten, in andere Berufszweige einzusteigen. Lediglich im öffentlichen Dienst hat die Frauenerwerbstätigkeit einen Zuwachs zu verzeichnen, allerdings auch hier mit der traditionellen Schwerpunktbildung in den Bereichen Erziehen, Heilen, Pflegen.12 Während die Zahl der weiblichen Angestellten einen stetigen Zuwachs zu verzeichnen hat, sinkt der Zahl der Arbeiterinnen kontinuierlich.13

Däubler-Gmelin sieht in ihrem Artikel14 die Gründe für das Festhalten an traditionell weiblich besetzten Berufsfeldern zum einen in der Sozialisation von Frauen und deren daraus resultierender Haltung, zum anderen auch in dem einseitigen Lehrstellenangebot für Mädchen15. Hinzu kommt, dass die Gesamtheit der Frauen schlechter ausgebildet ist, als die der Männer.16 Diese geringe Qualifikation drängt Frauen in unattraktive Berufe und mindert ihre Bereitschaft, sich fortzubilden ebenso wie sich auf betrieblicher und gewerkschaftlicher Ebene für die eigenen Rechte einzusetzen. Nach wie vor werden Frauen in Hinblick auf hausfrauliche und familiäre Qualitäten gefördert. Ihre Berufswünsche orientieren sich an den ihr traditionell zugeschriebenen, als weiblich propagierten Eigenschaften.

2.2.2 Entlohnung

1955 wurde die sogenannte Frauenlohngruppe für verfassungswidrig erklärt. Die Frauenlohngruppe, die dafür sorgte, dass Frauen generell weniger Lohn erhielten als Männer, wurde durch Leichtlohngruppen ersetzt. Dies sind tariflich vereinbarte Lohngruppen unterhalb der untersten Gruppe für Männer für einfache Arbeiten, die ohne Vorkenntnisse und bei geringer körperlicher Belastung verrichtet werden können. Diese Arbeiten werden „üblicherweise von Frauen ausgeführt“17. Mit der Einführung der Leichtlohngruppen wird zwar die offenkundige Diskriminierung durch die Frauenlohngruppen abgeschaftt, jedoch durch eine versteckte abgelöst. Das seit 1949 bestehende Gleichheitsgebot, das geschlechtsbezogene Benachteiligungen verbietet, wird juristisch korrekt umgangen. Frauen können nach wie vor mehrheitlich in schlechter bezahlte Positionen eingeordnet werden als Männer.18 Darüberhinaus existieren seit Einführung der Leichtlohngruppen Betriebsvereinbarungen, die eine Anpassung von Frauen- an Männerlöhne verlangsamen.

Frauen besetzen also nach wie vor die Arbeitsplätze, die kaum fachliche Vorbildung erfordern, sie führen einfachste Tätigkeiten aus. Diese unattraktiven Arbeitsplätze sind somit nicht nur die, die am schlechtesten bezahlt werden, sie sind auch die, die besonders stark von Rationalisierungsmaßnahmen betroffen sind.

Däubler-Gmelin sieht die Gründe für die sich kaum verändernden Arbeitsbedingungen für Frauen trotz des Gleichbehandlungsgebots auch hier 16 1975 fällt für mehr als 50% der Frauen das Ende der Ausbildungszeit mit dem der Pflichtschulzeit zusammen, bei den Männern trifft dies auf 22,9% zu. 45% aller Frauen, 75% aller Männer haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. A.a.O./ dies. S.95. wieder in der Sozialisation vieler Frauen, die dazu führt, dass eine starke Familienorientierung vorherrscht, somit also kein großer Wert auf ausreichende Bildung oder berufliche Qualifikation gelegt wird. Darüber hinaus führt die Doppelbelastung verheirateter Frauen kombiniert mit der weinig befriedigenden Situation am Arbeitsplatz zu einer resignierten Grundhaltung, die geringes Enagegement in betrieblichen oder gewerkschaftlichen Organisationen nach sich zieht.

2.2.3 Arbeitslosigkeit

1975 stellen Frauen 51% der statistisch erfassten Arbeitslosen19, hinzu kommen Frauen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht arbeitslos gemeldet haben, obwohl sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und/ oder arbeitssuchend sind. Deshalb kann man von einem Gesamtanteil von zwei Dritteln an den Arbeitslosen in der Bundesrepublik ausgehen. Bedenkt man die Tatsache, dass lediglich ein Drittel aller Arbeitnehmer weiblich sind, ist der Anteil von Frauen an der Gesamtarbeitslosenrate überproportional hoch. Die Gründe dafür sind in den Merkmalen zu suchen, die eine weibliche Erwerbstätigkeit typischerweise ausweist. Faktoren wie mangelnde regionale Mobilität verursacht durch familiäre Pflichten, geringe Qualifikation, so dass Frauen als Arbeitskräfte leicht zu ersetzen sind und so überproportional oft von Rationalisierungsmaßnahmen betroffen sind, Probleme, die unmittelbar mit dem bereits erläuterten diskontinuierlichen, dreiphasigen Erwerbsverhalten zusammenhängen: die Prognose, dass eine weibliche Arbeitskraft dem Arbeitgeber nur für eine begrenzte Zeitspanne zur Verfügung stehen wird, macht Frauen weit häufiger zu Betroffenen von betriebsbedingten Kündigungen, erschwert ihre Wiedereinstellung nach der Familienphase und zwingt sie so zur Annahme unattraktiver Arbeitsplätze, die konjunkturellen oder saisonalen Schwankungen unterworfen sind. Darüber hinaus machen die Arbeitsschutzvorschriften für weibliche Arbeitnehmer die Beschäftigung von Frauen teurer oder lästiger für den Arbeitgeber.

Simony und Fuchs-Leier sehen die Hauptursache für Frauenarbeitslosigkeit in mangelnder Qualifikation.20 Auch hier beobachten sie eine Bevorzugung des männlichen Geschlechts: Muss sich ein Arbeitgeber im Zuge einer Rationalisierungsmaßnahme zwischen einer gering ausgebildeten Frau und einem gleichermaßen gering ausgebildeten Mann entscheiden, verliert in der Regel die Frau den Arbeitsplatz. Als weitere Gründe geben sie an, dass Frauenerwerbstätigkeit nach wie vor als Übergangsphase angesehen wird, ihr also eine weitaus weniger große Wichtigkeit als der des Mannes zugeschrieben wird. Darüber hinaus spielt auch die Sozialisation von Frauen als „Verzichtende“21 und das daraus resultierende mangelnde Selbstvertrauen eine Rolle. Nicht zu vernachlässigen im Rahmen dieser Betrachtung ist die Doppelbelastung der verheirateten Frau, auf die noch näher eingangen wird.

2.3 Ehe und Familie

Das Problem der Frauenerwerbstätigkeit läßt sich nicht losgelöst von den Aufgaben betrachten, die die Gesellschaft einer verheirateten Frauen zuschreibt, nämlich ihre Sorge für Familie und Haushalt. Die traditionelle Rollenerwartung der Gesellschaft schreibt Männern wie Frauen Verhaltensmuster vor. Während die Frauen idealerweise als hingebungsvolle Gatttin gesehen wird, die ökomomisch und geistig abhängig ist von ihrem Mann und die Welt nur als „Sekundärerfahrung“22 durch ihn wahrnimmt, wird dem Mann die Rolle des starken und erfolgreichen Ernährers zugeschrieben. Resultierend aus dieser tief verwurzelten Rollenzuschreibung ergibt sich fast selbstverständlich die Bindung der Frau an Haushalt und Familie und die (ausschließliche) Berufstätigkeit des Mannes.

Neben dieser traditionell geprägten Ideologie gewinnen immer mehr marxistisch und partnerschaftlich geprägte Ansichten an Bedeutung.23 Doch trotz der formalen Gleichberechtigung beider Geschlechter und dem Bestreben, Männer wie Frauen gleichermaßen in berufliche wie familiäre Pflichten und Rechte einzubinden, ist eine weitgehende Beibehaltung der tradierten Rollenverteilung zu beobachten. Daraus resultierende gesellschaftliche Konflikte werden ins

Private verlagert, die Auffassung vom „Wesen der Frau“ wird trotz aller Gesetze und Bestrebungen zur Gleichbrechtigung nicht in Frage gestellt.24

In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass 52 Millionen jährlich von allen Arbeitnehmern geleisteten Arbeitsstunden 50 Millionen unbezahlte Arbeitsstunden in privaten Haushalten gegenüberstehen25, in den überwiegenden Fällen von Frauen geleistet. Trotz des Wegfalls des § 1356, der die Hausarbeit als Frauenarbeit definiert, bleibt diese Arbeit nicht nur Frauen- sondern auch Privatsache.

Auch 1977, nach Inkrafttreten des neuen Ehe-& Familienrechts26, ist in der öffentlichen Meinung noch die traditionell-patriarchalisch geprägte Rollenvorstellung vorherrschend. So empfiehlt „Knaurs Hausjurist“ zur Frage, wie das Familieneinkommen bestritten werden soll, dem Mann die Erwerbstätigkeit, der Frau den Bereich von Haushalt und Familie.27 Es wird geradezu von einer verheirateten Frau erwartet, dass sie spätestens nach der Geburt des ersten Kindes ihren Beruf aufgibt und sich ausschließlich um das Wohl ihres Mannes und ihrer Kinder kümmert. Die Ehe ist und bleibt als Versorgungsanstalt.28 Die daraus erwachsenden lebenslangen ökonomische Nachteile wurden bereits im Kapitel zur Berufstätigkeit erläutert.

2.3.1 Die „Wirklichkeit der deutschen Hausfrau“

In einer Untersuchung von 1975 mit dem Titel „Die Wirklichkeit der deutschen Hausfrau“ von Helge Pross, wurden Hausfrauen zwischen 18 und 54 nach einer Selbsteinschätzung ihrer Interessen und Bedürfnisse gefragt.2930

Die Fragen lassen sich in zwei Komplexe unterteilen. Zum einen spielt die Frage nach einer möglichen Berufstätigkeit eine Rolle: Würden sich die befragten Hausfrauen für einen Beruf entscheiden, wenn sie vor der Alternative stünden und, darüber hinaus, würden sie diese Berufstätigkeit lieber ausüben als ihre Hausfrauenpflichten.

[...]


1 Definition Emanzipation: Befreiung, Gleichstellung. Der Kampf von Frauen, um die gleichen Rechte zu erlangen, die Männer traditionell haben. Vgl. Probst, Ulrich (Hrsg.): Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Zur politischen Emanzipation der Frau in der Bundesrepublik Deutschland. München 1981. S. 9. Elemente, die Emanzipation definieren nach Erika Runge: Frauen. Versuche zur Emanzipation. Frankfurt a. M. 1970. S. 272 ff.: Dazu gehört es, einen Beruf zu ergreifen, der traditionell Männern vorbehalten ist, als Frau sexuelle Freiheiten in Anspruch zu nehmen, die bisher nur Männern zugestanden wurde, die Trennung vom (Ehe-)Mann in Betracht zu ziehen, um „überlieferten Unterdrückungsmechanismen zu entkommen“ und die Refelxion über die „individuelle und historische Situation“ und die daraus erwachsenen Erkenntnisse in die Tat umzusetzen.

2 Erich Küchenhoff: Die Darstellung der Frau und die Behandlung von Fraunfragen im Fernsehen. Münster 1975. Vgl. auch Martina Schröer: Männer handeln – Frauen kommen vor! Zur Situation der Frauen in den Medien. In: Ulrich Probst (Hrsg.): Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Zur politischen Emanzipation der Frau in der Bundesrepublik Deutschland München 1981. S. 119 – 129.

3 Erstaustrahlung 13.04.1975 (WDR), Regie: Franz Peter Wirth, Drehbuch: Henry Kolarz. Vgl. www.tatort-fundus.de

4 vgl. Herta Däubler-Gmelin: Chancen-„Gleichheit“ einst und jetzt. Erwerbstätigkeit und Bildungsmöglichkeiten von Frauen. In: Willy Brandt (Hrsg.): Frauen heute. Jahrhundertthema Gleichberechtigung. Frankfurt a. .M. 1978. S. 111.

5 A.a.O.

6 a.a.O.

7 dies. S. 113.

8 a.a.O.

9 Däubler-Gmelin. S. 113.

10 Dies. S. 114

11 Drei Viertel aller erwerbstätigen Frauen sind in den Bereichen Landwirtschaft, Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe, Handel, Textilindustrie, Gastronomie, Hauswirtschaft, Gesundheit und der metallverarbeitenden Industrie tätig. Vgl. dies. S. 115.

12 Nahezu 30% aller Angestellten in öffentlichen Dienst sind weiblich. Vgl. dies. S. 116.

13 1975 waren 51,1% aller Angestellten Frauen. A.a.O.

14 Vgl. s.o.

15 Bei der betrieblichen Berufsausbildung liegt der Frauenanteil 1976 bei 36,1%. Dies. S. ??

16 1975 fällt für mehr als 50% der Frauen das Ende der Ausbildungszeit mit dem der Pflichtschulzeit zusammen, bei den Männern trifft dies auf 22,9% zu. 45% aller Frauen, 75% aller Männer haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. A.a.O./ dies. S.95.

17 Dies. S. 95.

18 1975 werden 5,5% der Arbeiterinnen nach der höchsten Lohngruppe bezahlt, gegenüber 10% ihrer männlichen Kollegen. Noch frappierender nimmt sich der Unterschied im Bereich der Angestellten aus: lediglich 6,2% der weiblichen Angestellten sind in die höchste Lohngruppe einzuordnen, während es auf männlicher Seite 46,4% sind. Däubler-Gmelin. S. 118 f.

19 dies. S. 121.

20 Pia I. de Simony, Edith Fuchs-Leier: Die Frau im Beruf. In: Ulrich Probst (Hrsg.): Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Zur politischen Emanzipation der Frau in der Bundesrepublik Deutschland. München 1981. S- 91-103. S. 96.

21 A.a.O.

22 Ulrike Spiller: Emanzipation der Frau in der Familie. In: Ulrich Probst (Hrsg.): Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Zur politischen Emanzipation der Frau in der Bundesrepublik Deutschland. München 1981. S-. 79-90. S. 81.

23 A.a.O.

24 Vgl. dies. S. 81.

25 Luc Jochimsen: „Erst kommt der Mann, dann sie...“ Über die rechtliche und tatsächliche Situation der Rrau in Ehe und Familie. In: Willy Brandt (hrsg.): Frauen heute. Jahrhunderthema Gleichberechtigung. Frankfurt a. M. 1978. S. 88-107. S. 89.

26 Vgl. Jochimsen. S. 93 ff.

27 A. a. O.

28 A. a. O.

29 vgl. Spiller. S. 84 ff.

30 A. a. O.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
"Jetzt sei nicht schwierig!"
Untertitel
Frauenbilder der 1970er zwischen soziologischer Sicht und medialer Aufbereitung
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Seminar für deutsche Philologie Göttingen)
Veranstaltung
Hauptseminar: Die Republik im Fadenkreuz. Der TATORT im Spiegel der bundesrepublikanischen Gesellschaft 1970 – 2000.
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
35
Katalognummer
V115046
ISBN (eBook)
9783640163205
ISBN (Buch)
9783640164608
Dateigröße
543 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jetzt, Hauptseminar, Republik, Fadenkreuz, TATORT, Spiegel, Gesellschaft
Arbeit zitieren
Christina Durant (Autor:in), 2005, "Jetzt sei nicht schwierig!" , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115046

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