Umbruchphasen im Russland der Frühen Neuzeit als Ausgangspunkt einer Machtanalyse nach Foucault


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

30 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2. Definitionen und Begrifflichkeiten des Russischen Adels

3. Der Begriff der Gouvernementalität
3.1 Michel Foucault und die Entwicklung seines Ansatzes
3.2 Macht und Herrschaft
3.3 Machtanalyse

4. Machtanalyse im Russland der Frühen Neuzeit
4.1 Die Regentschaft von Ivan IV
4.2 Die Regentschaft von Peter I
4.3 Die Regentschaft von Katharina II

5. Stärken und Schwächen des Ansatzes
5.1 Stärken
5.2 Schwächen

6. Fazit und Ausblick

7. Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Herrschaft bzw. Machtausübung wird nicht allein von „oben nach unten“ ausgeübt, vielmehr bestehen in der Mentalität der Herrscher und Beherrschten „Andockpunkte“, die zu einem Austausch führen. Neben rationalen Elementen (z.B. materielle Anreize) können auch irrationale Elemente wie Religion, Traditionen solche Andockpunkte darstellen. Mithilfe dieser Andockpunkte kommt es bei der Machtausübung gleichzeitig zu Verhandlungen über dieselbe zwischen den Akteuren. Es bildet sich eine spezifische Form des Herrschens heraus, welche mit dem Begriff der Gouvernementalität umschrieben werden kann. Der Begriff der Gouvernementalität deutet darauf hin, dass Herrschaftsausübung auch über Interessensgegensätze hinweg auf kollektive Mentalitäten aufgelagert ist. Dabei kommt es zur Akzeptanz von Herrschaft, die als vernünftig, notwendig oder als unvermeidlich angesehen wird. Es ergibt sich einerseits also eine Herrschaft im Einverständnis mit den Beherrschten, die andererseits allerdings nicht unumschränkt gilt, sondern zwischen den beteiligten Akteuren immer neu verhandelt wird. Diese Perspektive auf Machtverhältnisse, die auf die Arbeiten des Franzosen Michel Foucault zurückgeht, wird auf seine Anwendbarkeit für das Russland der frühen Neuzeit überprüft.

Hauptthese ist dabei, dass die Macht der russischen Zaren nicht unumschränkt war, sondern durch ein spezifisches Machtgefüge durch den Adel begrenzt wurde. Untersuchungsgegenstand sind also die Machtverhältnisse zwischen den Zaren und dem Russischen Adel. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom 15. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.

Da der Hauptzweck dieser Arbeit die Darlegung eines theoretischen Ansatzes und die Prüfung seiner Anwendbarkeit auf das Verhältnis zwischen Zar und Adel ist, wird in dieser Arbeit im Hinblick auf die historischen Fakten von einem Referenztext ausgegangen. Ausgewählt wurde der Aufsatz „Der russische Adel von 1700 bis 1917“1 von Manfred Hildermaier, der sich nach eigener Aussage2 nicht mit politischer Macht beschäftigt. Es wird sich jedoch zeigen lassen, dass mit dem Ansatz von Foucault aus diesem Text Aussagen über die Machtverhältnisse im Russland der frühen Neuzeit erarbeitet werden können. An geeigneter Stelle werden zudem aktuellere Arbeiten herangezogen oder auf diese verwiesen.

Nach einer definitorischen Einführung (2. Kapitel) werden die theoretischen Grundlagen erarbeitet (3. Kapitel). Im Hauptteil (4. Kapitel) erfolgt eine Machtanalyse im Sinne des Ansatzes von Foucault. Dabei werden im Referenztext Anhaltspunkte für eine spezifische Regierungsart nachgewiesen, die durch Fremdführung und Disziplinierung einerseits und durch Selbstführung, Selbstdisziplin und Selbstverwaltung der Akteure andererseits gekennzeichnet ist - also genau das Phänomen nachgezeichnet werden kann, welches bei Foucault als Gouvernementalität bezeichnet wird. Für die Bewertung des Ansatzes wird dem Fazit ein eigenes Kapitel (5. Kapitel) vorangestellt, in welchem Stärken und Schwächen reflektiert werden. Im Fazit werden schließlich eine allgemeine Einordnung vorgenommen und weiterführende Fragen auf Basis dieser Arbeit formuliert werden.

2. Definitionen und Begrifflichkeiten des Russischen Adels

In diesem Kapitel werden die für diese Arbeit grundlegenden Begriffe in Hinblick auf die russische Geschichte definiert und allgemein beschrieben. Eine ausführlichere und detaillierte Einordnung erfolgt in Kapitel 4.

Nach Hildermeier handelt es sich bei der Oberschicht des zaristischen Untertanenverbandes um „einen Adel im üblichen Wortsinn“.3 Sucht man nach einer allgemeinen Definition für Adel, so bietet sich folgende aus einer Arbeit von Andreas Dornheim an, wonach unter Adel

„[…] eine rechtlich anerkannte und privilegierte, in Familien organisierte, sich mittels Ahnennachweis, Heirat und Erbe abschließende soziale Großgruppe, die eine mit Hilfe des Gottesgnadentums legitimierte Herrschaft ausübte oder an einer solchen Herrschaftsausübung in privilegierter Art und Weise beteiligt war“,4

zu verstehen ist. In Hinblick auf die Brauchbarkeit dieser Definition für das Russland der Frühen Neuzeit und die hier verfolgte spezifische Fragestellung sind verschiedene Anmerkungen zu machen. Zum einen gab es keine kodifizierte rechtliche Anerkennung des russischen Adels. Daraus wird bei Hildermeier gefolgert, dass der russische Adel sich im Zuge der Entwicklung der Moskauer Zentralmacht letztlich seiner Vorrechte nicht sicher sei konnte.5 Im Zusammenspiel mit dem Befund, das Landeigentum und Privilegien des

russischen Adels ihren Ursprung in der großfürstlich-zarischen Gewalt hatten, wird eine besondere Abhängigkeit von eben jener Zentralgewalt attestiert. An dieser Stelle bleibt darüber hinaus ganz allgemein der Befund festzuhalten, dass der russische Adel Privilegien und Verfügungsgewalt über Ländereien als Gegenleistung für militärische und/ oder politisch- administrative Aufgaben erhielt. Eine Besonderheit war dabei, dass es in Russland aufgrund des räumlich verteilten Besitzes nicht zu einer Bildung eigenständiger, geschlossener adliger Territorien kam.6 Die in diesem Zusammenhang auftretende Frage nach der konkreten Ausübung oder Teilhabe an Herrschaft und den Trägern von Macht wird in Kapitel 4 einer differenzierten Betrachtung unterzogen. Bezüglich der Entwicklung und Bedeutung der Titel Großfürst, Zar oder Imperator für die obersten Vertreter der Moskauer Zentralgewalt und der Bedeutung des Gottesgnadentums für die Legitimation der Herrschaft sei auf die Literatur verwiesen.7

Wenn vom russischen Adel als einer sozialen Großgruppe gesprochen wird, so muss ergänzt werden, dass diese Gruppe in sich stark differenziert war und sich im Laufe der Jahrhunderte auch in seiner Struktur veränderte. Vereinfacht gilt, dass sich beim Adel grundsätzlich zwei Gruppen unterscheiden lassen, die Hildermeier mit dem Topos hohen bzw. niederen Adel versieht. Tradierte rechtliche Unterschiede sieht Hildermeier mit dem Aufstieg des Moskauer Großfürsten zum alleinigen Herrscher der russischen Gebiete weitestgehend nivelliert.8

Den hohen Adel gliedert er dann noch einmal in zwei Gruppen. In einer Prestige- und Machthierarchie standen die sogenannten „Wohlgeborenen“ (blagorodstvo) an der Spitze. Diese gehörten der Duma, also dem Rat des Zaren, an und bestanden im Wesentlichen aus den Nachkommen der Teilfürsten aus Moskauer Hause, der unterworfenen Teilfürsten und denjenigen Bojaren, die ihren Anspruch der Duma anzugehören verwirklichen konnten. Später zählten zu dieser Gruppe nur noch die Teilfürsten. Die Bojaren bildeten unter dieser Gruppe eine breitere Schicht. Beide Gruppen galten als „freie Diener“ die mit gewissen Vorrechten ausgestattet waren.9

Zum niederen Adel zählten einmal einfache Hofleute, die ursprünglich unfreie Diener des Großfürsten oder der Fürsten waren und im Weiteren die übrigen Gefolgsleute, die mit dem

Begriff „dvorjane“ bezeichnet wurden. Der niedere Adel wird von Hildermeier auch mit dem Begriff des Dienstadels versehen, da dieser sowohl den Kern des militärischen Reiterheeres als auch im Laufe der Zeit den des administrativen Personals für die Verwaltung stellte.10 Anzumerken ist noch, dass der Hochadel ebenfalls Dienste leistete und sich darüber ebenfalls Prestige und Reichtum sicherte.11

Die Dienste des Adels verweisen noch auf zwei weitere Komplexe, die für die Betrachtung des russischen Adels in Abgrenzung von der allgemeinen Definition von Bedeutung sind. Zum einen die Abschließung des Adels: Selbstverständlich gab es auch im russischen Adel eine Abgrenzung durch Ahnennachweis, Heirat und Erbe. Daneben gab es aber auch eine Ergänzung des Adels aus verschiedenen „Quellen“. An dieser Stelle ist noch eine begriffliche Schärfung vorzunehmen: Wenn im Folgenden von dem „russischen Adel“ die Rede ist, so ist damit der Adel des Großfürstentums Moskau gemeint. Durch die Vereinigung der

„großrussischen Lande“ unter der Herrschaft des Großfürstentums erweiterte sich auch der ursprüngliche Adel des Moskauer Großfürstentums, bis er in letzter Konsequenz wirklich synonym für den russischen Adel stand. Dies ist so zu verstehen, dass bei der Erweiterung des Herrschaftsgebiets des Moskauer Großfürstentums häufig die lokalen Eliten der eroberten Gebiete, z. B. die Fürsten der russischen Teilfürstentümer oder die Anführer der tatarischen Khanate, in die Hierarchie des Adels übernommen wurden. Die Integration dieser Gruppen erfolgte mit Hilfe der sogenannten Rangplatzordnung (mestnicestvo). Diese regelte ganz allgemein erbcharismatisch begründete und respektierte Ansprüche in Hinblick auf Rang, Prestige und Ämter. Die Verdienste und das Prestige der Vorfahren wiesen auf Plätze in dieser Rangtabelle hin und sollten gegen sozialen Abstieg durch Zuweisung unterwertiger Ämter absichern.12 Das System der Rangplatzordnung wurde in dem Maße komplizierter und konfliktträchtiger, je mehr Generationen von Vorfahren und neue Adelsfamilien in das System integriert werden mussten. Für eine weitergehende Darstellung sei auf die Literatur verwiesen.13

Im Jahr 1682 wurden die Rangplatzordnungen schließlich abgeschafft. Eine neue Ordnung wurde erst von Peter I. 1722 mit der Einführung der Rangtabelle, die Ämtern am Hof sowie in Militär und Verwaltung genau festgelegte und hierarchisch geordnete Positionen zuwies, eingeführt. Nach dieser wurde der Rang einer Person durch die Dienste bestimmt, die diese erbracht hatte. Es wurde also zumindest theoretisch nach individueller Leistung beurteilt und die Geburt zum sekundären Definitionsmerkmal des Adels herabgestuft.14 Damit einher ging eine Dienstpflicht des Adels, wie Hildermeier es ausdrückt: „Adel wurde zum Beruf“.15 Die Abschaffung der Dienstpflicht wird in der Machtanalyse in Kapitel 4 noch einmal einer näheren Betrachtung unterzogen. Der Machtanalyse sei zum besseren Nachvollziehen eine allgemeine Einordnung in das Konzept der Gouvernementalität sowie eine Erläuterung des Instruments der Machtanalyse vorangestellt.

3. Der Begriff der Gouvernementalität

3.1 Michel Foucault und die Entwicklung seines Ansatzes

Michel Foucault (1926-1984) war ein französischer Historiker und Philosoph, über dessen Leben und Werk es unterschiedliche Beurteilungen und eine beinahe unüberblickbare Vielzahl von Sekundärliteratur gibt.16

In der Vielzahl der Arbeiten und Themen, die von Michel Foucault selbst bearbeitet wurden, kommt der Untersuchung von „Macht-Wissen-Komplexen“ eine besondere Bedeutung zu.17 Stark verkürzt und sehr allgemein sind hiermit die Beziehungen zwischen Machttechniken und Wissensformen gemeint. Foucault nahm in den späten 1970-er Jahren eine Überarbeitung seiner Machtanalytik vor und führte den Begriff der Gouvernementalität ein. Dieser leitet sich, wenn man Thomas Lemke folgt, von dem französischen Adjektiv gouvernemental (die Regierung betreffend) ab. Die Einbeziehung des Begriffs der Regierung ermöglicht die Art und Weise zu untersuchen, wie sich Herrschaftstechniken mit „Technologien des Selbst“ verknüpfen; inwiefern also politische Herrschaft auf Praktiken des „Sich-selbst-Regierens“ zurückgreift.18

Eine genauere Abgrenzung von Herrschaft und Macht im Sinne Foucaults wird in Kapitel 3.2 diskutiert.

Vorgestellt wurde das Konzept der Gouvernementalität von Foucault in den Vorlesungsreihen von 1978 und 1979, in denen er sich mit der Entstehung des modernen westlichen Staates auseinandersetzt. Diesen begreift er nicht als zentralisierte Struktur, sondern als eine

„komplexe Verbindung zwischen Techniken der Individualisierung und totalisierenden Verfahren“19. Es wird somit eine doppelte Perspektive verfolgt, die sich mit der Subjektivierung einerseits und der Staatsformierung andererseits befasst. In diesem Bereich wird Regierung als Führung von Menschen verstanden und zweifach unterschieden. Einmal als

„Regierung in ihrer politischen Form“ und zweitens als „Gesamtproblematik des Regierens im allgemeinen“. Unter der zweiten werden verschiedene Arten der Menschenführung, wie Regierung des Selbst, die Leitung der Familie, die Führung des Gemeinwesens und ähnliches mehr, zusammengefasst.20

Eingebetet in die Idee von „Macht-Wissens-Komplexen“ stellt Foucault die These auf, dass der moderne Staat aus einer komplexen Verbindung von „politischer“ und „pastoraler“ Macht entstanden ist. Beide basieren auf Wissen und Konzepten der Menschenführung. Nach Foucault leitet sich die „politische“ Macht von der antiken Polis her und organisiert sich um Recht, Universalität, Öffentlichkeit etc., während die „pastorale“ Macht eine christlich- religiöse Konzeption der Menschenführung symbolisiert. Die letztere beschreibt dabei das Verhältnis von Führenden und Geführten auf dem Weg zu einem jenseitigen Heil des Individuums, das mittels Analysemethoden, Reflektions- und Führungstechniken sicher gestellt werden soll. Diesen Subjektivierungsformen und Führungstechniken weist Foucault eine besondere Bedeutung für die Entstehung des neuzeitlichen Staates zu.21 Die theoretische Auseinandersetzung erstreckt sich im Weiteren noch auf die frühneuzeitliche Staatsräson, die Polizeywissenschaft (sic), sowie auf liberale und neoliberale Theorien und Konzepte. Aus Platzgründen sei an dieser Stelle auf die Literatur verwiesen.22

[...]


1 Hildermeier, Manfred: Der russische Adel von 1700 bis 1917, in: Wehler, Hans-Ulrich: Europäischer Adel 1750 bis 1950, Göttingen 1990, S. 166-216 (im Folgenden zitiert als: Hildermeier, Adel).

2 Hinweis von PD Dr. Marc Junge im Rahmen des Hauptseminars: Polnischer und Russischer Adel in der Frühen Neuzeit an der Ruhr-Universität Bochum im WS 2007/2008.

3 Hildermeier, Adel, S. 166.

4 Dornheim, Andreas (Diss.): Adel in der bürgerlich-industrialisierten Gesellschaft: Eine sozialwissenschaftlich- historische Fallstudie über die Familie Waldburg-Zeil [Europäische Hochschulschriften: Reihe 31, Politikwissenschaft; Bd. 218], Frankfurt a. Main 1993, S. 15.

5 Hildermeier, Adel, S. 166, 168 f.

6 Hildermeier, Adel, S. 166.

7 siehe.: von Reiche, Antonia (Diss.): Der Weg des russischen Zarentums zur Anerkennung in der Zeit von 1547 bis 1722: Eine völkerrechtlich-historische Studie, Hamburg 2002.

8 Hildermeier, Adel, S. 168 f.

9 Hildermeier, Adel, S. 168 ff.

10 Hildermeier, Adel, S. 169 und 171 f.

11 Hildermeier, Adel, S. 170 f.

12 Hildermeier, Adel, S. 170.

13 Kollmann, Nancy Shields: By Honor Bound: State and Society in Early Modern Russia, Ithaca, London 1999.

14 Hildermeier, Adel, S. 173-177. Siehe auch: Otto, Alexander (Diss.): Die russische Hofgesellschaft in der Zeit Katharinas II., Tübingen 2005, S.77-83 und S. 425-427 (im Folgenden zitiert als: Otto, Hofgesellschaft).

15 Hildermeier, Adel, S. 175.

16 Vgl.: Lemke, Thomas: Eine Kritik der politischen Vernunft: Foucaults Analyse der modernen Gouvernementalität, Berlin 1997 [Argument Sonderband; Neue Folge, Band 251] (im Folgenden zitiert als: Lemke, 1997, Politische Vernunft).

17 Lemke, Thomas: Die politische Theorie der Gouvernementalität: Michel Foucault; in: Brodocz, Andre; Schaal, Gary S. (Hg.): Politische Theorien der Gegenwart I. Eine Einführung, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Opladen 2006, S.468-470 (im Folgenden zitiert als: Lemke, 2006, Politische Theorie).

18 Lemke, 2006, Politische Theorie, S. 470.

19 Foucault zitiert nach Lemke, 2006, Politische Theorie, S. 474.

20 Lemke, 2006, Politische Theorie, S. 474 f.

21 Lemke, 2006, Politische Theorie, S. 475 ff.

22 Lemke, 2006, Politische Theorie, S. 150 ff.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Umbruchphasen im Russland der Frühen Neuzeit als Ausgangspunkt einer Machtanalyse nach Foucault
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Polnischer und Russischer Adel in der Frühen Neuzeit
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
30
Katalognummer
V113229
ISBN (eBook)
9783640136704
ISBN (Buch)
9783640140084
Dateigröße
580 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Umbruchphasen, Russland, Frühen, Neuzeit, Ausgangspunkt, Machtanalyse, Foucault, Polnischer, Russischer, Adel, Frühen, Neuzeit
Arbeit zitieren
Tobias Nolteklocke (Autor:in), 2008, Umbruchphasen im Russland der Frühen Neuzeit als Ausgangspunkt einer Machtanalyse nach Foucault, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113229

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Umbruchphasen im Russland der Frühen Neuzeit als Ausgangspunkt einer Machtanalyse nach Foucault



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden