Das Papstwahldekret von 1059


Hausarbeit, 2003

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Geschichte des Papstes
2.1. Der Papstname und dessen Heiligkeit
2.2. Der Titel des Papstes
2.3. Das Papsttum

3. Die mittelalterliche Wahl im allgemeinen
3.2. Die Papstwahl
3.3. Die Papstwahl im ersten Jahrtausend

4. Die Klosterreform von Cluny und ihre Wurzeln
4.1. Heinrich II
4.2. Cluny und die Anfänge der Klosterreform
4.3. Heinrich III. und die Reform
4.3.1. Die Absetzung des Papstes
4.3.2. Gründe für die Reformen
4.3.3. Ziele der Reformen

5. Ereignisse die zum Papstwahldekret führten

6.Das Papstwahldekret von 1059
6.1. Was bedeutet der Begriff des Papstwahldekrets?
6.2. Der formale und sachliche Aufbau des Dekrets
6.2.1. Die Wahlhandhabung
6.2.2. Festlegung der Personen des zu wählenden Papstes
6.2.3. Ort der Papstwahl
6.2.4. Befugnisse und die Comminatio

7. Abschließende Bemerkungen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literaturverzeichnis

Becker, W./Günter, C.: Die Kirchen in der deutschen Geschichte, Stuttgart, Bd.439, 1996.

Dinzelbacher, P.: Sachwörterbuch der Mediävistik, Stuttgart, Bd.477, 1992.

Fuhrmann, H.: Die Päpste, Von Petrus zu Johannes Paul II., München, 1998.

Hoffmann, H. : Von Cluny zum Investiturstreit, in: Archiv für Kulturgeschichte 45, (1963), S.165-209.

Jaspers, D.: Das Papstwahldekret von 1059, Sigmaringen, 1986.

Krause, H.-G.: Das Papstwahldekret von 1059 und seine Rolle im Investiturstreit, Rom, 1960.

Lexikon des Mittelalters, Hg. v. R. Auty u.a., München, 2002.

Schimmelpfennig, B.: Könige und Fürsten, Kaiser und Papst, in: Historische Zeitschrift, Bd. 265, (1997), S.192-194.

Tellenbach, G.: Zur Geschichte der Päpste im 10.und früheren 11. Jahrhundert, in: L. Fenske u.a., Institutionen, Kultur und Gesellschaft im Mittelalter. Sigmaringen, 1984, S.165-177.

Volkert, W.: Kleines Lexikon des Mittelalters, München 3 , 2000.

Zimmermann, H.: Papstabsetzungen des Mittelalters, Graz/Wien/Köln, 1968.

1.Einleitung

Die folgende Arbeit befasst sich mit dem Papstwahldekret von 1059. Da dieses nicht ohne einen geschichtlichen Hintergrund aus dieser Zeit erfolgen kann, werden im Verlauf dieser Proseminarsarbeit verschiedene Umstände und Zusammenhänge erläutert, die für das Zustandekommen des Papstwahldekrets von 1059 verantwortlich waren.

In den ersten Punkten kommt es zu einer näheren Erläuterung über das Papsttum, die Herkunft des Namens ect. Desweiteren wird die Klosterreform von Cluny beschrieben, denn aus ihr leitete sich die spätere Kirchenreform ab.

Im engen Zusammenhang damit werden Päpste und Könige bzw. Kaiser aufgeführt, die einerseits als Vorantreiber der Reformen galten oder dagegen gewirkt haben.

Der letzte Teil umfasst die Entstehung des Papstwahldekret und das Papstwahldekret selber mit seinem formalen und sachlichen Aufbau.

Anhand der oben aufgeführten Punkte möchte ich einen Einblick in die Geschehnisse dieser Zeit geben. Die Arbeit darf einen bestimmten Rahmen nicht überschreiten; daher wird es mir nicht möglich sein, auf alle Personen und Geschehnisse in diesem Zeitraum näher einzugehen.

2. Die Geschichte des Papstes

Welchen Sinn haben Namensgebung, Titel und das Papsttum überhaupt? Die folgenden Punkte beziehen sich auf allgemeine Terminologie, die verschiedene Bereiche des Papsttums betreffen.

2.1 .Der Papstname und dessen Heiligkeit

Was ist der Papst? In der heutigen Zeit begreift man ihn auch außerhalb des Katholizismus als Phänomen und Mythos der heutigen Zeit. Das Wort „Papst“ (Vater) durchlief während des ersten Jahrtausends in der lateinischen Kirche eine Sakralisierung und eine Einigung auf den römischen Bischof, so dass schließlich Gregor VII. (1073-1085) seine allein auf ihn zutreffende „Einmaligkeit in der Welt“[1] behaupten konnte, dennoch ist damit über das Amt des Papstes wenig ausgesagt. Der Titel erfüllt eine ähnliche Funktion wie ein Präsident oder ein Generalsekretär. Die offizielle Anrede des Papstes lautet „Eure Heiligkeit“, „Heiliger Vater“, hierbei legt man auf das Heiligkeitsattribut besonderen Wert. Was heißt nun also „Heiliger Vater“ oder „Eure Heiligkeit“?

Von Papst Gregor VII. (1073-1085) wurde behauptet, dass mit der vorschriftsmäßigen Amtseinführung jedem Papst in seiner Persönlichkeit eine Heiligsprechung erteilt würde. Er ging davon aus, dass das Amt des Papstes seinen Amtsträger besser mache als andere Menschen.

Mittelalterliche Juristen sahen die ganze Sache allerdings nüchterner; denn heilig sei der Papst, weil er Heiligkeit vermittle.

Ein „papa angelicus“[2], ein Engelpapst, blieb stets ein sehnsüchtiger Mythos.

2.2. Der Titel des Papstes

Die hierarchische und politische Stellung des Papstes kommt in seinem vollen Titel zum Ausdruck: „Bischof von Rom, Statthalter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten, Summus Pontifex der gesamten Kirche, Patriarch des Abendlandes, [...]“[3]

Durch die Lateranverträge mit dem italienischen Staat wurde der Papst Herr über ein Territorium um St.Peter die Größe betrug nicht einmal einen halben Quadratkilometer, in ihm arbeiten 3600 Menschen, 450 wohnen auch dort.[4]

Umschlossen von hohen Festungsmauern, mit Gartenanlagen, Gebäuden, Museen und Plätzen besitzt der „Stato della Citta del Vaticano“[5] heute kaum mehr als eine symbolische Bedeutung. Jedenfalls nicht mehr in dem Ausmaß, wie das im Kirchenstaat der Fall war.

Der Titel „Souverän des Staates der Vatikanstadt“[6] zeigt die politische Stellung und Geschäftsfähigkeit des Papstes als ein Staatsoberhaupt an. Andere Titel wie „Statthalter Jesu Christi“[7] gehören zur Kirchenlehre, zur Ekklesiologie. Die Titulierung wird im 12.Jh. durch die Bezeichnung: „Statthalter des seligen Petrus“[8] ersetzt. Fortan erscheint der Papst als der unmittelbare Vermittler zu Christus, wie der erste Papst Petrus.

2.3. Das Papsttum

Durch den Zerfall des Karolingerreiches (8./9. Jh.) entstanden nicht nur Teilkönigreiche, sondern es konnten sich auch einzelne regional verankerte Herrschaften bilden.

Das Papsttum geriet ohne den fränkischen Rückhalt zunehmend in den Einfluss der römischen und italischen Adelsfamilien, was eine enorme Schwächung der Kirche zufolge hatte.

Die miteinhergehende Schwäche des deutschen Königtums führte mit zu dem nun anbrechenden „dunklen Jahrhundert“ in der Papstgeschichte.[9] Mord, Totschlag, Papstabsetzungen und –erhebungen reihten sich aneinander. Es haben sogar Leichenschändungen stattgefunden eine wurde an Papst Formosus (896) vollzogen.

Im 9. Jh. war nun nicht mehr der Kaiser, sondern der Papst Dreh- und Angelpunkt. Denn nach dem „Dictatus Papae“[10] Gregors VII (1075) konnte es keinen Richter über dem Papst geben. Der Papst wurde der oberste Richter für Streitfälle des Epikopats, er gewährte den Synoden eigene Autorität und stärkte durch diese Maßnahmen wiederum die Seinige.[11] Alle Christen des Abendlandes waren der Weihgewalt des Papstes unterworfen. Es standen dem Papst besondere Ehrenvorrechte und Insignien zu, wie etwa die Tiara, die seit dem 14. Jh. mit drei Kronreifen geschmückt ist, oder der Purpurmantel.

Für eine große Ausweitung des päpstlichen Einflusses auf das heilige Land und den kleinasiatischen Raum sorgten die Kreuzzüge.[12] Durch das gesamte Mittelalter hinweg vollzogen sich immer wieder Veränderungen innerhalb des Papsttums, die mitunter durch Gewalt zum Tragen kamen und sich so manifestieren konnten. (Details würden hier jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen).

3. Die mittelalterliche Wahl im Allgemeinen.

Beschäftigt man sich mit der Wahl im Mittelalter, egal ob Königs, Kaiser - oder Papstwahl, muss man sich jeder Vorstellung einer „freien“ Wahl entledigen.

Die Form der Wahl entstand hauptsächlich aus germanischen Rechtsvorstellungen. Die mittelalterliche Wahl entbehrt jeder Gemeinsamkeit mit einer antiken oder gar modernen Wahl, wie geheime Stimmenabgabe, Majoritätsprinzip u.a.

Bei der Papstwahl verhält sich dies ganz anders. Die Papstwahl ist die einzige Institution, die von der Antike bis hin zur Gegenwart erhalten blieb.

Die Vorschriften über die Papstwahl wurden im „Dekret Gratians“[13] geregelt, welches als Bestandteil des „Corpus iuris canonici[14] bis zur Einführung des Codex iuris canonici im Jahre 1918 geltendes Kirchenrecht war.

Ganz allgemein lässt sich zur Wahl sagen, dass es vielfältige Formen gab, welche nicht nur zeitlich bedingt waren, sondern auch lokal wechselten. Das war ein Kennzeichen der frühmittelalterlichen Wahl, bis sich schließlich mehr und mehr die königliche Einflussnahme durchsetzte, die sich letztendlich durch die im 10./11. Jahrhundert zunehmende Verknüpfung der geistigen und weltlichen Macht bis hin zum Investiturstreit steigerte. Erst nach dem Investiturstreit wurde die Wahl in die Hand der Personen gelegt, die wirklich als handlungsfähig galten. Dennoch gab es keinen festen Wahlmodus verdeutlichen. Wenn keine Einigung zustande kam, stimmte man nicht ab, um eine Mehrheit zu ermitteln. In diesem Falle entschied die Saniorität.[15]

Erst im Jahre 1179 setzte sich das Mehrheitsprinzip durch.

3.1 Die Papstwahl

Zu Beginn jeder päpstlichen Regierung steht die Wahl. Die Regeln der Papstwahl verfestigen sich erst im Laufe eines ganzen Jahrtausend. Die Gefahr lag darin, das außerkirchliche und persönliche Motive die Papstwahlen beeinflussen konnten. Eine Art „evolutionärer Entwicklung“ liegt der heutigen Papstwahl zugrunde. „Sie ist gleichsam ein Werk historischer Vernunft.“[16]

3.2. Die Papstwahl im ersten Jahrtausend

Für die Bischofswahl von Rom galten derzeit die gleichen Bedingungen wie für jeden anderen Bischof auch. Es war die Beteiligung von „Klerus und Volk“ vorgeschrieben. Beeinflusst wurde diese Wahl jedoch immer durch fremdes Mitwirken. Germanische König und römische Kaiser besetzten den Papststuhl. Um diesen Einflüssen vorzubeugen, bestimmten viele Päpste zu Lebzeiten ihre Nachfolger selbst, um eine geistliche Nachfolge zu gewährleisten.

[...]


[1] Vgl. Fuhrmann, Horst, Die Päpste, 1998, S.25.

[2] Ebenda, S.27.

[3] Ebenda, S.35.

[4] Ebenda, S.35.

[5] Ebenda, S.35.

[6] Ebenda, S.39.

[7] Ebenda, S.39.

[8] Ebenda, S.39

[9] Becker, W./Christ, G., Die Kirchen in der deutschen Geschichte, 1996, S.63.

[10] Dictatus Papae: In dieser Schrift sind 1075 in 27 Sätzen die Grundüberzeugungen Gregor VII festgehalten.Vgl. Becker, W./Christ, G., Die Kirchen in der deutschen Geschichte, 1996, S. 89.

[11] Ebenda, S.64.

[12] Kreuzzüge: waren militärische Unternehmungen, um den christlichen Glauben unter Ungläubigen oder Heiden zu verbreiten oder im Kampf Ketzer wiederherzustellen. /Aus Volkert. Kleines Lexikon des Mittelalters,2000, S.147.

[13] Krause, H.G., Das Papstwahldekret von 1059 und seine Rolle im Investiturstreit, 1960, S.29.

[14] Ebenda, S.29.

[15] Ebenda, S.33.

[16] Fuhrmann,H., Die Päpste, 1998, S.59.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Das Papstwahldekret von 1059
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal  (FB Geschichte)
Veranstaltung
Erzbischof Anno II
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V11431
ISBN (eBook)
9783638175951
ISBN (Buch)
9783640127948
Dateigröße
545 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Papstwahldekret, Erzbischof, Anno
Arbeit zitieren
Dipl.-Soz.-Wiss. Nicole König (Autor:in), 2003, Das Papstwahldekret von 1059, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11431

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Das Papstwahldekret von 1059



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden