Identitätsstiftung durch Gewalt? Ansätze einer Erklärung an einem Fallbeispiel


Bachelorarbeit, 2008

83 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Aufbau der Arbeit

1 Das Phänomen männlicher Jugendgewalt im Spiegel der Statistik
1.1 Interpretation themenrelevanter Begriffe
1.1.1 Kriminalität und Jugendkriminalität
1.1.2 Jugend in der Jugendkriminalität
1.1.3 Jugend und Gewalt
1.2 Erscheinungsformen von Jugendkriminalität
1.2.1 Gewaltkriminalität
1.3 Begriff und Möglichkeiten kriminalstatistischer Analyse
1.4 Statistischer Exkurs

2 Theoretische Zugänge zur geschlechtsspezifischen Sozialisation
2.1 Begriffsbestimmungen
2.1.1 Sozialisation
2.1.2 Identität
2.2 Sozialisationsinstanzen und ihre Merkmale
2.2.1 Primäre Sozialisation – Familie
2.2.2 Sekundäre Sozialisation – Schule, Medien und peer-group
2.2.3 Tertiäre Sozialisation – Erwachsenensozialisation
2.3 Sozialisationstheoretische Einführung
2.4 Identitäts- und Ich-Entwicklung nach Erikson
2.4.1 Theorie des psychosozialen Modells der Entwicklung
2.4.2 Das Stufenmodell von Erikson
2.4.3 Resümee
2.4.4 Kritische Würdigung
2.5 Identität durch Gewalt nach Kersten
2.5.1 Soziale Interaktionen und hegemoniale Männlichkeit
2.5.2 Männlichkeitsentwürfe und ihr kultureller Bezug
2.5.3 Kriminalität vs. Männlichkeitsfunktion
2.5.4 Resümee

3 Fallbeispiel - Alexander L.
3.1 Familiäre Situation
3.2 Schulische Situation, Ausbildung und Wehrdienst
3.3 Sozialverhalten
3.4 Delinquentes Verhalten
3.5 Auflagen und Weisungen aus dem Urteil gegenAlexander L.

4 Die Bedeutung der Theorien für die Identitätsentwicklung des Alexander L.

5 Macht jugendliche Gewalt Sinn?

6 Konsequenzen für Gesellschaft, Politik und Institutionen sozialer Hilfe und Kontrolle
6.1 Gesellschaftliche und politische Konsequenzen
6.2 Konsequenzen für die Sozialisationsinstanzen
6.3 Konsequenzen auf der individuellen Ebene
6.4 Konzepte zur Gewaltprävention in der Jungenarbeit
6.5 Intervention und Repressive Maßnahmen bei Jugendgewalt
6.6 Resümee

7 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

Einleitung

In der Gesellschaft und in öffentlich geführten Diskussionen wird Jugendgewalt immer wieder als sensationelle Schlagzeile verkauft und als zu verachtendes Phänomen gesehen. So sind es in erster Linie männliche Jugendliche, die exemplarisch in diesen Berichten durch Gewaltdelikte immer wieder auffallen. Die Betrachtung aktueller Geschehnisse in Deutschland zeigt die besondere Gewaltbereitschaft vor allem von männlichen Jugendlichen.

„Nach dem gewaltsamen Tod eines 16-jährigen Internatsschülers in Schelklingen bei Ulm sitzt ein 17-jähriger Mitschüler in Haft. Das Amtsgericht Ulm habe Haftbefehl wegen Mordverdachts erlassen, teilte die Polizeidirektion Ulm am Freitagabend mit. Nach den bisherigen Ermittlungen hat bei der Bluttat Streit um Geld eine Rolle gespielt. Der 17-Jährige sei wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Das Opfer sei im Schlaf überrascht worden.“[1]

Belege für unterschiedliche jugendtypische Straftatbestände finden sich gegenwärtig in der Polizeilichen Kriminalstatistik[2] 2006 der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Auseinandersetzung mit dem Phänomen männlicher Jugendgewalt. Im Zentrum der Betrachtung sollen verschiedene (Delikt-) Strukturen jugendlicher Täterschaft stehen, welche anhand empirischer Erhebungen zu aktuellen Tatverdächtigenzahlen bei Jugendlichen dargestellt werden und im Folgenden als Basis dieser Arbeit dienen. Auf dieser Grundlage wird das Gewalthandeln von Jungen bzw. männlichen Jugendlichen näher beleuchtet, geschlechttypische Entwicklungsmerkmale aufgezeigt und daraus mögliche Erklärungen zum gewalttätigen Verhalten dargestellt bzw. abgeleitet. In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass die im Jugendgerichtsgesetz[3] definierte Gruppe der Heranwachsenden in dieser Arbeit nicht berücksichtigt wird.

Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt dabei in der Auseinandersetzung mit der männlichen Sozialisation und Jugendgewalt sowie der Fragestellung, inwiefern sich männliche Identität durch Gewalt bildet. Dieser theoretische Ansatz der Arbeit soll durch ein aus der beruflichen Praxis des Verfassers stammendes Fallbeispiel eines männlichen jugendlichen Gewaltstraftäters, dem verschiedenen Maßnahmen nach § 10 JGG auferlegt worden sind, angereichert werden und die Möglichkeit bieten, diesbezüglich Theorie und Praxis gegenüberzustellen und zu vergleichen. Hierzu werden einige signifikante, aus dem Interview[4] gewonnene Informationen sowie aus den Erinnerungen des damals zuständigen Einzelbegleiters der Evangelischen Jugend Schwerin mit in die Betrachtung einbezogen. Es wird somit der Versuch unternommen, mögliche Ursachen für männliches Gewaltverhalten im Praxisbezug und im dargestellten Einzellfall exemplarisch darzulegen und dem wissenschaftlichen Theorieansatz eine praktische Form zu geben.

Für die Beantwortung der aufgeworfenen Frage werden unterschiedliche Herangehensweisen an das Thema gewählt, da es keine allgemeingültige wissenschaftliche Theorie für die Existenz von Jugendgewalt gibt, sondern es eine Vielzahl von Erklärungsansätzen in der Literatur zu finden sind. So werden ausgewählte Aspekte der Sozialisation bzw. Identitätsbildung von Jungen und jungen Männern in unserer Gesellschaft näher untersucht und diese mit den Darstellungen aus dem Fallbeispiel verglichen. Die daraus gezogenen Schlüsse werden in die Betrachtung für mögliche Ursachen und Erklärungen von männlicher Jugendgewalt herangezogen. Beide Theorieansätze sollen das Phänomen aus unterschiedlichen Perspektiven beschreiben und erklären sowie die Grundlage der Konstruktion möglicher Handlungsoptionen für die praktische Arbeit darstellen. Daneben sollen auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse mögliche Lösungsansätze und pädagogische Konsequenzen für die Jugendhilfe, den Professionellen in der Bewährungshilfe[5] und der Jugendgerichtshilfe[6] aufgezeigt bzw. gezogen werden.

Durch die Aktualität dieser Erscheinung in den Medien und im öffentlichen Diskurs wurde die Motivation für die Wahl des Themas bereits dargelegt. Darüber hinaus gibt es ein großes berufliches Interesse des Verfassers sich mit dem Problem auseinanderzusetzen. Aufgrund seines Arbeitsfeldes im Bereich Hilfen zur Erziehung[7], der Arbeit nach dem § 10 JGG und seinem ehrenamtlichen Engagement im Verein „aktiv e.V.", welcher im Bereich ehrenamtliche Bewährungs- und Straffälligenhilfe tätig ist, hat dieser fast täglich mit männlichen jugendlichen „Abweichlern“ zu tun. Als maßgebliche Intention zur Wahl des genannten Themas, kann jedoch die angestrebte Berufsperspektive bei den sozialen Diensten der Justiz angeführt werden. Die Konzentration der beruflichen Tätigkeit des Gerichts- und Bewährungshelfers auf die Gruppe der straffällig in Erscheinung getretenen und zur Bewährung verurteilten Personen stellt eine besondere Motivation zur Abfassung der vorliegenden Arbeit dar.

Aufbau der Bachelor-Thesis

Die vorliegende Bachelor-Thesis ist in sieben Kapitel gegliedert. Nach der Einleitung mit Problemstellung und Zielsetzung wird im ersten Kapitel das Gewaltphänomen männlicher Jugendlicher im Spiegel der Statistik dargestellt, die durch Zahlen, Fakten und Daten (wie Tatverdächtigenzahlen) belegt werden, welche als belastbare Ausgangsbasis dieser Arbeit dienen soll.

Das zweite Kapitel beginnt mit der Darstellung allgemeiner Grundlagen von Sozialisation und Identität, um daran anschließend die männliche Identitäts-Bildung sowie Ergebnisse der geschlechtsspezifischen Sozialisationsforschung vor dem theoretischen Hintergrund näher zu erläutern. Dazu wird die Bedeutung verschiedener Sozialisationsinstanzen (im Bezug auf männliche Sozialisation) näher betrachtet und ein Überblick über alltägliche Gewalterfahrung von Jugendlichen dargestellt. Beispielhaft dafür wird die Einflussnahme der „peer-group“ angeführt, die eine mögliche Rolle für die Entstehung von Gewalt-Bereitschaft bei männlichen Jugendlichen begünstigt/darstellt. Weitere wichtige Sozialisationsbereiche, wie z.B. die Erwachsenensozialisation im Beruf werden in diesem Zusammenhang nicht näher ausgeführt, da der Fokus dieser Arbeit auf Jugendliche im Alter zwischen 14- 18 Jahren liegt. Im Anschluss daran werden die einzelnen Sozialisationstheorien kurz und in ihren wesentlichen Bedeutungen dargelegt. Einen ausführlicheren Rahmen sollen in diesem Abschnitt der Betrachtung die Theorie zur Identitäts- und Ich-Entwicklung von Erikson sowie der Ansatz der Identitätsbildung durch Gewalt von Kersten einnehmen.

Im darauf folgenden Kapitel werden dem Leser Lebensabschnitte aus der Biographie des vom Verfasser ausgewählten Fallbeispiels dargestellt. Dabei wird detailliert auf die familiäre, schulische Situation und Ausbildung eingegangen sowie das Sozialverhalten und delinquente Verhalten beschrieben. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Kapitel die Erläuterungen zu den Zuweisungen und den Maßnahmen, denen sich der Jugendliche unterziehen musste. Die biographische Darstellung stellt die Grundlage dar, um die vorher gewonnenen Ergebnisse der Identitätsentwicklung von Eriksen und Kersten mit dem (Gewalt-) Verhalten des beschriebenen Jugendlichen zu analysieren und Gemeinsamkeiten mit den Ergebnissen der beschriebenen Theorien herauszustellen.

Im vierten Kapitel soll herausgearbeitet werden, inwieweit sich Elemente aus den beiden skizzierten Theorien von Erikson und Kersten in der Identitäts-entwicklung von Alexander L. wieder finden lassen und welche Bedeutung diese hypothetisch haben könnten.

Im Mittelpunkt des fünften Kapitel wird der Frage nachgegangen, ob Gewalt bei männlichen Jugendlichen Sinn macht und warum das ggf. so ist. Dafür werden Ergebnisse aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen herangezogen, aus denen sich mögliche Funktionen und Erklärungen von Gewaltverhalten ableiten lassen. Darüber hinaus wird in den unterschiedlichen Betrachtungsweisen immer wieder der Bezug zu Alexander L. hergestellt.

Gegenstand des sechsten Kapitels ist die Darstellung von Konsequenzen und möglichen Maßnahmen zur Gewaltprävention, unter Beachtung der primären, sekundären und tertiären Ebenen. Diese werden aus unterschiedlichen Betrachtungswinkeln beleuchtet. So stehen beispielsweise Gesellschaft, Politik und den Institutionen sozialer Hilfe und Kontrolle im Mittelpunkt der Überlegungen. Letztlich werden Möglichkeiten im Bereich der Intervention bzw. repressiven Maßnahmen skizziert.

In der Schlussbetrachtung soll der Bezug auf die eingangs aufgeworfene Frage, inwiefern sich männliche Identität durch Gewalt bildet, hergestellt werden und die bedeutendsten Ergebnisse aus der vorangegangenen Untersuchung in ihrem Kern aufgezeigt werden.

1 Das Phänomen männlicher Jugendgewalt im Spiegel der Statistik

1.1 Interpretation themenrelevanter Begriffe

Zu Beginn erscheint es von Bedeutung, den Begriff Jugendkriminalität bzw. -gewalt im thematischen Zusammenhang zu betrachten, die Zielgruppe der männlichen Gewalttäter einzugrenzen sowie die themenrelevanten Begriffe Kriminalität, Jugend und Gewalt differenziert und abgegrenzt darzulegen. Die Notwendigkeit dieser Konkretisierung ergibt sich daraus, dass in der Literatur eine Vielzahl unterschiedlicher Erklärungen zu finden sind, die nach fachlichen Aspekten wie Soziologie, Psychologie, Strafrecht, Kriminologie, Biologie, etc., Konkretisierungsgrad und konzeptioneller Genauigkeit den Inhalt der Definitionen unterschiedlich darstellen. Insbesondere soll dadurch das Thema der Arbeit und ihr theoretischer Hintergrund eingegrenzt und verdeutlicht werden.

1.1.1 Kriminalität

Unter Kriminalität wird im Allgemeinen das menschliche Verhalten verstanden, dass einen anderen oder die Gemeinschaft verletzt und deshalb unter Strafe gestellt ist. Jugendkriminalität ist demnach das strafrechtlich zu sanktionierende, weil sozial abweichende Verhalten von Jugendlichen.[8] Aus soziologischer Sicht betrachtet ist (Jugend-) Kriminalität die vom Strafrecht sanktionierte Verhaltens-leise von noch nicht erwachsenen Menschen. Jugendkriminalität unterscheidet sich von der Erwachsenenkriminalität u.a. durch erhöhte Intensität bzw. Häufig-weit und durch eine als typisch zu nennende Art der Delikte, welche dem Leser im weiteren Verlauf differenzierter näher gebracht werden sollen.

Hellmer definiert o.g. Straffälligkeit wie folgt: „Kriminalität im juristischen Sinn ist ein Verhalten (Tun oder Unterlassen), das gegen das Strafgesetz verstößt.“[9]

Laut dem Online-Nachschlagewerk „Wikipedia“ ist

„[der] Begriff Kriminalität (lat.: crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen) […] das in der Makroebene anzusiedelnde Gegenstück zur juristischen Definition der Straftat. Während die Straftat vor allem das individuelle Strafverhalten beschreibt, wird mit Kriminalität die Gesamtheit der Straftaten innerhalb der Gesellschaft, ein Gesamtphänomen, bezeichnet.“[10]

Kriminalität lässt sich daneben nach der Art des Deliktes und/oder nach den charakteristischen Merkmalen des Täters eingrenzen. Somit kann Kriminalität auch nach anderen Kriterien, wie z.B. Angehörige bestimmter wirtschaftlicher oder beruflicher Gruppen usw. betrachtet werden. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit soll der Begriff Kriminalität auf die Altersgruppe der 14- 18jährigen Jugendlichen beschränkt werden.

1.1.2 Jugend in der Jugendkriminalität

Der Begriff Jugend kann von verschiedenen Seiten her betrachtet werden, welcher im biologischen, sozial-soziologischen und strafrechtlichen Kontext zu finden ist. Somit ist eine altersgemäße Bestimmung oder allgemeingültige Definition von Jugend schwer zu formulieren, da charakteristische Aspekte oder/und Zeiträume in der Fachliteratur unterschiedlich beschrieben werden. Um sich einer konkreteren Begriffsbestimmung zu nähern, werden im Folgenden nur einige wissenschaftliche Positionen und Betrachtungen herangezogen.

Im Allgemeinen wird Jugend zum einen als eine bestimmte Lebensphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter bezeichnet und zum anderen zur Bezeichnung einer gesellschaftlichen Gruppe benutzt.

Unter biologisch-medizinischen Aspekten betrachtet, wird Jugend als die körperliche Entwicklungsphase- bzw. der Prozess zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr verstanden.

Neidhardt berücksichtigt in seinen Überlegungen sozialkulturelle Faktoren, wie Rollenwechsel, Übergangsverhalten oder Verpflichtungen der autonomen Lebens-Sicherung als jugendtypischen Aspekt.[11]

Im Anwendungsbereich des JGG, § 1 Abs. 2, wird der Jugendliche wie folgt definiert: „ Jugendlicher ist, wer das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.“[12]

Im § 3 JGG wird die Zielgruppe von ihrer Verantwortlichkeit her betrachtet:

„Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie der Vormundschaftsrichter.“[13]

Jugendliche sind somit bedingt strafmündig und in ihrer Verantwortlichkeit vom Reifegrad und ihrer Einsicht falsch gehandelt zu haben, abhängig.

Jugendkriminalität ist einer der bevorzugten Forschungsgegenstände der Kriminologie in Deutschland. So beschreibt Hellmer seinerseits den Begriff Jugend wie folgt:

„Unter „Jugendlichen“ versteht das Gesetz Personen, die zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 JGG). Da es sich aber beim Phänomen der Jugendkriminalität um Verhaltensweisen aller Personen handelt, die die „Reifeschwelle“ noch nicht überschritten haben, werden wir unter Jugendkriminalität die Kriminalität […] der Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und der Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) verstehen.“[14]

Im Ergebnis der Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Betrachtungs-leisen soll in dieser Arbeit in den weiteren Ausführungen die Benutzung der Begriffe Jugend bzw. Jugendlicher ausschließlich für die Altersgruppe zwischen 14 und 18 Jahren verwandt werden. Als Grund für diese Entscheidung ist u.a. der Umstand zu nennen, dass der Jugendliche aus dem angeführten Fallbeispiel bei Tatbegehung unter 18 Jahre alt gewesen ist.

1.1.3 Jugend und Gewalt

Eine Annäherung an eine Definition des Gewaltbegriffs kann durch die exemplarische Darstellung einiger Positionen aus der Literatur und der Differenzierung zwischen Aggression und Gewalt erfolgen.

Zunächst unterscheidet man einen enger gefassten und einen weiter gefassten Gewaltbegriff. Demnach beschreibt die eng gefasste Definition eine zielgerichtete, direkte physische Schädigung von Menschen durch Menschen, die durch körperlichen Angriff auf Sachen ergänzt wird.

Gewalt im weiteren Sinne und unter soziologischen Aspekten betrachtet, beschreibt beispielsweise Kwiatkowski als „[…] die Anwendung physischen oder psychischen Zwangs im Allgemeinen in der Absicht, in einem Interessenkonflikt den eigenen Willen gegen Widerstand Geltung zu verschaffen.“[15]

Hurrelmann und Palentien stellen in diesem Kontext fest, dass der Aggressionsbegriff nicht dem Gewaltbegriff gleichgesetzt werden darf, sondern eine übergeordnete Rolle darstellt. Der Aggressionsbegriff stellt eine auf Verletzung eines anderen Menschen zielende Handlung dar. Dabei werden offene Handlungen als Aggression, die Absicht zur Handlung hingegen als Aggressivität bezeichnet. Generell wird unter Gewalt die körperliche Aggression verstanden, bei der ein Mensch einem anderen Menschen Schaden mittels physischer Stärke zufügt. Daraus folgt, dass körperliche Gewalt eine Teilmenge von Aggression darstellt.[16]

Gewalt kann sich also in seiner Bedeutung durch physisch, psychisch und strukturell wirkenden Zwang gegenüber Gruppen und Individuen sowie Gegenständen äußern.

1.2 Erscheinungsformen von Jugendkriminalität

Da das Auftreten von bestimmten Straftaten im Rahmen der Jugendkriminalität von Bundesland zu Bundesland keine signifikanten Unterschiede aufweist, wird exemplarisch für die gesamte Bundesrepublik Deutschland der Jahresbericht des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg aus dem Jahre 2004 als Daten-Grundlage für die häufigsten Jugendstraftaten herangezogen. In dieser wird deutlich, dass die meisten von Jugendlichen verübt Straftaten Raubdelikte, Rauschgiftdelikte, Diebstahl, gefährliche und schwere Körperverletzung, Sach-beschädigung und Gewaltkriminalitäten sind.[17] Prinzipiell gibt es keine spezifischen Jugenddelikte, die nicht auch von Erwachsenen begangen werden. Dennoch fallen in der Statistik für Jugendkriminalität besonders drei Deliktgruppen durch Häufung auf. Zu diesen zählen: Bereicherungsdelikte, Rauschgiftdelikte und Gewaltkriminalität.

Letztere soll in der vorliegenden Arbeit Hauptgegenstand weiterer Ausführungen sein, da Gewaltdelikte unter Jugendlichen den statistisch größten Anteil stellen und die Annahme besteht, dass insbesondere Gewalt zur Identitätsbildung bei männlichen Jugendlichen eine besondere Stellung einnimmt.

1.2.1 Gewaltkriminalität

Unter kriminologischer Begriffsbestimmung wurden der „Gewaltkriminalität“ aufgrund einer Bund-Länder-Vereinbarung des Jahres 1983 in der Polizeilichen Kriminalstatistik folgende Delikte zugeordnet:

„[…] Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme und Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.“[18]

Kunz beschreibt mit dem Begriff „Gewaltkriminalität“ die Handlungen, die einerseits kriminell sind als auch die Ausübung von Gewalt beinhalten. Als „kriminell“ sind in diesem Kontext alle Handlungen gemeint, „[…] die in der Summe der Delikttatbestände einer Strafrechtsordnung als strafbar benannt sind und die von den Instanzen strafrechtlicher Sozialkontrolle als solche definiert werden.“[19]

Beide Begriffsbestimmungen stellen nur eine bestimmte Erklärung und Sicht auf Gewaltkriminalität dar und erheben aus Sicht des Verfassers nicht den Anspruch auf Vollständigkeit aller Straftaten, bei denen Gewalt angewandt wird. Somit bleiben beispielsweise die Nötigung oder der sexuelle Kindesmissbrauch unberücksichtigt.

1.3 Begriff und Möglichkeiten kriminalstatistischer Analyse

Die PKS spiegelt

„[…] eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen.“[20]

Somit dient sie der Analyse und „[…] Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten."[21]

Darüber hinaus soll sie zur „[…] Erlangung von Erkenntnissen für die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologischsoziologisch [sic.] Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen“[22] dienen.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Kriminalstatistiken unter Vorbehalt zu betrachten sind, da nur die bekannt gewordenen und registrierten Straftaten erfasst werden und ausschließlich zu den ermittelten Tatverdächtigen Aussagen möglich sind. Signifikant sind die verbleibende Dunkelziffern, die die Aussagekraft der PKS stark eingeschränkten, welche vom Einfluss variabler Faktoren abhängen, im Folgenden jedoch aus Gründen des begrenzten Rahmens dieser Arbeit nicht weiter erklärt werden soll. Die PKS bietet also kein reales Bild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an diese.

Die PKS ist mit der Verurteiltenstatistik der Justiz nicht vergleichbar, da sich oftmals der Erfassungszeitraum verschiebt, die Erfassungsgrundsätze unter-scheiden und die strafrechtliche Bewertung der Justiz von der polizeilichen abweichen kann.

1.4 Statistischer Exkurs

Im Folgenden soll mit Hilfe der Statistiken des Bundeskriminalamtes und des Statistischen Bundesamt ein Überblick über die Bevölkerungsstruktur Jugendlicher in Deutschland, die Entwicklung von Gewaltkriminalität, und verschiedene Aspekte der Jugendkriminalität dargelegt werden. Eine besondere Rolle werden hierbei die statistischen Daten zur Tatverdächtigenbelastung Jugendlicher spielen, wobei der Fokus diesbezüglich auf Geschlechts- und Altersstruktur und den einzelnen Straftatengruppen bei Gewaltdelikten gerichtet ist. Durch den statistischen Exkurs sollen besonders jugendspezifische Delikte hervorgehoben werden, die sich stark von denen der Erwachsenen unterscheiden.

Zu Beginn soll der Anteil der zurzeit in Deutschland lebenden Jungen und Mädchen im Alter von 14- 18 Jahren vorgestellt werden, um auszuschließen, dass ein Ungleichgewicht der Geschlechter besteht, was zu einer verschobenen Darstellung in den ausgewählten Statistiken führen könnte.

Das Statistische Bundesamt weist in seiner aktuellen Erhebungen etwa gleich viele Jungen und Mädchen der genannten Zielgruppe in Deutschland aus. Anhand dieser Feststellung kann davon ausgegangen werden, dass Jungen und jungen Männern in dieser statistischen Darstellung bei Straftaten nicht nur auf Grund der Geschlechterverteilung in der betrachteten Altersgruppe überrepräsentiert sind.[23]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Schaubild 1

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtjahr 2006: S.227

Die Auswertung der Statistik[24] im Schaubild 1 zur Entwicklung von Gewaltkriminalität in Deutschland zeigt, dass die erfasste Gewaltkriminalität sich seit 1987 fast verdoppelt hat. Diese Entwicklung und das Wissen, dass Gewalttaten großteilig jugendspezifische Delikte sind, verdeutlichen anschaulich die gesamtgesellschaftliche Brisanz, durch die die vorliegende Arbeit ihre Geltung gewinnt.

Schaubild 2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtjahr 2006: S.229.

Die Spitze der dargestellten statistischen Tatverdächtigenbelastung[25] bei Gewalt-Kriminalität im Schaubild 2 liegt bei jungen deutschen Männern zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr. Zudem ist festzustellen, dass die Belastung junger Männer dabei bis zu fünf Mal höher ist als die bei gleichaltrigen junger Frauen. Im Gesamtbild wird deutlich, dass sehr viel mehr (männliche) Jugendliche strafrechtlich erfasst und verfolgt werden als beispielsweise Personen anderer Altersgruppen. Im Ergebnis der Betrachtung ist festzustellen, dass Gewalt-kriminalität überwiegend männliche Jugendkriminalität ist. Bezogen auf diese Statistik ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass Jungen und junge Männer im Alter zwischen 16- 21 Jahren kriminell in Erscheinung treten und ggf. auch strafrechtlich belangt werden. Wichtig ist in diesem Kontext zu erwähnen, dass die nichtdeutschen Tatverdächtigen in dieser Erhebung unberücksichtigt bleiben.

Die nachstehende Tabelle[26] präzisiert, dass Gewaltkriminalität in der Regel von männlichen Tatverdächtigen begangen wird. Besonders jugendtypische Delikte, wie gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Raub zeigen einen sehr hohen prozentualen Anteil unter den gelisteten Formen von Gewaltdelikten. Im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil sind männliche Jugendliche bei den Gewaltstraftaten, bei denen der Tatverdächtigen überrepräsentiert.[27] Weiterhin zeigt sie deutlich die unterschiedliche Beteiligung von Jungen und Mädchen an den einzelnen Straftatgruppen. Letztlich ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dieser Darstellung nur um erfasste Jugendkriminalfälle handelt. Die Dunkelzifferquote bleibt hier unberücksichtigt.

Schaubild 3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtjahr 2006: S.228.

2 Theoretische Zugänge zur geschlechtsspezifischen Sozialisation

Schlussfolgernd aus den Ergebnissen der statistischen Untersuchung über Gewaltkriminalität und unter Betrachtung der Fragestellung erscheint es sinnvoll, Aspekte der Sozialisation und Identitätsbildung von Jungen und jungen Männern als theoretischen Ansatz im Folgenden darzustellen.

2.1 Begriffsbestimmungen

2.1.1 Sozialisation

Der Begriff Sozialisation wurde von dem französischen Soziologen Durkheim (1858-1917) eingeführt, um den Vorgang der Vergesellschaftung des Menschen und die Prägung der menschlichen Persönlichkeit durch gesellschaftliche Bedingungen zu kennzeichnen.[28]

Hurrelmann definiert Sozialisation weitergehend als „[…] Prozess der Konstituierung der Persönlichkeit in wechselseitiger Auseinandersetzung von und in der kontinuierlichen Auseinandersetzung mit der gesellschaftlich vermittelten sozialen und dinglich-materiellen Umwelt einerseits und der biophysischen Struktur des Organismus andererseits.“[29]

Tillmann beschreibt Sozialisation darüber hinaus als die Gesamtheit aller gesellschaftlichen Einflüsse auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Individuums.[30]

Gegenwärtig steht das Modell des „produktiv Realitätsverarbeitenden Subjekts“ nach Hurrelmann und Ulrich im Zentrum der Sozialisationsforschung. Das bedeutet, dass beide bedeutende Forschungsgebiete „Gesellschaft“ und „Organismus/Psyche“ ihren Schnittpunkt in der Persönlichkeit bzw. Persönlichkeitsentwicklung finden. Dieser Vermittlungsprozess geschieht wesentlich durch Interaktion, Kommunikation und Tätigkeiten.[31] Demnach wird jedes Individuum in der Entwicklung seiner Persönlichkeit durch seine Umwelt und seine typischen bio-psychischen Eigenschaften geformt und beeinflusst.

Zusammenfassend kann Sozialisation als ein lebenslang andauernden komplexen Austausch- und Entwicklungsprozess des Individuums mit seiner Umwelt und seinen bio-psychischen Personenmerkmalen verstanden werden. Umwelt bezieht sich hierbei sowohl auf soziale Bindungen in Familie, Schule, Beruf und Freizeit, als auch auf ökologisch-ökonomische Rahmenbedingungen und soziale Schichtzugehörigkeit.

2.1.2 Identität

Der Begriff Identität ist wegen seinen vielfältigen Ansätzen in den Wissenschaften und durch unterschiedliche Benutzung des Begriffes schwierig zu definieren. Demnach sind auch in der Literatur zahlreiche Begriffsbestimmungen zur Identität zu finden.

Im Nachschlagewerk „Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit“ beschreibt Stimmer Identität als „[…] Begriff der Psychologie und Pädagogik, der die Phänomene beschreibt, die im Alltag als „Selbstgefühl“ oder „Selbstbewusstsein“ (von Individuen und Gruppen bezeichnet werden).“[32]

Oerter und Montada betrachten Identität im Allgemeinen als „[…] die einzig-artige Kombination von persönlichen, unverwechselbaren Daten des Individuums wie Name, Alter, Geschlecht und Beruf. Durch Identität ist das Individuum gekennzeichnet und kann von anderen Personen unterschieden werden.“[33]

Konkreter interpretieren Frey und Haußer

„[…] Identität als einen selbst-reflexiven Prozess des Individuums. Ein Mensch stellt demnach Identität über sich her, indem er verschiedene Arten von Erfahrungen, so zum Beispiel innere, äußere, aktuelle sowie gespeicherte, über sich selber verarbeitet. Identität entsteht aus situativer Erfahrung, welche übersituativ verarbeitet und generalisiert wird.“[34]

Dem gegenüber gibt es weitere Bezeichnungen des Identitätsbegriffes für Gruppen wie „ethnische Identität“, „nationale Identität“ oder „Gruppen-identität“. Aus diesem Kontext heraus identifiziert man sich selbst und/oder andere über Gruppenzugehörigkeiten, wie z.B. „die Deutschen“ oder „wir Studenten“. Diese Begriffe definieren nicht die Identität des einzelnen Mitgliedes dieser Gruppe, sie sind mit ihr nicht identisch. Daher werden die Merkmale für diese Identität immer aus der Perspektive des Betrachters definiert.[35] Somit kann man von einer Identität die einer Person im Hinblick auf ihren sozialen Kontext zugeschrieben wird, oder von der Identität, die sich diese Person selbst zuschreibt, sprechen.

Die vielfältigen Betrachtungsmöglichkeiten und Definitionsvarianten lassen eine allgemeingültige Begriffsbestimmung nicht zu. Daher sollen im Folgenden die theoretischen Ansätze von Erikson und Kersten maßgebend für die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema sein.

2.2 Bedeutende Sozialisationsinstanzen

Prinzipiell verläuft der lebenslang andauernde Sozialisationsprozess in drei verschiedenen Phasen und ist als primäre, sekundäre und tertiäre Sozialisation gekennzeichnet, welche im Folgenden in ihren Grundaussagen kurz beschrieben werden sollen. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei die Ausführungen der sekundären Sozialisationsinstanzen ein, da diese die Zielgruppe (Jugendliche zwischen dem 14. bis 18. Lebensjahr) dieser Arbeit darstellen und direkt beeinflussen. Um eine nachvollziehbare, plastischere Illustration zu bieten, werden nur einige Aspekte der Sozialisation bei Jungen und jungen Männern für die jeweiligen Instanzen skizziert, die in Anbetracht des begrenzten Umfangs der Arbeit nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Der Begriff Jugend und Gewalt ist im ersten Kapitel näher definiert worden und soll an dieser Stelle in Verbindung mit Sozialisation und ihren Instanzen betrachtetet werden, wobei die alltägliche Gewalterfahrung, die Jugendliche machen, im Vordergrund steht.

In diesem Zusammenhang konstatiert Freisleben eine Verbindung zwischen erlittener und ausgeübter Gewalt bei Jugendlichen, welche häufig in individueller Gewalterfahrung begründet ist.[36] Somit nehmen alltägliche Gewalterfahrungen, die Jugendliche in den Sozialisationsinstanzen machen, Einfluss.[37] Esser und Dominikowski haben einen Überblick über Erfahrungsbereiche und die dazugehörigen Gewaltformen, denen Jungen und junge Männer in den verschiedenen Sozialisationsinstanzen ausgesetzt sind, zusammengestellt und sollen hier ausschließlich in einer Übersicht[38] dargestellt werden.[39]

2.2.1 Primäre Sozialisation – Familie

Primäre Sozialisation ist der Sozialisationsprozess der ersten Lebensjahre, der vornehmlich durch die Familie bzw. die nahen Verwandten, in Kinderspiel-Gruppen, der unmittelbaren Lebensumwelt und dem sozialen Milieu erfolgt. In ihr werden spezifische Handlungsfähigkeiten erworben und die menschliche Persönlichkeit aufgebaut. Beispielsweise wird „[…] das planvolle Handeln, die Sprachfähigkeit, bewusstes Erfassen der Umwelt, die Fähigkeit, das Verhalten anderer Menschen gezielt zu beeinflussen, Selbstbewußtsein, Gruppenbewußtsein, die Fähigkeit zu bewußter Kooperation mit anderen Menschen […]“[40] entwickelt.

Als primäre Sozialisationsinstanz kommt der Familie eine besondere Rolle zu, da sie die Aufgabe hat, den Heranwachsenden Normen und Werte zu vermitteln und sie dadurch auf gesellschaftliche Anforderungen vorbereitet. Daneben ist sie diejenige Instanz, in der die kulturellen Bestandsteile der eigenen Gesellschaft an die nächste Generation weitergegeben werden. Dabei steht die Familie mit ihren Sozialisationsmerkmalen häufig zu anderen Instanzen in starker Diskrepanz bzw. als Gegenpol.

2.2.2 Sekundäre Sozialisation – Schule, Medien und peer-group

Die sekundäre Sozialisation erweitert die primäre Sozialisation und führt von der Kindheit, der Jugendzeit und frühen Erwachsenenzeit in außerfamiliäre soziale Systeme hinein. Sie bezieht sich auf den Erwerb von Rollenbezogenen Fertigkeiten, Kenntnissen und Wissensbereichen. Dabei nehmen Institutionen wie z.B. Kindergarten, Schule, aber auch die peer-group und die Medien eine bedeutende Rolle ein. Somit wird der junge Mensch über verschiedene Lernprozesse in die Gesellschaft, die ein Kultursystem darstellt, eingeführt. In der Pubertät werden über biologische und psychosoziale Entwicklungsprozesse, berufliche Bildungsprozesse und dem Beginn eigener Berufstätigkeit geschlechtsspezifische Identitäten entwickelt.

Somit kann der junge Mensch in den sozialen Systemen seine Fähigkeiten entwickeln, um in der Gesellschaft autonom, gleichberechtigt und gleichbefähigt agieren zu können. Zusammengefasst versteht sekundäre Sozialisation nachstehende Entwicklungsprozesse. Sie umfasst eine Vielzahl sozialer Lernprozesse im emotionalen, kognitiven, sprachlichen und motivationalen Bereich, um sich in unterschiedliche soziale Systeme, d.h. letztlich in die Gesellschaft, erfolgreich integrieren zu können. Daneben nimmt die Entwicklung Gesellschaftsbezogener Kooperations- und Arbeitsfähigkeit eine bedeutende Funktion ein, die beispielsweise durch den erfolgreichen Abschluss einer schulischen und berufsspezifischen Ausbildung und/oder durch den Start eigenständiger Berufstätigkeit gekennzeichnet ist. Letztlich ist die Entwicklung einer inneren und persönlichen Selbstbestimmung, gekennzeichnet durch ein emotionales Unabhängigwerden von der Herkunftsfamilie sowie durch ein positives, gefühlsmäßiges und geistiges Bewusstsein einer eigenen geschlechts-spezifischen Identität, Merkmal der sekundären Sozialisation.[41]

[...]


[1] Handelsblatt.com 2006: Streit um Geld, Rev. 02.11.2007.

[2] Im Folgenden wird die Polizeiliche Kriminalstatistik mit der Abkürzug PKS bezeichnet.

[3] Im Folgenden wird das Jugendgerichtsgesetz mit der Abkürzug JGG bezeichnet.

[4] Interview mit Alexander L. im Rahmen der Projektbeschreibung: „Einzelbegleitung bei der Evangelischen Jugend Schwerin.“ liegt in vollständiger Fassung als DVD im Anhang 3 bei.

[5] Im Folgenden wird die Bewährungshilfe mit der Abkürzug BWH bezeichnet.

[6] Im Folgenden wird die Jugendgerichtshilfe mit der Abkürzug JGH bezeichnet.

[7] Im Folgenden werden die Hilfen zur Erziehung mit der Abkürzug HzE bezeichnet.

[8] Vgl. Hellmer 1966: S.1f.

[9] Vgl. Hellmer 1966: S.11.

[10] Wikipedia: Begriff Kriminalität, Rev. 04.11.2007.

[11] Vgl. Neidhardt 1970: S.45.

[12] Bundesministerium der Justiz: Jugendgerichtsgesetz (JGG), § 1 Abs. 2., Rev. 06.11.2007.

[13] Bundesministerium der Justiz: Jugendgerichtsgesetz (JGG), § 3., Rev. 06.11.2007.

[14] Vgl. Hellmer 1975: S.2.

[15] Kwiatkowski 1985: S.164.

[16] Vgl. Hurrelmann / Palentien 1995: S.15.

[17] Landeskriminalamt Baden-Württemberg 2004.

[18] Erster Periodischer Sicherheitsbericht 2001: S.71.

[19] Kunz 2001: S.22f.

[20] Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2006: S.7.

[21] Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2006: S.7.

[22] Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2006: S.7.

[23] Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland 2006.

[24] Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtjahr 2006: S.227.

[25] Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtjahr 2006: S.229.

[26] Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtjahr 2006: S.228.

[27] Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtjahr 2006: S.228.

[28] Vgl. Gudjons 2001: S.149.

[29] Hurrelmann / Ulrich 2001: S.6ff.

[30] Vgl.Tillmann 2003: S.10ff.

[31] Vgl. Hurrelmann / Ulrich 2001: S.9ff.

[32] Stimmer 1994: S.238.

[33] Oerter / Montada 2002: S.290ff.

[34] Frey / Haußer 1987: S.21.

[35] Vgl. Enke 1987: S.3.

[36] Vgl. Freisleben 1993: S.25.

[37] Vgl. Hurrelmann / Ulrich 1991: S.8.

[38] Schaubild 5 im Anhang

[39] Vgl. Esser / Dominikowski 1993: S.38f.

[40] Vgl. Reiländer 2000: S.8ff. Rev. 14.11.2007.

[41] Vgl. Reiländer 2000: S.8ff., Rev. 14.11.2007.

Ende der Leseprobe aus 83 Seiten

Details

Titel
Identitätsstiftung durch Gewalt? Ansätze einer Erklärung an einem Fallbeispiel
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
83
Katalognummer
V112715
ISBN (eBook)
9783640122042
ISBN (Buch)
9783640123896
Dateigröße
2312 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Identitätsstiftung, Gewalt, Ansätze, Erklärung, Fallbeispiel
Arbeit zitieren
Thomas Schneider (Autor:in), 2008, Identitätsstiftung durch Gewalt? Ansätze einer Erklärung an einem Fallbeispiel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112715

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