Das Lebenspartnerschaftsgesetz und Art. 6 GG


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

26 Seiten, Note: 12 Punkte


Leseprobe


Gliederung

Literaturverzeichnis

A. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
I. Ziel der Arbeit
II. Gang der Arbeit

B. Entwicklung des rechtlichen Umgangs mit Homosexualität und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
I. Pönalisierung von Homosexualität
II. Ende der Pönalisierung von Homosexualität
III. Von der Entpönalisierung der Homosexualität zur rechtlichen Organisation gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
1. Anstoß durch die Europäische Union
2. Entwicklung in Deutschland zur Schaffung eines Gesetzes zur Regelung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
IV. Häufigkeit und „Qualität“ von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
1. Häufigkeit gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
2. „Qualität“ von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

C. Verständnis und Auslegung von Art. 6 I GG durch Literatur und Verfassungsrechtsprechung im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und das LPartG
I. Mehrdimensionalität des Art. 6 I GG
1. Institutsgarantie in Art. 6 I GG
2. Abwehr-/Freiheitsrecht in Art. 6 I GG
3. Wertentscheidende Grundsatznorm in Art. 6 I GG
II. Unterschiedliche Auffassungen zum Eingriff in die Dimensionen des Art. 6 I GG durch das LPartG in der Literatur
1. Kein Eingriff durch das LPartG in Art. 6 I GG
a) ... in die Dimension „Institutsgarantie“
b) ... in die Dimension „Abwehr-/Freiheitsrecht“
c) ... in die Dimension „wertentscheidende Grundsatznorm“
2. Eingriff durch das LPartG in Art. 6 I GG
a) ...in die Dimension „Institutsgarantie“
b) ... in die Dimension „wertentscheidende Grundsatznorm“
III. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts bis zum 17.07.2002

D. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17.07.2002
I. Die zum Urteil führende Entwicklung
II. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 im Einzelnen
1. Formelle Verfassungswidrigkeit/-mäßigkeit des LPartDisBG
a) Die Position der Antragsteller
b) Die Position des Bundesverfassungsgerichts
2. Materielle Verfassungswidrigkeit/-mäßigkeit des LPartDisBG im Hinblick auf Art. 6 I GG
a) Die Position der Antragsteller
b) Die Position des Bundesverfassungsgerichts
aa) Eheschließungsfreiheit
bb) Institutsgarantie
cc) Wertentscheidende Grundsatznorm
c) Die Minderheitsvoten des Richters Papier und der Richterin Haas
d) Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002

E. Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und verbleibende offene Fragen
I. Auswirkungen
II. Verbleibende offene Fragen

F. Schlussbemerkung: Ergebnisse der Arbeit und Schlussthese
I. Öffnung des Eheverständnisses
II. Keine Analyse im Einzelnen
III. Schlussthese

Literaturverzeichnis

Badura, Peter Staatsrecht: Systematische Erläuterung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., München, 1996

Beck, Volker Die verfassungsrechtliche Begründung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft; in: NJW 2001, S. 1894 ff.

Blazek, Helmut Rosa Zeiten für rosa Liebe – Geschichte der Homosexualität, Frankfurt/Main, 1996

Bleckmann, Albert Staatsrecht II – Die Grundrechte, unter Mitarbeit von Ingo Erberich, Sabine Schmeinck und Heinz-Gerd Suelmann, 4. Aufl., Köln/Berlin/Bonn/München, 1997

Braun, Johann „Ein neues familienrechtliches Institut“ – Zum Inkrafttreten des Lebenspartner­schafts­gesetzes; in: JZ 2002, S. 23 ff.

Braun, Johann/ Schriftsatz Normenkontrollantrag der Staatsregierung

Würtenberger, Thomas Sachsen und der Landesregierung Thüringen gegen das „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichge­schlecht­licher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften“ vom 16.02.2001; 15.06.2001

Ebenda Schriftsatz Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Staatsregierung des Freistaates Sachsen; 15.06.2001

Bruns, Manfred Stellungnahme zu der Anhörung des Rechtsausschusses am 19.09.2000

Buba, H. P./ Benachteiligung gleichgeschlechtlich orientierter

Vaskovics, L. A. (Hrsg.) Personen und Paare – Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz; unter Mitarbeit von D. Becker, H. Weiß; Köln, 2001

Cirkel, Johannes Gleichheitsrechte im Gemeinschaftsrecht; in: NJW 1998, S. 3332 f.

Coester-Waltjen, Dagmar Stellungnahme zu der Anhörung des Rechtsausschusses am 19.09.2000

Diederichsen, Uwe Homosexuelle – von Gesetzes wegen?; in: NJW 2000, S. 1841 ff.

Deutscher Bundestag Bundestagsdrucksache 12/7069 vom 10.03.1994:

Unterrichtung des Bundestags durch das Europaparla­ment

Ebenda Bundestagsdrucksache 14/1259 vom 23.06.1999:

Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse einge­tra­ge­ner Lebens­part­ner­schaften (Eingetragene-Lebenspart­nerschaften-Gesetz – ELPSchG)

Ebenda Bundestagsdrucksache 14/3751vom 04.07.2000:

Gesetzentwurf der SPD- und Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion – Entwurf eines Gesetzes zur Beendi­gung der Diskriminie­rung gleichge­schlecht­licher Gemeinschaf­ten: Lebenspartner­schaften (Lebenspart­nerschaftsgesetz – LPartG)

Ebenda Bundestagsdrucksache 14/4545 vom 08.11.2000:

Beschlussempfehlung des Rechtsaus­schusses (6. Aus­schuss)

Ebenda Bundestagsdrucksache 14/4550 vom 09.11.2000:

Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

Ebenda Bundestagsdrucksache 14/4875 vom 05.12.2000:

Unterrichtung durch den Bundesrat – Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartne­r­schaftsgesetzes und anderer Gesetze (Le­bens­partnerschafts­gesetzer­gänzungsgesetz – LPartGErgG) – Drucksachen 14/3751, 14/4545, 14/4550)

Ebenda Bundestagsdrucksache 14/4878 vom 05.12.2000:

Antrag der SPD- und Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion – Anrufung des Vermittlungs­ausschusses zu dem Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschafts­geset­zes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsge-setz – LPartErgG) – Drucksachen 14/3751, 14/4545, 14/4550, 14/4875

Eggen, Bernd Gleichgeschlechtliche Lebensgemein­schaf­ten, in: Baden-Württemberg in Wort und Zahl 2001, 2002

Freytag, Christiane Lebenspartnerschaftsgesetz, Eheschutzge­bot und Differenzierungsgebot – Eine ver­fassungsrechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der neuesten Entschei­dungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache; in: DÖV 2002, S. 445 ff.

Friauf, Karl Heinrich Verfassungsgarantie und sozialer Wandel, in: NJW 1986, S. 2595 ff.

Isensee, Josef/ Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik

Kirchhof, Paul (Hrsg.) Deutschland; Herausgegeben von Josef Isensee und Paul Kirchhof, diverse Bearbeiter; Band VI: Freiheits­rechte, 2. Aufl., Heidelberg, 2001

Jarass, Hans D./ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

Pieroth, Bodo Kommentar, 5. Aufl., München, 2000

Kinggreen, Thorsten Das Grundrecht von Ehe und Familie; in: JURA 1997, S. 401 ff.

Krings, Günter Die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ für gleichge­schlechtliche Paare; in: ZRP 2000, S. 409 ff.

Maunz, Theodor (Begr.)/ Deutsches Staatsrecht: ein Studienbuch, 30. Aufl.,

Zippelius, Reinhold München, 1998

Muscheler, Karlheinz Das Recht der Eingetragenen Lebens­partner­­schaft: Begründung – Rechtsfolgen – Aufhebung – Faktische Partnerschaft, Berlin, 2001

Papier, Hans-Jürgen Ehe und Familie in der neueren Rechtsprechung des BVerfG; in: NJW 2002, S. 2129 ff.

Pawlowski, Hans-Martin Zur Einführung gesetzlicher Regelungen für eingetra­gene (gleichgeschlechtliche) Lebens­partnerschaften; in: JZ 2000, S. 765 ff.

Pieroth, Bodo/ Grundrechte – Staatsrecht II, 16. Aufl., Heidelberg,

Schlink, Bernhard 2000

Rath, Christian „Schutz der Ehe braucht kein Privileg“ – Artikel in der Schwäbischen Zeitung vom 18.07.2002 (Nr.164)

Robbers, Gerhard Eingetragene Lebenspartnerschaften – Verfassungs­rechtliche Überlegungen; in: JZ 2001, S. 779 ff.

Roellecke, Gerd Kommentar „Kommen Kinder aus der Klinik“; in: NJW 2002, S. 2539 f.

Sachs, Michael Rechtsförmliche Lebenspartnerschaften für Menschen gleichen Geschlechts – Verfas­sungsgebot oder Verfas­sungsverstoß?; in: JR 2001, S. 45 ff.

Schmidt-Bleibtreu, Bruno/ Kommentar zum Grundgesetz, unter Mitarbeit

Klein, Franz von Hans Bernhard Brockmeyer, Christoph Kannengießer und Rüdiger Sannwald, 9. Aufl., Neuwied/Kriftel, 1999

Scholz, Rupert/ „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ und

Uhle, Arnd Grundgesetz; in: NJW 2001, S. 393 ff.

Statistisches Bundesamt Leben und Arbeiten in Deutschland – Ergebnisse des Mikrozensus 2001, Presseexemplar

Stein, Ekkehart/ Staatsrecht, 17. Aufl., Tübingen, 2000

Frank, Götz

Stümke, Hans-Georg Homosexuelle in Deutschland – Eine politische Geschichte, München, 1989

A. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

I. Ziel der Arbeit

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, nach Betrachtung zurückliegender Entwick­lungen streitige Fragen im Spannungs­feld zwischen dem am 01.08.2001 in Kraft getretenen Lebens­part­nerschaftsgesetz[1] und der Regelung des Art. 6 GG, dort genauer des „besonderen Schutzes der Ehe und Familie“, zu unter­suchen. Vor allem das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07. 2002 soll in diesem Zusammenhang einer kritischen Analyse unterzogen werden.

II. Gang der Arbeit

Zunächst soll in einem ersten Abschnitt auf die Entwicklung des rechtlichen Um­gangs mit Homosexualität und den sich daraus im Laufe der Zeit ergebenen gleich­geschlechtlichen Lebensgemeinschaften eingegangen werden. Dieser Blick wird bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurückreichen und sich bis zu den letzten bis jetzt unternommenen Schritten mit dem Ziel der Gleichstellung gleichge­schlechtlicher mit verschiedengeschlechtlicher Lebensgemeinschaften erstrecken.

In einem dann folgenden zweiten Teil wird es darum gehen, das Verständnis und die Auslegung von Art. 6 I GG, auch gegenüber einem möglichen Eingriff durch das LPartG, durch Literatur und Verfassungsrechtsprechung bis zum aktuellen Urteil zu betrachten.

Daran anknüpfend widmet sich ein dritter Abschnitt dem im Zentrum dieser Arbeit stehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002. Hier wird eine kritische Betrachtung insbesondere der Argumentation über die Verletzung von Art. 6 I GG durch das LPartG stattfinden. So werden auf der einen Seite die Argumenta­tionslinien des erkennenden Senats und auf der anderen Seite die Positionen der Antragstel­ler der Normenkon­troll­anträge nachzuzeichnen sein. Die gleichfalls sehr interessante Frage der formellen Verfassungsmäßigkeit des LPartG im Hinblick auf die Aufspaltung der Gesetzesmaterie wird nur relativ knapp betrachtet.

In einem vierten Teil werden mögliche Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungs­gerichts dargestellt. Außerdem wird dargelegt, welche offenen Fragen infolge des bisher aufgrund

der fehlenden Zustimmung des Bundesrats noch nicht in Kraft gesetzten LPartGErgG bleiben.

In einer Schlussbemerkung soll schließlich die neueste Karlsruher Rechtsprech­ung in die frühere eingeordnet werden und es sollen Ergebnisse und Thesen der Arbeit genannt werden.

B. Entwicklung des rechtlichen Umgangs mit Homosexualität und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

I. Pönalisierung von Homosexualität

Über lange Zeit der deutschen Geschichte war Homosexualität bzw. dazu in Verbindung stehende Handlungen unter Strafe gestellt. So bestimmte § 175 des Reichsstrafgesetzbuchs von 1871: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechtes oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“ Das Reichgericht legte die Vorschrift aber von Beginn an relativ eng aus, indem es nur beischlafähnliche Handlungen als von ihr erfasst sah[2]. Besonders problematisch war die Anwendung der Vor­­schrift aufgrund der Tatsache, dass die von ihr unter Strafe gestellten Hand­lungen meistens in gegenseitigem Einverständnis und nach entsprechender Absprache zwischen den Betroffenen erfolgten[3]. In Zeiten des Dritten Reichs verstärkte sich dann die Verfolgung von Homosexuellen massiv. § 175 StGB wurde durch ein Reichsgesetz vom 28.6.1935 verschärft, statt „widernatürlicher Unzucht“ war in der Vorschrift nur noch von „Unzucht“ die Rede. Gleichzeitig wurde durch die Einführung des § 175 a StGB ein Qualifikationstatbestand des § 175 StGB ge­schaf­fen, der bestimmte homosexuelle Handlungen, insbesondere die Verfüh­rung Jugendlicher, zum Verbrechen hochgestuft. Aufgrund dieser Geset­zes­ver­schärfungen nahm die Verfolgung Homosexueller zahlenmäßig gewaltige Ausmaße an: 1933 kam es zu 853 Verurteilungen nach § 175 StGB, 1938 waren es bereits 8562[4]. Auch nach Niedergang des Dritten Reichs, also nach 1945, schloss der BGH an die späte nationalsozialistische Judikatur an[5]. Am 10.5. 1957 stellte das Bundesverfassungsgericht, sich berufend auf das Sittengesetz, die Ver­fassungsmäßigkeit des § 175 StGB fest[6]. In den 50er und 60er Jahren kam es so zu 44.231 Verurteilungen nach § 175 StGB[7] – die Verfolgung Homosexueller hatte ihren Höhepunkt erreicht.

[...]


[1] Im Folgenden abgekürzt mit LPartG.

[2] RGSt 1, 395 (396); 2, 237 (238); 20, 225.

[3] Muscheler, Rn 1.

[4] Muscheler, Rn 1.

[5] BGHSt 4, 323 (324); 8, 1 (2).

[6] BVerfGE 6, 389.

[7] Muscheler, Rn 2.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Das Lebenspartnerschaftsgesetz und Art. 6 GG
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Institut für Öffentliches Recht)
Note
12 Punkte
Autor
Jahr
2002
Seiten
26
Katalognummer
V112130
ISBN (eBook)
9783640116812
ISBN (Buch)
9783640116881
Dateigröße
471 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lebenspartnerschaftsgesetz
Arbeit zitieren
Sebastian Scheuer (Autor:in), 2002, Das Lebenspartnerschaftsgesetz und Art. 6 GG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112130

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