"Wie man allenthalben die Schulen gehen lesst ..."

Martin Luthers Ratsherrenschrift (1524) als Ausdruck (s)einer Pädagogik auf der Basis des Rechtfertigungsartikels


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

31 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Das Jahr 1524 – Entstehungskontext der Schrift „An die Ratsherren“
2.1 Historischer Kontext
2.1.1 Luther und die Reichsacht
2.1.2 Das Schwert für das Evangelium
2.2 Entstehung und Überlieferung der Schrift „An die Ratsherren“

3. „An die Ratsherren aller Städte deutschen Lands ...“
3.1 Luthers Begründung für die Abfassung der Ratsherrenschrift (27,4-28,4)
3.2 Ermahnung an die Eltern
3.2.1 Trotz dem alten Drachen (28,5-31,7)
3.2.2 Zeit der Gnade (31,8-32,14)
3.2.3 Gottes Gebot (32,15-33,24)
3.3 An die Räte (33,25-36,5)
3.4 Sprachen lernen! (36,6-39,14)
3.5 Die Irrtümer der Väter
3.5.1 Allein die Schrift (39,15-41,27)
3.5.2 Geist und Schrift (42,1-43,18)
3.6 Der Nutzen der Schulbildung für das weltliche Regiment
3.6.1 Zu Luthers Gesellschaftsbild (43,19-45,6)
3.6.2 Form und Inhalte der Schulbildung (45,7-47,12)
3.7 Interludium (47,13-49,9)
3.8 Büchereien ausstatten!
3.8.1 Biblische Argumentation (49,10-50,3)
3.8.2 Welche Bücher? (50,4-53,3)
3.9 Schlussparänese (53,4-53,19)

4. Grundgedanken lutherischer Pädagogik
4.1 Die Voraussetzungen in der Anthropologie
4.2 Merkmale des pädagogischen Denkens Luthers
4.2.1 Menschliche Erziehung als Analogon
4.2.2 Erziehung als gutes Werk

5. Ein Schlusswort

Literatur

1. Einleitung

Im Kleinen Katechismus, dem bis heute maßgeblichen Unterrichtswerk (zumindest für den Konfirmandenunterricht), mahnt Martin Luther (1483-1546) in der Vorrede Eltern und Staat („Obrigkeit“), für den Schulbesuch der Jugend zu sorgen: „Insbesondere trei- be hier auch die Obrigkeit und Eltern an, daß sie gut regieren und die Kinder zur Schule anhalten mit der Mahnung, daß sie das zu tun schuldig sind und welch eine verfluchte Sünde sie tun, wenn sie es nicht tun. (...) Denn es ist hier notwendig, zu predigen; es ist nicht zu sagen, wie sehr die Eltern und die Obrigkeit jetzt hierin sündigen; der Teufel hat damit auch etwas Grausames im Sinne.“[1] Für dieses Vorhaben liefert Luther quasi mit dem Katechismus ein Schulbuch. In verschiedenen anderen Schriften geht er schon vor dessen Abfassung 1529 ausführlich auf die Notwendigkeit ein, Kindern den Schul besuch zu ermöglichen. Eine davon ist die Schrift „An die Ratsherren aller Städte deut- sches Lands, daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ von 1524. Diese soll der Gegenstand der folgenden Untersuchung sein.

Dabei ist das Interesse Luthers am Schulwesen durch den Charakter seiner Kirche ein zwangsläufiges. „Luthers Kirche ist Kirche des Wortes – des gelesenen und gespro- chenen, gepredigten und gesungenen und gehörten Wortes, des muttersprachlichen Wortes ...; protestantische Kultur ist nicht mehr Kultur des Auges, sondern Kultur des Ohres. Sinn ist durch Wort, nicht durch Anschauung vermittelt. Und diese Wortkirche ist gebaut auf Schrift und Buch.“[2] Damit ist zugleich gegeben, dass Luther nicht aus hu- manistischem Bildungsinteresse heraus die Sache anpackt, sondern aus seinem Amt als Theologe und Reformator: „Nicht der ,Pädagoge’, ,Hausvater’ und ,Volkserzieher’ Lu- ther ist als solcher für die Erziehung relevant, sondern der Theologe Luther, der sich zum Thema Erziehung äußert und dann allerdings auch bestimmte deutliche Akzente setzt.“[3] So kann und will auch die vorliegende Arbeit über Luthers Ratsherrenschrift nicht vebergen, dass sie die Arbeit eines Theologen darstellt.[4] Kaum lässt sich Be- schäftigung mit Luther anders denken, als es auch im Titel dieser Arbeit anklingt: vom zentralen Locus der protestantischen Dogmatik, der Rechtfertigungslehre her. „Es ist zuweilen gesagt worden, daß man nicht meinen sollte, einen Gedanken Luthers verstan- den zu haben, wenn man ihn nicht in Verbindung mit seiner Rechtfertigungslehre ge- bracht hätte.“[5]

Dadurch dass die folgenden Ausführungen dennoch im Rahmen eines erziehungswis- senschaftlichen Seminars verfasst worden sind, ist bedingt, dass einerseits theologische Sachverhalte an einigen Stellen erklärt werden müssen, andererseits diese Erklärungen aber auf das Wesentliche reduziert werden und ohne ausführliche Belege exegetischer und dogmatischer Art auskommen müssen. Darüber hinaus handelt es sich um eine his- torische Arbeit, keine systematische, und daher folgt sie konsequent dem als Quelle ver- wandten Text in seinem inhaltlichen Ablauf unter besonderer Berücksichtigung seines historischen Kontextes. Dieser wird zunächst in Kap. 2 kurz vorgestellt. Darauf folgt die ausführliche Nachzeichnung des Argumentationsduktus Luthers (Kap. 3), wobei der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wegen versucht wird, den Text einer Gliederung zu unterwerfen, was aufgrund der Tendenz Luthers zu sprunghaftem Denken nicht immer eindeutig zu lösen ist. Hierbei kommt neben der Paraphrase der Originalton Luthers we- gen seiner rhetorischen Qualität häufig zu Wort und wird die Analyse des Textes er- gänzt durch Kommentierungen aus historischer, biblisch-theologischer und dogmati- scher, daneben auch pädagogischer Perspektive. In Kap. 4 wird eine knappe Systemati- sierung des pädagogischen Denkens Luthers versucht, ohne erneut zugehörige Belege aus der Ratsherrenschrift zu zitieren. Kap. 5 bietet ein kurzes persönliches Resümee zum Thema.

2. Das Jahr 1524 – Entstehungskontext der Schrift „An die Ratsherren“

2.1 Historischer Kontext

2.1.1 Luther und die Reichsacht

Luther selbst spielt zu Beginn der hier zu behandelnden Schrift auf seine Situation zur Zeit von deren Abfassung an: „Wie wol ich nu wol drey jar verbannet und ynn die acht gethan hette sollen schweygen ... .“[6] 1521 kommt es zu einem harten Bruch in Luthers Wirken, als ihm gut drei Jahre nach seinem ersten wirkmächtigen Auftreten gegen die römische Kirche, der Abfassung der 95 Thesen gegen den Ablass 1517,[7] nach den Dis- putationen in Heidelberg 1518 und Leipzig 1519 zunächst im Dezember 1520 mit der Bulle Exsurge Domine der Bann des Papstes, also die Exkommunikation, angedroht wird. Luther jedoch will nicht gegen sein Gewissen und das Zeugnis der Schrift den In- halt seiner Hauptschriften, die in diesem Jahres entstanden sind,[8] widerrufen, verbrennt die Bulle am 10. Dezember öffentlich vor den Toren Wittenbergs und weist seine Stu- denten am folgenden Tag darauf hin, dass es „jetzt gelte ..., Verrat am Evangelium zu üben oder aber das Martyrium zu erleiden.“[9] So wird Luther mit der Bulle Decet Roma- num pontificem vom 05. Januar 1521 mit dem päpstlichen Bann belegt.

Gemäß geltendem Reichsrecht müsste gleichzeitig der Kaiser sofort auch die Reichsacht über ihn verhängen, wegen der Brisanz der Sache jedoch wird ihm auf dem ab dem 27. Januar tagenden Reichstag zu Worms die erneute Chance zum Widerruf eingeräumt.[10] Als der Reformator Ende April jedoch vor dem Kaiser und den Reichsständen steht, will er immer noch nicht von seinen Standpunkten zurücktreten, sofern er nicht durch die Heilige Schrift und klare Vernunftgründe widerlegt werden könne.[11] Am 26. April verlässt Luther Worms und wird auf der Rückreise am 04. Mai bei Altenstein ,überfal- len’ und auf die Wartburg ,verschleppt’. Dabei handelt es sich allerdings um eine Schutzmaßnahme seines Landesherren Friedrich des Weisen.[12] Das Urteil des Reichs- tages, das Wormser Edikt, ergeht erst am 26. Mai (und wird auf den 08. d. M. zurückda- tiert). Damit ist Luther vogelfrei – und bleibt es im Grunde bis an sein Lebensende.[13]

Auf der Wartburg lebt Luther als „Junker Jörg“ und übersetzt das Neue Testament. Be- unruhigt vom radikalen Vorgehen, das andere unter Berufung auf seine Lehren an den Tag legen (besonders sein Universitätskollege Andreas Bodenstein, genannt Karlstadt), hält Luther es im März 1522 nicht mehr in der Schutzhaft aus und wagt sich wieder an die Öffentlichkeit. Unter dem Protektorat Friedrichs kann er sich in Sachsen ohne Angst vor den möglichen Folgen der Reichsacht (namentlich der Vogelfreiheit) frei bewegen und nimmt selbst die Umgestaltung des Kirchenwesens in Wittenberg in die Hand.[14]

2.1.2 Das Schwert für das Evangelium

Wenn Luther weiter in der Schrift an die Ratsherren daran erinnert, dass in seinem Na- men andere „viel blutts ... vergiessen“[15], so spielt er damit zum einen auf die aufständi- schen Reichsritter an. Diese verlieren mit Beginn der Neuzeit ihre Bedeutung für das Reich wegen der Erstarkung der Macht der Städte und Territorialfürsten sowie des Auf- kommens des Söldnerwesens. Unter Führung Franz von Sickingens und Ulrich von Huttens ziehen sie unter scheinbarer Berufung auf das Evangelium und auf Luther im Herbst 1522 gegen den Erzbischof von Trier, Richard von Greiffenklau, werden jedoch geschlagen.[16]

Ebenso nur oberflächlich hat die andere Gruppe, auf die Luther möglicherweise anspielt,[17] Kenntnis von der reformatorischen Botschaft genommen und deren Freiheits- begriff nicht in seiner Dialektik begriffen: die Bauern. Im Frühsommer 1524 beginnen sie, ihre weltliche Freiheit von Leibeigenschaft und Kirchenzehnten mit dem roher Ge- walt einzufordern.[18] Dabei missverstehen sie den lutherischen Begriff von der Befreiung des Christen gegenüber dem (biblischen!) Gesetz, das ihn nicht bindet, weil es nicht zum Leben führt,[19] als Anspruch, geltendes irdisches Recht außer Kraft setzen zu kön- nen.[20] Mit ihnen wird Luther hart ins Gericht gehen[21]: „Wer das Schwert nimmt, soll durch das Schwert umkommen.“ (Mt 26,52)

In diese unsichere Lage, sowohl was die Sicherheit seines eigenen Lebens als auch die Durchsetzung der Reformation in seinem Sinne (als Umformung der Kirche durch Rückkehr zur biblischen Botschaft) und die Abwehr schwärmerischer Gruppierungen angeht, wendet Luther sich nun an die Obrigkeiten mit der Aufforderung, für ein gere- geltes Schulsystem zu sorgen. Besonders die Abgrenzung gegen die Schwärmer schlägt sich in seiner Argumentation nieder.

2.2 Entstehung und Überlieferung der Schrift „An die Ratsherren“

Luther geht zu Anfang seines Textes ausführlich auf die Zusammenhänge ein, die ihn zur Abfassung der Schrift veranlasst haben. Diese werden in Kap. 3.1 nachgezeichnet. An dieser Stelle soll zunächst der Hinweis darauf genügen, dass es der Leser „in dem Sendschreiben mit einer situationsbedingten Ermahnungsschrift und nicht mit einer sys- tematischen Abhandlung über die Zuständigkeiten verschiedener Erziehungsträger zu tun“[22] hat. Die Situation geht aus den in Kap. 2.1 dargestellten, aus Luthers Sicht abwe- gigen Entwicklungen der frühen Reformationszeit hervor: „1524 stand das ganze Schul- wesen vor dem Zusammenbruch, und zwar einerseits durch den Wegfall vieler seitheri- ger Schulträger, nämlich der Klöster und Stifte, andererseits durch die beängstigende Entvölkerung der noch vorhandenen Schulen, verursacht durch platte Nützlichkeitser- wägungen und schwärmerische Kulturverachtung.“[23]

Luther verfasst den Text um die Jahreswende 1523/24, denn bereits Ende Februar 1524 liegt er gedruckt vor.[24] Wegen ihrer Betonung der Bedeutung des Sprachenlernens fin- det die Schrift großen Anklang in humanistischen Kreisen.[25] Der erste und für die Weimarer Ausgabe maßgebliche Druck erfolgt direkt in Wittenberg bei Lucas Cranach d.Ä..[26] Es folgen noch im selben Jahr Drucke an den zentralen Orten der frühen Refor- mationsgeschichte Erfurt, Nürnberg und Straßburg, außerdem in Hagenau und anderen oberdeutschen Städten. Eine lateinische Übersetzung durch Obsopöus wird in Hagenau mit einem Vorwort Melanchthons unter dem Titel De constituendis scholis herausgege- ben.[27]

[...]


[1] Luther, Kleiner Katechismus, 535.

[2] Nipperdey, 15.

[3] Preul, 47.

[4] Hinzu kommt, dass auch (kirchen-)historische Arbeit ihren „konfessionellen Einschlag“ nicht übersehen kann (Schmidt, 22), so dass an der einen oder anderen Stelle eine dezidiert lutherische Binnenperspekti- ve auffallen mag.

[5] Lohse, 131.

[6] Luther, Schulen, 27.

[7] Zu dem sog. „Thesenanschlag“, der wahrscheinlich doch nie in dieser Form stattgefunden hat, vgl. Schmidt, 328f, und Rogge, 144f.

[8] Es sind dies: An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung (WA VI, 404-465); De captivitate Babylonica eccelsiae praeludium (WA VI, 497-573); Ein Sendbrief an den Papst Leo X. Von der Freiheit eines Christenmenschen (WA VII, 3-38).

[9] Schmidt, 331.

[10] Vgl. Mau, 23f.

[11] Vgl. Lilje, 85; deutsche Fassung des lateinischen Berichts: WA VII, 838.

[12] Vgl. Mau, 32.

[13] Vgl. Schmidt, 332.

[14] Vgl. Friedenthal, 394-397.

[15] Luther, Schulen, 27.

[16] Vgl. Mau, 92f.

[17] Allerdings verfasst er die Schrift schon Anfang des Jahres, so dass er nur auf die rudimentären Anfänge des Bauernkrieges blicken kann, nicht auf dessen katastrophalen Verlauf, s. Kap. 2.2.

[18] Vgl. Mau, 145f. Der Bauernkrieg hält bis 1526 an und wird grausam niedergeschlagen.

[19] Vgl. zu Luthers Ethik Schmidt, 312f. Der theologisch qualifizierte Freiheitsbegriff, den Luther unter Rückbezug auf Paulus (vgl. bes. Gal 5) in seiner Programmschrift „Von der Freiheit eines Christenmen- schen“ in der Doppelthese von Freiheit (vom Gesetz vor Gott) und Knechtschaft (im Dienst am Nächsten und damit auch der Obrigkeit) des Christenmenschen entfaltet, wirkt sich auch auf sein pädagogisches Denken aus.

[20] Vgl. Schorn-Schütte, 55.

[21] Vgl. „Vermahnung zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“ (WA XVIII, 291-334) und „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ (WA XVIII, 357-361), beide Schriften von 1525.

[22] Reininghaus, 33f.

[23] Reininghaus, 9f.

[24] Vgl. hierzu Böhlaus Einleitung zur Schrift in der WA (XV, 9).

[25] Auf die grundsätzlichen Differenzen zwischen humanistischem und reformatorischem Denken kann in dieser Arbeit nicht näher, nur gelegentlich eingegangen werden. Nur wenige Reformatoren sind auch hu- manistisch interessiert, an erster Stelle ist Melanchthon zu nennen. „Der Humanismus hat in seinem We- sen nicht mit dem Bedürfnis nach wahrer Frömmigkeit zu tun; er war im Gegenteil in seiner Grundhal- tung religiös gleichgültig und relativistisch.“ (von den Driesch / Esterhues, 226) Auch die Kontroverse zwischen Erasmus und Luther verdeutlicht die grundsätzliche Verschiedenheit von Reformation und Hu- manismus; vgl. Schmidt, 337f.

[26] Zu den Druckausgaben vgl. den Apparat zur Schrift, WA XV, 15-20.

[27] Vgl. WA XV, 20.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
"Wie man allenthalben die Schulen gehen lesst ..."
Untertitel
Martin Luthers Ratsherrenschrift (1524) als Ausdruck (s)einer Pädagogik auf der Basis des Rechtfertigungsartikels
Hochschule
Universität Osnabrück  (Erziehungswissenschaften)
Veranstaltung
Einführung in die Historische Pädagogik
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
31
Katalognummer
V112279
ISBN (eBook)
9783640111442
ISBN (Buch)
9783640112753
Dateigröße
530 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schulen, Einführung, Historische, Pädagogik
Arbeit zitieren
Christian Deuper (Autor:in), 2008, "Wie man allenthalben die Schulen gehen lesst ...", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112279

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