Die Entwicklung der Profession der Sozialen Arbeit unter dem Einfluss von Frauenbewegung und Judenemanzipation

Illustriert am Beispiel jüdischer Persönlichkeiten der Fröbelbewegung


Seminararbeit, 2007

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Zum Zusammenhang von Professionalisierung der Sozialen Arbeit und bürgerlicher deutscher Frauenbewegung unter dem Einfluss deutsch-jüdischer Frauenrechtlerinnen

2 Das deutsch-jüdische Bürgertum und die Rolle der deutsch-jüdischen Frau innerhalb der Gesellschaftsordnung des 19. Jahrhunderts

3 Jüdinnen in der Fröbelbewegung
3.1 Johanna Goldschmidt (1806-1884)
3.2 Henriette Goldschmidt (1825-1920)
3.3 Lina Morgenstern (1830-1909)

4 Die Entwicklung der Profession unter dem Einfluss von Frauenbewegung und Judenemanzipation

5 Forschungsliteratur

1 Zum Zusammenhang von Professionalisierung der Sozialen Arbeit und bürgerlicher deutscher Frauenbewegung unter dem Einfluss deutsch-jüdischer Frauenrechtlerinnen

In ihrer Einführung zur Geschichte der Sozialen Arbeit betonen die Autoren Hering und Münchmeier, dass

[e]in wesentlicher Faktor in der Geschichte der Sozialen Arbeit in Deutschland ist, dass die Einsicht, die Fürsorge müsse qualifiziert werden, mit einer ganz anderen Entwicklung glücklich zusammentrifft: mit der Initiative der bürgerlichen Frauenbewegung, sich Berufsfelder zu erschließen, die ihnen, mit Ausnahme der Gouvernante und der Privatlehrerin, bisher weitgehend verschlossen sind.[1]

Im Gegensatz zur Frauenbewegung in Frankreich, Großbritannien und den USA bildet in Deutschland erst die Revolution von 1848 den Auftakt für die Entstehung einer deutschen bürgerlichen Frauenbewegung, die eng mit der Person Louise Otto verbunden ist.[2] Diese erkannte, dass es bei der Einforderung der Republikaner nach politischer und sozialer Gleichheit eine gesonderte “Frauenfrage“ gab. Neben dem Plädoyer für politische und soziale Gleichberechtigung von Mann und Frau, beharrte Louise Otto zugleich aber dennoch auf einer prinzipiellen, naturgegebenen Bindung aller Frauen an Familie und Mutterschaft, wie sie dem zeitgenössischen Frauenbild im 19. Jahrhundert entsprach. Die Annahme eines spezifisch weiblichen Geschlechtscharakters, welcher produktiv zur Entwicklung und Mitgestaltung einer Gesellschaft eingebracht werden sollte, ist eine entscheidende Konstituente, die die deutsche Frauenbewegung des 19. Jahrhunderts im Wesentlichen vom Feminismus des 20. Jahrhundert abgrenzt.[3]

Mit der Gründung des „Allgemeinen Deutschen Frauenvereins“ (ADF) 1865 setzte die kontinuierliche Entwicklung der deutschen Frauenbewegung ein. Statt politischer Fragen, sollten jedoch im Unterschied zu anderen europäischen Ländern und den USA praktische Nahziele wie Bildung und Erwerbsarbeit im Zentrum der Forderungen der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung stehen. Erst seit dem Zusammenschluss der zahlenmäßig wachsenden Frauenvereine zum „Bund deutscher Frauenvereine“ (BDF) im Jahre 1894 rückten vermehrt politische Themen wie die ’Sittlichkeitsfrage’ und das Frauenstimmrecht in den Vordergrund.[4]

Bis 1890 geht es der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung also primär darum, „einen Beruf [zu] erlernen, der ihnen perspektivisch einen eigenständigen Status verspricht, ohne dabei ‚ihre Weiblichkeit zu verleugnen’“[5].

Kein anderes Gebiet scheint diesen Anforderungen besser entgegenzukommen als der Bereich der Sozialen Arbeit. Die frühesten Bestrebungen zur Ausbildung für einen sozialen Beruf sind im Bereich der Sozialpädagogik zu verzeichnen bzw. in der Idee einer beruflichen Ausbildung bzw. Schulung für Sozialpädagoginnen (d.h. Kindergärtnerinnen, Hortnerinnen und Jugendleiterinnen) zu finden.[6]

Es ist festzustellen, dass innerhalb der deutschen Frauenbewegung vielfache Initiativen, Projekte und Vereinsgründungen oftmals dem Engagement jüdischer Frauen zu verdanken sind. Dies ist vor allem im Bereich der Sozialen Arbeit der Fall. Auswertungen zeitgenössischer und gegenwärtiger Darstellungen zur Geschichte der Frauenbewegung der Historikerin Irmgard Maya Fassmann belegen, dass insgesamt ca. ein Drittel der führenden Frauenrechtlerinnen jüdischer Abstammung gewesen ist.[7]

Diese Hausarbeit möchte daher ausgehend von der Feststellung, dass jüdische Frauen innerhalb der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung überdurchschnittlich stark repräsentiert waren, zunächst der Frage nachgehen, wie sich der hohe Anteil jüdischer Frauen innerhalb der frühen sozial ausgerichteten Fürsorge- und Wohlfahrtsorganisationen erklärt. Zudem soll weiter gefragt werden, ob es primär Emanzipationsbestrebungen (im doppelten Sinne: der Frauen und der Jüdinnen) waren, die sie zur Sozialen Arbeit geführt haben? Oder wollten sie vielleicht eher durch soziale Leistungen und „Assimilation“ antisemitischen Tendenzen innerhalb der Gesellschaft entgegenwirken? Welche Rolle spielt dabei die jüdische Religion und Tradition bzw. sind Einflüsse und wenn ja, welche, für die Entwicklungen der Profession innerhalb der Sozialen Arbeit zu verzeichnen?

Zur eingehenden Auseinandersetzung mit den Fragestellungen wird ein spezifischer historischer Ausschnitt gewählt: Es sollen die frühesten Verbindungen von Sozialer Arbeit/Sozialpädagogik in Zusammenhang mit der deutschen Frauenbewegung untersucht werden, wie sie in der sog. Fröbelbewegung im 19. Jahrhundert zu Tage treten. Anhand der sozialen Tätigkeiten der jüdisch-bürgerlichen Frauenrechtlerinnen Johanna Goldschmidt, Henriette Goldschmidt und Lina Morgenstern, soll diese “Verbindung“ vor dem Hintergrund der sozialhistorischen Lage der jüdischen Frauen in der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts auf einen wohlmöglichen jüdischen Einfluss hin untersucht werden.

2 Das deutsch-jüdische Bürgertum und die Rolle der deutsch-jüdischen Frau innerhalb der Gesellschaftsordnung des 19. Jahrhunderts

Die Revolution von 1848 stellte auch für die Juden in Deutschland einen Wendepunkt dar. Die Grundrechte des deutschen Volkes, welche am 21. Dezember 1848 von der Deutschen Nationalversammlung verkündet wurden, schlossen mit dem Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz erstmals auch Juden ein.[8] Spätestens von da an zeigt die Geschichte des Judentums in den deutschen Staaten des 19. Jahrhunderts „einen beispiellosen Aufstieg auf intellektuellem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Gebiet, der mit den Begriffen Assimilation oder Akkulturation bezeichnet [werden kann].“[9] “Assimilation“ oder “Akkulturation“ sollen hier als kulturelle Schlagwörter verstanden werden, die den Prozess der „inneren“ und „äußeren“ Emanzipation des deutschen Judentums bezeichnen, welcher sowohl die rechtliche Gleichstellung der Juden als auch ihre Integration in die Gesamtgesellschaft zum Ziel hatte.

Der soziale Aufstieg der Juden bedeutete im Verlauf des 19. Jahrhunderts nicht nur einen enormen Anstieg der Anzahl jüdischer (Mit-)Bürger (gehörten in der Mitte des Jahrhunderts 30-33 % der deutschen Juden dem Groß- und Mittelbürgertum an, waren es zur Zeit der Reichsgründung über 6o %, also ca. zwei Drittel[10] ), sondern zog auch zahlreiche praktische Auswirkungen auf dem Gebiet der Bildung, der Berufsstruktur und der Lebensweise deutscher Juden nach sich.[11].

Richarz betont, dass insbesondere der Familie eine neue Funktion innerhalb der neuen (liberalen) jüdischen Lebensweise zukam: auf der einen Seite bot sie den Raum zur Wahrung der traditionellen Formen des Judentums, im weitesten Sinne also eine Art Identitätswahrung, auf der anderen Seite half sie bei der Einbeziehung der neuen kulturellen bürgerlichen Prinzipien, um die Integration zu ermöglichen. „Sie schuf damit eine moderne Synthese von Judentum und Bürgertum“.[12]

Dass Frauen innerhalb dieser Familienstruktur eine besondere Rolle zukam, liegt auf der Hand. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Regel in einer sittlichen sowie kulturellen Kindererziehung zur Bürgerlichkeit unter gleichzeitiger Beibehaltung und Pflege jüdischer Traditionen.[13] Dabei stand die Bildung der Kinder im Vordergrund, wobei eine, auch bei Nichtjuden zu beobachtende, Differenzierung zwischen Söhnen und Töchtern vorgenommen wurde. Während Söhne für das spätere Berufsleben vorbereitet wurden und möglicherweise das Gymnasium und die Universität besuchen durften, „gab es für Mädchen keine Schulpflicht und keine außerhäusliche Berufsausbildung“[14]. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurde es stattdessen üblich, dass jüdische Mädchen sog. „höhere Töchterschulen“ besuchten, die ihnen aber eine lediglich oberflächliche Ausbildung gewährten und bei denen u. a. sehr viel Wert auf weibliche Handarbeiten gelegt wurde. „Die Zeit vom Abschluß der höheren Mädchenschule mit 14 oder 15 Jahren bis zur Verheiratung verbrachten die ‚höheren Töchter’ mit Warten auf den Ehemann.“[15] Obwohl diese Zeit rückblickend von vielen jüdisch-bürgerlichen Frauen als „geistige Qual“ und „Jahre voll unnützer Beschäftigung“ geschildert wurde, stellt Fassmann fest, dass jüdische Mädchen trotz der geringen schulischen Ausbildung ähnlich bildungsbeflissen wie ihre Brüder waren. Vermutlich ist dies auf die elterliche Fürsorge zurückzuführen, die oftmals mit Privatunterricht für eine zusätzliche Bildung der jüdischen Mädchen sorgte.[16]

[...]


[1] Hering, Sabine und Richard Münchmeier: Geschichte der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. 2. Auflage. Weinheim und München: Juventa 2003, S. 48. (weiter zitiert als Hering/Münchmeier: Geschichte der Sozialen Arbeit).

[2] Auf die Darstellung der proletarischen Frauenbewegung im 19. Jahrhundert soll in dieser Hausarbeit verzichtet werden. Vgl. dazu u.a. Evans, Richard J.: Sozialdemokratie und Frauenemanzipation im deutschen Kaiserreich. Berlin und Bonn: Dietz 1979.

[3] Der größte Unterschied liegt wohl darin, dass das Kernproblem des Feminismus der Kampf gegen eine gesellschaftlich definierte Frauenrolle und eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung war und ist. Vgl. Brockhaus. Die Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Zwanzigste, überarbeitete und aktualisierte Auflage. Siebter Band EW - FRIS, Leipzig und Mannheim: F.A. Brockhaus 1996, Lemma Feminismus, S. 195.

[4] Zu Geschichte und Entwicklung der Frauenbewegung vgl. Brockhaus. Die Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Zwanzigste, überarbeitete und aktualisierte Auflage. Siebter Band EW - FRIS, Leipzig und Mannheim: F.A. Brockhaus 1996, Lemma Frauenbewegung, S. 635-638.

[5] Hering/Münchmeier: Geschichte der Sozialen Arbeit, S. 49.

[6] Vgl. ebd., S. 50f.

[7] Vgl. Fassmann, Irmgard Maya: Jüdinnen in der deutschen Frauenbewegung 1865-1919. Hildesheim u.a.: Olms 1996, S. 16. (weiter zitiert als Fassmann: Jüdinnen in der deutschen Frauenbewegung).

[8] Tatsächlich sollte die formale Gleichberechtigung erst mit dem Bundesgesetz des Norddeutschen Bundes vom 3. Juli 1869, das 1871 Geltung für alle Staaten des Deutschen Reiches erreichte, gewährleistet werden. Vgl. Fassmann: Jüdinnen in der deutschen Frauenbewegung, S. 25.

[9]. Ebd., S. 21.

[10] Toury, Jacob: Soziale und politische Geschichte der Juden in Deutschland 1847-1871. Düsseldorf: Droste 1977, S. 100 und 114.

[11] Zur ausführlichen Sozialgeschichte des jüdischen Bürgertums vgl. u.a. Elon, Amos: Zu einer anderen Zeit. Porträt der jüdisch-deutschen Epoche 1743-1933. München: dtv 2002. Innerhalb dieser Hausarbeit soll auf eine ausführliche Darstellung der Sozialgeschichte des Judentums in Deutschland verzichtet werden; es sollen nur Hinweise herangezogen werden, die der Fragestellung dienlich sind, so insbesondere zur Bildung und Familienstruktur.

[12] Richarz, Monika: Frauen in Familie und Öffentlichkeit. In: Lowenstein, Steven M./ Mendes-Flohr, Paul/ Pulzer, Peter und Monika Richarz (Hrsg.): Deutsch-Jüdische Geschichte in der Neuzeit. Band III: Umstrittene Integration 1871-1918. München: Beck 1997, S. 69. (weiter zitiert als Richarz: Frauen in Familie und Öffentlichkeit).

[13] Ebd., S. 71-72; Tatsächlich wurden aber traditionelle Formen des Judentums, nach denen bis dahin gelebt wurde, weites gehend aus dem familiären Mittelpunkt verdrängt. Scholem betont, dass eine strikte Einhaltung religiöser Vorschriften von einer im jüdischen Leben zwar durchaus sichtbaren, aber zahlenmäßig nur sehr kleinen Minorität befolgt wurde. Vgl. Scholem, Gershom: Judaica. Band 4. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1984, S. 233. Vgl. auch Fassmann: Jüdinnen in der deutschen Frauenbewegung, S. 29f.

[14] Ebd., S. 49.

[15] Ebd.

[16] Vgl. ebd. S. 49f.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung der Profession der Sozialen Arbeit unter dem Einfluss von Frauenbewegung und Judenemanzipation
Untertitel
Illustriert am Beispiel jüdischer Persönlichkeiten der Fröbelbewegung
Hochschule
Universität Trier  (Pädagogik)
Veranstaltung
Geschichte der Sozialen Arbeit
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
18
Katalognummer
V112537
ISBN (eBook)
9783640110896
ISBN (Buch)
9783640110988
Dateigröße
435 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entwicklung, Profession, Sozialen, Arbeit, Einfluss, Frauenbewegung, Judenemanzipation, Geschichte, Sozialen, Arbeit
Arbeit zitieren
Katarina Lenczowski (Autor:in), 2007, Die Entwicklung der Profession der Sozialen Arbeit unter dem Einfluss von Frauenbewegung und Judenemanzipation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112537

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