Gemeinwohlvorstellungen in der vorindustriellen Zeit


Seminararbeit, 2001

23 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG

I. BEGRIFFSERKLÄRUNG

II. ANTIKE GEMEINWOHLBEGRIFFE
1.) In Griechenland
a) Platon
b) Aristoteles.
2.) In Rom
a) Cicero
b) Seneca.

III. GEMEINWOHLBEGRIFFE IM MITTELALTER
1.) Im 9. Jahrhundert
2.) 10. bis 12. Jahrhundert
a) Rezeption: Die lateinische Patristik
b) Gemeinwohltheorie
3.) Der Gemeinwohlbegriff zwischen 13. und 15. Jahrhundert

IV. GEMEINWOHLBEGRIFFE ZWISCHEN 1500 UND 1800
1.) Theoretische Stellung des Gemeinwohlbegriffs
2.) Exkurs: "Utopia" von Thomas Morus

ZUSAMMENFASSUNG

LITERATURVERZEICHNIS

Einleitung

"Der Mensch ist ein soziales Wesen." - Mit diesem berühmten Satz machte der Grieche Aristoteles bereits im 4. Jahrhundert v. Chr. deutlich, daß sich alle menschlichen Gemeinschaften auf natürliche Triebe gründen. Aber wie verhält sich der Bezug zwischen Gemeinschaft und Gemeinwohl? Wieweit und wodurch wird dieses realisiert? Hierbei soll aber nicht der soziale Lebensstandard, sondern die – oft sehr staatstheoretische - Begriffsinterpretation des Gemeinnutzens geklärt werden. Daß sich Philosophie, Politik und Jurisprudenz mischen, muß anfangs verdeutlicht werden. Meine Absicht ist also, die rein theoretischen Ideengebäude von der Antike bis 1800 chronologisch abzuhandeln; zu diesem Zeitpunkt setzt allmählich die Industrialisierung ein. Meine Arbeit endet bereits hier, weil nicht nur intellektuell- theoretisch, sondern auch im gesellschaftlichen Alltag das Aufziehen einer industriellen Revolution sichtbar wird. Vor allem England ist dabei Vorreiter.

Die zeitliche Abfolge unterbreche ich in III. 2.) "10. bis 12. Jahrhundert", indem ich die Rezeption "Die lateinische Patristik" (4. - 7. Jahrhundert) ins Mittelalter einfüge. Das Wiederaufleben frühchristlicher Autoren, beispielsweise Augustinus, bildet nämlich für den Zeitraum vom 10. bis 12. Jahrhundert die breite konzeptionelle Grundlage für die Gemeinwohlterminologie. Außerdem fallen eigenständige Denkansätze in dieser Zeit so dürftig aus, daß im Groben nur die Patristik eine echte Konzeption darstellt. Gegensätzlich zur rein abstrakten Behandlung des Sozialwohlbegriffs habe ich den Exkurs über die Insel Utopia von Thomas Morus (1516) einfließen lassen, um ein praktisches, wenn auch imaginäres Beispiel für realisierte Gemeinnutzvorstellungen geben zu können.

Meine Quellen sind wenig umfangreich, was auch auf die spezielle Eingrenzung des Themas auf Gemeinwohltheorie und auf den Mangel an Notwendigkeit einer intellektuellen Beschäftigung mit diesem Grundsätzlichen Punkt zurückzuführen ist. Erst die Problematik der sozialen Frage in der Moderne forderte eine inhaltliche Auseinandersetzung. So stütze ich meine Arbeit hauptsächlich auf europäische Hochschulschrift über den utilitas publica seit der Antike bis um 1500. Um den restlichen Zeitraum bis 1800 abzudecken, zog ich die soziologisch gefärbte Schrift des Münchener Historischen Kollegs "Vom Gemeinnutz zum Eigennutz" hinzu. Sie beschreibt in nur ca. 40 Seiten den Normenwandel in der ständischen Gesellschaft der frühen Neuzeit. Als letztes Werk muß ein Reclam- Heft dienen, in dem der englische Humanist Thomas Morus die idealtypische Gemeinschaft auf Utopia darlegt; sein berühmtes Werk umfaßt zwei Teile, wobei nur die Beschreibung des Eilands Utopia relevant ist. Für die Begriffserklärung ist eine grundsätzliche, allgemeine Bestimmung des Gemeinwohlbegriffs nötig, weswegen ich auf die einschlägigen Lexika des Brockhaus zurückgreife.

Natürlich ist bei meinem Thema eine Begriffsdefinition obsolet, die ich zu Beginn der Hausarbeit erstelle. Auf den erwähnten Hauptteil mit einem anachronistischen, aber gleichwohl logisch korrekten Abschnitt und dem auflockernden Exkurs folgt eine chronologische Zusammenfassung. Sie entbehrt persönlicher Wertungen oder Ansichten und repräsentiert einen kurzen Abriß der von mir gewählten Zeiträume mit deren Ideengebäuden. Vergleiche tauchen dort wieder auf, weil ich bereits im Hauptteil Parallelen und Unterschiede zwischen den verschiedenen Theoriesätzen aufzeige.

I. Begriffserklärung

Zuerst ist eine allgemeine Definition der hier untersuchten Bezeichnung "Gemeinwohl" nötig. Der Brockhaus beschreibt es als Wohlergehen einer Vielheit von Menschen, die in gegenseitiger Verflechtung ihrer Daseinsgestaltung und Bedürfnisbefriedigung lebt. Es entsteht aufgrund einer gedeihlichen Lebensordnung mit zugehörigen gemeinsamen Einrichtungen und baut sich aus Leistungen der Glieder der Gemeinschaft auf, setzt aber auch das Wohl Einzelner voraus oder läßt es zustande kommen.

Inhaltlich erschöpft sich das Gemeinwohl nicht in materieller Wohlfahrt - dies würde auf den "Gemeinnutz" zutreffen, sondern es meint vielmehr eine gute Verfassung aller Voraussetzungen und Gestaltungen menschlichen Lebens, neben den wirtschaftlichen auch der geistigen, künstlerischen, moralischen, nationalen und internationalen Beziehungen. Denn nur in einer angemessenen Ordnung aller dieser Lebensformen kann auch das menschliche Wohl als Ganzes zureichend verwirklicht werden. Dem Wohl des Staatsvolkes kann das Wohl Einzelner, auch ganzer nichtstaatlicher Gruppen untergeordnet werden. Wichtigstes Ordnungsmittel zur Verwirklichung des Gemeinwohls ist das Recht. Durch Gesetze wird Gerechtigkeit hergestellt, die das Gemeinwohl ermöglicht. Der Begriff wird vornehmlich auf die Gesamtgesellschaft angewandt und meint auch den Ausgleich zwischen verschiedenen Gruppenansprüchen unter Rücksicht auf das soziale Ganze.

II. Antike Gemeinwohlbegriffe

1.) In Griechenland

a) Platon

Schon im 5. / 4. Jahrhundert v. Chr. legt er das Gemeinwohl als politisches Ordnungsprinzip im Kern seiner Philosophie fest. Er beschreibt das öffentliche Wohl in expliziter Form als Glückseligkeit, Zuträglichkeit und Nutzen. Platons politische Philosophie basiert auf der Betrachtung einer idealen Gemeinschaft, der perfekten polis.[1]

Ferner steht der Zweck von politischen Gemeinschaften im Zentrum der platonischen Lehre. Sie müssen die Realisierung von Glück, Wohlbefinden, Interesse und Vorteil für alle Bürger leisten. Die Sorge für das Gemeinwohl ist eminent für Gerechtigkeit, und die Forderung nach dieser ist für alle in jeder Situation vorteilhaft. Der Nutzen wird als geordnetes, gerechtes, sittliches Leben gesehen. Platon zieht eine direkte Verbindung zwischen Gerechtigkeit und Glückseligkeit, die sich in einem geordneten Staat manifestieren; dieser erhält seine Legitimation aus dem genannten Doppelbegriff.

Er stellt die absolutistische Herrschaft eines Königs in Frage, weil diese zwangsläufig durch Egoismus gegenüber der Allgemeinheit geprägt ist. Das Volkswohl wird für den Staatslenker zur ethischen Norm und zum Regulativ.[2] Der Herrscher ist außerdem Hüter der Gesetze und der Gemeinschaftsordnung. Er muß die eigenen Bedürfnisse zurückstellen und den Zielen der polis (Glückseligkeit, Gerechtigkeit) unterordnen, was zu einem Auswahlkriterium für sein Amt wird. Voraussetzung des idealen Staatszustandes ist die gute Ordnung der politischen Gemeinschaft, welche durch Gesetz und Recht erhalten bleibt. Weil jeder Mensch naturgegeben nach persönlichen Vorteilen strebt, bedarf es Kontrollgruppen wie Gesetzen und politische Institutionen, um die Eigeninteressen der Machthaber zügeln. Platon schreibt dem Gemeinwohl Funktionen zu: es ist nicht nur moralisches Handlungsziel der Regierung, sondern auch Herrschaftslegitimation. Durch das Primat des Volkswohles entsteht eine Grenzlinie, die alle herrschaftspolitischen Aktivitäten klar umreißt. Allgemein läßt sich sagen, daß Platons Gemeinwohlkonzept eine stark politische Dimension besitzt. Es beinhaltet Funktionen als Pflicht, Ursache und Leitlinie für Staat und Politik.[3]

b) Aristoteles

Platons Schüler Aristoteles[4] griff dessen idealisierte Konzeption vom gemeinen Nutzen auf und integrierte sie in seine rational- realistische Vorstellung einer polis als naturrechtlichen Organismus. Ausgangspunkt der staatsphilosophischen Konzeption stellt das natürliche Bedürfnis des Menschen nach politischem und sozialen Zusammenleben dar: der Mensch ist ein gemeinschaftliches Wesen (zoon politikon). Die polis repräsentiert einen natürlichen Organismus mit eigener Zielsetzung in Form des glücklichen Lebens, das sich auch in der vollkommenen Entfaltung des Menschen durch gelebte Tugend zeigt. Das gute Leben liegt ferner in der größtmöglichen Erfüllung seiner natürlichen Funktionen. Die Glückseligkeit im Gemeinwohl setzt sich aus "gut- Leben" und "sich- gut- Verhalten" zusammen, also durch ethische Sittlichkeit.[5] Ferner ist der allgemeine Nutzen durch ein edles, würdiges Leben bestimmt.

Weiter nennt Aristoteles die Existenz eines Staatszweckes, das politisch Gute des Allgemeinwohls, insofern dieses vollkommene Gerechtigkeit und Teilhabe an einem würdigen Leben bedeutet. Auch Tugendhaftigkeit in der Politik ist Voraussetzung für eine Realisierung des gemeinen Besten. Träger des Gemeinwohls sind die Staatsmänner, die aufgrund ihrer herausragenden Tugendhaftigkeit regieren und für das Bürgerwohl sorgen können. Dazu dienen ihnen Gesetze, wobei bei deren Formulierung sowohl Gerechtigkeit als auch das Gemeinwohl beachtet werden müssen. Erst die Gesetze befähigen die Menschen zur Wahrnehmung und Verwirklichung eines tugendhaften Lebens. Dies wiederum ist eine Voraussetzung für Erreichung und Wahrung des Gemeinnutzes. Die Regierung muß mit den Mitgliedern der polis kooperieren, um die Inhaltlichen Bestandteile der optimalen irdischen Gesellschaftsordnung verwirklichen zu können. Die beste Verfassung gewährleistet nach Aristoteles die optimale politische Ordnung, das politisch Gute, d.h. das Gemeinwohl.[6]

Er zieht mit diesen Theorien eine enge Verbindung zwischen der politischen Regierungsform und der Realisierung des Sozialwohls einer Gemeinschaft. Der gemeine Nutzen wird so Kriterium zur Unterscheidung zwischen "richtigen" und "falschen" bzw. "gerechten" und "ungerechten" Regierungssystemen. Aristoteles grenzt den Eigennutz vom Gemeinwohl ab und läßt nur diejenige Staatsform gelten, die dem allgemeinen Nutzen als Ziel beinhaltet. Das Gemeinwohl ist im speziellen der Nutzen der Regierenden und Regierten; es ist dem Individualwohl übergeordnet. Der Einzelne steht also nicht im Mittelpunkt, zieht

Aber aus der Partizipation am Gemeinwohl seinen persönlichen Vorteil. Der Grad der Realisierung des allgemeinen Wohls dient als Maßstab politischen Handelns und mithin als Kriterium von Kritik an bestehenden politischen Verhältnissen. Das Prinzip des Allgemeinwohls wird Handlungsschranke, - legitimation, und - verpflichtung für die politischen Entscheidungsträger. Außerdem wird klar, daß bei Aristoteles das Gemeinwohl eine rein politische Dimension besitzt, insofern es natürlicher Zweck und Ziel jeder menschlichen Gemeinschaft ist.[7]

2.) In Rom

a) Cicero

Seine Gemeinwohlkonzeption nutzt die platonischen und aristotelischen Theorien als Fundament. Der Staat als res publica (öffentliche Sache) wird vielmehr mit res populi (Volkssache) bezeichnet. Hieraus wird Ciceros prägnante Staatsdefinition erklärbar: Die Gemeinschaft als das Volk ist eine Ansammlung von Menschen, die in Anerkennung des Rechts und der Gemeinsamkeit des Nutzens vereint sind. Wie Aristoteles hält er den Menschen für ein soziales Wesen, dessen Gesellschaft einen Wert in sich hat, indem sie keinen Zweck außerhalb sich selbst sucht. Der Sinn des Staates ist die Gerechtigkeit und die Realisierung des wahren und menschlichen Daseins, des Sozialwohls. Weil in der Gemeinschaft gegenseitige Hilfe notwendig ist, wirkt der einstmals egoistische Nutzen wechselseitig, so daß daraus Gerechtigkeit entsteht. So verbindet er Gerechtigkeit mit Gemeinnutz; sie sind getrennt von einander nicht vorstellbar.[8]

Ausgangspunkt für Ciceros Konzeption stellt die stoische Naturrechtslehre dar, die das Streben nach dem sozialen Wohl als natürliche, übergeordnete Eigenschaft ansieht. Handeln die politischen Akteure moralisch und tugendhaft, wird Gerechtigkeit, Frieden und das Gemeinwohl verwirklicht. Die res publica wird als Rechtsgemeinschaft aufgefaßt, die sich durch Gesetze und öffentliches Wohlergehen konstituiert. Beides steht in wechselseitiger Wirkung, denn das Recht garantiert Besitz und schützt den Einzelnen vor Egoismus und Willkür. Die enge Verbindung von Rechtsordnung, Gerechtigkeit und Gemeinwohl als Garanten der Realisierung des übergeordneten Gemeinschaftszweckes stellt das Besondere an Ciceros Gemeinwohlkonzeption dar.[9] Cicero sieht in dieser ein aus dem Sozialgebilde gewachsenes, natürliches Fundament einer Gesellschaftsordnung. Weil der Gemeinnutz als natürliche Rechtsgrundlage fungiert und einzige Rechtsmaxime darstellt, dient er als juristische Norm. Cicero geht sogar soweit, Rechtsnorm und Gemeinwohl als absolut deckungsgleich zu betrachten und mit einer naturgegebenen Untrennbarkeit zu versehen.

Wie bei Aristoteles, sind die Regierenden integrierter Bestandteil des Allgemeinwohls, so daß sie ihren persönlichen nur über den allgemeinen Nutzen erreichen können. Das Einzelwohl ist vielmehr als identisch mit dem Gemeinschaftswohl anzusehen und steht in Abhängigkeit von Sittlichkeit.[10] Das Gemeinwohl bildet auch Regulativ für Verfassungsformen; folglich lehnt Cicero alle nicht dem Gemeinwohl dienenden Staatsordnungen als tyrannisch ab. Grundsätzlich sieht er den Gemeinnutz im glücklichen und tugendsamen Leben verwirklicht, während dieser speziell durch Sicherheit und Wohlstand der res publica inhaltlich definiert wird. Seine Gemeinwohlkonzeption ist stark von der stoischen Naturphilosophie geprägt. Die Staatslenker müssen ebenfalls den Idealen der stoischen Lehre entsprechen. Im Vergleich zu Platon und Aristoteles jedoch ist Ciceros Gemeinwohlkonzept deutlich juristischer. Darüber hinaus erhalten Ciceros Theorien durch die Notwendigkeit einer mittels der Rechtsordnung verfaßter Gerechtigkeit eine politische Dimension, die durch und in der Politik real wird. Die Qualität der erstrebten res publica wird am Grad der Realisierung des Gemeinnutzens gemessen, was auch von den griechischen Vorgängern postuliert wurde. Das Gemeinwohl ist Legitimation, Grenze und Zweck für alltägliche Entscheidungen der politischen Führung.[11] Seine Theorien und ihre Abwandlung dient im Mittelalter als Vorbild, indem sie die Grundlage der politisch verfaßten Gemeinschaft bildet.

b) Seneca

Der Lehrer Neros läßt eine Verbindung zwischen griechisch- römischer Staatsauffassung und antiker Herrscherethik erkennen. Tugendhafte Sittlichkeit und philosophische Weisheit werden für den Kaiser zum obersten Gebot; so gelten als Konsequenz die sittlichen Forderungen auch für die Untertanen. Die Frage nach der idealen Staatsform stellt Seneca nicht. Das heißt aber, daß der Monarch eine vollkommene Regierung darstellen muß, durch die primär Gerechtigkeit und Gemeinnutz hergestellt wird.[12] Nach Seneca muß der gottgleichen Position eines Kaisers Zweck und Inhalt verliehen werden, was durch philosophische Ethik und Moral geschieht. Im Besonderen meint er hier den Begriff der Mildtätigkeit, die als oberste Herrschertugend Schranken und Bedingungen im Handeln des Monarchen aufzeigt.

Der Lehrer Neros läßt eine Verbindung zwischen griechisch- römischer Staatsauffassung und antiker Herrscherethik erkennen. Tugendhafte Sittlichkeit und philosophische Weisheit werden für den Kaiser zum obersten Gebot; so gelten als Konsequenz die sittlichen Forderungen auch für die Untertanen. Die Frage nach der idealen Staatsform stellt Seneca nicht. Das heißt aber, daß der Monarch eine vollkommene Regierung darstellen muß, durch die primär Gerechtigkeit und Gemeinnutz hergestellt wird.[12] Nach Seneca muß der gottgleichen Position eines Kaisers Zweck und Inhalt verliehen werden, was durch philosophische Ethik und Moral geschieht. Im Besonderen meint er hier den Begriff der Mildtätigkeit, die als oberste Herrschertugend Schranken und Bedingungen im Handeln des Monarchen aufzeigt.

Der Lehrer Neros läßt eine Verbindung zwischen griechisch- römischer Staatsauffassung und antiker Herrscherethik erkennen. Tugendhafte Sittlichkeit und philosophische Weisheit werden für den Kaiser zum obersten Gebot; so gelten als Konsequenz die sittlichen Forderungen auch für die Untertanen. Die Frage nach der idealen Staatsform stellt Seneca nicht. Das heißt aber, daß der Monarch eine vollkommene Regierung darstellen muß, durch die primär Gerechtigkeit und Gemeinnutz hergestellt wird.[12] Nach Seneca muß der gottgleichen Position eines Kaisers Zweck und Inhalt verliehen werden, was durch philosophische Ethik und Moral geschieht. Im Besonderen meint er hier den Begriff der Mildtätigkeit, die als oberste Herrschertugend Schranken und Bedingungen im Handeln des Monarchen aufzeigt.

[...]


[1] HIBST, PETER: Utilitas Publica – Gemeiner Nutz - Gemeinwohl. Untersuchungen zur Idee eines politischen Leitbegriffes von der Antike bis zum späten Mittelalter. Frankfurt/ M., 1991, S.123.

[2] HIBST, PETER: Utilitas Publica – Gemeiner Nutz - Gemeinwohl. S.127.

[3] HIBST, PETER: Utilitas Publica – Gemeiner Nutz - Gemeinwohl. S.127.

[4] siehe Anhang Abb.1.

[5] HIBST, PETER: Utilitas Publica – Gemeiner Nutz - Gemeinwohl. S.129.

[6] HIBST, PETER: Utilitas Publica – Gemeiner Nutz - Gemeinwohl. S.129.

[7] HIBST, PETER: Utilitas Publica – Gemeiner Nutz - Gemeinwohl. S.131.

[8] HIBST, PETER: Utilitas Publica – Gemeiner Nutz - Gemeinwohl. S.132.

[9] HIBST, PETER: Utilitas Publica – Gemeiner Nutz - Gemeinwohl. S.135.

[10] HIBST, PETER: Utilitas Publica – Gemeiner Nutz - Gemeinwohl. S.136.

[11] HIBST, PETER: Utilitas Publica – Gemeiner Nutz - Gemeinwohl. S.137.

[12] HIBST, PETER: Utilitas Publica – Gemeiner Nutz - Gemeinwohl. S.138.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Gemeinwohlvorstellungen in der vorindustriellen Zeit
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Veranstaltung
PS Wirtschafts- u. Sozialgeschichte
Note
1
Autor
Jahr
2001
Seiten
23
Katalognummer
V105497
ISBN (eBook)
9783640037896
ISBN (Buch)
9783640861996
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gemeinwohlvorstellungen, Sozialgeschichte, Vorindustrielle Zeit, Ideengeschichte
Arbeit zitieren
Adrian Arnold (Autor:in), 2001, Gemeinwohlvorstellungen in der vorindustriellen Zeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105497

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