Einzelprobleme des Verfassungsrechts der Russischen Föderation - eine rechtsvergleichende Analyse

Thema zur Rechtsstellung der Verfassungsorgane: "Das Recht des Präsidenten zum Erlass von Dekreten"


Seminararbeit, 1999

45 Seiten, Note: 12 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis und Gliederung

A. Die Verfassungsgenese der Russischen Föderation
I. Formelle Rechtsquellenhierarchie
1. Verfassung
2. Gesetze
3. Dekret
a) Definition Dekret
b) Dekrete des Präsidiums des früheren Obersten Sowjet
der UdSSR bis zur Verfassungsreform 1988
II. Rechtshistorischer Überblick
1. Die wichtigsten Änderungen der alten Verfassung vom
12. April 1978 seit Beginn der Verfassungsreform 1988
a) 27. Oktober 1989
b) 16. Juni 1990
2. Das Recht des Präsidenten Boris Jelzin zum Erlass von
Dekreten bis zur Annahme der neuen Verfassung am
12. Dezember 1993
a) 24. Mai 1991
b) 12. Juni 1991
c) Verfassungsänderung vom 21. April 1992
aa) Russländische Föderation – Russland
bb) Begrenztes Dekretrecht des Präsidenten
d) Verfassungsrevision vom 09. Dezember 1992
e) Das verfassungspolitische Krisenjahr 1993
aa) Versuch einer Verfassungsvereinbarung
bb) Sonderkongress der Volksdeputierten
vom 10. bis 13. März
cc) Das Dekret des Präsidenten vom 20. März: der „Versuch eines Staatsumsturzes“
dd) Das Dekret des Präsidenten vom 21. September: der „coup d´Etat“
3. Die Annahme der neuen Verfassung am 12. Dezember 1993
III. Die privilegierte Machtposition des Präsidenten gemäß der neuen Verfassung
1. Der Grundsatz der Gewaltenteilung
2. Repräsentative Demokratie
a) Unterschied: parlamentarische und nicht-parlamentarische Regierungsform
b) Parlamentarische oder nicht-parlamentarische Regierungsform?
3. Die Russländische Föderation – eine Präsidialdemokratie?

B. Rechtsvergleichende Analyse
I. Vergleich mit dem präsidentiellen Regierungs- System der USA
1. Das Prinzip der Gewaltenteilung
2. Die legislative Gewalt
3. Die exekutive Gewalt
II. Vorbild der De Gaulleschen Verfassung von 1958 (FV)
1. Begriff des „semipräsidentiellen Regierungssystems“
2. Merkmale des „semipräsidentiellen Regierungssystems“

III. Vergleich der „Zweiten Russischen Republik“ mit der „Fünften Französischen Republik“
1. Stellung des russischen Präsidenten im Vergleich zum französischen Präsidenten General Charles de Gaulle
2. Die Staatsorganisation nach der de Gaulleschen Verfassung
Wie französisch ist die neue russische Verfassung?
Legitimation und Funktion beider Präsidenten im
Vergleich
IV. Superpräsidentialismus anstatt Semipräsidentialismus à la francaise?
V. Durchbrechung der Gewaltenteilung
1. Im Detail zum Dekretrecht des Präsidenten
2. Weitreichende Bestimmung des Dekretrechts
3. Durchbrechung der Gewaltenteilung: Präsident bestimmt die Grundrichtung der Politik des Staates
VI. Verfassungswirklichkeit in Frankreich
VII. Relativierung der russischen Präsidial- Übermacht mit den verfassungsmäßigen
„Spielregeln“
VIII. Verfassungsmäßigkeit der Tschetschenien- Dekrete des Präsidenten der Russischen
Föderation
IX. Vergleich mit der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919

Literaturverzeichnis

Anlagen

Russland durchlebt derzeit eine der heftigsten Krisen seiner Entwicklung:

Der Übergang von der zentralen Planwirtschaft hin zur Marktwirtschaft, die Ablösung von Einparteiherrschaft und bürokratischem Totalitarismus durch eine demokratische und pluralistische Ordnung verursachen erhebliche Reibungsverluste.

Das ehemals riesige Staatsgebiet der UdSSR (Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken) zerfiel Ende 1991 in 15 Nationalstaaten. Deren größter, die Russische Föderation, besitzt seit Dezember 1993 eine vom Volk mehrheitlich gebilligte Verfassung mit Grundrechten, Anerkennung der ideologischen Vielfalt in der Gesellschaft und formaler Gewaltenteilung.

Problematisch allerdings erscheint dabei die starke Stellung des Präsidenten Boris Jelzin, die sich vor allem darin ausdrückt, dass er die Duma auflösen und auch ohne ihre Zustimmung selbständig Dekrete erlassen darf, soweit diese mit der Verfassung in Einklang stehen.

A. Die Verfassungsgenese der Russischen Föderation

I. Formelle Rechtsquellenhierarchie:

Das Rechtsstaatsprinzip: Rangordnung der Normen

1. Verfassung

Unter den förmlichen Rechtsquellen[1] ist die Verfassung die Ranghöchste und stellt die normative Grundordnung[2] des Staates dar.

Die neue Verfassung der Russländischen Föderation (RF) wurde am 12. Dezember 1993 per Referendum - mit einer knappen Mehrheit der Abstimmenden - angenommen und trat am 25. Dezember 1993, dem Tag ihrer offiziellen Verkündung in Kraft.

Diese Verfassung stellt das politische System Russlands auf eine neue Grundlage und ersetzt die Verfassung vom 12. April 1978[3].

Die alte Verfassung der „Russländischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik“ (RSFSR) wurde noch auf der Basis der sowjetischen Unionsverfassung von 1977 als Verfassung einer sowjetischen Unionsrepublik erlassen und ist mit dem Ende des sowjetischen Bundesstaates selbst noch in den Rang der Verfassung eines voll souveränen Staates aufgerückt[4].

2. Gesetze

Nach der Verfassung sind sowohl die Gesetze als auch andere Rechtsakte die rangmäßig nächste formelle Rechtsquelle.

3. Dekret (ukaz, in manchen Übersetzungen auch „Erlass“ genannt)

a.) Definition Dekret

Bereits germanische Könige setzten Rechtsnormen autoritativ fest und fixierten diese dann schriftlich unter römischen Gesetzesbegriffen wie „decretum“[5] oder „edictum“. Damit offenbarte sich schon damals der Wille zur Realisierung der zu dieser Zeit geläufigen Formen spätantiker Staatlichkeit.

b.) Dekrete des Präsidiums des früheren Obersten Sowjet der UdSSR bis zur Verfassungsreform 1988

In der Frühzeit der sowjetischen Entwicklung wurden viele wichtige Rechtsakte unabhängig von ihrer formellen Zuordnung als Dekret bezeichnet.6

Später hat sich die Praxis eingebürgert, als Dekrete die Rechtsetzungsakte des Präsidiums des Obersten Sowjet (OS) zu bezeichnen.

Das Präsidium erließ die Dekrete in seiner Vertretungstätigkeit, also zwischen den Tagungen des Obersten Sowjet, der bis zur Verfassungsreform von 1988 auf Unionsebene formell höchstes Staatsorgan der UdSSR war.

Für diese Rechtsetzungstätigkeit des Präsidiums des Obersten Sowjet galt die Konstruktion der Vorlagepflicht und Bestätigungsbedürfnis auf der nächsten Sitzung des Obersten Sowjet.

Dies machte aber aus dem Dekret nicht ein Gesetz.

In der Praxis war diese Vorlagepflicht und Bestätigungsbedürftigkeit jedoch bedeutungslos:

Es ist kein Fall bekannt geworden, in dem ein Dekret des Präsidiums nicht bestätigt worden wäre, eher scheint auf die Einholung der Bestätigung von Dekreten des Präsidiums durch den Obersten Sowjet häufig gänzlich verzichtet worden zu sein.

Aus diesem Grunde haben die Dekrete des Präsidiums des OS in der Praxis eine große Rolle gespielt:

In Anbetracht der kurzen und seltenen Sessionen des OS (im Durchschnitt zweimal im Jahr7) ist zumindest die gesamte aktuelle Gesetzgebungstätigkeit - in Form von Dekreten - dem Präsidium überlassen worden.

Somit sind in der Vergangenheit zahlreiche Rechtsakte, für die die Form des Gesetzes angemessen und technisch möglich gewesen wäre, als Dekrete des Präsidiums des OS ergangen8.

II. Rechtshistorischer Überblick:

Die Ursprünge der russischen Verfassungskrise gehen bereits auf die Reformen Michail Gorbatschows zurück.

Im Rahmen der Perestroika des wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Systems hatte er im Sommer 1988 den Umbau der obersten Staats- und Parteiorgane angekündigt9.

In den letzten drei Jahren des Bestehens der Sowjetunion (1989 – 1991) war das Staatsgefüge etlichen Veränderungen ausgesetzt.

In diesen Jahren der Reformen hat die Verfassung aus dem Jahre 1978 zahlreiche Änderungen erfahren und war in den letzten Jahren Basis für erbitterte Auseinandersetzungen zwischen Präsident Jelzin und dem Parlament.

1. Die wichtigsten Änderungen der alten Verfassung vom 12. April 1978 seit Beginn der Verfassungsreform 1988

a.) 27. Oktober 1989: Schaffung des Kongresses der Volksdeputierten

Infolge des Einflusses der Perestrojka wurde die Verfassung erstmals am 27. Oktober 1989 revidiert:

Das Wahlsystem wurde geändert und mit der Schaffung des Kongresses der Volksdeputierten (KVD) sowie der Umwandlung des Obersten Sowjet (OS) zum Arbeitsparlament ein doppelstufiges Repräsentationssystem eingeführt.

Nach dem neuen Art. 104 war nun nicht mehr der Oberste Sowjet, sondern der KVD „das höchste Organ der Staatsgewalt“, das „jede beliebige Frage, die zur Kompetenz der RSFSR gehört, behandeln und entscheiden“ konnte10.

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des KVD gehörte die Annahme der Verfassung der RSFSR und die Einfügung von Änderungen und Ergänzungen.

b.) 16. Juni 1990: Aufhebung des Machtmonopols der KPdSU – Einführung des Mehrparteiensystems

Nach der Souveränitätserklärung der RSFSR vom 12. Juni 1990 folgte am 16. Juni wieder eine Verfassungsänderung, mit der das Machtmonopol der KPdSU aufgehoben wurde und somit dem Parteienpluralismus die Tür geöffnet werden konnte.

Mit dem offiziellen Untergang der Sowjetunion als Staatsgebilde im Dezember 1991 wurde die Verfassungskrise zwar de jure beendet, da sich die Staatsorgane auf Allunionsebene aufgelöst hatten.

De facto aber wurde der Konflikt zwischen dem Präsidenten und dem Parlament auf ihre Nachfolgestaaten, insbesondere auf die Russische Föderation übertragen.

2. Das Recht des Präsidenten Boris Jelzin zum Erlass von Dekreten bis zur Annahme der neuen Verfassung am 12. Dezember 1993

a) 24. Mai 1991: Einführung des Präsidialsystems in Russland

Mit der Verfassungsreform vom 24. Mai 1991 wurde das Präsidialsystem auch in Russland eingeführt.

Ab diesem Zeitpunkt wurde der Ministerrat (Regierung) nicht mehr vom OS „gebildet“, sondern alle Regierungsmitglieder wurden vom Präsidenten ernannt. Nur noch die Ernennung des Vorsitzenden des Ministerrates erfolgte mit Zustimmung des OS. Die Regierung ist dem Präsidenten rechenschaftspflichtig.

Somit wurde der Präsident „Haupt der exekutiven Gewalt in der RSFSR“.

b) 12. Juni 1991: Boris Jelzin: erster demokratisch legitimierter Führer Russlands

Am 12. Juni 1991 hatte sich Boris Jelzin der Volkswahl gestellt12 und wurde mit 57,38 % der Stimmen13 zum ersten Präsidenten Russlands gewählt.11

Der Konflikt zwischen dem Präsidenten und den Parlamentariern begann mit diesem Tag, da Jelzin mit diesen, in der Geschichte Russlands ersten freien Wahlen, eine direkte demokratische Legitimation erhielt.

Diese Legitimation besaß das russische Parlament in dieser Form nicht, da seine Vertreter noch unter Gorbatschow gewählt worden waren.

c) Verfassungsänderung vom 21. April 1992:
aa) Russländische Föderation - Russland

Nach dem Untergang der UdSSR im Dezember 1991 erfolgte am 21. April 1992 die bis dahin umfangreichste Änderung der Verfassung Russlands.

Der bisherige Staatsname „Russländische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik“ (RSFSR) wurde durch den Namen „Russländische Föderation - Russland“ (RF) ausgetauscht.14

Der eingebürgerte Begriff dafür wurde jedoch „Russische Föderation“, obwohl deutsche wie auch russische Fachleute das Wort „rossijskaja“ mit russländisch und nicht russisch übersetzen müssten.

In der russischen Sprache gibt es nämlich eindeutige Begrifflichkeiten und Trennungen zwischen „russisch“ und „russländisch“.

Der Name „Russländisch“ sollte deutlich machen, dass in der Föderation mehr Nationen und Völker leben als nur Russen.15

bb) Begrenztes Dekretrecht des Präsidenten

Der Staatspräsident erhielt nun - mit Änderung des Art.121- das Recht, Dekrete und Verfügungen zu erlassen.

Jedoch wurde ihm auch zugleich die Grenzen seiner Dekretmacht durch den beigefügten Passus „über Fragen, die zu seiner Zuständigkeit gehören“ deutlich gemacht16.

Der Oberste Sowjet konnte die Dekrete und Verfügungen des Präsidenten nur auf der Grundlage eines Gutachtens des Verfassungsgerichts über deren Verfassungsmäßigkeit aufheben.

Der verfassungspolitische Machtkampf zwischen Jelzin und dem Parlament kündigte sich nun bereits an:

Präsident Jelzin sprach sich für eine rasche Durchführung radikaler demokratischer Reformen aus, indessen lehnte das Parlament Jelzins Reformprogramm kategorisch ab. Dieses Parlament bestand aus einer Mehrheit von Mitgliedern verschiedener kommunistisch und nationalistisch orientierten Parteien (der sogenannte oppositionelle Russische Einheitsblock).

d) Verfassungsrevision vom 09. Dezember 1992

Der oben bereits erwähnte Machtkampf brach bei dieser Verfassungsrevision nun voll aus.

In dem Streit zwischen Jelzin, der bereits am 16. Juni 1990 zum Vorsitzenden der Verfassungskommission gewählt wurde, und den parlamentarischen Körperschaften OS und KVD ging es nicht einfach um Machtkämpfe innerhalb der geltenden Verfassungsordnung, sondern um die Gestaltung der Verfassung Russlands überhaupt.

Diese lag nach der geltenden Verfassung in den Händen des KVD, der seine Machtstellung als verfassungsänderndes und als für die Annahme einer neuen Verfassung zuständiges Organ voll ausnutzte: Der KVD wollte seine Stellung als „höchstes Organ der Staatsgewalt“ in der neuen Verfassung in der Weise konkretisieren, dass er den Präsidenten, das „Haupt der Exekutiven Gewalt“ sich bzw. dem OS unterstellte.

Bis zu diesem Zeitpunkt konnte der OS Dekrete und Verfügungen des Präsidenten nur auf der Grundlage eines Gutachtens des Verfassungsgerichts über deren Verfassungsmäßigkeit aufheben.

Nun wurde dem OS das Recht eingeräumt, diese Dekrete und Verfügungen sofort zu suspendieren (Art. 109 Ziff. 19 n.F.), also ohne das Gutachten des Verfassungsgerichts abwarten zu müssen.

Der Art. 121 bestimmte bisher, dass der Präsident seine Vollmachten nicht dazu benutzen dürfe, den nationalstaatlichen Aufbau der RF zu verändern oder gesetzlich gewählte Organe der Staatsgewalt aufzulösen oder deren Tätigkeit einzustellen. Mit der Revision vom 09.Dezember 1992 wurde dem Art. 121 die Sanktion hinzugefügt, dass die Vollmachten im gegenteiligen Falle unverzüglich beendet werden.

Beide Bestimmungen sollten aber nicht vor der Durchführung eines Referendums am 11. April 1993 in Kraft treten17.

Dieses Referendum war von Jelzin geplant worden. Darin sollte über vorgezogene Parlamentswahlen, die Fortsetzung der Reformen sowie über die Grundbestimmung des Entwurfs einer neuen Verfassung abgestimmt werden.

Mit der Verfassungsrevision vom 09. Dezember 1992 erhielt zudem der OS mehr Einfluss auf die Ernennung der Regierungschefs und mehr Kompetenzen im Bereich der Organisationsgewalt der Regierung bzw. des Präsidenten.

e) Das verfassungspolitische Krisenjahr 1993
aa) Versuch einer Verfassungsvereinbarung

Jelzin versuchte daraufhin in einer Fernsehansprache am 18. Februar 1993 den Konflikt mit einer neuen Verfassungsvereinbarung aufzuheben.

Der Kern seines Vorschlags war die gegenseitige Verpflichtung, das Verfassungsprinzip der Gewaltenteilung sicherzustellen.

Jelzins Beitrag dazu war die Gewährleistung, dass seine Dekrete und die Verordnungen des Ministerrates in strenger Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen der RF erlassen werden würden.

Zudem schlug Jelzin vor, dass die noch geltende Verfassung nicht weiter revidiert und die neue Verfassung nicht vom KVD, sondern von einer eigens zu wählenden Verfassungsversammlung angenommen werden soll.

bb) Sonderkongress der Volksdeputierten vom 10. bis 13. März

Jedoch wurde auch dieser Vorschlag Jelzins sowohl vom Vorsitzenden des OS Chazbulatow als auch vom KVD abgelehnt:

Auf dem vom 10. bis 13. März einberufenen Sonderkongress der Volks-deputierten versuchten die Parlamentarier, die Kompetenzerweiterungen des Präsidenten mit Hilfe einer Reihe von grundlegenden Maßnahmen zu verhindern.

In der Resolution „Über die Einhaltung der Verfassung durch die höchsten Organe der Macht“ wurde festgelegt, dass die geltende Sowjetverfassung von 1978 unantastbar sei und nach Art. 104 der Verfassung nur von dem höchsten Staatsorgan, dem Volksdeputiertenkongress, geändert werden könne.

Mit diesem Beschluss sollte allen Bestrebungen des Präsidenten entgegengewirkt werden, den Prozess der Verfassungsgebung ohne die Beteiligung des Parlaments voranzubringen.

Darüber hinaus beschlossen die Deputierten eine Kompetenzumverteilung innerhalb der Exekutive.

Hinsichtlich der Durchführung von wirtschaftlichen Reformen wurden die Befugnisse des Ministerrates erweitert und die des Präsidenten eingeschränkt.

Der Beschluss des KVD ging sogar so weit, dass die bei der Verfassungsrevision vom 09. Dezember 1992 zunächst suspendierten Artikel 109, 110 und 121 in Kraft gesetzt wurden.

Dieser Beschluss widersetzte sich somit der seinerzeit festgelegten Voraussetzung für das Inkrafttreten dieser Artikel, nämlich das für den 11. April 1993 geplante Referendum abzuwarten.

Der KVD entledigte sich einfach dieser Voraussetzung, indem er gleich am nächsten Tag, also am 13. März 1993, per erneutem Beschluss das Referendum verboten hat.

cc) Das Dekret des Präsidenten vom 20. März: der „Versuch eines Staatsumsturzes “

Staatspräsident Jelzin reagierte auf diesen massiven Angriff der Parlamentarier in einer Fernsehansprache am 20. März 1993, in der er das Verbot des Referendums als undemokratisch bezeichnete.18

Das Volk habe als einziger Souverän das Recht, über elementare Fragen der künftigen Entwicklung Russlands mitzuentscheiden.

Jelzin beharrte auf die Durchführung des Referendums, welches er nun geschickterweise als eine Abstimmung bezeichnete.

Mit dem „Dekret über die Sonderordnung der Verwaltung bis zur Überwindung der Machtkrise“ ordnete Jelzin eine Volksabstimmung über das Vertrauen gegenüber dem Präsidenten sowie über den Entwurf einer neuen Verfassung und eines Gesetzes über die Parlamentswahlen an. Diese Volksabstimmung setzte er für den 25. April an.

In diesem Dekret bestimmte Jelzin zudem, dass jegliche Entscheidungen von Organen und Amtspersonen, die auf die Aufhebung oder Aussetzung der Dekrete und Verfügungen des Präsidenten gerichtet sind, keine Rechtskraft haben.

Zudem kündigte er die Einführung einer besonderen Verwaltungsweise des Landes durch den Präsidenten an, nach der dessen Dekrete (Erlasse) unmittelbare Gesetzeswirkung haben sollten.

Jelzin erreichte, dass die Volksabstimmung am 25. April durchgeführt wurde und die für ihn und seinen Reformkurs einen klaren Sieg brachte.

Dieses Vertrauensvotum stärkte Jelzin politisch ungemein.

Jedoch widersetzten sich der KVD und der OS weiterhin der Politik des Präsidenten und die gesamte verfassungspolitische Kontroverse eskalierte bis zum Siedepunkt am 21. September. An diesem Tag hat Jelzin den Kongress der Volksdeputierten per Dekret aufgelöst.

Am 3. und 4. Oktober wurde der Oberste Sowjet von Präsident Boris Jelzin unter Einsatz der Armee gewaltsam aufgelöst19.

dd) Das Dekret des Präsidenten vom 21. September: der „ coup d´Etat “

(1) Mit dem Dekret „Über die etappenweise Verfassungsreform in der Russländischen Föderation“ vom 21. September schlug der Präsident mit einem „Staatsstreich“ den radikalen Weg aus der Staatskrise ein und beendete somit die Verfassungsblockade durch den OS und KVD.

In diesem historisch sehr wichtigen Dekret ordnete Jelzin u.a. folgendes an:

„Die Wahrnehmung der Funktionen des KVD und des OS wird unterbrochen, Sitzungen beider Organe werden nicht mehr einberufen, die Vollmachten der Volksdeputierten werden beendet; dem Verfassungsgericht wird „vorgeschlagen“, bis zum Zusammentritt der Bundesversammlung, des neuen Parlaments, keine Sitzungen mehr abzuhalten; der Ministerrat setzt seine Tätigkeit fort, am 11. und 12. Dezember 1993 sind Wahlen zur Staatsduma (der ersten Kammer des neuen Parlaments) durchzuführen; die Verfassungskommission und die Verfassungsberatung legen bis zum 12. Dezember 1993 einen miteinander abgestimmten gemeinsamen Verfassungsentwurf vor.“20

Dieses Dekret war - gemessen an den Normen der zu dieser Zeit noch geltenden Verfassung der Russländischen Föderation - absolut illegal, denn Jelzin hatte in keiner Weise die Kompetenz, sowohl die Tätigkeiten des KVD als auch des OS aufzulösen oder einzustellen.

Jelzin jedoch verweist auf die demokratische Legitimität seiner Amtsstellung. Er beruft sich auf das ihm entgegengebachte Vertrauensvotum vom 25. April und den damit zum Ausdruck gebrachten Willen des russländischen Volkes.

Mit dem Vorwurf an KVD und OS, dass „sie die Menschen davon abgehalten hätten, über ihr Schicksal zu entscheiden21“, wurde das Selbstbestimmungsrecht des Volkes als Legitimationsgrundlage des „coup d´Etat“ in Anspruch genommen.

Jelzins Dekret war auch auf der Basis einer Grundentscheidung für das Rätesystem, wie es der Vorsitzende des OS Chazbulatow und der verfassungsändernde Gesetzgeber, der KVD gerne haben und weiter festigen wollten, illegitim.

Jedoch haben OS und KVD mit der gewollten Verstärkung und Rückkehr der rätedemokratischen Elemente die sogenannte „legale Revolution“ blockiert und mit ihrer Politik offenkundig gezeigt, dass sie die inzwischen eingeführte präsidial-demokratische Ordnung wieder beseitigen wollten.

Als demokratisch legitim ist das Dekret dahingehend zu bewerten, dass Jelzin einen konkreten Wahltermin, nämlich den 11./12. Dezember zu einem neuen Parlament festgelegt hat.

(2) Das Dekret vom 21. September bestimmte auch, dass bis zum Zusammentritt des neuen Parlaments Russland „mit Dekreten des Präsidenten und Verordnungen der Regierung geführt“22 werde.

(3) Mit einem weiteren Dekret vom 07. Oktober 1993 nahm Jelzin nochmals ausdrücklich die bisher dem KVD und OS obliegende Rechtssetzungsbefugnis in Anspruch23.

Somit lagen sowohl Exekutive als auch Legislative bei Präsident und Regierung.

Es herrschte vorübergehend ein reines Präsidialsystem.

Die Opposition benannte es indessen eine Präsidialdiktatur: denn auch alle für die Parlamentswahlen und die Annahme der Verfassung erforderlichen rechtlichen Regelungen ergingen in Form von Präsidialdekreten.

(4) Mit dem Dekret vom 15. Oktober 1993 bestimmte Jelzin, dass per Volksabstimmung über die Annahme der neuen Verfassung entschieden werden soll, wobei die Verfassung dann als angenommen gilt, wenn mehr als 50% der an der Abstimmung Teilnehmenden dafür stimmen.

3. Die Annahme der neuen Verfassung am 12.Dezember 1993:

Der der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegter Verfassungsentwurf war nach den Oktoberereignissen von einer Kommission des Präsidenten erarbeitet worden, wobei diese in Teilen auf bereits zuvor erstellte Entwürfe zurückgegriffen hat.

Somit hat am 12. Dezember 1993 die Verfassungskrise in Russland letztendlich ihr Ende durch Annahme der neuen Verfassung per Referendum gefunden.

Die Russische Föderation wird nun gemäß Art. 1 der Verfassung als ein „demokratischer, föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Herrschaftsform“24 definiert.

III. Die privilegierte Machtposition des Präsenten gemäß der neuen Verfassung

Die jetzige Verfassung stärkt die Position des Präsidenten im politischen System ganz erheblich und stattet ihn mit Macht- und Entscheidungsbefugnissen aus, die ihn zum einflussreichsten Faktor in der Ausgestaltung der Politik machen.25

Die Kontroll- und Entscheidungsfunktionen des Parlaments wurden in erheblicher Weise eingeschränkt.

Die Kompetenzen des Präsidenten weisen ihn demzufolge als Organ mit einer Fülle eigener exekutiver Vollmachten gegenüber der eigentlichen Exekutive aus26.

1. Der Grundsatz der Gewaltenteilung

a) Die gesetzgebende Gewalt wird von der Bundesversammlung, der aus 450 Deputierten bestehenden Sataaatsduma, der ersten Kammer des Parlaments ausgeübt. (Art. 94)
b) Die vollziehende (exekutive) Gewalt wird von der Regierung ausgeübt. (Art. 110 Abs. 1)
Den Präsidenten bezeichnet die Verfassung als Staatsoberhaupt. (Art. 80 Abs. 1)
c) Die Rechtsprechung wird nur „durch Gericht“ ausgeübt. (Art. 118)
d) Zur Sicherstellung des Rangverhältnisses sieht die Verfassung Normenkontrollverfahren durch das Verfassungsgericht gem. Art. 125 Abs. 2 lit.a vor.

2. Repräsentative Demokratie

Das Strukturprinzip der neuen Verfassung ist das der repräsentativen Demokratie.

a) Unterschied: parlamentarische und nicht-parlamentarische Regierungsform

Innerhalb der repräsentativen Demokratien wird zwischen parlamentarischen und nichtparlamentarischen Regierungsformen27 unterschieden.

[...]


[1] David/Grasmann, Einführung in die großen Rechtssysteme der Gegenwart, S. 290ff.

[2] Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, in:EuGRZ 1994, S. 482.

[3] Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, in: EuGRZ 1994, S.473.

[4] Westen, Die Verfassung der Russischen Föderation, in: Osteuropa 9/1994, S. 808.

[5] Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, S. 24.

6 siehe Anlage 1: Aufbau von Partei und Staat der UdSSR bis 1988.

7 Zippelius, Allgemeine Staatslehre, § 44 II, S. 451.

8 David/Grasmann, Einführung in die großen Rechtssysteme der Gegenwart, S. 292f.

9 Brunner/Meissner, Verfassungen der kommunistischen Staaten, S. 374ff, Kappeler, Russische

Geschichte, S. 43ff.

10 Schweisfurth,, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, in EuGRZ 1994, S. 474.

11 von Steinsdorff, Die Verfassungsgenese der Zweiten Russischen und der Fünften

Französischen Republik im Vergleich, in: ZParl, H.3/95, S. 486

12 Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, in: EuGRZ 1994, S. 475.;

von Steinsdorff, Die Verfassungsgenese , in ZParl, H.3/95, S. 486.

13 Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, in: EuGRZ 1994, S. 475.

14 Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, in: EuGRZ 1994, S. 475.

15 Franke/Völkel, Verfassung der Russischen Föderation (Nichtamtliche Übersetzung), S. 6.

16 Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, in: EuGRZ 1994, S. 475.

17 Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, in: EuGRZ 1994, S. 475.

18 Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, in: EuGRZ 1994, S. 476.

19 Helmert, Der Staatsbegriff im petrinischen Rußland, S. 8.

20 Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, EuGRZ 1994, S. 479.

21 Schweisfuth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, EuGRZ 1994, S. 480.

22 Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, EuGRZ 1994, S. 480.

23 Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, EuGRZ 1994, S. 480.

24 Schweisfurth, Die Verfassung Rußlands vom 12. Dezember 1993, EuGRZ 1994, S. 481

25 siehe Anlage 2: Die Stellung von Präsident und Parlament in der neuen russischen Verfassung

26 Westen, Die Verfassung der Russischen Föderation, in: Osteuropa 9/94, S. 822.

27 Maunz/Zippelius, Deutsches Staatsrecht, S. 70f.

Ende der Leseprobe aus 45 Seiten

Details

Titel
Einzelprobleme des Verfassungsrechts der Russischen Föderation - eine rechtsvergleichende Analyse
Untertitel
Thema zur Rechtsstellung der Verfassungsorgane: "Das Recht des Präsidenten zum Erlass von Dekreten"
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht)
Veranstaltung
Blockseminar
Note
12 Punkte
Autor
Jahr
1999
Seiten
45
Katalognummer
V92380
ISBN (eBook)
9783638051286
ISBN (Buch)
9783638945806
Dateigröße
1506 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Eine umfassende Arbeit, die eine Vielzahl verschiedener Aspekte interessant beleuchtet und eine intensive Recherche in verschiedenen Bereichen erkennen läßt. Gut sind insbesondere auch die Phasen tabellarischen Gegenüberstellungen Russland-Frankreich sowie die Verweise auf die Verfassungswirklichkeit. Insgesamt eine erfreuliche Arbeit!
Schlagworte
Einzelprobleme, Verfassungsrecht, Russische Föderation, rechtsvergleichende Analyse, Rechtsstellung der Verfassungsorgane, Das Recht des Präsidenten zum Erlass von Dekreten, Boris Jelzin, General de Gaulle, Tschetschenien-Dekrete, Duma, Weimarer Reichsverfassung, Russisches Parlament
Arbeit zitieren
Angela Kropf (Autor:in), 1999, Einzelprobleme des Verfassungsrechts der Russischen Föderation - eine rechtsvergleichende Analyse , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92380

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