Das Mediationsverfahren im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft


Bachelorarbeit, 2007

43 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

1. Das Konfliktlosungsmodell Mediation
1.1 Was ist Mediation?
1.1.1 Ein historischer Uberblick
1.1.2 Anwendungsfelder
1.2 Maximen und Phasen der Mediation
1.2.1 Das Harvard-Konzept

2. Ausgewahlte sozialpsychologische Aspekte der Mediation
2.1 Konflikte
2.1.1 Soziale Konflikte
2.1.2 Konfliktursachen
2.1.3 Perspektive der Streitgegenstande
2.2 Verhandeln durch Kommunikation
2.2.1 Der Inhalts- und Beziehungsaspekt
2.2.2 Selbstoffenbarung und Appell
2.2.3 Verhandeln

3 Mediation im Gesundheitswesen und in der Sozialwirtschaft
3.1 Konfliktfelder des Gesundheitswesens
3.1.1 Organisationskonflikte
3.1.2 Rollenkonflikte des Arztes
3.1.3 Teamkonflikte
3.1.4 Konflikte mit Patienten
3.2 Wo liegen die Chancen eines mediativen Verfahrens?
3.3 Welche Aspekte sprechen gegen eine Mediation?
3.4 Ein gutes Beispiel aus der Praxis

4. Fazit

5. Aus- und Weiterbildungsmoglichkeiten

6. Literatur

A. Einleitung

Der Mensch als soziales Wesen muss mit seinen Mitmenschen interagieren, um soziale Strukturen aufzubauen, zu verandern und zu erhalten.1 Doch uberall dort, wo kommuniziert wird, verbal oder nonverbal2, lauft das Individuum auch Gefahr, missverstanden zu werden - ein Konflikt bahnt sich an.3 Der Verlauf eines Konflikts ist individuell abhangig von den Konfliktpartnern und der Umgebung in, welcher er entsteht. Manche Probleme losen sich auf oder werden zugunsten einer Konfliktpartei gelost, eventuell besteht auch die Moglichkeit, dem Konflikt aus dem Wege zu gehen. Ein Konfliktverlauf scheint dem ersten Anschein nach beliebig variabel und unvorhersehbar4 Problematisch wird es fur die Konfliktparteien, wenn das Entstehungsumfeld eines zwischenmenschlichen Problems eine Einigung zwingend notwendig macht. Dies ist zum Beispiel am Arbeitsplatz der Fall. Es ist nicht praktikabel und keine Alternative bei aufkommenden Problemen mit Kollegen oder Vorgesetzten den Arbeitsplatz zu kundigen. Der Konflikt bedarf einer zukunftsorientierten Losung.

Die Zunahme der Zivilgerichtsverfahren zur Losung von Konflikten zeigt den Bedarf von Dritten bei der Konfliktlosung. Eine Alternative in der Unterstutzung zur Konfliktlosung, bei der beide Parteien ein akzeptables Ergebnis ohne Richterspruch erzielen, bietet die Mediation. Die Entlastung der Gerichte war in der jungsten Vergangenheit die zugrunde liegende Motivation bei der Wiederentdeckung5 dieser jahrtausendealten Form des Konfliktmanagements.6

Diese Arbeit wird von der Fragestellung begleitet, wann sich Mediation als Konfliktlosungsverfahren eignet, und was sie von anderen Verfahren unterscheidet. Insbesondere soll die Anwendung im Gesundheitswesen debattiert werden. Auch wenn in einigen Bereichen7 die Mediation in den letzten Jahren einen regelrechten Aufschwung erlebt hat, bleibt zu klaren, warum im interaktionsintensiven Dienstleistungssektor Gesundheitswesen Konflikte bisher nur geringfugig mit Hilfe von Mediatoren gelost wurden.8

Im Folgenden wird die Mediation als Vermittlung durch Dritte in ihrer Methodik vorgestellt. Ein historischer Uberblick zeigt die Ursprunge und Entwicklungen dieser Moderationstechnik zu heutigen Anwendungsfeldern auf. Im darauffolgenden Abschnitt werden, mit einem Exkurs in die Konflikttheorie, ausgewahlte sozialpsychologische Aspekte der Mediation vorgestellt. Dass sich die Mediation auch im Gesundheitswesen zur kreativen Konfliktlosung anbietet, wird im dritten Abschnitt erlautert. Dieses Anwendungsfeld umspannt eine Fulle von Interaktionsebenen. Organisations-, Rollen- und Teamkonflikte, sowie Konflikte zwischen Arzt und Patient werden beschrieben, um anschlieBend die Chancen und die Einwande gegen die Mediation darzulegen. Ein dokumentiertes Beispiel des mediativen Verfahrens wird mit einem krankenhausinternen Konflikt auf der Chefarztebene gegeben. Da dem Leser, neben dem Einblick in diese erfolgversprechende Form des Konfliktmanagements, auch die Gelegenheit gegeben werden soll, sich weitergehend mit diesem Themenfeld zu befassen, werden abschlieBend die Aus- und Weiterbildungsadressen zum Mediator aufgelistet.

1. Das Konfliktlosungsmodell der Mediation

Die Vermittlung in Konfliktsituationen durch einen neutralen, von den Konfliktparteien selbststandig gewahlten Dritten, stellt die Grundlage der Mediation dar. Im Vermittlungsgedanken liegt der Ursprung der Mediation.9 Schimank beschreibt anschaulich, dass Gruppen durchaus in der Lage sind, uber wechselseitige Kooperation stabile soziale Muster aufzubauen.10 Diese Muster begunstigen einen Konfliktlosungsansatz; die Transformation vom individuellen Eigeninteresse hin zum Gemeinwohl macht ein Verhandeln bei Problemen moglich und Konflikte im gegenseitigen Interesse losbar. Was aber, wenn der Versuch, ein langfristiges positives Handlungsergebnis im Sinne eines verbesserten kollektiven Handlungsergebnisses11 zu erzielen, fehlschlagt? Wenn es den beteiligten Konfliktparteien nicht gelingt, ein kooperatives, gegenseitig vorteilhaftes Interaktionsmuster aufzubauen, werden sie sich Hilfe suchen.12 Moglicherweise wird der Konflikt vor Gericht beigelegt,13 je nach Streitgegenstand konnen sich die Parteien an einen Ombudsmann oder eine Schlichterstelle wenden. Vielleicht konnen der Vorgesetzte oder andere Autoritaten vermittelnd eingreifen. Bei vielen Konfliktformen ist eine schnelle Losung wunschenswert, ein Zivilgerichtsverfahren wurde das Problem zeitlich dehnen und offentlich machen. Ein Schlichter ware vermutlich kompetent in der Sache, und er verfugt uber eine verstarkte Entscheidungskontrolle, im Gegensatz zu einem Vermittler. Kreative Losungsansatze sind innerhalb eines Schlichtungsverfahrens jedoch nicht zu erwarten, auch wurde die Psychologie14 eines Problems vermutlich auBer Acht gelassen werden.15 Ein wichtiger Unterschied zwischen einer vertraglichen Intervention (z.B. Richter, Polizei) und einer sich entwickelnden Intervention (z.B. Eltern) liegt im Konfliktbezug. Der Vorgesetzte oder Verwandte ist nicht neutral, auch hat er in der Regel ein eigenes Interesse am Ausgang des Problems.16 Die Mediation scheint demnach eine Lucke zu den bekannten Verfahren zu schlieBen.17 Die Merkmale dieser Vermittlungstechnik werden im Folgenden dargestellt.

1.1 Was ist Mediation?

Die Mediation ist ein strukturiertes, ganzheitliches und auBergerichtliches Verfahren. Der vermittelnde Mediator18 ist wahrend der Mediation anwesend19 und verhalt sich in der Sache neutral, er verfugt uber keine Entscheidungsbefugnisse. Die Konfliktparteien sind in der Regel20 anwesend und suchen mit Hilfe des Mediators einen Konsens. Die Freiwilligkeit21 der Medianten am Mediationsverfahren ist ein wichtiges Kriterium und ein wesentlicher Unterschied zum Gerichtsverfahren. Die beteiligten Parteien losen ihre Probleme selbstbestimmt und lediglich unter Anleitung und mit Hilfe der angebotenen Moderationstechniken. Ein Konsens wird nicht erzwungen oder von auBen getroffen.22 Ein Verhandlungsergebnis ist erst bindend, wenn fur alle beteiligten Konfliktparteien eine einvernehmliche Losung im Sinne aller gefunden wurde. Diese sogenannte Win- win-Situation ist eines der hauptsachlichen Ziele und zugleich eine wichtige Besonderheit gegenuber alternativen Losungskonzepten.23 Neue (kreative) Losungen, welche im bisherigen Konfliktverlauf noch nicht bedacht worden sind, sollen das zukunftige Zusammenarbeiten ermoglichen.24 Die Vereinbarungen werden als konkreter Vertrag vom Mediator schriftlich fixiert. Zu Beginn des Verfahrens fungiert der Mediator als Katalysator zwischen den streitenden Parteien. Er filtert wesentliche Merkmale des Konflikts heraus und vermittelt die Ansichten an die jeweilige Gegenseite.25 Einzelgesprache im Vorfeld starken dabei die Offenheit und geben dem Mediator einen umfassenden Einblick in den bisherigen Konfliktverlauf.26 Nach dem Kanalisieren der Konfliktursachen kommen gesprachsunterstutzende Methoden, welche eine offene Aussprache zwischen den Parteien fordern, zum Zuge. Gegenseitiges Verstandnis und eine Aufklarung der Konfliktursachen sollen den Teufelskreis des Problems durchbrechen und bestehende Kommunikationsbarrieren uberwinden. Auf die Deeskalation des Konflikts folgt die Hilfe zur Selbsthilfe, um zukunftigen Problemsituationen praventiv entgegenzuwirken.27 Die Autonomie der Parteien wird unterstutzt und ihre selbstbestimmte Losungskompetenz gefordert.28 Diese Auflistung der Ziele innerhalb einer Mediation zeigt deutlich, dass die Kompetenzen des Mediators auf Methoden der Verhandlungs- und Gesprachsfuhrung aufbauen.29 Der nachfolgende Exkurs in die Geschichte der Mediation wird uns weiter zeigen, dass diese Konfliktlosungsmethodik keiner neuen Erfindung von Kommunikations- oder Konfliktforschern bedurfte, sondern ein dem Grundbedurfnis des Menschen entsprechendes Verfahren zur Wahrung und Wiederherstellung der Harmonie in Gemeinschaften ist.30

1.1.1 Ein historischer Uberblick

Entgegen mancher Behauptungen ist das Ursprungsland der Mediation nicht das Amerika der 70er Jahre.31 Die Wurzeln des Vermittlungsverfahrens lassen sich uber 2600 Jahre zuruckverfolgen.32 Der Vermittlungsgedanke fuBt auf der Etymologie des Begriffs ,Mediation‘. Im Griechischen besagt medos so viel wie: vermittelnd, unparteiisch, neutral. Das lateinische Wort mederi fungiert als Stammverb im Sinne von heilen, kurieren; woraus sich wiederum die Substantive medicina (=Heilkunst), meditiatio (=Meditation, nachdenken uber, sich mental einstimmen) und mediatio (=Vermittlung) gebildet haben. Der etymologischen Bedeutung nach kann der Mediator als eine „Mittelperson, ein Bote auf die Mitte hin“ (Hehn, S.153) gedeutet werden. So fuhrt uns die Begriffsgeschichte zu den alten Sprachen Europas, in die Antike, der Zeit „vor der Entstehung der materiellen Rechtsnormen und staatlichen Organisationsformen“ (Hehn, S.154). Schlichtung und Mediation wurden begrifflich bis ins Hochmittelalter nicht unterschieden. Den Unterschied zum Richter und Schiedsrichter hingegen beschrieb bereits der Grieche Isokrates: „Wer die wahre Redekunst pflege, werde der Richter und Schiedsrichter erst gar nicht bedurfen.“33 Der Athener Staatsmann Solon liefert uns die ersten Belege fur eine Vermittlung durch Dritte im antiken Griechenland. Er befriedete unter den Maximen Isonomie, Eunomie und Gerechtigkeit die verfeindeten Klassen in Athen und erreichte auf diese Weise, neben der Versohnung der einzelnen Gruppen, eine drohende Tyrannis abzuwenden.34

Ein Beispiel aus dem Bereich des Volkerrechts des 17.Jhds belegt die Funktion von christlichen Wurdentragern bei diplomatischen Konflikten. Der Westfalische Frieden von 1648 wurde maBgeblich von zwei vermittelnd tatigen Personen gepragt: dem spateren Papst Alexander VII, Fabio Chigi und dem Gesandten Alvise Contarini. Letzterer wurde ausdrucklich als Mediator Contarini bezeichnet.35 Priester vermittelten auch im hauslichen Bereich, wie bei Familienstreitigkeiten, Verbrechen innerhalb der Gemeinde, sowie bei diplomatischen Konflikten.36 Wahrend im Mittelalter die Verhandlung zur Grundlage des Rechts wurde und der Vermittlungsgedanke in Konfliktfallen a priori im Rechtssystem eingebettet war, kann in der darauffolgenden Epoche eine Zasur gesehen werden. Mit Beginn der rationalen Rechtswissenschaft wich dieser Zustand dem Prinzip des Rechts als Grundlage jeder Verhandlung. Fremdbestimmte (richterliche) Entscheidungen wurden der (neutralen) Vermittlung vorgezogen.37 Im Volkerrecht konnte sich der Vermittlungsgedanke uber neutrale Dritte bis in die Gegenwart etablieren. Die Jurisprudenz der Neuzeit unterschied insbesondere bei Konflikten supranationaler Art. Neben dem Mediator kannte man im 18. Jahrhundert die bons offices, die ,Guten Dienste‘, wobei hier der beteiligte Dritte, lediglich in Form eines Gastgebers einen neutralen Raum zu Verfugung stellte, um die Gesprachsbereitschaft der konfliktbeladenen Parteien wiederherzustellen.38 Auf die Verhandlung nahm er jedoch keinen weiteren Einfluss.39 Bis in die Gegenwart findet man teilweise speziell instrumentalisierte Vermittlungsstrategien innerhalb der Konfliktlosung, wie zum Beispiel bei der Regelung der Welthandelsorganisation. Neben dem Mediationsmerkmal der vermittelnden dritten Person wird im Rahmen der zwischenstaatlichen Konfliktregulierung schon in der Geschichte das Kennzeichen der Selbstverantwortlichkeit der Medianten deutlich. Der bereits erwahnte historische Mediator Contarini formulierte in seiner Instruktion, keine Sachentscheidungen zu treffen und keine politischen Sachverhalte in seine Arbeit mit einflieBen zu lassen, eigenstandig seine Aufgabe als Mediator aus.40 Es finden sich in der Geschichte zahlreiche weitere Beispiele dafur, dass auch in der Vergangenheit ein klarer Unterschied zwischen der Aufgabe eines Mediators und der des Richters und Schlichters gesehen wurde. Ein prominentes Beispiel eines erfolgreichen Vermittlers ohne Entscheidungsbefugnis ist der amerikanische Prasident Jimmy Carter. Die Vermittlungsstrategie durch Dritte wurde durch seine Unterstutzung beim Friedensschluss von Camp David weltweit bekannt41 Festgeschrieben findet man die friedliche Einigung durch Dritte inzwischen in der Charta der Vereinigten Nationen,42 welche den Grundgedanken der volkerrechtlichen Festschrift der Haagener Konferenz von 1907 ubernahm.43

Dem Vermittlungsgedanken nahe steht der Ausgleichsgedanke innerhalb einer Mediation. Ein Anwendungsfeld innerhalb des Tater-Opfer-Ausgleichs zeichnet sich auch hier in der Geschichte bereits ab. Eine Kompensationsleistung monetarer oder vergleichender Art unterstutzt das Anliegen der Mediation, Konflikte dauerhaft beizulegen. Eine Schadenswiedergutmachung dient der Deeskalation und fordert die sogenannte Win-win-Situation. Einen Ausgleich innerhalb der Konfliktparteien regelte bereits der Codex Hammurai ca. 2000 v.Chr. Auch der Codex Diocletian umfasste Regelungen zur Friedenssicherung durch Ausgleichszahlungen an die geschadigte Partei44 Die zunehmende Verrechtlichung der Neuzeit zeigt, dass der Vermittlungs- und Ausgleichsgedanke der Mediation zugunsten der staatlichen Konfliktlosungsinstitutionalisierung in die Hande der Gerichte ubergegangen ist.45 So ist es nicht verwunderlich, dass mit der Uberlastung der Gerichte die Mediation (beginnend in Amerika) wieder zu einem gefragten Konfliktlosungskonzept geworden ist. Dass die Familienmediation dabei den Anfang nahm, veranschaulicht das Bedurfnis der selbstverantwortlichen, einvernehmlichen und zukunftsorientierten Konsensfindung zweier Konfliktparteien.46 Dem erfolgreichen Einsatz mediativer Techniken bei Scheidungsfallen, Unterhalts- und Sorgerechtskonflikten folgten schnell weitere Bereiche des sozialen Lebens.47 Die lange Tradition der Mediation schreibt ihre (Erfolgs-) Geschichte innerhalb der folgenden beschriebenen Anwendungsfelder fort.

1.1.2 Anwendungsfelder

Die Mediation kann bei politischen Konflikten und Gruppenkonflikten, bis hin zu personlichen Auseinandersetzungen, angewendet werden. Der politische Bereich umfasst, neben den sogenannten Umweltkonflikten, auch Problemsituationen zwischen Staaten oder staatsinternen Verwaltungseinheiten48 Konflikte innerhalb von Gruppen finden sich in der allgemeinen Arbeitswelt, Interessenorganisationen oder in Form von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Diese Aufzahlung lasst sich beliebig fortfuhren. Scheidungsangelegenheiten49 und andere Ehekonflikte stehen beispielhaft fur den Arbeitsbereich der Mediation innerhalb personlicher Schwierigkeiten.50 In der Praxis zeigt sich ein breites Spektrum inhaltlicher Themenbereiche.51 Die Mediationsverfahren variieren nicht nur aufgrund der Konfliktinhalte52, sondern unterliegen dabei auch weiteren Kriterien, wie der KonfliktgruppengroBe, der Konfliktkomplexitat, der Justiziabilitat und Dauer der Mediation.53

- Mediative Unterstutzung beim Tater-Opfer-Ausgleich, bei Erbschaftskonflikten und ahnlichen Konflikten im Bereich der Rechtspflege, verlangt ein hohes MaB an juristischer Kompetenz aufseiten des Mediators.

- Mediation in der Wirtschaft und Arbeitswelt unterscheidet die innerbetriebliche Mediation und die Vermittlung zwischen Betrieben. Wahrend der zwischenbetriebliche Konflikt eine sachbezogene Ausrichtung hat, sind betriebsinterne Konflikte zwischen Abteilungen und interkulturelle Konflikte in der Kollegenschaft meistens von massiven personlichen Verwicklungen begleitet.

Neben nutzlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen wird ein Wirtschaftsmediator auch die Beziehungsebene der Konfliktparteien in seiner Arbeit berucksichtigen mussen.54

- Ein Zwischenbereich neben den beiden erstgenannten Mediationsfeldern stellt die mediative Arbeit innerhalb von Umweltfragen dar. Wie bereits erwahnt, uberschneiden sich hier die politischen und wirtschaftlichen Sektoren. In der Vermittlung zwischen zum Beispiel Burgerinitiativen und Wirtschaftsvertretern, konnten mit mediativen Verfahren bereits erfolgreiche Losungen erbracht werden.55 Die sich inzwischen etablierten runden Tische zum Thema ,Umwelt und Wirtschaft‘ grunden auf dem Gedanken der mediativen Vermittlungstechnik.56

- Die auBergerichtlichen Konfliktlosungschancen im Bereich des Familienrechts wurden bereits mehrfach angesprochen. An dieser Stelle soll noch erwahnt werden, dass sich die Familienmediation auch auf Konflikte im nicht ehelichen Bereich und der Jugendhilfe bezieht. Die hohe emotionale Belastung innerhalb eines Familienkonflikts wird wahrend der Mediation thematisiert und mit bearbeitet.57

- Einen Bereich der Mediation, indem auch schon Kinder und Jugendliche die Verfahrenstechniken unter qualifizierter Anleitung ausuben konnen, sind die Bildungsstatten, insbesondere Schulen. Die Vermittlung durch Konfliktlotsen in Schuler-Schuler-Konflikten wird auch Peermediation genannt.58 Eine

Schulmediation, welche auch bei Konflikten unter Lehrern, oder zwischen Schulern und Lehrern resp. Lehrern und Schulleitung muss im Schulsystem eingebettet sein, um entsprechend wirksam werden zu konnen.59 Konfliktlotsen werden auch innerhalb von Unternehmen eingesetzt. Diese internen Mediatoren sind im Konfliktverfahren und -umgang geschulte Mitarbeiter, die einfache Problem situation gemeinsam mit ihren Kollegen losen oder bei einer externen Mediation beratend zu Seite stehen.60

Der Ablauf einer Mediation, die einzelnen Phasen der Konfliktlosung, werden im nachsten Abschnitt beschrieben, und uns zeigen, dass die Mediation ein strukturiertes Konfliktlosungsverfahren mit festen ,Spielregeln‘ ist.61

1.2 Maximen und Phasen der Mediation

Ausgangspunkt der Mediationsmethodik bildet das von Fisher, Ury und Patton entwickelte Harvard-Konzept.62 Entstanden im Zusammenhang mit dem Harvard Neogation Project, einem Forschungsprojekt zur Entwicklung, Verbesserung und Verbreitung von Verhandlungsmethoden, fand es im bereits erwahnten Friedensschluss von Camp David Anwendung. Das Harvard-Konzept bildet inzwischen international die konzeptuelle und strukturelle Grundlage des sachgerechten, mediativen Verhandelns.63 Bei diesem Modell liegt das Hauptaugenmerk auf den Interessen der Konfliktparteien. Die Konfliktpositionen rucken, um Konfliktlosungen zu vermeiden die auf Machtausubung einer Partei beruhen, in den Hintergrund.64

[...]


1 Schimank, Uwe: Handeln und Strukturen, Munchen 2002. Im Folgenden zitiert als: Schimank. Vgl. Kempf, Eberhard: Der Psychologe als Mediator, in: Mediation, Weinheim 2001. Im Folgenden zitiert als: Kempf, hier S.549.

2 Auch jedes Verhalten zwischen zwei Menschen stellt eine Kommunikation da, siehe hierzu Kempf, S.549.

3 Kommunikation ist ursachlich an der Entstehung und Aufrechterhaltung eines Konflikts beteiligt. Vgl. Kempf, S548.

4 Konflikte unterliegen bestimmten Mechanismen welche den Konfliktverlauf maflgeblich bestimmen, siehe hierzu Glasl, Friedrich: Konfliktmanagement, in: Auhagen, Ann Elisabeth und Bierhoff, Hans- Werner: Angewandte Sozialpsychologie, Berlin 2003. Im Folgenden zitiert als: Glasl, hier S.127.

5 Montana, Dr. Leo und Kals, Dr. PD Elisabeth: Mediation, Weinheim 2001. Im Folgenden zitiert als: Montana, hier S.1.

6 Poser, Marle und Schluter, Wilfried: Mediation fur Pflege- und Gesundheitsberufe, Bern 2005. Im Folgenden zitiert als: Poser, hier S19, vgl. Hehn, Marcus: Entwicklung und Stand der Mediation - ein historischer Uberblick, in: Haft Dr, Prof., Fritjof (Hrsg.), Handbuch der Mediation, Munchen 2002. Im Folgenden zitiert als: Hehn, hier S.163.

7 Insbesondere in der Familienmediation, Tater-Opfer-Ausgleich und Umweltmediation.

8 ZilleBen, Horst: 10 Jahre Zeitschrift fur Konfliktmanagement und Mediation, in: Zeitschrift fur Konfliktmanagement und Mediation, Heft 4, Koln 2007. Im Folgenden zitiert als ZilleBen, Konfliktmanagement, hier S.100.

9 Hehn, hier S. 152.

10 Schimank, Uwe: Handeln und Strukturen, Munchen 2002.

11 GemaB der sozialpsychologischen Interdependenztheorie, vgl. Van Lange, Paul und De Dreu, Carsten: Soziale Interaktion: Kooperation und Wettbewerb, in: Stroebe, Jonas, Hewstone: Sozialpsychologie, Berlin 2002. Im Folgenden zitiert als: Lange, hier S. 412.

12 Lange, S.406.

Das Hinzuziehen von Hilfe von auBen ist selbstverstandlich kein zwingender Mechanismus innerhalb einer gescheiterten Interaktionsarbeit zwischen Individuen. Es soll dem Leser uberlassen bleiben Beispiele zu finden, in dem ein Konflikt uber Jahre aufrechterhalten wird und eine Losung vielleicht auch gar nicht mehr von den Parteien gewollt ist. (Siehe hierzu weiter Altmann, Gerhard und Muller, Rolf: Mediation, in: Auhagen, Ann Elisabeth und Bierhoff, Hans-Werner (Hrsg.): Angewandte Sozialpsychologie, Berlin 2003. Im Folgenden zitiert als: Altmann, hier S. 138.) Die nichtkooperative Beziehung bedarf dabei lediglich eines egoistischen Mitgliedes. (Lange, S.406) Ist ein nichtkooperatives Verhaltensmuster einmal entstanden, ist es nur mithilfe Dritter und/ oder uber eine strukturelle Losung in Form einer Situationsveranderung auflosbar.

13 Dem Gericht kommt eine inquisitorische Rolle zu. Sowohl die Prozess-, als auch die Entscheidungskontrolle liegen in der Hand des Richters. Vgl. Lange, S.407.

14 Das neben der Sachebene auch die Beziehungsebene der Konfliktpartner eine Rolle spielt wird im Folgenden erlautert, Kapitel 2.2.1, S.23-24.

15 Weiterfuhrend hierzu Montana, S.2.

16 Die Problematik betriebsinterner Mediatoren, bzw. leitend Tatiger mit einer mediativen Ausbildung wird im Kapitel 3.3,Welche Aspekte sprechen gegen eine Mediation?? S.32.

17 Vgl. ZilleBen: Konfliktmanagement, S.102.

18 Im Weiteren wird einfach halber die mannliche Ausdrucksweise gebraucht. Selbstverstandlich sind auch weibliche Mediatoren gemeint und solche, sowie interessierte oder in der Ausbildung befindliche Frauen sollen sich auch insbesondere angesprochen fuhlen.

19 An dieser Stelle muss das neuartige Konzept der Onlinemediation erwahnt werden. Aufgrund ihrer Aktualitat liegen bisher keine, fur diese Arbeit erwahnenswerten, Vergleichsstudien vor.

Einen kritischen Ansatz zu den neuesten Entwicklungen liefert Hehn, S.169-171.

20 Vgl. Besemer, Christoph: Mediation - Vermitteln in Konflikten, Baden 2002. Im Folgenden zitiert als: Besemer, hier S.14.

21 Altmann erwahnt zu Recht, dass eine mogliche Uberzeugungsarbeit von Seite des Mediators an der Freiwilligkeit der Verfahrensteilnahme keinen Abbruch tut. Altmann, S.139.

22 Vgl. Montana, S.2.

23 Kreyenberg, Jutta: Handbuch Konfliktmanagement, Berlin 2005. Im Folgenden zitiert als: Kreyenberg, hier S.272.

24 Montana, S.1.

25 Ein bekanntes Verfahren ist hier das sogenannte ,Doppeln‘, der Mediator ubersetzt dabei die Beitrage in paraphrasierter Form um Missverstandnisse vorzubeugen.

26 Altmann, S.142.

27 Montana, S.1.

28 Kreyenberg, S.272.

29 Der Abschnitt ,Sozialpsychologische Aspekte der Mediation‘ kommt nochmal auf diesen Schwerpunkt zuruck, siehe Kapitel 2, S.17.

30 Dies Belegen bis heute Zahlen aus Asien, wo eine Gerichtsverhandlung als ein Scheitern der harmonischen Vermittlung gilt, und obwohl Asien uber ein Vielfaches der Bevolkerung misst, gegenuber den USA z.B., eine signifikant niedrigere Anzahl an Gerichtsverhandlungen stattfinden.

31 Vgl. Besemer, S.46, Hehn, S.151.

32 Ausgehend von den vier Grundgedanken: Hinzuziehen eines vermittelnden neutralen resp. Unparteiischen Dritten, Einbeziehung aller Konfliktparteien, staatsunabhangige resp. auBergerichtliche Regulierungsebene und Freiwilligkeit des Verfahrens; vgl. Poser, S.19 und Besemer, S.46.

33 Kemmann, Ansgar und Gante- Walter, Markus: Zur Begriffsgeschichte der Mediation, in: Zeitschrift fur Konfliktmanagement und Mediation, Bd.6, Koln 2001. Im Folgenden zitiert als Kemmann, hier S.274. Das Isokrates Zitat endet mit der Einsicht, dass man Streitigkeiten, „mit Hilfe der Freunde der Gegenseite aus dem Weg [raumen sollte]“.

34 Isonomie: politische Gleichberechtigung, Eunomie: die Wohlgeordnetheit der Gesellschaft. Hehn, S.155

35 Hehn, S.158.

36 Besemer, S.47. Vgl. Poser, S.19.

37 Hehn, S.154.

38 Resp. Ein konfliktunabhangiges Land, welches den Streitparteien neutralen Boden fur ihre Verhandlungen bot.

39 Kemmann, S.276. Zu den ,Guten Diensten‘ siehe vergleichend Hehn, S.155, Anm.13.

40 Hehn, S.157.

41 Hehn, S.157.

42 Artikel 33 i.V.m. Artikel 2 Abs. 3; vgl. Hehn, S.158.

43 Artikel 2-8, „Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfalle“ vom 18.10.1907. Vgl. Hehn, S.158.

44 Hehn, S.159.

45 Hehn, S.161, vgl. S.162.

46 Altmann, S.152. Vgl. ZilleBen: Konfliktmanagement, S.101.

47 ZilleBen: Konfliktmanagement, S.102.

48 Hehn, S.168 Anm.75, erwahnt im Zusammenhang mit dem Begriff Umweltmediation die neue Lesart: ,Mediation im offentlichen Bereich: Umwelt - Politik - Wirtschaft - Soziales‘, nach den „Standards fur Umweltmediation". Vgl. Zillessen Dr. Prof., Horst: Umweltmediation, in: Haft Dr, Prof., Fritjof (Hrsg.), Handbuch der Mediation, Munchen 2002. Im Folgenden zitiert als: Zillessen: Umweltmediation, hier S. 1171.

49 Hierzu ausfuhrlich Kempf, S.552.

50 Besemer, S.21.

51 Eine ausfuhrliche Auflistung inklusive einiger Praxisbeispiele liefert Besemer, S.50. Vgl. ZilleBen: Konfliktmanagement, S.102.

52 Siehe Kapitel 2.1.3.,Perspektive der Streitgegenstande‘ S.21-22.

53 Kriterien lassen sich bezuglich der Merkmalsdefinition und Berucksichtigung der Auswahlkriterien weiter hinzufugen, siehe weiter Montana, S.5 vgl. Altmann, S.150-151.

54 Altmann, S.151.

55 Ausfuhrlich hierzu Zillessen: Umweltmediation, S.1169-1197.

56 Hehn, S.167.

57 Die Interdisziplinaritat der mediativen Tatigkeit ist Anhand der Familienmediation besonders anschaulich. Das Erfolgreiche mediieren verlangt sowohl juristische, (sozial-) psychologische, wie auch padagogische Kenntnisse, siehe hierzu Montana, S.5-9.

58 ZilleBen: Konfliktmanagement, S.101.

59 Altmann, S.152.

60 Altmann, S.151.

61 Hohmann, Jutta: Notizen zum Harvard-Konzept, in: Zeitschrift fur Konfliktmanagement und Mediation, Heft 2, Koln 2003. Im Folgenden zitiert als: Hohmann, hier S.48.

62 Fisher, Roger und Ury, William und Bruce Patton, Bruce: Das Harvard-Konzept, Frankfurt 2003. Hierbei handelt es sich um den deutschen Titel. Erstveroffentlicht wurde es in den USA unter dem Titel „Getting to yes“.

63 Hohmann, S.48.

64 Dieser Aspekt ist besonders bei einem hierarchischen Gefalle der Konfliktparteien wichtig.

Ende der Leseprobe aus 43 Seiten

Details

Titel
Das Mediationsverfahren im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Note
2,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
43
Katalognummer
V90789
ISBN (eBook)
9783638051675
ISBN (Buch)
9783638945226
Dateigröße
2643 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mediationsverfahren, Gesundheitswesen, Sozialwirtschaft
Arbeit zitieren
Tanja Kandolf (Autor:in), 2007, Das Mediationsverfahren im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90789

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