Chancengleichheit im Bildungssystem


Seminararbeit, 2005

14 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Chancengleichheit: Ziele schulischer Bildung

3. Felder von Chancenungleichheit im Bildungssystem
3.1 Leistungsprinzip
3.2 Weibliche und männliche Fächer
3.3 Ungleiche Interaktionsstrukturen im Klassenzimmer
3.4 Geschlechtsstereotypen im Curriculum und im Lehrmaterial
3.5 Die Geschlechterhierarchie im Lehrerzimmer

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Die vollständige Kunst , alle Menschen alles zu lehren oder sichere und vorzügliche Art und Weise , in allen Gemeinden , Städten und Dörfern eines jeden christlichen Landes Schulen zu errichten, in denen die gesamte Jugend beiderlei Geschlechts ohne jede Ausnahme rasch, angenehm und gründlich in den Wissenschaften gebildet, zu guten Sitten geführt, mit Frömmigkeit erfüllt und auf diese Weise in den Jugendjahren zu allen, was für dieses und das künftige Leben nötig ist, angeleitet werden kann „(Comenius 1954, zit. n. Lemmermöhle 1995, S. 267).

Das Thema „Chancengleichheit im Bildungssystem“ wird bereits seit langem diskutiert.

Was ist Chancengleichheit? Ist die Realisierung der Forderung nach Chancengleichheit geeignet, Ungleichheit abzubauen? Wie müsste ein Schulsystem organisiert sein, das Chancengleichheit erreicht? Die Fragen werden in meinen Beitrag diskutiert.

In meinen Beitrag möchte ich erstens über die Bedeutung von Chancengleichheit sprechen. Zweitens gehe ich auf die Problematik der Ungleichheit im Bildungssystem ein. Die Einlösung von Chancengleichheit ist schwer umzusetzen. Ich werde auf Wege zum Aufbau von Chancengleichheit im Bildungssystem eingehen. Der letzte Abschnitt wird eine Zusammenfassung sein.

2. Chancengleichheit: Ziele schulischer Bildung

„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. [...] Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit [...] zum Ziele haben.“

(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN vom 10.12.1948, Art. 26)

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“

(Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2,1)

“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (GG, Art. 3,3)

Der Begriff der Chancengleichheit gehört in seiner Bedeutungsvielfalt zu den Grundbegriffen von Pädagogik und Soziologie. Dieser Gebrauch des Begriffs der Chancengleichheit und seine Verwendung bedürfen einer Begründung. Denn einerseits ist das politische Postulat der Chancengleichheit meist außerordentlich vage, dass sich etwa alle politischen Parteien darauf berufen, andererseits kann, vor allem im angelsächsischen Bereich, ein Wandel der Bedeutung von Chancengleichheit festgestellt werden (vgl. Müller/ Mayer 1976, S. 25).

In konservativer Sicht bedeutet das Ziel der Chancengleichheit, dass Bildung aufgrund der Fähigkeiten den Individuen zugewiesen werden soll, wobei diese Fähigkeiten als unveränderlich betrachtet werden. Im Großen und Ganzen wird eine Übereinstimmung der Verteilung von Fähigkeiten und der Verteilung nach dem Niveau der sozialen Herkunft unterstellt. Es wird jedoch eingeräumt, dass „natürliche“ Begabungen auch unter Mädchen und Jungen aus mittleren und unteren Schichten anzutreffen sind. Dem Postulat der Chancengleichheit wird dementsprechend durch eine Bildungspolitik der „Hochbegabtenförderung“ Genüge getan. Das Bildungssystem soll hochselektiv sein, um das knappe Gut besonderer Talente optimal zu fördern. Chancengleichheit mein dann das Recht auf begabungsmäßige Bildung und individuelle Begabungsföderung, das „Bürgerrecht auf Bildung“ (vgl. ebd., S. 25).

In liberaler Sicht ist das Ziel der Chancengleichheit zwar auch, angeborene Fähigkeiten und Leistungen zum Kriterium der gleichen Chancen zu machen, im Zugang zu Bildung. Doch wird eine sehr viel geringere Abhängigkeit der Fähigkeit von der sozialen Herkunft angenommen. Chancengleichheit kann demnach erreicht werden, wenn ökonomische, geographische und institutionelle Barrieren beseitigt werden, die begabten Kindern aus unteren Schichten den Zugang zu Bildung erschweren, wenn die Leistungsbewertung im Bildungssystem nach objektiven, universalen Kriterien erfolgt. Die Bildungsreformen der letzten Jahre - Abschaffung der Ausbildungsförderung, geographische Streuung der Gymnasien, Orientierungsstufe und Leistungskurse - also ein formal freier Zugang und eine erhebliche Verbreiterung des Bildungsangebots, entspricht dieser Perspektive (Müller/Mayer 1976, S. 25-26). Am Anfang des 21. Jahrhunderts lesen sich die Ansprüche an unsere Bildungsziele wie folgt:

“Das Bildungssystem hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem sozialen und wirtschaftlichen Hindergrund, ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft und ihren individuelle Voraussetzungen, Bildungsangebote wahrnehmen können, die ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen. Förderung von Chancengleichheit bedeutet insbesondere die Überwindung von Barrieren, die einer gleichberechtigten Teilnahme an Bildung und einer optimalen Förderung entgegenstehen. Die Verwirklichung von Chancengleichheit muss sich gleichermaßen auf Persönlichkeitsbildung, auf Teilhabe an der Gesellschaft sowie auf den Zugang zum Arbeitsmarkt beziehen. Sie erschließt Potentiale für die Gesellschaft und ist ein konstitutives Element der Demokratie.“ (Arbeitsstab Forum Bildung 2001, S. 4).

In diesem Sinne bedeutet die Möglichkeit der Bildungsteilhabe für alle: gleiche Bildungschancen – und damit zusammenhängend gleiche Voraussetzungen und Bedingungen in der Studien- und Berufswahl-unabhängig von der Zugehörigkeit der bzw. des Einzelnen zu einer gesellschaftlichen Schicht, einer ethnischen Gruppe und unabhängig davon, ob Mädchen, Junge, Mann, oder Frau (vgl. Eccard 2005, S. 1). Das Element der Chancengleichheit bringt den Anspruch aller auf Gleichheit in freier Selbstbestimmung zum Ausdruck. Jeder muss die gleiche Möglichkeit haben, Fähigkeiten entfalten und zum Einsatz bringen und angestrebte Positionen auch erwerben zu können. Chancengleichheit herrscht, wenn „der Zugang zu Belohnungen und den sie begründenden Leistungspositionen [...] nur durch eigene Leistung und nicht durch Glück, List oder Herkunft geregelt wird.“(Ruschin 2004,S. 31) Das Leistungsprinzip ist nur dann gerecht, wenn die Startbedingungen zum Erwerb von Berufs- und Lebenspositionen für alle gleich sind. Die Forderung nach Chancengleichheit schließt deshalb neben formal-rechtlicher Gleichheit ebenfalls Gerechtigkeit bei der Distribution gesellschaftlicher Güter, dem Erreichen sozialer Positionen und der Erfüllung persönlicher Möglichkeiten ein (ebd., S. 31). „Gleichheit muss immer erst gesucht, gefordert und hergestellt werden, und sie setzt voraus, dass das zu Vergleichende an sich verschieden ist.“ (Gerhard 1990a, S.192, zit. n .Eccard 2005, S. 2)

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Chancengleichheit im Bildungssystem
Hochschule
Universität Stuttgart  (Institut für Erziehungswissenschaft und Psychologie )
Autor
Jahr
2005
Seiten
14
Katalognummer
V57212
ISBN (eBook)
9783638517270
ISBN (Buch)
9783638937641
Dateigröße
615 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Chancengleichheit und Chancenungleicht im Gegenstande Bildungssystem
Schlagworte
Chancengleichheit, Bildungssystem
Arbeit zitieren
Ping Liu (Autor:in), 2005, Chancengleichheit im Bildungssystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57212

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